Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zero Emission Building contra Effizienzhaus 55

Eine Studie im Auftrag des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft (GdW) zeigt, dass der Effizienzhaus-55-Standard nicht zielführend ist, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Bei der energetischen Sanierung von Immobilien plädiert die Wohnungswirtschaft für einen anderen Ansatz. Wenn sich energetische Investitionen angeblich finanziell rechnen – warum kann Deutschland dann no...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 7. Fazit

Der vorstehende Rspr.-Überblick zeigt das nach wie vor bestehende Streitpotential bei der Frage, ob sich bei der Veräußerung einer privaten Immobilie ggf. ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn ergibt. Der Rechtsanwender ist daher gut beraten, vor Abschluss eines Veräußerungsvertrags anhand der Rspr. eine mögliche Steuerpflicht zu prüfen, um nachträgliche unliebsame Überra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.4 Gemeinschaftsvermögen

Gemäß § 9a Abs. 3 WEG ist das Gemeinschaftsvermögen der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet und wird von ihr verwaltet, und nicht von den Wohnungseigentümern. Als Konsequenz folgt hieraus, dass die einzelnen Wohnungseigentümer keinen Anteil am Verwaltungsvermögen haben. Sie haben also keine unmittelbaren, sondern über die Mitgliedschaft in der Gemein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rendite-Risiko-Ranking: Nachhaltig günstige Einstiegspreise

Leipzig, Potsdam, Frankfurt am Main, Darmstadt und Berlin sind derzeit die 5 attraktivsten Städte mit dem geringsten Risiko für Wohninvestments in Deutschland, hat Lübke Kelber für das Ranking 2024 ermittelt. Untersucht wurden 111 Standorte. Rendite-Risiko-Ranking: 6 von 7 Metropolen in den Top 10 Leipzig liegt wie schon im Ranking 2023 an der Spitze und hat die Position sogar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / b) § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 Alt. 2 EStG

Eine kurzzeitige Vermietung der Immobilie im Veräußerungsjahr ist unschädlich, wenn der Stpfl. das Objekt – zusammenhängend – im Veräußerungsjahr zumindest an einem Tag, im Vorjahr durchgehend sowie im zweiten Jahr vor der Veräußerung zumindest einen Tag lang zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (BFH v. 3.9.2019 – IX R 10/19, BStBl. II 2020, 310 = EStB 2020, 169 [Meurer], BFH ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.1.6 Verpflichtende Energieberatung

Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses müssen sich bei einer größeren Renovierung von einem zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Energieberater kostenlos beraten lassen (§ 48 GEG). Bevor die Planungen in Auftrag gegeben werden, ist das Gespräch mit einem Energieberater künftig Pflicht. Ebenso muss beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses der Käufer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.5 Erhöhte Anforderungen an Energieausweise

Das Gebäudeenergiegesetz unterscheidet zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis (§ 79 Abs. 1 Satz 2 GEG). In dem relativ einfachen und kostengünstig zu erstellenden Verbrauchsausweis (§ 82 GEG) wird lediglich der tatsächliche End- und Primärenergieverbrauch des Gebäudes der letzten drei Jahre dokumentiert. Aus den Heizkostenabrechnungen bzw. den Rechnungen des Energieli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Majorisierung (WEMoG)

Begriff Eine majorisierende Stimmenmehrheit liegt dann vor, wenn ein einzelner Eigentümer die Mehrheit aller berechtigten Stimmen auf sich vereinigt und dies ausnutzt, um gegen den Willen der Minderheit bestimmte Verwaltungsmaßnahmen in seinem eigenen Interesse durchzusetzen. Jeder Wohnungseigentümer hat gemäß § 25 Abs. 2 WEG eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Wohnung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Inländische Arbeitnehmer im Ausland

Rz. Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Wird ein in Deutschland ansässiger ArbN beruflich ins > Ausland Rz 1 entsandt, gilt grundsätzlich Folgendes: Solange der ArbN seinen > Wohnsitz in Deutschland aufrechterhä...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2.2 Vermietung von Immobilien

