Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.4.5.3 Rückzahlung von Nachschußkapital bei einer GmbH

Rz. 179 Zahlt eine GmbH gem. § 30 Abs. 2 GmbHG Nachschußkapital im Sinn des § 26 GmbHG zurück, das bei seiner Einlage dem EK 04 zugeführt worden war, liegt keine sonstige Leistung vor, die nach der Verwendungsreihenfolge des § 28 Abs. 3 zu verrechnen ist, sondern eine Leistung besonderer Art, die allein wegen des ursächlichen Zusammenhangs mit dem EK 04 aus dem EK 04 zu entn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.2.4.2 Steuerlich abziehbare Verluste

Rz. 127 Es handelt sich um das negative Jahresergebnis, das zu einem negativen Einkommen führt. Die Behandlung dieser Verluste in der Gliederungsrechnung ist in § 33 geregelt. Danach wird ein nach den steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften ermittelter Verlust als Negativbetrag in das EK 02 eingestellt. Die mit dem Verlust verbundene Verminderung an Eigenkapital wird dahe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 36 Der Aufbau des Gliederungsschemas folgt dem Belastungsgefälle "von oben nach unten" (EK 45, EK 40, EK 30, EK 0) und innerhalb des unbelasteten Teilbetrags der Aufzählungsreihenfolge in Abs. 2 (EK 01, EK 02, EK 03, EK 04). Ein entsprechender Aufbau bietet sich schon aus Ordnungsgesichtspunkten an. Er hat darüber hinaus aber z. T. erhebliche materielle Auswirkungen, da ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.2.4.1 Allgemeines

Rz. 126 In das EK 02 eingestellt werden auch Vermögensminderungen, die durch Verluste verursacht sind. Hier sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden: Verluste, die im regelmäßigen Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden und die steuerlich abzugsfähig sind; es handelt sich hierbei um den dem Jahresfehlbetrag entsprechenden Betrag i.S.d. § 275 Abs. 3 Nr. 19 HGB, d. h. das Ergebnis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 27 ist durch das Steuerentlastungsgesetz 1984 vom 22.12.1983[1] in Abs. 3 nur redaktionell geändert worden. Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz 1984, die andere Vorschriften betrafen, hatten aber mittelbar erhebliche Auswirkungen auf § 27 und die Herstellung der Ausschüttungsbelastung. Es handelte sich im Wesentlichen um folgende Änderungen: Änderung des § 28...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.2.7 Erlöschen einer Steuerbefreiung

Rz. 138 Erlischt bei einer Anrechnungskörperschaft die Steuerbefreiung nach § 5, ist eine Anfangsbilanz aufzustellen, in der nach § 13 Abs. 3 die Teilwerte anzusetzen sind (vgl. § 13 Rz. 22ff.). Der bisher praktisch wichtigste Fall des Erlöschens einer Steuerbefreiung war der Eintritt der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen in die Steuerpflicht (vgl. § 5 Rz. 87a). Der Ansatz d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.4.5.1 Herabsetzung des Nennkapitals ohne Auszahlung

Rz. 177 Wird Nennkapital herabgesetzt, das zum übrigen Eigenkapital gehört, und werden die anläßlich der Kapitalherabsetzung freiwerdenden Mittel nicht an die Anteilseigner ausgezahlt, sondern zur Bildung einer Rücklage oder zur Beseitigung eines Verlustvortrags verwendet, wird übriges Eigenkapital in verwendbares Eigenkapital umgewandelt. Der Zugang an verwendbarem Eigenkap...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.4.5.5 Sonderfälle des EK 04

Rz. 181 Zu dem Eigenkapital, das in das EK 04 einzustellen ist, gehören auch die Sonderfälle des Eigenkapitals, die steuerlich wie Nennkapital behandelt werden, ohne jedoch im gesellschaftsrechtlichen Sinne Nennkapital zu sein. Beteiligungsähnliche Genußrechte werden steuerlich wie Nennkapital behandelt; Auskehrungen hierauf sind wie Gewinnausschüttungen zu behandeln (vgl. § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.4.3 Berichtigungsbetrag gem. § 1 AStG

