Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 2 Haftungs-ABC / (c) Verfassungswidrigkeit der bewusst unvollständigen Regelung der Situation für die interprofessionelle Berufsausübungsgemeinschaft unter Hinweis auf einen diffusen berufsrechtlichen Grundsatz der "Meistbelastung"

Rz. 210 Die berufsrechtlichen Vorgaben zur Mindestversicherungssumme für eine Berufshaftpflichtversicherung von Freiberuflern in unterschiedlichsten Vorschriften des Bundes- und Landesrechts sind aleatorisch und in einer meist nicht nachvollziehbaren Beliebigkeit festgelegt. Rz. 211 Schon seit längerem wird im berufsrechtlichen Schrifttum die wohl überwiegende Auffassung vert...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (a) Überblick über verschiedene Versicherungskonstellationen

Rz. 201 Nach diesem sog. Prinzip der Meistbelastung müssen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nach Einschätzung des Gesetzgebers für einen Mindestversicherungsschutz von 2,5 Mio. EUR Sorge tragen, wenn sie zusammen mit Rechtsanwälten in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung kooperieren wollen, obwohl § 67 Abs. 2 S. 1 StBerG, § 52 Abs. 4 DVStB und §...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / F. "BGB-AT" – Haftungsrisiken wegen Nichtbeachtung allgemeiner Vorschriften

Rz. 241 Was jüngeren Lesern aufgrund des erst kürzlich abgeschlossenen Studiums und frisch bestandener Examen vielleicht kaum entgehen mag, bildet in der Praxis immer wieder Anlass für Anwaltsregressfälle: Die Nichtbeachtung von Regelungen im allgemeinen Teil des BGB.[196] Rz. 242 Auch wenn es gerade für jüngere Menschen eine absolute Selbstverständlichkeit ist, in digitaler ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Überblick über die Fristen des KSchG

Rz. 31 Ganz erhebliche Bedeutung kommt der Klagefrist von drei Wochen des § 4 S. 1 KSchG zu, innerhalb derer nicht nur die Sozialwidrigkeit, sondern auch sonstige Unwirksamkeitsgründe geltend zu machen sind: Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Erstattungsansprüche der GmbH

Rz. 512 Eine bedeutsame Bestimmung stellt die Regelung über die Haftung von Geschäftsführern nach § 43 GmbHG dar. Die Ansprüche der Gesellschaft gegenüber ihren pflichtwidrig handelnden Organen verjähren nach § 43 Abs. 4 GmbHG in fünf Jahren. Die Vorschrift findet über § 31 Abs. 6 S. 2 GmbHG hinausgehend auch bei Ansprüchen wegen verbotener Zahlungen infolge von Insolvenzver...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 3. Sozialplanverhandlungen

Rz. 125 Wird ein Anwalt vom Betriebsrat mit Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan beauftragt, so hat er den Betriebsrat bei seinen kollektivrechtlichen Angaben nach §§ 111 ff. BetrVG zu beraten und zu vertreten. Hieraus folgt kein Mandat, auch die Individualinteressen der Arbeitnehmer zu vertreten. Rz. 126 Der vom Betriebsrat abgeschlossene Anwaltsvertra...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / J. Gewerblicher Rechtsschutz

Rz. 580 Die Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz gehören einer Materie an, zu der sich vollkommen zu Recht ein Kreis hochspezialisierter Fachleute gebildet hat. Allein schon das Hantieren mit Eilrechtsbehelfen und Vollzugsfristen sowie Spezialzuständigkeiten von Gerichten geht über den Katalog üblicher Anwaltsarbeiten hinaus. Daher empfiehlt es sich nicht, ohne spezielles Kn...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / IX. Schriftsätze

Rz. 748 Bei der Ausarbeitung von Schriftsätzen muss der Rechtsanwalt mit großer Genauigkeit und Sorgfalt arbeiten, da diese für den Erfolg des Mandats von entscheidender Bedeutung sind. Rz. 749 Im Schriftsatz hat der Rechtsanwalt seine gesamten juristischen, sprachlichen und taktischen Fähigkeiten zum Ausdruck zu bringen, aber auch sachlich zu bleiben. Dass dies nicht nur ein...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Haftungsbegrenzungsvereinbarung und die Regelung des § 8 Abs. 3 PartGG

