Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Geschäftsführerhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung)

Rz. 489 Angesichts des strengen Haftungsregimes kann der Abschluss einer Geschäftsführerhaftpflichtversicherung,[962] einer sog. D&O-Versicherung[963] angeraten sein. Grds. können die Risiken bzw. Schäden aus Geschäftsführungsmaßnahmen durch eine D&O-Versicherung[964] abgesichert werden. aa) Zum Versicherungsvertrag Rz. 490 Versicherungsnehmer ist regelmäßig die Gesellschaft, ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Spezifische Insolvenzrechtliche Pflichten

Rz. 857 Der Geschäftsführer des (vorläufig) eigenverwaltenden Schuldners hat selbstverständlich die spezifischen insolvenzverfahrensrechtlichen Pflichten, vergleichbar den Pflichten des (vorläufigen) Insolvenzverwalters zu wahren, zu welchen u.a. gehören:[1723]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Geltendmachung, Verjährung

Rz. 749 Der Sozialversicherungsträger muss vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Ansprüche nicht erst im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft anmelden und den Ausgang abwarten.[1515] Zuständig für die Entscheidung über Schadensersatzansprüche wegen Beitragsvorenthaltung sind die ordentlichen Gerichte.[1516] Rz. 750 Die Verjährung richtet sich nach den a...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Abtretung des Geschäftsanteils an einen Nicht-Darlehensgeber

Rz. 388 Auch der umgekehrte Fall, dass die Gesellschafterstellung des Darlehensgebers etwa durch Abtretung beendet wird, ist nicht gesetzlich geregelt. Der BGH hat dazu entschieden, dass in diesem Fall "allenfalls" der Darlehensanspruch des innerhalb des letzten Jahres vor dem Insolvenzantrag (oder danach) ausgeschiedenen Gesellschafters als nachrangig zu behandeln ist.[754]...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Wesen

Rz. 126 In einer harten (internen) Patronatserklärung verpflichtet sich der Patron (etwa der Gesellschafter oder die Muttergesellschaft) gegenüber dem Schuldner (etwa Tochtergesellschaft) rechtsverbindlich, den Schuldner in der Weise auszustatten, dass er stets in der Lage ist, seinen finanziellen Verbindlichkeiten zu genügen. Eine solche harte Patronatserklärung des Patrons...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (2) Vorbehaltsurteil

Rz. 644 Dem Geschäftsführer ist im Urteil vorzubehalten, Erstattungsansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter i.H.d. hypothetischen Quote (Rang und Höhe) des durch die verbotene Zahlung begünstigten Gläubigers geltend zu machen.[1294] Dieser Vorbehalt ist von Amts wegen aufzunehmen, weil eine ungerechtfertigte Bereicherung der Masse auszuschließen ist.[1295] Gegenstandswert...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 10. Geltendmachung

Rz. 438 Eine vergleichsweise Einigung des Insolvenzverwalters mit dem Gesellschafter über die Ansprüche nach § 135 InsO ist möglich; eine solche schließt spätere Nachforderungen aus.[866] Für die Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Gesellschafter aus §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO gilt der besondere Gerichtsstand für Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters nach § 22 ZP...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Kleingesellschafterprivileg und Sanierungsprivileg

Rz. 360 Beide wurden, wie nachstehend erläutert, in die InsO integriert. Wegen der Rechtsformneutralität der InsO gelten diese Regelungen nicht nur für die Gesellschafter der GmbH, sondern auch aller anderen Gesellschaften, bei welchen keine natürliche Person Vollhafter ist.[686] aa) Kleingesellschafterprivileg Rz. 361 Nach § 39 Abs. 5 InsO gelten die Regelungen nicht für den ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (1) Rechtsweg

Rz. 685 Zum eröffneten Rechtsweg liegt bisher nur uneinheitliche Rspr. vor: Rz. 686 Das OLG Hamburg[1356] hat für die Schadensersatzklage den Weg zu den ordentlichen Gerichten als eröffnet angesehen. Das ist m.E. zutreffend, da es sich um die Geltendmachung eines allgemeinen Schadensersatzanspruchs aus unerlaubter Handlung handelt. Rz. 687 Nach der arbeitsgerichtlichen Rspr. i...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Beseitigung der Gläubigerbenachteiligung

Rz. 391 Zahlt ein Gesellschafter die im letzten Jahr vor Insolvenzantrag zur Darlehensrückgewährung von der Gesellschaft erhaltenen Beträge wieder an die Gesellschaft zurück, um die ursprüngliche Vermögenslage wiederherzustellen, entfällt die mit der Rückgewährung eingetretene objektive Gläubigerbenachteiligung.[757] Dafür ist erforderlich, dass die Rückzahlung des Gesellsch...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Haftung nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung der Steuerzahlung?

