Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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zfs 04/2020, Begriff der ge... / 2 Aus den Gründen:

"…" II. Auf den zulässigen, insb. form- und fristgerecht eingelegten und begründeten Antrag des Betr. auf Zulassung der Rechtsbeschwerde war die Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts zuzulassen und die Sache sodann dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern zu übertragen, §§ 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, 80a Abs. 3 S. 1 und S. 2 OWiG. Hierbei handelt es sich um die Entscheidu...mehr

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AGKompakt 04/2020, Abrechnu... / 2. Folgesachen

Regelwert 20 % der Ehesache Für Kindschaftssachen, die im Verbund anhängig gemacht werden, erhöht sich der Verfahrenswert um 20 % der Ehesache, höchstens jedoch um 3.000,00 EUR (§ 44 Abs. 2 S. 1, Hs. 1 FamGKG). Auch hier kann von diesen Regelwerten nach § 44 Abs. 3 FamGKG bei Unbilligkeit abgewichen werden. Betrifft eine Kindschaftssache mehrere Kinder, liegt auch hier nur ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ii) Sonstige Fälle

Rz. 32 [Autor/Stand] Soll an Sparguthaben oder Wertpapieren der Eltern wirtschaftliches Eigentum der Kinder begründet werden, so erfordert dies neben den übrigen Voraussetzungen der Sachherrschaft, dass diese Guthaben oder Wertpapiere genau bezeichnet werden, z.B. durch Angabe des Sparkontos oder der Wertpapiernummern.[2] Rz. 33 [Autor/Stand] Ein Siedler wird grundsätzlich ni...mehr

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FF 04/2020, Arbeitshilfen 2020 / Einführung

Die nachfolgenden Tabellen sollen der Praxis eine schnelle Orientierung zur Feststellung der Leistungsfähigkeit und des aus abhängiger Beschäftigung erzielbaren Monats- bzw. Jahreseinkommens ermöglichen. Alle Beträge bieten einen realistischen Anhaltspunkt, können aber die konkrete Berechnung im Einzelfall nicht ersetzen, da das Nettoeinkommen von zahlreichen individuellen E...mehr

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ZErb 04/2020, Sockelvermäch... / I. Entstehung der Erbschaftsteuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 1a) ErbStG

Grundsätzlich fällt das Vermächtnis gemäß § 2176 BGB mit dem Tod des Erblassers an. Dementsprechend bestimmt auch § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, dass die Erbschaftsteuer grundsätzlich in diesem Zeitpunkt entsteht.[3] Eine Abweichung des Anfalls des Vermächtnisses kann sich aus §§ 2176 bis 2178 BGB ergeben und gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1a) ErbStG entsteht auch die Erbschaftsteuer abweic...mehr

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ZErb 04/2020, Versteuerung ... / 2 Gründe

Die Klage hat keinen Erfolg. I. Der Senat konnte aufgrund der mündlichen Verhandlung entscheiden. Der beantragte Schriftsatznachlass war nicht zu gewähren. Der Anspruch auf rechtliches Gehör erfordert die Gewährung einer in der mündlichen Verhandlung beantragten Schriftsatzfrist, wenn sich ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung auf ein Vorbringen des anderen Beteiligten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Nießbrauch

Rz. 25 [Autor/Stand] Für den Nießbraucher gelten dieselben Grundsätze wie für den Mieter oder Pächter. Das bedeutet, dass der Nießbraucher im Normalfall nicht wirtschaftlicher Eigentümer des seiner Nutzung unterliegenden Wirtschaftsguts ist.[2] Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall, dass Eltern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ihren Kindern schenkweise Grundstücke...mehr

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ZErb 04/2020, Sockelvermäch... / II. Keine steuerliche Entlastung im Fall von § 6 Abs. 4 ErbStG

Gemäß § 6 Abs. 4 ErbStG stehen Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen Nacherbschaften gleich, für die die Regelungen des § 6 Abs. 1 bis 3 ErbStG gelten. Hervorzuheben ist insbesondere, dass § 6 Abs. 1 ErbStG das Prinzip, wonach das Erbschaftsteuerrecht dem Zivilrecht folgt, durchbricht, indem in Abweichung zur zivilrechtlichen Beur...mehr

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ZErb 04/2020, Versteuerung ... / 1 Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die erbschaftsteuerliche Behandlung der im Vermächtniswege erfolgten Zuwendung des Grundstücks A in B (Grundstück) an den Kläger zum Miteigentum von ½ streitig. Vermächtnisgeber war der bereits in den fünfziger Jahren verstorbene Herr C. Dieser hatte in seinem notariellen Testament vom 12.4.1957 bezüglich des Grundstücks ein Vermächtnis zugunsten ...mehr

