Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Schweiz / 2. Unterhalt während des Zusammenlebens

Rz. 33 Art. 163 ZGB verpflichtet die Ehegatten, gemeinsam für den gebührenden Unterhalt der Familie zu sorgen. In persönlicher Hinsicht erfasst der Unterhalt neben den Ehegatten die gemeinsamen und nicht gemeinsamen Kinder sowie im Haushalt lebende Personen, denen gegenüber einer der Ehegatten zur Unterstützung verpflichtet ist.[51] In sachlicher Hinsicht ist der gesamte Leb...mehr

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Rumänien / G. Nichteheliche Lebensgemeinschaft (concubinaj)

Rz. 136 Trotz der zunehmenden praktischen Bedeutung der nichtehelichen Lebensgemeinschaften hat sich der Gesetzgeber der ZGB-Novelle dafür entschieden, diese nicht zu regeln. Laut Gesetz schützt der Staat nur die Familie und unterstützt nur den Abschluss der Ehe und die Entwicklung und Stärkung der Familie. Auch nichteheliche Lebensgemeinschaften, die im Ausland abgeschlosse...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / Literaturtipps

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Katalonien / IV. Kollisionsrecht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 58 Im gemeinen spanischen Recht gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die die zivilrechtlichen Wirkungen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft regelt, gleichwohl die Rspr. diesen Gemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen eine gewisse rechtliche Bedeutung zuerkannt hat.[37] Das Fehlen einer staatlichen gesetzlichen Regelung erklärt, weshalb der spanische CC kein int...mehr

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Österreich / 2. Vermögensaufteilung

Rz. 213 Den Ehegatten steht es frei, während der Ehe – auch ohne Zusammenhang mit einem Verfahren auf Auflösung der Ehe – Gütergemeinschaftsverträge zu schließen (siehe Rdn 27). Zu deren Wirkung nach Auflösung der Ehe siehe Rdn 158 f. Rz. 214 Die Ehegatten können schon bei Eheeingehung oder auch während der Ehe Vorausvereinbarungen über die Aufteilung ehelicher Ersparnisse un...mehr

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Österreich / E. Gleichgeschlechtliche Ehe/Registrierte Lebenspartnerschaft

Rz. 242 Die Geschlechtsverschiedenheit der Partner als Eheelement und Voraussetzung für die Eingehung einer Ehe ist wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz als verfassungswidrig aufgehoben worden, sodass seit 1.1.2019 sowohl zwei verschieden- als auch zwei gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe schließen können.[375] Lässt ein Ehegatte nach der Eheschließung eine Ges...mehr

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§ 2 Deutsches International... / c) Behandlung von Doppel- und Mehrstaatern

Rz. 77 Die Gründe für das Auftreten deutscher Mehrstaater sind vielfältig: Mehrstaatigkeit tritt nicht nur dann auf, wenn ein Kind deutscher Eltern in einem Staat geboren wurde, der dem ius soli-Grundsatz folgt (z.B. USA). Auch der ius sanguinis-Erwerb bringt Mehrstaatigkeit mit sich, wenn die Eltern verschiedenen Staaten angehören bzw. einer von ihnen schon mehreren Staaten...mehr

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Ungarn / IV. Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 183 Die eingetragene Lebenspartnerschaft endet mit dem Tod eines der Lebenspartner.[143] Leben beide Lebenspartner, gibt es zwei Möglichkeiten zur Aufhebung dieser Beziehung: Einerseits durch ein gerichtliches Urteil in einem Zivilprozess, in dem das Gericht die Regeln des Ehescheidungsverfahrens sinngemäß anzuwenden hat. Anders als ein Ehebund kann die eingetragene Lebe...mehr

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Russland / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 42 Das Rentenrecht wird in Russland durch folgende grundlegende Gesetze geregelt: An...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / IX. Registrierte Lebenspartnerschaft

Rz. 164 Die Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Personen, eine sog. Lebenspartnerschaft einzugehen, gibt/gab es in Schweden seit 1994. Die registrierte Lebenspartnerschaft wurde durch das Gesetz (1994:1117) über die registrierte Partnerschaft (ÄktP) eingeführt. Dieses Gesetz wurde zum 1.5.2009 durch das Gesetz 2009:260 zum 1.5.2009 aufgehoben. Seit dem 1.5.2009 können kein...mehr

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Österreich / b) Aufteilungsgegenstände

