Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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§ 2 Das Umgangsrecht / VIII. Umgangsrechtsvereinbarungen der Eltern

Rz. 237 Unter Geltung des FGG wurde eine zu gerichtlichem Protokoll geschlossene Vereinbarung der Eltern[849] zum Umgang nicht als Verfügung im Sinn des § 33 Abs. 1 FGG angesehen.[850] Sie musste daher familiengerichtlich gesondert gebilligt werden,[851] – sogenannte Erhebung zum Be­­schluss –, um als Vollstreckungstitel zu gelten. Nach nunmehr geltender Gesetzeslage sind ­E...mehr

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§ 13 Formularteil / d) Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gemäß § 1672 BGB (bis zur gesetzl. Neuregelung des § 1672 BGB)

Rz. 10 Muster 13.9: Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB Muster 13.9: Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache des _________________________ – Antragsteller/Vater – Verfahrensbevollmächtigt...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / f) Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)

Rz. 87 Im Rahmen der Vollzeitpflege erhält der Minderjährige eine stationäre Hilfe zur Erziehung in einer anderen Familie,[253] wenn ein weiterer Verbleib in der Herkunftsfamilie, d.h. bei den Eltern, nicht möglich ist, da sie die Versorgung und Erziehung nicht mehr gewährleisten können. Die Eltern haben einen Rechtsanspruch auf die Hilfeleistung nach § 33 SGB VIII, wenn dad...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / I. Internationale Zuständigkeit nach der Brüssel IIa-VO

Rz. 11 Im Bereich der Verordnungsmitgliedstaaten – das sind alle EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark[35] – ist für die Regelungen von Angelegenheiten der sog. elterlichen Verantwortung (für Deutschland vor allem: Sorge-, Umgangsrechts- und Kindesherausgabesachen; aber auch die nach öffentlichem Recht erfolgte Inobhutnahme und Inpflegegabe eines Kindes[36] seine grenzüberschrei...mehr

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§ 13 Formularteil / 4. Antrag auf mündliche Verhandlung und Aufhebungsantrag

Rz. 54 Muster 13.49: Antrag auf mündliche Verhandlung und Aufhebungsantrag Muster 13.49: Antrag auf mündliche Verhandlung und Aufhebungsantrag An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / c) Der Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII)

Rz. 78 Die kostenfreie Erziehungsbeistandschaft, die mit einer Hilfe nach § 29 SGB VIII verbunden werden kann, richtet sich an Kinder und Jugendliche, die Entwicklungs- und/oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen. Indem man dem unmittelbar betroffenen Minderjährigen eine dauerhafte Bezugsperson – die beratend tätig ist – zuordnet, soll eine Förderung seiner Verselbstständigung...mehr

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§ 13 Formularteil / c) Eigener Sorgerechtsantrag des anderen Elternteils

Rz. 9 Muster 13.8: Eigener Sorgerechtsantrag des anderen Elternteils Muster 13.8: Eigener Sorgerechtsantrag des anderen Elternteils An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Erklärungen vor dem Notar

Rz. 2 Muster 13.2: Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB Muster 13.2: Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB Notar _________________________ Urkunden-Register-Nr.: _________________________ Urkunde über die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge gemäß § 1626a BGB Vor dem Notar _________________________ er...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / b) Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)

Rz. 41 Zur Vermeidung der Fremdunterbringung eines Kindes (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII) in Notsituationen sieht § 20 SGB VIII die Unterstützungspflicht des Jugendamts vor, wenn der überwiegend betreuende Elternteil – auch Stief- und Pflegeelternteil[152] – aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen die bisherige Betreuung und Versorgung nicht mehr sicherstelle...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / II. Alter des Kindes

Rz. 6 Für die Frage der Bestellung eines Verfahrensbeistandes ist das Alter des Kindes im Ausgangspunkt unerheblich. Bestimmender Maßstab ist allein das Kindeswohl, d.h. die Frage, inwieweit es der Bestellung zur Wahrung der Kindesinteressen bedarf. Solange das Kind ohne Verfahrensbeistand auf den Vortrag der Eltern und die Ermittlungen des Jugendamts und des Gerichts angewi...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / II. Internationale Zuständigkeit nach dem KSÜ

