Fachbeiträge & Kommentare zu Kappungsgrenze

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§ 11 Gebühren und Kosten / I. Allgemeines

Rz. 9 Zum 1.7.2006 ist die Neufassung des § 34 RVG in Kraft getreten. Grundlage dieser einschneidenden Änderung des § 34 RVG ist das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Artikel 5, 8.[12] Seit dem 1.7.2006 lautet die Fassung der Vorschrift des § 34 RVG wie folgt: § 34 RVG Beratung, Gutachten und Mediation (1) 1Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 7. Kappungsgrenze

Tz. 86 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 10 AO n. F. schreibt fest, dass der einzelne Verspätungszuschlag auf volle Euro abzurunden ist und 25 000 Euro (Kappungsgrenze) nicht überschreiten darf. Tz. 87 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 vorläufig freimehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / 2. Keine Begrenzung

Eine Begrenzung oder ein Höchstwert ist nicht vorgesehen.[2] Allerdings war im ersten Referentenentwurf noch eine Kappungsgrenze von 5.000,00 EUR beabsichtigt. Dieser Betrag war als Höchstwert gedacht, falls die Kumulation mehrerer Anrechte einen höheren Betrag ergeben sollte. Dieser Höchstwert ist dann im Rahmen der Überarbeitung des Gesetzesentwurfes wieder verworfen worde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56; Gersch, Die Kosten des Beigeladenen, AO-StB 2001, 59; Gluth, Kostenüberlegungen bei Beendigung des Verfahrens, AO-StB 2001, 156; Mack, Kosten im FG-Verfahren, AO-StB 2002, 321; H. Schwarz, Probleme der Streitwertermittlung, AO-StB 2003, 165; Braun/Hansens, RVG-Praxis, 1. Aufl. 2004; Dellner, Auswirkungen der ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundtatbestand

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 1 AO n. F. entspricht im Grundsatz § 152 Abs. 1 AO a. F. (vgl. dazu Rz. 6 ff.). Einzig durch die neu formulierte Verschuldensregelung ist nunmehr gesetzlich festgelegt, dass der Erklärungspflichtige die Entschuldbarkeit (vgl. dazu Rz. 8 ff.) glaubhaft zu machen hat (nicht gefordert ist der Beweis). Zudem ist nunmehr in die Ve...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Ermessensgrenzen

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des festzusetzenden Verspätungszuschlags ist doppelt begrenzt. Er darf höchstens 10 % der festgesetzten Steuer (und nicht des "Zahlbetrages", BFH v. 19.11.2013, XI B 50/13, BFH/NV 2014, 295) oder des festgesetzten Messbetrags und zudem höchstens 25 000 EUR betragen (§ 152 Abs. 2 Satz 1 AO). In Verfahren über die gesonderte Fest...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Höhe der Gebühren

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe der Anwaltsgebühren bestimmt sich nach dem Streitwert (§ 32 Abs. 1 RVG), im Übrigen nach dem Gegenstandswert, also nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 Abs. 1 RVG); zum Streitwert s. Vor § 135 FGO Rz. 23 ff. Der Rechtsanwalt kann die gerichtliche Festsetzung aus eigenem Recht betreiben (§ 32 Abs...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Rechtsbehelfsverfahren: Abrechnung des Einspruchsverfahrens – weitere Tatbestände

In HHG 4/2018 und 5/21018 hatten wir Grundsätzliches zur Abrechnung des Einspruchsverfahrens bzw. die vorangegangene Bescheidprüfung in diesem Zusammenhang dargestellt. Im Folgenden geht es nun um Gebühren für die Anfertigung einer Steuererklärung, eine Obergrenze für Gebührentatbestände sowie mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit. Steuererklärung (§§ 40 Abs. 3, 24 StB...mehr

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AGS 6/2018, Anpassung der A... / Welche Forderungen sind erhoben?