Rz. 144 Wendet eine inländische Kapitalgesellschaft einer ihr nahestehenden Person im Ausland im Rahmen von Geschäftsbeziehungen Vorteile zu, die sie einem unabhängigen Dritten nicht zugewendet hätte, ist das Einkommen gem. § 1 AStG durch außerbilanzielle Hinzurechnung eines Berichtigungsbetrags zu erhöhen, wenn in der Vorteilszuwendung nicht eine schon nach § 8 KStG zu erfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.4.4 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 176 Beschließt eine Kapitalgesellschaft eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, so gilt hierfür nach § 41 Abs. 3 in erster Linie, nach dem EK 03, das EK 04 als verwendet. Mit der Umwandlung in Nennkapital scheidet der entsprechende Betrag aus dem EK 04 aus, es wird von "verwendbarem Eigenkapital" zu "übrigem Eigenkapital" (vgl. § 29 Rz. 67; § 41 Rz. 31).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.5.1 Splittingfälle

Rz. 151 Steuerermäßigungen, seien es Steuersatz- oder Steuerbetragsermäßigungen, führen zu EK 02, wenn die Steuerbelastung zwischen 30 % und 0 % liegt und wenn nicht ausländische Einkünfte betroffen sind (vgl. Rz. 120). Es handelte sich im Wesentlichen um folgende Fälle: Ermäßigungen nach § 16 BerlinFG (letztmalig für Darlehen, die vor dem 1.7.1991 gewährt wurden); Ermäßigunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.4.7 Richtigstellung von Fehlern

Rz. 149 Ist in der Gliederungsrechnung das verwendbare Eigenkapital unrichtig angegeben, d. h. weicht es auf Grund eines Fehlers in einer früheren Feststellung in der Summe von dem Betriebsvermögen nach der Steuerbilanz ab, ist diese Abweichung durch eine Anpassung der ersten noch offenen Gliederungsrechnung richtigzustellen. Dabei ist nicht der Teilbetrag zu erhöhen oder zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.2.5 Freibeträge

Rz. 134 Anrechnungskörperschaften konnten bis Vz 1995 den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG geltend machen (vgl. § 8 Rz. 43). Dadurch wurde ein entsprechender Teil des Einkommens steuerfrei gestellt. Dieser steuerfreie Betrag war als Positivbetrag in das EK 02 einzustellen. Ab Vz 1996 ist der Freibetrag altersabhängig und damit auf Körperschaften nicht mehr anwendbar. Erwerbs-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.1.5.4 Einfluss der Ausschüttungsbelastung auf die Tarifbelastung

Rz. 70 Nicht beeinflusst wird die Tarifbelastung durch die ausschüttungsbedingten Körperschaftsteueränderungen (Ausschüttungsbelastung). Das ergibt sich zwar nicht eindeutig aus dem Wortlaut des § 27 Abs. 1; diese Vorschrift bestimmt nur, dass Tarifbelastung die Belastung desjenigen Eigenkapitals ist, das für die Ausschüttung als verwendet gilt, sagt aber nicht, ob die Tarif...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.1.7 Behandlung des EK 01 im Anrechnungsverfahren

Rz. 121b Bis Vz 1993 wurde das EK 01 im Anrechnungsverfahren wie die anderen unbelasteten Teilbeträge (mit Ausnahme des EK 04) behandelt. Bei Ausschüttungen war auf der Ebene der Anrechnungskörperschaft die Ausschüttungsbelastung von 36 % herzustellen. Bei dem Anteilsinhaber gehörte die Ausschüttung zu den steuerpflichtigen Einnahmen; war er anrechnungsberechtigt, konnte er ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 9 Gliederungsrechnung bei Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung

