Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / C. Schadensersatzpflicht aus c.i.c.

Rz. 21 Eine Haftung aus Verschulden vor oder bei Vertragsschluss setzt voraus, dass eine schuldhafte Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) zu einem haftungsrechtlich zurechenbaren Schaden geführt hat (§ 280 Abs. 1 i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB). I. Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht Rz. 22 Aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen,...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / b) Einbeziehung eines Dritten in den vertraglichen Schutzbereich

Rz. 36 Ein Wille der Partner eines Gutachtenvertrages, einen Dritten – i.d.R. einen Kreditgeber, Käufer oder Kapitalanleger – in den vertraglichen Schutzbereich aufzunehmen, ist nach der Rechtsprechung anzunehmen, wenn eine Person, die über besondere, vom Staat anerkannte Sachkunde verfügt, auftragsgemäß ein Gutachten erstattet, dass erkennbar zum Gebrauch ggü. Dritten besti...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / c) Verletzung einer nicht leistungsbezogenen Neben-(Schutz-)pflicht

Rz. 11 Hier lassen sich folgende Beispiele nennen: Beispiele Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater erfüllt seine vertragliche Hauptpflicht zur Rechtsbetreuung seines Mandanten einwandfrei, hält seine Kanzleiräume aber in schlechtem Zustand. Als der Mandant dort zu einer Besprechung erscheint, kommt er auf brüchigem Boden oder Unrat zu Fall und bricht sich ein Bein. Ein Rechtsber...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Vertretung des Gegners, eingeschränkte Übernahmebereitschaft

Rz. 224 Eine Offenbarungspflicht besteht, wenn der Rechtsanwalt während des Mandatsverhältnisses in einer anderen Sache einen Dritten gegen den Mandanten vertritt, weil der Mandant i.d.R. darauf vertraut, dass der von ihm beauftragte Anwalt nur seine Interessen und nicht auch gleichzeitig die Interessen Dritter gegen ihn wahrnimmt.[552] Darüber hinaus hat ein Rechtsanwalt je...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 1. Anwendungsbereich

Rz. 13 Wegen einer Schlechterfüllung der hauptsächlichen Vertragspflichten eines Rechtsberaters – der für die Rechtsberaterhaftung typischen Leistungsstörung – kommt ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz anstelle des Anspruchs auf die geschuldete fehlerfreie Vertragsleistung in Betracht, sofern über die Merkmale des § 280 Abs. 1 BGB hinaus auch die in § 281 BGB n...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Anwendbares Recht

Rz. 389 Bei einem grenzüberschreitenden Verbund ist vorrangig das anwendbare Recht zu ermitteln.[859] Nach deutschem internationalen Privatrecht richten sich die Fragen der Haftung der Mitglieder eines solchen Verbunds nach dem Vertragsstatut (vgl. Rdn 420 ff.).mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. § 49b Abs. 5 BRAO, Kosten

Rz. 225 Nach § 49b Abs. 5 BRAO muss der Anwalt, wenn sich seine Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 2 Abs. 1 RVG), seinen Mandanten vor Übernahme des Auftrags hierauf hinweisen. Der Anwalt haftet dem Mandanten bei einer Verletzung dieser Pflicht nach den Grundsätzen zum Verschulden bei Vertragsschluss (§ 311 Abs. 2 BGB) auf Schadensersatz.[556] Zweck dieser Pflicht ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 401 Der II. Zivilsenat hat sich mit dieser Rechtsprechung der im Schrifttum entwickelten Akzessorietätstheorie [899] ausdrücklich angeschlossen und die traditionelle Doppelverpflichtungstheorie [900] verworfen, nach der das nach außen auftretende Mitglied einer GbR sowohl im Namen der Gesellschaft als auch der einzelnen Mitglieder handelte. Neben dem gesamthänderisch gebun...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / 2. Eigenes wirtschaftliches Interesse

