Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 16 Vertragstypen / a) Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 70 Ist eine Ermächtigung nach § 113 BGB erteilt, kann der Minderjährige die Kündigungserklärung des Arbeitgebers selbstständig wirksam entgegennehmen (BAG v. 18.2.1977 – 2 AZR 770/75, DB 1977, 1194). Rz. 71 Ist dies jedoch nicht der Fall, ist die Kündigung an den gesetzlichen Vertreter zu richten, da die Abgabe einer einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung nur an...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Zuweisung und Kündigung von Arbeitnehmern bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, vermieteten Wohnräumen sowie die allgemeine Festlegung der Nutzungsbedingungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG)

Rz. 993 Vom Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG werden nur Werkmietwohnungen erfasst, also solche Wohnungen oder Personalunterkünfte, die i.S.d. §§ 576 ff. BGB den Arbeitnehmern auf mietrechtlicher Basis neben und mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis überlassen werden; nicht hingegen zumeist funktionsgebundene Werkdienstwohnungen, wie typischerweise Hausmeist...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Abberufung, Kündigung aus wichtigem Grund/Zumutbarkeit anderweitiger Tätigkeit – Reaktionsmöglichkeiten des Vorstands

a) Abberufung aus wichtigem Grund aa) Verlust der Organstellung Rz. 675 Im Normalfall endet das Amt des Vorstandsmitgliedes mit Ablauf des festgelegten Bestellungs- und Anstellungszeitraumes. Eines Widerrufes der Bestellung oder einer Kündigung bedarf es zum turnusmäßigen Ende nicht. Das Auslaufen der Bestellung ist zum Handelsregister anzumelden. Rz. 676 Gleichwohl gibt es zah...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Allgemeines

Rz. 62 Gem. § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine Kündigung, die ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochen wird, ist unwirksam.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Kündigung und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 1368 Der Sozialplan regelt die Folgen einer bestimmten Betriebsänderung. Aus diesem Zweck ergibt sich, dass er grds. – soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist – nicht mit der Folge des Wegfalls der dort geregelten Leistungen gekündigt werden kann. Zulässig ist es jedoch, dass die Betriebspartner einen Sozialplan einvernehmlich für die Zukunft abändern (BAG v. 15.4.200...mehr

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§ 29 Kündigung / (1) Krankheit

Rz. 119 Hauptfall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen Krankheit. Diese kann ausgesprochen werden, wenn entweder ein dauerndes Unvermögen, die vertragliche Arbeitspflicht zu erfüllen oder die ernste Besorgnis weiterer häufiger Kurzerkrankungen besteht. (a) Dauerndes Unvermögen Rz. 120 Erfolgt die Kündigung aufgrund dauernder Unmöglichkeit, die geschuldete Ar...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und Vorliegen einer Kündigung

Rz. 79 Für die Anwendbarkeit des KSchG ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig, wenn er sich auf die Sozialwidrigkeit der Kündigung beruft. Zur Schlüssigkeit der Kündigungsschutzklage muss er mindestens darlegen, dassmehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Arten krankheitsbedingter Kündigungen

Rz. 175 In der Rspr. des BAG werden vier Typen von krankheitsbedingten Kündigungen unterschieden:mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Kündigung des Vorstandsvertrages aus wichtigem Grund

Rz. 692 Für die sofortige Vertragsbeendigung ist eine außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages erforderlich. Diese ist nur wirksam, wenn die strengen Voraussetzungen des § 626 BGB erfüllt sind. Anderenfalls endet das Anstellungsverhältnis mit der Dauer, für das es eingegangen ist. Einer Abmahnung bedarf es nicht. Dies entspricht der gefestigten höchstrichterlichen...mehr

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§ 29 Kündigung / hh) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich verhaltensbedingter Kündigungen

Rz. 109 Will der Arbeitgeber aus verhaltensbedingten Gründen kündigen, muss er den Betriebsrat über vorherige Abmahnungen informieren und diese in ihren Grundzügen erläutern. Dabei muss der Arbeitgeber den Betriebsrat auch über Gegendarstellungen des Arbeitnehmers unterrichten (BAG v. 31.8.1989, AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein). (1) Keine Rechtspflicht zur Vorlage vo...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Auslegung

Rz. 282 Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist nicht allein auf ihren Wortlaut abzustellen. Zu würdigen sind alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (BAG v. 10.4.2014 – 2 AZR 647/13, Rn 15; BAG v. 20.6.2013 – 6 AZR 805/11, Rn 14; vgl. auch B...mehr

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§ 29 Kündigung / gg) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich betriebsbedingter Kündigungen

Rz. 108 Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat hinsichtlich der Sozialauswahl über die Gründe informieren, die ihn zur Auswahl gerade des gekündigten Arbeitnehmers bewogen haben (BAG v. 29.3.1984, NZA 1984, 169). Hiervon umfasst sind auch die Sozialdaten der vergleichbaren, jedoch nicht gekündigten Arbeitnehmer (BAG v. 26.10.1995 – 2 AZR 1026/...mehr

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§ 29 Kündigung / I. Vornahme der Umdeutung

Rz. 287 Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, gilt gem. § 140 BGB das Letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde. § 140 BGB gilt nicht nur für zweiseitige, sondern auch für einseitige Rechtsgeschäfte wie die Kündigung. Die Rechtsfolgen des Rechtsgeschäftes, in welches ...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Mitteilung von Bedenken

