Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / 2. Abgrenzung: Sorgerechtsvollmacht

Abzugrenzen ist die Vormundbenennung von der sogenannten "Sorgerechtsvollmacht".[32] Diese beinhaltet die Übertragung der Sorge, ohne sie aufzugeben. Die elterliche Sorge ist zwar höchstpersönlich, eine Übertragung der Ausübung soll aber zulässig sein. Das Mittel wird öfter benutzt, damit beispielsweise psychisch erkrankten Eltern die Sorge nicht (ganz) entzogen werden muss,...mehr

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / 4. Fehlen einer Vormundbenennung

Liegt die elterliche Sorge bei beiden Eltern und verstirbt ein Elternteil, steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil alleine zu, § 1680 Abs. 1 BGB. Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt war und verstirbt, ist gem. § 1680 Abs. 2 BGB zu differenzieren: In Fällen des § 1671 BGB (Übertragung der Sorge auf ein Elternteil bei Getrenntlebenden) und § 1672 BGB (Übertr...mehr

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AGS 7/2015, Mutwilligkeit eines Umgangsverfahrens ohne vorherige Anrufung des Jugendamts

Leitsatz Mutwillig handelt, wer in Umgangsverfahren ohne den Versuch einer außergerichtlichen Einigung – sei es durch direkten Kontakt der Elternteile untereinander, sei es durch Einschaltung des Jugendamtes – sogleich ein Verfahren einleitet, sofern solche Bemühungen nicht bereits fehlgeschlagen oder erkennbar aussichtslos sind. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern um die Ein...mehr

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FF 7+8/2015, Anordnung von ... / 2 Gründe:

I. Die am 15.5.2010 geborene T. stammt aus der Ehe der am 29.1.1965 geborenen Kindesmutter und des am 10.6.1968 geborenen Kindesvaters. Bis zu ihrer Inobhutnahme am 27.5.2013 lebte sie mit ihren Eltern zusammen. Die Kindesmutter, die bereits erwachsene Söhne hat, war aufgrund psychischer Probleme seit T.s Geburt kontinuierlich in ambulanter sowie nach einer Messerattacke auf...mehr

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AGS 7/2015, Mutwilligkeit e... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 ZPO statthafte und in zulässiger Weise eingelegte sofortige Beschwerde des Antragsgegners hat keinen Erfolg, sie ist unbegründet. 1. Mutwillig handelt, wer in Umgangsverfahren ohne den Versuch einer außergerichtlichen Einigung – sei es durch direkten Kontakt der Elternteile untereinander, sei es durch Einschaltung des Jugendamts – sogl...mehr

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FF 7+8/2015, Kein Sorgerech... / 1 Gründe:

Konkrete Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, die eine Maßnahme nach den §§ 1666, 1667 BGB erforderlich machen würden, sind derzeit nicht ersichtlich. Auch Hinweise auf eine latente Kindeswohlgefährdung liegen derzeit nicht vor. Seit dem Erlass der einstweiligen Anordnung im Verfahren 42 F 81/13 im Mai 2013 sind inzwischen fast zwei Jahre vergangen. Zum Zeitpunkt der ...mehr

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FF 7+8/2015, Befristeter Um... / 1 Gründe:

I. [1] Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den am 12.11.2013 beschlossenen, bis zum 31.10.2015 befristeten Umgangsausschluss mit seinem im Jahr 2003 geborenen Sohn. [2] 1. a) Kurz nach der Geburt trennten sich die Kindeseltern. Ein erstes im Jahr 2005 begonnenes Umgangsverfahren endete im September 2010 vor dem Oberlandesgericht mit der Anordn...mehr

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FF 7+8/2015, Anordnung von ... / 1 Tenor:

Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1) – der Mutter – und des Beteiligten zu 2) – des Vaters – werden unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Langenfeld vom 4.7.2013 und der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Langenfeld vom 27.5.2013 – 42 F 81/13, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Bis zum ...mehr

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AGS 7/2015, Mutwilligkeit e... / Leitsatz

