Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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§ 1 Grundlagen des internat... / 3. Beachtung von Rück- und Weiterverweisungen

Rz. 37 Auf die Verweisung auf das am Verwaltungssitz geltende Recht ist gem. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB auch das dort geltende internationale Privatrecht anzuwenden. Insbesondere ist nach Art. 4 Abs. 1 Satz 2 EGBGB eine Verweisung durch das am Verwaltungssitz geltende IPR auf das Recht eines dritten Staates (Weiterverweisung) oder auf das deutsche Recht (Rückverweisung) zu b...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 4. Verlegungsplan

Rz. 111 Über das konkrete Verfahren der Herausverlegung des Satzungssitzes einer GmbH besteht immer noch relativ wenig Rechtssicherheit. In Deutschland ist bei einem Herausformwechsel zunächst ein Verlegungsplan für den grenzüberschreitenden Formwechsel[311] als Vorbereitung für den Formwechsel-/Verlegungsbeschluss zu erstellen.[312] Zuständig für die Erstellung ist das Leit...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 8. Abschluss der Sitzverlegung und Rechtswirkungen

Rz. 118 Beim Herausformwechsel ist in Deutschland nach § 198 Abs. 1 UmwG analog, § 4 SEAG i.V.m. § 377 FamFG der grenzüberschreitende Formwechsel von den Vertretungsberechtigten in vertretungsberechtigter Anzahl beim Register der formwechselnden Gesellschaft anzumelden.[346] Hierbei sind nur solche Tatsachen anzumelden, die nicht die Zielrechtsform betreffen.[347] Rz. 119 Fin...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 87 Die Gesellschafter beschließen in der Gesellschafterversammlung unabdingbar über: Nachschussleistungen, die Einziehung von Gesellschaftsanteilen, den Kauf oder Verkauf von eigenen Anteilen, die Zustimmung zur Abtretung von Anteilen, den Gesellschafterausschluss, die Genehmigung der Rechnungslegung zum Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustverwendung, die Entlastung ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / Literaturtipps

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§ 4 Sitzverlegung / 2. Gründungstheorie

Rz. 9 Folgt ein Staat der sog. Gründungstheorie, entscheidet der Ort der Gründung über das anwendbare Recht (vgl. § 1 Rdn 3). Nach welchen Regeln das Recht am Gründungsort eine Gesellschaft entstehen lässt, ist wiederum eine Frage des Sachrechts. Für das englische Recht wäre beispielsweise zu prüfen, ob der Registersitz in England, Wales, Schottland oder Nordirland liegt (si...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 6. Verlegungsprüfung

Rz. 114 Unklar ist, ob der grenzüberschreitende Formwechsel eine Verlegungsprüfung voraussetzt.[337] Das OLG Nürnberg[338] verlangte – in einem Fall des Hineinformwechsels (zu der Entscheidung siehe Rdn 76) – keine Prüfung. Anders als bei Verschmelzung und Spaltung ist im deutschen Recht des Formwechsels eine Formwechselprüfung nicht vorgesehen, was sich auf das fehlende Erf...mehr

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Brasilien / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 53 Bei den registerpflichtigen Gesellschaftsakten ist zwischen der konstitutiv wirkenden Handelsregistereintragung einerseits und der Eintragung zur Vermeidung von Rechtsnachteilen, insbesondere der Haftung gegenüber Dritten, andererseits zu unterscheiden. Die Eintragung wirkt in folgenden Fällen konstitutiv:mehr

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Türkei / III. Verschmelzung

Rz. 185 Die Verschmelzung (birleşme) war unter dem alten HGB nur zwischen Gesellschaften derselben Rechtsform zulässig (Art. 146 ff. HGB a.F.); man war darauf angewiesen, ggf. zunächst eine Umwandlung durchzuführen. Seit der Reform durch das HGB 2012 können Kapitalgesellschaften ohne Rücksicht auf die Rechtsform miteinander oder mit einer Genossenschaft verschmolzen werden; ...mehr

