Kanzlei

Die Büros von Anwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Notaren werden – unabhängig von ihrer jeweiligen Rechtsform – Kanzlei genannt.

Der Begriff der Kanzlei geht auf den lateinischen Begriff „Cancellarius“ zurück. Der Cancellarius war im alten Rom ein Amtsdiener, der den Verkehr an den Schranken (lat.: cancelli) des Sitzungszimmers zwischen Beamten und Besuchern regelte. In der heutigen Zeit werden unter Kanzlei vor allem die Räumlichkeiten verstanden, in denen ein Anwalt oder Notar seinem Beruf nachgeht.

Der Name Kanzlei wird völlig unabhängig von der Rechtsform, in der Rechtsanwälte organisiert sein können, gebraucht. So spricht man von einer Kanzlei sowohl bei einem Einzelanwalt als auch bei einer Rechtsanwalts-GmbH und auch bei einer Partnerschaftsgesellschaft, einer Sozietät oder Bürogemeinschaft.

Kanzleien und Staatskanzleien

Nichts mit den Rechtsanwaltskanzleien zu tun haben die sog. Staatskanzleien. Diese obersten Landesbehörden unterstützen die jeweiligen  Ministerpräsidenten in einem Bundesland bei der Ausübung der Regierungsgeschäfte. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißen sie Senatskanzleien.