Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 2 Haftungs-ABC / V. Vertragsgestaltung

Rz. 871 Was die Vertragsgestaltung angeht, so gehört es grds. zum Rüstzeug eines jeden Rechtsanwaltes, diese gut zu beherrschen und im Einklang mit dem Gesetz zu verwirklichen. Der Rechtsanwalt hat den Vertrag für seinen Mandanten so zu gestalten, dass er dessen Interessen vollumfänglich umsetzt. Dabei muss er zwingenden Normen Beachtung schenken und dispositive Normen einer...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemeines Verjährungsrecht nach den §§ 195 ff. BGB

Rz. 344 Im Grunde scheint nach der Schuldrechtsreform alles ganz einfach zu sein. Alle Ansprüche verjähren in drei Jahren, bis auf einige wenige Ausnahmen, die im Gesetz hinreichend kenntlich gemacht sind. Rz. 345 Darauf deutet der – für juristische Verhältnisse ausgesprochen kurze – Regelungssatz "Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre" in § 195 BGB hin. Dieses ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 795 Als Verteidiger im Strafverfahren hat der Rechtsanwalt die Stellung eines selbstständigen Beistandes des Beschuldigten oder Angeklagten und eines unabhängigen Organs der Rechtspflege, seine Aufgabe besteht darin, alles geltend zu machen, was dem Beschuldigten oder Angeklagten nach dem Sach- oder Verfahrensrecht günstig ist.[629] Rz. 796 Hinsichtlich der Einhaltung von...mehr

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§ 1 Einleitung / III. Inhalt und Umfang des Anwaltsmandats

Rz. 20 Was Zustandekommen und Beendigung des Anwaltsvertrags und die Abgrenzung zu bloßen Gefälligkeiten angeht, so kann auf die allgemeinen Grundsätze verwiesen werden. Die Besonderheit ist aber, dass sich jenseits dieser zeitlichen Grenzen Gegenstand und Inhalt des Anwaltsvertrages kaum richtig bestimmen lassen und den Anwalt nach Ansicht der Rechtsprechung nicht nur im St...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Anspruchsgrundlagen

Rz. 2 Die Haftung des Rechtsanwalts ist – abgesehen von der Pflicht zur unverzüglichen Mandatsablehnung in § 44 BRAO – nicht gesondert geregelt worden. Regelmäßig werden Regressansprüche auf die Bestimmungen der §§ 241, 280 und 311a BGB gestützt. Diese früher entsprechend aus den Instituten der p.V.V. und c.i.c. abgeleiteten Anspruchsgrundlagen führen zu einem insbesondere v...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Beweislast

Rz. 642 Der Beweislast und den für die richterliche Überzeugungsbildung heranzuziehenden Beweismaßstäben kommt im Haftungsrechtsstreit häufig eine prozessentscheidende Rolle zu. Rz. 643 Der Patient hat grds. den Behandlungsfehler, seinen Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und eingetretenem Schaden zu beweisen. Rz. 644 Auf Arztseite trägt der b...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Fristen im Versicherungsbereich

Rz. 846 Im Versicherungsrecht sind auch zahlreiche besondere Fristenregelungen zu beachten, die hier schon deshalb nicht vollständig dargestellt werden können, weil sie von Versicherung und Versicherer abhängen und in vielfältiger Weise in den einzelnen Bedingungswerken divergieren können. Es kann daher zunächst einmal nur das genaue Studium der jeweils einschlägigen Versich...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Kündigung eines Mietvertrags

Rz. 654 Der mandatierte Rechtsanwalt muss die entsprechenden Fachausdrücke verwenden, er weiß, dass ein Mietvertrag als Dauerschuldverhältnis gekündigt wird und dass vom Mietvertrag eben kein Rücktritt erfolgt. Soll der Rechtsanwalt einen von seinem Mandanten geschlossenen Vertrag beenden, so verletzt er die anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er durch Verwendung eines unzutr...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / dd) Beginn der Nachlauffrist des § 204 Abs. 2 BGB vor Kenntniserlangung vom Verfahrensende

Rz. 403 Zu nennen ist des Weiteren die Entscheidung des BGH vom 28.10.2015, mit der er abweichend von der bisherigen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Beginn der 6-monatigen Nachlauffrist nach § 204 Abs. 2 BGB nicht den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Einstellungsverfügung an den Gläubiger, sondern den der Veranlassung der Bekanntgabe des Güteverfahrens als ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Prozesskostenhilfeverfahren

