Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Schadensersatz

Rz. 223 Wenn die vorbeschriebenen Voraussetzungen des § 44 Satz 2 BRAO vorliegen, muss der Rechtsanwalt dem Anfragenden den Verzögerungsschaden ersetzen. Der Anfragende ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Rechtsanwalt rechtzeitig erklärt hätte, dass er das Angebot zum Abschluss eines Anwaltsvertrages nicht annimmt. Dieser Schaden kann darin bestehen, dass zwisch...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Gesetzliche nachvertragliche Pflichten

Rz. 230 Nachvertragliche (Neben-)Pflichten werden dem Rechtsanwalt in §§ 203 Abs. 1 Nr. 3, 204 StGB (Schweigepflicht), § 356 StGB (Verbot des Parteiverrats), § 50 Abs. 2 BRAO (Aufbewahrung von Handakten),[570] §§ 675 Abs. 1, 666 BGB (Rechenschaftslegung) oder §§ 675 Abs. 1, 667 BGB (Herausgabe erlangter Gegenstände) auferlegt. Diese Pflichten sind allerdings haftungsrechtlic...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / IV. Verschulden

Rz. 16 Das für eine Prospekthaftung erforderliche Verschulden (§§ 276 bis 278 BGB) wird durch die Pflichtverletzung des Prospektverantwortlichen indiziert.[61] Dieser hat sich zu entlasten (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).[62] Welche Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Prospektverantwortlichen zu stellen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.[63] Für den Verantwor...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / b) Werkvertrag und Schutzwirkung für Dritte

Rz. 51 Ein Vertrag über die Erstellung und/oder Prüfung eines Jahresabschlusses ist regelmäßig ein Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB).[193] Ob dies auch dann gilt, wenn es sich beim zu erstellenden Jahresabschluss nur um eine Einzelleistung im Rahmen eines Dauermandats handelt, hat der BGH offengelassen.[194] Um eine gekünstelte Aufspaltung einer einheitlichen Geschäftsbes...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Verjährung der Sekundärhaftung

Rz. 239 Für Altfälle im Anwendungsbereich des bis zum 15.12.2004 gültigen § 51b BRAO kann die Sekundärhaftung noch bedeutsam sein.[594] Dabei handelt es sich um eine von der Rechtsprechung entwickelte sekundäre vertragliche Pflicht des Rechtsanwalts, seinen Auftraggeber auf eine eigene Schadensersatzpflicht hinzuweisen und über die Verjährung dieses Anspruchs zu belehren. Di...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 5. Haftungsbeschränkung

Rz. 63 Der Experte kann seine Dritthaftung aus einem Gutachten- oder Prüfvertrag beschränken, indem er in seinem Gutachten oder Prüfbericht klargestellt, dass dieses Werk nur dem internen Gebrauch des Auftraggebers dienen soll und/oder in bestimmten Punkten auf dessen ungeprüften Angaben beruht.[236] Um zu verhindern, dass Einwendungen und Einreden des Rechtsanwalts, Steuerbe...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (2) Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 145 Eine verjährungserleichternde Einzelvereinbarung kann sich nicht nur auf Schadensersatzansprüche wegen leichter, sondern auch wegen grober Fahrlässigkeit (§ 276 Abs. 2 BGB) erstrecken;[387] § 202 Abs. 1 BGB verbietet nur eine Vorausabrede bei Haftung wegen Vorsatzes (vgl. § 276 Abs. 3 BGB). Eine einzelvertragliche Verjährungserleichterung, die Schadensersatzansprüche...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Mandat mit Auslandsbezug

Rz. 68 Besonders hohe Anforderungen an die Rechtsprüfung des Rechtsanwalts – und an die Klärung des maßgeblichen Sachverhalts – stellt ein Mandat mit Auslandsbezug (vgl. § 1 Rdn 203 ff., 356 ff.),[335] das wegen der starken, noch zunehmenden internationalen Verflechtung persönlicher und wirtschaftlicher Art inzwischen verbreitet ist. Ein solcher Auslandsbezug kann schon den ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Beistand im Scheidungsverfahren

