Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.1 Zwangsverwalter

Rz. 58 Der Zwangsverwalter hat nach § 152 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das der Zwangsverwaltung unterworfene Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Durch die Beschlagnahme des Grundstücks wird dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Verwaltung und Benutzung des Grunds...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.4 Testamentsvollstrecker

Rz. 70 Der Testamentsvollstrecker hat im Vergleich zum Insolvenzverwalter und auch zum Zwangsverwalter lediglich eine sehr eingeschränkte Vermögensverwaltung.[1] Er soll den letzten Willen des Erblassers vollziehen. Bei mehreren Miterben hat er regelmäßig auch die Erbauseinandersetzung durchzuführen. Das Verwaltungsrecht kann darüber hinaus noch dadurch sehr eingeengt sein, ...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2.2.1 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 4 Die Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG ist auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beschränkt. Dementsprechend muss das Wirtschaftsgut abnutzbar, also i. S. d. § 253 Abs. 3 HGB in der Nutzung zeitlich begrenzt sein und einer wirtschaftlichen oder technischen Abnutzung unterliegen.[1] Rz. 5 Des Weiteren muss es sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut han...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bewertung

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Gegensatz zum früheren Recht (vgl. HdR-E, GmbHG § 71, Rn. 3ff.) sind auch für die Bewertung die Vorschriften über den JA entsprechend anwendbar. Für VG des AV bestimmt § 71 GmbHG ergänzend, dass sie "wie Umlaufvermögen zu bewerten [sind, d.Verf.], soweit ihre Veräußerung innerhalb eines übersehbaren Zeitraums beabsichtigt ist oder diese Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.2 Insolvenzverwalter

Rz. 61 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.[1] Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Insolvenzschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermö...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Zurechnung von Grundstücken bei einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG und Grunderwerbsteuerbefreiung bei einer niederländischen Stiftung

Leitsatz 1. Ein inländisches Grundstück ist einer Gesellschaft für den nach § 1 Abs. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang zuzurechnen, wenn sie zuvor in Bezug auf dieses Grundstück einen unter § 1 Abs. 1, Abs. 2 oder Abs. 3 GrEStG fallenden Erwerbsvorgang verwirklicht hat. Dies gilt auch bei mehrstöckigen Beteiligungen (...mehr

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§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 4. Elektronische Übermittlung der Veräußerungsanzeige nach Maßgabe des § 93c AO: Chancen und Risiken?

Mit der geplanten Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Veräußerungsanzeige nach Maßgabe des § 93c AO gehen sowohl Chancen als auch Risiken einher, die die Notare bei der zukünftigen Wahl des Übertragungswegs (schriftlich in Papierform oder elektronisch) zu beachten und ggf. abzuwägen hat. Chancen: Begrüßenswert ist zunächst, dass die Wahl zur elektronischen Übermit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Umsatzsteuer in Rumänien / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Das Verfahren gilt z.B. für Lieferungen von Gebäuden und Grundstücken, für Lieferungen von Mobiltelefonen, integrierten Schaltkreisen, Laptops, PC-Tablets und Spielekonsolen sowie für Lieferungen von Holzerzeugnissen. Für folgende Lieferungen von Gegenständen/Dienstleistungen gilt das Reverse-Charge-verfahren einstweilen weiterhin und zwar bis 31.12.2026: Getreide und techni...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Bei Lieferungen von Grundstücken bisher: Aufteilung und getrennte steuerliche Beurteilung in bestimmten Konstellationen

Aufteilung der Lieferung von Grundstück samt VuM: Eine Aufteilung gab es bislang nach der nationalen Rechtsprechung nicht nur bei der Vermietung von Grundstücken samt VuM,[33] sondern auch bei der Lieferung von Grundstücken samt VuM. Bisher wurden diese Lieferungen in bestimmten Fällen mehrwertsteuerlich ebenfalls aufgeteilt, und zwar selbst dann, wenn sie – wie im Regelfall...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / c) Unbebaute Grundstücke