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Türkei / I. Kapitalaufbringung

Rz. 88 Das Grundkapital muss mindestens 10.000 TL betragen und ist – falls die Satzung hierzu nicht eine abweichende Regelung trifft – von den Gesellschaftern in bar einzuzahlen. Der Präsident der Republik ist durch das neue HGB ermächtigt worden, die Mindesthöhe des Kapitals auf das bis zu Zehnfache neu festsetzen, so dass insofern darauf zu achten ist, ob eine solche Besti...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (1) Ausgangssituation

Rz. 111 Bei einer Mehrpersonen-Limited besteht die englische Kapitalgesellschaft fort. Die deutsche Personengesellschaft ist nicht Rechtsnachfolgerin der englischen Kapitalgesellschaft. Rz. 112 Für eine Gesamtrechtsnachfolge gibt es keine Rechtsgrundlage (siehe demgegenüber etwa § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG). Eine Einzelrechtsnachfolge liegt nicht vor. Bei der englischen Kapitalges...mehr

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Türkei / I. Umwandlung

Rz. 177 Die GmbH kann in eine andere Kapitalgesellschaft oder in eine Genossenschaft umgewandelt werden. Umgekehrt können Genossenschaften, Kommandit- und Kollektivgesellschaften in eine Kapitalgesellschaft, also auch in eine GmbH, umgewandelt werden (Art. 181 HGB). Rz. 178 Bei der Umwandlung (tür değiştirme) geht es um einen Formwechsel. Das Umwandlungsverfahren entspricht d...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / XVI. Rechnungslegung

Rz. 149 Die Qualifikation der Pflicht zur Rechnungslegung, der Führung der Handelsbücher, der Erstellung des Jahresabschlusses einschließlich der Abschlussprüfung und Rechnungspublizität ist in Deutschland umstritten. Teilweise verweist man auf die öffentlichen Interessen, die diesen Vorschriften zugrunde lägen, und geht daher von einer öffentlich-rechtlichen Qualifikation a...mehr

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Bulgarien / 1. Vertretungsbefugnis

Rz. 98 Die OOD wird durch ihre Geschäftsführer vertreten. Wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, kann jeder von ihnen die Gesellschaft selbstständig vertreten (Einzelvertretungsbefugnis; Art. 141 Abs. 2 TZ). Der Gesellschaftsvertrag kann eine Kollektivvertretungsbefugnis vorsehen (zwei oder mehrere Geschäftsführer gemeinsam). Weitere Beschränkungen der Vertretungsmacht ...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Verlegung der Hauptverwaltung ins Ausland

Rz. 48 Verlegt eine deutsche GmbH den tatsächlichen Sitz ihrer Hauptverwaltung von Deutschland ins Ausland (Wegzugsfall), so trat nach der bis zum Inkrafttreten des MoMiG geltenden Rechtslage auf der Basis der – in Bezug auf deutsche Gesellschaften damals eindeutig geltenden – Sitztheorie ein Statutenwechsel ein. An die Stelle des bisherigen deutschen Gesellschaftsstatuts tr...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Eröffnungszuständigkeit bei inländischer Niederlassung

Rz. 132 Gemeinsame Voraussetzung beider Nebenverfahren ist gem. Art. 3 Abs. 2 EuInsVO, dass der Schuldner eine Niederlassung in dem Gebiet des Mitgliedstaates hat, in dem das Nebenverfahren eröffnet wird. Als Niederlassung definiert Art. 2 Nr. 10 EuInsVO jeden Tätigkeitsort, an dem der Schuldner einer wirtschaftlichen Aktivität von nicht nur vorübergehender Art nachgeht oder...mehr

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Norwegen / 1. Vertretungsbefugnis