Rz. 414 Der Gesetzgeber hatte vor allem das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe als anfällig für einen Rechtsmissbrauch angesehen, weil die Kostenfreiheit Antragsteller dazu verleiten könnte, mithilfe immer wiederkehrenden Anträgen den Eintritt der Verjährung ad infinitum zu verschieben; daher ordnet das Gesetz in § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB an, dass nur die erstmal...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / W. Verwaltungsrecht

Rz. 874 Das Verwaltungsrecht ist eine besonders komplexe Materie, die sich schwer überschauen lässt, denn es werden dabei zahlreiche Gesetze relevant. Die maßgeblichen Gesetze sind solche des Bundes- und des Landesrechts sowie solche des europäischen Unionsrechts. Aufgrund der Delegation der gesetzgeberischen Gewalt auf die Europäische Union durch den deutschen Verfassungsge...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (2) Ausschlussfristen in Tarifvertrag

Rz. 75 Relevant sind auch die tariflichen Ausschlussfristen, die im Gegensatz zu den bereits genannten gem. § 4 Abs. 4 S. 3 TVG nicht gesetzlich geregelt sind, sondern nur im Tarifvertrag selbst vereinbart werden können. Sie kommen in einer Vielzahl von Tarifverträgen vor. Der Grundsatz, dass ein Anwalt jeden Irrtum zu vertreten hat, ist daher auch auf die fehlende Kenntnis ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Allgemeines

Rz. 111 Ein Anwalt, der die Vertretung eines Arbeitnehmers in einem Arbeitsgerichtsprozess übernimmt, beachtet nur dann die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, wenn er die veröffentlichte höchstrichterliche Rechtsprechung, vornehmlich die in der Entscheidungssammlung des Bundesarbeitsgerichts abgedruckten Urteile, berücksichtigt.[91] Auch hat der Anwalt die Unterschiede zum "...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / f) Selbstständiges Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO

Rz. 469 Das selbstständige Beweisverfahren unterliegt eigenen Regeln, was sich nicht nur in den Sondervorschriften der §§ 485 ff. ZPO im Vergleich zur Beweiserhebung durch Einholung von Augenschein durch das Gericht, Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten, die im Regelverfahren nach §§ 371 ff., 373 ff. ZPO und §§ 402 ff. ZPO erfolgen, offenbar wird. Insbesondere soll ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Kündigungsfristen

Rz. 84 Zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses wie des Arbeitsvertrages bedarf es der Kündigung. Wird damit ein Anwalt beauftragt, so kann der Mandant erwarten, dass diese fehlerfrei ist und das gewünschte rechtliche Ergebnis mit sich bringt. Rz. 85 Grds. sind bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate die einschlägigen Kündigungsfristen zu beachten, die grds. durch...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VI. Mahnverfahren

Rz. 707 Die mit der Zustellung eines Mahnbescheids verbundene Hemmungswirkung der Verjährung gem. § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB erfasst den Streitgegenstand insgesamt und somit auch alle materiell-rechtlichen Ansprüche, die zum Streitgegenstand gehören. Demgemäß erstreckt sich die Hemmungswirkung bei hinreichender Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs im M...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / D. Bau- und Architektenrecht

Rz. 141 Bau- und Architektenrechtsfälle spielen in der anwaltlichen Praxis eine bedeutende Rolle. Es kommt häufig auf diesem Gebiet zu anwaltlichen Pflichtverletzungen (vgl. auch Rdn 883 ff.). Rz. 142 Wie üblich, sollte der Anwalt als Erstes bei Übernahme eines solchen Mandates die Vertragsgrundlagen und die Beteiligten ermitteln. Häufig verweist der Bauvertrag inhaltlich auf...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / IV. Formfehler des Gerichts

Rz. 692 Bemängelt der Prozessbevollmächtigte Fehler an der ihm zugestellten Urteilsausfertigung und wird ihm nach Rücksendung der Ausfertigung ein anderes Exemplar erneut zugestellt, läuft die Berufungsfrist dennoch ab der ersten Zustellung, wenn die bemängelten Fehler nicht geeignet waren, Zweifel an der gesamten Begründung des Urteils aufkommen zu lassen. Für die Wirksamke...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 6. Kaufvertragliche Verjährung von Ansprüchen

Rz. 528 Für kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche gilt grds. eine Verjährungsfrist von zwei Jahren gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB, es sei denn, der Mangel besteht in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist – dann gilt nach § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB eine ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / IV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 866 Zahlreiche Instanzengerichte haben in den letzten Jahren die Sorgfaltspflichten von Anwälten gegenüber rechtsschutzversicherten Mandanten erheblich ausgeweitet, obwohl die Frage nach dem Rechtsschutz nur einen nebensächlichen Aspekt neben dem hauptsächlichen Mandatsgegenstand bildet und häufig auch kein kostenauslösendes Mandat zur Überprüfung des Rechtsschutzes erte...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 8. Miet- und pachtrechtliche Fristen

