Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 6.2 Einbehalt der KiSt durch elektronisches Abzugsverfahren (Abs. 2c)

Rz. 77 § 51a Abs. 2c EStG regelt das Steuerabzugsverfahren bei der KapESt. Durch das BeitrRL-UmsG v. 7.12.2011[1] und das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber die geplante Einführung eines verpflichtenden Quellensteuerabzugs zum Vz 2015 eingeführt. Das automatische Abzugsverfahren ist erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 zufließen (§...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Schätzung bei Pfändung durch den Gerichtsvollzieher (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Die Schätzung ist grds. vom Gerichtsvollzieher bei der Pfändung vorzunehmen und in das Protokoll einzutragen (§§ 762 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 86, 100 Abs. 3, 102 Abs. 4 GVGA). Hat der Gerichtsvollzieher bei der Pfändung das Pfandstück bereits auf seinen gewöhnlichen Verkaufswert geschätzt, so liegt es allerdings in seinem pflichtgemäßen Ermessen, ein nachträglich vorgelegt...mehr

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Bildungsurlaub / 2.2 Landesrecht

Dadurch, dass der Bundesgesetzgeber das Recht der Arbeitnehmerweiterbildung bisher nicht abschließend geregelt hat, besitzen die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz, die Arbeitnehmerweiterbildung zu regeln (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 Nr. 12 GG).[1] Von dieser Möglichkeit haben die Bundesländer – bis auf Bayern und Sachsen – wie folgt Gebrauch gemacht: Baden-Württ...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / III. Sicht der Erben

Rz. 11 Aus der Sicht des Erben als regelmäßig Zahlungspflichtigem haben sich ebenfalls wesentliche Änderungen ergeben. Durch die Neufassung des § 2306 BGB seit dem 1.1.2010 ist es ihnen nunmehr sehr viel einfacher möglich, sich einer als missliebig empfundenen Testamentsvollstreckung zu entledigen. Art. 14 GG garantiert einem bestimmten Personenkreis eine Mindestbeteiligung ...mehr

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Betriebsaufspaltung im Wand... / d) Sich anschließende Fragestellungen

Mittelbare Beherrschung einer Besitz-Kapitalgesellschaft? Der BFH hatte die Frage nur für die Beherrschung einer Besitz-Personengesellschaft (hier: die Klägerin) zu beurteilen – und hat daher die Frage des Durchgriffs auf eine Besitz-Kapitalgesellschaft offen gelassen.[63] Unterschiedliche Sichtweisen innerhalb des BFH: Für den Fall einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / Zusammenfassung

Überblick Die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung ist grundsätzlich erforderlich zur Besteuerung eines Vermögensübergangs, der sich von Todes wegen vollzieht (Erwerb von Todes wegen oder Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall). Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erbschaftsteuererklärung nach der Rechtslage ab 2009. Der Beitrag folgt der Gliederu...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / IV. Kommunikationsfreiheit

Rz. 43 Art. 5 GG hat im Hinblick auf das Recht des geistigen Schaffens mehrfache Bedeutung. Dieses Grundrecht postuliert die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit, Letztere als Institutsgarantie. Sodann ist noch ausdrücklich die Rundfunkfreiheit erfasst. Aktuelle Bedeutung hat dieser Gesichtspunkt in der Verfassungsgerichtsrechtsprechung zur duale...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Gesetzgebungskompetenz für den Jugendschutz

Rz. 250 Sowohl der Bund als auch die Länder nehmen Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Jugendschutzes für sich in Anspruch. Die oben angesprochenen Neuregelungen zum Jugendschutz und Jugendmedienschutz beruhen auf einer Kompetenzverteilung zwischen diesen Rechtsträgern. Nach Art. 30 und 70 Abs. 1 GG sind grundsätzlich die Länder zur Ausübung staatlicher Befugnisse ermächti...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Jugendschutz als Verfassungsauftrag

Rz. 249 Aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ergibt sich das Recht der Jugendlichen auf ungestörte Persönlichkeitsentwicklung.[238] Als Gegenrecht kann der Jugendschutz Beschränkungen der Presse- und Rundfunkfreiheit wie auch der Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich rechtfertigen. Im Zusammenhang mit dem Schutz vor pornographischen, gewaltverherrliche...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Telekommunikation als hoheitliche Aufgabe und sektorspezifische Regulierung