Rz. 217 Wird die Anrechnungskörperschaft umgewandelt, d. h. geht das Vermögen der Anrechnungskörperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person über[1], so scheidet das Eigenkapital der Körperschaft aus dem Anrechnungsverfahren aus, da Personengesellschaften und natürliche Personen keine Anrechnungskörperschaften sind. Bei der Übertragung des Vermögens auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 1.1 Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 30 knüpft an § 29 an; während diese Vorschrift die grundlegenden Definitionen der für das Anrechnungsverfahren verwendeten Begriffe enthält, regelt § 30, wie der nach § 29 ermittelte Gesamtbetrag des verwendbaren Eigenkapitals entsprechend seiner Tarifbelastung in Teilbeträge mit unterschiedlicher Tarifbelastung aufzugliedern und wie die Teilbeträge weiterzuentwickel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 1.3.4 Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. 24.3.1999

Rz. 9 Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24.3.1999[1] ist der Tarifsteuersatz von 45 % auf 40 % mit Wirkung ab Vz 1999 gesenkt worden; der ungemilderte Teilbetrag ist daher ab Vz 1999 in ein EK 40 einzustellen. EK 45 kann aus laufender Geschäftstätigkeit nicht mehr neu entstehen; nach § 23 Abs. 2 i. V. m. § 54 Abs. 11 kann aber auch nach dem 31.12.1998 noch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 1.3.2 Änderungen durch das Steuerreformgesetz 1990 v. 25.7.1988

Rz. 7 Durch das Steuerreformgesetz 1990 vom 25.7.1988[1] ist der Steuersatz der Tarifbelastung ab dem Vz 1990 von 56 % auf 50 % herabgesetzt worden. Dadurch konnte EK 56 letztmalig im Vz 1989 neu entstehen; für die Vz 1990—1993 entstand nur noch EK 50. Während einer Übergangszeit bestand das EK 56 weiter; Ausschüttungen konnten nach der Ausschüttungsreihenfolge aus dem EK 56 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.4.5.4 Zahlungen auf Besserungsscheine

Rz. 180 Erläßt ein Gesellschafter einer Anrechnungskörperschaft eine Forderung, kann eine Sanierung oder eine Einlage vorliegen. Handelt es sich um eine Sanierung (vgl. § 8 Rz. 128ff.), ist der Sanierungsgewinn bei der Anrechnungskörperschaft in das EK 02 einzustellen (bis Vz 1997; vgl. Rz. 123), auch soweit er aus einem Schulderlaß des Gesellschafters stammt. Handelt es sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 7.2.2 Andere Gewinnausschüttungen

Rz. 209 Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Körperschaftsteuerminderung (-erhöhung) bei "anderen Ausschüttungen" (vgl. § 27 Rz. 80) ist nach § 28 Abs. 2 das verwendbare Eigenkapital zum Schluß des Wirtschaftsjahrs, in das die Ausschüttung fällt, d. h. in dem die Ausschüttung bei der Gesellschaft abfließt (vgl. § 28 Rz. 19ff.; zum Begriff des Abflusses vgl. § 27 Rz. 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 7.1 Übersicht und Begriffe

Rz. 128 Das Anrechnungsverfahren greift ein, wenn die Ausschüttung oder sonstige Leistung bei der Anrechnungskörperschaft abgeflossen ist (vgl. Rz. 88ff.). Mit dieser Festlegung des Zeitpunktes für das Eintreten der Wirkungen des Anrechnungsverfahrens ist aber noch nicht bestimmt, welchen Zeitpunkten bzw. Zeiträumen diese Wirkungen zuzuordnen sind. Zusätzlich muss über folge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.1 Gliederungsschema

Rz. 35 Welche Teilbeträge das Gliederungsschema im einzelnen aufweist, hängt von den Steuersätzen ab, die für den einzelnen Besteuerungszeitraum gelten. Ab Vz 1999 kann das Gliederungsschema folgende Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals ausweisen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.4.8 Steuergestaltung mit Hilfe des EK 04

