Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.3 Bestimmung des erstattungspflichtigen Landes durch das Bundesverwaltungsamt bei Auslandsgeborenen (Abs. 3)

Rz. 10 Liegt der Geburtsort des jungen Menschen oder des nach § 19 Leistungsberechtigten im Ausland, wird das erstattungspflichtige Land nach Abs. 3 auf der Grundlage eines Belastungsvergleichs vom Bundesverwaltungsamt als eine mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Behörde bestimmt. Als Behörde mit derartigen Befugnissen ist sie berufen, den erstattungspflichtigen Träge...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.7 Andere Aufgaben

Rz. 11 Es handelt sich bei den anderen Aufgaben nach Abs. 3 um Aufgaben und Befugnisse, die aus dem in § 1 Abs. 2 statuierten staatlichen Wächteramt resultieren (BGH, Beschluss v. 23.2.2006, III ZR 164/05, NDV-RD 2006 S. 95). Die Bezeichnung als "andere Aufgaben" ist missverständlich. Denn in Abs. 3 sind ihrer Rechtsnatur nach sehr unterschiedliche Pflichten, Befugnisse und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.2.3 Adressaten und Arten der Kindertagespflege

Rz. 19 Wie bei den Tageseinrichtungen spricht auch bei der Kindertagespflege der Gesetzeswortlaut ausdrücklich von "Kindern". Gemäß der Legaldefinition des § 7 Abs. 1 Nr. 1 richtet sich also auch die Kindertagespflege an Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. In der Praxis hat sich allerdings überwiegend die Kindertagespflege in der Zeit bis zur Vollendung des 3. Le...mehr

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Jung, SGB VIII § 106 Einsch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 § 106 stellt klar, dass durch § 42 Abs. 5 und § 42a Abs. 1 Satz 2 das Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG) eingeschränkt. Rz. 6 Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/6392 S. 21) stellt darauf ab, dass nach § 42 Abs. 5 freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen der Inobhutnahme zulässig sind, wenn und soweit sie erforderlich sind, um eine Gefahr für Le...mehr

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Jung, SGB VIII § 78e Örtlic... / 2.2 Anhörungspflicht bei dezentraler Struktur einer Einrichtung nach Abs. 2

Rz. 11 In Fällen, in denen eine Einrichtung nur zu einem geringen Teil oder sogar gar nicht von dem nach Abs. 1 örtlich zuständigen Träger belegt wird, also bei einer dezentralen Struktur einer Einrichtung, bleibt dessen örtliche Zuständigkeit bestehen (vgl. DIJuF-Rechtsgutachten v. 2.9.2013, J 1.460 Sch, JAmt 2013 S. 632; vgl. auch: BT-Drs. 13/10330 S. 18). Er hat jedoch de...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.1 Überblick

Rz. 7 Die wichtigsten Elemente der §§ 78a ff. sind: die Begrenzung der Kostenübernahme durch das Jugendamt im Einzelfall auf solche Einrichtungen, mit denen vorab Vereinbarungen über die Leistungsinhalte, die Entgelte und die Grundsätze der Qualitätsentwicklung abgeschlossen worden sind, der Abschluss der Vereinbarungen für die Zukunft (Prospektivität), die Einführung eines Sch...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.6.1 Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 35 Haben die Eltern oder der nach Abs. 1 bis 3 maßgebliche Elternteil im Inland, d. h. in der Bundesrepublik Deutschland, keinen g.A. bzw. ist ein g.A. nicht zu ermitteln oder sind die Eltern verstorben, erklärt Abs. 4 Satz 1 den örtlichen Träger der Jugendhilfe für zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche (in den letzten 6 Monaten; Umkehrschluss aus Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 3 Literatur

