Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Begriff

Rz. 692 Bei verdeckten Sacheinlagen handelt es sich um Gestaltungen zur Umgehung der Sacheinlagevorschriften, wobei der Gesellschaft nicht effektiv oder bleibend Barkapital und neue Liquidität zugeführt wird.[2206] Es wird eine Bareinlage vereinbart; die Gesellschaft soll aber bei wirtschaftlicher Betrachtung von dem Einleger aufgrund einer im Zusammenhang mit der Übernahme ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Form des Gründungsplans

Rz. 2106 Die SE-VO macht ebenso wie beim Verschmelzungsplan keine Vorschriften zur Form des Gründungsplans. Allgemeine Überlegungen sprechen jedoch für die Beurkundungsbedürftigkeit des Gründungsplans. Materielle Richtigkeitsgewähr, Beweissicherung sowie der Schutz der Anteilseigner werden durch die Beurkundung erreicht. Da die Holding-Gründung als Gegenstück zur Verschmelzu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Innenverhältnis

Rz. 1065 Im Innenverhältnis entsteht die GmbH & Co. KG mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags, soweit dieser nichts anderes vorsieht.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Rubrum/Gründer

Rz. 542 Zum Rubrum wird wie auch zu den weiteren Passagen des Protokolls von den Handelsregisterrichtern vertreten, dass jedwede Abweichung ("er", "sie" etc.) unzulässig ist. Diese strenge Auff. findet zumindest dort ihre Grenzen, wo der Notar beurkundungsverfahrensrechtlich Belehrungen aufnehmen soll oder muss.[1847] Dies betrifft bspw. den Ort der Beurkundung und den Umsta...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Ablauf in der Übersicht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vorbereitungsphase

aa) Aufstellung des Umwandlungsplans Rz. 2137 Gem. Art. 37 Abs. 4 SE-VO hat das Leitungs- bzw. Verwaltungsorgan der Ausgangsgesellschaft einen Umwandlungsplan[5352] zu erstellen. bb) Inhalt des Umwandlungsplans Rz. 2138 Die Vorschrift enthält keine Angaben zum Inhalt des Umwandlungsplans wie etwa Art. 20 SE-VO für den Verschmelzungsplan. Wegen der fehlenden Verweisungsnorm in d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Genehmigungsvorbehalt

Rz. 2086 Die Hauptversammlungen jeder die Gründung der Europäischen Gesellschaft (SE) anstrebenden AG können sich gem. Art. 23 Abs. 2 Satz 2 SE-VO die Genehmigung der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft (SE) vorbehalten. Die Kompetenz zur Erteilung der Genehmigung liegt wiederum bei der Hauptversammlung.[5275] Das Mehrheits- un...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Entstehen der AG, Vor-AG, Vorgründungsgesellschaft

Rz. 648 Mit Eintragung im Handelsregister entsteht die AG (§ 41 Abs. 1 Satz 1 AktG). Der Zeitpunkt der Übernahme der Aktien i.R.d. Gründung durch die Gründer nach § 29 AktG und die Feststellung der Satzung bestimmen lediglich den Zeitpunkt des Entstehens der sog. Vor-AG. Die Vor-AG ist notwendiges Durchgangsstadium. Die Vor-AG ist eine Gesamthandsgesellschaft eigener Art, au...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Gesetzgebungsverfahren

Rz. 128 Am 5.7.2021 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht)[445] verabschiedet worden.[446] Dieses Gesetz wurde am 15.7.2022 durch das Gesetz zur ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Eintragung der Europäischen Gesellschaft (SE)

Rz. 2092 Auf der zweiten Stufe kontrolliert das Handelsregister des Sitzstaates der Europäischen Gesellschaft (SE) die Rechtmäßigkeit der Verschmelzung im Hinblick auf die Verfahrensschritte der Durchführung der Verschmelzung und der Gründung der Europäischen Gesellschaft (SE). Gem. Art. 26 Abs. 2 SE-VO legen die sich verschmelzenden Gesellschaften dem Handelsregister bei der...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Notarielle Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation

Rz. 133 Zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie sieht der neue § 16a BeurkG mit Blick auf die Ermöglichung der Online-Gründung der GmbH die Option der notariellen Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation vor. Hierzu muss zwingend das von der BNotK nach § 78p BNotO betriebenen Videokommunikationssystem, welches eine Gleichwertigkeit zu einem Präsenzv...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Zweifel an der Zulässigkeit des Hin- und Herzahlens im Aktienrecht

