Fachbeiträge & Kommentare zu Hausgeld

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Anwalt muss die gemeinsamen Berufungs- und Beschwerdegerichte in WEG-Sachen kennen

Leitsatz Ein Rechtsanwalt handelt schuldhaft, wenn sich eine Zuständigkeitskonzentration ohne Weiteres durch eine Internetrecherche ermitteln lässt. Die Pflicht, vorab auf die eigene Unzuständigkeit hinzuweisen, trifft ein Gericht nur dann, wenn die Unzuständigkeit "ohne Weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen ist. Solange die Akte im ordnungsgemäßen Geschäftsgan...mehr

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Hausgeldinkasso: Verfallklausel; Verwalter: Wiederbestellung

Leitsatz Eine Fälligkeitsbestimmung kann mit einer Verfallklausel oder einer Vorfälligkeitsregelung versehen werden. Normenkette §§ 21 Abs. 7, 26 Abs. 1 WEG Das Problem Die Wohnungseigentümer genehmigen zum Tagesordnungspunkt (TOP) 3 B die Abrechnung und die Einzelabrechnungen 2011, zu TOP 3 C wird der Verwalter für 2011 entlastet, zu TOP 4 B i wird der "Einsatz von Rückstellu...mehr

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Vorformulierte Bindungsfrist im Bauträgervertrag

Leitsatz Eine vom Bauträger vorformulierte Bindungsfrist, nach der der Erwerber an sein Angebot auf Abschluss eines Bauträgervertrags für 6 Wochen oder länger gebunden ist, überschreitet die regelmäßige gesetzliche Frist des § 147 Abs. 2 BGB von 4 Wochen wesentlich; sie ist nur dann nicht unangemessen lang im Sinne von § 308 Nr. 1 BGB, wenn der Verwender hierfür ein schutzwü...mehr

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Abrechnung ohne Kontostände und Einnahmen

Leitsatz Eine Abrechnung in der sowohl die Kontostände als auch die Einnahmen fehlen, ist nicht ordnungsmäßig und kann nicht nur ergänzt, sondern muss neu erstellt werden Normenkette § 28 Abs. 3 WEG Das Problem Ein Wohnungseigentümer geht gegen den Beschluss vor, mit dem die Abrechnung genehmigt wurde. Er bemängelt, dass in der Abrechnung sowohl die Kontostände als auch die Ei...mehr

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Bereicherungsansprüche gegen Gemeinschaft

Leitsatz Einer isolierten Anspruchsverfolgung außerhalb der Abrechnung steht das durch die Abrechnung zu konkretisierende Innenverhältnis der Wohnungseigentümer entgegen, wonach zwischen den Eigentümern lediglich ein Innenausgleich zulässig ist. Ein solcher Innenausgleich würde durch einzelne Rückforderungen gestört. Infolge dieses besonderen Verhältnisses beschränkt sich de...mehr

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FoVo 11/2013, Pfändbarkeit ... / 3 III. Der Praxistipp

Frühere Streitfragen sind entschieden Ob das aus Arbeitsentgelt eines Gefangenen gebildete Eigengeld den Pfändungsbeschränkungen der §§ 850 ff ZPO unterliegt, war in Rechtsprechung und Literatur bis zur Entscheidung des BGH aus dem Jahre 2004, die der Insolvenzsenat nun bestätigt, umstritten (vgl. Stöber, Forderungspfändung, Rn 137). Soweit die Auffassung vertreten wurde, das...mehr

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FoVo 11/2013, Pfändbarkeit ... / 1 I. Der Fall

SU hat Eigengeldkonto aus Arbeitsleistung Am 28.6.2011 eröffnete das Insolvenzgericht auf Eigenantrag das Insolvenzverfahren über das Vermögen des sich in Strafhaft befindenden SU und bestellte einen Treuhänder. Der SU erhält ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 240 EUR. Davon werden ihm 102 EUR monatlich auf seinem Hausgeldkonto gutgeschrieben. Das Überbrückungsgeld (§...mehr

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FoVo 11/2013, Pfändbarkeit ... / 2 II. Die Entscheidung