Rz. 10 Ein Verhandlungsgehilfe (Vertreter, Vermittler, Sachwalter) kann wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten auch dann selbst haften, wenn er an dem angestrebten Geschäft ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse hat, das so stark ist, dass es demjenigen des Geschäftsherrn vergleichbar ist, sodass der Gehilfe aus wirtschaftlicher Sicht gleichsam in eigener ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. "Limited"

Rz. 478 Die Private Company Limited by Shares nach englischem Recht gewann im Zuge der schon zitierten EuGH-Rechtsprechung an Attraktivität.[1103] Diese Gesellschaftsform steht auch Rechtsanwälten zur Verfügung. Ist sie von in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten in England ordnungsgemäß gegründet und registriert worden, steht der Private Company Limited by Shares aufgrun...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Nachvertragliche Pflichten bei Fortgeltung einer Vollmacht

Rz. 240 Besondere nachvertragliche Pflichten eines Rechtsanwalts können sich auch daraus ergeben, dass eine erloschene (Prozess-)Vollmacht im Außenverhältnis z.T. als fortbestehend fingiert wird. So erlischt eine materiell-rechtliche Vollmacht zwar grds. mit der Beendigung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses (§ 168 Satz 1 BGB). Die Vollmacht wirkt allerdings ggü. gutg...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Haftungskonzentration auf einzelne Mitglieder einer Sozietät

Rz. 520 Die zu einer Sozietät in der Rechtsform einer GbR zusammengeschlossenen Rechtsanwälte sind unter den Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 Satz 2, 3 BRAO berechtigt, ihre persönliche Haftung auf Schadensersatz auf einzelne Mitglieder der Sozietät zu beschränken. Auch diese Regelung erweist sich in der Rechtspraxis allerdings als kaum relevant. a) Motive des Gesetzgebers Rz....mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Eine – in letzter Zeit vielfach erweiterte[1] – gesetzliche Prospekthaftung [2] ergibt sich – nach dem bis 31.5.2012 maßgeblichen Recht – aus §§ 44 bis 47 des Börsengesetzes (BörsG) [3] und §§ 13, 13a des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (Verkaufsprospektgesetz)[4] sowie aus § 127 des Investmentgesetzes (InvG).[5] Letztgenannte Bestimmung galt bis 21.7.2013. Nunmehr r...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / I. Schutzwirkung kraft Vertragsauslegung

Rz. 2 Schon das RG gewährte in Anwendung des § 328 BGB einer Person, die bei der Erfüllung eines fremden Vertrages geschädigt worden war, durch Auslegung, notfalls durch ergänzende Vertragsauslegung,[2] einen eigenen, aus diesem Vertrag abgeleiteten Anspruch gegen den Schuldner auf Ersatz ihres Schadens.[3] Die Rechtsprechung des BGH hat den Vertrag mit Schutzwirkung zugunst...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Materiell-rechtliche Fragen, insb. Verjährung

Rz. 235 Unter besonderen Voraussetzungen kommt auch eine Pflicht zur Belehrung des früheren Auftraggebers über materiell-rechtlich Fragen in Betracht. Zwar entbindet das Vertragsende den Rechtsanwalt von seiner Pflicht, die zuvor vertraglich übernommene Angelegenheit auch nur zu einem provisorischen Ende zu führen. Der Auftraggeber darf ferner nicht etwa beanspruchen, über d...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / c) Schadensersatzpflicht des Prüfers

Rz. 58 Aus einem Testat können Auftraggeber und Dritte den Inhalt und Umfang des Prüfauftrags und der Prüfung entnehmen; der Prüfer haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prüfergebnisses nur insoweit, als er dafür nach dem Wortlaut seines Testats die Verantwortung übernommen hat.[225] Der Prüfbericht ist unparteiisch zu erstatten.[226] Der Prüfer hat nicht nur fü...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Ungerechtfertigte Bereicherung