Rz. 26 Das KSÜ[76] ist für Deutschland seit dem 1.1.2011 anwendbar, und zwar hinsichtlich der Frage des anwendbaren Rechts auch in Verfahren, die vor diesem Tag eingeleitet wurden.[77] Wie die Zuständigkeitsregelungen der Brüssel IIa-VO und des MSA gehen auch diejenigen des KSÜ den allgemeinen Regeln des nationalen Rechts vor und verdrängen sie. Erfasst wird aber nur die int...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung

Rz. 39 Muster 13.37: Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung Muster 13.37: Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung des _________________________ – Antragsteller/Vater – Verfahrensbevollmäc...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / II. Das Hilfeplanverfahren

Rz. 45 Für die in den §§ 27 bis 35, 35 a und 41 SGB VIII [156] normierten Hilfen sieht § 36 SGB VIII Regelungen zum Ablauf der diesen Hilfeleistungen zugrunde liegenden und auf den jeweiligen Einzelfall bezogenen Hilfeplanung sowie der an diesem Prozess zu beteiligenden Personen und Ins­­titutionen vor.[157] Abgeschlossen wird das Hilfeplanverfahren durch die Entscheidung, ob ...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Ordnungsmittel nach § 89 FamFG

Rz. 32 Muster 13.30: Antrag auf Ordnungsmittel nach § 89 FamFG Muster 13.30: Antrag auf Ordnungsmittel nach § 89 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln gem. § 89 FamFG der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbevollmächtig...mehr

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§ 13 Formularteil / 5. Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1684 BGB

Rz. 22 Muster 13.21: Abweisungsantrag Muster 13.21: Abweisungsantrag An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________ beantragen wir namens und in Vollmacht des...mehr

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§ 13 Formularteil / 3. Antrag auf mündliche Verhandlung und Zurückweisung sowie eigener Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Rz. 53 Muster 13.48: Antrag auf mündliche Verhandlung und Zurückweisung sowie eigener Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Muster 13.48: Antrag auf mündliche Verhandlung und Zurückweisung sowie eigener Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In d...mehr

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§ 13 Formularteil / 5. Antrag auf mündliche Verhandlung und Abänderungsantrag

Rz. 55 Muster 13.50: Antrag auf mündliche Verhandlung und Abänderungsantrag Muster 13.50: Antrag auf mündliche Verhandlung und Abänderungsantrag An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Abweisungsantrag zum Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts

Rz. 28 Muster 13.27: Abweisungsantrag zum Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts Muster 13.27: Abweisungsantrag zum Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Dritter

Rz. 35 Muster 13.33: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Dritter Muster 13.33: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Dritter An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Regelung des Umgangsrechts der _________________________ – Antragstellerin/Großmutter – Verfahrensbevollmächtigter: ____...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / B. Zuständigkeit

Rz. 10 Bei dem Abänderungsverfahren nach § 1696 Abs. 1 BGB sowie dem Überprüfungsverfahren nach § 1696 Abs. 2 BGB handelt es sich um selbstständige Verfahren,[49] so dass die gerichtliche Zuständigkeit jeweils neu zu prüfen ist. Es wird eine eigene Geschäftsnummer vergeben. Änderungen, die nach der abzuändernden Regelung eingetreten sind und auf die Zuständigkeit Einfluss ha...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Abänderung einer bestehenden Sorgerechtsentscheidung

Rz. 37 Muster 13.35: Antrag auf Abänderung einer bestehenden Sorgerechtsentscheidung Muster 13.35: Antrag auf Abänderung einer bestehenden Sorgerechtsentscheidung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Abänderung der bestehenden Sorgerechtsentscheidung des _________________________ – ...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / b) Die Obhutsperson des Kindes (Elternteil, Pflegeeltern, Freunde, etc.)