Seit November 2016 erarbeiteten die beiden RVG-Ausschüsse von DAV und BRAK ein gemeinsames Papier zur Vorlage an Ministerium und Politik. Im Dezember 2017 wurden die Beratungen abgeschlossen. Der Forderungskatalog umfasst: Hinweis Hervorzu...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / b) Begrenzung

Rz. 18 Zu beachten ist, dass die BGB-Vergütung begrenzt ist, wenn der Anwalt einen Verbraucher (§ 13 BGB) berät, was in Familiensachen grundsätzlich immer der Fall sein dürfte. Die Beratungsgebühr ist dann begrenzt auf Rz. 1...mehr

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AGS 10/2017, Keine Begrenzu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Allerdings richtet sich der Wert in Versorgungsausgleichssachen nicht nach 10 % des Verfahrenswertes der Ehesache, sondern nach 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten, da hier der Wert der Ehesache jedoch ohne Berücksichtigung von Vermögen mit dem dreifachen Nettoeinkommen der Eheleute berechnet worden ist, war die Festsetzung im...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 4. Anpassung des Zugewinnausgleichsrechts an die Regelungen im deutsch-französischen Wahlgüterstand?

Mit Gesetz vom 15.12.2013 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates dem Abkommen zugestimmt. Ergänzende Umsetzungsregelungen wurden getroffen. Nachdem auch Frankreich das Abkommen ratifiziert hat, ist es zum 1.5.2013 in Kraft getreten. Der neu geschaffene Wahlgüterstand lehnt sich stark an die deutsche Zugewinngemeinschaft an. Vor allem bleibt das Vermögen der Ehegatt...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 3. Klärung der Bewertung eines Nießbrauchsrechts

Bis zum Jahre 2020 sollen nach statistischen Angaben 2 ½ Billionen (!) EUR vererbt werden.[70] Um die steuerlich eingeräumten Freibeträge auszunutzen, wählen viele Eltern die Möglichkeit, ihren Kindern zu Lebzeiten Vermögenswerte zu übertragen. Dies geschieht jeweils nach Ablauf von 10 Jahren. I.d.R. wird aber dann eine Nutznießung vorbehalten. Die Frage, wie ein Vermögenswe...mehr

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FF 11/2016, Eintragung eine... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung des BGH befasst sich erneut mit der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft und einer im Ausland rechtlich anerkannten Co-Mutterschaft. Dieses Thema hatte den BGH zuletzt Ende des Jahres 2014 im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft beschäftigt.[1] Rechtlicher Aufhänger war auch in diesem Fall die standesamtliche Eintragung einer Auslandsgeburt in da...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / I. Einleitung

Das erste Halbjahr 2015 wurde durch zwei mietrechtliche "Großereignisse" geprägt. Zunächst war da der 18.3.2015. An diesem Tag hat der BGH in drei Entscheidungen seine bisherige Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltungsklauseln "umgekrempelt". Die Bedeutung dieser Entscheidungen kann wahrscheinlich nicht hoch genug eingeordnet werden. Die Auswirkungen ...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / I. Einleitung

Nachdem mit dem Mietrechtsänderungsgesetz 2013 in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf die Kappungsgrenze in inzwischen rund 270 Gemeinden bei Mieterhöhungen nach § 558 Abs. 3 BGB von 20 auf 15 % gesenkt wurde, ist die Diskussion um eine Begrenzung der Wieder- und Neuvermietungsmieten neu entfacht. Da die Senkung der Kappungsgrenze nur den Bestandsmietern entgegenkommt, denn...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / aa) Der Vermieter behält die Mietstruktur der Vormiete bei

In diesem Fall gibt es wiederum zwei Varianten: Ist die Vormiete höher als die ortsübliche Vergleichsmiete, darf er die Vormiete verlangen. Ist die Vormiete niedriger als die ortsübliche Vergleichsmiete, muss er zur Wahrung seiner optimalen Erhöhungsmöglichkeit die Vormiete zunächst auf die ortsübliche Miete anheben, um diese dann um 10 % zu erhöhen. Er muss somit die konkreten...mehr