Rz. 150 Grundsätzlich sind alle Gebrauchsgüter und Ersparnisse, die sich während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft angesammelt haben und zu deren Erwerb die Ehegatten einen Beitrag geleistet haben, aufzuteilen. Auch Schulden, die mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen in einem inneren Zusammenhang stehen, sind bei der Aufteilung in Anschlag ...mehr

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Belgien / 1. Voraussetzungen für die Begründung

Rz. 165 Durch das Gesetz vom 23.11.1998[213] wurde eine neue Form der Lebensgemeinschaft, nämlich eine rechtlich anerkannte, registrierte Lebensgemeinschaft, eingeführt, das sog. gesetzliche Zusammenwohnen. Dieses wird durch die Art. 1475 ff. ZGB geregelt.[214] Rz. 166 Diese Form der Lebensgemeinschaft kann von zwei Personen (verschiedenen oder gleichen Geschlechts), die zusa...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / VIII. Internordische Regelungen

Rz. 55 Bei Ehen zwischen Staatsangehörigen der Staaten des Nordischen Rates, die dies bei der Eingehung der Ehe waren, sind insbesondere in Bezug auf die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten besondere innernordische Bestimmungen zu beachten. Das Gesetz 2019:234 enthält im 3. Kapitel besondere Bestimmungen über die Vermögensverhältnisse von Ehegatten in nordischen ...mehr

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Belgien / a) Nachweis der unheilbaren Zerrüttung der Ehe

Rz. 101 Ist es – bei einem einseitigen Antrag auf Scheidung – der Wunsch des Antragstellers, unverzüglich geschieden zu werden, also ohne dass eine gewisse Dauer des Getrenntlebens der Eheleute verstrichen ist, so kann dieser versuchen, unter Einsatz aller Rechtsmittel nachzuweisen, dass die Ehe zerrüttet ist, d.h., dass sowohl die Fortsetzung der Ehe als auch die spätere Wi...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Regelungsgehalt und Konkurrenzen

Rz. 316 Das Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 2.10.1973[404] (HUntÜ) regelte das Kollisionsrecht (unabhängig vom Erfordernis der Gegenseitigkeit, auch wenn es das Recht eines Nichtvertragsstaates ist, Art. 3 HUntÜ) nur auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht (Art. 2 Abs. 1 HUntÜ), die sich aus Beziehungen der Familie, der Ehe oder der ...mehr

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Österreich / 2. Krankenversicherung

Rz. 197 Grundsätzlich sind nach österreichischem Recht nicht erwerbstätige Ehegatten als Familienangehörige beim anderen Ehegatten mitversichert (siehe Rdn 90). Mit Rechtskraft der Ehescheidung scheidet der nicht erwerbstätige Ehegatte – mangels Angehörigeneigenschaft – jedoch automatisch aus der Krankenversicherung aus, d.h., er verliert den von seinem erwerbstätigen Ehegat...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 290 Das HUntProt bestimmt nach seinem Art. 1 Abs. 1 das auf solche Unterhaltspflichten anzuwendende Recht, die sich aus Beziehungen der Familie, Verwandtschaft, Ehe[341] oder Schwägerschaft (Begriffe, die weit auszulegen sind)[342] ergeben, einschließlich der Unterhaltspflichten gegenüber einem Kind, ungeachtet des Familienstands seiner Eltern[343] (sachlicher Anwendungs...mehr

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Slowenien / 1. Partnergemeinschaft

Rz. 80 Eine Partnergemeinschaft als Lebensgemeinschaft zweier Frauen oder zweier Männer hat auf allen Rechtsgebieten die gleichen Rechtsfolgen wie eine Ehe, es sein denn, das PGemG bestimmt davon Abweichendes (Art. 2 Abs. 2 PGemG). Die Partner einer Partnergemeinschaft können nicht gemeinsam ein Kind adoptieren und sind nicht berechtigt, eine Befruchtung durch biomedizinisch...mehr

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Russland / 1. Scheidung vor dem Standesamt

Rz. 54 Sofern die Ehegatten keine gemeinsamen minderjährigen Kinder haben, kann die einvernehmliche Scheidung vor dem Standesamt erfolgen (Art. 19 Abs. 1 FGB). Es ist ausreichend, wenn Einvernehmen lediglich hinsichtlich der Ehescheidung selbst besteht.[73] Für die Beilegung eventueller Streitigkeiten hinsichtlich der Scheidungsfolgen, wie z.B. die Teilung des Vermögens oder...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Nichtige und anfechtbare Ehen