Rz. 201 Wenn ein Rechtsanwalt dem Antragsgegner in einer Scheidungs- und Kindschaftsfolgesache (§ 48 Abs. 1 Nr. 3 BRAO, § 138 FamFG) gerichtlich als Beistand (§ 12 FamFG) zugeordnet wird, entsteht zwischen der Partei und dem Beistand kein Vertrags-, sondern ein gesetzliches Schuldverhältnis.[516] Dieses Beistandsverhältnis kann auch ohne Zustimmung oder sogar gegen den Wille...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Gegenstand des Versicherungsschutzes

In Ergänzung von Teil 1.1 § 1 I bietet der Versicherer Versicherungsschutz für 1. die Partnerschaftsgesellschaft oder die Sozietät, in der der Versicherungsnehmer als Partner oder Sozius tätig ist, 2. den Versicherungsnehmer für Verstöße 2.1 die vor seinem Eintritt in die Partnerschaftsgesellschaft oder Sozietät begangen wurden, entsprechend §§ 128, 130 HGB (Eintrittsversicheru...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. § 44 Satz 2 BRAO

Rz. 210 Einen gesetzlich normierten Sonderfall des Verschuldens bei Vertragsschluss sowie des Anspruchs aus §§ 675 Abs. 1, 663 BGB enthält § 44 Satz 2 BRAO . Nach § 44 Satz 1 BRAO muss ein Rechtsanwalt, der in seinem Beruf in Anspruch genommen wird und den Auftrag nicht annehmen will, die Ablehnung unverzüglich erklären. Wenn der Rechtsanwalt diese Erklärung schuldhaft verzög...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. Eintrittshaftung

Rz. 12 Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zur akzessorischen Haftung, insb. auch der möglichen Haftung neu eintretender Sozien für bereits geschehene Berufsfehler gem. § 130 HGB analog (vgl. § 1 413 ff., gewinnt § 12 AVB i.V.m. dem Verstoßprinzip eine weitere wichtige Bedeutung. Auch wenn der neu eingetretene Sozius zum Verstoßzeitpunkt noch nicht versichert gewesen sein...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / d) Verschulden vor oder bei Vertragsschluss

Rz. 12 Ein Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB kann sich auch ergeben wegen eines Verschuldens vor oder bei Vertragsschluss ("culpa in contrahendo"), also wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung in einem Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2 BGB).[14] Beispiele Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater will ein Mandatsangebot, z.B. zur Erhebung einer K...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Zugang

Rz. 212 Ein Antrag auf Übernahme eines Mandats geht einem Rechtsanwalt zu, wenn der Antrag in dessen Kanzlei in einer Weise eingeht, dass der Rechtsanwalt selbst oder sein Vertreter hiervon bei normalen Verhältnissen Kenntnis nehmen kann und diese Kenntnisnahme nach der Verkehrsauffassung zu erwarten ist. Nimmt der Rechtsanwalt von dem Antrag früher Kenntnis, geht ihm der An...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Haftungskonzentration auf einzelne Rechtsanwälte

Rz. 519 Die Haftung der Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät sowie die Voraussetzungen für eine zulässige Beschränkung der Haftung auf einzelne Sozietätsmitglieder sind in § 52 Abs. 2 BRAO geregelt. Bei einer gemeinschaftlichen Berufsausübung gelten demgegenüber in einer Partnerschaft § 8 Abs. 1 , 2 PartGG , in einer Rechtsanwalts-GmbH § 13 GmbHG und in einer Rechtsanwalts-A...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 3. Interesse des Gläubigers am Schutz des Dritten

Rz. 12 Ein vertraglicher Drittschutz setzt ferner voraus, dass der Vertragsgläubiger ein schutzwürdiges Interesse haben muss, den Dritten in den Schutzbereich seines Vertrages mit dem Schuldner einzubeziehen.[43] Nur in Ausnahmefällen darf die Haftung des Vertragsschuldners ggü. dem Vertragsgläubiger um eine Haftung ggü. einem Dritten erweitert werden.mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / a) Grundsätze