Rz. 143 Die organschaftliche Befugnis, die AS gegenüber Dritten zu vertreten, ist zwischen dem Verwaltungsrat und dem Geschäftsleiter gemäß ihrer Geschäftsführungsbefugnis verteilt. Die Vertretungsbefugnis wird im norwegischen Recht stets als das Recht beschrieben, eine Gesellschaft nach außen zu vertreten und deren Firma zu zeichnen.[432] Letzteres ist aber bereits Bestandt...mehr

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Dänemark / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 55 Die Mitglieder des Direktoriums, des Aufsichtsrats bzw. des Verwaltungsrats einer Gesellschaft sowie ggf. der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft müssen nach § 10 SEL registriert werden. Rz. 56 § 16 der Verordnung über die Anmeldung, die Registrierung, Gebühren sowie Veröffentlichungen u.a. bei der Gewerbeverwaltung (bekendtgrelse om anmeldelse, registrering, gebyr samt...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 182 Bei fehlenden Satzungsbestimmungen ist die Übertragung von Geschäftsanteilen von Todes wegen nach Art. 110 LSC zulässig. Rz. 183 Die Übertragung von Todes wegen kann satzungsmäßig dadurch beschränkt werden, dass ein Bezugsrecht (Art. 110.2 LSC) für die überlebenden Gesellschafter oder, bei deren Fehlen, für die Gesellschaft[73] begründet wird. Dabei ist den Geschäftsa...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / e) Ergebnisabführungsvertrag

Rz. 241 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG ist weitere Voraussetzung für die Organschaft der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags i.S.d. §§ 291 ff. AktG zwischen Organträger und Organgesellschaft. Dieser muss bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, für das er erstmals gelten soll, auf mindestens fünf Jahre bindend abgeschlossen sein. Darüber hinaus muss er durch Eintragung i...mehr

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Ukraine / I. Kapitalaufbringung

Rz. 64 Das Stammkapital einer GmbH setzt sich aus den Nennwerten der Anteile aller Gesellschafter zusammen, die in der nationalen Währung der Ukraine (Hrywnia) dargestellt werden. Die Höhe des Anteils kann zusätzlich als Prozentsatz bestimmt werden. Die prozentuale Höhe des Anteils des Gesellschafters muss dem Verhältnis des Nennwerts seines Anteils zum Stammkapital der Gese...mehr

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Russland / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 15 Gesellschaften unterliegen in der durch das föderale Gesetz über die staatliche Registrierung juristischer Personen festgelegten Art und Weise der staatlichen Registrierung bei dem Organ, das die staatliche Registrierung juristischer Personen vornimmt. Dieses Organ ist die örtliche Steuerbehörde, die die Registrierung innerhalb von drei Arbeitstagen vornehmen soll. Al...mehr

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Türkei / II. Revisionsstelle

Rz. 216 Die Institution des Aufsichtsrats ist dem türkischen Gesellschaftsrecht grundsätzlich unbekannt. Das HGB a.F. folgte stattdessen dem schweizerischen Konzept der Revisionsstelle, die für die Aktiengesellschaft zwingend zu bestellen war (Art. 347 ff. HGB a.F.). Der vom Gesetz verwendete Begriff "denetçi" kann auch mit "Revisor" übersetzt werden. Rz. 217 Mit Art. 635 HGB...mehr

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Tschechische Republik / F. GmbH und Konzernrecht

Rz. 80 Das GHK enthält auch die Regelungen der Unternehmensverbindungen (Konzernrecht). Das GHK regelt drei Ebenen der Unternehmensverbindungen: Rz. 81 Eine Beeinflussung liegt vor, wenn die beeinflussende Person – direkt oder indirekt – auf entscheidende und bedeutsame Weise das Verhalten einer Gesellschaft beeinflusst. Sofern aus einer ...mehr