Rz. 2 Das englische Recht unterscheidet zwischen von Anfang an nichtigen (void) und anfechtbaren (voidable) Ehen. Nichtig sind Ehen, wenn sie gegen einen der in Rdn 1 aufgeführten, zwingenden Grundsätze verstoßen, zwingende Formvorschriften außer Acht gelassen wurden oder die Heirat von einer unzuständigen Stelle vollzogen wurde.[5] Die Nichtigkeit der Ehe muss nicht gericht...mehr

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Dänemark / I. Voraussetzungen für die Begründung

Rz. 163 Nichteheliche Lebensgemeinschaften haben, obwohl sie sehr verbreitet sind, keine generell zusammenhängende gesetzliche Sonderregelung erfahren. Auf diesem Gebiet spielt deshalb die Rechtsprechung eine große Rolle. Auch in Einzelgesetzen – etwa bezüglich Kindern, sozialer Sicherheit, Steuern, Wohnung und Namen – finden sich in zunehmendem Maße Bestimmungen, die eheähn...mehr

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Dänemark / I. Abstammung

Rz. 173 Das Kindergesetz [120] versucht, eine weitgehende Gleichbehandlung der Frage von Vaterschaftsregistrierung nach der Geburt bei ehelichen und nichtehelichen Kindern zu erzielen. 1. Mutterschaft Rz. 174 Mutter ist die Person, die ein Kind gebärt. Vom Wortlaut des Kindergesetzes wird allein die Mutterschaft im Falle einer künstlichen Befruchtung geregelt: Nach § 30 Kinderg...mehr

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Ungarn / d) Gerichtsurteil

Rz. 215 Die letzte Möglichkeit ist die Feststellung der Vaterschaft durch ein Gericht; alle anderen Vaterschaftsvermutungen stehen in der Rangfolge vor ihr. Ziel des gerichtlichen Verfahrens ist es festzustellen, wer der tatsächliche Vater des Kindes ist. Im Prozess kann die Person des Vaters mit Hilfe einer DNA-Analyse eigentlich mit voller Sicherheit festgestellt werden. D...mehr

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Kroatien / c) Kein Eheverbot

Rz. 5 Die Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn einer der zukünftigen Ehegatten bereits verheiratet ist oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt (Art. 28 FamG). Darüber hinaus darf eine Ehe auch nicht zwischen Blutsverwandten in gerader Linie und zwischen Geschwistern, Halbgeschwistern, mit dem Geschwister oder Halbgeschwister eines eigenen Elternteils sowie mit Kind...mehr

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Frankreich / c) Scheidungsurteil

Rz. 215 Liegen die Scheidungsvoraussetzungen vor, genehmigt der Richter gem. Art. 250–1 CC, 1099 Abs. 3 CPC in der Regel im selben Termin die Scheidungsvereinbarung und spricht die Scheidung aus. Nach Art. 1099 Abs. 2 CC kann der Richter mit Einverständnis der Ehegatten und der beteiligten Rechtsanwälte die Scheidungsvereinbarung im Termin abändern, wenn diese nach seiner Au...mehr

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Deutschland / 2. Unterhaltstatbestände

Rz. 85 Einen nachehelichen Unterhaltsanspruch knüpft das Gesetz an verschiedene Unterhaltstatbestände:mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Regelungsgehalt der EUEheVO 2003

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Grundsatz: Zuständigkeit der Behörden am gewöhnlichen Aufenthaltsort

Rz. 369 Nach Art. 1 MSA sind für Maßregeln grundsätzlich die Behörden (siehe Rdn 373) des Staates international zuständig, in dem der Minderjährige seinen gewöhnlichen Aufenthalt (siehe Rdn 361) hat. Die dergestalt international zuständigen Behörden wenden nach Art. 2 Abs. 1 MSA ihr eigenes materielles Recht (lex fori) an, das nach Art. 2 Abs. 2 MSA die Voraussetzungen für d...mehr

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Russland / E. Gleichgeschlechtliche Ehe/Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 92 Unter Ehe wird ausschließlich die heterosexuelle Partnerschaft verstanden, denn eine Ehe setzt ausdrücklich einen Bund von Mann und Frau voraus (vgl. Art. 12 Abs. 1 FGB).[100] Dieser Grundsatz wurde seit einer Verfassungsreform im Frühjahr 2020 auch in der russischen Verfassung verankert.[101] Regelungen, die den Schutz von Partnern desselben Geschlechts zum Gegenstan...mehr

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Bosnien und Herzegowina / d) Sonstige Ehewirkungen