Rz. 77 Die Obhutsperson versucht zuweilen, durch einseitige und möglichst dramatische Darstellung des Falles einen Mitleidseffekt zu erzielen und Solidarität der örtlichen Presse – ggf. auch der Schule und des Jugendamts – für sich zu beanspruchen. Die Öffentlichkeit wirft hier dem Gericht, dem Gerichtsvollzieher und der Polizei schnell mangelnde Sensibilität oder sogar Unme...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 4. Sachverständigengutachten

Rz. 394 Das Gericht ist verfassungsrechtlich nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen. In den vom Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG beherrschten Verfahren muss dem Gericht auch insoweit überlassen bleiben, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelange...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / 2. § 158 Abs. 2 Nr. 2 FamFG

Rz. 12 In den Verfahren nach den §§ 1666, 1666a BGB ist die Bestellung eines Verfahrensbeistands erforderlich, wenn die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge in Betracht kommt.[30] Der Gesetzgeber hat sich hierbei an § 50 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 FGG angelehnt, dieses Regelbeispiel aber dadurch eingeschränkt, dass die vorgenannte Entziehung "in Betracht" kommen m...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Erwiderung zum Abänderungsantrag (§ 1696 BGB) auf Regelung des Umgangsrechts

Rz. 40 Muster 13.38: Erwiderung zum Abänderungsantrag (§ 1696 BGB) auf Regelung des Umgangsrechts Muster 13.38: Erwiderung zum Abänderungsantrag (§ 1696 BGB) auf Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. ________________...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Antrag auf Regelung des Umgangsrechts gemäß § 1685 BGB

Rz. 19 Muster 13.18: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Muster 13.18: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache Der _________________________ – Antragsteller– Verfahrensbevollmächtigter: _________________________ gegen _________________________ – Antr...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 2. Durchführung des unmittelbaren Zwangs

Rz. 47 Anders als das Ordnungsgeld und die Ordnungshaft ist die Anwendung unmittelbaren Zwangs nicht zuvor anzukündigen.[161] Die Vollstreckung obliegt dem zuständigen Gerichtsvollzieher, der sich der Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane bedienen kann (§ 213 Nr. 2 GVGA). Zugleich hat aber das Gericht die Möglichkeit, gemäß § 88 Abs. 2 FamFG anzuordnen, dass der Ger...mehr

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§ 13 Formularteil / 6. Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1685 BGB

Rz. 23 Muster 13.22: Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1685 BGB Muster 13.22: Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1685 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 3. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)

Rz. 98 Während sich die Hilfen zur Erziehung unmittelbar an die Personensorgeberechtigten als Anspruchsberechtigte richten, eröffnet § 35a SGB VIII einen Rechtsanspruch für den Minderjährigen selbst.[275] Bis zu seinem vollendeten 15. Lebensjahr erfolgt die Geltendmachung des Anspruchs durch den gesetzlichen Vertreter bzw. eine Pflegeperson im Rahmen ihrer Befugnis nach § 16...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Antrag auf mündliche Verhandlung und Zurückweisung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Rz. 52 Muster 13.47: Antrag auf mündliche Verhandlung und Zurückweisung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Muster 13.47: Antrag auf mündliche Verhandlung und Zurückweisung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / f) Sonstige Gründe

Rz. 175 Auch einem in längerer Strafhaft befindlichen umgangsberechtigten Elternteil kann der Umgangskontakt nicht versagt werden. Ein begleiteter Umgang in der JVA muss durch den Staat organisatorisch ermöglicht werden.[671] Eine Erweiterung der Besuchszeit darf insbesondere nicht mit Berufung auf die geringen Interaktionsmöglichkeiten eines noch sehr kleinen Kindes versagt...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Recht der einstweiligen Anordnung wurde durch das FamFG grundlegend verändert. Die ausdrücklich in § 49 FamFG geregelte einstweilige Anordnung ersetzt sowohl die zuvor im FGG nicht existente und lediglich auf Richterrecht beruhende vorläufige Anordnung [1] als auch die bis zum 31.8.2009 in den §§ 620 ff., 621g ZPO geregelte einstweilige Anordnung. Rz. 2 Der Eilrechts...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Genehmigungsbedürftige Geschäfte

Rz. 123 Im Zusammenhang mit besonders wichtigen oder riskanten Geschäften bedarf es zur Legitimation des gesetzlichen Vertreters einer gesonderten gerichtlichen Genehmigung. § 1643 BGB ist zwingendes Recht, wobei ein Elternteil den dort genannten Beschränkungen aber nur unterliegt, wenn er als gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen auftritt. Davon ist etwa dann nicht ausz...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Begriff und Umfang

