Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Ersatzpflicht für verbotene Zahlungen nach § 15b InsO?

Rz. 866 Noch nicht abschließend geklärt ist, ob und ggf. in welchem Umfang den Geschäftsführer des vorläufig eigenverwaltenden Schuldners die Haftungen wegen verbotener Zahlungen nach § 15b InsO treffen können. Relevant wird die Frage, wenn der Schuldner nicht nur drohend zahlungsunfähig ist, sondern etwa das sog. Schutzschirmverfahren im Stadium der Überschuldung der Gesell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Geltung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten?

Rz. 820 Streitig und, soweit ersichtlich, höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, ob die seit langem anerkannten gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten auch im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft weiter Geltung beanspruchen können etwa mit der Folge, dass ein Mehrheitsgesellschafter in der Abstimmung über einen Insolvenzplan aus der Treuepflicht gehi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Schaden und insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit hypothetischer Zahlungen

Rz. 739 Es handelt sich um eine Schadensersatzhaftung. Folglich ist Haftungsvoraussetzung, dass die Vorenthaltung für einen Schaden der Sozialkasse kausal ist. Ein Schaden bzw. die Kausalität ist dann zu verneinen, wenn Zahlungen, wären sie noch erfolgt, nach §§ 129 ff. InsO in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft/des Arbeitgebers anfechtbar gewesen wä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Insolvenzgesellschaftsrecht

Rz. 1 Der – freilich nicht exakt definierte – Bereich des Insolvenzgesellschaftsrechts umfasst die Schnittstelle zwischen den beiden Rechtsgebieten, mithin die gesellschaftsrechtlichen Regelungen, Pflichten und Möglichkeiten in der Insolvenz und die insolvenzrechtlichen Pflichten und Haftungsgefahren in der Gesellschaft.[1] Dabei sind die Bezüge zwischen Gesellschafts- und I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (2) Umfang des Schadensersatzanspruchs

Rz. 676 Der Schadensersatzanspruch des Neugläubigers richtet sich auf den Ersatz des negativen Interesses. Neugläubiger haben Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens, der dadurch entstanden ist, dass der Gläubiger in Rechtsbeziehung zu der insolventen Gesellschaft getreten ist und dieser Kredit gewährt oder sonstige Vorleistungen erbracht hat.[1342] Daher richtet sich der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Auschüttungen stehen gelassener Gewinne

Rz. 370 Ob auch Ausschüttungen von Gewinnvorträgen oder vom Gesellschafter gebildeten freien Gewinnrücklagen Zahlungen auf Forderungen sind, die der Forderung auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen gleichgestellt sind, hatte der BGH zunächst offengelassen[710] und wurde in der obergerichtlichen Rspr. unterschiedlich entschieden und war in der Lit. streitig. Teilweise wurd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Höhe der Ausgleichszahlung nach § 135 Abs. 3 Satz 2 InsO

Rz. 425 Ungeklärt war, die Bestimmung der Höhe des vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Ausgleichs. Welcher Anknüfungszeitpunkt gilt und ist eine evtl. Anfechtbarkeit von vor Insolvenzeröffnung erfolgten Zahlungen zu berücksichtigen? Ein Problem für die Berechnung der Ausgleichshöhe liegt darin, dass nach dem Wortlaut des § 135 Abs. 3 Satz 2 InsO auf den Durchschnitt der Zahl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Haftungsbescheid und Einwendung

Rz. 711 Die Inanspruchnahme des Geschäftsführers erfolgt durch Haftungsbescheid des Finanzamtes. Die Sperrwirkung des § 93 InsO hindert das FA nicht an der Inanspruchnahme des Geschäftsführers mit gesondertem Haftungsbescheid.[1409] Die Sperrwirkung des § 93 InsO hindert das FA auch nicht an der Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters mit gesondertem Haftung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Risiken des DES

Rz. 107 Im Insolvenzfall wird die als Sacheinlage eingebrachte Forderung möglicherweise (erneut) bewertet und der Gesellschafter für den Fall, dass der Insolvenzverwalter zu einem anderen Bewertungsergebnis kommt, auf den Differenzbetrag zum Nominalwert in Anspruch genommen (§§ 9 Abs. 1, 19 Abs. 4 GmbHG). Für diesen Anspruch der Gesellschaft haften nach § 24 GmbHG auch die ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Stehen gelassene Forderungen aus entgeltlichen Austauschgeschäften