Lieferung von unbebauten Grundstücken steuerfrei: Ähnliche Gedanken könnten im Fall der Lieferung von Erschließungsanlagen auf Baugrundstücken gelten, wenn die Erschließungsanlagen – anders als im Regelfall (s. oben V.2.b.cc.) – den bestimmenden Bestandteil des Vorgangs ausmachten: Hier käme nach nationalem Recht in Betracht, dass nicht nur die Übertragung der Erschließungsa...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / III. Lieferung von Grundstücken mit VuM

Früher/heute: Vor dem Hintergrund des vorstehend Gesagten soll nun dargestellt werden, wie die Lieferung eines (Gebäude-)Grundstücks mit VuM, sofern die Übertragung aller Bestandteile einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang darstellt, bislang mehrwertsteuerlich behandelt wurde (s. III.1.) bzw. wie sie jetzt – aufgrund aktueller Rechtserkenntnis des EuGH (kein "Aufteilun...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Lieferung des (Gebäude-)Grundstücks als Hauptbestandteil

Grundstück = Hauptbestandteil: Zunächst kommt in Betracht, dass die Übertragung des (Gebäude-)Grundstücks als Hauptbestandteil des Vorgangs anzusehen ist. Das war auch in dem von EuGH und BFH entschiedenen Vermietungsfall so (s. oben I.1.[51]) und dürfte vermutlich in vielen Fällen die Auslegung sein, die am ehesten auf der Hand liegt. Dann steuerfrei ...: In diesem Fall ist ...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – Konsequenzen für die Lieferung von Grundstücken mit "Vorrichtungen und Maschinen" (USTB 2024, Heft 7, S. 212)

RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur. / RA FAStR StB Dr. Stefan Behrens[*] Überlegungen zu den Auswirkungen und etwaigem Handlungsbedarf im deutschen Mehrwertsteuer- und/oder Grunderwerbsteuerrecht nach dem EuGH-Urt. v. 4.5.2023 – C-516/21 – Finanzamt X I. Einheitliche Behandlung einheitlicher wirtschaftlicher Vorgänge 1. Urteil vom 4.5.2023 zur Verm...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Urteil vom 4.5.2023 zur Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen

EuGH: Mit Urteil vom 4.5.2023 hat der EuGH bestätigt, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu beurteilen sind.[1] Ist also eine Leistung als Nebenleistung zu einer anderen Leistung, der Hauptleistung, anzusehen, ist erstere ebenso zu behandeln wie letztere.[2] BFH: Der BFH hat die Feststellungen des EuGH in der Nachfolgeentscheidung vom 17...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / b) Besonderheiten bei VuM

Fest installierte VuM (Grundsatz): Bei den VuM sind einige Besonderheiten zu beachten.[25] Wie gesagt unterfällt ein Vorgang der Grunderwerbsteuer, wenn ein Grundstück im Sinne des bürgerlichen Rechts (§§ 94 ff. BGB) übertragen wird (s. oben II.2.a.). Zu den Grundstücken in diesem Sinn gehören daher auch VuM, wenn sie fest installiert sind (also fest mit dem GuB oder einem G...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Steuerbefreiung der grunderwerbsteuerbaren Umsätze

Lieferung eines (Gebäude-)Grundstücks grunderwerbsteuerbar/mehrwertsteuerfrei: In Deutschland gilt die Mehrwertsteuerbefreiung für die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG. Ob ein Vorgang der Grunderwerbsteuer unterfällt, richtet sich gem. § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG grundsätzlich danach, ob ein Grundstück im Sinne des bürgerlichen Recht...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Teils Steuerpflicht nach nationalem Recht