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Ungarn / II. Rechtsquellen

Rz. 4 Gemäß den Angaben des ungarischen Statistischen Amtes gab es zum 31.3.2021 in Ungarn 386.540 GmbHs, was einen Anteil von ca. 75 % an den in Ungarn registergerichtlich eingetragenen Wirtschaftsgesellschaften ausmacht. Die Anzahl der GmbHs ist ab dem Jahr 2015 bis Ende des Jahres 2018 kontinuierlich gesunken; nach einer Stagnationsphase ist seit Anfang des Jahres 2021 ei...mehr

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Mexiko / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 3 Der mexikanische Notar gründet die S. de R.L., nachdem er den Gesellschaftsvertrag überprüft und den übereinstimmenden Willen der Gesellschafter festgestellt hat. Die Identität der Gesellschafter muss dem Notar durch persönliches Erscheinen oder Vorlage von Dokumenten nachgewiesen werden. Die Gesellschafter können sich im Gründungsverfahren durch Bevollmächtigte vertre...mehr

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Brasilien / III. Sprache des Gesellschaftsvertrags

Rz. 40 Der Gesellschaftsvertrag der Limitada muss in portugiesischer Sprache abgefasst sein. Mehrsprachige Verträge, bei denen die Sprachfassungen in Kolumnen nebeneinander gestellt sind, werden von den Handelsregistern mit der Maßgabe akzeptiert, dass die portugiesische Fassung verbindlich ist.mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / I. Gesellschaftsformen in Spanien

Rz. 1 Die mit Abstand beliebteste und zugleich häufigste Gesellschaftsform in Spanien ist die S.L., auch S.R.L. genannt, die Sociedad (de Responsabilidad) Limitada.[2] Sie ist der Spitzenreiter unter den spanischen Gesellschaften und stellt sich als geeignete Rechtsform nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen dar, sondern selbst für Großunternehmen. Das erste spanische...mehr

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Slowakei / I. Geschäftsbriefe

Rz. 121 Jede Gesellschaft ist verpflichtet, auf allen Geschäftsbriefen den Handelsnamen, die Rechtsform, den Sitz, die Identifikationsnummer, die Bezeichnung des Handelsregisters und die Nummer der Eintragung anzuführen. Mit der Verletzung dieser Pflicht sind jedoch keine Sanktionen verbunden.mehr

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Italien / a) Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 11 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts dient nicht der Ausführung einer gewerblichen Tätigkeit, sondern wird beispielsweise zur Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes, beim Zusammenschluss von Freiberuflern oder zur Verwaltung von Immobilienvermögen gewählt.[7] Alle Gesellschafter haften persönlich, gesamtschuldnerisch und unbegrenzt für die Verbindlichkeiten der ...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Bestellung der Geschäftsführer

Rz. 119 Im Rahmen der Gründung der Gesellschaft ist vorgesehen, dass die ersten Mitglieder des Board of Directors im Rahmen des Antrags auf Eintragung der Gesellschaft benannt werden. Rz. 120 Die Directors werden ansonsten durch die Gesellschafterversammlung bestellt, Section 152 (2) CA. Die Satzung sieht in der Regel vor, dass auch unterjährig außerhalb der Gesellschafterver...mehr

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Belgien / I. Grundlagen

Rz. 62 Durch das Gesetz vom 16.1.2003 trat in Belgien das Rechtspersonenregister (RPR) an die Stelle des Handelsregisters. Gemäß Art. 2:7 GGV ist das Rechtspersonenregister ein Teil der "Zentralen Datenbank der Unternehmen" ("Banque-Carrefour des Entreprises/Kruispuntbank van Ondernemingen"; "BCE/KBO"), im Folgenden "ZDU" genannt. Rz. 63 Die ZDU umfasst u.a. die belgischen Ge...mehr

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Argentinien / A. Einführung

Rz. 1 Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die argentinischen gesetzlichen Bestimmungen zur Gründung, organisatorischen Verfassung, Liquidation sowie zu wesentlichen steuerlichen Aspekten der argentinischen Sociedad de Responsabilidad Limitada (nachfolgend SRL).[1] In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Abgrenzung zur Sociedad Anónima (nachfolgend SA). Rz. 2 Bei der S...mehr