Rz. 384 Ziel des Amtsermittlungsgrundsatzes ist einerseits die Sachaufklärung, andererseits aber auch die bestmögliche Gewährung rechtlichen Gehörs, Art. 103 Abs. 1 GG.[1352] Das Gericht ist von sich aus berechtigt und verpflichtet, alle erforderlichen Tatsachen zu ermitteln, um eine Entscheidung treffen zu können, die dem Kindeswohl gerecht wird.[1353] Bestandteil des Amtse...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 3. Sonderproblem: Abänderungsmaßstab des Beschwerdegerichts bei vollzogenen erstinstanzlichen einstweiligen Anordnungen

Rz. 53 Nicht wenige Obergerichte gehen – in Anlehnung an entsprechend vom BVerfG formulierte Maßstäbe – in Fällen vollzogener erstinstanzlicher einstweiliger Anordnungen[129] über das Aufenthaltsbestimmungsrecht davon aus, dass die Abwägung, ob eine Abänderung der einstweiligen Anordnung noch vor der Hauptsacheentscheidung angezeigt sei, nicht an einer Sanktion des Fehlverha...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Freiheitsentziehende Maßnahmen

Rz. 92 Aus § 1631b BGB folgt, dass eine mit einer Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung des Kindes nur auf der Grundlage einer entsprechenden familiengerichtlichen Genehmigung zulässig ist (zur jugendhilferechtlichen, mit Freiheitsentziehung verbundenen Inobhutnahme siehe § 12 Rdn 107 ff.).[306] Erfasst wird hiervon primär die Unterbringung in einem Heim, einem Kranke...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / I. Allgemeines

Rz. 178 § 1666 BGB ist die einfachrechtliche Ausgestaltung des dem Staat nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG dem Kind gegenüber obliegenden Wächteramts.[597] Zugleich konkretisiert diese Norm die durch Art. 8 EMRK geforderte staatliche Achtung des Familienlebens.[598] Der Staat darf allerdings in das nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG gewährleistete Elternrecht auf Pflege und Erziehung der K...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 3. Antragstellung innerhalb der Jahresfrist

Rz. 106 Der Antrag auf Rückgabe eines widerrechtlich verbrachten Kindes muss innerhalb der Jahresfrist bei dem zuständigen Gericht gestellt werden. Eine Antragstellung bei der Zentralen Behörde reicht angesichts des eindeutigen Wortlauts von Art. 12 Abs. 1 HKÜ nicht aus.[288] Es kommt hingegen nicht darauf an, ob das Gericht binnen eines Jahres seit der Entführung entschiede...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / I. Ziele des HKÜ

Rz. 84 Im Rahmen des HKÜ ist es nicht Aufgabe des Familiengerichts, die Frage zu prüfen, welchem Elternteil das Sorgerecht zu übertragen ist (siehe Art. 16, 19 HKÜ). Dies wird leider in der Praxis – auch von Jugendämtern – gelegentlich verkannt. Es geht vielmehr nur um die Frage, ob der antragstellende Elternteil berechtigt ist, auf Grundlage des HKÜ die Rückführung des Kind...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / h) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)

Rz. 94 Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung richtet sich an Jugendliche (§ 7 Abs. 1 SGB VIII), die als besonders gefährdet[267] und, mit Blick auf ihre Vita, als überdurchschnittlich belastet bewertet werden müssen. Angesprochen werden sollen Jugendliche, die in ihrer Entwicklung Gewalt oder Beziehungstraumata erfahren haben und mit den sonstigen Formen der Hilfe...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / d) Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Rz. 81 Während sich die soziale Gruppenarbeit und die Erziehungsbeistandschaft primär an Kinder und Jugendliche richten und nur flankierend die Familie selbst einbezogen wird, steht bei der – gem. § 91 SGB VIII kostenfreien – sozialpädagogischen Familienhilfe die Familie selbst im Blickpunkt. Vorrangige Zielgruppe sind sozial benachteiligte Familien, die neben Einschränkunge...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Regelung des Umgangsrechts gemäß § 1684 BGB