VuM = Hauptbestandteil: Möglich ist aber im Einzelfall auch, dass die Übertragung der VuM als Hauptbestandteil der Transaktion anzusehen ist. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Zweck der gesamten Lieferung (also des Grundstücks und der VuM) aus Sicht eines objektiven Dritten darin läge, dem Erwerber die Verfügungsmacht an den VuM zu verschaffen und die Übertragung des (Gebäude...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. "Neues" Verständnis: Keine Aufteilung

Prüfung, ob einheitlicher Vorgang: Stellt die Übertragung des (Gebäude-)Grundstücks mit VuM einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang dar, ist dieser, wie unter I.1. dargestellt, (jetzt) aber mehrwertsteuerlich einheitlich zu behandeln.[35] Künftig wird sich also bei der Lieferung von (Gebäude-)Grundstücken mit VuM der Schwerpunkt der mehrwertsteuerlichen Prüfung zunächst...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 4. Mehrwertsteuerbefreiung unabhängig vom Hauptbestandteil

Umsätze stets mehrwertsteuerfrei: Die Lieferung eines Grundstücks und von VuM als einheitlicher Umsatz ist also, wenn "der Umsatz" der GrESt unterfällt, unabhängig davon steuerfrei, welcher Teil der Lieferung den Hauptbestandteil darstellt.[49] Willkommener Nebeneffekt: Es entfiele im Regelfall, zumindest für die mehrwertsteuerliche Veranlagung, die teilweise recht mühsame B...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Steuerpflicht bei Option

§ 9 UStG anwendbar: Der Lieferant könnte bei einem Umsatz, der nach dem oben Gesagten (insbesondere IV. und V.1.) vollständig gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG mehrwertsteuerbefreit wäre, gem. § 9 UStG zur Steuerpflicht optieren. Die Option würde grundsätzlich für den gesamten einheitlichen Vorgang gelten, d.h. für die Übertragung des (Gebäude-)Grundstücks samt VuM, Zubehör etc....mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Auch bisher schon: Gesamter Umsatz mehrwertsteuerfrei, wenn nur teilweise grunderwerbsteuerbar

Sichtweise ist nicht neu: Es ist auch nichts Neues, dass ein Umsatz, der lediglich teilweise der GrESt unterfällt, gleichwohl vollständig mehrwertsteuerfrei ist.[39] So gehören z.B. lt. BFH die Kosten für die Bebauung (oder sonstige körperliche Veränderung des verkauften Grundstücks) nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage), wenn zwar der Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der Lieferung / 2.6 Ort der Lieferung nach § 3 Abs. 7 UStG

Wird der Gegenstand der Lieferung im Zusammenhang mit der Verschaffung der Verfügungsmacht nicht befördert oder versendet (sog. ruhende Lieferung), bestimmt sich der Ort der Lieferung nach § 3 Abs. 7 Satz 1 UStG mit dem Ort, an dem sich der Gegenstand der Lieferung zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Typische Fälle für ruhende Lieferungen i. S. d. § 3...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / cc) Fest auf dem GuB installiert

Installation ohne Gebäude: Selbst wenn die VuM (wiederum unabhängig davon, ob es sich um BV handelt oder nicht) ohne Gebäude unmittelbar auf dem GuB installiert werden, dürfte die Lieferung des GuB im Vordergrund stehen. Erschließungsanlagen: So z.B. im Fall von Erschließungsanlagen, die ein Unternehmer auf Grundstücken errichtet, die er hinterher entgeltlich auf eine Gemeind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferung / 2.3 Bauten auf fremdem Grund und Boden

Errichtet der Besteller/Auftraggeber auf einem nicht in seinem Eigentum bzw. nicht in seinem Alleineigentum stehenden Grundstück ein Gebäude, liegen Bauten auf fremdem Grund und Boden vor. Der als zivilrechtlicher Vertragspartner anzusehende Besteller/Auftraggeber gilt auch als Leistungsempfänger nach § 3 Abs. 1 UStG.[1] Mit der Übergabe des fertig gestellten Bauwerks erlang...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Einheitlicher Umsatz ist mehrwertsteuerfrei