Anspruch auf Arbeitsentgelt ist ­Gutschriftanspruch Schon der Ausgangspunkt des Beschwerdegerichts ist unrichtig. Der Anspruch eines Strafgefangenen auf Arbeitsentgelt ist insgesamt unpfändbar und unterfällt daher nicht dem Insolvenzbeschlag (§ 36 Abs. 1 InsO, § 851 Abs. 1 ZPO, § 399 BGB), ohne dass es einer Schutzanordnung des Vollstreckungsgerichts bedürfte. Denn der Anspru...mehr

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Sonderkündigungsrecht des Neueigentümers nach § 57a ZVG

Leitsatz Dem Ersteher eines Wohnungseigentumsrechts steht das Sonderkündigungsrecht des § 57a ZVG gegenüber dem Mieter auch dann zu, wenn das versteigerte Wohnungseigentum Teil eines aus mehreren Wohnungseinheiten bestehenden und insgesamt für einen einheitlichen Zweck (hier: betreutes Wohnen) vermieteten Objekts ist Normenkette § 57a ZVG Das Problem B mietet von T eine Wohnun...mehr

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Keine Klagebefugnis eines Nichtwohnungseigentümers

Leitsatz Ein Nichtwohnungseigentümer (hier: echter Zweiterwerber vor Eintragung im Grundbuch) ist nicht klagebefugt Normenkette §§ 10, 46 Abs. 1 WEG Das Problem W, der sein Wohnungseigentum von V gekauft hat, aber noch nicht im Wohnungsgrundbuch eingetragen ist, wendet sich im Weg der Anfechtungsklage gegen einen Beschluss. Entscheidung Die Klage ist nicht zulässig. W sei nicht...mehr

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Grundsätze zum Abrechnungswesen im Wohnungseigentumsrecht

Leitsatz Ordnungsgemäße Buchung und Abrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnungen) im Anschluss an geleistete Hausgeldrückstände Normenkette § 28 Abs. 3 WEG Kommentar Nach Erwerb einer Wohnung leistete der klagende Erwerber aufgrund der in der Gemeinschaftsordnung vereinbarten Gesamtschuldhaftung Hausgeldrückstände des Veräußerers in einem Teilbetrag der Hauptforderung zuzüglich ...mehr

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Zuständigkeit bei Streitigkeiten aus einem Kaufvertrag

Leitsatz Streitigkeiten aus einem Kaufvertrag über Wohnungseigentum stellen keine Streitigkeit der Wohnungseigentümer untereinander dar Normenkette § 43 Nr. 1 WEG; § 72 Abs. 2 GVG Das Problem K veräußert sein Wohnungseigentum an B. Der Kaufvertrag enthält eine Vereinbarung, nach der sich B verpflichtet, unter gewissen Voraussetzungen eine von K gezahlte Sonderumlage an diesen ...mehr

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Selbstauskunft bei Veräußerungszustimmung

Leitsatz Der veräußerungswillige Wohnungseigentümer muss dem Verwalter im Rahmen des Zustimmungsverfahrens sämtliche ihm mögliche Informationen über den Erwerber erteilen oder auch auf den Erwerber einwirken, dass dieser eine Selbstauskunft erteilt Normenkette § 12 WEG Das Problem Wohnungseigentümerin W bittet Verwalter V, dass dieser der Veräußerung ihres Wohnungseigentums zu...mehr

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Einsichtsrecht in Belege

Leitsatz Grundsätzlich hat jeder Wohnungseigentümer gemäß §§ 675, 666, 259 BGB das Recht, die Abrechnung zu prüfen und die Belege einzusehen Normenkette §§ 259, 666, 675 BGB Das Problem Ein Wohnungseigentümer wendet sich mit seiner Anfechtungsklage gegen die Genehmigungsbeschlüsse gegenüber der Gesamtabrechnung und den Einzelabrechnungen 2011 sowie dem Genehmigungsbeschluss ge...mehr

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Duldung der Zwangsvollstreckung wegen Hausgeldrückständen des Voreigentümers

Leitsatz Der Rechtsnachfolger von Wohnungseigentum haftet der Gemeinschaft schuldrechtlich nicht für Hausgeldrückstände des Voreigentümers (seit Langem h.M.) Das vollstreckungsrechtliche Vorrecht der Gemeinschaft für Hausgeldrückstände in der Zwangsversteigerung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) begründet kein dingliches Recht der Gemeinschaft und kann nicht zu einer Erwerberhaftung fü...mehr

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Wohnungsrecht an Eigentumswohnung