Rz. 19 Die Regulierung der Telekommunikation und der Frequenzordnung ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes (§ 2 Abs. 1 TKG). Gesetzliche Basis zur Regulierung der Telekommunikation sind Art. 87f GG und Art. 143b GG. Art. 87f Abs. 1 GG sichert die Verpflichtung des Bundes zur Gewährleistung flächendeckender, angemessener und ausreichender Dienstleistungen der Telekommunikat...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Allgemeine Programmstandards

Rz. 203 Für sämtliche bundesweiten Rundfunkangebote gelten die allgemeinen Standards des § 3 MStV, früher: § 3 Abs. 1 RStV, namentlich die Achtung der Würde des Menschen sowie das Gebot, die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung zu achten. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor dem Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben un...mehr

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§ 4 Medienrecht / 4. Verhältnis zum geplanten Digital Services Act (DAS)

Rz. 417 Der geplante DSA stimmt nach dem derzeitigen Entwurfstext der EU-Kommission als "Grundgesetz für Online-Dienste" in weiten Teilen mit dem NetzDG überein.[383] Als Verordnung, die die bisherigen Haftungsregeln der Art. 12–15 ECRL (§§ 7 ff. TMG) ersetzt (Art. 71 Abs. 1 DSA-E), werden die Bestimmungen von der Richtlinien-Ebene auf die Verordnungs-Ebene angehoben, gelten...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / III. Eigentumsgarantie

Rz. 41 Das Eigentumsgrundrecht des Art. 14 GG hat in diesem Kontext mehrere Ausprägungen. Zunächst gebietet Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG die grundsätzliche Zuordnung des wirtschaftlichen Wertes eines geschützten Werkes an den Urheber. Damit ist jede denkbare Verwertungsmöglichkeit verfassungsrechtlich gesichert.[57] Geschützt werden aber auch andere Teilnehmer bei der Benutzung ur...mehr

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§ 4 Medienrecht / h) Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und öffentliche Sicherheit

Rz. 105 Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) ist als Folge der Anschläge vom 11.9.2001 im Jahre 2002 erlassen worden und wurde zunächst durch die Neufassung vom 3.11.2005[108] abgelöst. Seit dem 1.12.2021 gilt nunmehr das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG).[109] Zu unterscheiden sind dabei zwei Grundsatzfragen. Zunächst ist zu entscheiden,...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Werkstück als Träger der schöpferischen Leistung

Rz. 119 Die Trennung zwischen dem geistigen Werk als dem Schutzgegenstand des Urheberrechts und dem materiellen Werkstück als dem Träger der schöpferischen Leistung ist eine wesentliche Erkenntnis, die sich insbesondere im Bereich der bildenden Kunst im Hinblick auf das Original, aber auch im Verhältnis des Architekten zu dem Eigentümer eines Gebäudes zeigt.[186] Die besonde...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / II. Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Rz. 36 Aus Art. 1 und 2 GG wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Sinne eines absoluten Rechts nach § 823 Abs. 1 BGB abgeleitet.[43] Eine besondere Konkretisierung hat das BVerfG in einer grundlegenden Entscheidung zur informationellen Selbstbestimmung getroffen.[44] Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinische Untersuchung / Zusammenfassung

Begriff Eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers (z. B. als Einstellungsuntersuchung) soll seine Tauglichkeit für die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung bzw. sonstige Risiken für den Arbeitgeber aufgrund des Gesundheitszustands abklären. Die medizinische Untersuchung dient zudem dazu, Zweifel im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankhei...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Organe

Rz. 164 Höchstes Organ der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD)[172] ist der Rundfunkrat, beim Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) der Fernsehrat, beim Deutschlandradio der Hörfunkrat. Sie vertreten die Interessen der Allgemeinheit und sind "Gesetzgebungsorgan".[173] Die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien d...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / A. Einleitende Darstellung

Rz. 1 Lebenssachverhalte zu gestalten ist Gegenstand einer Beratung. Im Gegensatz zur klassischen Jurisprudenz, die abgeschlossene Ereignisse ex post zu beurteilen hat, geht es dem Berater um Planung im Sinne einer ex ante Betrachtung. Dies bedingt eine strukturierte Sichtweise, die die Funktionalität der Beratungsmaterie in den Blick nimmt, also die Rechtssubjekte (Urheber ...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / c) Vorteile der Verfahrensentschleunigung durch Aussetzung des Verfahrens