Rz. 718 Den Geschäftsführer trifft die volle persönliche Haftung für nicht fristgerecht bei Fälligkeit abgeführte Lohnsteuer auch dann (wieder), wenn er die Lohnsteuer zwar an das FA gezahlt hat, die Zahlung aber unter Verletzung der Pflichten aus dem Steuerschuldverhältnis verspätet erfolgte und der Insolvenzverwalter die Zahlung erfolgreich angefochten und das FA sie zurüc...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Gesellschafterweisungen, Einverständnis

Rz. 480 Die Haftung für Vermögensminderungen der Gesellschaft kann ausgeschlossen sein, wenn der Geschäftsführer auf Anweisung der Gesellschafter oder im – auch stillschweigenden – Einverständnis mit den Gesellschaftern handelte. Beispielemehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Faktischer Geschäftsführer

Rz. 598 Neben dem bestellten Geschäftsführer trifft die Erstattungspflicht auch den faktischen Geschäftsführer [1183] (s.o. Rdn 473 ff.) und den Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften für jede Gesellschaft gesondert.[1184]mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zahlungsunfähigkeit

Rz. 461 Nach § 17 Abs. 1 InsO ist Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 Satz 1 InsO). Dies ist anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat (§ 17 Abs. 2 Satz 2 InsO). E...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 462 Mit dem Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO sollte die Möglichkeit geschaffen werden, bereits in einem früheren Stadium der Vermögensbeeinträchtigung ein Insolvenzverfahren einsetzen zu lassen, um so zu einer geordneten Vermögensverteilung und auch höheren Quoten zugunsten der Gläubiger zu kommen. Die Antragsberechtigung liegt allerdings a...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Geschäftsführer

Rz. 262 Für die Geschäftsführer[473] und ebenso die Liquidatoren[474] jeglicher haftungsbeschränkter Gesellschaften ist die Verletzung der Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages strafbar. Die Insolvenzantragspflicht ist verletzt, wenn der Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) der Gesellschaft den Insolvenzantrag nicht, ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Veränderung des Sorgfaltsmaßstabs im gerichtlichen Restrukturierungsverfahren ("shift of duties")

Rz. 550 Entscheidet sich der Schuldner/Geschäftsführer für die Durchführung des Restrukturierungsvorhabens mit den gerichtlichen Instrumenten nach § 29 Abs. 2 StaRUG und zeigt dieses nach § 31 Abs. 1 StaRUG dem Restrukturierungsgericht an mit der Folge, dass die Restrukturierungssache rechtshängig wird (§ 31 Abs. 3 StaRUG), so hat der Schuldner nach §§ 32 Abs. 1 Satz 1, 43 A...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Ernstlich eingeforderte Geldschulden

Rz. 57 Nach ganz h.M. in der Lit. war das Kriterium der ernstlichen Einforderung mit Inkrafttreten der neuen Definition der Zahlungsunfähigkeit in § 17 InsO entfallen.[129] Es komme nur noch auf die Fälligkeit der Verbindlichkeiten an. Rz. 58 Dem ist der BGH entgegengetreten und hat entschieden:[130] Eine Forderung ist i.d.R. dann i.S.d. § 17 Abs. 2 InsO fällig, wenn eine Glä...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Einzelfragen im Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Rz. 78 Zahlungsunwilligkeit ist nicht gleichzusetzen mit Zahlungsunfähigkeit. Die im Insolvenzrecht unbeachtliche Zahlungsunwilligkeit liegt aber nur vor, wenn gleichzeitig Zahlungsfähigkeit gegeben ist.[199] Bei Zahlungseinstellung wird nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO gesetzlich vermutet, dass nicht nur Zahlungsunwilligkeit, sondern Zahlungsunfähigkeit vorliegt.[200] Die Vermu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Vollstreckungsschutzvereinbarungen

Rz. 205 Als nicht ausreichend wurden bloße Vereinbarungen über einen Aufschub von Vollstreckungs- oder Rechtsverfolgungsmaßnahmen mit den Gläubigern angesehen, da diese die Fälligkeit der Verbindlichkeit nicht beseitigen.[394] Ob dies auch im Hinblick auf die jüngsten Entscheidungen des BGH zum Kriterium der ernstlichen Einforderung bei der Zahlungsunfähigkeitsprüfung[395] n...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Neuaufnahme von Krediten