Rz. 24 Mit dem "Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer"[41] bekamen die genannten Berufsgruppen eine neue Möglichkeit der Haftungsbeschränkung. Der mit diesem Gesetz neu eingeführte § 8 Abs. 4 PartGG sieht vor, dass für Verbind...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Die Regelung des § 52 BRAO

Rz. 480 § 52 BRAO hat einen berufsrechtlichen und einen zivilrechtlichen Gehalt.[1111] Im Folgenden werden nur die zivilrechtlichen Fragen, d.h. die Haftung des Rechtsanwalts ggü. seinem Auftraggeber und die Möglichkeiten einer vertraglichen Haftungsbeschränkung, näher untersucht. § 52 BRAO entspricht inhaltlich weitgehend § 67a StBerG sowie § 54a WPO . Allerdings können Steu...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Allgemeines

Rz. 112 Im Gegensatz zur Vorschrift des § 225 BGB a.F., die nur eine Erleichterung, nicht aber einen Ausschluss oder eine Erschwerung der Verjährung zuließ, ist das neue Recht der Verjährung von (verjährbaren) Ansprüchen (§§ 194 ff. BGB) grds. insgesamt nachgiebig, sodass es der allgemeinen Vertragsfreiheit der beteiligten Parteien unterliegt.[330] Nach § 202 Abs. 1 BGB ist e...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Aufklärung über die rechtliche Tragweite

Rz. 325 Der Rechtsanwalt hat bei einem Auftrag, der eine Vertragsgestaltung zum Gegenstand hat, den Mandanten über die rechtliche Tragweite der einzelnen Klauseln aufzuklären. Einzelheiten richten sich wiederum nach den allgemeinen Beratungs- und Aufklärungspflichten (vgl. Rdn 308 ff.). Ein Rechtsanwalt, der den Mandanten bei der Errichtung einer GmbH, die den Geschäftsbetri...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Nachwirkende Vertragspflichten

Rz. 229 Die Pflichten des beauftragten Rechtsanwalts entfallen mit der Vertragsbeendigung nicht stets in vollem Umfang. Im Einzelfall können einem Rechtsanwalt vertragliche Pflichten auch noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses obliegen. So kann der Rechtsanwalt ausnahmsweise unter besonderen Umständen bei Vertragsende gehalten sein, die übernommene Angelegenheit des ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Societas Privata Europaea – SPE/Societas Unius Personae – SUP

Rz. 475 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat im Juni 2008 einen Vorschlag zur Einführung einer Europäischen Privatgesellschaft unterbreitet, die sich insb. für kleinere und mittlere im Bereich des Gemeinsamen Binnenmarktes tätige Unternehmen eignen soll. Auf ein Mindestkapital wird verzichtet, ebenso weitgehend auf qualifizierte Formerfordernisse.[1092] Das Vor...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / g) Verjährung

Rz. 49 Da ein Dritter bei einem fremden Vertrag mit Schutzwirkung zu seinen Gunsten grds. nicht besser stehen darf als der Auftraggeber, verjährt ein Schadensersatzanspruch des Dritten aus einem solchen Rechtsberatervertrag nach den Vorschriften, die für die vertragliche Haftung des ersatzpflichtigen Rechtsberaters gelten (vgl. § 7 Rdn 2 ff.); dies gilt auch dann, wenn diese...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Nachvertragliche Aufklärungspflichten

Rz. 231 Die Rechtsprechung hat aus § 242 BGB besondere nachwirkende Vertragspflichten zur Aufklärung und Belehrung des ehemaligen Auftraggebers abgeleitet, da kein Beteiligter den Vertragszweck nachträglich vereiteln oder gefährden darf. Hierbei geht es aber i.d.R. nur um Nebenpflichten, nicht um ein Fortdauern der – etwa auf Beratung gerichteten – vertraglichen Hauptpflicht...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / I. Voraussetzungen