Leitsatz Wird ein Wohnungsrecht an einer Eigentumswohnung bestellt, kann eine Verpflichtung des Eigentümers zur Wiederherstellung des Gebäudes nicht zum Inhalt des Wohnungsrechts bestimmt werden Normenkette § 22 Abs. 4 WEG; § 1093 BGB Das Problem Der Berechtigte beantragt beim Grundbuchamt, zu seinen Gunsten am Wohnungseigentum des Bestellers ein Wohnungsrecht einzutragen. § 10...mehr

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ZErb 09/2013, Wohngeldschul... / Aus den Gründen

I. Nach Ansicht des Berufungsgerichts ist kein Vorbehalt der Haftungsbeschränkung gemäß § 780 Abs. 1 ZPO auszusprechen. Bei den geltend gemachten Wohngeldforderungen, die auf einem erst nach dem Erbfall gefassten Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft beruhten, handle es sich nicht um reine Nachlassverbindlichkeiten. Vielmehr seien sie als Eigenschulden oder zumindest ...mehr

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ZErb 09/2013, Wohngeldschul... / Sachverhalt

Die Beklagten zu 2 und 3 sowie weitere Personen sind die Erben der im Jahr 1999 verstorbenen Erblasserin U. H. Zum Nachlass gehört der hälftige Miteigentumsanteil an einer Eigentumswohnung. Die Erben wurden am 3. Juli 2008 als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Die Beklagte zu 1 ist Erbin des Erblassers A. H. Zu dessen Nachlass gehörte der andere hälftige Miteigentumsa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 224b Ersta... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 224b ist durch Art. 2b Nr. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches v. 24.9.2008 (BGBl. I S. 1856) mit Wirkung zum 1.1.2009 – im Zusammenhang mit der Neuverteilung der Kosten für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII zwischen Bund und Ländern – in das SGB VI eingefügt worden. Abs. 1 der Bestimmung begründet die Ve...mehr

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Haftung des Erben für nach dem Erbfall entstandene Wohngeldschulden

Leitsatz Sind nach dem Erbfall fällig gewordene Wohngeldschulden Nachlass- oder (auch) Eigenverbindlichkeiten des/der Erben? Jedenfalls auch von Eigenverbindlichkeiten eines Erben ist auszugehen, wenn ihm das Halten der Wohnung als ein Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses zugerechnet werden kann Spätestens ist in der Regel von Eigenhaftung des Erben auszugehen, wenn er di...mehr

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Haftung des Erben für neue Hausgeldschulden

Leitsatz Der Erbe einer Eigentumswohnung haftet im Regelfall für Hausgeldschulden, die nach dem Erbfall fällig geworden oder durch Eigentümerbeschluss begründet worden sind. Sachverhalt Im Jahr 1999 verstarb die Miteigentümerin einer Wohnung. Die Erben dieses hälftigen Miteigentumsanteils an der Wohnung wurden im Juli 2008 als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Nach dem To...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 5. Die "werdende Wohnungseigentümergemeinschaft"

Rz. 503 In der Praxis nicht selten ist der Fall, dass der "Aufteiler" des Objektes immer noch als Eigentümer eingetragen ist, der künftige Wohnungseigentümer als Berechtigter einer Auflassungsvormerkung aber bereits den Besitz an der von ihm erworbenen Eigentumswohnung hat. Für diesen Fall hat der BGH[396] entschieden, dass Schuldner des Hausgeldes nur der künftige Wohnungse...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 4. Die Verfolgung der privilegierten Forderung

Rz. 498 Ist bereits eine Zwangsverwaltung anhängig, hat die Eigentümergemeinschaft bezüglich des laufenden Hausgeldes keine Schwierigkeiten. Sie meldet den noch geschuldeten Betrag, soweit dieser "laufend i.S.d. § 13 ZVG" ist, direkt beim Verwalter an, wobei sie natürlich nicht nur den Betrag, sondern auch die Fälligkeit der jeweiligen Hausgeldraten benennen muss und den Ver...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / III. Zwangsverwaltung gegen den Eigenbesitzer