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ZErb 04/2020, Eintragung ei... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes ist die am 19.8.2019 verstorbene K. D. W. (im Folgenden: Erblasserin) als Eigentümerin eingetragen. Die Erblasserin hatte am 10.7.2018 ein vom Amtsgericht – Nachlassgericht – S. am 20.9.2019 eröffnetes notarielles Testament errichtet (Bl. 44 ff. d.A.). Darin hatte die Erblasserin ihre Tochter E. G. als alleinige Vollerb...mehr

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§ 43 Objektiver Tatbestand ... / 2. Verzicht eines Kindes

Rz. 138 Zum Verzicht ist die Geschäftsfähigkeit des Berechtigten grundsätzlich nicht erforderlich, da durch den Verzicht lediglich eine Beweisposition und nicht Ansprüche aufgegeben werden. Dennoch kann die Wirksamkeit eines von einem Jugendlichen abgegebenen Verzichtes streitig sein (BayObLG zfs 1991, 320; OLG Düsseldorf NZV 1991, 77). Ein Kind kann vor allem dann nicht wirk...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / a) In häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Dritte

Rz. 30 § 86 Abs. 3 VVG hat das früher nur gegenüber den Familienangehörigen bestehende Regressverbot auf alle mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Dritte, also auch auf nichteheliche Lebenspartner, ausgedehnt. Zur häuslichen Gemeinschaft gehört allerdings mehr als eine reine Wohngemeinschaft. Es ist vielmehr ein gemeinsames Wirtschaften erforderlich ...mehr

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§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / b) Verwandte

Rz. 45 Ein grober Verstoß wird auch dann zu verneinen sein, wenn der Fahrer seiner schwangeren und gefährdeten Ehefrau (OLG Karlsruhe zfs 2002, 229) oder seinem verunfallten Kind (OLG Karlsruhe zfs 2005, 524) Hilfe leisten wollte.mehr

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§ 44 Subjektiver Tatbestand... / 3. Verzicht

Rz. 27 Nimmt der Betroffene irrig einen Verzicht des Berechtigten an, schließt dies den Vorsatz aus (BayObLG NZV 1990, 397). Rz. 28 Einen Verbotsirrtum stellt es dagegen dar, wenn der Unfallbeteiligte in Kenntnis der äußeren Umstände auf die Wirksamkeit des Verzichtes vertraut, so z.B. auf die von einem Kind oder einem Volltrunkenen abgegebene Verzichtserklärung (OLG Hamm VRS...mehr

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§ 54 Geldstrafe / 2. Unterhaltsverpflichtungen

Rz. 37 Alle Unterhaltsverpflichtungen sind mindernd zu berücksichtigen (OLG Celle NJW 1975, 1038; KG NZV 2010, 530). Dabei können die familienrechtlichen Grundsätze nur eine Richtschnur sein. Sie binden den Tatrichter aber nicht (BGHSt 27, 215). Die von den jeweiligen Oberlandesgerichten herausgegebenen unterhaltsrechtlichen Tabellen bieten jedoch zumindest eine Groborientie...mehr

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Außertarifliche Unterstützu... / 1 Bezahlte Freistellung zur häuslichen Kinderbetreuung

Als Lösungsmöglichkeit bietet sich hier an nach Möglichkeit Arbeit im Home-Office Abbau von Mehrarbeits-/Überstunden Urlaubsgewährung auf Antrag. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts. Dies beruht auf dem Grundsatz "Ohne Arbeit keinen Lohn" (§§ 326 Abs. 1 BGB, 275 BGB). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz enthält § 616 BGB, wonach in Aus...mehr

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§ 46 Allgemeines zu §§ 229 ... / 3. Ausnahmen vom Vertrauensgrundsatz

Rz. 9 Auf das verkehrsgerechte Verhalten von Kindern im Alter bis zu sieben bzw. acht Jahren darf ein Verkehrsteilnehmer dagegen nicht vertrauen (§ 3 Abs. 2a StVO). Mit verkehrswidrigem Verhalten älterer Kinder braucht er dagegen nur dann zu rechnen, wenn besondere Umstände zu außergewöhnlicher Vorsicht mahnen (BGH NJW 1982, 1149; OLG Hamburg NVZ 1990, 71). Auch gegenüber er...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / F. Versicherter Personenkreis