Rz. 722 Als offen muss es bezeichnet werden, ob das Hin- und Herzahlen nach geltendem Aktienrecht überhaupt zulässig ist. § 71a AktG verbietet eine financial assistance. Hiernach ist ein Rechtsgeschäft nichtig, das die Gewährung eines Vorschusses oder eines Darlehens oder die Leistung einer Sicherheit durch die Gesellschaft an einen anderen zum Zweck des Erwerbs von Aktien di...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 12. Gründungsaufwand

Rz. 1197 § 26 Abs. 2 AktG verlangt die Angabe des Gründungsaufwands in der Satzung. Erfasst werden von dieser Bestimmung Rz. 1198 Nicht erfasst werden demgegenüber die Kosten der Ingangsetzung der unternehmerischen Täti...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vorbereitungsphase

aa) Aufstellung des Gründungsplans Rz. 2097 Die Leitungs- bzw. Verwaltungsorgane der an der Gründung der Holding-SE beteiligten Gründungsgesellschaften müssen gem. Art. 32 Abs. 2 SE-VO einen gleichlautenden Gründungsplan für die Europäische Gesellschaft (SE) aufstellen. Art. 32 SE-VO setzt den Gleichlaut der Gründungspläne explizit voraus, während die Parallelvorschrift des A...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Kapitalaufbringung und -erhaltung

Rz. 1058 Das Stammkapital der Komplementär-GmbH wird bzw. wurde nach der Gründung vielfach der GmbH & Co. KG darlehensweise zur Verfügung gestellt. Nach der (früheren) Rspr. des BGH entspricht diese Praxis indes nicht den gesetzlichen Vorschriften über die Kapitalaufbringung.[1440] Seit dem Inkrafttreten des MoMiG am 1.11.2008 ist eine solche Darlehensgewährung grds. dann zu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt des Gründungsplans

Rz. 2098 Art. 32 Abs. 2 Satz 3 SE-VO verweist für die Mindestangaben des Gründungsplans auf Art. 20 Abs. 1 SE-VO, die Buchst. d) und e) ausgenommen. Der Gründungsplan muss nicht den Zeitpunkt des Beginns der Gewinnberichtigung und den Zeitpunkt des Übergangs der Rechnungslegung vom übertragenden zum aufnehmenden Rechtsträger angeben. Dies ist insoweit folgerichtig, als dass ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Möglichkeit eines Squeeze-out-Verfahrens

Rz. 2128 Nach der Gründung der Europäischen Gesellschaft (SE) ist es nach den allgemeinen Regelungen des deutschen Aktienrechts möglich, Minderheitsaktionäre durch ein Squeeze-out Verfahren nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. c Nr. ii SE-VO i.V.m. §§ 327a ff. AktG aus der bzw. den Tochtergesellschaften auszuschließen. Diese Überlegungen sollten bereits beim Entwurf des Gründungsplans...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Materielle Voraussetzungen

Rz. 35 Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft und damit zwingend einhergehend auch die zum Erwerb der Rechtsfähigkeit erforderlichen Maßnahmen unterliegen dem Gesellschaftsstatut. Dies gilt z.B. für die Anforderungen an die Errichtung des Gesellschaftsvertrags und den notwendigen Inhalt. Rz. 36 Dem Gesellschaftsstatut unterliegen die Voraussetzungen für das Entstehen einer Vorg...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Beschlussphase

aa) Zustimmungsbeschluss Rz. 2115 Gem. Art. 32 Abs. 6 SE-VO stimmt die Hauptversammlung jeder der an der Gründung beteiligten Gesellschaften dem Gründungsplan zu.[5322] Detailliertere Angaben macht die SE-Verordnung nicht. (1) Mehrheitserfordernis Rz. 2116 § 10 Abs. 1 SEAG verlangt für den Zustimmungsbeschluss in einer AG eine Mehrheit von ¾ des bei der Beschlussfassung vertret...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Einbringung der Anteile I (sog. "Mindestquotenphase")/Frist

Rz. 2121 Gem. Art. 33 Abs. 1 SE-VO haben die Gesellschafter (Anteilseigner) der an der Gründung beteiligten Gesellschaften 3 Monate Zeit, um zu erklären, ob sie ihre Anteile in die Holding-SE einbringen.[5328] Das Wahlrecht steht sämtlichen Anteilseignern zu. Es müssen weder die Anteilsinhaber, die dem Gründungsplan zugestimmt haben, ihre Anteile einbringen noch ist den Ante...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Handelndenhaftung