Mutwillig handelt, wer in Umgangsverfahren ohne den Versuch einer außergerichtlichen Einigung – sei es durch direkten Kontakt der Elternteile untereinander, sei es durch Einschaltung des Jugendamtes – sogleich ein Verfahren einleitet, sofern solche Bemühungen nicht bereits fehlgeschlagen oder erkennbar aussichtslos sind. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern um die Einhaltung ...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 3. Vertretung des Kindes durch Jugendamt

Auch bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine (kostenfreie) Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt im Namen des Kindes nach § 1712 Abs. 1 Nr. 2 BGB zulässig. Die Vorschrift des § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB steht dem nicht entgegen.[25]mehr

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FF 6/2015, FF 6/2015 / Vormundschaft/Pflegschaft

Zur Vertretung eines unbegleiteten Minderjährigen in asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten ist neben dem Jugendamt kein weiterer Vormund zu bestellen. Von der entsprechenden Sachkunde des Jugendamts, das sich ggf. verschiedener Hilfspersonen bedienen kann, ist auszugehen (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.9.2014 – 1 UF 211/14, FamRZ 2015, 680). Zu den Voraussetzungen f...mehr

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FF 6/2015, FF 6/2015 / Jugendhilfe

Die Familiengerichte sind nicht zur Entscheidung über die Auswahl einer geeigneten Leistung der Jugendhilfe berufen. Vielmehr unterliegt das Handeln des Jugendamtes der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (OLG Nürnberg, Beschl. v. 17.11.2014 – 11 UF 1097/14, MDR 2015, 471).mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / VII. § 1716 BGB

Eine Schadensersatzpflicht des zum Beistand bestellten Jugendamts für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind kommt, gestützt auf § 839 S. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG und § 1718 S. 2 BGB i.V.m. §§ 1833 Abs. 1 S. 1, 1915 Abs. 1 S. 1 BGB, in Betracht, wenn dieses nicht beachtet hat, dass das Kind wegen Erlangung einer höheren Altersgruppe und wegen ...mehr

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FF 6/2015, Sachverstand

Über Sachverstand soll jeder am Verfahren Beteiligte verfügen – Richter, Mitarbeiter des Jugendamtes, Verfahrensbeistände, Umgangs- und Ergänzungspfleger, Anwälte und natürlich diejenigen, deren Expertise sich Gerichte bedienen, wenn sie selbst nicht über hinreichend eigene Sachkunde verfügen: die Sachverständigen. Deren Eignung und die Qualität ihrer Arbeit ist immer wieder ...mehr

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FF 4/2015, Beistandschaft des Jugendamts zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt

BGB § 1929 Abs. 3 S. 1 § 1712 Abs. 1 Nr. 2 § 1713 Abs. 1 S. 2; FamFG § 234 Leitsatz Auch bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt zulässig. (Rn 16) BGH, Beschl. v. 29.10.2014 – XII ZB 250/14 (OLG Oldenburg, AG Bad Iburg) 1 Gründe:...mehr

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FF 4/2015, Beistandschaft d... / 2 Anmerkung

Die Beistandschaft des Jugendamtes ist ein freiwilliges Angebot des Staates zur Hilfe in Unterhaltsangelegenheiten und zur Feststellung der Vaterschaft. Sie ist aus der früheren Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder hervorgegangen, steht aber jetzt für alle Kinder offen und betont den Grundsatz der Freiwilligkeit. Gemäß § 1712 Abs. 1 Nr. 2 BGB wird das Jugendamt auf schri...mehr

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FF 4/2015, Beistandschaft d... / 1 Gründe:

I. [1] Die minderjährige Antragstellerin begehrt von ihrer Mutter, der Antragsgegnerin, Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die getrenntlebenden Eltern der Antragstellerin sind verheiratet und üben das gemeinsame Sorgerecht aus. Die Antragstellerin lebt bei ihrem Vater, auf dessen Antrag eine Beistandschaft des Jugendamtes zur Geltendmachung von Kindesunterhalt eingerichtet wurd...mehr