Rz. 365 Entgeltforderungen eines Gesellschafters aus Verkehrsgeschäften mit seiner Gesellschaft[696] können als Gesellschafterdarlehen zu qualifizieren sein, wenn die Forderung aufgrund einer vom Üblichen abweichenden Fälligkeits- oder Stundungsabrede Darlehenscharakter hat.[697] Für diese Abgrenzung werden die Grundsätze zum Bargeschäft nach § 142 InsO herangezogen: bei ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Patronatserklärung gegenüber einem Gläubiger des Schuldners (externe Patronatserklärung)

Rz. 144 Von einer solchen harten Patronatserklärung, die der Patron ggü. dem Schuldner zugunsten aller Gläubiger des Schuldners abgibt, ist diejenige Patronatserklärung zu unterscheiden, die der Patron lediglich ggü. einem Gläubiger des Schuldners, etwa ggü. einem Kreditinstitut abgibt.[298] Hierbei handelt es sich um ein individuelles Kreditsicherungsmittel. Für ihre Wirksa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Gehaltsreduzierung

Rz. 515 Die Festlegung einer angemessenen Vergütung für den Geschäftsführer der GmbH ist zivil-/gesellschafts- und steuerrechtlich (vGa beim Gesellschafter-Geschäftsführer) ein Dauerthema.[1002] Die Gesamtvergütung des Geschäftsführers hat in angemessenem Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen und der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft zu stehen und darf die üblic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 300 Auch die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters für die Erforderlichkeit der Leistung des Kommanditisten für die Befriedigung der Gläubiger sind inzwischen ausgeurteilt. Für den Tatbestand der Rückzahlung der Kommanditeinlage als Voraussetzung für das Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten genügt der Insolvenzverwalter seiner Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts und Verortung in der InsO

Rz. 347 Durch das MoMiG wurde das frühere Eigenkapitalersatzrecht für Sachverhalte nach seinem Inkrafttreten (1.11.2008) aufgehoben und mit Änderungen in das Insolvenzrecht verlagert. Die im Folgenden zu erörternden insolvenzrechtlichen Regelungen verzichten auf die Merkmale "eigenkapitalersetzend" und "Krise" der Gesellschaft.[632] Rz. 348 Die maßgeblichen Regelungen sind § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (bb) Wesentliche Änderung durch § 15b Abs. 4 Satz 2 InsO

Rz. 621 Nach der ständigen Rspr. des BGH[1238] und entgegen einer starken Meinung in der Lit.[1239] bestand die Ersatzpflicht nach § 64 GmbHG a.F. in voller Höhe jeder einzelnen verbotswidrig geleisteten Zahlung und nicht nur in Höhe des entstandenen Quotenschadens. Eine wesentliche Neuerung findet sich nun in § 15b Abs. 4 InsO. Dort ist in Satz 1 geregelt, dass sämtliche ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Allgemeines, Rechtscharakter der Norm

Rz. 569 Nach § 64 Satz 1 u. 2 GmbHG, §§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 130a Abs. 1 u. 2, 177a HGB, § 99 GenG jeweils a.F. bestand für Geschäftsleiter aller haftungsbeschränkter Gesellschaften die Pflicht gegenüber der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung geleistet wurden, sofern die Zahlunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Haftung auch bei Nichtabführung im Insolvenzeröffnungsverfahren oder nach Lastschriftwiderruf durch den vorläufigen Insolvenzverwalter? – wesentliche Rechtsänderung durch das SnInsFoG

Rz. 719 Grds. besteht bei Vorhandensein liquider Mittel im Zeitpunkt der Fälligkeit die Verpflichtung des Geschäftsführers zur Abführung der Lohnsteuer solange, bis ihm die Verfügungsbefugnis durch Bestellung eines starken vorläufigen Verwalters oder die Insolvenzeröffnung entzogen wird.[1434] Fraglich konnte sein, ob eine persönliche Haftung des Geschäftsführers für die nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Pflicht zur Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes