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ZAP 21/2015, Anwaltsmagazin / Änderungen bei der Berechnung des Mietspiegels gefordert

Der Petitionsausschuss des Bundestages unterstützt Bemühungen in Richtung einer Änderung der Berechnung der im Mietspiegel wiedergegebenen ortsüblichen Vergleichsmiete. Mitte Oktober beschlossen die Ausschussmitglieder einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis z...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 3. Räumliche Beschränkung

Die Begrenzung der Wiedervermietungsmiete gilt nur dort, wo die Länder von ihrer Ermächtigung Gebrauch gemacht haben, entsprechende Gebiete festzulegen. Dabei muss es sich um Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten handeln, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besond...mehr

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ZAP 1/2016, Anwaltsmagazin / Bundesrat will Änderungen an der Wohnungsbau-Offensive

Die Bundesregierung hat kürzlich beschlossen, mit einem Bündel von Maßnahmen dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland zu begegnen. Sie will hierzu u.a. das Baurecht ändern, die Baustandards absenken und mit einer steuerlichen Sonderabschreibung Investitionen in den Neubau fördern (vgl. im Einzelnen ZAP Anwaltsmagazin 7/2016, S. 330). An dem letztgenannten Punkt hat s...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / 2. Zivilgerichtliche Kontrolle von Kappungsgrenzenverordnungen

Durch das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 hat der Gesetzgeber den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, für bestimmte Gemeinden die Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % abzusenken. Dazu muss die Gemeinde in eine entsprechende Landesverordnung aufgenommen werden. Das ist an die Voraussetzung gebunden, dass in der Gemeinde ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht. Die Länder haben von...mehr

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ZAP 12/2016, Anwaltsmagazin / Maas kündigt weitere Mietrechtsnovelle an

Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas hat Mitte Mai auf der Bundesarbeitstagung des Deutschen Mieterbundes in Fulda eine zweite Mietrechtsnovelle angekündigt, die Mietern insbesondere bei Mieterhöhungen substanzielle Verbesserungen bringen soll. Zudem will er die Mietpreisbremse aus der ersten Mietrechtsnovelle auf ihre Wirksamkeit in der Praxis hin prüfen u...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / 1. Auswirkungen von Flächenabweichungen auf Mieterhöhungen

Flächenabweichungen zwischen der vereinbarten und der tatsächlichen Fläche spielen in der Praxis an verschiedenen Stellen eine Rolle. Überwiegend geht es um gewährleistungsrechtliche Fragen. Der VIII. Senat hat aber bekanntlich in der Vergangenheit seine dort entwicklete 10 %-Rechtsprechung zu der Frage, wann eine Gebrauchsbeeinträchtigung bei einer Abweichung der tatsächlic...mehr

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FF 7+8/2016, Anerkennung einer Eltern-Kind-Zuordnung zur Ehefrau der Mutter nach südafrikanischem Recht

BGH, Beschl. v. 20.4.2016 – XII ZB 15/15 (AG Schöneberg, Beschl. v. 8.11.2013 – 71 III 250/13;KG Berlin, Beschl. v. 2.12.2014 – 1 W 562/13) Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, dass die gesetzliche Regelung im südafrikanischen Recht, nach der bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe die Ehefrau der Mutter mit der Geburt kraft Gesetzes zweiter ...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Verwaltungsverfahren, Abrechnung [Rdn 385]

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierung mittels Credit Linked Notes (CLN) gesicherter Darlehensforderungen

Leitsatz 1. Die Bestimmungen des § 5 Abs. 1a EStG 2002 i.d.F. des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28.4.2006 (BGBl I 2006, 1095, BStBl I 2006, 353) und des § 254 HGB i.d.F. des BilMoG vom 25.5.2009 (BGBl I 2009, 1102, BStBl I 2009, 650) über die Bildung und Berücksichtigung von bilanziellen Bewertungseinheiten sind nicht rückwirkend auf die Zei...mehr

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AGS 11/2015, Höhe der Berat... / 3 Hinweis der Schriftleitung