Rz. 48 Das Gesetz überlässt die konkrete Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft den Ehegatten selbst. Insbesondere wird in Art. 30 Abs. 4 die Verpflichtung der Ehegatten festgelegt, einvernehmlich und gleichberechtigt darüber zu entscheiden, ob sie Kinder bekommen möchten, sowie über deren Erziehung.mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Konkurrenzen

Rz. 346 Das HUnthVÜ ersetzte nach seinem Art. 29 im Verhältnis der Vertragsstaaten zueinander das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern vom 15.4.1958 (HKindUnthVÜ; siehe Rdn 330 ff.).mehr

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Bosnien und Herzegowina / Literaturtipps

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Großbritannien: England und... / 4. Vereinbarungen vor und während der bestehenden Ehe

Rz. 85 Traditionell anders behandelt wurden dagegen vorsorgende Eheverträge, insbesondere solche, die bereits vor der Heirat geschlossen wurden (sog. pre-marriage contracts bzw. prenuptial agreements). Diese wurden lange Zeit generell als unwirksam angesehen, da damit gegen die guten Sitten verstoßen und das Band der Ehe geschwächt würde.[109] Allerdings hat sich durch eine ...mehr

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Niederlande / 1. Namensrecht

Rz. 128 Auch nach der Ehescheidung oder nach Beendigung der registrierten Partnerschaft darf derjenige, der den Namen des anderen führt, dies weiterhin tun (Art. 1:9 Abs. 1 BW), aber der Richter kann auf Antrag desjenigen, dessen Namen gebraucht wird, dem anderen dieses Recht entziehen (Art. 1:9, Abs. 2 BW). Dies setzt voraus, dass die Ehe durch Scheidung aufgelöst wurde und...mehr

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Ungarn / c) Internationale Abkommen

Rz. 246 Ungarn ist ein Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens vom Jahre 1993.[201] Handelt es sich um eine sog. "internationale Adoption" gemäß Art. 2, so wird eine Adoptionsentscheidung eines anderen Vertragsstaates nach den Vorschriften gemäß Art. 23–27 anerkannt. Bezüglich einiger Staaten gelten die in den bilateralen Rechtshilfeabkommen vorgesehenen Kollisions-...mehr

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Frankreich / b) Abfindungsleistung (prestation compensatoire)

Rz. 182 Deshalb kann ein Ehegatte nach Art. 270 Abs. 2 CC verpflichtet sein, an den anderen Ehegatten eine Abfindung zu leisten, um durch die Scheidung eintretende Ungleichheiten der Lebensumstände auszugleichen. Diese prestation compensatoire kann in allen Fällen der Scheidung zugesprochen werden, seit der letzten Scheidungsreform bei der Verschuldensscheidung sogar zugunst...mehr

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Ungarn / III. Allgemeine Regeln des Ehescheidungsverfahrens

Rz. 122 Für die Scheidung einer Ehe ist ausschließlich ein Gericht (das Kreisgericht) zuständig.[109] Für die Scheidungsprozesse gelten die allgemeinen Verfahrensregeln der neuen Zivilprozessordnung (Pp.), mit den Abweichungen, die in den Kapiteln XXXI (gemeinsame Sondervorschriften für alle Streitigkeiten betreffend Personenstandsprozesse) und XXXIII (besondere Vorschriften...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Neuregelung des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts

Rz. 199 Das internationale Unterhaltsverfahrensrecht hat – weswegen die EuGVO seit dem 18.6.2011 (ebenso wie die EUEheVO 2003, siehe Rdn 14) nicht mehr für Unterhaltspflichten gilt (siehe Rdn 36) – mit dermehr

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Slowakische Republik / b) Anfechtung der durch einvernehmliche Erklärung der Eltern begründeten Vaterschaft

Rz. 91 Der Antrag auf Vaterschaftsanfechtung kann sowohl von dem durch einvernehmliche Erklärung bestimmten Vater als auch von der Mutter des Kindes gestellt werden. Die Anfechtungsfrist beträgt drei Jahre und läuft ab dem Tag der einvernehmlichen Erklärung (§ 93 FamG).mehr

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Litauen / IV. Sonstige Ehewirkungen

Rz. 31 Die Rechtswirkungen der Ehe treffen ebenso die konfessionell geschlossenen Ehen, wenn sie die gesetzlich geregelten Anforderungen erfüllen (Art. 3.24 Abs. 2 ZGB). Die Familienbeziehungen werden durch die Eheschließung als Grundlage des gemeinsamen (Zusammen-) Lebens gebildet. Sollten sich die Eheleute über ihre Pflichte oder die Ausübung ihrer Rechte nicht einigen kön...mehr