Rz. 32 Neben dem Versicherungsnehmer selbst sind weitere Personen wie z.B. der berechtigte Fahrer (AG Bitburg MittBl 1997, 79) mitversichert. Auskunft über den versicherten Personenkreis geben z.B. die §§ 21 ff. ARB 1975. Häufig wird übersehen, dass mit dem Versicherungsnehmer auch seine Kinder bis zum 25. Lebensjahr mitversichert sind, soweit sie sich überwiegend in Schul- ...mehr

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Außertarifliche Unterstützu... / Zusammenfassung

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) erweitert den Spielraum der tarifgebundenen Arbeitgeber, flexibel auf die Auswirkungen der Corona-Krise zu reagieren. Zum einen durch Verlängerung der Verfallfristen des Urlaubs und zum anderen durch die Möglichkeit einer bezahlten Freistellung zur häuslichen Kinderbetreuung. Beachten Sie: Beide Möglichkeiten müssen allerdings ...mehr

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§ 43 Objektiver Tatbestand ... / 2. Feststellungsbereite Dritte

Rz. 123 Neben den Unfallbeteiligten sowie den Unfallgeschädigten kommen auch Dritte als feststellungsbereite Personen in Betracht, sofern sie bereit und in der Lage sind, zugunsten des Berechtigten Feststellungen zu treffen (BayObLG zfs 1983, 92; OLG Zweibrücken DAR 1992, 389). Hierbei kommen vor allem Anwohner oder Bekannte des Geschädigten (OLG Stuttgart VRS 60, 300), aber...mehr

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§ 51 Nebenklage / I. Berechtigte

Rz. 1 Nach § 395 StPO kann sich im Falle einer Verletzung der Verletzte dem gegen den Täter betriebenen Verfahren als Nebenkläger anschließen. Im Falle der Tötung sind – jeder für sich – die Eltern, Kinder, Geschwister und der Ehegatte des Getöteten zur Nebenklage berechtigt (LG Kleve AnwBl 1969, 31). Rz. 2 Achtung: Rauschtat Auch eine Straftat nach § 323a StGB berechtigt zur...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / b) Gegenüber seinem kaskoversicherten Versicherungsnehmer

Rz. 25 Anders als in der KH-Versicherung, in der der Versicherer bis maximal 5.000 EUR leistungsfrei werden kann, kann der Versicherungsnehmer seinen Kaskoversicherungsschutz zur Gänze verlieren, was nicht nur im Falle einer vorsätzlich begangenen Obliegenheitsverletzung wie einer Unfallflucht (LG Krefeld NZV 2014, 40), sondern auch bei besonders groben Verstößen wie einer A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6.1.2 Versorgungsberechtigung des Arbeitgeber-Ehegatten im Überlebensfall

Rz. 101 Der Arbeitgeber-Ehegatte und/oder die gemeinsamen Kinder werden im Direktversicherungsvertrag regelmäßig im Todesfall des Arbeitnehmer-Ehegatten als Bezugsberechtigte benannt sein. Ist der Arbeitgeber-Ehegatte Einzelunternehmer, stellt sich die Frage, ob ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung entstehen kann, weil sich ein solcher Anspruch gegen ihn selbst richtet...mehr

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Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 2.3 Besondere Belange von Kindern (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 3 verpflichtet alle Beteiligten, die besonderen Belange von Kindern zu berücksichtigen. Diese Regelung ist erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auf Anregung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) in den Entwurf aufgenommen worden (vgl. BT-Drs. 16/4247 S. 34). Mit der Regelung sollte klargestellt werden, dass auch Kinder die Leistungen in Anspru...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Früherkennungsmaßnahmen für Kinder waren schon Gegenstand einer Regelung in § 181 Abs. 1 Nr. 1 RVO. Allerdings wurden nur Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres erfasst. Die Norm wurde durch das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt und begründete einen Anspruch auf Untersuchung zur Früherkennung von Krankhei...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.4 Inhalt der Leistung – Richtlinien (Abs. 2)