Rz. 184 Speziell für Anwälte eröffnet sich über die Regeln in § 52 BRAO, § 45b PAO die Möglichkeit einer auf einen bestimmten Höchstbetrag bezogenen Haftungsbegrenzungsvereinbarung nach § 8 Abs. 3 PartGG, weil nach §§ 51, 51a BRAO im Sinne des § 8 Abs. 3 letzter Hs. PartGG eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung der Partner oder der Partnerschaft begrü...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / II. Haftungsbeschränkungsvereinbarungen

Rz. 9 Ein weiterer Gesichtspunkt des Krisenmanagements vor dem Schadenfall, der zu bedenken ist, sollte der Abschluss einer Haftungsbeschränkungsvereinbarung sein. Denn nicht immer lässt sich eine Haftungsbeschränkung durch Rechtsformwahl so schnell realisieren, dass ein bestimmtes Mandat angenommen und abgearbeitet werden kann. Rz. 10 Und auch Partnerschaft oder GmbH, um nur...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / XV. Verspätetes Vorbringen

Rz. 781 Der Rechtsanwalt ist zu rechtzeitigem Vortrag verpflichtet und muss damit verhindern, dass einzelne Angriffs- oder Verteidigungsmittel als verspätet zurückgewiesen werden.[616] Rz. 782 Bei ergänzendem Vorbringen des Prozessgegners kann es geboten sein, Verfahrensrügen geltend zu machen (§ 295 ZPO), Verspätung zu rügen (§ 296 ZPO) oder die Gewährung einer Schriftsatzfr...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Hemmungstatbestände der §§ 203 ff. BGB

Rz. 358 Den Kern des Verjährungsrechts bilden die Vorschriften über die Hemmung, die Ablaufhemmung und den Neubeginn der Verjährung, die in den Vorschriften der §§ 203 bis 213 BGB geregelt werden. Eine Kommentierung jeder einzelnen Bestimmung soll hier nicht erfolgen, vielmehr praxisrelevante Segelhinweise für die anwaltliche Praxis vermittelt werden. Insoweit kann wiederum ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / V. Mietvertrag mit Mietoptionsklausel

Rz. 662 Bei einem Mietvertrag mit Mietoptionsklausel muss der Rechtsanwalt den Erwerber des Grundstücks darauf hinweisen, dass die Verlängerungsoption dazu führen kann, dass der Vermieter der Verlängerung nicht widersprechen kann und daher der Mietvertrag auch gegen den Willen des Vermieters fortbesteht. Der Rechtsanwalt muss, wenn eine solche Klausel vorliegt, dem Mandanten...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / IX. Vertretung des Vermieters

Rz. 675 Der Vermieter(-anwalt) hat darauf zu achten, dass grds. alle vorgesehenen Mieter im Rubrum des Mietvertrages genannt werden und diesen unterschreiben. Rz. 676 Der vom Vermieter beauftragte Rechtsanwalt macht sich gegenüber diesem erst schadenersatzpflichtig, wenn Mietvertragsparteien über einen Baukostenzuschuss des Mieters verhandeln und sich bei anwaltlich verschuld...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Auskunft über das Anfangsvermögen

Rz. 272 Der auf Auskunft in Anspruch genommene Ehegatte hat alle Aktiva und Passiva seines ursprünglichen Anfangsvermögens so, wie sie am maßgeblichen Anfangsstichtag, welcher der Beginn der Zugewinngemeinschaft und somit in der Regel der Tag der Eheschließung ist, vorhanden waren, in einer geordneten und übersichtlichen Zusammenstellung im Sinne des § 260 Abs. 1 BGB aufzufü...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VII. Verjährung von Ansprüchen

Rz. 669 Gem. § 548 BGB verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche. Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Auf...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / V. Verjährung von Ansprüchen aus Werkbauvertrag

Rz. 896 Gem. § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist vier Jahre bei Ansprüchen wegen Sachmängelhaftung aus einem der VOB/B unterliegenden Werkvertrag. Die Frist beginnt ab der Abnahme des Werkes zu laufen. Sie kann durch eine außergerichtliche Geltendmachung unterbrochen werden. Erforderlich ist allerdings, dass der Rechtsanwalt zuvor prüft, ob die VOB/B Vertrag...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Anfechtung der Vaterschaft

Rz. 267 Aufgabe des Anwalts, der zur Durchführung eines Scheidungsverfahrens beauftragt wurde, ist es, in dessen Rahmen zu klären, ob damit eine Vaterschaftsanfechtung durchgeführt werden soll.[204] Rz. 268 Im Rahmen eines Vaterschaftsanfechtungsverfahrens gem. § 1599 ff. BGB bestehen Haftpflichtgefahren des Anwalts nicht nur gegenüber dem auftragserteilenden Mandanten, sonde...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung

