Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Von der gesonderten Festste... / III. Die Bewertung in der Praxis nach §§ 151 ff. BewG

Betrifft eine Erbschaft oder eine Schenkung einen Anteil einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder -gemeinschaft, ist der Anteil am Wert dieser Gesellschaft gesondert festzustellen. Allgemein gesprochen ist der Anteil am Wert von anderen als in § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BewG genannten Vermögensgegenständen und von Schulden, die mehreren Personen zustehen, geson...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 4 Bemessungszeitraum

Rz. 10 Die Höhe der KSt bestimmt sich nach § 7 Abs. 3 S. 2 KStG jeweils nach den Bemessungsgrundlagen für ein Kj. Der Tarifsteuersatz ist also jeweils auf die Bemessungsgrundlage, das zu versteuernde Einkommen, anzuwenden, die einem bestimmten Kj. zuzuordnen ist. Der Bemessungszeitraum ist damit derselbe wie bei der ESt.[1] Rz. 10a Der Bemessungszeitraum ist ein materieller B...mehr

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Von der gesonderten Festste... / V. Möglichkeit der gewerblichen Prägung

Bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG ist eine Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG durchzuführen. Hierbei ist eine abschließende Begünstigung i.S.v. §§ 13a, 13b ErbStG ausgeschlossen, da es an begünstigungsfähigem Vermögen fehlt (Halaczinsky in Rössler/Troll, 34. EL 1/2022, § 151 BewG Rz. 27). Dabei ist es fraglich, ob sich durch die Möglichkeit der gewe...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Kapitalüberlassung an nahestehende Personen oder von Anteilseignern (Rz. 134 ff.)

Der Ausschluss des Steuersatzes nach § 32d Abs. 1 EStG findet gem. § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG bei Einkünften i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG Anwendung, wenn der Darlehensnehmer eine natürliche Person ist, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Eink...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.3.3 Besonderheiten bei Körperschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

Rz. 22 Betreibt eine Kapitalgesellschaft[1], eine Genossenschaft[2] oder ein Versicherungs- und Pensionsfondsverein a. G.[3] einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, gelten nach § 8 Abs. 2 KStG alle Einkünfte, also auch die aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bezogenen, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Eine solche Körperschaft kann Abschlüsse für ein vom K...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.1 Zeitlicher Umfang

Rz. 25 Nach § 7 Abs. 4 KStG ist bei Steuerpflichtigen, die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen, der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie regelmäßig Abschlüsse machen. Der Ausdruck "regelmäßig" ist nicht in seinem eigentlichen Wortsinn zu verstehen, weil dann Fälle der Umstellung des Wirtschaftsjahrs nicht hierunter fallen wü...mehr

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Von der gesonderten Festste... / VI. Zusammenfassung und Fazit

Bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft bzw. -gemeinschaft schließen sich mehrere Personen zusammen und erzielen gemeinsam Überschusseinkünfte – i.d.R. Einkünfte aus VuV oder Kapitalvermögen. Hierbei gelten aufgrund des fehlenden steuerlichen Betriebsvermögens die Grundsätze der Bruchteilsgemeinschaft nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Bewertungsrechtlich werden die Verm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 2.3 Schema der Einkommensermittlung

Rz. 7 Aus der Systematik der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ergibt sich ein Schema zur Einkommensermittlung.[1] Dieses Schema hat für zwei Fragen materielle Bedeutung, nämlich für die Frage, welcher Betrag als "Gewinn aus Gewerbebetrieb" der GewSt zugrunde zu legen ist, und ob die abzugsfähigen Spenden einen vortragsfähigen Verlust erhöhen. Dabei besteht die Prob...mehr

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Von der gesonderten Festste... / II. Vermögensverwaltende Personengesellschaften und -gemeinschaften