Rz. 8 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 26.3.2007, E 2.000 Dl, JAmt 2007 S. 207; Gojowczyk, Die Aufsicht des Familiengerichts über den Amtsvormund, RPfleger 2013 S. 1; Gutke/Neveling, Der Einzelvormund als Interessenvertreter, JAmt 2003 S. 278; Opitz, Amtsvormundschaft und Soziale Die...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vormundschaftsgerichtshilfe war bis zum Inkrafttreten des SGB VIII in § 48 JWG geregelt. Darüber hinaus sah diese Vorschrift die Anhörung des Jugendamtes in zahlreichen Fällen vor. Die Familiengerichtshilfe war in § 52b JWG geregelt. Diese Aufgaben und Befugnisse des Jugendamtes hat das SGB VIII übernommen. Die in Abs. 3 vorgesehene Anrufung des Gerichts bei Gefähr...mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirk... / 2.3 Pflegschaft für Minderjährige

Rz. 6 Abs. 3 verweist für die Pflegschaft für Minderjährige auf die für die Auswahl von Vormündern geltenden Abs. 1 und 2. Die Überwachungs- und Aufsichtspflicht des Jugendamtes über Pfleger und Vormünder ist ab 1.1.2023 in § 53a Abs. 2 geregelt.mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 32 BGH, Urteil v. 18.2.2021, III ZR 175/19: Zur Zielsetzung der Reglungen in §§ 78a ff. nach dem sozialhilferechtlichen Vorbild der §§ 93 ff. BSHG und zum jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis (Leistungsträger, Leistungserbringer, Leistungsberechtigter); Bay. VGH, Beschluss v. 15.7. 2019, 12 ZB 16.1982: Zur Eröffnung des Anwendungsbereichs nach § 78a Abs. 1 Nr. 5 Buch...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.7 Funktionale Zuständigkeit

Rz. 19 Da es bei der Vereinbarung nach § 78b nicht nur um Entgelt-, sondern auch (und primär) um die leistungsrechtliche Seite sowie die Qualität der Jugendhilfe in den Einrichtungen geht, ist innerhalb des Jugendamtes nicht allein die wirtschaftliche Jugendhilfe, sondern auch der soziale Dienst bei den Verhandlungen zu beteiligen. Der Abschluss der Vereinbarungen bedarf jed...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 2 entwickelt aus den Programmsätzen und Zielsetzungen des § 1 die Aufgaben der Jugendhilfe. Es handelt sich um eine grob gegliederte Aufzählung, wobei auf die jeweiligen Vorschriften verwiesen wird, welche konkrete Regelungen zu den Voraussetzungen, Leistungsinhalten und Eingriffsbefugnissen enthalten. Weder die Aufzählung noch die Verweisungen sind abschließend. Abs...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.1 Leistungen und andere Aufgaben

Rz. 3 Während zuvor im RJWG und im JWG die Aufgaben der Jugendwohlfahrt nach bedingten Pflichtaufgaben und Pflichtaufgaben sowie nach den Aufgaben der Jugendfürsorge und der Jugendpflege differenziert wurden, stellt § 2 unter den Aufgaben der Jugendhilfe die Sozialleistungen in den Vordergrund. Sie werden als "Leistungen" bezeichnet und in Abs. 2 aufgelistet. Sozialleistunge...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.6.2 Kein g.A. des Kindes vorhanden, dann tatsächlicher Aufenthalt (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 38 § 86 Abs. 4 Satz 2 setzt zum einen voraus, dass die Eltern oder der maßgebliche Elternteil im Inland keinen g.A. haben, ein solcher nicht feststellbar ist oder dass die Eltern (beide Elternteile) verstorben sind. Die Vorschrift setzt zum anderen voraus, dass auch das Kind oder der Jugendliche in den letzten 6 Monaten vor Leistungsbeginn keinen g.A. hatte. Sind diese V...mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirk... / 3 Literatur

Rz. 8 Bode, Das neue Vormundschaftsrecht – Einführung, Erläuterungen, Materialien, Schnellüberblick, Köln 2021; Clausius, Vorrang naher Verwandter und Familienangehöriger bei Bestellung eines Vormunds, jurisPR-FamR 21/2014 Anm. 1; DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.11.2021, SN_2021_1421 Ho/Lh – Funktionelle, organisatorische und personelle Trennung der Aufgaben der Pflegschaft und Vo...mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 3 Literatur