Rz. 32 Ausnahmsweise und unter besonderen Voraussetzungen kann die Zwangsverwaltung auch gegen einen "Eigenbesitzer"[44] angeordnet werden (§ 147 ZVG), der also das Grundstück i.S.d. § 872 BGB "als ihm gehörend" besitzt und die tatsächliche Gewalt wie ein Eigentümer ausübt, ohne schon Eigentümer zu sein. In Betracht kommt ein Käufer, welchem laut Kaufvertrag bereits der Besi...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / I. Einteilung

Rz. 237 Ohne gerichtliche Anordnung, insbesondere also ohne Teilungsplan, hat der Verwalter aus den Nutzungen die Kosten der Verwaltung zu bestreiten (§ 155 Abs. 1 ZVG). Es sind dies:mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / IV. Die Rangklasse 3

Rz. 315 In diese Rangklasse gehören die laufend wiederkehrenden öffentlichen Lasten, somit die letzte Fälligkeit vor der Beschlagnahme (§ 13 ZVG; siehe dazu § 1 Rn 318 ff.). Sie können auf Bundes- oder Landesrecht beruhen und haben unter sich gleichen Rang. Obwohl es sich also im Grundsatz um Rangklasseforderungen handelt, werden sie wegen § 156 ZVG ohne Aufnahme in den Teil...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Anzeigepflicht des Verwalters

Rz. 338 Sobald der Verwalter übersehen kann, dass er Einnahmen haben wird, welche die Aufwendungen (siehe § 1 Rn 237 ff.) und die öffentlichen Lasten (siehe § 1 Rn 294 ff.) übersteigen, muss er dies dem Gericht anzeigen (§ 11 Abs. 2 S. 2 ZwVwV). Die Anzeige erfolgt also schon, sobald eine begründete Aussicht auf deren Eingang besteht; nicht erst nach Geldeingang. Rz. 339 Will...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 6. Abrechnung mit dem Mieter

Rz. 505 Für die Abrechnung mit den Mietern gelten die allgemeinen Regeln. Ist das Sondereigentum vermietet, zahlt üblicherweise der Mieter den vereinbarten Abschlag auf die Nebenkosten. Es ist üblich, dass der Mieter etwas mehr zahlen muss, als der Eigentümer an die Hausverwaltung vorschussweise zahlt. Dies ist berechtigt, damit der Eigentümer eine Deckung für ein evtl. Defi...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 7. Verbesserungen

Rz. 510 An den Kosten der Instandhaltung beteiligt sich der Verwalter zunächst dadurch, dass im laufenden Hausgeld (das er aus Einnahmen oder einem Gläubigervorschuss) zahlt, Anteile zur Instandhaltungsrücklage enthalten sind. Es ist üblich und für den Zwangsverwalter problemlos, die Kosten der Instandhaltung aus dieser Rücklage zu zahlen. Dabei ergibt sich kein Unterschied,...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / V. Die Weiterwirkung der Beschlagnahme

Rz. 456 Spätestens seit der Entscheidung des BGH[350] ist die gesamte Literatur und Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Aufhebungsentscheidung des Gerichts die Beschlagnahme nur gegenüber dem Ersteher, nicht aber gegenüber dem Schuldner beeinträchtige und dass deshalb die Erträge aus der Zeit vor dem Zuschlag auch nach der Aufhebung noch beschlagnahmt seien. Der Verwa...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Nebenkosten

Rz. 577 Die Unentgeltlichkeit bezieht sich nur auf die Nutzung der Räume (kalt), nicht aber auf die Betriebskosten (Wasser, Strom, Gas, Heizung etc.). Diese hat der Schuldner an den Verwalter zu zahlen, soweit nicht direkte Zahlung des Schuldners an den Versorger anderweitig gewährleistet ist. Sind auch Räume vermietet, hat der Verwalter durch geeignete Vereinbarungen oder M...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Bericht über vorgefundene oder ermittelte Details

Rz. 601 Der weitere Inhalt des Berichts ist in § 3 Abs. 1 Ziff. 1 bis 9 ZwVwV genau umrissen. Leider hat der Gesetzgeber in Kenntnis der Bedenken der Praxis auf einem obligatorischen Katalog bestanden, so dass der Verwalter z.B. auch berichten muss, dass auf dem Kartoffelacker keine Schuldnerwohnung vorhanden ist. Rz. 602 Über die Besonderheiten des Einzelfalles ist (§ 3 Abs....mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 8. Mehrere Einheiten