Rz. 858 Nach ganz h.M. hat der Geschäftsführer in (vorläufiger) Eigenverwaltung die allgemeinen Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft etwa nach §§ 43 Abs. 1 GmbHG, 93 Abs. 1 AktG zu beachten.[1724] Dabei ist das vom Geschäftsführer zu befolgende Interesse entsprechend dem Zweck des Insolvenzverfahrens des Befriedigungsinteresse der Gläubigergesamtheit. Ob der (vorläu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / l) Vorübergehende Haftungserleichterung bei den verbotenen Zahlungen gem. § 64 Satz 1 u. 2 GmbHG a.F. und den Parallelvorschriften

Rz. 647 Nach § 1 COVInsAG,[1301] welches in das SanInsKG [1302] umbenannt wurde, war die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags vorübergehend ausgesetzt. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 COVInsAG waren Zahlungen, die im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgen, insbesondere solche Zahlungen, die der Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs oder der Umsetzung eines Sa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Tatbestand

Rz. 730 § 266a StGB ist ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB. Der Geschäftsleiter der Gesellschaft ist als deren gesetzlicher Vertreter Normadressat nach § 14 StGB.[1459] Daraus folgt eine persönliche Schadensersatzhaftung des Geschäftsführers wegen Vorenthaltens von Beiträgen der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung nach § 823 Abs. 2 B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Haftungsdilemma bei Kollision mit dem Zahlungsverbot nach § 15b Abs. 1 InsO – Problem nicht endgültig beseitigt?

Rz. 743 Der Geschäftsführer der GmbH befindet sich in der Krise der Gesellschaft in einem Dilemma:[1501] Einerseits darf er nach Einritt der Zahlungsunfähigkeit keine Zahlungen mehr leisten, andererseits kann er sich bei Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung persönlich haftbar und strafbar machen.[1502] Die Auflösun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Haftungserleichterung bei verbotenen Zahlungen und neue "verbotene" Zahlungen im gerichtlichen Restrukturierungsverfahren

Rz. 555 Nach § 89 Abs. 3 Satz 1 StaRUG gelten während der Rechtshängigkeit des gerichtlichen Restrukturierungsverfahrens nach Anzeige der Insolvenzreife an das Restrukturierungsgericht bis zur Aufhebung der Restrukturierungssache nach § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StaRUG alle Zahlungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang, insbesondere Zahlungen, die für die Fortführung der gewöhnlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Haftungsdilemma bei Kollision mit dem Zahlungsverbot nach § 15b Abs. 1 InsO – wesentliche Rechtsänderung durch § 15b Abs. 8 InsO

Rz. 722 Zur früheren Rechtslage ergab sich für den Geschäftsführer ein Haftungsdilemma:[1439] Zahlte er die Steuern nicht, konnte sich die Haftung nach §§ 34, 69 AO ergeben; zahlte er, konnte er nach § 64 GmbHG a.F. ersatzpflichtig werden.[1440] Dieses Dilemma hatten der BGH in seiner Entscheidung v. 14.5.2007[1441] und der BFH Ende des Jahres 2008[1442] dahingehend aufgelös...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Veranlassung von Einzahlungen auf debitorische Konten der Gesellschaft

Rz. 589 Nach ständiger Rspr. des BGH ist das Zulassen oder Veranlassen von Einzahlungen von Schuldnern der Gesellschaft (z.B. Kunden) auf ein debitorisches Konto [1149] der Gesellschaft nach Insolvenzreife etwa dadurch, dass den Kunden noch nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit Rechnungen oder Briefbögen mit Angabe des im Soll stehenden Kontos zugesandt worden sind,[1150] ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Allgemeines

Rz. 706 Eine persönliche Haftung des Geschäftsleiters nach §§ 69, 34 AO kann sich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen steuerrechtlicher Pflichten ergeben, z.B. Verletzung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§§ 143–146 AO), der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen, § 149 AO, der Auskunftspflichten nach §§ 90, 91, 137 AO und insb. der Pflicht zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Anfechtung und Anfechtungsprivileg

Rz. 403 Anfechtungsgegner ist nach § 135 Abs. 2 InsO und § 143 Abs. 3 InsO der Gesellschafter. Führt die Gesellschaft einen von ihrem Gesellschafter besicherten Kontokorrent zurück, kann die dadurch bewirkte Befreiung des Gesellschafters von der Sicherung gegenüber dem Gesellschafter angefochten werden mit der Folge, dass der Gesellschafter die dem gesicherten Gläubiger gewä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Abstrakte (numerus clausus) oder konkrete Zulässigkeit der gesellschaftsrechtlichen Maßnahme?