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Italien / 2. Einzelhandelsunternehmen, Familienunternehmen, familien- und erbrechtliche Vereinbarungen

Rz. 14 Eine kurze Erwähnung ist dem Einzelhandelsunternehmen zu widmen, in welchem ein Kleinunternehmer mit seinem gesamten persönlichen Vermögen in voller Höhe für die im Rahmen seines Geschäfts eingegangenen Verbindlichkeiten haftet. Das Einzelhandelsunternehmen ist im Vergleich zu einer Gesellschaft flexibler und erfordert weniger Buchführungs- und Verwaltungsaufwand. Inn...mehr

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Türkei / V. Änderung des Gesellschaftsvertrags

Rz. 87 Die Änderung des Gesellschaftsvertrags erfolgt durch Beschluss der Generalversammlung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Gesellschafter (Art. 589 HGB). Zur Generalversammlung ist gem. Art. 617 HGB zu laden. Bei GmbHs mit mehr als 20 Gesellschaftern ist der Ladung nicht nur – wie auch für kleinere Gesellschaften – die Tagesordnung, sondern auch der alte und neue Te...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 27 Die Handelsregistergebühren richten sich nach der Höhe des genehmigten Kapitals (siehe Rdn 39). Die Gebühren sind mit dem Gründungsantrag über das elektronische Portal des für den beantragten Firmensitz zuständigen Handelsregisters einzuzahlen. Die Registergebühren werden in den einzelnen Bundesstaaten individuell festgelegt. Sie liegen bei einer Gründung im Registerb...mehr

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Singapur / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 24 Von wesentlicher Bedeutung ist im Gründungsverfahren die Überprüfung und Genehmigung der Firma durch ACRA (siehe Rdn 10). Im Zuge des Genehmigungsverfahrens verzichtet die Behörde jedoch in der Praxis auf eine eingehende Prüfung hinsichtlich möglicher Verwechslungen oder Namenskollisionen. Ähnliche Namen werden teilweise vom System erkannt. Kommt es jedoch zu einer Be...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / b) Rechtfertigung nach den Gebhard- bzw. Centros-Grundsätzen

Rz. 63 Eine generell-abstrakte Regelung, die zu einer Einschränkung der Niederlassungsfreiheit führt, kann nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nur aufgrund zwingender Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein.[165] Für die Rechtfertigungsprüfung ist der Kanon der sog. Gebhard-Formel maßgeblich, der insbesondere in der Rechtssache Centros auch für den Bereich der ...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / Literaturtipps

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§ 4 Sitzverlegung / I. Nationales Gesellschaftsrecht

Rz. 5 Das materielle Gesellschaftsrecht regelt insbesondere die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages. Nach deutschem Recht muss der Gesellschaftsvertrag einer GmbH den Sitz der Gesellschaft enthalten (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG).[9] Gemeint ist damit der Satzungssitz i.S.d. § 4a GmbHG. Dieser im Gesellschaftsvertrag festgelegte Sitz bestimmt auch den allgemeinen Gerichtsstan...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 1. Vertretung

Rz. 131 Die Vertretung der corporation erfolgt gesetzlich durch das board of directors als Kollegialorgan. Ist nur ein director vorhanden, kann dieser die Gesellschaft allein vertreten. In der Praxis wird allerdings regelmäßig den officers durch die articles of incorporation, die bylaws oder durch einen Beschluss des board of directors die Vertretungsmacht für die Gesellscha...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 25 Der Gesellschaftsvertrag muss die folgenden Mindestinhalte aufweisen: Name oder Firma und weitere Identifikation der Gründungsgesellschafter, Gesellschaftstyp, Firma der Gesellschaft, Gesellschaftszweck, Sitz der Gesellschaft, gezeichnetes und falls davon abweichend das einbezahlte Kapital, Angabe des spätesten Zeitpunkts zwecks Kapitaleinzahlung,[61] Geschäftsanteile...mehr