Rz. 18 Muster 13.17: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Muster 13.17: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache Der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbevollmächtigter: _________________________ gegen _____________________...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Obhut (§ 1629 BGB)

Rz. 141 Die Alleinvertretung nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB richtet sich danach, welcher Elternteil das Kind in seiner Obhut hat. Soweit sich beide Elternteile erst um diese Obhut bemühen, findet § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB keine Anwendung.[512] Befindet sich das Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge in der Obhut eines Dritten, so ist ein Ergänzungspfleger zu bestellen.[513] Rz. 14...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / c) Rechtliche Folgen

Rz. 66 Wird eine Hilfe zur Erziehung gewährt, so muss sich die jeweilige Leistung stringent an dem konkreten Sachverhalt orientieren und soweit wie möglich auch das soziale Umfeld einbeziehen. Neben einem Hilfeplan bedarf es einer sozialpädagogischen Diagnose, so dass der erzieherische Bedarf individuell ermittelt werden kann. Soweit der Gesetzestext auf die Möglichkeiten de...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / a) Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII)

Rz. 71 Durch ein ambulantes und damit kostenfreies[230] Beratungs- und Therapieangebot[231] sollen individuelle sowie familienbezogene Probleme geklärt und bewältigt werden.[232] Die Erziehungsberatung geht also in Abgrenzung zu § 16 SGB VIII über eine rein präventive Tätigkeit hinaus.[233] Die Leistung richtet sich an Minderjährige, junge Volljährige, Eltern und Erziehungsb...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / I. Sachliche und persönliche Betroffenheit

Rz. 5 Verfahrenskostenhilfe kann in Kindschaftssachen nur einem Beteiligten bewilligt werden.[10] Aus § 7 FamFG folgt, wer in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Beteiligter und damit auch grundsätzlich berechtigt sein kann, zur Interessenvertretung in dem jeweiligen Verfahren um staatliche Kostenübernahme nachzusuchen.[11] Wird in einem Antragsverfahren ein unbed...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / aa) Fehlende elterliche Kooperationsbereitschaft

Rz. 243 Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.4.2013[889] zum 19.5.2013 (siehe dazu eingehend Rdn 37 ff.) durchgängig hervorgehoben, dass es keinen Vorrang der gemeinsamen Sorge vor der Alleinsorge gebe.[890] Zwischen beiden Sorgerechtsgestaltungen bestehe ke...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / VI. Die Änderungen des HKÜ durch die Brüssel IIa-VO

Rz. 150 Die Brüssel IIa-VO modifiziert – menschenrechtskonform[484] – das HKÜ-Verfahren im Verhältnis der Verordnungsmitgliedstaaten[485] zueinander (siehe Wortlaut von Art. 10, 11 Abs. 1 Brüssel IIa-VO) bedeutsam.[486] Zwar bleibt ausweislich Art. 11 Abs. 1 Brüssel IIa-VO die Rechtsgrundlage für die Rückführung des Kindes Art. 12 Abs. 1 HKÜ. Die Verordnung ergänzt und verst...mehr

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FF 12/2016, FF 12/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Gegenüber dem Umgangsausschluss ist die Anordnung von Ordnungsmitteln dann kein milderes Mittel, wenn diese ungeeignet oder gar kindeswohlgefährdend wären. b) Ein Umgangsausschluss kann bei Vorliegen besonderer Umstände auch unbefristet erfolgen (hier: nachdrückliche Ablehnung des Umgangs durch das 12-jährige Kind seit acht Jahren, Belastung des Kindes durch Vielzahl von ...mehr

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FF 12/2016, Entziehung des ... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Das Verfahren betrifft die teilweise Entziehung der elterlichen Sorge. Die Rechtsbeschwerdeführer sind die Eltern des betroffenen Kindes, ihres 2008 geborenen Sohnes David, und seiner 2004 geborenen Schwester. [2] Den Eltern wurde wegen bei ihnen bestehender intellektueller Minderbegabungen und daraus resultierender kognitiver und sozialer Defizite seit 2007 Hilfe zur ...mehr