Sonderregelung: Wie bereits gesagt (s. oben II.) hat der deutsche Gesetzgeber nicht explizit – entsprechend den unionsrechtlichen Vorgaben – die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen GuB (Ausnahme Neubauten[37]) bzw. die Lieferung unbebauter Grundstücke (Ausnahme Baugrundstücke[38]) von der MwSt befreit. Er hat vielmehr einen Sonderweg gewählt, inde...mehr

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Lieferung / 1.2.3 Fälle der Eigentumsübertragung

Die Eigentumsübertragung bei beweglichen Sachen geschieht meist durch Einigung und Übergabe nach § 929 Satz 1 BGB. Praxis-Beispiel Fahrzeugkauf Das Eigentum an einem bestellten Fahrzeug wird dem Käufer durch die Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel und der Papiere übertragen. Ist dagegen der Erwerber schon im Besitz des Gegenstands, reicht es aus, wenn sich Lieferer und Abnehm...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / b) Sonderregelungen für "B2B-Umsätze"

Lieferung an Unternehmer oder jur. Person: Anders ist die Lage aber, wenn der Erwerber ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Für Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, wird in diesen Fällen nämlich gem. § 13b Abs. 5 S. 1, Abs. 2 Nr. 3 UStG der Erwerber Steuerschuldner. Bisher Aufteilung: Nach bisheriger Praxis wurde daher bei der Übertragung von Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / II. Grundstückslieferungen: Systematik der Besteuerung

Andere Systematik: Die vorgenannte "Änderung" der Rechtsprechung zur Mehrwertsteuerbefreiung der Vermietung von Grundstücken mit VuM hat auch Auswirkungen auf die Mehrwertsteuerbefreiung der Lieferungen von Grundstücken mit VuM. Bevor auf diese Auswirkungen eingegangen wird, soll kurz in Grundzügen aufgezeigt werden, wie die Besteuerung solcher Grundstückslieferungen in Deut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / dd) Eindeutiger Zweck: Übertragung von VuM

Untergeordnete Bedeutung der Übertragung des (Gebäude-)Grundstücks: Wird aber z.B. eine teure technische Anlage übertragen, die eine BV darstellt und (ggf. in einer Leichtbauhalle o.Ä.) fest auf einem Grundstück installiert ist, das keinen eigenständigen Zweck erfüllt, wäre denkbar, dass der eigentliche Zweck der Transaktion in der Lieferung der Anlage besteht und die Mitlie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Unionsrecht

Steuerbefreiung mit Ausnahmen: Nach den unionsrechtlichen Vorgaben ist gem. Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k MwStSystRL die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden (GuB) bzw. die Lieferung unbebauter Grundstücke von der MwSt befreit. Nicht befreit ist allerdings die Lieferung der in Art. 12 Abs. 1 MwStSystRL genannten Gebäude oder Gebäu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / VIII. Ausschließliche Verwendung für steuerfreie Umsätze

Lieferung aller Bestandteile steuerfrei: Einen Sonderfall stellt die Lieferung von Grundstücken und VuM dar, wenn sie vor der Lieferung ausschließlich für eine nach § 4 Nr. 8 bis 27 und 29 UStG steuerbefreite Tätigkeit verwendet worden sind (das Deutsche Jugendherbergswerk veräußert beispielsweise eine Jugendherberge samt fest installierten VuM). In diesem Fall ist die Übert...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Grundsatz: Steuerschuldner = Lieferant

Steuerschuld des Lieferanten: Wenn der Steuerpflichtige zur Steuerpflicht optiert, stellt sich auch die Frage, wer Steuerschuldner für die Lieferung des (Gebäude-)Grundstücks und der VuM ist. Grundsätzlich ist das gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG der Lieferant.mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / VI. Konformität mit Unionsrecht?