Rz. 195 Selbstverständlich kann eine Zahlungsunfähigkeit durch Kreditaufnahme beseitigt werden. Die Vergabe von Krediten in der Krise kann problematisch sein: Sanierungskredite, die geeignet sind, das Unternehmen zu retten, sind zulässig. Ebenso sind Überbrückungskredite zulässig. Besicherte Kredite, die bei Insolvenzreife gewährt werden, ohne zur Sanierung geeignet zu sein ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Verwertung von Umlaufvermögen

Rz. 197 Zur Beschaffung der für die Bedienung fälliger Verbindlichkeiten erforderlichen Liquidität kann sich auch die Verwertung von Gegenständen des Umlaufvermögens anbieten. Hier ist in erster Linie zu denken an Abverkäufe von Lagerbeständen und an Forderungsverkäufe (Factoring).[392] Auch hier muss darauf geachtet werden, dass der Liquiditätszufluss ausreichend schnell, al...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Definition

Rz. 69 Zahlungseinstellung ist dasjenige äußere Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen,[153] so dass sich den betroffenen Verkehrskreisen der Eindruck aufdrängt, dass der Schuldner außerstande ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen.[154] Rz. 70 Auch die Zahlungseins...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Verwertung von Anlagevermögen

Rz. 196 Zur Beschaffung der für die Bedienung fälliger Verbindlichkeiten erforderlichen Liquidität kann sich die Verwertung von Gegenständen des Anlagevermögens anbieten (etwa Sale-and-Lease-Back). Bei bloßer Finanzierungsfunktion sind dies keine umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen.[391] Zu beachten ist in jedem Fall, dass dies ausreichend schnell geschieht, um die Zahlungsu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Überschuldung

Rz. 27 Für juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG, e.G.) nach § 19 Abs. 1 InsO und für haftungsbeschränkte Gesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (z.B. GmbH & Co.KG) ist nach § 19 Abs. 3 InsO neben Zahlungsunfähigkeit auch die Überschuldung ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Überschuldung geht der Zahlungsunfähigkeit nicht selt...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Abtretung der Darlehensforderung an einen Nicht-Gesellschafter

Rz. 383 Nach Inkrafttreten des MoMiG waren Zweifel aufgekommen, wie nunmehr abgetretene ehemalige Gesellschafterdarlehensforderungen in der Insolvenz der schuldenden Gesellschaft zu behandeln sind. Die Abtretung könnte in gewisser Weise als Befriedigung angesehen werden mit der Folge, dass sie nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar wäre, sofern sie binnen eines Jahres vor I...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (1) Grundsätze

Rz. 610 Als Maßstab für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes ist zunächst davon auszugehen, dass der Geschäftsführer nach § 15b InsO grds. verpflichtet ist, nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH Masseschmälerungen zugunsten einzelner Gläubiger zu verhindern. Erlaubt sind nach § 15b Abs. 1 Satz 2 (entspricht § 64 Satz 2 GmbHG a.F.) nur Zahlungen, die der Sorgfa...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Weitere gesellschaftsrechtliche Zweifelsfragen

Rz. 836 Aufgrund der Regelung in § 254a Abs. 2 InsO ist davon auszugehen, dass hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Anforderungen, die etwa an einen Anteilsinhaberwechsel Kapitalveränderungen, etc. gestellt sind (etwa Beschluss zur Verfügung über Anteilsrechte, Registeranmeldungen, etc.) das Gesellschaftsrecht durch die ESUG-Regelungen in der InsO verdrängt wird.[1678] ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Umwandlung einer Forderung in Mezzaninekapital u.a.

Rz. 114 Von den vorbesprochenen Konstellationen des Debt-Equity-Swap zu unterscheiden ist die Umwandlung einer Gläubigerforderung in eine andere hybride Finanzierungsform, etwa Mezzaninekapital[259] oder Genussrechte. Mezzaninekapital hat, abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung, Eigenkapitalcharakter, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Insolvenzantragspflicht

Rz. 655 Nach § 15a Abs. 1 u. 2 InsO haben die Mitglieder des Vertretungsorgans (die Geschäftsleiter) einer haftungsbeschränkten Gesellschaft (bei der keine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar Vollhafter ist) nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft ohne schuldhaftes Zögern, d.h. unverzüglich, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, Antrag auf Eröff...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Zwangsversteigerung, Insolvenz

Rz. 13 Nicht erforderlich ist die Voreintragung bei Eintragung eines Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsvermerkes.[21] Wird das Insolvenzverfahren über einen Nachlass eröffnet, so bedarf es für die Eintragung des Insolvenzvermerkes der Voreintragung der Erben nicht.[22] Dies gilt auch bei der Sonderinsolvenz einer vollbeendeten KG.[23] Für die Eintragung einer Zwang...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Zeitliche Dauer des Rangrücktritts