Rz. 814 Nach § 225a Abs. 3 InsO kann im Insolvenzplan jede gesellschaftsrechtlich zulässige Regelung getroffen werden. Fraglich ist dabei, ob hierbei die abstrakte Zulässigkeit der gesellschaftsrechtlichen Maßnahme, d.h. allein der Umstand ausreicht, dass sie sich innerhalb des gesellschaftsrechtlichen numerus clausus bewegt,[1644] oder ob die Maßnahme im konkreten Fall den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Hinzuziehung von Beratern

Rz. 607 Der Geschäftsführer kann sich auch nicht auf fachliche Unkenntnis in steuer- oder handelsrechtlichen Dingen berufen; vielmehr muss er sich diese bei Übernahme des Geschäftsführeramtes in eigener Person verschaffen.[1210] Dies gilt auch, soweit der Geschäftsführer Rat durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt einholt; diesen muss er sorgfältig auswählen und überwach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Sog. Claims-made-Klausel (Anspruchserhebungsprinzip)

Rz. 496 Die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern und leitenden Angestellten (ULLA) enthalten regelmäßig die sog. Claims-Made-Klausel (Anspruchserhebungsprinzip). Diese Klausel besagt, dass während der Gültigkeit der Versicherung erstmals geltend gemachte Ansprüche versichert sind. Es kommt also darauf n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Außenhaftung gegenüber Gläubigern nach §§ 60, 61 InsO

Rz. 861 Nach Inkrafttreten des ESUG war zunächst ungeklärt, ob das Organ des eigenverwaltenden Schuldners die Außenhaftungen gegenüber den Gläubigern nach §§ 60, 61 InsO analog treffen können,[1729] etwa durch Masseverbrauch nach auf Antrag gem. § 270c Abs. 4 InsO zwingend zu erteilender Erlaubnis zur Begründung von Masseverbindlichkeiten, oder ob es bei der gesellschaftsrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Prognosegegenstand

Rz. 36 Die Anforderungen an eine positive Fortführungsprognose i.S.d. § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO sind folgende: Nach der Begründung des RegE des FMStG liegt eine positive Prognose vor, wenn das Unternehmen den Turnaround nach wenigen Monaten schafft bzw. nach überwiegender Wahrscheinlichkeit seine Finanzkraft für die mittelfristige Fortführung ausreicht. Dies könnte auf eine Liq...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Abfindung der Altgesellschafter regelmäßig "zu Null" – Reduzierung der Gesellschafterstellung auf den wirtschaftlichen Liquidationswert der Beteiligung?

Rz. 830 Formal sind die Altgesellschafter Eingriffen in ihre Rechte nicht schutzlos ausgesetzt. Zum einen können sie im Rahmen des Planverfahrens mitentscheiden. Zum anderen greift für überstimmte Anteilseigner der Minderheitenschutz ein, wenn sie zu Recht geltend machen können, durch den Insolvenzplan, ausnahmsweise schlechter gestellt zu werden, als durch eine Insolvenzabw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Vorbemerkungen

Rz. 209 Aus Gründen des Gläubigerschutzes existiert eine Vielzahl von Regelungen, welche gläubigerschädigendes Fehlverhalten insb. im Insolvenzvorfeld nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich[401] sanktionieren und die durch die Rspr. auch sehr strikt angewandt werden. Hinweis Die Deliktanfälligkeit des Schuldners und der übrigen Beteiligten wächst mit der Insolv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Körperschaft-, Gewerbe-, pauschalierte Lohn- und USt