Rz. 30 Der Prospekthaftung im weiteren Sinne [100] ist ein Anwendungsfall der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss nach § 280 Abs. 1, 3, §§ 282, 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB. Ihr unterliegen der Vertragspartner des Anlegers sowie Vertreter, Vermittler und sonstige Sachwalter, die wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten unter Verwendung eines mangelhaften Prospekt...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (c) § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB

Rz. 138 Nach dieser Vorschrift ist eine unangemessene Benachteiligung der anderen Vertragspartei im Zweifel anzunehmen, wenn die AGB wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Diese Bestimmung knüpft an die Rechtsprechung an, die eine Aushöhlung vertraglicher Haupt-("Ka...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Erlöschen der Pflichten mit Beendigung des Anwaltsvertrages

Rz. 228 Grds. erlöschen die Pflichten des Rechtsanwalts aus dem Anwaltsvertrag mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Rechtsanwalt ist grds. nicht verpflichtet, seinem bisherigen Mandanten Ratschläge für die künftige Sachbehandlung zu erteilen, wenn ihm der Auftrag zu einem Zeitpunkt entzogen werde, in dem keine Nachteile durch alsbaldigen Fristablauf drohten.[566...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Ausgleich im Innenverhältnis

Rz. 428 Zwischen mehreren – analog § 128 BGB persönlich haftenden – Gesellschaftern einer BGB-Außen-Gesellschaft besteht ein echtes Gesamtschuldverhältnis, weshalb sich der Ausgleich unter den haftenden Rechtsanwälten im Innenverhältnis nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB richtet. Danach sind mehrere Gesamtschuldner im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (4) Ausblick

Rz. 140 Nach alledem wird erst die künftige Rechtsprechung zeigen, ob und in welchem Umfang im Bereich der Rechtsberaterhaftung eine Erleichterung der Verjährung von Regressansprüchen durch AGB eine rechtswirksame Breitenwirkung erzielen kann, die auch Verbraucherverträge einschließen müsste. Jede Erleichterung der Verjährung zielt aber nur auf den zeitlichen Aspekt der Haft...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 4. Schutzbedürfnis des Dritten

Rz. 13 Der Dritte muss ein schutzwürdiges Interesse daran haben, aus dem Ausnahmecharakter der Schutzwirkung eines fremden Vertrages einen Schadensersatzanspruch abzuleiten. Dies ist nicht der Fall, wenn der Dritte aus eigenem Vertrag Ansprüche – etwa gegen einen der Partner des fremden Vertrages – hat, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben.[44] Eben...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / I. Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht

Rz. 22 Aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen, das eine vertragsähnliche, vom Zustandekommen eines Vertrages weitgehend unabhängige Rechtsbeziehung begründet,[51] ergeben sich zwar keine primären Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB), wohl aber Schutzpflichten ggü. dem Verhandlungspartner. Nach § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB ist insoweit jeder Teil z...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Lauterkeitsrecht

Rz. 395 Lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbote sind beim werblichen Auftreten von Rechtsanwaltssozietäten nach außen zu beachten. Der BGH folgert aus §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, dass ein Rechtsanwalt im Verkehr auf die Mitarbeit in einer Sozietät nur hinweisen darf, wenn die mit den Sozien getroffenen vertraglichen Absprachen den Vorstellungen entsprechen, die das rechtsuch...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Stillschweigender Vertragsschluss