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FF 4/2015, Beistandschaft d... / Leitsatz

Auch bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt zulässig. (Rn 16) BGH, Beschl. v. 29.10.2014 – XII ZB 250/14 (OLG Oldenburg, AG Bad Iburg)mehr

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FF 4/2015, Trennung des Kin... / 1 Gründe:

I. [1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Entziehung der elterlichen Sorge für sein Kind und Anordnung von Vormundschaft. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist Vater eines 2005 geborenen Sohnes. Er und die Mutter des Kindes waren gemeinsam sorgeberechtigt. Seit August 2012 leben die Eltern getrennt. Seither erheben beide Elternteile gegenseitige Vorwürfe, dass das Kind in d...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Jugendhilfe

1. a) Großeltern können gegenüber dem Träger der Jugendhilfe einen Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für die Vollzeitpflege von Enkelkindern (§§ 27 Abs. 1, 33 Abs. 1 SGB VIII) auch dann haben, wenn sie das Jugendamt nicht ernsthaft vor die Alternative stellen, für ihre Entlohnung zu sorgen oder auf ihre Betreuungsdienste zu verzichten. b) Soweit in der früheren Rechtsp...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / I. Anwendungsbereich

Die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 (EU-UnterhaltsVO)[13] findet Anwendung, wenn es sich um einen Titel wegen Unterhalt handelt, der auf einem Familien-, Verwandtschafts-, eherechtlichen Verhältnis oder auf Schwägerschaft beruht (Art. 1 Abs. 1 EU-UnterhaltsVO). Sie erfasst neben gerichtlichen Beschlüssen in Familienstreitsachen auch gerichtliche Vergleiche und öffentliche Urkunde...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

Hat das Gericht den Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung nach Art. 6, 9, 24, 25 EVTVO zurückgewiesen, so sind die Vorschriften über die Anfechtung der Entscheidung über die Erteilung der Vollstreckungsklausel entsprechend anzuwenden (§ 1080 Abs. 2 ZPO). Es ist die sofortige Beschwerde (§ 567 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG) einzulegen und nicht die Erinnerung nach § 573 oder § 73...mehr

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FF 2/2015, Sorgerechtsentzi... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, dass ihm – wie auch der Mutter – die elterliche Sorge für eine im Februar 2013 geborene Tochter entzogen und auf das Jugendamt übertragen wurde. [2] 1. Der Beschwerdeführer stammt aus G. und lebt seit Anfang 2012 zunächst als Asylbewerber, inzwischen geduldet in Deutschland. Die Mutter leidet unter gravierenden psychischen Erkr...mehr

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FF 2/2015, FF 2/2015 / Vormundschaft/Pflegschaft

Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26.6.2013 (sog. Dublin-III-Verordnung) ist ab 1.1.2014 in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar geltendes Recht (insoweit gegen Heiß, NZFam 2014, 806), das hierfür – anders als die Richtlinien – nicht noch einer Umsetzung durch ein nationales Gesetz bedarf. b) Art. 6 Abs. 2 Dublin-III-VO, won...mehr

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FF 2/2015, FF 2/2015 / Verfahrensrecht

Bei der Übermittlung eines Schriftsatzes durch Telefax muss die Partei damit rechnen, dass der gerichtseigene Anschluss durch andere in Übermittlung befindliche Fernkopien belegt ist und die Übermittlung daher nur verzögert erfolgt (BGH, Beschl. v. 27.11.2014 – III ZB 24/14). a) Berufungsanträge sind gemäß § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 ZPO hinreichend bestimmt, wenn die innerhalb d...mehr

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FF 2/2015, Kostenentscheidu... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller wendet sich gegen die isolierte Kostenentscheidung in einer Sorgerechtssache. Aus der nicht ehelichen Beziehung der Beteiligten ist das am … 2004 geborene noch minderjährige Kind K. hervorgegangen. Seit der Trennung der Beteiligten im April 2011 lebt das Kind bei der allein sorgeberechtigten Mutter. Mit dem am 4.9.2013 beim Amtsgericht Augsburg eingegangen...mehr