Rz. 26 DIJuF-Rechtsgutachten v. 9.1.2012, J 6.100 Sm, Das sächsische Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz entspricht nicht den Anforderungen des § 3 KKG, JAmt 2012 S. 28; Kannegießer, Das familiengerichtliche Verfahren kindgerecht gestalten, FamRZ 2023 S. 175; Köckeritz, Unterstützung für ein gutes Kinderleben bei Verwandten: Angebote und Perspektiven, ZKJ 2022 S. 325; Kol...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 3 Literatur

Rz. 11 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, DIJuF-Rechtsgutachten v. 21.9.2004, J 3.110 Sch; dass ., Opferentschädigungsrecht – Zur Heranziehung von Waisenrente nach dem OEG für die Kosten der Jugendhilfe, DIJuF-Rechtsgutachten v. 3.8.2000, J 3-317 We; Deutsches Institut für Vormundschaftswesen , Anrechnung von BAföG-Leistungen und Kindergeld, DIV-Gutachten v. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift übernahm mit Inkrafttreten des SGB VIII mit einigen Modifikationen die zuvor in § 37 JWG enthaltenen Regelungen. Für die neuen Bundesländer wurden seinerzeit die Vorschriften des BGB über die gesetzliche Amtspflegschaft nicht eingeführt. Mit dem Gesetz zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandschaft (Beistand...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.8 Verhältnis zum Haushalts- und Vergaberecht

Rz. 20 Da mit dem Abschluss der Vereinbarung nach § 78b, wie oben gezeigt, weder ein Anspruch des Einrichtungsträgers noch des Jugendamtes auf "Belegung" verbunden ist und das Betriebsrisiko beim Einrichtungsträger verbleibt, liegt kein Beschaffungsvorgang im haushaltsrechtlichen Sinne vor. Es hat daher weder eine Ausschreibung i. S. d. § 55 BHO noch ein förmliches Vergabeve...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 2.1.1 Sinn der Regelung

Rz. 4 Rahmenverträge legen fest, nach welchen allgemeinen Kalkulationsgrundsätzen für die vereinbarten Leistungen Entgelt vereinbart wird. Eine solche gleichartige Regelungssystematik ermöglicht erst einen Vergleich der Entgelte der Einrichtungen für gleiche Leistungen. Rahmenverträge erfüllen damit folgende Funktionen: Vergleichsfunktion, Orientierungsfunktion, Entlastungsfunk...mehr

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Jung, SGB VIII § 78e Örtlic... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 15 VG Würzburg, Urteil v. 21.1.2016, W 3 K 15.7: Auch zur absoluten Bindungswirkung für alle örtlichen Träger nach § 78e Abs. 1 Satz 2. Rz. 16 Vgl. auch Literaturhinweise zu § 78a; DIJuF-Rechtsgutachten v. 29.10.2021, SN_2021_1249 Bn – Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Leistungs-/Entgelt-/Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach §§ 78a ff. SGB VIII bei Erziehung...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.6 Rechtsnatur der Vereinbarung

Rz. 10 Die Vereinbarung nach § 78b wird in der Rechtsnatur eines öffentlich-rechtlichen Vertrages i. S. d. § 53 SGB X abgeschlossen. Wegen des Junktims zwischen der Entgeltübernahme und der Vereinbarungstrias (Leistungsvereinbarung, Entgeltvereinbarung, Qualitätsentwicklungsvereinbarung) sowie der Entgeltübernahme eröffnet die Vereinbarung gemäß § 78a faktisch den Marktzutri...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 2.1 Unterstützungsfunktionen

Rz. 3 Die Pflicht des Jugendamtes zur Unterstützung des Familiengerichts bezieht sich auf alle Maßnahmen der Personensorge von Kindern und Jugendlichen. Es handelt sich hierbei um eine andere Aufgabe i. S. d. § 2 Abs. 3. Die Unterstützungspflicht geht über die Mitwirkungspflicht nach Abs. 1 Satz 2 schon begrifflich, aber auch inhaltlich hinaus. Dem Inhalt und dem Umfang nach...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.3 Auslegung der Übernahmeerklärung