Rz. 275 Zum Zeitpunkt der Trennung besteht ebenfalls ein Auskunftsanspruch über das Vermögen. Diesen nicht geltend zu machen bedeutet Haftungsgefahr. Rz. 276 Voraussetzung für den Anspruch nach § 1379 Abs. 2 BGB ist das Getrenntleben der Ehegatten, vgl. hierzu auch § 1567 BGB. Es ist, um dem Anspruch zu genügen, ein Bestandsverzeichnis über alle real zum Trennungszeitpunkt vo...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Geltung der VOB/B

Rz. 888 Ist die VOB/B (=Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung ohne inhaltliche Abweichung in den Vertrag einbezogen findet eine Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB nicht statt, wenn die VOB/B als AGB gegenüber...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (3) Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen

Rz. 80 Gem. § 77 Abs. 4 S. 4 BetrVG ist die Aufnahme von Ausschlussfristen sowie von die Verjährungsfristen verkürzende Regelungen in Betriebsvereinbarungen grds. zulässig. Rz. 81 Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die von den Abreitnehmern bereits während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses die gerichtliche Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen verlangt...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / C. Arbeitsrechtliche Mandate

Rz. 24 Um das Arbeitsrecht kommt kaum ein Anwalt herum. Für die kleineren Kanzleien ohne Spezialisierung stellte es vor allem durch Kündigungsschutzklagen für rechtsschutzversicherte Arbeitnehmer, die nicht selten rasch mit einem Vergleich vor den Arbeitsgerichten beendet werden, eine lukrative Einnahmequelle dar. Vor allem spezialisierte und größere Einheiten haben es bei d...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / bb) Wirksamkeitsanforderungen für Ausschlussfristen

Rz. 66 Zu beachten ist, dass diejenigen Klauseln, die Ausschlussfristen enthalten, die Rechtsfolge im Falle nicht fristgerechter Geltendmachung benennen müssen. Ansonsten sind sie unwirksam. Für Arbeitgeberanwälte ist dies bspw. von Bedeutung, um sich nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, dem Mandanten nicht zur Regelung einer wirksamen Ausschlussfrist verholfen zu haben. R...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Verjährung von Ansprüchen

Rz. 793 Ein Anspruch aus dem Anwaltsvertrag verjährte gem. § 51b BRAO a.F. in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach der Beendigung des Auftrags. Maßgebend war § 51b BRAO a.F. und nicht etwa § 68 StBerG, da auf Anwälte, die in Steuerangelegenheiten beraten ohne Steuerberater zu sein, das Berufsrecht der Anw...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / XII. Unzuständiges Gericht

Rz. 768 Schon das Gebot des sichersten Weges gebietet es, Klage vor dem zuständigen Gericht einzureichen. Der Rechtsanwalt hat seinem Mandanten daher die Kosten einer beim unzuständigen Gericht eingereichten und daher unzulässigen Berufung zu ersetzen.[605] Rz. 769 Wird ein bei bayerischen Gerichten zugelassener Rechtsanwalt am letzten Tag der Frist beauftragt, gegen einen Be...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 10. Werkvertragliche Verjährung von Mängelansprüchen

Rz. 566 Die Gewährleistungsansprüche nach § 634a Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BGB verjähren entweder in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht (Nr. 1) oder in fünf Jahren bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Pl...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Erbauseinandersetzung

Rz. 316 Bei der Beauftragung einer Erbauseinandersetzungsangelegenheit hat der Rechtsanwalt einiges zu beachten. Rz. 317 So sind Erbteilungsklagen äußerst haftungsträchtig, da prozessrechtliche Voraussetzung die Bestimmtheit des Klageantrags gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist. Das Gericht darf den vom Kläger vorgelegten Teilungsplan nicht von sich aus abändern und muss deshalb b...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 783 Die steuerliche Beratung eines Mandanten kann auch ohne den steuerlichen Fachanwaltstitel übernommen werden gem. § 3 Abs. 1 BRAO. Danach ist der Rechtsanwalt der berufene und unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Nach § 3 Nr. 1 StBerG ist auch Rechtsanwälten die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erlaubt. Die Normen des Steuerre...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / XIII. Vergleich

Rz. 770 Der Rechtsanwalt muss den Mandanten vor Abschluss eines Vergleichs über diejenigen Umstände aufklären, die für die Entscheidung des Mandanten wesentlich sind. Dazu gehört eine Erläuterung, von welchen Umständen eine gerichtliche Entscheidung bei Fortsetzung des Prozesses voraussichtlich abhängen würde, eine Abschätzung der Prozessrisiken und eine Erläuterung der vora...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Fristen und Verjährungsvorschriften