Rz. 108 Das OLG Stuttgart[382] stellt den Mantelkauf bzgl. der Handelndenhaftung nach § 11 Abs. 2 GmbHG einer Neugründung gleich. Wird für die Gründung einer GmbH der Mantel einer vermögenslosen GmbH verwendet und mit der Unternehmenstätigkeit vor Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister begonnen, so soll der für die Gesellschaft Handelnde analog § 11 Abs. 2 GmbHG ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Beschlussphase

aa) Zustimmungsbeschluss Rz. 2082 Art. 23 Abs. 1 SE-VO sieht vor, dass die Aktionäre der Gründungsgesellschaften dem Verschmelzungsplan in einer Hauptversammlung zustimmen müssen.[5268] Detaillierte Angaben macht die Verordnung nicht. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UmwG [5269] wurde die Durchführung von Konzernverschmelzung erheblich vereinfacht. Im Fall der Verschmelz...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Tatbestandsmerkmal "Abrede"

Rz. 66 Die höchstrichterliche Rspr.[231] und die herrschende Lehre[232] verlangen eine vorherige Abrede, aus der sich ergibt, dass die Bareinlage des Inferenten gem. dem wirtschaftlichen Ergebnis durch eine andere Leistung als Geld erbracht werden soll und kann. Statt einer ausdrücklichen Abrede ist auch eine stillschweigende Billigung ausreichend.[233] Entscheidend ist ledi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Einbringung der Anteile II (sog. "Zaunkönigphase")/Nachfrist

Rz. 2124 Soweit die Bedingungen erfüllt sind, haben die Anteilseigner der die Gründung anstrebenden Gesellschaften, die nicht innerhalb der Dreimonatsfrist mitgeteilt haben, dass sie ihre Anteile einbringen, einen weiteren Monat Zeit, um die Einbringung zu erklären (sog. Zaunkönigsregelung).[5334]mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Zeitpunkt des Entstehens der GmbH & Co. KG

(1) Innenverhältnis Rz. 1065 Im Innenverhältnis entsteht die GmbH & Co. KG mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags, soweit dieser nichts anderes vorsieht. (2) Außenverhältnis Rz. 1066 Im Außenverhältnis richtet sich der Zeitpunkt des Entstehens der GmbH & Co. KG nach dem von der Gesellschaft in Aussicht genommenen Geschäftsbetrieb, da die GmbH & Co. KG nach h.A. keine Hande...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / gg) Verschmelzungsprüfung

Rz. 2079 Art. 22 SE-VO macht detaillierte Angaben zur Bestellung von Sachverständigen, die den Verschmelzungsplan prüfen sollen. Er setzt daher die Pflicht zur Prüfung des Verschmelzungsplans bereits voraus. In Art. 22 Satz 1 SE-VO a.E. heißt es allerdings "dazu bestellt wurden, um den Verschmelzungsplan zu prüfen." Art. 22 SE-VO ordnet daher die Prüfung auch an,[5259] sodas...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Form und Auslandsbeurkundungen

Rz. 6 Die Gründung der GmbH und die Vereinbarung der Satzung bedürfen der notariellen Beurkundung gem. § 2 GmbHG. Durch das DiRUG und das DiREG wurde ein neuer § 2 Abs. 3 GmbHG ergänzt, der nun ausdrücklich die Möglichkeit einer Online-Gründung mittels Videokommunikation der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt) sowohl als Bar-, wie auch als Sachgründung vorsieht.[15] (ausfüh...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Zeitpunkt der Einlageleistung

Rz. 635 Bareinlagen sind vor der Handelsregisteranmeldung, jedoch zeitlich nach Gründung der Gesellschaft und Übernahme der Aktien (§ 29 AktG), zu leisten. Eine Zahlung vor diesem Zeitpunkt befreit den Gründer nicht von seiner Einlageschuld. Entsprechendes gilt für Zahlungen an einen künftigen, jedoch noch nicht bestellten Vorstand.[2072] I.R.d. Beurkundung der Gründung muss...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Form des Umwandlungsplans

Rz. 2141 Art. 37 SE-VO enthält im Hinblick auf den Umwandlungsplan keine Formvorschriften. Auch allgemeine Formvorschriften für die Pläne, die im Vorfeld der Umstrukturierungsmaßnahmen aufgestellt werden müssen, enthält die SE-VO nicht. Die Verweisungsnormen, in denen die SE-VO ergänzend auf das nationale Recht verweist, sind nicht einschlägig, weil die Frage nach der Form d...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 7 Ausgleichsvereinigungen