Geltend gemacht worden war nicht eine "Erstberatungsgebühr", also eine Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch, sondern eine Gebühr für eine weitergehende Beratung aufgrund mehrerer Beratungsgespräche, so dass hier die Kappungsgrenze entgegen der Auffassung des AG Siegburg bei 250,00 EUR gelegen hätte.mehr

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FF 10/2015, Bewertung des N... / 2 Anmerkung

Heureka! Ein zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses noch gar nicht veröffentlichter Aufsatz von Gutdeutsch [1] gibt dem BGH den wohl willkommenen Anlass, sich von seiner unbeliebten Rechtsprechung zum gleitenden Vermögenserwerb zumindest in großen Teilen zu verabschieden. Allerdings bleibt die Begründung – vorsichtig ausgedrückt – ebenso schlicht wie unzutreffend. Sie ...mehr

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AGS 7/2015, Kosten für Absc... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat angenommen, der Zahlungsantrag der Klägerin sei auf der Grundlage einer 0,8-fachen Geschäftsgebühr in Höhe von 1.756,00 EUR begründet. Dazu hat es ausgeführt: Der Zahlungsanspruch ergebe sich im zuerkannten Umfang aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag. Die Versendung des Abschlussschreibens am 28.1.2013 sei erforderlich gewesen und ...mehr

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FF 7+8/2015, In guten, aber... / 2. Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich

Letztlich stellt sich noch die Frage, ob und wie sich die Ansprüche der Schwiegereltern im Zugewinnausgleich der Ehegatten darstellen. Nach der alten Rechtsprechung des BGH, nach der Zuwendungen der Schwiegereltern an das eigene Kind Schenkungen, an das Schwiegerkind aber ehebedingte Zuwendungen sind, waren sie im Anfangsvermögen des Kindes als privilegierter Vermögenserwerb...mehr

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ZFS 5/2015, Berechnung der ... / Leitsatz

Der zur Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Gebrauchtfahrzeug berechtigte Käufer kann vom Verkäufer Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich von Nutzungsvorteilen verlangen, deren Höhe sich im Regelfall nach der anerkannten Formel für die zeitanteilige lineare Wertminderung (Gebrauchtkaufpreis x zurückgelegte Kilometer: erwartbare Restlaufleistung) berechnet, wobei allerdi...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XIV. Begrenzung bei Beratung eines Verbrauchers

Kappungsgrenzen bei Verbrauchern Zu beachten ist, dass die BGB-Vergütung begrenzt ist, wenn der Anwalt einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB berät (§ 34 Abs. 1 S. 3, 1. Teilsatz RVG). Beschränkt sich der Auftrag auf ein erstes Beratungsgesprächs, ist die Beratungsgebühr auf 190,00 EUR beschränkt (§ 34 Nr. 1 S. 3, 3. Teilsatz RVG). Unter einem ersten Beratungsgespräch (sog. Erstber...mehr

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ZFS 5/2015, Berechnung der ... / 2 Aus den Gründen

" … Die Kl. kann von der Bekl. Zahlung von 19.323 EUR nebst Zinsen verlangen. Die weitergehende Klage auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten ist allerdings nicht gerechtfertigt." Die Parteien haben sich – wie schon das LG angenommen hat – auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrags aus dem Jahre 2005 geeinigt. Die Bekl. hat ausdrücklich im Verlaufe des Rechtsstreite...mehr

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FF 4/2015, Schenkung einer ... / 2 Anmerkung

"Alter Wein in neuen Schläuchen?" Der Leser der Entscheidung könnte geneigt sein, dies zu glauben. Eigentlich bestätigt der Beschluss doch nur die seit jeher vertretene Rechtsansicht des BGH, wonach die dingliche Rückforderung des zugewendeten Gegenstandes lediglich in Ausnahmefällen erfolgen konnte. Damit würde aber die Bedeutung des Beschlusses verkannt. Er hat weitreichen...mehr

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AGS 2/2015, Geltung der all... / 2 Aus den Gründen