Unter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder -gemeinschaft wird eine Gesellschaft verstanden, bei der sich mehrere Personen zusammenschließen und gemeinsam Überschusseinkünfte – meist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV) oder Kapitalvermögen nach §§ 20, 21 EStG – erzielen. Im Gegensatz zu Gesellschaften mit Gewinneinkünften gelten die Grundsätze der ...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.4.1.3 Kapitalgesellschaft

Rz. 26 Einer Kapitalgesellschaft sind alle Verbindlichkeiten zuzurechnen, die in ihrem Namen begründet worden sind. Es kommt hierbei nicht auf die Veranlassung an. Maßgeblich sind die allgemeinen Vertretungsvorschriften, insbesondere §§ 164 ff. BGB, §§ 78 ff. AktG, §§ 35 ff. GmbHG. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die Verbindlichkeit wirtschaftlich mit dem Betrieb zusamm...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.4.2.3 Kapitalgesellschaft

Rz. 32 Wie handelsrechtlich sind auch steuerrechtlich alle Verbindlichkeiten einer Kapitalgesellschaft zuzurechnen, die in ihrem Namen begründet worden sind.[1] Negative Betriebsergebnisse aus aufgrund der Verbindlichkeiten erworbenen sogenannten "Liebhaberei-Objekten" können aber von der Finanzverwaltung und der Finanzrechtsprechung unberücksichtigt bleiben oder sogar als v...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 4.3 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rz. 45 Anzahlungen auf Bestellungen liegen nur vor, wenn sie sich auf den Umsatzerlösen entsprechende Lieferungen oder Leistungen beziehen. Dies folgt aus dem Wortlaut "… auf Bestellungen" und aus der Möglichkeit einer offenen Absetzung von den Vorräten, welche die Entsprechung der Posten voraussetzt.[1] Sind die Anzahlungen auf andere Sachverhalte gerichtet, z. B. den Erwer...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 6.5.2 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rz. 117 Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften haben erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen unter den Verbindlichkeiten gesondert (als "erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen") auszuweisen, soweit es nicht erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen von Vorräten sind, die vom Posten "Vorräte" offen abgesetzt worden sind.[1] Bei ihnen steht aber zunächst die Lieferung der b...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 8.2 Antizipativa

Rz. 141 Sind unter dem Posten "Verbindlichkeiten" Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, so müssen Beträge, die einen größeren Umfang haben, im Anhang erläutert werden.[1] Praxis-Beispiel Verpflichtung aus Miet- oder Pachtvertrag, die einen vor dem Abschlussstichtag liegenden Zeitraum umfasst, aber erst im folgenden...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 4.9.1 Arten

Rz. 65 Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören alle Verbindlichkeiten, die nicht unter einer anderen Bezeichnung gesondert auszuweisen sind. Sie stellen daher einen Auffangposten für alle nicht unter einem anderen Posten auszuweisenden Verbindlichkeiten dar.[1] Rz. 66 vorläufig frei Rz. 67 Bei diesen Posten ist zunächst zu entscheiden, ob sie nicht unter anderen Passivposte...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 6.3 Große und mittelgroße Kapital- und KapCo-Gesellschaften

Rz. 108 Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften haben die Verbindlichkeiten in der Bilanz wie folgt zu gliedern:[1] Anleihen, davon konvertibel; Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen; Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen; Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung ...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 6.5.1 Restlaufzeiten bis zu einem Jahr

Rz. 116 Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften [1] haben den Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten zu vermerken.[2] Verbindlichkeiten, die innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Jahresabschluss fällig werden, belasten erheblich die Liquidität des Unternehmens. Daher sind sie von Kapital- und KapC...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 6.5.3 Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Rz. 118 Haftungsverhältnisse (siehe Rz. 109 ff.) sind zu vermerken, wenn sie nicht auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen sind.[1] Sind also die Voraussetzungen für einen Passivposten erfüllt, geht die Passivierung dem Vermerk vor. Begrifflich ist jedoch bei Eventualverbindlichkeiten eine Belastung des Unternehmens weder eingetreten noch wahrscheinlich. Es bestehen daher...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 6.2 Einzelunternehmen, Personengesellschaften, kleine Kapital- und KapCo-Gesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften sowie Kleinst-KapCo-Gesellschaften