Rz. 723 Für nicht abgeführte Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaft- und pauschalierte Lohnsteuer haftet der Geschäftsführer nach § 69 AO persönlich, wenn die Gesellschaft zur Zeit der Voranmeldung bzw. im Zeitpunkt der Fälligkeit der unterlassenen (Voraus-)Zahlung noch genügend Liquidität hatte.[1444] Erforderlichenfalls muss der Geschäftsführer bei Liquiditätsproblemen bereits vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Pflicht zur Krisenfrüherkennung

Rz. 508 Nach § 91 Abs. 2 AktG eingefügt, durch den der Vorstand der AG verpflichtet wird,[993] geeignete Maßnahmen zu treffen, insb. ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden können. Welche konkreten Pflichten daraus herzuleiten sind, was also unter einem Überwachungssystem i.S.d. Vorschrif...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Kapitalaufbringung

Rz. 519 Zu den Pflichten des Geschäftsleiters nach §§ 43 Abs. 1 GmbHG, 93 Abs. 1 AktG gehört zweifelsfrei, die Einlageleistungen auf die Geschäftsanteile bzw. Einzahlungen auf die Ausgabe der Aktien von den Gesellschaftern einzufordern und diese Forderungen der Gesellschaft nicht verjähren zu lassen. Die Verletzung dieser Pflicht begründet eine Haftung nach §§ 43 Abs. 2 GmbH...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Verantwortlicher Arbeitgeber/Geschäftsführer

Rz. 735 § 266a StGB ist ein Schutzgesetz i.S.d § 823 Abs. 2 BGB. Der Geschäftsleiter einer Gesellschaft ist als deren gesetzlicher Vertreter Normadressat nach § 14 StGB.[1472] Es genügt die rein formelle Stellung als Geschäftsführer, auch wenn ihm im Innenverhältnis keine (bedeutsamen) Kompetenzen übertragen sind ("Strohmann"-Geschäftsführer).[1473] Die Haftung trifft (neben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Cash-Pooling, "Verjährungskarussell", Sonstiges

Rz. 525 Die vorgenannten Haftungsrisiken können sich auch und gerade für die Geschäftsleiter von am Cash-Pooling beteiligten Gesellschaften verwirklichen.[1028] Rz. 526 Zur Pflicht des Geschäftsführers nach § 43 Abs. 2 GmbHG gehört grds. auch, Kapitaleinzahlungsansprüche der Gesellschaft oder Erstattungsansprüche der Gesellschaft nach § 31 Abs. 1 GmbHG nicht verjähren zu lass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Darlehen im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen

Rz. 375 Nach alter Rechtslage war es in der Transaktionspraxis vor einer Unternehmensveräußerung im Wege der Abtretung der Geschäftsanteile (etwa einer GmbH) üblich, dass die Gesellschaft dem Veräußerer das Darlehen zurückzahlte und der Erwerber nach Erwerb die Gesellschaft wieder mit Darlehen gem. eigener Unternehmensplanung ausstattete. Diese Praxis ist aus der Sicht des U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Wichtiger Grund für Zwangseinziehung oder Zwangsabtretung von Gesellschaftsanteilen erforderlich?

Rz. 815 Nach § 225a Abs. 3 InsO kann im Insolvenzplan jede gesellschaftsrechtlich zulässige Regelung getroffen werden, insbesondere auch eine Zwangseinziehung oder Zwangsabtretung der Geschäftsanteile, ein Zwangsausschluss eines oder aller Gesellschafter oder eine Kapitalherabsetzung auf Null mit sofort anschließender Kapitalerhöhung mindestens bis auf das gesetzliche Mindes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Zahlungen gegen unmittelbaren Massezufluss, wertgedeckte Zahlungen

Rz. 580 Zahlungen, für die eine äquivalente Gegenleistung in die Masse gelangt, also bei Vorliegen lediglich eines Aktiventauschs, sind nicht verboten und lösen den Erstattungsanspruch nicht aus.[1127] Dabei ist ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Zahlung und Massezufluss erforderlich, damit der Massezufluss der Masseschmälerung nach wirtschaftlicher Betrachtung zugeordn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Zahlungen an aus- und absonderungsberechtigte Gläubiger