Rz. 191 Auskehrungen aus dem EK 04 führen im Anrechnungsverfahren auf der Ebene der Anrechnungskörperschaft nicht zur Herstellung der Ausschüttungsbelastung und damit zu Körperschaftsteuererhöhungen. Diese Auskehrungen sind bei dem Anteilseigner steuerfrei, soweit sie im Privatvermögen anfallen, ohne daß eine wesentliche Beteiligung bzw., wenn sie eine wesentliche Beteiligun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 7.3.2 Rechtsfolgen

Rz. 140 Als Rechtsfolge bestimmt § 27 Abs. 3 S. 2, dass die ausschüttungsbedingten Körperschaftsteueränderungen dem Veranlagungszeitraum zuzuordnen sind, in dem das Wirtschaftsjahr endet, in dem die andere Ausschüttung erfolgt. "Erfolgen" der anderen Ausschüttung bedeutet dabei Abfluss dieser Ausschüttung bei der Körperschaftsteuer (zur Begründung und zum Begriff des "Abflus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.3 Teilbetrag im Sinn des Abs. 2 Nr. 3 (EK 03)

Rz. 154 Das EK 03 ist der einzige Teilbetrag des verwendbaren Eigenkapitals, der in der Gliederung, die den Systemwechsel einleitet, vorhanden sein konnte. Die Höhe des EK 03 bestimmt sich nach dem um das Nennkapital verminderten Betriebsvermögen der Steuerbilanz des letzten vor dem 1.1.1977 endenden Wirtschaftsjahrs. Es ist gleichgültig, ob das Betriebsvermögen aus besteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.2.6 Besonderheiten der DDR bzw. der neuen Bundesländer

Rz. 135 Einkünfte aus der ehemaligen DDR bis zum Vz 1990 einschließlich waren in der Bundesrepublik steuerfrei. Sie waren nicht als ausländische Einkünfte zu qualifizieren, und wurden damit nicht in das EK 01, sondern in das EK 02 eingestellt. Rz. 136 Nach § 58 Abs. 3 EStG ist der Abzugsbetrag nach § 9 Abs. 1 Durchführungsbestimmungen zum Steueränderungsgesetz (DDR) v. 6.3.19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 5.1.1 Begriff

Rz. 65 Nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sind die Zugänge zu den belasteten Teilbeträgen des verwendbaren Eigenkapitals aus den Einkommensteilen abzuleiten, die der Körperschaft ungemildert oder ermäßigt unterliegen. Ab Vz 1994 ist das ermäßigt besteuerte Eigenkapital mit 30 % belastet; neben den mit diesem Prozentsatz belasteten Einkommensteilen werden in diesen Teilbetrag auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.4.2 Offene Einlagen

Rz. 171 Wichtige nicht in Nennkapital gebundene offene Einlagen (vgl. § 8 Rz. 70ff.) der Gesellschafter sind das Ausgabeaufgeld anläßlich der Gründung oder der Erhöhung des Nennkapitals[1]; Zuzahlungen der Aktionäre gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Aktien[2]; Leistungen aufgrund einer Nachschußverpflichtung[3]; sonstige Leistungen der Gesellschafter, die den Charakter von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 4.2.1 Maßgeblichkeit des Abflusszeitpunktes

Rz. 88 Die Frage nach dem zeitlichen Anwendungsbereich des § 27 Abs. 1 ist darauf gerichtet, an welchen Zeitpunkt die Tatbestandsverwirklichung anknüpft und damit die Rechtsfolgen der ausschüttungsbedingten Körperschaftsteueränderungen eintreten lässt. Ausgehend von dem Normalfall der Gewinnausschüttung kommen folgende Zeitpunkte in Betracht: der Zeitpunkt der Fassung des Aus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.4.6 Erstmalige Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals (Abs. 3) und Folgewirkungen