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FF 1/2015, Anordnung des We... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin begehrt die Regelung des Umgangs der Kinder mit ihrem Vater im Namen der Kinder. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner lebten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, die Antragstellerin zog zum Jahresende 2013 aus der ehemaligen gemeinsamen Familienwohnung, in der der Antragsgegner noch heute lebt, aus. Aus der Beziehung sind zwei Söhne hervor...mehr

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FF 1/2015, Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht

Heiß/Castellanos2013, 262 Seiten, 38 EUR, Nomos Verlag Das Gemeinschaftswerk von Heiß/Castellanos ist in 1. Auflage im Jahr 2013 unter dem Thema "Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht" auf dem juristischen Büchermarkt erschienen. Mit dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Elternteile haben nunmehr erstmalig auch beide nicht mite...mehr

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FF 1/2015, FF 1/2015 / Beistandschaft

Auch bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt zulässig (BGH, Beschl. v. 29.10.2014 – XII ZB 250/14).mehr

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FF 1/2015, FF 1/2015 / Vormundschaft/Pflegschaft

Es besteht Vorrang einer Einzelvormundschaft gegenüber der Vormundschaft des Jugendamts. Dies gilt auch dann, wenn um die Aufhebung der Vormundschaft des Jugendamts gestritten wird (OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.4.2014 – 9 UF 57/14, FamRZ 2014, 1863). Begehrt der nichteheliche Vater die Feststellung, dass das Kind nicht sein Kind sei, so legt es die indizierte Konfliktlage n...mehr

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AGS 12/2014, Erhöhung des R... / 1 Aus den Gründen

1. Die im eigenen Namen eingelegte Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Mutter gegen die Verfahrenswertfestsetzung, mit der eine (weitere) Heraufsetzung des vom FamG mit 5.000,00 EUR bereits oberhalb des Regelwertes festgesetzten Verfahrenswerts für ein Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls auf 16.000,00 EUR begehrt wird, ist zulässig (§§ 32 Abs. 2 S. 1 RVG, 59...mehr

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FF 1/2015, Statistisches zu... / II. Ergebnisse

1. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den sieben erfolgreichen Verfassungsbeschwerden – insoweit anhand des Aktenzeichens auch für Außenstehende erkennbar – nur in drei Fällen um Eingänge aus dem Jahr 2014 handelte. Vier der sieben erfolgreichen Verfassungsbeschwerden waren hingegen schon im Jahr 2013 eingegangen und wurden aus unterschiedlichen Gründen, die s...mehr

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FF 1/2015, Statistisches zu... / I. Einleitung

In den Frühjahrs- und Sommermonaten des Jahres 2014 hat das BVerfG in sieben Verfahren Verfassungsbeschwerden von Eltern stattgegeben, die sich im Kern gegen die Fremdunterbringung ihrer Kinder wandten.[1] Die bloße Zahl der Stattgaben scheint auf unterschiedlichen Seiten Hoffnungen und Befürchtungen zu nähren. Die Zahlen geben indessen weder für das eine noch für das andere...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Beior... / 2 Aus den Gründen

Gem. § 78 Abs. 2 FamFG ist in Verfahren, in denen – wie in dem hier anhängigen vereinfachten Sorgerechtsverfahren – kein Anwaltszwang besteht, die Beiordnung eines Rechtsanwalts nur vorgesehen, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint. 1. Die Erforderlichkeit der Beiordnung i.S.v. § 78 Abs. 2 FamFG hä...mehr

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Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen von Tagespflegepersonen (zu § 4 Nr. 25 Satz 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.25.1 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 UStAE . Leistungen der Jugendhilfe sind nach § 4 Nr. 25 UStG unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Zu den "anderen Einrichtungen", die auch unter die Steuerbefreiung fallen können, gehören u. a. Einrichtungen, die Leistungen der Kindertagespflege erbringen. Weiterhin war bishe...mehr