Die Neufassung der Regelungen zur Gründung von Ausgleichsvereinigungen soll deren Gründung erleichtern. Unternehmen, die Bürokratie deutlich verringern wollen, können sich zwischen dem Beitritt zu einer bereits bestehenden Ausgleichsvereinigung oder – gemeinsam mit anderen Unternehmen – zur Gründung einer neuen Ausgleichsvereinigung entscheiden. Mit Zustimmung der KSK können na...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Ablauf in der Übersicht

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Auf Umwandlungen einer EWIV anwendbares Recht

Rz. 1519 Die Verordnung verhält sich überhaupt nicht zum Umwandlungsrecht. Auch das EWIV-Ausführungsgesetz (EWIV-AusfG) regelt nicht das Umwandlungsrecht. Es stellt sich dann die Frage, ob auf Umwandlungen das nationale Recht des Sitzstaates der EWIV anwendbar wäre. Dies wäre der Fall, wenn eine Umwandlung die Gründung oder innere Verfassung der Vereinigung betreffen würde. ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Beteiligung Minderjähriger

Rz. 1057 Die Gründung der Komplementär-GmbH[1438] erfolgt durch notariell beurkundeten Abschluss des GmbH-Vertrags (§ 2 GmbHG). Bei Beteiligung von Minderjährigen ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich, sofern die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreiben soll (1852 Nr. 2 BGB).[1439] Ferner ist für den Minderjährigen die Bestellung eines Ergänzungspflegers no...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Gesetzliche Vertretung

Rz. 35 Ist der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen zugleich als Geschäftsinhaber oder dessen Vertretungsorgan (z.B. als GmbH-Geschäftsführer) beim Abschluss des Gesellschaftsvertrages beteiligt, muss für den Minderjährigen gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1894 Abs. 2, 181, 1809 BGB ein Ergänzungspfleger bestellt werden, es sei denn, es handelt sich bei der Gründung der still...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Aufstellung des Gründungsplans

Rz. 2097 Die Leitungs- bzw. Verwaltungsorgane der an der Gründung der Holding-SE beteiligten Gründungsgesellschaften müssen gem. Art. 32 Abs. 2 SE-VO einen gleichlautenden Gründungsplan für die Europäische Gesellschaft (SE) aufstellen. Art. 32 SE-VO setzt den Gleichlaut der Gründungspläne explizit voraus, während die Parallelvorschrift des Art. 20 SE-VO diesen Aspekt nicht e...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / hh) Offenlegung

Rz. 2113 Art. 32 Abs. 3 SE-VO statuiert die Offenlegungspflichten für den Gründungsplan. Dieser ist einen Monat vor der Hauptversammlung, die über die Gründung der Holding-SE zu beschließen hat, gem. dem in den nationalen Durchführungsbestimmungen zu Art. 3 der Ersten Richtlinie[5317] (jetzt Art. 16 RL 2017/1132/EU) vorgesehenen Verfahren, offenzulegen.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Gründer

Rz. 594 Nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 AktG sind in der Gründungsurkunde die Gründer anzugeben. Gründer sind nach § 28 AktG die Aktionäre, die bei der Gründung zumindest eine Aktie übernehmen. Eine Einmann-Gründung ist nach § 2 AktG zulässig.[1987] Der oder die Gründer sind im Gründungsprotokoll namentlich aufzuführen, und zwar in der Art, dass sie identifiziert werden können, d.h. ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / b) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 42 Betreibt die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft i.S.d. § 1852 Nr. 2 BGB , bedarf der Abschluss des Gesellschaftsvertrages unter Beteiligung eines Minderjährigen einer familiengerichtlichen Genehmigung nach dieser Vorschrift (i.V.m. § 1643 Abs. 1 BGB).[92] Unter der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage wurde außerdem der Genehmigungstatbestand des § 1822 Nr. 10 BGB a.F....mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Gründungsvollmacht

Rz. 43 Die Vollmacht zur Gründung einer GmbH oder einer AG bedarf der notariellen Beglaubigung (§ 2 Abs. 2 GmbHG, § 23 Abs. 1 Satz 2 AktG). Ist keine Vollmacht erteilt oder fehlt ihr die notwendige Form, ist der Gesellschafter bei der Gründung nicht wirksam vertreten, sodass das Registergericht gem. § 9c Abs. 1 Satz 1 GmbHG die Eintragung der Gesellschaft ablehnen muss. Rz. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Vorbereitungsphase

aa) Aufstellung des Verschmelzungsplans Rz. 2057 Nach der internen Entscheidung zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft müssen die Leitungs- bzw. Verwaltungsorgane der Gründungsgesellschaften zunächst einen Verschmelzungsplan [5197] gem. Art. 20 SE-VO aufstellen.[5198] Es fällt auf, dass Art. 20 SE-VO nicht davon spricht, dass die Verschmelzungspläne den gleichen Wortlaut ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Nr. 4 des Musterprotokolls – Geschäftsführerbestellung