Rz. 248 Wenn ein Anwaltsvertrag nichtig ist, kommen neben Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag auch Bereicherungsansprüche, insb. aus Leistungskondiktion gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB in Betracht.[611] Der Bereicherungsschuldner hat dann i.d.R. die von dem Rechtsanwalt geleisteten Dienste "erlangt". Deren Wert (§ 818 Abs. 2 BGB) richtet sich nach der Höhe der ü...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (1) Vertragspartner und geschützte Dritte

Rz. 142 Partner einer Verjährungsvereinbarung i.S.d. § 202 BGB sind der Rechtsberater und sein Auftraggeber. Besteht ein Anwaltsvertrag zugunsten eines Dritten (§§ 328 ff. BGB; vgl. § 9 Rdn 1 ff.) oder mit Schutzwirkung zugunsten eines Dritten (analog §§ 328 ff. BGB; vgl. § 10 Rdn 1 ff.), so ist der Dritte regelmäßig am Vertragsschluss nicht beteiligt. Nach der insoweit anwen...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Einzelfälle

Rz. 73 Auf folgende Fälle aus der Judikatur ist besonders hinzuweisen:mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / H. Vertragliche Haftungsbeschränkungen

Rz. 479 Die Voraussetzungen, unter denen ein Rechtsanwalt mit seinem Auftraggeber Vereinbarungen treffen kann, welche die Haftung wegen fehlerhafter Berufsausübung beschränken, hat der Gesetzgeber 1994[1108] in § 51a BRAO (jetzt: § 52 BRAO) abschließend geregelt. Das Gesetz lässt in drei Fallgruppen Haftungsbeschränkungen auf einen Höchstbetrag und Haftungskonzentrationen au...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (3) Aushandeln

Rz. 146 Eine Verjährungsvereinbarung im Einzelfall kann nur eine zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelte Abrede sein (vgl. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB). Mehrere Anwaltsverträge zwischen denselben Parteien erfordern grds. jeweils gesonderte Verjährungsabreden i.S.d. § 202 BGB. Eine Individualvereinbarung kann nur vorliegen, "soweit" die Vertragsbedingungen zwische...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Grundsätze

Rz. 67 Seit Langem ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, dass die Adäquanztheorie allein nicht zu einer sachgerechten Eingrenzung der Haftung für schadensursächliches Verhalten führt. Demjenigen, der eine ursächliche Bedingung gesetzt hat, darf der Schaden nur zugerechnet werden, wenn dieser sich innerhalb des Schutzbereichs der verletzten Norm verwirklicht. Es muss ein...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / II. Prospektverantwortliche

Rz. 8 Der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung unterliegen die Prospektverantwortlichen, die das ihnen typischerweise entgegengebrachte ("standardisierte") Vertrauen der Kapitalanleger auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts enttäuschen.[30] Verantwortlich für den Prospekt sindmehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Pflichtverletzung

Rz. 11 Erste Voraussetzung für einen vertraglichen Regressanspruch des Mandanten ist eine bestimmte objektive Pflichtverletzung des Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers (im Einzelnen vgl. Rdn 14 ff.), also ein pflichtwidriges Tun oder Unterlassen. (1) Pflichtverletzung nach altem Recht Rz. 12 Nach dem alten Leistungsstörungsrecht des BGB, das auf die vor dem 1...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Verwahrung und Herausgabe von Mandantengeldern und Mandantendaten

Rz. 387 Wenn der Rechtsanwalt für seinen Mandanten Gelder oder andere Gegenstände entgegennimmt und/oder aufbewahrt, ist er hierüber zur Rechenschaftslegung und zur Herausgabe verpflichtet (§§ 666, 667, 675 Abs. 1, 611 bzw. 631 BGB).[1422] In den wichtigsten Anwendungsfällen nimmt der Rechtsanwalt Zahlungen des Auftraggebers zur Weiterleitung an Gerichte, Behörden oder Gegne...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (5) Inhaltskontrolle gem. §§ 138, 242 BGB