Rz. 340 Das anwaltliche Dasein wird durch eine Vielzahl materieller und prozessualer Fristen determiniert. Die Nichtbeachtung solcher Fristen stellt die Hauptursache für Anwaltshaftungsfälle dar und nimmt rund 40 % aller von den Anwälten bei den Berufshaftpflichtversicherern gemeldeten Schadensfälle ein.[283] Rz. 341 Einer der maßgeblichen Gründe dafür dürfte sein, dass es di...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Insolvenzgeld

Rz. 109 Tückisch und erfahrungsgemäß haftungsträchtig ist das Kapitel "Insolvenzgeld", das in den §§ 165 ff. SGB III geregelt wird, für das aber in den Gemeinsamen Vorschriften für Leistungen in § 324 Abs. 3 SGB III eine Ausschlussfrist statuiert ist, nach der innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis das Insolvenzgeld zu beantragen ist.[90] Fast noch häufiger al...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 883 Streitigkeiten im Werkvertragsrecht und insbesondere im Baurecht gehören zu den kostspieligsten, schwerfälligsten und typischerweise besonders lang andauernden Prozessen.[671] Grund hierfür sind viele unklare, durch Ablauf- und Leistungsänderungen sowie durch Preisdifferenzen gestörte Vertragsgrundlagen, die oftmals komplexe technische Fragen im Zusammenhang mit der ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Erstellen einer Betriebskostenabrechnung

Rz. 652 Der Vermieter(-anwalt) muss eine gesetzliche Ausschlussfrist von einem Jahr ab Ende des Abrechnungszeitraums beachten (daher gelten die §§ 204 Abs. 1 Nr. 1, 212 Abs. 1 Nr. 1 und § 214 Abs. 2 S. 1 BGB nicht). Danach ist er mit Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen ausgeschlossen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Selbst in diesem Fall muss er ab...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / cc) Beginn der Verjährungshemmung beim Güteantrag

Rz. 400 Ein weiteres, bisweilen unterschätztes Risiko ist der Umstand, dass es anders als bei der Klageerhebung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder bei Anträgen nach § 204 Abs. 1 Nr. 12 und 13 ZPO nicht auf den Zeitpunkt der Einreichung des Schriftsatzes ankommt, sondern auf die Veranlassung der Bekanntgabe des Gesuchs durch die Gütestelle. Insoweit liegt ein Gleichlauf mit dem...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / e) Pflicht zur Vorlage von Belegen

Rz. 279 Zu allen Auskunftsansprüchen gibt es die Pflicht zur Vorlage von Belegen. Wer als Anwalt nicht auf dieser Pflicht verharrt, setzt sich einer erhöhten Haftgefahr aus. Nach den Gesetzesmaterialien besteht die Pflicht zur Vorlage von Belegen nur in dem Umfang, in dem solche Belege noch vorhanden sind.[211] Rz. 280 Der Anspruch auf Vorlage von Belegen muss – wie auch im U...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / IV. Mietverhältnis über Wohnraum

Rz. 660 Sorgfältig zu prüfen ist auch, ob es sich um ein Mietverhältnis über Wohnraum handelt. Dann nämlich finden die strengen Vorschriften der §§ 568 ff. BGB Anwendung. Auch muss ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses gem. § 573 BGB dargelegt und bewiesen werden und mit einem Widerspruch des Mieters gem. § 574 BGB und der Gewährung einer Räumung...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / X. Sicherheitsleistung

Rz. 755 Es gehört es zu den Pflichten eines Berufungsanwalts, der für seinen Mandanten ohne Beteiligung eines Korrespondenzanwalts eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung erwirkt und die Sicherheit dem Gegner übermittelt hat, sich um die Rückgabe der Sicherheit zu kümmern, nachdem sein Mandant mit der Berufung ganz oder im Wesentlichen...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 287 Die Scheidungsfolgenvereinbarungen unterliegen grds. der vertraglichen Disposition der Ehegatten. Allerdings darf die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann, obwohl es keinen Mindestgehalt an Scheidungsfolgen zugunsten ein...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Auskunft über das Endvermögen

Rz. 273 Im Übrigen muss jeder Ehegatte gem. § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB Auskunft über sein Endvermögen geben, soweit sein Bestand am Ende der Ehe für die Berechnung des Zugewinns wesentlich wird. Voraussetzung ist das Betreiben des Scheidungsverfahrens bzw. des Verfahrens zur vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft bei Gericht.[208] Rz. 274 Es besteht die Pflicht, übe...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VIII. Vertretung des Mieters