Rz. 106 Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist eine Gliederung der Bilanz nicht vorgeschrieben. Kleine Kapital- und KapCo-Gesellschaften brauchen nur die nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Bilanzposten[1], Kleinstkapitalgesellschaften und Kleinst-KapCo-Gesellschaften mit Buchstaben bezeichneten Bilanzposten[2] in einer ...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / I. Problemstellung

§ 13a ErbStG gewährt bei der Unternehmensnachfolge für begünstigtes Vermögen einen Verschonungsabschlag von 85 % (Regelverschonung). Bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen des § 13a Abs. 10 ErbStG bleiben sogar 100 % des begünstigten Vermögens erbschaftsteuerfrei (Vollverschonung), sofern der Erwerb unter Hinzurechnung bestimmter Vorerwerbe 26 Mio. EUR nicht übersteigt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Voraussetzung für die Anwendung von Teileinkünfteverfahren bzw. § 32 d EStG (Satz 2)

„ 2 § 20 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes bleibt unberührt; ...” Rz. 361 [Autor/Stand] Verhältnis zu anderen Einkunftsarten. Leistungen der Familienstiftung an den Berechtigten gehören bei diesem nur nach Maßgabe des sog. Subsidiaritätsgrundsatzes (§ 20 Abs. 8 EStG) zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Vorrangig zählen sie zu den Gewinneinkünften bzw. den Einkünften aus V...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zurechnung bei Körperschaftsteuerpflichtigen (Satz 3)

Rz. 386 [Autor/Stand] Systematik und Kritik. Satz 3 bildet seinem Tatbestand nach die komplementäre Vorschrift zu Satz 1. Während jene Vorschrift ausdrücklich auf Zurechnungsadressaten anzuwenden ist, welche "ihre Einkünfte nicht nach dem Körperschaftsteuergesetz ermitteln", regelt diese die Verhältnisse bei Personen, "die ihre Einkünfte nach dem Körperschaftsteuergesetz erm...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / II. Anwendungsbereich des § 13 Abs. 6 Nr. 4 S. 2 ErbStG

§ 13 Abs. 6 ErbStG soll seinem Regelungszweck nach die wesentlichen Betriebsgrundlagen einer Kapitalgesellschaft erhalten und die Übertragung von Vermögen der Gesellschaft in das Privatvermögen der Gesellschafter verhindern.[3] Die Regelung ist daher eng auszulegen. Tatsächlich führt ein Insolvenzverfahren nicht in jedem Fall zu einer Zerschlagung des Unternehmens und damit ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Entsprechende Anwendung der §§ 7–13 (Satz 1)

„(9) 1 Ist eine ausländische Familienstiftung oder eine andere ausländische Stiftung im Sinne des Absatzes 10 ...” Rz. 406 [Autor/Stand] Zurechnungssubjekte. Subjekte der in Abs. 9 normierten Einkünftezurechnung sind ausländische Familienstiftungen sowie andere ausländische Stiftungen (vgl. auch Rz. 472). Wer dies ist, bestimmt sich nach den Regeln in Abs. 1–4 bzw. Abs. 10. "....mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / 5. Hauptsacheentscheidung vom 24.11.2021

Das FG Münster stellt zunächst fest, dass nach dem Wortlaut des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG die begehrten Begünstigungen nach § 13a Abs. 1 und Abs. 2 ErbStG im Streitfall vollständig ausgeschlossen sind. Im Anschluss wird dann ausgeführt: Zitat "Jedoch ist die Vorschrift des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG ihrem Normzweck entsprechend im Wege der teleologischen Reduktion dahingehend ein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 66 [Autor/Stand] Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG. Es ist offensichtlich, dass Stifter sowie Bezugs- und Anfallsberechtigte ausländischer Stiftungen durch § 15 stärker belastet werden als sie es würden, wenn sie in einem nämlichen Rechtsverhältnis zu einer inländischen Stiftung stünden. Diese Ungleichbehandlung muss sich an Art. 3 Abs. 1 GG messen lassen. Ausgangspunkt...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / III. Gestaltende Lösung