Rz. 152 Die Generalklauseln des § 138 BGB über die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts und des § 242 BGB über den Grundsatz von Treu und Glauben im Rechtsverkehr begrenzen die Vertragsfreiheit und gebieten eine richterliche Kontrolle auch des Inhalts verjährungserleichternder Einzelvereinbarungen.[401] Das BVerfG betont die Aufgabe des Richters, in typisierbaren Fällen, di...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / III. Amtliche und amtsähnliche Tätigkeit

Rz. 17 Eine Eigenhaftung aus Verschulden bei Vertragsschluss kann einen Rechtsanwalt treffen, wenn er in Ausübung amtlicher oder amtsähnlicher Tätigkeit Vertragsverhandlungen in Vertretung fremder Interessen führt. Rz. 18 Ist ein Rechtsanwalt als – vorläufiger oder endgültiger – Insolvenzverwalter tätig, so haftet er i.d.R. "Beteiligten" aus gesetzlichem Schuldverhältnis (§ 2...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / f) Folgen einer unwirksamen Verjährungserleichterung

aa) Unwirksame Einzelvereinbarung Rz. 158 Ist eine verjährungserleichternde Einzelabrede unwirksam, so ist die Frage, ob der Rechtsberatervertrag trotz der – abtrennbaren – unwirksamen Verjährungsvereinbarung bestehen bleibt, nach § 139 BGB zu beantworten (vgl. auch § 140 BGB). Nach dieser Vorschrift ist in einem solchen Fall der Teilnichtigkeit das ganze Rechtsgeschäft nicht...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Zurechnung

In der Person eines Sozius oder Partners in einer Partnerschaftsgesellschaft gegebene Umstände, die den Versicherungsschutz beeinflussen, gehen zu Lasten aller Sozien und der Sozietät bzw. aller Partner in einer Partnerschaftsgesellschaft und der Partnerschaftsgesellschaft.mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / b) Auskunftspflicht aus Vertrag mit Schutzwirkung

Rz. 31 Die Pflicht zu einer richtigen und vollständigen Auskunft ggü. einem Dritten kann auch Nebenpflicht eines – auf eine andere Hauptleistung gerichteten – Rechtsberatervertrages sein, der insoweit Schutzwirkung für einen Dritten hat (vgl. Rdn 5 ff.). Rz. 32 Dies kann im Rahmen eines Abschlussprüfer-(Wirtschaftsprüfer-)vertrages der Fall sein.[145] Gibt ein Wirtschaftsprüf...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. GbR und PartG

Rz. 21 Bis zur Änderung der Rechtsprechung zur Haftungsverfassung in der BGB-Gesellschaft[35] (siehe Rdn 14) war es unnötig, die Personengesellschaften selbst eigens zu versichern, da Versicherungsschutz über die Berufshaftpflichtversicherung der Sozien mit der entsprechenden Durchschnittsleistung nach § 12 AVB bis zur gewählten Versicherungssumme zur Verfügung stand. Die Ge...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Ausübung beruflicher Tätigkeit

Rz. 35 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Ausübung beruflicher Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Damit sind zunächst einmal Ansprüche Dritter aus dem privaten Bereich des Anwalts ausgeschlossen. Diese Abgrenzung ist i.d.R. unproblematisch. Sie spielt eher eine Rolle auf der Haftungsebene bei der Frage, ob überhaupt ein Anwaltsmandat vorlag oder ob es sich um ein reine...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Verjährung

Rz. 139 Mit der VVG-Reform entfiel die Sondervorschrift des § 12 VVG a.F. zur Verjährung ersatzlos. Damit ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zurückzugreifen. Die AVB erwähnen das in § 10 I AVB der Vollständigkeit halber. Zutreffend spricht diese Klausel im Plural von "den Ansprüchen", denn der Versicherungsnehmer hat nach § 100 VVG und § 3 II Nr. 1 AVB sowohl einen...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Sinn und Zweck

Rz. 481 Die Einführung einer vertraglichen Haftungsbeschränkung ermöglicht es dem Rechtsanwalt, sein hohes, möglicherweise existenzgefährdendes Haftungsrisiko in vertretbaren Grenzen zu halten.[1112] Die Regelung soll im Haftungsfall die Interessen des Rechtsanwalts und des Mandanten zu einem angemessenen Ausgleich führen. Durch eine klare gesetzliche Regelung sollen Rechtsa...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / aa) Mangelhaftes Werk