Rz. 547 Während der Mietzeit auftretende Mängel hat der Mieter nach § 536c Abs. 1 BGB durch eine unverzügliche Mängelanzeige dem Vermieter kundzutun, um die Rechtsfolgen des § 536c Abs. 2 BGB (Schadensersatzanspruch des Vermieters oder Rechtsverlust) zu verhindern. Rz. 548 Als besonders haftungsträchtig hat sich in der Praxis die Vorschrift des § 548 BGB, die über § 581 Abs. ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / L. Kosten

Rz. 616 Grds. ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, seinen Mandanten ungefragt auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren hinzuweisen, da der Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Rechtsanwalts nicht erwarten darf und dessen Gebühren allgemein zu erfahren sind.[483] Auch ist allgemein bekannt, dass bei einem Unterliegen auch die ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / XIV. Versäumnisurteil

Rz. 772 Die Pflicht, einen Gerichtstermin wahrzunehmen und ein Versäumnisurteil zu verhindern, jedenfalls in diesem Zusammenhang Schaden von dem Mandanten abzuwenden, gehört zu den Grundrechten des Anwalts. Ein Rechtsanwalt verletzt seine Pflichten, wenn er einen Gerichtstermin versäumt, zu dem festgesetzten Termin mit erheblicher Verspätung erscheint und nicht für seine Ver...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Grundsätzliches zum Verjährungsrecht und zur Anwaltshaftung

Rz. 349 Schon im Allgemeinen sah sich der Gesetzgeber gehindert, die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB nichts ausnahmslos für verbindlich zu erklären. So gilt sie in Form einer Rückausnahme etwa auch für titulierte Ansprüche, obwohl diese nach § 197 Abs. 1 BGB einer dreißigjährigen Verjährungsfrist unterliegen. Rz. 350 § 197 Abs. 2 BGB ordnet eine dr...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / G. Büroorganisation

Rz. 251 Grundlegend für einen möglichst haftungsfreien Kanzleibetrieb ist eine ordentliche Büro- und Mitarbeiterorganisation. Rz. 252 Zitat "Keine Fehlerkultur ohne Fehlerstrategie. Bevor es um den Umgang mit einem Fehler geht, müssen zwei Dinge geklärt sein: Darf ein Fehler überhaupt passieren? Und sodann: Wurde alles unternommen, um Fehler zu vermeiden? Gibt es Regeln und Ab...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Sog. Verbots- und Zustimmungsfristen

Rz. 95 Weitere regressträchtige Besonderheiten ergeben sich aus der Tatsache, dass für besondere Gruppen von Arbeitnehmern besondere Kündigungsvoraussetzungen normiert oder auch Verbote einer Kündigung geregelt sind. Rz. 96 Bei der außerordentlichen Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer muss die korrekte Beteiligung des Integrationsamtes beachtet werden. § 174 Abs. 2 SGB I...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Allgemeine Sorgfaltspflichten im Versicherungsbereich

Rz. 854 Die Bearbeitung eines versicherungsvertraglichen Mandates ohne genaue Kenntnis der einschlägigen Vertragsbestimmungen und Versicherungsbedingungen ist ein absolutes "no go". Hier kann man sich auch nicht dadurch behelfen, dass man – was recht häufig bei Mandanten der Fall ist – die Lektüre der aktuell einschlägigen Vertragsunterlagen durch eine Sichtung von Musterbed...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / bb) Bestimmtheits- und Formanforderungen an Güteanträge

Rz. 391 Selbst wenn man sich als Anwalt trotz der vorstehend aufgezeigten Risiken zur Empfehlung, ein Güteverfahren durchzuführen, hinreißen – "hinreißen" deshalb, weil die Einschaltung eines Anwalts regelmäßig in einem Konfliktmilieu erfolgt, dem in der Regel das Scheitern einer Einigung der Parteien ohne anwaltliche Hilfe vorausgegangen war und dann ein Güteverfahren als r...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / aa) Überblick

Rz. 56 Ausschlussfristen dienen der Rechtsicherheit und dem Rechtsfrieden im Vertragsverhältnis. Zu unterscheiden sind einstufige und zweistufige Ausschlussfristen.[43] Rz. 57 Einstufige Ausschlussfristen sehen vor, dass die Ansprüche bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden müssen. Dabei wird meistens verla...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Pflichten bei der Beratung