Um eine Nachsteuer wegen Verstoßes gegen die Behaltensfrist zu vermeiden, kommt primär eine Heilung des Verstoßes in Betracht, indem der Veräußerungserlös nach § 13a Abs. 6 S. 3 ErbStG reinvestiert wird. Dies muss allerdings nach § 13a Abs. 6 S. 4 ErbStG innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Tatsächlich kann die Krise länger als sechs Monaten dauern. Beteiligungen oder Wirts...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu völkerrechtlichen Grundsätzen und zu DBA

Rz. 36 [Autor/Stand] Gebot der Nichteinmischung. § 15 hat in hohem Maße extraterritoriale Wirkung, da er selbst solche Einkünfte der Besteuerung unterwirft, die weder hinsichtlich der Person, die sie erzielt, noch der Quelle, aus der sie gespeist werden, einen Bezug zum Inland aufweisen. Gleiches gilt für das Stiftungsvermögen. Damit ist das völkerrechtliche Gebot der Nichte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Verhältnis zu innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Rz. 76 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 2 Nr. 1 KStG. Das Verhältnis von § 15 zu § 2 Nr. 1 KStG ist unter einem doppelten Gesichtspunkt zu betrachten: Mit Blick auf die Rechtsfolgen stehen die Vorschrift losgelöst nebeneinander. Die Zurechnung von Stiftungseinkünften erfolgt unabhängig davon, ob die Stiftung inländische Einkünfte (i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 49 EStG)...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / bb) FG Münster vom 24.11.2021

Der vom FG Münster vertretene Hauptzweckansatz hat im Vergleich dazu sowohl einen anderen Bezugspunkt als auch eine unterschiedliche Funktion. Bezugspunkt ist nicht das einzelne Wirtschaftsgut, sondern die Tätigkeit der Gesellschaft, an der Anteile übergehen, insgesamt. Funktion ist nicht die Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Vermögen, sondern die Frage der A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Steuerfreiheit von Zuwendungen (Satz 1)

„(11) 1 Zuwendungen der ausländischen Familienstiftung unterliegen bei Personen im Sinne des Absatzes 1 nicht der Besteuerung, ...” Rz. 496 [Autor/Stand] Zuwendungen. Da Abs. 11 nur für die Besteuerung des Einkommens der Destinatäre Anwendung findet (vgl. zu den erfassten Steuerarten näher Rz. 499), erscheint die Verwendung des Begriffs "Zuwendung" unglücklich. Im Einkommenst...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 12.4 Auswirkungen auf die handelsrechtliche Rechnungslegung

Für die Bilanzierung latenter Steuern aus Organgesellschaften ist nach herrschender Auffassung im Handelsrecht die rechtliche (formale) Betrachtungsweise maßgeblich. Demnach sind Bewertungsunterschiede aus Bilanzposten der Organgesellschaft grundsätzlich beim Organträger zu latenzieren, sofern es sich um temporäre Differenzen handelt. Durch die Einlagenlösung in Bezug auf org...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / 1

Die Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen stellen ein Kernelement der erbschaftsteuerlichen Regelungen dar. Werden Anteile an Kapitalgesellschaften begünstigt übertragen, dann können diese nach § 13a Abs. 6 Nr. 4 S. 1 ErbStG innerhalb der Behaltensfrist nicht veräußert werden. Dasselbe gilt nach § 13a Abs. 6 Nr. 4 S. 2 ErbStG, wenn die Gesellschaft innerhalb der Behalten...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Spätere Gesetzesänderungen