Rz. 12 Nach Abs. 2 Satz 1 gilt § 25 Abs. 3 entsprechend. Das bedeutet, dass auch für die Kinder- und Jugenduntersuchungen Voraussetzung ist, dass es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können, das Vor- und das Frühstadium dieser Krankheiten durch diagnostische Maßnahmen erfassbar sind, die Krankheitszeichen medizinisch-technisch genügend eindeutig zu erfas...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.1 Gesundheitsuntersuchungen (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 6 Versicherte Kinder und Jugendliche haben seit der Änderung der Norm durch das Präventionsgesetz (vgl. Rz. 2a) mit Wirkung zum 25. 7. 2015 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden. Für die Berechnung des Leben...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen für Strafverteidigung eines Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz Aufwendungen für die Strafverteidigung eines Kindes sind nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG berücksichtigungsfähig, da § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG eine abschließende Regelung für alle Prozesskosten darstellt - auch für die Kosten der Strafverteidigung eines Kindes. Sachverhalt Im Streitfall ging es um die Frage, ob die Steuerpflichtigen Aufwendungen f...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.2 Präventionsempfehlung (Abs. 1 Satz 3 und 4)

Rz. 8 Die Gesundheitsuntersuchungen umfassen ebenso wie bei Erwachsenen gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 nunmehr gemäß Abs. 1 Satz 3 auch für Kinder und Jugendliche eine Präventionsempfehlung für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5, sofern dies medizinisch angezeigt ist. Die Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention richten sich nicht nur an die Kinder...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 3 Literatur

Rz. 22 Hümmer, Die Vereinbarkeit verpflichtender Früherkennungsuntersuchungen von Kindern mit Art. 6 GG, ZfL 2007 S. 46. Kunkel, Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen – Präventives Potenzial noch besser ausschöpfen!, BKK 2006 S. 390. Lampert, Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche, KrV 2003 S. 17. Roolf, Neue Leistungen zum Kariesschu...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.3 Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (Abs. 1 Satz 5 und 6)

Rz. 11 Der Anspruch auf Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten dient der Erkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und der Vorbeugung von Karies und Gingivitis. Weiterhin sollen dadurch Neuerkrankungen festgestellt und bewirkt werden, dass eine Behandlung frühzeitig eingeleitet und ein Fortschreiten der Erkrankung verhindert wird. Mit den Früherkennungsun...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.5 Rahmenvereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 21 Die gesetzlichen Vorgaben zur Gesundheitsuntersuchung kommen nur dann zweckentsprechend zur Geltung, wenn Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche möglichst von allen in Anspruch genommen werden. Deshalb verpflichtet Abs. 3 die Krankenkassen, im Zusammenwirken mit den Ländern auf eine Inanspruchnahme der Leistungen nach Abs. 1 hinzuwirken. Ferner haben die...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Früherkennungsmaßnahmen für Kinder waren schon Gegenstand einer Regelung in § 181 Abs. 1 Nr. 1 RVO. Allerdings wurden nur Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres erfasst. Die Norm wurde durch das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt und begründete einen Anspruch auf Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bis zur Vollend...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gesundheitsuntersuchungen (Abs. 1 Satz 1 und 2) Rz. 6 Versicherte Kinder und Jugendliche haben seit der Änderung der Norm durch das Präventionsgesetz (vgl. Rz. 2a) mit Wirkung zum 25. 7. 2015 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung in nicht geringf...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern dienen dem Zweck, Krankheiten aufzuspüren, die die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden. Damit wird gleichzeitig ein Beitrag zur Senkung der Säuglingssterblichkeitsrate in Deutschland geleistet. Seit dem 1.7.1997 war zu den bisher 9 Untersuchungen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr e...mehr

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Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 2.2 Leistungsumfang (Abs. 1 Satz 3 bis 5)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 3 umfasst die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Sie zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Die Änderung des Satz 3 durch das Krankenhausfinanzierungsrefo...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.3 Vertretung für Mutterschutz, Elternzeit

Auch die Vertretung für Mutterschutz und Elternzeit bildet einen Unterfall zur Fallgruppe Ziffer 5.2.4. § 21 BEEG regelt diesbezüglich einige Besonderheiten: Die Dauer der Befristung muss grundsätzlich kalendermäßig bestimmt sein. Eine Zweckbefristung "bis zur Rückkehr der Schwangeren an ihren Arbeitsplatz" nach den allgemeinen Grundsätzen ist seit der Änderung des § 21 Abs. 3 ...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.5 Missbrauchskontrolle bei Mehrfachbefristung ("Kettenbefristung") – Änderung der Rechtsprechung, insbesondere Mehrfachvertretungen

Praxis-Tipp Nach der neuen Rechtsprechung des BAG kann die Befristung eines Arbeitsvertrags trotz Vorliegens eines Sachgrunds aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein.[1] Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufein...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.4 Bedeutung der vorangegangenen Verträge