Rz. 546 Unter Nr. 4 des Musterprotokolls ist die Geschäftsführerbestellung vorgesehen. Hier kann nur eine einzige natürliche Person bestellt werden. Der Gesetzgeber lässt nicht ansatzweise erkennen, wie diese Geschäftsführerbestellung dogmatisch einzuordnen ist. Nach h.M. handelt es sich hierbei um einen unechten Satzungsbestandteil. Weder soll dem Erstgeschäftsführer ein Son...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Zustimmungsbeschluss

Rz. 2115 Gem. Art. 32 Abs. 6 SE-VO stimmt die Hauptversammlung jeder der an der Gründung beteiligten Gesellschaften dem Gründungsplan zu.[5322] Detailliertere Angaben macht die SE-Verordnung nicht. (1) Mehrheitserfordernis Rz. 2116 § 10 Abs. 1 SEAG verlangt für den Zustimmungsbeschluss in einer AG eine Mehrheit von ¾ des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bzw. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt des Verschmelzungsplans

(1) Firma und Sitz Rz. 2058 Der Verschmelzungsplan muss die Firma und den Sitz der an der Gründung beteiligten Ausgangsgesellschaften angeben sowie die für die Europäische Gesellschaft (SE) vorgesehene Firma und ihren geplanten Sitz. Gemeint ist damit der Satzungssitz der Europäischen Gesellschaft (SE) (vgl. Rdn 2160 ff.). Rz. 2059 Die Europäische Gesellschaft (SE) kann ihren ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt

Rz. 1719 Die Kapitalerhöhung mittels Sacheinlagen ist in § 183 AktG geregelt.[4460] Die beabsichtigte Kapitalerhöhung mittels Sacheinlagen ist bei der Einberufung der Hauptversammlung nach § 124 Abs. 1 AktG ausdrücklich bekannt zu machen. Gegenstand der Sacheinlage, die Person, die die Einlage erbringen soll, sowie der Nennbetrag, bei Stückaktien die Zahl der zu gewährenden ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ff) Sonstige Regelungstatbestände

Rz. 502 Darüber hinaus sollten im Rahmen eines Vorgesprächs auch die nachfolgenden Punkte angesprochen werden:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Zustimmungsbeschluss

Rz. 2082 Art. 23 Abs. 1 SE-VO sieht vor, dass die Aktionäre der Gründungsgesellschaften dem Verschmelzungsplan in einer Hauptversammlung zustimmen müssen.[5268] Detaillierte Angaben macht die Verordnung nicht. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UmwG [5269] wurde die Durchführung von Konzernverschmelzung erheblich vereinfacht. Im Fall der Verschmelzung einer ausländischen ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Überlegungen zur Rechtsformwahl

Rz. 2 Grund für die Beliebtheit der GmbH ist zum einen, dass – im Gegensatz zu Personengesellschaften – die Haftung grds. auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und somit keine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht. Zum anderen ist das Recht der GmbH im Vergleich zu anderen Kapitalgesellschaften (AG, KGaA) in viel weiterem Umfang flexibel und kann daher auf di...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Arbeitnehmerlose (Vorrats-)SE

Rz. 2226 Gem. Art. 12 SE-VO kann eine Europäische Gesellschaft (SE) erst eingetragen werden, wenn eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer geschlossen worden ist. Dieses Gebot wirft Fragen auf, wenn jedenfalls zur Zeit der Gründung keine Arbeitnehmer bei der SE beschäftigt sind. Dazu haben das AG[5547] und das LG[5548] Hamburg einen ersten Fall entschieden. Im...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Überblick

Rz. 68 Bei der Gründung eines Unternehmens erfolgt nahezu zwingend fast immer – jedenfalls eine teilweise – Eigenfinanzierung. Der Gesamtkapitalbedarf, Eigenfinanzierungs- und Fremdfinanzierungsbedarf ist abhängig vom Unternehmensgegenstand, dem Umfang der geplanten Geschäftsaktivitäten und der Rechtsform des zu gründenden Unternehmens. Rz. 69 Eine Unternehmensgründung kann d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Formerfordernis

Rz. 2084 Gem. Art. 18 i.V.m. § 13 Abs. 3 UmwG muss der Zustimmungsbeschluss notariell beurkundet werden.[5272]mehr