Rz. 43 Ist ein Gutachten als geschuldetes Werk i.S.d. §§ 631 ff. BGB mangelhaft (§ 633 BGB), weil der Gutachter gegen seine Vertragspflichten verstoßen hat, können dem Auftraggeber ("Besteller") die Rechte gem. § 634 BGB – darunter ein Schadensersatzanspruch nach § 634 Nr. 4 BGB – zustehen.[175] Ist ein Dritter bei einem Gutachtenvertrag mit Schutzwirkung zu seinen Gunsten ge...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / II. Auskunft und Anlagevermittlung

Rz. 28 Ein Vertrag eines Rechtsberaters (Rechtsanwalts, Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers), einem Anlageinteressenten eine bestimmte Kapitalanlage zu vermitteln, kann ein echter Rechtsberatervertrag (§ 675 Abs. 1 BGB)[71] oder ein Anlagevermittlungsvertrag[72] ohne Pflicht zum rechtlichen Beistand sein (vgl. § 1 Rdn 136, 161 ff., § 2 Rdn 1 f.). Zwischen dem Anlagevermittler ...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / VI. Mitverschulden

Rz. 36 Eine Haftung wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten kann durch ein schadensursächliches Mitverschulden des Geschädigten bei der Entstehung des Schadens oder wegen Verletzung der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) ausgeschlossen oder verringert sein (vgl. § 6 Rdn 1 ff.); die Regelungen der §§ 122 Abs. 2, 179 Abs. 3 Satz 1 BGB (vgl. auch § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Ziel einer Verjährungserleichterung

Rz. 123 Eine Erleichterung der Verjährung gem. § 202 BGB ist nur dann wirksam, wenn sie zu einer angemessenen Verteilung der Risiken des Rechtsberaters und seines Mandanten führt. Dabei ist als Leitlinie die Grundentscheidung des Gesetzgebers zu beachten, mit dem neuen Verjährungsrecht die Chance des Gläubigers – hier des geschädigten Mandanten oder geschützten Dritten –, ei...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Versicherungsschutz

Rz. 509 § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO setzt ferner voraus, dass "insoweit Versicherungsschutz besteht" (vgl. § 18 Rdn 1 ff.).[1147] Hierzu ist nicht nur die Höhe der Haftpflichtversicherung zu überprüfen. Der Versicherungsschutz kann auch in den in § 51 Abs. 3 BRAO aufgezählten Ausnahmetatbeständen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung problematisch sein.[1148] Betroffen sind v....mehr

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§ 17 Grundlagen der Berufsh... / I. Kein Genehmigungserfordernis

Rz. 3 Nach der Deregulierung[5] im Versicherungswesen kann jedes Versicherungsunternehmen eigene AVB formulieren und auf den Markt bringen. Die AVB unterliegen nicht mehr der Vorabgenehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Dies hat den Wettbewerb in allen Versicherungszweigen weiter intensiviert, so auch in der Versicherung für Anwälte und Notare, w...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / C. Zurechnung

Rz. 40 Eine allein an der logischen Ursächlichkeit i.S.d. Bedingungstheorie orientierte Verantwortlichkeit der pflichtwidrig handelnden Person würde zu einer uferlosen Haftung führen. Schon früh hat deshalb die Rechtsprechung eine Eingrenzung mit der Adäquanzformel (vgl. Rdn 43 ff.) vorgenommen. Diese soll diejenigen Bedingungen innerhalb einer Ursachenkette als nicht haftun...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Einzelheiten

Rz. 122 Der Versicherungsfall ist in § 5 I AVB definiert. Demnach entsteht die Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers schon dann, wenn er von Umständen erfährt, die Haftpflichtansprüche gegen ihn auslösen "könnten". Der Anwalt, der sich der Möglichkeit seiner Inanspruchnahme durch den Mandanten ausgesetzt sieht, sollte dies ernst nehmen und die Meldung ggü. dem Versich...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (2) Inhaltskontrolle (§ 307 BGB)