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vermietung von Immobilien unterliegt grundsätzlich einer unechten Steuerbefreiung mit Ausnahme folgender Umsätze: Vermietung in den Unterkunftseinrichtungen (Beherbergungsdienstleistungen), Vermietung von Räumlichkeiten und Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, Vermietung von auf Dauer eingebauten Anlagen und Maschinen, Vermietung von Tre...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2.1 Lieferung von Immobilien

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Lieferung einer Immobilie ist die umsatzsteuerliche Behandlung von dem Zeitpunkt der ersten Bauübernahme abhängig. Lieferungen von Neubauten (Immobilien bis fünf Jahre ab der ersten Bauübernahme) unterliegen der MwSt (20 %). Die Lieferung eines Bauwerkes oder eines Teiles einschließlich der Lieferung des Baugrunds, auf dem das Bauwerk ste...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das französische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 271, V i. V. m. 262 bis 263 sowie 291 CGI) gehören...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das polnische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 83 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere Ausfuhrl...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das lettische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 41 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere i. g. Li...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das irische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Schedule 3) gehören insbesondere i. g. Lieferungen und Ausfuh...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das litauische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere Ausfuhrlieferungen (vgl. Art. 41 Mehrwertst...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das rumänische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 294 bis 296 Steuergesetz) gehören insbesondere Ausfuh...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das luxemburgische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere i. g. Lieferungen und Ausfuhrlieferunge...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das estnische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 15 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere innergem...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzuges (§§ 15a ff. dUStG)

Rz. 112 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Preisverminderung bzw. -erhöhung, Rückgabe von Waren, Stornierung der Lieferung und ganz oder teilweise nicht bezahlten Forderungen ist der Abnehmer verpflichtet, die ursprüngliche Steuerbemessungsgrundlage und Vorsteuer zu berichtigen. Rz. 113 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Maßgeblich für den Vorsteuerabzug sind die Verhältnisse im Zeitpunkt ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7 Steuerbefreiungen (§§ 4ff. dUStG)

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das ungarische Umsatzsteuerrecht kennt die echte sowie unechte Steuerbefreiung. Derzeit besteht eine echte Steuerbefreiung (unter Beibehaltung des Vorsteuerabzugsrechts) für Ausfuhrlieferungen ins Drittlandgebiet, für Lieferungen und Leistungen i. Z. m. dem internationalen Transport und Güterverkehr und für Lieferungen und Leistungen, die dem...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das spanische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören i. g. Lieferungen und Ausfuhrlieferungen (vgl. Art. 21 Me...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1 Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG ist die Übernahme von Verbindlichkeiten steuerfrei, soweit hierin nicht lediglich eine nicht steuerbare Entgeltszahlung zu sehen ist (vgl. Abschn. 1.1. Abs. 3, Abschn. 4.8.11. UStAE). Die Steuerbefreiung bezieht sich auf Finanzdienstleistungen (vgl. EuGH vom 19.04.2007, C-455/05, Velvet & Steel Immobilien, Rn. 2...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das niederländische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören u. a. (vgl. Anlage II zum Mehrwertsteuergesetz) i. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2024, Vermächtnisse... / A. Problemstellung

Die Problemstellung wird anhand des nachstehenden Ausgangsfalls deutlich.[2] Erblasser E hat zwei Personen, denen er Vermögensgegenstände zuwenden möchte. A soll dabei seine Immobilien und B sein Kapitalvermögen erhalten. Es ist davon auszugehen, dass die Immobilien und das Kapitalvermögen in etwa gleichwertig sind. Erbrechtlich umsetzen lässt sich die Zielsetzung des Erblass...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das portugiesische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören (vgl. Art. 14 RITI und Art. 14 CIVA) i. g. Lieferung...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Unechte Steuerbefreiungen