Rz. 13 Für die Auslegung der Übernahmeerklärung bzw. der Kostenzusage bleibt das Rechtsverhältnis zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Leistungsberechtigten maßgeblich. Nur bei besonderen Umständen kann angenommen werden, dass der Träger der Jugendhilfe außerhalb des jugendhilferechtlichen Leistungsanspruchs eine eigenständige materiell-rechtliche Zahlung...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.7.3 Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten des Mitarbeiters

Rz. 19 Nach der Aufgabenübertragung ist die Fachkraft gemäß Abs. 4 Satz 2 gesetzlicher Vertreter des Kindes oder Jugendlichen. Damit wird ihr eine eigene Vollzugskompetenz zugewiesen. In der Aufgabenwahrnehmung ist der Beamte oder Angestellte nur eingeschränkt weisungsgebunden (Hoffmann, in: Frankfurter Kommentar SGB VIII, 9. Aufl., § 55 Rz. 62 mit Hinweis auf DIuF 2020 S. 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.8 Begrenzung der Fallzahl

Rz. 21 Abs. 3 schreibt eine Begrenzung der Fallzahlen in der Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft auf maximal 50 Vormundschaften und Pflegschaften je vollzeittätiger Mitarbeiterin bzw. vollzeittätigem Mitarbeiter des Jugendamtes vor, bei gleichzeitiger Wahrnehmung anderer Aufgaben entsprechend weniger Vormundschaften oder Pflegschaften. Sind den Mitarbeitern neben der Führu...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.1.3 Tatsächlicher Aufenthalt der Mutter bei nicht ermittelbarem gewöhnlichen Aufenthalt (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 7 Soweit der g.A. der Mutter nicht zu ermitteln ist, tritt die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes ein, in dessen Bereich die Mutter ihren tatsächlichen Aufenthalt hat. Zur Begriffserläuterung des "tatsächlichen Aufenthalts" siehe auch Anmerkungen zu § 6.mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.1 Zuständigkeit

Rz. 9 Zuständig für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung von Aufgaben beteiligt wird, sind nach § 85 Abs. 1 die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die Aufgabe wird den überörtlichen Trägern nämlich nicht in § 85 Abs. 2 zugewiesen. Tatsächlich sind daher die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte gem...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.3 Vormundschaft nach vertraulicher Geburt

Rz. 18a Der am 1.1.2023 in Kraft getretene Abs. 2a regelt die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts, in dessen Bereich der Geburtsort des Kindes liegt, als gesetzlicher Amtsvormund nach § 1787 BGB in den Fällen einer vertraulichen Geburt. Vertrauliche Geburt ist eine Entbindung, bei der die Schwangere ihre Identität nicht offenlegt und stattdessen die Angaben nach § 26 Abs. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 100 Hilfsm... / 2.3.3 Kenn-Nummer der betreffenden Person nach Nr. 3

Rz. 9 Das Hilfsmerkmal die Kenn-Nummer der betreffenden Person nach Nr. 3 für die Erhebungen nach § 99 Abs. 1, 2, 3 und 6 ist erst durch das Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG) v. 29.8.2013 (BGBl. I S. 3464) mit Wirkung zum 1.1.2014 eingefügt worden (BT-Drs. 17/13023 S. 8). Rz. 10 Die Kenn-Nummer dient ausschließlich zur Prüfung der Richtigkeit der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.4 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe (Nr. 4)

Rz. 8 Für die Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe nach Abs. 2 Nr. 4 scheint der überörtliche Träger einerseits im Hinblick auf seine Nähe zu den örtlichen Trägern und andererseits zu den obersten Landesbehörden besonders prädestiniert zu sein. Deshalb weist die Vorschrift solche Aufgaben in erster Linie dem ü...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.8 "Sonderzuständigkeit" bei Vollzeitpflege (Abs. 6)