Rz. 9 [Autor/Stand] JStG 2009. Durch das JStG 2009[2] wurden die Abs. 6 und 7 angefügt. Mit § 15 Abs. 6 versuchte der Gesetzgeber, unionsrechtlichen Bedenken der Europäischen Kommission Rechnung zu tragen, die ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hatte (vgl. § 15 AStG Anh. 2 Rz. 6). Von der Einkommenszurechnung (heute: Einkünftezu...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Konzept der Beherrschungsmöglichkeit

Tz. 13 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Ob eine Konzernrechnungslegungspflicht besteht, bestimmt sich nach den §§ 290–293 HGB (oder nach § 11 PublG). Diese werden durch DRS 19 "Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises" konkretisiert (§ 342 Abs. 2 HGB – Konzern-GoB-Vermutung). Die Konzernrechnungslegungspflicht knüpft nicht an eine Legaldefinition ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Bis einschließlich VZ 2012: Entsprechende Anwendung von § 5 und § 12 sowie Ausschluss der Anwendung des Vierten Teils des AStG

„(5) [1] §§ 5 und 12 sind entsprechend anzuwenden.” Rz. 246 [Autor/Stand] Widersprüchliche Regelung. Die in § 15 Abs. 5 a.F. angeordnete entsprechende Anwendung von § 5 ist insoweit in sich widersprüchlich, als § 15 Abs. 1 bis zum VZ 2012 einschließlich eine Einkommenszurechnung und § 5 nur eine Einkünftezurechnung vorsahen. Außerdem erfordert § 15 Abs. 1 ausdrücklich die unb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / k) Einziehung von Taterträgen bei Dritten

Rz. 372 [Autor/Stand] Die Einziehung von Taterträgen bei anderen richtet sich nach § 73b StGB. Die Einziehung bei Dritten kommt insb. in Betracht, wenn diese unentgeltlich oder ohne Rechtsgrund "etwas" vom Täter oder Teilnehmer erlangt haben. Rz. 373 [Autor/Stand] § 73b StGB erfasst vornehmlich die sog. Vertreterfälle und Verschiebefälle [3]. Erlaubt ist nunmehr der Zugriff vo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Rechtslage zwischen VZ 2009 und VZ 2013

„ 1 Das nach Absatz 1 zuzurechnende Einkommen ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. 2 Ergibt sich ein negativer Betrag, entfällt die Zurechnung. 3 § 10d des Einkommensteuergesetzes ist entsprechend anzuwenden.” Rz. 329 [Autor/Stand] Einkommensermittlung nach dem KStG. Das Einkommen der Familienstiftung war nach den für juris...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Entsprechende Anwendung von § 10 Abs. 3 und Nichtberücksichtigung von § 8b KStG (Satz 2)

„ [2] Bei der Ermittlung der Einkünfte gilt § 10 Absatz 3 entsprechend; ... „ Rz. 311 [Autor/Stand] Einkünfteermittlung. Die eher allgemein gehaltene Anordnung, die Einkünfte der Stiftung „in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes ” zu ermitteln, wird durch den Verweis auf § 10 Abs. 3 konkretisiert Auf die Doppe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 46 [Autor/Stand] Verletzung der Grundfreiheiten des Unionsrechts. Die Frage der Unionsrechtswidrigkeit von § 15 ist im Schrifttum vertieft diskutiert und zumeist bejaht worden.[2] Geltend gemacht wurde ein ungerechtfertigte Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit.[3] Zum Verhältnis beider Grundfreiheiten ist zu beachten, dass die primäre B...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Inhaltliche Anforderungen

Tz. 42 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Für eine befreiende Offenlegung werden an einen IFRS-Einzelabschluss kumulativ folgende inhaltliche Anforderungen gestellt: Es müssen sämtliche von der Europäischen Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards vollumfänglich beachtet werden (vgl. Tz. 43); darüber hinaus sind auch die in § 325 Abs. 2a Satz 3 HGB abschließend gena...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Susta... / 2 EU-Taxonomie (Nicht-Finanzunternehmen)