Rz. 15 Um die Beteiligten vor ungewollten Haftungs- oder Gebührenrisiken zu schützen, kann ein stillschweigend (konkludent) geschlossener Anwaltsvertrag nicht ohne Weiteres angenommen werden.[52] Im Interesse der Rechtssicherheit sind an die Annahme eines Vertragsschlusses durch schlüssiges Verhalten erhöhte Anforderungen zu stellen.[53] So reicht für die Annahme des Angebot...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / d) Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 28 I.Ü. verweist § 51a Abs. 1 Satz 2 BRAO auf § 51 BRAO, und zwar auf dessen Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 Nr. 2 bis 5 und die Abs. 5 bis 7, also insb. nicht auf § 51 Abs. 3 Nr. 1 BRAO. Dort wird den Versicherern die Möglichkeit gegeben, die Haftung (versicherungstechnisch müsste es "die Deckung" heißen) für Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung auszuschlie...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / e) Schadensersatzpflicht des Gutachters

aa) Mangelhaftes Werk Rz. 43 Ist ein Gutachten als geschuldetes Werk i.S.d. §§ 631 ff. BGB mangelhaft (§ 633 BGB), weil der Gutachter gegen seine Vertragspflichten verstoßen hat, können dem Auftraggeber ("Besteller") die Rechte gem. § 634 BGB – darunter ein Schadensersatzanspruch nach § 634 Nr. 4 BGB – zustehen.[175] Ist ein Dritter bei einem Gutachtenvertrag mit Schutzwirkung...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. Rückwärtsversicherung

Rz. 98 § 2 II AVB macht eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Vermögensschäden aus Verstößen nicht gedeckt sind, die vor Beginn des Versicherungsverhältnisses begangen wurden. Der Anwalt kann sich auch gegen die Folgen solcher Verstöße versichern lassen, die vor der versicherten Zeit liegen, wenn danach ein Bedürfnis besteht. Ein solches Bedürfnis wird der Anwalt zu prüfen h...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Interesse der Rechtsberater an Erleichterung der Verjährung

Rz. 118 Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften werden anstreben, ihre Haftungslage, die durch das neue Verjährungsrecht erheblich verschlechtert wurde (vgl. Rdn 12), zu verbessern, indem sie ihren Auftraggebern eine Vereinbarung – entweder im Einzelfall oder durch AGB – zur Erleichterung der Verjährung von Regressansprüchen anb...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 392 § 52 Abs. 2 BRAO enthält spezielle gesetzliche Regelungen für Rechtsanwaltssozietäten, § 59a BRAO nunmehr auch für alle Berufsausübungsgemeinschaften.[869] Eine Sozietät ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten, die nicht nur ein gemeinsames Büro unterhalten, sondern den Beruf im Interesse und auf Rechnung aller Sozien unter Benutzung ihrer gemeinsamen Einrichtunge...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Laufende prozessuale Fristen

Rz. 232 So muss der Rechtsanwalt seinen früheren Auftraggeber u.U. weiterhin über laufende prozessuale Fristen belehren, deren Versäumung für diesen nachteilige Folgen haben kann. Der Rechtsanwalt muss den früheren Auftraggeber dann aufklären, welche notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und welche Umstände zu beachten sind. Der Rechtsanwalt kann auch zu einer Belehrung verpfli...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Steuerrechtliche Beratung durch den Anwalt

Rz. 317 Zum Berufsbild des Rechtsanwalts gehört auch die steuerrechtliche Beratung des Mandanten.[1218] Dies folgt aus § 3 Abs. 1 BRAO. Danach ist der Rechtsanwalt der berufene Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Für den Fachanwalt für Steuerrecht wird dies in § 43c Abs. 1 Satz 2 BRAO besonders hervorgehoben. § 3 Nr. 1 StBerG erlaubt auch Rechtsanwälten die...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Verwalter in Insolvenzverfahren, Mitglied im Gläubigerausschuss

Rz. 186 Die Tätigkeit als Insolvenzverwalter stellt eine nicht berufstypische Tätigkeit des Anwalts dar, die selbst bei Beantwortung schwieriger Rechtsfragen keine Besorgung von "Rechtsangelegenheiten" i.S.d. § 3 Abs. 1 BRAO darstellt.[478] Neben notwendigen Fachkenntnissen, kommt es auf eine persönliche Integrität an.[479] Ein Rechtsanwalt, der zum Insolvenzverwalter bestel...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Neue Risiko-Schaden-Formel