Für den hier interessierenden Bereich der Verfahrensaussetzung überrascht oftmals die Chuzpe mancher Strafrichter, in einschlägigen Fällen vorzupreschen statt von den Segnungen des § 396 AO Gebrauch zu machen und eine Verfahrensaussetzung auszusprechen. Von welcher Motivation mögen sie getrieben sein?[11] Natürlich gibt es das Recht des Beschuldigten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m....mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 3. Gewerbe- und Handwerksrecht

Rz. 46 Die hier maßgebliche Gewerbeordnung sieht keine Legaldefinition des Begriffes "Gewerbe" vor. Rechtsprechung und Literatur verstehen hierunter jede erlaubte, auf Erwerb gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der Verwaltung eigenen Vermögens, wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Berufe sowie persönliche...mehr

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§ 4 Medienrecht / e) Besondere Pflichten für Rechtsanwälte

Rz. 369 Für Rechtsanwälte gilt es, im elektronischen Geschäftsverkehr die besonderen Verschwiegenheitspflichten der § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA sowie § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB zu beachten. Daraus kann aber nicht die Pflicht zum Versenden ausschließlich verschlüsselter E-Mails hergeleitet werden (Art. 12 GG Berufsausübungsfreiheit). Denn angesichts der Masse an E-Mail-Übertragu...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Begriff des Rundfunks

Rz. 135 Es gibt keine abschließende Definition des Rundfunkbegriffes (aus verfassungsrechtlicher Sicht). Das BVerfG hat dazu wie folgt ausgeführt:[146] Zitat "Der verfassungsrechtliche Begriff des Rundfunks lässt sich nicht abschließend definieren. Sein Gehalt kann sich vielmehr bei tatsächlichen Veränderungen in dem von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Sozialbereich wandel...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 618 Der persönliche Geltungsbereich erstreckt sich grundsätzlich auf Inländer (§ 120 Abs. 1 S. 1 UrhG), wobei es gleichgültig ist, ob und wo deren Werke erschienen sind. Rz. 619 Bei Miturhebern im Sinne von § 8 UrhG genügt es, wenn ein Miturheber die deutsche Staatsangehörigkeit innehat (§ 120 Abs. 1 S. 2 UrhG). Rz. 620 Den Inländern gleichgestellt werden:mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Vergütungspflicht und Recht auf Vergünstigung

Rz. 414 Die Verwertungsgesellschaften können die Vergütungen gegenüber den Veranstaltern aufgrund von Gesamtverträgen oder Tarifen erheben (§§ 35 oder 39 VGG). Gesamtverträge können mit so genannten Dachorganisationen (erwähnt sei hier der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband) dann abgeschlossen werden, wenn diese über eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern verfügen. Der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinische Untersuchung / 5 Rechtsfolgen der Untersuchung

Das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung – nicht die Diagnose – wird dem Arbeitgeber nur für die Dauer seiner Entgeltfortzahlungspflicht und auch nur dann mitgeteilt, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers abweichend vom Attest des behandelnden Arztes beurteilt wird. Ein abweichendes Gutachten des medizinischen Dienstes hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ent...mehr

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§ 4 Medienrecht / B. Information als Gegenstand des Medienrechts

Rz. 12 Gegenstand der Medien sind primär Informationen (Nachrichten) und nur sekundär urheberrechtlich geschützte Werke oder verwandte Schutzrechte (wie etwa die Leistungsschutzrechte).[13] Rz. 13 Das Recht des freien Informationszugangs ist zunächst grundrechtlich verankert (Art. 5 Abs. 1 GG).[14] Dort heißt es, dass jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bi...mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Gegendarstellung

Rz. 379 In diesem Zusammenhang ist auch die Regelung über das Recht auf Gegendarstellung [360] gem. § 23 Abs. 1 MStV (früher: § 56 RStV/§ 14 MDStV) zu sehen. In der amtlichen Begründung (zur alten wortgleichen Fassung) heißt es dazu: Zitat "Die Vorschrift, die nur für Anbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständige oder teilweise Inhalte pe...mehr

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§ 2 Urheberrecht / a) Zitatrecht

Rz. 322 Inhaltliche Schranken folgen zunächst aus dem Zitatrecht ( § 51 UrhG), [486] wonach unter bestimmten Voraussetzungen Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe zulässig sein können. Da die Zitierfreiheit die geistige Auseinandersetzung mit fremden Werken erleichtern soll, muss das zu zitierende Werk zunächst veröffentlicht (§ 6 Abs. 1 UrhG) worden sein. Zu...mehr

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Der besonders schwere Fall ... / III. Fortgesetzte Steuerhinterziehung mittels einer Drittstaat-Gesellschaft