Rz. 786 Die Pflichten eines Rechtsanwalts, der einen Mandanten steuerlich berät, beurteilen sich nach denselben Grundsätzen wie bei der Beratung in anderen Rechtsangelegenheiten.[619] Empfiehlt der Rechtsanwalt aus steuerlichen Gründen einen bestimmten Vermögenserwerb, so hat er den Mandanten in der durch die Sachlage gebotenen Weise auch umfassend über die mit dem Geschäft ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Arzthaftungsprozess

Rz. 638 In Arzthaftungsprozessen werden sowohl materielle als auch immaterielle Schadenspositionen geltend gemacht. Besonderes Augenmerk sollte der mandatierte Rechtsanwalt auf die Antragstellung legen. Neben dem Antrag auf Schmerzensgeld ist auch unter den Voraussetzungen des § 256 ZPO ein umfassender Feststellungsantrag für alle zukünftigen materiellen und immateriellen Sc...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Prozessuale Fristen

Rz. 30 Ausfluss des arbeitsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatzes, der sich auch in der Pflicht der Arbeitsgerichte zur besonderen und vorrangigen Förderung von Kündigungsverfahren nach Maßgabe des § 61a ArbGG manifestiert, ist es bspw., dassmehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VI. Räumungsklage

Rz. 664 Während die Kündigung gegenüber allen Vertragspartnern auszusprechen ist, ist die Räumungsklage gegenüber allen erwachsenen Personen, die das Mietobjekt nutzen, zu erheben, unabhängig davon, ob es sich um Vertragspartner handelt oder nicht. Weiter ist vorsorglich auch der bereits ausgezogene Mieter zu verklagen, der nicht wirksam aus dem Mietverhältnis entlassen wurd...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag

Rz. 69 Ausschlussfristen können grds. auch in Formulararbeitsverträgen vereinbart werden.[56] Seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 1.1.2002 unterliegen Ausschlussfristen in vorformulierten Arbeitsverträgen einer Inhaltskontrolle nach den Maßstäben des AGB-Rechts.[57] Bei der Regelung von Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag werden diese Vertragsinhalt, wenn sie kein...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Außergerichtliche Konfliktbeilegung/Güterichterverfahren

Rz. 686 Gem. § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO soll in der Klageschrift unter anderem angegeben werden, ob vor der Klageerhebung eine Mediation versucht wurde oder ob ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung vorausgegangen ist. Außerdem soll erklärt werden, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen. Über den Einfluss auf die gerichtliche Ermessensausübung hin...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / IV. Kündigung eines Werkbauvertrags

Rz. 892 Wird der Rechtsanwalt mit der Kündigung eines Bauvertrages beauftragt, so muss er zunächst prüfen, ob die Geltung der VOB/B für den Vertrag vereinbart worden ist. Falls die Geltung der VOB/B wirksam vereinbart wurde, kann der Auftraggeber wegen Mängeln des Werks nur kündigen, wenn dem Auftragnehmer zuvor eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt worde...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / aa) Inhalt und Übermittlung der Streitverkündungsschrift

Rz. 436 Für Streitverkünder kann die gerichtliche Sachbehandlung Nachteile mit sich bringen, weil nach § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB nur die Zustellung der Streitverkündungsschrift beim Streitverkündungsempfänger die Verjährung hemmt und dem Streitverkündenden sich die Abläufe der Sachbehandlung durch die Gerichte, die grds. von Amts wegen die Streitverkündung zuzustellen haben, ni...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 680 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsanwalt kraft des Anwaltsvertrages verpflichtet, innerhalb der Grenzen des Mandats die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen. Soweit der Mandant nicht eindeutig zu erkennen gibt, dass er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, ist der Rechtsanwalt...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Anfechtungsfristen

Rz. 481 Die Anfechtung wegen Irrtum oder falscher Übermittlung im Sinne der §§ 119, 120 BGB muss nach § 121 Abs. 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Bei der Anfechtung wegen Arglist oder Drohung beträgt die Frist nach § 124 BGB ein Jahr; sie beginnt im Fall der Täuschung mit...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Formerfordernisse

Rz. 115 Es gibt eine Unzahl von Formerfordernissen, deren Nichtbeachtung nachteilige Folgen haben können. Rz. 116 Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Befristungsabrede, die dem gesetzlich normierten Schriftformerfordernis nicht genügt, ist gem. § 125 S. 1 BGB nichtig mit der Folge, dass der Arbeitsvert...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 7. Unterhalt