Rz. 672 Vertritt der Rechtsanwalt den Mieter und muss dieser bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Mietzinses eine fristlose Kündigung nach §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB befürchten, so hat der Rechtsanwalt die Pflicht ihm zu raten, dass der Mietzins ggf. unter Vorbehalt zu zahlen ist, damit der Vermieter sein Kündigungsrecht verliert, denn nach allgemei...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VI. Verteidigung gegen Werklohnklage

Rz. 901 Bei der Verteidigung gegen eine Werklohnklage des Auftragnehmers hat der Rechtsanwalt zu prüfen, inwieweit gem. § 641 Abs. 1 S. 1 BGB schon eine Abnahme erfolgt ist. Bei fehlender Abnahme ist die mangelnde Fälligkeit des Werklohnanspruchs einzuwenden. Nach Kündigung eines Bauvertrags wird die Werklohnforderung grds. erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkl...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Auskunft über illoyale Vermögensminderung

Rz. 278 Die Auskunftspflicht erstreckt sich nach § 1379 Abs. 2 BGB auch auf illoyale Vermögensminderungen im Sinne von § 1375 Abs. 2 S. 1 BGB als Berechnungselemente des Anfangs-bzw. Endvermögens. Es bedarf jedoch eines Vortrags des Auskunftsberechtigten zu konkreten Tatsachen, die ein unter § 1375 Abs. 2 S. 1 BGB fallendes Handeln nahelegen.[210]mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / R. Strafsachen

Rz. 794 Etwas weniger haftungsträchtig ist die Arbeit von Strafrechtsanwälten, auch wenn selbst diese nicht vor einer Inanspruchnahme gefeit sind. So ist aus der Praxis der Fall eines prominenten Hamburger Anwalts bekannt, der nach einem "Deal", laut dem durch Zahlung einer hohen Kaution dem Mandanten freies Geleit zugesagt worden war, die – wie sich im Nachhinein herausstel...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Fristen

Rz. 281 Zur Vermeidung von Haftungsrisiken müssen auch in Familiensachen Fristen beachtet werden.[213] Wenige besonders relevante Fristen sollen hier aufgezeigt werden.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / T. Verkehrsrecht

Rz. 828 Ist der Anwalt mit einem verkehrsrechtlichen Mandat beauftragt, so geht es meist um die Geltendmachung und die Abwehr von Verkehrsunfallschäden sowie die Vertretung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.[650] Rz. 829 Das Mandat in Verkehrssachen ist besonders haftungsträchtig für den Rechtsanwalt. Haftungsrisiken bestehen gleichermaßen zum Gr...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 5. Gesellschaftsrechtliche Fristen

Rz. 496 Das Gesellschaftsrecht weist eine Vielzahl von Ausnahmen zu der allgemeinen Regelverjährung von drei Jahren nach § 195 BGB auf, wobei sich der Gesetzgeber im Zuge der Schuldrechtsreform aus unterschiedlichen Gründen auch nicht auf eine bestimmte Fristdauer festlegen konnte und der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn der Verjährung – wenn überhaupt – häufig nur rudim...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Berücksichtigung steuerrechtlicher Fragen

Rz. 314 Ein Rechtsanwalt verletzt die ihm obliegende Beratungspflicht, wenn er seinen Mandanten nicht über die Möglichkeit der Erbausschlagung und der damit verbundenen steuerlichen Vorteile belehrt und infolgedessen wegen des hohen Alters des Mandanten innerhalb kurzer Zeit zweimal (vom Mandanten und von seinen Kindern) Erbschaftsteuer entrichtet werden muss. Ein Schadenser...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 11. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Rz. 570 Wenn einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nic...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 3. Fristen

Rz. 321 Viele Haftungsfälle beruhen auf der Nichteinhaltung von Fristen. Nachfolgend werden die wichtigsten Fristen im Bereich des Erbrechts dargestellt:mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 7. Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 338 Besteht zwischen den Eheleuten ein Erbvertrag und beauftragt der eine Ehepartner aufgrund einer gescheiterten Ehe und in Ansehung einer lebensgefährlichen Erkrankung einen Anwalt, um Lösungsmöglichkeiten zu suchen um die erbvertragliche Alleinerbeinsetzung rückgängig zu machen, so kann der Anwalt dem Mandanten einerseits empfehlen ein Scheidungsverfahren (siehe Rdn 2...mehr