Tatbestand: Nach § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 6 AO wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer eine Drittstaat-Gesellschaft, auf die er allein oder zusammen mit nahestehenden Personen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann, zur Verschleierung steuerlich erheblicher Tatsachen nutzt und auf diese Weise f...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Leistungsschutzrechte

Rz. 480 Sendeunternehmen haben das ausschließliche Recht an Funksendungen. Nach Art. 3f RA ist Funksendung definiert als "Ausstrahlung von Tönen oder von Bildern und Tönen mittels radioelektrischer Wellen zum Zweck des Empfanges durch die Öffentlichkeit."[649] Gegenstand der Funksendungen braucht kein urheberrechtsfähiges Schutzwerk zu sein.[650] Rz. 481 Im Einzelnen sind ges...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Werke der Musik

Rz. 77 Besondere Ausprägung dieser in § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG geschützten Werkkategorie ist die Verwendung von Tönen als Ausdruckmittel.[93] Dabei ist jede Art von Musik unabhängig davon schutzfähig, wie sie im Einzelnen fixiert wurde (früher in der Regel auf Noten, heute eher auf elektromagnetischen Bändern und sonstigen Datenträgern). Rz. 78 Vom Umfang her ist auch lediglich ...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Prinzip der "regulierten Selbstregulierung"

Rz. 254 Der spezielle Jugendmedienschutz nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder hat folgenden organisatorischen Aufbau: Nach dem Prinzip der "regulierten Selbstregulierung"[250] erfolgt die Kontrolle des Jugendmedienschutzes (präventive interne Selbstregulierung) auf vier Stufen. Rz. 255 Auf der ersten Stufe stehen die Anbieter selbst. Länderübergreifend...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Werkstück im Hochschulbereich

Rz. 124 Die Bedeutung des Werkstücks soll schließlich noch in einem gänzlich anderen Bereich, nämlich dem der Hochschulen, verdeutlicht werden. Anlass dieser Fragestellung ist eine Entscheidung des BGH,[200] bei der es um die Klage der Erben eines verstorbenen Professors der Universität Heidelberg geht. Die Kläger verlangten von der Universität die Herausgabe der hinterlasse...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Urheber und Werk

Rz. 3 Primär sind die Interessen des Urhebers darzulegen. Dietz [6] hat sich wiederholt mit der Person des Urhebers als "nicht unangefochtene Zentralfigur des Urheberrechtssystems" befasst und dessen Schutzbedürfnis herausgestellt. Er sieht den Urheber als Zentralfigur des Urheberrechtsschutzes[7] und verlangt im Hinblick auf die Entwicklung des Urheberrechts zum Recht der Ku...mehr

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§ 2 Urheberrecht / II. Erläuterung der Gesetzessystematik

Rz. 37 Die vorgegebene Gesetzessystematik des Urheberrechtsgesetzes bedarf der Erläuterung und in manchen Punkten der Ergänzung. Ausgangspunkt der inhaltlichen Darstellung ist § 11 UrhG, der unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass der Inhalt des Urheberrechts sich als Zuordnung des Werkes zu seinem Urheber und zwar in den beiden Ausprägungen der geistigen und persönlich...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / aa) Pflichtwerke und nicht gebundene Werke

Rz. 23 § 43 UrhG besagt, dass bei Werken, die in Erfüllung von Verpflichtungen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen geschaffen werden, der Schutz des Urhebers dann gegenüber dem Arbeitgeber zurücktritt, wenn sich dies aus Inhalt und Wesen des Arbeitsverhältnisses ergibt. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, richtet sich nach dem arbeitsrechtlichen Begriff des Arbeitnehmers, w...mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Übertragung von Großereignissen

Rz. 209 Durch die Ereignisse um Kirch Media (insbesondere deren Insolvenzverfahren im Jahre 2002) ist die Regelung betreffend die Übertragung von Großereignissen (§ 13 MStV, § 4 RStV) in den Blickpunkt gerückt.[210] Die Ausstrahlung im Fernsehen von Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (Großereignisse) in der Bundesrepublik Deutschland verschlüsselt und g...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / a) Künstlername und Domainname

Rz. 5 Den Kulturschaffenden bleibt es vorbehalten, sich einen so genannten Künstlernamen (Pseudonym) zu geben, der dann unter den Schutzbereich des § 12 BGB fällt.[3] Dieser Künstlername darf nicht nur im beruflichen, sondern darüber hinaus auch im privaten Bereich benutzt werden.[4] Erst bei Verkehrsgeltung dieses Pseudonyms besteht der folgende Schutz des § 12 BGB, namentl...mehr