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FF 12/2014, Vorrang der Gro... / 1 Gründe:

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestellung einer Großmutter zur Vormundin ihres Enkelsohnes. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist Mutter eines Sohnes und Großmutter von drei Enkelkindern im Alter von einem, drei und sieben Jahren. Das hiesige Verfahren betrifft allein den ältesten Enkelsohn. Im ersten halben Jahr nach der Geburt dieses Enkels lebten die Eltern mit ...mehr

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FF 12/2014, Wiedervereinigung Familiengerichtsbarkeit in der DDR, heutige Familienrichter, Verfahren Görgülü

Dr. Peter Friederici Schnitzler: Wir feiern in diesem Jahr 25 Jahre Wiedervereinigung. Ich glaube, es gibt kaum ein Datum in der jüngeren deutschen Geschichte, das bei vielen Deutschen, ob Westdeutsche oder Ostdeutsche, so die Herzen berührt hat wie die Maueröffnung in Berlin. Diese Zeit von 1989 bis 2014 ist Gegenstand dieses Interviews. Ausgangspunkt war der Einigungsvertra...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / 4. Vereinfachtes Verfahren

Neben den materiell-rechtlichen Änderungen in § 1626a BGB ist durch das Gesetz auch eine neue Verfahrensart eingeführt worden, das vereinfachte Verfahren gemäß § 155a FamFG. § 1626 Abs. 3 Satz 2 BGB regelt eine gesetzliche Vermutung. Trägt der andere Elternteil (Antragsgegner) keine Gründe vor, die der Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts entgegenstehen können und sind sol...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / a) Anhaltende und über unüberbrückbare Differenzen

Wenn zwischen den Eltern Differenzen bestehen, die die Belange des Kindes direkt berühren, und deshalb damit zu rechnen ist, dass die Eltern auch in Zukunft es nicht schaffen werden, Streitigkeiten betreffend das Kind ohne Mithilfe dritter Personen, wie zum Beispiel des Gerichtes oder des Jugendamtes, zu regeln, dann fehlt eine Basis für die Ausübung des gemeinsamen Sorgerec...mehr

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Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt

Leitsatz 1. Leistungen, die aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe für die Aufnahme von Pflegepersonen in einen Haushalt über Tag und Nacht als Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII gewährt werden, sind auch dann eine steuerfreie Beihilfe zur Erziehung i.S.d. § 3 Nr. 11 EStG, wenn die Betreuung über privatrechtliche Institutionen durch Verträge mit den Erziehungsstellen abgewi...mehr

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FF 11/2014, Das BVerfG, die... / 4. Prüfung milderer Mittel bei unterschiedlicher Einschätzung von Jugendamt und Familiengericht über geeignete Hilfen

Von Bedeutung sind zunächst die Ausführungen des BVerfG zu der erforderlichen Prüfung der Gerichte, inwieweit die Kindeswohlgefährdung durch mildere Maßnahmen als durch die Trennung des Kindes von den Eltern hätte abgewendet werden können. Dabei ging es im vorliegenden Fall um die Frage, welchen Einfluss der Umstand hat, dass das Jugendamt nicht bereit war, die Eltern durch ...mehr

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FF 11/2014, Das BVerfG, die Familiengerichte und die Jugendämter auf der Suche nach dem rechten Maß im Kindesschutz

Besprechung von BVerfG, Kammerbeschluss vom 22.5.2014 – 1 BvR 2882/13[1] Einführung In seiner jüngeren Rechtsprechung hat das BVerfG deutlich gemacht, dass Familiengerichte und Jugendämter aus seiner Sicht Kinder häufig zu schnell, ohne ausreichende Ermittlungen oder eingehende Begründung von ihren Eltern trennen bzw. nicht genügend Anstrengungen unternehmen, fremd untergebrac...mehr

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FF 11/2014, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgte Entziehung von Teilbereichen des Sorgerechts für ihren im November 2012 geborenen Sohn. [2] 1. a) Die Beschwerdeführerin ist bulgarische Staatsangehörige und lebte mit ihrem damaligen ebenfalls bulgarischen Lebensgefährten und der gemeinsamen, heute 15-jährigen Tochter in Bulgarie...mehr

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FF 11/2014, Das BVerfG, die... / 5. Besonders strenge Anforderungen an die Prüfung milderer Mittel aufgrund von Verschuldenserwägungen?