Rz. 513 Stehen mehrere Einheiten des gleichen Schuldners in der gleichen Wohnanlage unter Zwangsverwaltung, hat der Verwalter diese als getrennte Verwaltungen auch dann zu führen, wenn das Gericht eine Verbindung der Verfahren nach § 18 ZVG beschlossen hatte. Jede Wohnung ist ein getrenntes Vollstreckungsobjekt.[402] Der Verwalter hat also getrennte Buchhaltungen und Kassen ...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / b) Nebenkosten während der Dauer der Verwaltung

Rz. 630 Ist das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Beschlagnahme bereits beendet, trifft den Verwalter keine Pflicht, die vom Schuldner versäumte Abrechnung der Nebenkosten nachzuholen. Der Mieter muss sich deshalb an den bisherigen Eigentümer wenden.[104] Rz. 631 Abschläge auf die Nebenkosten kann der Zwangsverwalter nur verlangen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Ande...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Betriebskosten (Nutzungsgebühren)

Rz. 250 Der Verwalter muss alle Betriebskosten zahlen, welche auf die Zeit seiner Tätigkeit entfallen, also insbesondere für Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Müllabfuhr. Er zahlt sie zunächst aus den (nicht beschlagnahmten) Abschlägen der Mieter. Reichen diese nicht aus, zahlt er aus beschlagnahmten Einnahmen, wobei die ungeklärte Rechtslage für ihn Probleme aufwirft (wegen der...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Der Inhalt des neuen Privilegs

Rz. 489 Bekanntlich hat der BGH[380] den Streit dahingehend entschieden, dass die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 155 Abs. 2, 156 Abs. 1 ZVG zu begleichenden Ansprüche der WEG-Gemeinschaft in gleicher Weise wie bisher, also gemäß § 155 Abs. 1 ZVG, zu begleichen sind. Zur Begründung wird ausgeführt: Der Gesetzgeber habe nichts ändern wollen, dennmehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Umfang der Beschlagnahme

Rz. 484 Die Beschlagnahme umfasst zunächst das Miteigentum am Grundstück und das Sondereigentum an der Wohnung bzw. das Sondernutzungsrecht des Schuldners und die sich hieraus ergebenden Erträge. Sie umfasst aber auch die Mitgliedschaftsrechte des Schuldners an der Gemeinschaft. Sie ergreift nicht den Anteil an den Geldbeträgen, welche sich in Gemeinschaftsbesitz befinden, wo...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 5. Vorschüsse

Rz. 1035 Der Gläubiger ist bei Meidung der Aufhebung verpflichtet, die erforderlichen Geldbeträge für die Verwaltung vorzuschießen (§ 25 S. 2 ZVG), wobei bereits die Anordnung der Maßnahme von der Vorschusszahlung abhängig gemacht werden kann.[8] Der Verwalter kann direkt beim Gläubiger oder über das Gericht unter Darlegung der Notwendigkeit weitere Vorschüsse anfordern. Hat...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 5. Bei Verfahrensende

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Die Praxis der Zwangsverwal... / III. Muster Nr. 3: Übernahmebericht

Rz. 1128 Muster 3 Amtsgericht Musterstadt Musterplatz 1 12345 Musterstadt Az.: 2 L 122/13 In der Zwangsvollstreckungssache Volksbank Musterstadt vertreten durch Rechtsanwalt Friedrich Eifrig, Markstraße 1, Musterstadt gegen Peter FAUL, Birkenallee 19, Musterstadt wegen Zwangsverwaltung des im Grundbu...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwaltung, Vorwort zur 7. Auflage

Seit dem Erscheinen der 6. Auflage sind zahlreiche Entscheidungen – nicht zuletzt des BGH – zu Fragen der Zwangsverwaltung ergangen, welche die Arbeit der Vollstreckungsgerichte und der Zwangsverwalter wesentlich beeinflussen. Nicht alle Erkenntnisse der Prozessgerichte – sowohl der ordentlichen Gerichtsbarkeit als auch der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit – lassen sic...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümer oder Bucheigentümer?