Zu prüfen bliebe, ob es unionsrechtskonform wäre, wenn in dem vorstehend unter V.2.b.dd. genannten Fall (Lieferung von fest installierten VuM, die als BV anzusehen sind, mit einem (Gebäude-)Grundstück) stets von der Steuerpflicht des Umsatzes auszugehen wäre (vorausgesetzt, es würde nicht ohnehin dem unter IV. dargestellten Verständnis gefolgt). Möglicherweise ergäbe sich au...mehr

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Lieferung / 1.1.1 Körperliche Gegenstände

Zu den in § 3 Abs. 1 UStG genannten Liefergegenständen gehören zunächst die körperlichen Gegenstände, also Sachen und Tiere.[1] Gegenstand einer Lieferung können bewegliche und unbewegliche (z. B. Grundstücke) und flüssige oder gasförmige Gegenstände sein.mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / XI. Fazit

Eins ist klar, das "Aufteilungsgebot", das bisher in der deutschen Rechtspraxis auch bei der Lieferung von Grundstücken und BV zur Anwendung gekommen ist, ist endgültig überholt. Der Grundsatz, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu behandeln sind, ist zukünftig also auch bei diesen Transaktionen anzuwenden.[85] Das dürfte in vielen Fälle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / bb) Fest in einem Gebäude installiert

Installation in einem Gebäude: Sind die VuM (unabhängig davon, ob es sich um BV oder Scheinbestandteile handelt oder nicht) fest in einem Gebäude installiert, dürfte die Lieferung der VuM samt (Gebäude-)Grundstück im Regelfall einen einheitlichen Vorgang darstellen. Dann aber wird es dem Erwerber häufig in erster Linie auf den Erwerb des Gebäudes ankommen. BFH-Fall: So war es...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Berufung auf Unionsrecht

Voraussetzungen: Weicht das nationale Recht, das eine EU-Richtlinie umsetzen soll, von dieser ab (hat also ein Mitgliedstaat eine Richtlinie nicht innerhalb der Umsetzungsfrist ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt), können sich Steuerpflichtige unmittelbar auf das Unionsrecht berufen, wenn dieses günstiger für sie ist.[61] Voraussetzung ist, dass die betreffenden Best...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / VII. Aufteilung wegen Sonderregelungen außerhalb des harmonisierten Rahmens

EuGH-Urteil Talacre: Zumindest für bestimmte Konstellationen im Zusammenhang mit der Lieferung von Neubauten oder Baugrundstücken wäre zu überlegen, ob nach den Ausführungen des EuGH im Urteil ‚Talacre Beach’ vom 7.6.2006 doch eine Aufteilung des Umsatzes in steuerfreie Bestandteile und steuerpflichtige Bestandteile zu erfolgen hat.[67] In diesem Urteil hatte der EuGH festge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 3. Keine Änderung durch Vorlagebeschluss

Sichtweise gilt weiterhin: Diese Grundsätze der einheitlichen Behandlung gelten u.E. (hoffentlich) auch weiterhin, obwohl der BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 10.1.2024 zu den Hotelumsätzen davon ausgeht, dass eine Leistung nicht als Nebenleistung zu einer anderen (Haupt-)Leistung anzusehen ist, wenn der Leistungsempfänger sie in Anspruch nehmen kann oder nicht, wenn er al...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Gebäudegrundstücke

Nach nationalem Recht steuerpflichtig: Als Beispiel soll von der unter V.2.b.bb. dargestellten Fallkonstellation (Übertragung eines Stallgebäudes mit Heizungs-, Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen) ausgegangen werden. Wäre diese ausnahmsweise so zu werten, dass die Übertragung der BV den Hauptbestandteil darstellt (z.B. weil die Anschaffungskosten der BV einen Anteil von 80 % ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten / 6 Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten

Anschaffungsnebenkosten können vor oder nach dem eigentlichen Erwerb eines Vermögensgegenstands anfallen. Die nach dem Anschaffungszeitpunkt noch anfallenden Kosten für die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gegenstands zählen unabhängig vom zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb noch zu den Anschaffungskosten. Entscheidend ist allein der sachliche Zusammenhang. Anschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten / 4 Aufteilung eines ­Gesamtkaufpreises

Enthält der Kaufvertrag beim Erwerb mehrerer Vermögensgegenstände eine Aufteilung des Kaufpreises und erscheint diese Aufteilung wirtschaftlich vernünftig und nicht willkürlich, stellen die vereinbarten Einzelpreise die Anschaffungskosten der einzelnen Wirtschaftsgüter dar. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Einzelbewertung, wonach jeder Gegenstand mit seinen Anschaffung...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 5.2 Vorgehensweise bei ausgewählten aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 70 Bei Ausbeuteverträgen[1] bestimmt sich die Dauer des Rechtsverhältnisses nach der vorhandenen Abbaumenge und der Intensität des Abbaus. Die Abbaumenge kann regelmäßig am Ende des Jahres festgestellt werden. Der Begriff der "bestimmten Zeit" lässt sich somit über die jeweilige Fördermenge definieren. Deshalb sind Vorleistungen aufgrund von Ausbeuteverträgen zum Abbau v...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.1 Neubewertung

Rz. 26 Bei der Neubewertungsmethode sind sowohl nach HGB als auch nach IFRS sämtliche stillen Reserven und Lasten aufzudecken. Allerdings ist die Höhe dieser Reserven stets subjektiv, zumal auch keine Deckelung in Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung an dem Tochterunternehmen besteht.[1] Daher kann hier mit großer abschlusspolitischer Freiheit gestaltet werden. Neben ...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 5.3 Vorgehensweise bei ausgewählten passiven Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 74 Die Bildung und spätere Auflösung passiver Rechnungsabgrenzungsposten muss dazu führen, dass die abgegrenzten Einnahmen Ertrag jener Wirtschaftsjahre werden, in denen der Unternehmer seine Leistungen erbringt, für die er das Entgelt jedoch bereits vereinnahmt hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Rechnungsabgrenzung nicht Ausdruck einer betriebswirtschaftlichen,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung nach HG... / 3.4 Voraussetzungen für die Bildung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen nicht vor

Rz. 52 Abschlussgebühr, die die Bausparkasse beim Abschluss eines Bausparvertrags erhält,[1] Abschlusszahlung bei Überlassung von Filmrechten,[2] Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB,[3] Ausgleichsbetrag von der Bundesmonopolverwaltung für ein Brennrecht nach Abschaffung eines Branntweinmonopols,[4] Ausgleichszahlung dafür, dass der die Zahlung erhaltende Steu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung (a... / 2.4 Verschaffung des Eigentums oder Miteigentums an einem Grundstück (Zeile 5 – 6)

In der Zeile 6 ist der selbstermittelte Grundbesitzwert einzutragen. Ist nur ein Miteigentumsanteil übergegangen, dann ist nur der anteilige Wert einzutragen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung (a... / 1.3 Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Familienheim

Folgende Gestaltungen im Zusammenhang mit einem Familienheim sind steuerfrei:[1] Übertragung des Alleineigentums oder Miteigentums an dem einem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner bereits gehörenden Grundstück, Anschaffung oder Herstellung (ganz oder teilweise) durch einen Ehegatten oder Lebenspartner aus Mitteln, die allein oder überwiegend vom anderen, zuwendenden Ehe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Neue Grundsteuer: BFH hat Zweifel am Bundesmodell

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über die neue Grundsteuer entschieden. Zweifel bestehen an der pauschalen Bewertung im Bundesmodell – Eigentümer müssen einen niedrigeren Wert des Grundstücks nachweisen können. Das letzte Wort könnte das Bundesverfassungsgericht haben. Besteht der Verdacht, dass die pauschal ermittelten Werte für die neue Grundsteuer deutlich zu hoch sind, muss ...mehr