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter Ausschluss des Vorsteuerabzuges sind die folgenden Lieferungen von Waren und sonstigen Leistungen steuerbefreit (§§ 28–41 MwStG): Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Postdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, Finanz- und Versicherungstätigkeiten, Erziehungs- und Ausbildungsdienstleistungen, Gesundheitswesen und Dienstleist...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.3 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge) bei inländischen Leistungen (§§ 92a–92g MWStG)

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Folgende Leistungen unterliegen einem besonderen, "Regime der Verlagerung der Steuerschuld" genannten Reverse Charge, sofern sowohl Leistungsempfänger als auch Leistender im Inland registrierte Steuerzahler sind: Lieferungen von unverarbeitetem Gold mit einem Feingoldgehalt von mehr als 333 Tausendstel, Lieferung von bestimmten Gebrauchtmater...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Steuerschuldner (§ 13a und b dUStG)

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist Steuerschuldner bei Lieferungen und sonstigen Leistungen das leistende Steuersubjekt. Bei unentgeltlichen Lieferungen und Leistungen wird die Umsatzsteuer ebenfalls vom tatsächlichen Leistungserbringer geschuldet. Die Steuerschuldnerschaft bei Einfuhrlieferungen liegt gemäß den umsatzsteuerlichen Bestimmungen grundsätzlich b...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem niederländischen Umsatzsteuerrecht findet die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. auf folgende Umsätze Anwendung: In den Niederlanden steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in den Niederlanden ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 12 Mehrwertsteuergesetz). ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem spanischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 84 Mehrwertsteuergesetz): In Spanien steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Spanien ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 0...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.1 Leistungsort der an ein Steuersubjekt erbrachten Dienstleistungen (B2B)

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Laut den Regelungen bestimmt sich der Leistungsort bei Dienstleistungen zwischen Steuersubjekten (abgekürzt B2B nach der englischen Formulierung business to business) gem. § 37 Abs. 1 uUStG nach der Niederlassung des Leistungsempfängers (Sitz, feste Niederlassung, ständiger Wohnsitz oder üblicher Aufenthaltsort). Falls das Steuersubjekt über ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verschiedene AdV-Beschlüsse

Rz. 14 [Autor/Stand] Neben dem obigen Urteil sind bereits mehrere Beschlüsse von verschiedenen Finanzgerichten zur möglichen Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden getroffen worden. Rz. 14.1 [Autor/Stand] Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 1.9.2023[3] entschieden, dass bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem an...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das belgische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 42 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere innergem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Geschützt sind nur Miete und Pacht von Immobilien. Erfasst werden also Vergütungen für die Gebrauchsüberlassung von Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen. Der Schutz erstreckt sich auf Nießbraucher sowie Inhaber eines dinglichen Wohnrechts, das weiter überlassen werden darf, und eines Erbbaurechts. Nach Veräußerung der Immobilie entfällt auch für rückständige Mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sonstiges Vermögen.

Rn 21 Eine dem Schuldner zustehende Hypothek, Grundschuld (auch Eigentümergrundschuld), Rentenschuld oder Reallast ist unter Angabe des belasteten Grundstücks und ggf des Aufbewahrungsorts des Briefs zu offenbaren. Mitzuteilen ist ein Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers auch bereits vor Erlöschen der gesicherten Forderung, da der Rückgewähranspruch aufschiebend bedingt b...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.1 Lieferungen (§ 3 Abs. 5 ff. dUStG)

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach den Umsatzsteuervorschriften ist der Ort der Lieferung dort, wo sich der Gegenstand zu Beginn der Beförderung oder Versendung befindet. Dies gilt auch für das i. g. Verbringen von eigenen Gegenständen des Steuersubjektes. Ansonsten liegt der Lieferort nach dem Belegenheitsprinzip dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Entstehung ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das zyprische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere (vgl. Art. 25 und Schedule 6 Mehrwertsteuer...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das norwegische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere Ausfuhrlieferungen (einschließlich solcher...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.2 Leistungsort der Dienstleistungen, die für ein "Nicht-Steuersubjekt" erbracht werden (B2C)