Rz. 166 Zweifel waren auch aufgekommen, für welchen Zeitraum der Rangrücktritt gelten muss, um den Überschuldungsstatus von der erfassten Verbindlichkeit zu entlasten. aa) Beginn Rz. 167 Aus dem Wortlaut der Neuregelung in § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO könnte sich ergeben, dass der Rangrücktritt erst ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung wirksam sein muss.[346] Das wäre m.E. jedoc...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Begriff der Unternehmenskrise

Rz. 8 Krise ist ein aus dem altgriechischen Wort Krisis abgeleiteter Begriff der Umgangssprache. Max Frisch wird mit den Worten zitiert: "Krise kann ein produktiver Zustand sein; man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen." Allgemein wird mit dem Begriff eine Unternehmenssituation bzw. eine bedrohliche Unternehmensentwicklung beschrieben, die Handlungsbedarf he...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Berater

Rz. 237 I.d.R. begründet ein Beratervertrag über die Beratung der GmbH in der Krise keine Vermögensbetreuungspflicht des Beraters i.S.d. § 266 StGB. Eine solche Pflicht kann aber dann bestehen, wenn der Berater in Bezug auf das Vermögen der Gesellschaft tatsächliche Entscheidungsmacht erlangt und wie ein Vorstand/Geschäftsführer agiert.[443]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Voraussetzungen und Anforderungen an eine positive Prognose

aa) Zahlungsfähigkeit und Fortführungswille Rz. 35 Selbstverständlich muss das Unternehmen im Prognosezeitpunkt zahlungsfähig sein oder die Zahlungsfähigkeit muss innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 15a Abs. 1 InsO wiederhergestellt sein. Darüber hinaus darf der Schuldner während des Prognosezeitraums (s.u. Rdn 43) nicht zahlungsfähig werden. Ferner ist für eine positive Progno...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Untreue (§ 266 StGB)

Rz. 219 Generell setzt der Untreuetatbestand eine schuldrechtliche Vermögensbetreuungspflicht voraus, die über die jedermann obliegenden Pflichten zur Wahrung der Rechtssphäre des jeweils Anderen hinausgehen.[415] Die Gefahr der Begehung einer Untreue besteht in der Krise der GmbH in mehreren Konstellationen: a) Geschäftsführer aa) Abgrenzung zu Bankrott Rz. 220 Nach der früher ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Verknüpfung des BRIS mit Registern über Insolvenz und wirtschaftliche Eigentümer

Rz. 173 Das BRIS soll zukünftig mit den mitgliedstaatlichen Insolvenzregistern (insolvency registers interconnection – IRI) und den Registern wirtschaftlicher Eigentümer (beneficial ownership registers interconnection system – BORIS)) verknüpft werden. Dadurch soll eine vereinfachte Suche nach Informationen über in der EU ansässige Unternehmen ermöglicht werden. Den Unterneh...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Einfluss der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf die Gesellschaft

1. Auflösung der Gesellschaft Rz. 762 Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen besteht die Gesellschaft als solche weiter; sie ist weiterhin Trägerin von Rechten und Pflichten. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft ist allerdings regelmäßig ein Auflösungsgrund (etwa §§ 728 Abs. 1 Satz 1 BGB, 131 Abs. 1 Nr. 3, 161 Abs. 2 H...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Indizien

Rz. 72 Die Feststellung der Zahlungseinstellung ihrerseits kann nicht nur durch eine Gegenüberstellung der beglichenen und offenen fälligen Verbindlichkeiten, sondern auch mithilfe von Indiztatsachen getroffen werden.[163] Eine besonders aussagekräftige Grundlage für die Feststellung der Zahlungseinstellung ist die Erklärung des Schuldners, aus Mangel an liquiden Mitteln nic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Fällige Geldschulden

Rz. 52 Die Fälligkeit einer Geldschuld bestimmt sich nach dem für sie geltenden Recht, etwa § 271 Abs. 1 BGB. Die laufenden kurzfristigen Verbindlichkeiten sind nach den üblichen Zahlungszielen als fällig zu beurteilen. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen sind die jeweils fälligen Raten mit ihren Fälligkeitszeitpunkten zu berücksichtigen, wenn die Ratenabrede in Kenntnis des Unv...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Unterlassene Verlustanzeige (§§ 49 Abs. 3, 84 GmbHG, 92 Abs. 1, 401 AktG)