Rz. 292 Gerade bei Mandaten, die die Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen zum Gegenstand haben, muss der Anwalt auf eine konkrete und korrekte Antragsstellung achten.[226] Rz. 293 Es gehört zu den grundlegenden Pflichten eines Anwalts, zu Beginn eines Mandats zunächst den Sachverhalt möglichst genau zu klären, den er beurteilen soll. Dabei darf er allerdings den ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 8. Zugewinnausgleich

Rz. 304 In einem Rechtsstreit um Zugewinnausgleich hat der Rechtsanwalt die Pflicht gem. der §§ 1373 ff. BGB eine stichtagsgetreue Vermögensbilanz der Ehegatten aufzustellen.[238] Rz. 305 Stichtag ist seit dem 1.9.2009 dabei nicht die Scheidung, sondern der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten gem. § 1384 BGB. Wenn die Ehe bereits vor dem 1.9.2009...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Rechts- und Rechtsprechungskenntnisse

Rz. 25 Das Arbeitsrecht erfordert aufgrund dieser Vielgestaltigkeit umfassende Kenntnisse der einschlägigen Normen und Rechtsprechung. Rechtsprüfung und Rechtsberatung setzen zwingend die Kenntnis der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Rechtsnormen voraus, zu denen auch die auf der Grundlage von Bundesgesetzen erlassenen Rechtsverordnungen oder im deuts...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VII. Prozesskostenhilfe

Rz. 715 Der Rechtsanwalt ist gem. § 16 Abs. 1 BORA verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe bzw. – in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – Verfahrenskostenhilfe hinzuweisen. Rz. 716 Er sollte seinen Mandanten auch darauf hinweisen, dass die gewährte Prozesskostenhilfe nicht wie eine Re...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 9. Reisevertragliche Fristen

Rz. 558 Bei der Geltendmachung von reisevertraglichen Gewährleistungsansprüchen für einen Reisenden gegen einen Reiseveranstalter sind gem. § 651g BGB zwei wichtige Fristen zu beachten: Rz. 559 Nach § 651g Abs. 1 BGB müssen Gewährleistungsansprüche innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise geltend gemacht werden. Nach § 6...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Prozessuale Fristen

Rz. 572 Grds. ist durch eine geeignete Büroorganisation des Anwalts sicherzustellen, dass sämtliche Fristen, die im Zusammenhang mit einem Mandat und einem Rechtsstreit zu beachten sind, eingehalten werden. Die Versäumung einer Prozesshandlung hat nach § 230 ZPO im Allgemeinen zur Folge, dass die Partei mit der vorzunehmenden Prozesshandlung ausgeschlossen wird. Wenn also in...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / aa) "Statthaftigkeit" des Güteverfahrens

Rz. 383 Die Gerichte beherzigen bei der Auslegung von § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB nicht immer die Grundsätze, welche das BVerfG in Bezug auf Güte- und Schlichtungsverfahren, die nach § 278 ZPO, § 15a EGZPO obligatorisch sind, aufgestellt hat, und die sich Fachgerichte auch in evident aussichtslosen Konstellationen immer wieder zu eigen machen, eine Güteverhandlung ohne Rücksicht ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 7. Leihe

Rz. 543 § 606 BGB regelt für die Leihe eine kurze Verjährung: Die Ersatzansprüche des Verleihers wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der verliehenen Sache sowie die Ansprüche des Entleihers auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten. Die Vorschriften des § 548 Abs. 1 S. 2 und 3, Abs. 2 BGB finden entsprec...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / XI. Unterschrift des Rechtsanwalts

Rz. 756 Wenn die Autorenschaft eines anwaltlichen Schriftsatzes aus den übrigen Umständen gesichert ist, kann bei den an eine Unterschrift zu stellenden Anforderungen ein großzügiger Maßstab angelegt werden.[590] Rz. 757 Eine Paraphe oder ein Namenskürzel bei einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis, bspw. bei einer Urteilszustellung ist dann wirksam, wenn die Paraphe oder das N...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Pflichten des Verteidigers

Rz. 801 Der Rechtsanwalt, der selbst oder über einen Dritten für seinen in Untersuchungshaft sitzenden Mandaten Gelder einwirbt, um eine Kaution stellen zu können, darf die ihm zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Mittel nicht anderweitig verwenden. Weitergehende Pflichten, etwa zur Sicherung der Rückführung dieser Mittel nach bestimmungsgemäßer Verwendung oder zur länge...mehr