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Falle von Dienstleistungen, die für "Nicht-Steuersubjekte" erbracht werden, folgt die Hauptregel gem. MwStSystRL; d. h. im Falle von für "Nicht-Steuersubjekte" erbrachten Dienstleistungen (business to consumer, also B2C) bestimmt sich gem. § 37 Abs. 2 uUStG der Leistungsort primär nach dem Niederlassungsort des Leistungserbringers (Sitz, f...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das dänische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 34 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere i. g. Lie...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das italienische Umsatzsteuerrecht kennt sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere: Ausfuhrlieferungen (Frist 90 Tage, vgl. Ar...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (reverse charge) (§§ 13b ff. dUStG)

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abweichend von obigen Grundsätzen sieht das MwStG in bestimmten Fällen einen Übergang der Steuerschuld vom Leistenden auf den Leistungsempfänger vor, wenn dieser eine steuerpflichtige Person ist (reverse charge). Ein solcher Übergang der Steuerschuld dient der Steuersicherung und kommt in folgenden Fällen zur Anwendung: wenn der Lieferant eine...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Vorsteuerabzug (§§ 15ff. dUStG)

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Steuerpflichtige darf bei der Berechnung seiner Steuerpflicht die Mehrwertsteuer abziehen, die er bei Anschaffung der Ware bzw. Dienstleistung von einem anderen Steuerpflichtigen, bei Einfuhr der Ware sowie als Empfänger der Ware bzw. Dienstleistung zu bezahlen hat oder bezahlt hat (nachstehend Vorsteuer), unter der Voraussetzung, dass er...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.5 Steuerpflichtige Verwaltungstätigkeiten

Rz. 168 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung der Finanzverwaltung können insbesondere folgende Tätigkeiten nicht als Tätigkeiten der Verwaltung von Investmentvermögen angesehen werden und fallen daher nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG, soweit sie nicht Nebenleistungen zu einer der unter Rz. 156 bezeichneten steuerfreien Tätigkeit sind (vgl. A...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Portugal berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 21 CIVA). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Kauf, Miete, Instandhaltung, Reparatur, Unterhalt und Kraftstoff für PKW, Motorräder, Sportboote, Flugzeuge und Helikopter (außer sie gehören zum V...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.4 Steuerbefreite Verwaltungstätigkeiten

Rz. 162 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung umfasst lediglich Tätigkeiten der Verwaltung. Darunter sind insbesondere die Tätigkeiten i. Z. m. der laufenden Verwaltung und Anlage der Mittel, also der laufenden Vermögenspflege und -umschichtung zu verstehen (vgl. EuGH vom 17.06.2021, C-58/20 und C-59/20, K und DBKAG, Rn. 50; EuGH vom 07.03.2013, C-275/11, GfBk, Rn. 2...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das griechische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere i. g. Lieferungen (vgl. Art. 28 Mehrwertst...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Lieferungen von sonstigen Leistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zwischen den sog. B2B-Leistungen ("Business to Business"-Leistungen an eine steuerpflichtige Person) und sog. B2C-Leistungen ("Business to Consumer"-Leistungen an eine nichtsteuerpflichtige Person) zu unterscheiden. Für Zwecke der Beurteilung des Leistungsortes gilt auch: ein steuerp...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Dienstleistungen (§ 9, 9a und §§ 10–10i MWStG)

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Novellierung zum 1. Januar 2010 wurden auch die Änderungen hinsichtlich des Ortes der Dienstleistung (RL 2008/8/EG) umgesetzt. Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dementsprechend ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Dienstleistungen, die an steuerpflichtige Personen (sog. B2B-Leistungen) und solchen, die an nicht steuerpflichtige...mehr