Rz. 183 Nach Abs. 3, eingefügt durch das Gesetz vom 23.9.1990[1], führt es zur Bildung von EK 04, wenn eine Körperschaft erstmalig verpflichtet wird, ihr verwendbares Eigenkapital zu gliedern. Für diese erstmalige Gliederung gilt § 30 Abs. 1, d. h., sie hat auf den Schluß eines Wirtschaftsjahres zu erfolgen, und zwar auf den Schluß desjenigen Wirtschaftsjahres, in dem erstma...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.1.2 Begriff der "Belastung" ("Tarifbelastung")

Rz. 49 Nach § 27 Abs. 1 ist die Tarifbelastung definiert als Belastung des Eigenkapitals. Der Begriff der Tarifbelastung nach § 27 ist nicht identisch mit dem des Tarifsteuersatzes nach § 23 Abs. 1, obwohl Zusammenhänge bestehen (vgl. Rz. 52). Die Tarifbelastung nach § 27 Abs. 1 bezieht sich auf die Belastung von Eigenkapitalteilen, ohne Rücksicht darauf, wann und auf welche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.2.1 Steuerfreie Einnahmen im Sinne der § 3, 3a EStG

Rz. 123 Zu den dem EK 02 zuzuordnenden Einnahmen gehören alle aus dem Inland bezogenen steuerfreien Einnahmen im Sinne des § 3 EStG, soweit sie bei juristischen Personen anfallen können, insbesondere steuerfreie Sanierungsgewinne im Sinne des § 3 Nr. 66 EStG (bis Vz 1997), ferner steuerfreie Zinsen im Sinne des § 3a EStG (aufgehoben ab Vz 1992). Die Höhe des Zugangs zum EK 0...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.1.6 Steuerfreie Einkünfte nach § 8b Abs. 1, 2

Rz. 121a Mit Wirkung ab Vz 1994 ist § 30 Abs. 2 Nr. 1 durch das Standortsicherungsgesetz vom 13.9.1993[1] erweitert worden. Danach sind in das EK 01 auch solche Eigenkapitalanteile einzustellen, die nach § 8b Abs. 1 und Abs. 2 bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben. § 8b Abs. 1 erfaßt Einkünfte, die ihrer Natur nach inländische Einkünfte sind, auch wenn sie ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 1.3.1 Wegfall der Einkommensteile auf Grund eines ermäßigten Steuersatzes

Rz. 6 Nach der ursprünglichen Konzeption des § 30 führten Einkommensteile, die einer ermäßigten Besteuerung nur durch Anwendung eines besonderen ermäßigten Steuersatzes ("Steuersatzermäßigungen") unterlagen, zu originären Teilbeträgen mit ermäßigter Tarifbelastung, deren Indexziffer jeweils dem ermäßigten Steuersatz entsprach, mit dem das Einkommen bzw. der Einkommensteil be...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuordnung von Betriebsausgaben zu ausländischen Einkünften

Leitsatz Ob Refinanzierungskosten bei der Ermittlung ausländischer Einkünfte nach § 34d Nr. 6 EStGals Betriebsausgaben in Abzug zu bringen sind, ist auch bei Kreditinstituten nicht nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, sondern nach der tatsächlichen Verwendung der die Refinanzierungskosten auslösenden Darlehensmittel zu beurteilen (gegen BMF-Schreiben vom 23. Dezemb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Freistellung vom Zinsabschlag für kommunale Versorgungsunternehmen

Leitsatz Der Zinsabschlag gemäß § 43 Abs. 1 EStG ist auch bei einem kommunalen Unternehmen vorzunehmen, dessen Gegenstand die öffentliche Abwasserentsorgung ist. Ist bei einem solchen Unternehmen die Kapitalertragsteuer und die anrechenbare Körperschaftsteuer auf Dauer höher als die gesamte festzusetzende Körperschaftsteuer, so beruht eine solche Überzahlung nicht auf der a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzung der Vollziehung: Gesetzliche Beschränkungen sind mit dem GG vereinbar

Leitsatz Die Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden ist beschränkt auf die festgesetzte Steuer abzüglich der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge und Körperschaftsteuer und die festgesetzten Vorauszahlungen (§361 Abs. 2 Satz 4 AO, § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO i. d. F. des Jahressteuergesetzes 1997). Diese Beschränkungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BFH, Beschluss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, Vor § 32 KStG