Rz. 129 Die richterliche Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 1, 2 BGB), die bzgl. einer Verjährungsvereinbarung gem. § 202 BGB nicht durch § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB ausgeschlossen wird (vgl. Rdn 126), kann ergeben, dass eine formularmäßige Erleichterung der Verjährung den Vertragspartner (z.B. einen Mandanten) des Verwenders (z.B. eines Rechtsberaters) entgegen den Geboten von Treu u...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / A. Allgemeine Vertragspflichten des Rechtsanwalts

Rz. 1 Rechtsberater – Rechtsanwälte, Rechtsbeistände und steuerliche Berater (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) sowie ihre Gesellschaften – haften ihren Auftraggebern (Mandanten) für berufliche Fehler i.d.R. aufgrund eines (Anwalts-, Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer-)Vertrages (zur Haftung aus Gefälligkeit vgl. § 1 Rdn 28 ff.).[1] Rechtsanwälte schließen mit i...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / IV. Amtliche und amtsähnliche Tätigkeit

Rz. 185 Wenn ein Rechtsanwalt zur Wahrnehmung einer amtlichen oder amtsähnlichen Tätigkeit bestellt worden ist, scheidet eine Haftung aus Anwaltsvertrag aus.[476] So übt ein als Staatsbeauftragter bestellter Rechtsanwalt, der in dieser Funktion tätig wird, eine öffentlich-rechtliche, nicht aber eine anwaltliche, d.h. eine durch den Grundsatz der Staatsunabhängigkeit gekennze...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / bb) Verjährungserleichterung durch Einzelvereinbarung

Rz. 141 Eine verjährungserleichternde Vereinbarung im Einzelfall für Regressansprüche wegen fahrlässiger Pflichtverletzung eignet sich zum Schutz der Rechtsanwälte und anderer Rechtsberater bei erkennbar schadensgeneigten Mandaten, die z.B.mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / I. Auskunft und Anlageberatung

Rz. 24 Ein eigenständiger Vertrag eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, einen Anlageinteressenten bzgl. einer Kapitalanlage zu beraten, kann eine (echte) berufstypische Vereinbarung[51] oder ein (unechter) berufsuntypischer Vertrag[52] sein (vgl. § 1 Rdn 136, 161 ff., § 2 Rdn 1 f.). Rz. 25 Ein Rechtsberater kann eine Anlageberatung auch als unselbststän...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter

Rz. 190 Verletzt ein Testamentsvollstrecker seine Pflichten, ist er gem. § 2219 BGB dem Erben für den daraus entstehenden Schaden und, soweit ein Vermächtnis zu vollziehen ist, auch dem Vermächtnisnehmer verantwortlich, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt. Eine Haftung ggü. Dritten kommt nur unter dem Gesichtspunkt einer unerlaubten Handlung in Betracht. Die Tätigkeit al...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / II. Weitere anwaltliche Pflichten

Rz. 356 Die vorbeschriebenen allgemeinen und tätigkeitsbezogenen Pflichten, die ein Rechtsanwalt bei der Berufsausübung zu beachten hat, bezwecken den Schutz des Auftraggebers vor Vermögensschäden. Daneben hat ein Rechtsanwalt weitere Pflichten zu beachten, die vorrangig den Schutz anderer Rechtsgüter des Mandanten betreffen.[1331] Auch diese Pflichten ergeben sich v.a. aus ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / B. Dienstverträge

Rz. 3 In aller Regel beruht die Haftung der Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) auf Störungen eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Dienstvertragscharakter, auf den die Vorschriften des Auftragsrechts Anwendung finden.[5] Ein entgeltlicher Treuhandvertrag mit dem Anwalt ist ebenfalls als Geschäftsbesorgungsvertrag zu bewerten.[6] Zentrale Haft...mehr