In der Sache ist die weitere Beschwerde nicht begründet, denn das LG hat der Beschwerde zu Recht abgeholfen. 1. Zutreffend hat das LG die Beschwerde des Insolvenzverwalters für zulässig gehalten. Dabei ist es zu Recht von einer Beschwerde nach § 66 GKG ausgegangen. Denn eine Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorschusszahlung nach § 67 Abs. 1 GKG setzt einen förmlichen Geri...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / II. Höhe der Geschäftsgebühr

Die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV entsteht mit einem Gebührenrahmen von 0,5 bis 2,5, so dass die konkrete Höhe nach den Kriterien des § 14 RVG zu bemessen ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nach der Anm. zu Nr. 2300 VV eine Gebühr von mehr als 1,3 nur gefordert werden kann, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Dieser Schwellenwert führt jedoch nicht dazu,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4.1 Erfasste Forderungen

Rn 27 Eine Sicherungsabtretung liegt vor, wenn der Zessionar im Außenverhältnis zwar die volle Gläubigerstellung erwirbt, er im Innenverhältnis jedoch aufgrund einer entsprechenden Zweckabrede nur eine dem Pfandgläubiger ähnliche Stellung erwerben soll.[69] Rn 28 Der verlängerte Eigentumsvorbehalt ist als Vorausabtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf der Sache eine be...mehr

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FF 10/2014, Zugewinnausglei... / 3 Anmerkung

1. Seit Inkrafttreten der Güterrechtsnovelle (1.9.2009) hat es nahezu fünf Jahre gedauert, bis der BGH diese in Rechtsprechung und Literatur äußerst kontrovers diskutierte Frage endgültig entschieden hat. Ursache für den Streit war die gesetzgeberische Schludrigkeit, mit der die Übergangsfälle "geregelt" worden waren. Lediglich bei der Anwendbarkeit des negativen Anfangsverm...mehr

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AGS 11/2013, Höhe der Erstb... / 2 Anmerkung

So was kommt von so was! Diese immer wieder gültige Formulierung des Präsidenten der BRAK Axel C. Filges fällt einem spontan in zweierlei Hinsicht ein, wenn man dieses Urteil und den zugrunde liegenden Sachverhalt zur Kenntnis nimmt. Zunächst einmal fehlt einem jegliches Mitleid dafür, dass der Rechtsanwalt mit 46,41 EUR nach Hause geschickt wird, nachdem er viele Jahre nach I...mehr

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FF 09/2013, Was bringt das ... / 2. Gebührenerhöhung im RVG

Die Tabellen zu §§ 13 und 49 RVG werden an die geänderte Tabelle im GNotKG angepasst. Damit ist eine Änderung der Wertsprünge bei den einzelnen Gebühren verbunden. Der Einstiegswert liegt bei 500 EUR. Bis zu einem Wert von 2.000 EUR erfolgt die Erhöhung der Gebühren in 500-Euro-Schritten. Bis 10.000 EUR sind 1.000-Euro-Schritte vorgesehen. Außerdem wurde eine lineare Anpassu...mehr

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AGS 4/2013, Anrechnung der ... / 1 Aus den Gründen

a) Die hälftige Anrechnung der Geschäftsgebühr für das Widerspruchsverfahren auf die Verfahrensgebühr für das Verwaltungsgerichtsverfahren gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV scheitert nicht daran, dass es sich bei der Vertretung des Klägers im Widerspruchs- und Gerichtsverfahren jeweils durch seinen Prozessbevollmächtigten um verschiedene Angelegenheiten i.S.v. § 17 Nr. 1 RVG handelt....mehr

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AGS 3/2013, Keine Toleranz ... / Leitsatz

Ist die Tätigkeit des Anwalts weder umfangreich noch schwierig, so kann die Kappungsgrenze der Anm. zu Nr. 2300 VV nicht mit der Begründung überschritten werden, dem Anwalt stehe ein Toleranzbereich bis zu 20 % zu. BGH, Urt. v. 5.2.2013 – VI ZR 195/12mehr