Rz. 591 Zahlungen an aus- oder absonderungsberechtigte Gläubiger in den Wert der Sicherheit nicht übersteigender Höhe waren von § 64 Satz 1 GmbHG a.F. nicht erfasst, was auch für § 15b InsO gelten dürfte. Wenn also durch die Zahlungen (gleichwertige oder höherwertige) Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen, Sicherungszessionen oder andere Sicherheiten ausgelöst werden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 762 Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen besteht die Gesellschaft als solche weiter; sie ist weiterhin Trägerin von Rechten und Pflichten. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft ist allerdings regelmäßig ein Auflösungsgrund (etwa §§ 728 Abs. 1 Satz 1 BGB, 131 Abs. 1 Nr. 3, 161 Abs. 2 HGB, 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG, 26...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Befriedigungsvorrang nach § 44a InsO (Ausfallprinzip)

Rz. 401 Wie im alten Recht (§ 32a Abs. 2 GmbHG a.F.) hat die Besicherung einer Forderung durch den Gesellschafter auch Einfluss auf die Geltendmachung der Forderung gegen die Gesellschaft durch den Gläubiger. Nach § 44a InsO kann ein Gläubiger nach Maßgabe des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO für eine Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens oder für eine gleichgestellte Forderung, fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Rückzahlungsverpflichtungen nach Insolvenzanfechtung

Rz. 350 Der Insolvenzverwalter kann alle im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag oder danach noch erfolgten Befriedigungen von Gesellschafterforderungen i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO (das sind Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen) durch die Gesellschaft oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Geschäfts- und Ressortaufteilungen

Rz. 478 Selbstverständlich ist es möglich, den Pflichtenkatalog bzw. Aufgabenbereich des Geschäftsführers statuarisch oder individualvertraglich zu definieren. Solche Geschäfts- bzw. Ressortaufteilungen und interne Zuständigkeitsregelungen unter mehreren Geschäftsführern können grds. zu einer Beschränkung der straf- und zivilrechtlichen Verantwortlichkeit führen.[934] Darauf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Faktischer Geschäftsführer

Rz. 473 Die im Folgenden zu erläuternden Haftungsverpflichtungen treffen nicht nur den ordnungsgemäß bestellten und ins Register eingetragenen Geschäftsführer, sondern auch den faktischen Geschäftsführer.[920] Dies gilt sowohl für die Sorgfaltspflichten etwa nach § 43 Abs. 1 GmbHG [921] als auch für die deliktische Haftung und die strafrechtliche Verantwortlichkeit[922] des f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Gläubigergefährdung – Bewertung der Forderungen

Rz. 842 Im Gesetz ist nicht geregelt, ob die Umwandlung der Gläubigerforderungen in Gesellschaftsanteile, also die Einbringung der Forderungen in die Schuldnergesellschaft zum Nennwert[1686] oder zum (geschätzten) Verkehrswert[1687] erfolgt. Für einen Ansatz zum Nennwert könnte die Regelung in § 254 Abs. 4 InsO sprechen. Nach dieser kann der Schuldner nach gerichtlicher Best...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Entlastung

Rz. 481 Die Entlastung des Geschäftsführers nach § 46 Nr. 5 GmbHG kann seine Haftung begrenzen. Die Präklusionswirkung tritt nur für solche Ansprüche der Gesellschaft ein, deren Voraussetzungen zur Zeit der Beschlussfassung bekannt oder bei sorgfältiger Prüfung erkennbar waren und der Geschäftsführer die hierfür erforderlichen Angaben gemacht bzw. Unterlagen verfügbar gemach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Haftung für die ordnungsgemäße Kapitalaufbringung und -erhaltung in GmbH und AG

Rz. 285 Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft wird der Insolvenzverwalter prüfen, ob das Stamm- bzw. Grundkapital der Gesellschaft ordnungsgemäß aufgebracht wurde, d.h. ob die Einlagepflicht des Gesellschafters erfüllt ist, und/oder ob das Stamm- bzw. Grundkapital der Gesellschaft unzulässiger Weise an den Gesellschafter zurückgezahlt wurde. Für den Gesell...mehr