Stand: EL 37 – ET: 12/1999 Gesetzestext öffnen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 29 KStG Verwendbares Eigenkapital

Stand: EL 37 – ET: 12/1999 Gesetzestext öffnen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 38a KStG Gliederung des Eigenkapitals bei Aufspaltung oder Abspaltung

Stand: EL 37 – ET: 12/1999 Gesetzestext öffnen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 31 KStG Änderungen durch das StEntlG 1999/2000/2002

Stand: EL 37 – ET: 12/1999 Gesetzestext öffnen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 38 KStG Gliederung des Eigenkapitals bei Verschmelzung

Stand: EL 37 – ET: 12/1999 Gesetzestext öffnen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 32 KStG Einordnung bestimmter ermäßigt belasteter Eigenkapitalteile

Stand: EL 37 – ET: 12/1999 Gesetzestext öffnen.mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Solidaritätszuschlag

Leitsatz (nicht amtlich) Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1991 (Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 105 Abs. 3 GG) Zum Sachverhalt: Die 3. Kammer des zweiten Senats hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das SolZG 1991 im Verfahren nach § 93b i.V.m. § 93a BVerfGG einstimmig nicht zur Entscheidung angenommen. Mit dem am 28.6.1991 in Kraft getre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 9.1 Inländische Körperschaftsteuer

Rz. 79 Tarifliche Körperschaftsteuer ist gem. § 31 Abs. 1 Nr. 2 von dem Einkommensteil abzuziehen, der ihr unterliegt. Da auch ermäßigte Körperschaftsteuer tarifliche Körperschaftsteuer ist, ist sie von dem der ermäßigten Besteuerung unterliegenden Einkommensteil abzuziehen. Der Abzug erfolgt schon vor der Aufteilung mit der Folge, dass bereits der aufzuteilende Betrag um di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 2 Die Zuordnung inländischer Körperschaftsteuer

Rz. 5 Wird für eine Ausschüttung oder für eine sonstige Leistung Gewinn verwendet, der der inländischen Körperschaftsteuer unterlegen hat, lebt die gezahlte Körperschaftsteuer auf, und zwar in Form der Körperschaftsteuerminderung gem. § 27, wenn die Tarifbelastung höher war als die Ausschüttungsbelastung; in Form des Anrechnungsguthabens in Höhe der Ausschüttungsbelastung, die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 9.2 Ausländische Körperschaftsteuer

9.2.1 Anzurechnende ausländische Steuer Rz. 80 Eine Aufteilung bei Anrechnung ausländischer Steuern kommt nur in Betracht, wenn sich nach der Anrechnung der ausländischen Steuern noch eine positive Belastung mit inländischer Körperschaftsteuer ergibt. Nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 ist ausländische Steuer von den ihr unterliegenden ausländischen Einkünften abzuziehen. Der Abzug ist v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 7.2.1 Effektive Anrechnung ausländischer Steuern

Rz. 49 Eine Anrechnung ausländischer Steuern gem. § 26 Abs. 1 i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG kommt bei Anrechnungskörperschaften nur bei solchen ausländischen Einkommensteilen in Betracht, die gem. § 23 Abs. 1 der Körperschaftsteuer mit der Tarifbelastung unterliegen Die Anwendung der Sondersteuersätze von 22,5 % (ab Vz 1994) gem. § 34c Abs. 4 EStG für ausländische Schifffahrtse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 31 ist erforderlich, weil das verwendbare Eigenkapital nach § 30 Abs. 1 S. 1 nicht direkt aus der Steuerbilanz abgeleitet, sondern durch Einstellen des Einkommens in die Gliederungsrechnung ermittelt wird (vgl. § 30 Rz. 16). Der primäre Zugang zu den Teilbeträgen des verwendbaren Eigenkapitals ist aus dem Einkommen, bei unterschiedlich besteuerten Einkommensteilen aus...mehr