Kernaussage Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits bisher eine nichtfinanzielle Erklärung (§ 289b HGB) zu erstellen hatten, mussten 2022 erstmals über die Taxonomiefähigkeit ("elegibility") ihrer Wirtschaftstätigkeiten für die Umweltziele 1 und 2 berichten und werden 2023 zusätzlich über die Taxonomiekonformität ("alignment") ihrer Wirtschaftstätigkeiten berichten....mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 17 Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten

Kernaussage Die vertretungsberechtigten Mitglieder von Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften sowie von Unternehmen, die dem PublG unterliegen, müssen ihre Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, elektronisch an das Unternehmensregister übermitteln. Die vertretungsberechtigten Mitglieder von Kapitalgesell...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 15 Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Amonn in Locher/Rolli/Spori (Hrsg.), Internationales Steuerrecht in der Schweiz, Festschrift für Ryser, Bern 2005; Angermann/Fick, Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) – Anwendungsfragen bei internationalen Sachverhalten, DStR 2004, 299; Baranowski, B...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 37 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Art. 5 der IAS-VO ermächtigt die Mitgliedstaaten, die Anwendung der IFRS für den Einzelabschluss von kapitalmarktorientierten wie auch von nicht kapitalmarktorientierten Gesellschaften zwingend anzuordnen oder freiwillig zu gestatten. Tz. 38 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Mit dem BilReG hat der deutsche Gesetzgeber allen Gesellschaften das Wahlrech...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinnausschüttungen der Zwischengesellschaft (Satz 2)

Rz. 441 [Autor/Stand] Normzweck und Anwendbarkeit nach ATAD-UmsG. Abs. 9 Satz 2 dient, ebenso wie § 15 Abs. 10 Satz 2 und Abs. 11, der Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung.[2] Insoweit, als Einkünfte der Stiftung nach § 15 Abs. 9 Satz 1 bereits hinzugerechnet wurden, soll die Ausschüttung von Gewinnen an die Stiftung, die auf diesen Einkünften beruhen, dort nicht noch ...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / a) Wille des Gesetzgebers

§ 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG in seiner heutigen Fassung wurde durch die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses vom 22.6.2016 mit folgender Begründung eingefügt: Zitat "Satz 2 nimmt solches begünstigungsfähiges Vermögen von der Verschonung aus, das nahezu ausschließlich aus Verwaltungsvermögen besteht. Besteht betriebliches Vermögen oder das Vermögen einer Gesell...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften

Tz. 5 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU (nicht auch des EWR) sind nach Art. 4 der IAS-VO verpflichtet, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den von der EU übernommenen (= endorsten) internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen (Art. 2 IAS-VO). Mit dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs Großbr...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Anwendungsbereich

Tz. 16 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach IAS 1.10 (d) ist eine Kapitalflussrechnung zwingender Bestandteil eines vollständigen Abschlusses, unabhängig davon, ob es sich bei dem Abschluss um einen Konzernabschluss oder einen separaten Einzelabschluss handelt (vgl. IAS 1.4). Entsprechend wird in IAS 7.1 eine Verpflichtung zur Aufstellung von Kapitalflussrechnungen für sämtliche U...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Gleichstellung sonstiger Vermögen/Vereinigungen (Abs. 4)

"(4) Den Stiftungen stehen sonstige Zweckvermögen, Vermögensmassen und rechtsfähige oder nichtrechtsfähige Personenvereinigungen gleich." Rz. 201 [Autor/Stand] Maßgebende Rechtsträger. Der Begriff "Stiftung" i.S. von § 15 zielt auf einen bestimmten Typ von Rechtsform und nicht auf einen bestimmten Namen ab (vgl. zum Begriff Rz. 162 f.). Diesen Grundsatz verdeutlicht § 15 Abs....mehr