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Türkei / A. Historische Entwicklung

Rz. 1 Die türkische Republik hat seit ihrer Gründung im Jahre 1923 einen steten und bedeutenden Rezeptionsprozess in ihrem Rechtssystem erlebt. Dies begann mit der Abschaffung des islamischen Rechts (Scharia), das den neuen Entwicklungen in der Welt nicht Rechnung tragen konnte.[1] Im Bereich des Zivilrechts griff man zurück auf das Bürgerliche Gesetzbuch der Schweiz, das 19...mehr

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Bulgarien / 4. Scheidungsverbund

Rz. 75 Im Scheidungsurteil entscheidet das Gericht über die elterliche Sorge, die persönlichen Beziehungen zu den Kindern, den Kindesunterhalt, die Nutzung der Familienwohnung, den nachehelichen Unterhalt und den Familiennamen (Art. 322 Abs. 2 S. 2 ZPO).mehr

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Russland / Literaturtipps

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Frankreich / 11. Name

Rz. 205 Nach der Ehescheidung verliert der geschiedene Ehegatte nach Art. 264 Abs. 1 CC das Recht, den Namen des anderen Ehegatten zu führen. Mit Einverständnis des anderen Ehegatten oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung, wenn das – z.B. berufliche – Interesse des Ehegatten oder der Kinder dies erfordert, kann der geschiedene Ehegatte gem. Art. 264 Abs. 2 CC den Namen des...mehr

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§ 2 Deutsches International... / b) Wirkungen einer ausländischen Volladoption

Rz. 423 Hat die Adoption nach dem Recht, nach dem sie vorgenommen wurde, die Beendigung der familienrechtlichen Beziehungen zur leiblichen Familie zur Folge (Volladoption), so hat das Gericht dies gemeinsam mit der Anerkennung festzustellen. Damit wird dem Angenommenen gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 AdWirkG die Stellung eines nach deutschem Recht angenommenen Kindes verliehen (Wirkun...mehr

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Bulgarien / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 106 Gleiches gilt für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Eherechtliche Regelungen sind nicht analog anwendbar. Bei Beendigung der Lebensgemeinschaft entstehen darum keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche. Die elterliche Sorge bestimmt sich nach Art. 122 ff. FamKodex. Das setzt die Anerkennung oder die gerichtliche Feststellung (meist) der Vaterschaft voraus. Die Ausübun...mehr

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Frankreich / III. Name

Rz. 139 Nach Art. 225–1 CC kann jeder Ehegatte den Namen des anderen Ehegatten führen oder diesen seinem eigenen Namen in beliebiger Reihenfolge beifügen. Rz. 140 Der Geburtsname gemeinsamer Kinder wird nach Art. 311–21 CC durch die Eltern festgelegt, die sowohl den Namen des Vaters als auch der Mutter wählen können oder auch beide Namen.mehr

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Slowakische Republik / 1. Nachname

Rz. 65 Der Ehegatte, der sich bei der Eheschließung für den Nachnamen des anderen Ehegatten entschieden hat, kann binnen drei Monaten nach der Scheidung beim Matrikelamt die Wiederaufnahme seines ursprünglichen Nachnamens beantragen. Hat der Ehegatte bei der Eheschließung den Nachnamen des anderen Ehegatten übernommen und seinen ursprünglichen Nachnamen als zweiten Nachnamen...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 8. Steuerliche Folgen der Eheschließung

Rz. 135 In der RS gilt das Gesetz über die Steuer auf das Einkommen (EStG RS).[63] Dieses sieht in seinem Art. 9 Abs. 1 vor, dass die Besteuerungsgrundlage wegen eines jeden Familienangehörigen (Ehegatte, Kinder und Eltern des Steuerpflichtigen), für den Unterhalt gezahlt wird, um 900 KM vermindert wird.mehr

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Österreich / 4. Rechtsmissbrauch

Rz. 47 Der Unterhaltsanspruch steht einem Ehegatten dann nicht zu, wenn dessen Geltendmachung rechtsmissbräuchlich wäre (§ 94 Abs. 2 S. 2 ABGB).[77] Die Prüfung des Rechtsmissbrauchs erfolgt nach sehr strengen Regeln; die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs muss wegen des Verhaltens des berechtigten Ehegatten grob unbillig erscheinen.[78] Die Rechtsprechung nimmt Rechtsmi...mehr