Rz. 22 Seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 2.7.1992[34] bestimmt der BGH mit einer neuen Formel den Zeitpunkt der Schadensentstehung in den Verjährungsregelungen für Regressansprüche gegen Rechtsanwälte nach § 51b BRAO a.F. [35] und gegen Steuerberater nach § 68 StBerG a.F. [36] Diese Abgrenzung lässt eine bloße Vermögensgefährdung infolge der Pflichtverletzung des Bera...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / B. Verschulden

Rz. 30 Die Anwaltshaftung setzt ein Verschulden des beauftragten Beraters oder eines Erfüllungsgehilfen (hier wird nur das Verschulden des Anwalts selbst behandelt; zur Haftung für Erfüllungsgehilfen vgl. § 1 Rdn 301 f.) voraus (§§ 276 Abs. 1, 278 BGB). Da eine vorsätzliche Verletzung der Pflichten aus dem Mandat in der Praxis kaum eine Rolle spielt, geht es im Allgemeinen d...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / i) Abweichen von namentlich bezeichnetem und das Mandat bearbeitendem Mitglied der Sozietät

Rz. 535 Für die Praxis stellt sich die wichtige und unterschiedlich beurteilte Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Haftungskonzentration auf einzelne Mitglieder einer Sozietät wirksam ist, wenn neben dem namentlich bezeichneten Sozius noch andere Sozien an der Mandatsbearbeitung beteiligt sind. Es wird die Ansicht vertreten, eine Haftungsbeschränkung sei stets u...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (3) § 242 BGB

Rz. 139 Die Berufung des Verwenders von AGB auf eine an sich wirksame Klausel kann unter besonderen Umständen des Einzelfalls gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen.[381]mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Schuldhafte Verzögerung der Ablehnungserklärung

Rz. 215 Ein Rechtsanwalt muss die Erklärung, dass er ein ihm angetragenes Mandat ablehnt, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern abgeben. Nach dem Zugang eines Antrags auf Übernahme eines Mandats hat der Rechtsanwalt unverzüglich zu prüfen und zu entscheiden, ob er gem. §§ 43a Abs. 4, 45, 46 BRAO verhindert ist bzw. ob er das angetragene Mandat aus einem anderen Grund n...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Anwaltsnotar

Rz. 138 In vielen Bundesländern werden die Aufgaben des Notars von Rechtsanwälten wahrgenommen (sog. Anwaltsnotar; § 3 Abs. 2 BNotO).[362] a) Grundlagen Rz. 139 Die anwaltliche und die notarielle Tätigkeit eines Anwaltsnotars sind im Einzelfall voneinander zu trennen. In seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt ist der Anwaltsnotar gem. § 2 Abs. 1 BRAO freiberuflich aufgrund eines ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Haftungsbeschränkung auf die Partnerschaftsgesellschaft (PartGmbB)

Rz. 447 Der Gesetzgeber hat zum 16.7.2013 die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung eingeführt.[1035] Dabei handelt es sich nicht um eine eigenständige Gesellschaftsform. Vielmehr stellt die PartGmbB eine Ausprägung der Partnerschaftsgesellschaft dar, die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 6. Honorar des ausländischen Anwalts

Rz. 384 Nr. 5.7 CCBE-Regeln bestimmt, dass im beruflichen Verkehr zwischen Rechtsanwälten verschiedener Mitgliedstaaten – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – derjenige Rechtsanwalt, der sich nicht darauf beschränkt, seinem Mandanten einen ausländischen Kollegen zu benennen oder das Mandat zu vermitteln, sondern eine Angelegenheit einem ausländischen Kollegen über...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 1. Grundlagen

Rz. 27 Im häufigsten Dritthaftungsfall soll ein beruflicher Sachkenner – etwa ein Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eine Gesellschaft dieser Berufskreise) – im Auftrag seines Mandanten aufgrund seiner Fachkundemehr