Rz. 50 § 86 Abs. 6 durchbricht den Grundsatz der Regelungen in Abs. 1 bis 5, die örtliche Zuständigkeit des öffentlichen Jugendhilfeträgers an den g.A. der Eltern, des maßgeblichen Elternteils, des Kindes oder Jugendlichen anzuknüpfen, und sieht als sog. "Sondervorschrift" unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Anknüpfung der Zuständigkeit an den gewöhnlichen Aufenthalt ...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 47 BayVerfGH, Entscheidung v. 21.1.2020, Vf. 19-VII-18 Rz. 23: Zum durch § 98 Abs. 1 Nr. 1 und § 99 Abs. 7 geregelten Standortprinzip der Einrichtung; auf den Wohnsitz der betreuten Kinder kommt es nicht an. Rz. 48 Bay. Landesjugendamt, Jugendhilfestatistik, im Internet unter www.blja.bayern.de – zuletzt abgerufen am 31.3.2023; Myers/Pothmann, Kinderschutz kommunal – Empir...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 49 BayVerfGH, Entscheidung v. 21.1.2020 – Vf. 19-VII-18 Rz. 23: Zum durch § 98 Abs. 1 Nr. 1 und § 99 Abs. 7 geregelten Standortprinzip der Einrichtung; auf den Wohnsitz der betreuten Kinder kommt es nicht an. Rz. 50 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Köckeritz, Beitrag der amtlichen Statistik zu den Gefä...mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 3 Literatur

Rz. 7 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.11.2021, SN_2021_1421 Ho/Lh – Funktionelle, organisatorische und personelle Trennung der Aufgaben der Pflegschaft und Vormundschaft von den anderen Aufgaben des Jugendamts ab dem ...mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 2.1 Strukturelle Zusammenarbeit im Kinderschutz nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 verpflichtet die Länder, verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz aufzubauen, weiterzuentwickeln usw. Wie die Organisationsstruktur der Netzwerke ausgestaltet sein soll und welche Leistungsträger und Institutionen im einzelnen gemeint sind, bleibt jedoch völlig unklar. Entsprechende Aufgaben und Mitwirkungs...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.5 Vor Beginn der Leistung

Rz. 17 Der Begriff "Beginn der Leistung" lässt sich – je nach Betrachtungsweise und Anwendung der einzelnen Absätze des § 86 – verschiedentlich auslegen. Grundregel ist der g.A. der Eltern bei Beginn der Leistung (§ 86 Abs. 1 Satz 1). Geht man aber z. B. von § 86 Abs. 2 Satz 2 aus, so ist darin für die Leistungsgewährung von dem Elternteil, bei dem das Kind oder der Jugendli...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 98 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.7.2022 in Kraft. Die mit dem Inkrafttreten des SGB VII – Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 116...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.1.1 Vereinbarungszeitraum und Bindungswirkung – Prospektivitätsgebot nach Satz 1

Rz. 4 Die Vereinbarungen nach § 78b Abs. 1 sind für einen zukünftigen Zeitraum abzuschließen; Satz 1 enthält insoweit auch die Legaldefinition des Begriffs Vereinbarungszeitraum. Damit findet in Satz 1 das sog. Prospektivitätsgebot (also auf das Zukünftige gerichtet) Eingang in das Gesetz (vgl. eingehend zum Prospektivitätsgebot: DIJuF-Rechtsgutachten v. 1.7.2021, SN_2021_04...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.4 Struktur der statistischen Erhebungen

Rz. 40 Die Statistik ist in der Fachserie 13 "Öffentliche Sozialleistungen", Reihe 6 "Jugendhilfe" des Statistischen Bundesamtes (Metzler-Poeschel-Verlag) veröffentlicht. Die Reihe 6 untergliedert sich in: 6.1.1: Institutionelle Beratung, Einzelbetreuung und sozialpädagogische Familienhilfe, 6.1.2: Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses, 6.1.3: Adoptionen, vorläufig...mehr

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FF 03/2023, Teilungsverstei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten und streiten um die Zulässigkeit der Teilungsversteigerung einer in ihrem jeweils hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie. [2] Der 1972 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) ist türkischer Staatsangehöriger. Die 1980 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) besitzt seit der Geburt die türkische u...mehr