Rz. 243 Sobald sich aus einer Bilanz ergibt, dass die Hälfte des Stamm- bzw., Grundkapitals verloren ist, ist der Geschäftsführer/Vorstand verpflichtet, unverzüglich die Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung einzuberufen. Verstößt er gegen diese Verpflichtung, kann er sich nach §§ 49 Abs. 3, 84 Abs. 1 GmbHG, 92 Abs. 1, 401 AktG strafbar machen. Strafbar ist auch die Fahrläss...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)

Rz. 256 Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die der Gläubiger nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte (inkongruente Leistung), und dadurch den Gläubiger absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt, kann sich wegen Gläubigerbegünstigung strafbar machen. De...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Prognosezeitraum

Rz. 87 Zum Prognosezeitraum dieses Finanzplans bestanden unterschiedliche Auffassungen. Der maximale Planungszeitraum des Finanzplans orientierte sich grds. an der spätesten Fälligkeit einer im Prognosezeitpunkt bereits entstandenen Verbindlichkeit.[218] Aus Gründen der Praktikabilität und wegen der Prognoseunsicherheiten war der Planungszeitraum i.d.R. jedoch auf das laufen...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB)

Rz. 257 Tathandlung gem. § 283d Abs. 1 StGB ist das Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen eines anderen in Kenntnis der dem anderen drohenden Zahlungsunfähigkeit oder nach Zahlungseinstellung oder in einem Insolvenzeröffnungsverfahren oder in einem eröffneten Insolvenzverfahren. Tathandlung kann auch die Erteilung einer inhaltlich unzutreffenden Quittung sein, die es dem...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Insolvenzanzeigeverschleppung (§ 42 Abs. 3 StaRUG)

Rz. 273 Nach § 42 Abs. 1 StaRUG ruht während der Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache (§ 31 StaRUG) die Insolvenzantragspflicht nach § 15a Abs. 1–3 InsO und § 42 Abs. 2 BGB. Jedoch sind die Antragspflichtigen verpflichtet, dem Restrukturierungsgericht den Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 17 Abs. 2 InsO bzw. einer Überschuldung i.S.d. § 19 Abs. 2 InsO ohne s...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Liquide Mittel

Rz. 51 Dies sind zunächst nur Bar- und Buchgeld. Die Berücksichtigung kurzfristig, d.h. innerhalb von 21 Tagen zu beschaffender liquider Mittel (sog. Aktiva II), erfordert zunächst die grds. Bereitschaft des Schuldners, sich diese Liquidität auch zu beschaffen.[112] Diese vorausgesetzt sind offene Kreditmittel eines Kreditinstituts (z.B. offener Kontokorrentkredit) nach stän...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.3 Unterbrechungstatbestand am Insolvenztag

In den Fällen, in denen das Beschäftigungsverhältnis am Insolvenztag wegen einer der in § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV genannten Tatbestände unterbrochen ist, ist eine Unterbrechungsmeldung mit einem der zutreffenden Abgabegründe "51" bis "53" zum letzten Tag mit Anspruch auf Arbeitsentgelt zu erstatten. Als Tatbestand nach § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV zählt z. B. der Bezug von Kranke...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Zum Versicherungsvertrag

Rz. 490 Versicherungsnehmer ist regelmäßig die Gesellschaft, versicherte Person der Geschäftsführer. Es handelt sich insoweit also um einen Vertrag zugunsten Dritter. Rz. 491 Es besteht grds. kein Anspruch des Geschäftsführers auf Abschluss einer speziellen D&O-Versicherung.[965] Streitig ist, wer zur Entscheidung über den Abschluss einer D&O-Versicherung zuständig ist. Sollt...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Ausschluss des Bezugsrechts der Altgesellschafter auf neue Anteile?

Rz. 826 In § 225a Abs. 2 Satz 3 InsO ist geregelt, dass das Bezugsrecht der Altgesellschafter auf die im Wege der Planmaßnahmen neu gebildeten Geschäftsanteile ausgeschlossen werden kann. Das ist unproblematisch gegenüber einem Gesellschafter, der im Vorfeld der Beschlussfassungen deutlich gemacht hat, sich an der Kapitalerhöhung nicht beteiligen zu wollen; er kann sich gegen...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Verteidigungseinwendungen des Kommanditisten

Rz. 303 Der Kommanditist kann einwenden, seine Inanspruchnahme sei zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger, für deren Verbindlichkeiten er haftet, nicht (mehr) erforderlich. Hierfür trägt er sodann die Darlegungs- und Beweislast.[544] Das kann m.E. aber nur gelten, wenn der Insolvenzverwalter zuvor seiner vorgenannten Darlegungslast entsprochen hat. Rz. 304 Nicht mehr zur...mehr