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§ 4 Medienrecht / f) Wegerechte, Informationen über Infrastruktur und Netzausbau, Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze und Universaldienstleistungen

Rz. 59 Der Bund ist befugt, Verkehrswege für die öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen, soweit dadurch nicht der Widmungszweck dauernd beschränkt wird (Nutzungsberechtigung). Als Verkehrswege gelten öffentliche Wege, Plätze und Brücken sowie öffentliche Gewässer (§ 125 TKG). Der Bund überträgt die Nutzungsberechtigung nach § 125 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / a) Abgrenzung: Arbeitnehmer, freier Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Person

Rz. 18 Auch für Urheber und Leistungsschutzberechtigte, wie z.B. Musiker, Tänzer und Chorleiter, gelten die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsrechts.[19] Allerdings bestand für das BAG Veranlassung, sich gerade für den Bereich des Kulturschaffens mit der Frage der Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerstellung zum so genannten freien Mitarbeiter auseinander zu setzen. Maßgebliches...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Medienrecht / b) Anwendungsbereich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags

Rz. 269 Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder ist am 7.11.2020 als Art. 3 des Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Kraft getreten. Zweck dieser Ländervereinbarung ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 26 UStG ermächtigt den Gesetzgeber und das BMF in bestimmten, gesetzlich umrissenen Fällen, Regelungen zur Ergänzung des UStG vorzunehmen. Die Ermächtigungen sind dabei teilweise redaktioneller Art, wenn das BMF ermächtigt wird, das Gesetz in der jeweils gültigen Fassung mit neuem Datum und neuer Überschrift im BGBl neu zu veröffentlichen (§ 26 Abs. 6 UStG) oder den ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Übertragung von GmbH-Anteilen: Teleologische Reduktion des sog. Einstiegstests nach § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG

Der sog. "Einstiegstest" (§ 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG) ist im Wege teleologischer Reduktion dahingehend einschränkend auszulegen, dass er nicht zur Anwendung kommt, wenn die betreffende GmbH ihrem Hauptzweck nach einer Tätigkeit i.S.d. § 13 Abs. 1, des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bzw. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG dient. Missbrauchsvermeidungstatbestand: Bei dem "Einstiegstest" ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift steht im Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe sowie dem Bedürfnis an flexibleren Beschäftigungszeiten als Folge eines verstärkten internationalen Wettbewerbs. Durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV sind der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung verfassungsrechtl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.5 Feiertage

Rz. 23 Die Festlegung der Feiertage ist nach Art. 70 GG grundsätzlich Ländersache. Nur der Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober ist durch das Einigungsvertragsgesetz v. 23.9.1990[1] als bundeseinheitlicher Feiertag festgelegt worden. Aufgrund der Länderhoheit auf dem Gebiet des Feiertagsrechts schwankt die Anzahl der Feiertage zwischen den einzelnen Bundesländern. So gelte...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Einseitige Unterhaltstitel

Rz. 351 Eine vollstreckbare Urkunde kann auch einseitig durch den Unterhaltsschuldner errichtet werden. Die sog. Jugendamtsurkunde über den Unterhalt minderjähriger Kinder kann gem. § 87e SGB VIII vor jedem Jugendamt in der Bundesrepublik Deutschland erstellt werden. Ausfertigungen werden aber nur von demjenigen Jugendamt erstellt, welches die Originalurkunde verwahrt (§§ 1 A...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / D. Entziehung der elterlichen Sorge § 1666 BGB

Rz. 189 § 1666 BGB ist Ausprägung des dem Staat gemäß Art. 6 Abs. 2 GG obliegenden Wächteramtes.[255] Denn das Kind hat als Träger eigener Grundrechte Anspruch auf den Schutz des Staates. Rz. 190 Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eig...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / c) Ferien

Rz. 14 Auch Ferienaufenthalte gehören zu normalen Umgangskontrakten – und zwar auch bei kleineren Kindern. Derjenige Elternteil, der das Umgangsrecht ausübt und das Kind zu Besuch hat, bestimmt auch den Aufenthaltsort des Kindes, ohne dass dies eines gesonderten gerichtlichen Ausspruchs bedürfte. Dabei bleibt es grundsätzlich auch dann, wenn es um die Wahl des Ortes für den ...mehr