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FF 03/2023, Kein Kindesunte... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller ist Vater der Antragsgegnerin, welche im Haushalt ihrer Mutter lebt. [2] Mit Anerkenntnisbeschluss vom 27.11.2017 (AG Bruchsal – 2 F 818/17) wurde der Antragssteller zur Zahlung des Mindestunterhalts verpflichtet. Dies in Abänderung eines bereits vorher bestehenden Unterhaltstitels (Jugendamtsurkunde). Der Antragssteller ist dieser Verpflichtu...mehr

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AGS 03/2023, Einigungsgebüh... / I. Sachverhalt

Der Vater des gemeinsamen Kindes der Beteiligten hatte beim AG München – FamG – am 17.7.2021 beantragt, das geteilte Sorge- und Umgangsrecht in der Form zu regeln, dass jedes zweite Wochenende ein Umgang mit Übernachtung, ferner einmal jährlich ein gemeinsamer Urlaub ermöglicht wird und generell ein Mitspracherecht hinsichtlich der elterlichen Sorge bestehen soll. Hieraufhin...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.5 Rechtsfolge – Befugnisse des Jugendamtes

Rz. 64 In solchen Fällen des Konflikts zwischen dem Personensorgeberechtigten auf der einen und der Pflege- oder Erziehungsperson auf der anderen Seite soll das Jugendamt eingeschaltet werden. Der Gesetzgeber will damit das Jugendamt als Vermittlungs- und Streitschlichtungsinstanz ins Spiel bringen, bevor überhaupt ein – ggf. durch das Vormundschaftsgericht zu entscheidender...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.3.1 Überprüfungsrecht des Jugendamtes nach Satz 1

Rz. 28 Abs. 3 Satz 1 regelt, dass das Jugendamt den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen soll, ob die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Erziehung gewährleistet und gibt damit ausschließlich dem Jugendamt ein Recht zur Überprüfung an Ort und Stelle an die Hand, um so die Erziehung durch die Pflegeperson...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.1 Entscheidungsprimat des Jugendamtes nach Abs. 1

2.1.1 Voraussetzungen nach Satz 1 Rz. 4 § 36a Abs. 1 Satz 1 ordnet an, dass der Jugendhilfeträger die Kosten der Hilfe grundsätzlich nur dann trägt, wenn sie auf der Grundlage seiner Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplans unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts erbracht wird; die Regelung betont das Prinzip des Entscheidungsprimats des Jugendamtes (vgl. OVG Nordrhein-Wes...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.6 Datenübermittlung an Berufsgeheimnisträger § 4 KKG nach Abs. 4

Rz. 33 § 4 Abs. 3 KGG regelt die Befugnis der in § 4 Abs. 1 KGG genannten Berufsgeheimnisträge – erfasst sind die Berufsgruppe der Ärzte, Berufspsychologen, Familienberater, Berater in Suchtfragen, Sozialarbeiter und Lehrer –, das Jugendamt zu informieren, wenn die Gefährdung des Kindeswohls nicht abgewendet werden kann oder erfolglos bleibt. In diesem Falle regelt der mit d...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.2 Beschwerderecht Beschwerdemanagement nach Abs. 2

Rz. 21 Das Jugendamt gewährleistet, dass das Kind oder der Jugendliche während der Dauer des Pflegeverhältnisses Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten hat (vgl. hierzu auch Beckmann/Lohse, JAmt 2021 S. 178; vgl. zum Beschwerderecht auch Lohse, JAmt 2022 S. 357). Rz. 22 Adressat der Verpflichtung ist das Jugendamt. Rz. 23 Zu den weiteren Aufgaben des Juge...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.3 Organisation

Rz. 15 Erziehungsberatungsstellen sollen organisatorisch in eigenen Beratungsstellen untergebracht sein. Besonderes Anliegen ist es, breite gesellschaftliche Kreise zu erreichen. Kritisch wurde eingewandt, Erziehungsberatung spreche soziale Randgruppen, Ausländer und Klienten aus unteren Einkommensschichten zu wenig an, obwohl sich dort ein überproportional hoher Hilfebedarf...mehr