Hervorzuheben ist auch die Argumentation des BVerfG, dass im vorliegenden Fall besonders strenge Anforderungen an die Prüfung milderer Mittel zu stellen seien, weil die Unterbringung der Kinder nicht wegen einer missbräuchlichen Ausübung der elterlichen Sorge angeordnet worden sei, sondern freiwillig wegen eines unverschuldeten Unvermögens der Eltern erfolgt sei. "Aufgrund d...mehr

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FF 11/2014, Das BVerfG, die... / 2. Sachverhalt

Der Sachverhalt des hier besprochenen Beschlusses ist von den aktuellen Entscheidungen vielleicht der außergewöhnlichste: Ein deutscher Mann, der jahrelang ein Kinderheim in Indien unterstützt hat, heiratet 2006 eine indische Frau, die er in diesem Projekt kennengelernt hat. Nach einer in Indien vorgenommenen künstlichen Befruchtung bringt die Frau im Jahr 2009 Zwillinge zur...mehr

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FF 11/2014, Das BVerfG, die... / 7. Konsequenzen für den Rechtsanwalt als Vertreter der Eltern in Kindesschutzverfahren

Der vorliegende Fall zeigt, dass die entscheidenden Weichen für eine mögliche Rückführung des Kindes gerade bei Neugeborenen und Kleinstkindern frühzeitig im Verfahren gestellt werden. Der Anwalt der Eltern sollte daher bereits im frühen ersten Termin nach §§ 155, 157 FamFG – insbesondere unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG und die Regelung des § 37 Abs. 1 SGB VI...mehr

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FF 11/2014, Anforderungen a... / 2 Anmerkung

Seit Jahresanfang wurde eine Vielzahl von Entscheidungen des BVerfG veröffentlicht, die sich mit der Problematik der Herausnahme oder Rückführung von Kindern in die elterliche Obhut auseinandersetzten.[1] Das BVerfG hat in diesen Entscheidungen die in gefestigter Rechtsprechung entwickelten – und zu Recht – strengen Maßstäbe aufrechterhalten, unter deren Voraussetzungen über...mehr

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FF 11/2014, FF 11/2014 / Vollstreckung

Im Vollstreckungsverfahren findet grundsätzlich keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gerichtlichen – zu vollstreckenden – Entscheidung statt. Neu hinzutretende Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels ausnahmsweise zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen, wenn darauf ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels gestützt ist und gewichtige Anhal...mehr

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FF 11/2014, FF 11/2014 / Vormundschaft/Pflegschaft

Der Vortrag des als Amtsvormund bestellten Jugendamtes, dass bei ihm weder fachlich in dieser Hinsicht qualifizierte Mitarbeiter vorhanden seien, noch die notwendige Zeit zur Vertretung und Einarbeitung in die asyl- und ausländerrechtliche Problematik aufgebracht werden könne, rechtfertigt nicht die Bestellung eines Mitvormundes (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 17.6.2014 – 5 ...mehr

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FF 11/2014, Das BVerfG, die... / Einführung

In seiner jüngeren Rechtsprechung hat das BVerfG deutlich gemacht, dass Familiengerichte und Jugendämter aus seiner Sicht Kinder häufig zu schnell, ohne ausreichende Ermittlungen oder eingehende Begründung von ihren Eltern trennen bzw. nicht genügend Anstrengungen unternehmen, fremd untergebrachte Kinder wieder in den elterlichen Haushalt zurückzuführen. Dies ist auch Gegens...mehr