Leitsatz Das Verfügungsgeschäft wird in der Regel von der Sittenwidrigkeit des Verpflichtungsgeschäfts nicht erfasst, es sei denn, dass die Unsittlichkeit gerade im Vollzug der Leistung liegt. Hiervon ist bei wucherähnlichen Rechtsgeschäften nicht auszugehen Normenkette § 16 Abs. 2 WEG; § 138 BGB Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klagt gegen einen Wohnungseig...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohngeldschuld des Käufers nach Anfechtung des Kaufvertrags

Leitsatz Auch den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtender Käufer bleibt Wohngeldschuldner Zum Wohngeldinkasso durch Beschluss oder Vereinbarung bevollmächtigter Verwalter kann auch ohne besonderen Eigentümerbeschluss einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der Eigentümer oder der Gemeinschaft im gerichtlichen Verfahren beauftragen Normenkette §§ 16 Abs. 2, 28 WEG; §...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Darstellung der Hausgeldvorschüsse im Wirtschaftsplan

Leitsatz Im Gesamtwirtschaftsplan müssen die künftigen Hausgeldvorschüsse der Wohnungseigentümer nicht ausdrücklich als Einnahmen aufgeführt werden. Sachverhalt Wohnungseigentümer wenden sich mit der Anfechtungsklage gegen einen (mehrheitlichen beschlossenen) Beschluss über einen Wirtschaftsplan. In der Eigentümerversammlung stand Folgendes zur Abstimmung: "Beschlussfassung ü...mehr

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FF 6/2013, Versorgungsausgl... / 1 Gründe:

Antragsteller und Antragsgegnerin waren miteinander verheiratet. Der Antragsteller hat am 19.5.2010 den Scheidungsantrag eingereicht. Die Antragsgegnerin hat diesem zugestimmt, aber beantragt, den Versorgungsausgleich nicht durchzuführen. Zur Begründung hat sie ausgeführt, die Durchführung des Versorgungsausgleichs wäre grob unbillig. Der Antragsteller sei seit 1968 insgesam...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grobes Verschulden des Steuerberaters schließt Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO aus

Leitsatz Eine Erbengemeinschaft muss sich ein Verschulden ihres Steuerberaters zurechnen lassen und hat wegen dessen grob fahrlässigen Handelns keinen Anspruch auf Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 173 AO. Sachverhalt Der Kläger ist an einer Erbengemeinschaft beteiligt. Die Feststellungserklärung 2006 wurde von einem Steuerberater anhand der vom Hausverwalter erste...mehr

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ZErb 12/2012, Die vererbte ... / 4. Erbenermittlung und Nachlasspflegschaft

Vor einer schwierigen Aufgabe steht der Verwalter nach dem Tod des Wohnungseigentümers. Bis im Grundbuch der neue Eigentümer eingetragen ist oder dem Verwalter ein Erbschein vorgelegt wird, kann Zeit vergehen, in der die Verwaltung der Wohnanlage nicht stillstehen kann. In der Praxis lassen es die Verwalter meist gelten, wenn jemand behauptet, Erbe zu sein, und stellen keine...mehr

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FoVo 1/2013, Rangklasse für... / 1 I. Die Entscheidung

Problem: VU lässt nicht alle wesentlichen Tatsachen erkennen § 10 Abs. 3 S. 2 ZVG bestimmt, dass für die bevorrechtigte Vollstreckung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ein Titel genügt, aus dem die Verpflichtung des Schuldners zur Zahlung, die Art und der Bezugszeitraum des Anspruchs sowie seine Fälligkeit zu erkennen sind. Hierauf will sich die Rechtspflegerin offenbar berufen, wen...mehr

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FF 01/2013, "Kleine Kinder – große Sorge(n)?"

Herbsttagung und Mitgliederversammlung vom 22.–24.11.2012 in Bremen Die besonders schwierige Situation der Kinder im Familienrecht stand im Mittelpunkt der diesjährigen Herbsttagung der Familienanwältinnen und -anwälte. Etwa 350 Teilnehmer waren nach Bremen gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedenst...mehr

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Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Wohngelder gegen die Gemeinschaft nach erfolgreicher Anfechtung der Abrechnung

Leitsatz Berechtigter Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung der auf eine unwirksame Jahresabrechnung hin entrichteten Hausgelder Ein solcher Anspruch ist nicht schon durch das Wirtschaftswesen der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschlossen Normenkette § 28 WEG; § 812 Abs. 1 BGB Kommentar Eine Jahresabrechnung führte für den Kläger zu einem hohen Negativsaldo, welchen er nach...mehr