Das BAG verlangt bei Abschluss eines jeden befristeten Vertrags eine Prognose des Arbeitgebers, nach dem jeweils vorgesehenen Vertragsablauf werde kein Bedürfnis, keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers mehr bestehen.[1] Zunächst hatte das BAG entschieden, bei Abschluss des maßgebenden letzten Vertrags müsse die Prognose des Arbeitgebers, eine Weiterbeschä...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.2 Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Abs. 1)

Rz. 4 Die Angebote sind nicht konkretisiert, müssen letztlich aber der Zielsetzung des Gesetzes, der gesellschaftlichen Integration von Kindern und Jugendlichen, Rechnung tragen (vgl. Rz. 6). So hat das Schleswig-Holsteinische VG beispielsweise die Kostenübernahme durch Jugendhilfeträger für die Internatsunterbringung eines 15-Jährigen in folgendem Fall bejaht: Die Eltern de...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.4 Ziele der Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Abs. 2)

Rz. 6 Die erzieherischen Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.Aufgabe der erzieherischen Angebote ist es, dazu beizutragen, das Können, das Verhalten, die Einstellungen und die Fertigkeite...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 14 knüpft an § 5 Abs. 1 Nr. 8 JWG an, der den Jugendschutz als allgemeine erzieherische Aufgabe festlegte. Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII zum 1.1.1991 in Kraft getreten und seitdem unverändert geblieben. 1 Allgemeines Rz. 2 Ziel des § 14 ist, durch präventive erzieherische Förderungsangebote Kinder und Jugendliche gegen gefährdende Einflüsse von...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 79a wurde durch Art. 2 Nr. 21 BKiSchG v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2979) mit Wirkung zum 1.1.2012 neu in den Vierten Abschnitt des SGB VIII eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 § 79a gestaltet den Auftrag des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, im Rahmen seiner Gesamtverantwortung neben der Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Verans...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.3 Gefährdende Einflüsse (Abs. 2)

Rz. 5 Am 30.1.2002 legte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin den Elften Kinder- und Jugendbericht vor, der von einer Kommission unabhängiger Sachverständiger erstellt wurde. Darin werden u. a. folgende gefährdende Einflüsse auf Kinder und Jugendliche dargestellt: verstärkte Jugendarbeitslosigkeit, legale (z. B. Alkohol, Nikotin) und illegal...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 3 Musterbewerberfragebogen Adoption/Pflege

Rz. 24 Bewerberfragebogen Wir wünschen uns: ein Adoptivkind ( ) ein Pflegekind ( ) Personalien Eheschließung Wir habe...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 3 Literatur

Rz. 5 Böhmer, Neugestaltung der Kinder- und Jugendhilfe – Ein Beitrag zur Qualitätsdebatte im Zuge der Novellierung der §§ 79/79a SGB VIII, VSSR 2014 S. 273; Fazekas, Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes, NDV 2015 S. 359; Jaritz , Qualität im Sozialrecht – Bericht über die Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverba...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.1 Adressaten (Abs. 1)

Rz. 3 Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes richten sich nicht nur an den jungen Menschen (also gemäß § 7 Abs. Nr. 4 unter 27 Jährige), sondern darüber hinaus an die Erziehungsberechtigten. Der Begriff der Erziehungsberechtigten ist weit zu fassen: Hierunter sind nicht nur die Eltern, sondern auch sonstige Personenfürsorgeberechtigte, Erzieher in Kinderg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.5 Verhältnis zu gesetzlichen Jugendschutzvorschriften

Rz. 7 Der gesetzliche Jugendschutz basiert auf der Grundlage des JSchG v. 23.7.2002, des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend v. 12.4.1976 ("Jugendarbeitsschutzgesetz") und des StGB. Darüber hinaus hat das JuSchG seit dem 1.4.2003 das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Medien zusammengeführt. Inhalt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Adressaten (Abs. 1) Rz. 3 Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes richten sich nicht nur an den jungen Menschen (also gemäß § 7 Abs. Nr. 4 unter 27 Jährige), sondern darüber hinaus an die Erziehungsberechtigten. Der Begriff der Erziehungsberechtigten ist weit zu fassen: Hierunter sind nicht nur die Eltern, sondern auch sonstige Personenfürsorgeberechtig...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung Rz. 3 Die Weiterentwicklung von Grundsätzen und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie die Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung beziehen sich auf folgende Bereiche: die Gewährung und Erbringung von Leistungen (Satz 1 Nr. 1), dies umfasst primär den gesamten Leistungskatalog des SGB VIII; die Erfüllung weiterer ...mehr