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Italien / 1. Aufgaben des Kontrollorgans

Rz. 159 Im Rahmen der Reform 2004 wurden die Überwachungs-, Einsichts- und Informationsrechte des einzelnen Gesellschafters, welcher nicht an der Geschäftsführung teilnimmt, erweitert. Der Gesellschafter hat nunmehr das Recht, alle Bücher und Unterlagen der Gesellschaft auch durch Berater einzusehen (Art. 2476 Abs. 2 c.c.). Der Aufbau und die Funktion des Kontrollorgans wurde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.8 Juristische Personen

Rz. 118 Inhaltsadressat des Verwaltungsakts ist die juristische Person, der an ihre Geschäftsanschrift bekannt zu geben ist.[1] Eine Adressierung an den Geschäftsführer genügt nicht.[2] Die Angabe des gesetzlichen Vertreters (z. B. GmbH-Geschäftsführer) als Bekanntgabeadressat ist nicht erforderlich.[3] Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind diese selbst Inha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Elektronisches Vereinsregister

Tz. 33 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Das Vereinsregister wurde im Jahr 2006 auf eine elektronische Registerführung umgestellt (s. § 55a BGB, Anhang 12a). Mit dem Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen vom 24.09.2009 (BGBl I 2009, 3145) wurden die noch notwendigen Voraussetzungen zur Zulassung elektronisc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 20 Da § 4 Abs. 1 EStG keine Aussage über den persönlichen Anwendungsbereich enthält, ist der Kreis der Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach dieser Vorschrift festzustellen haben, mittelbar anhand einer Negativabgrenzung zu den Anwendungsbereichen des § 5 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG abzuleiten. Klammert man diejenigen Personen aus, die den Gewinn nach § 5 ESt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 25 Nach § 5 EStG ist der Gewinn von allen bilanzierenden Gewerbetreibenden zu ermitteln. Darunter sind alle Gewerbetreibenden zu verstehen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies ohne eine solche Verpflichtung freiwillig tun.[1] Rz. 26 Erste Tatbestandsvoraussetzung § 5 EStG knüpft an die ...mehr

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Amtsniederlegung der Geschäftsführer und Führungslosigkeit der GmbH

Zusammenfassung Die zur Führungslosigkeit einer GmbH führende Amtsniederlegung des Geschäftsführers kann im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein. Kurzwiedergabe des Sachverhalts: Die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haben unabhängig voneinander die Niederlegung ihres Amtes – jeweils unter der aufschiebenden Bedingung der Löschung des betreffenden Geschäftsführe...mehr

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Der Gründungsaufwand bei der UG (haftungsbeschränkt) und der GmbH

Zusammenfassung Eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH darf ihre Gründungskosten nur im angemessenen Umfang tragen. Die Angemessenheit überprüft das Registergericht. Zum Sachverhalt In dem vom OLG Hamm entschiedenen Fall ging es um den sog. Gründungsaufwand einer UG (haftungsbeschränkt), also die im Zusammenhang mit der Gründung anfallenden Kosten. Sie sind grundsätzlich von d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4.2 Anträge bei anderen Behörden oder Gerichten, Wissenserklärungen

Rz. 7b Keine Regelung und damit kein Verwaltungsakt liegt vor, wenn die Finanzbehörde die Rechtswirkungen nicht selbst hervorbringen kann, sondern hierfür einen Antrag bei einer anderen Behörde oder einem Gericht stellen muss. Lediglich die Entscheidung der anderen Behörde ist dann Verwaltungsakt. Zum Antrag auf Gewerbeuntersagung vgl. FG Baden-Württemberg v. 23.10.1980, X 3...mehr