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zfs 11/2012, Vereinbarung d... / 2 Aus den Gründen:

“Die Feststellung des Erstgerichts, wonach der Kl. gegen den Bekl. ein Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 2 S. 1 BGB im begehrten Umfang zusteht, da sie im Gesamtschuldverhältnis der Parteien (§ 115 VVG) den Haftpflichtschaden des Geschädigten vollständig reguliert hat, obwohl sie im Innenverhältnis zum Bekl. nach § 28 Abs. 2, 3 VVG insoweit leistungsfrei war, hält einer Übe...mehr

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zfs 11/2012, Grobe Fahrläss... / 2 Aus den Gründen:

“Bei einer unter 1,1 ‰ liegenden Alkoholisierung folgt die Fahruntüchtigkeit nicht allein aus dem Grad der Alkoholisierung. Hier müssen zur Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit, die etwa bei 0,3 ‰ beginnt, zusätzliche Anzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit hinzukommen, insb. alkoholtypische Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen. Der Bekl. hat sein Fahrzeu...mehr

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AGS 09/2013, Vorrang der An... / 2 Aus den Gründen

Auch wenn vorliegend kein Fall gegeben ist, dass im Kostenfestsetzungsverfahren die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr nach § 15a Abs. 2 RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist, muss bei der Berechnung der Obergrenze nach § 15 Abs. 3 RVG die Anrechnung der Geschäftsgebühr berücksichtigt werden. Andernfalls ergäbe sich u.a. in den Fällen, in denen eine Gebühr nac...mehr

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zfs 10/2012, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[4] “I. Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: [5] VV-RVG Nr. 2300 sehe vor, dass eine Gebühr von mehr als 1,3 nur gefordert werden könne, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig gewesen sei. Dementsprechend sei bei der vom Gericht anzustellenden Schlüssigkeitsprüfung vor Erlass eines Versäumnisurteils nicht nur zu prüfen, ob die verla...mehr

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AGS 10/2012, Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus

Der geneigte Leser wird sich daran erinnern, dass am 11.11.2011 (pünktlich zum Beginn des rheinischen Karnevals) der Referentenentwurf zum 2. KostRMoG vorgelegt worden war. Nach Stellungnahme der Länder und der beteiligten Verbände liegt nunmehr der Regierungsentwurf vor, der am 29.8.2012 vom Kabinett beschlossen worden ist. Gegenüber dem Referentenentwurf ergeben sich umfang...mehr

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AGS 8/2012, Kein Toleranzbe... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Nr. 2300 VV sehe vor, dass eine Gebühr von mehr als 1,3 nur gefordert werden könne, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig gewesen sei. Dementsprechend sei bei der vom Gericht anzustellenden Schlüssigkeitsprüfung vor Erlass eines Versäumnisurteils nicht nur zu prüfen, ob die verl...mehr

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AGS 6/2012, BGH bestätigt T... / 1 Anmerkung Von Rechtsprechung, Rechtserschaffung und Rechtsklarstellung

Keine Frage, verschiedene Senate des BGH haben sich um Fragen des anwaltlichen Vergütungsrechts verdient gemacht. Gerade die Einführung des RVG zum 1.7.2004 führte in Rspr. und Lit. zu Irrungen und Wirrungen, die teilweise jedenfalls für diejenigen nicht verständlich waren, die für sich in Anspruch nehmen, die deutsche Sprache zu beherrschen. Gerade der BGH war es, der – wen...mehr

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AGKompakt 6/2012, Erhöhung ... / Leitsatz

Vertritt der Anwalt in einem sozialgerichtlichen Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren mehrere Auftraggeber, so erhöhen sich auch die Kappungsgrenzen der Anm. zu Nr. 2400 und Anm. zu Nr. 2401 VV um 30 % je weiteren Auftraggeber, höchstens um 200 %. SG Fulda, Beschl. v. 2. 2. 2011 – S 40 AS 3737/09mehr