Rz. 127 Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, muss er diese binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist drei Tage (§ 102 Abs. 2 BetrVG). Es zählen Kalendertage, nicht Werktage. Die Fristberechnung folgt den allgemeinen Vorschriften ...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Zugang unter Anwesenden

Rz. 40 Die Kündigung wird gem. § 130 BGB wirksam, wenn sie dem Kündigungsgegner zugeht. Rz. 41 Für den Zugang einer schriftlichen Kündigung unter Anwesenden ist es ausreichend, dass das Schriftstück so ausgehändigt wird, dass der Empfänger in der Lage ist, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen. Infolgedessen ist es prinzipiell ausreichend, wenngleich in der Praxis unübl...mehr

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§ 29 Kündigung / 8. Nichtverlängerungsanzeige

Rz. 327 Ebenso ist nach der Rspr. eine Umdeutung einer sog. Nichtverlängerungsanzeige im Bühnenbereich in eine Kündigung nicht möglich (BAG v. 28.10.1986, AP BetrVG § 118 Nr. 32; BAG 6.8.1997 – 7 AZR 156/96, NZA 1998, 220, 221).mehr

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§ 29 Kündigung / I. Kündigungsfristen

Rz. 207 Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Zeitpunkt, zu dem sie wirksam wird. Der Sinn und Zweck dieser Frist ist u.a., dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, innerhalb dieses Zeitraumes einen neuen Arbeitsplatz zu finden oder sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen. Rz. 208 Kündigungsfristen zählen zu den wesentlichen Arbeitsb...mehr

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§ 29 Kündigung

A. Kündigungserklärung I. Begriff und beteiligte Personen 1. Begriff Rz. 1 Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis für die Zukunft entweder sofort (außerordentliche Kündigung) oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung) beendet werden soll (KR/Becker, § 1 KSchG Rn 95 m.w.N.). 2....mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Außerordentliche Kündigung des Vorstandsmitglieds nach Abberufung (Eigenkündigung)

Rz. 703 Alternativ zu § 615 BGB besteht für das abberufene Vorstandsmitglied die Möglichkeit, seinerseits eine außerordentliche Eigenkündigung aus wichtigem Grund gem. § 626 BGB auszusprechen, weil die AG die Erbringung der geschuldeten Dienste durch die Abberufung unmöglich gemacht hat (vgl. BGH v. 28.10.2002, NZA 2002, 1324 = DB 2002, 2273: Eigenkündigung). Die fristlose E...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Vereinbarung über Ausschluss der ordentlichen Kündigung

Rz. 213 Bei der Vertragsgestaltung ist auch in Abwägung zur Vertragslaufzeit und unter Berücksichtigung der Interessenlagen der Parteien zulässig vereinbar, dass die GmbH den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen darf, also das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist (vgl. OLG Brandenburg v. 18.3.2008 – 6 U 58/07, GmbHR 2009, 824; s.u. Musterformulierung Rdn 2...mehr

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§ 29 Kündigung / (2) Unterrichtung über Betriebsablaufstörungen

Rz. 113 Regelmäßig muss der Arbeitgeber den Betriebsrat auch über Betriebsablaufstörungen oder sonstige Gefährdungen betrieblicher Interessen unterrichten, die aus dem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers folgen (BAG v. 10.10.2002, AP KüSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung). Ausnahmsweise ist das nicht der Fall, wenn aus einem bestimmten Fehlverhalten eine typi...mehr

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§ 29 Kündigung / 7. Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 145 Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen, und hat der Arbeitnehmer nach dem KSchG Klage auf Feststellung erhoben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstre...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Personeller Anwendungsbereich

Rz. 163 § 103 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrates, des Wahlvorstandes sowie von Wahlbewerbern der Zustimmung des Betriebsrates bedarf. Dies gilt jedoch nur während der Amtszeit dieser Personen. Im Gegensatz zu § 15 Abs. 1 S. 2, Abs....mehr

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§ 29 Kündigung / f) Wiederholung der Anhörung

Rz. 85 Wird eine Kündigung wiederholt, muss auch die Anhörung wiederholt werden. Dies gilt z.B. auch dann, wenn der Arbeitgeber die Kündigung allein deshalb wiederholt, weil er Zweifel hinsichtlich der Wirksamkeit der ersten Kündigung etwa aufgrund von Vertretungsmängeln hat (BAG v. 31.1.1996 – 2 AZR 273/95, DB 1996, 1042) oder weil die erste Kündigung mangels Zustimmung der...mehr

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§ 29 Kündigung / I. Mitbestimmung bei Kündigungen nach § 102 BetrVG

1. Allgemeines Rz. 62 Gem. § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine Kündigung, die ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochen wird, ist unwirksam. 2. Gegenstand des Anhörungsrechts a) Kündigung des Arbeitsverhältnisses Rz. 63 Der Betriebsrat ist nach dem Wortlaut des § 102 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 29 Kündigung / X. Auslegung und Umdeutung nicht fristgerechter und nicht termingerechter Kündigungen

1. Auslegung Rz. 282 Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist nicht allein auf ihren Wortlaut abzustellen. Zu würdigen sind alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (BAG v. 10.4.2014 – 2 AZR 647/13, Rn 15; BAG v. 20.6.2013 – 6 AZR 805/11, Rn 14;...mehr

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§ 29 Kündigung / II. Zustimmung bei außerordentlichen Kündigungen nach § 103 BetrVG

1. Allgemeines Rz. 162 § 103 BetrVG dient dem Zweck, den Schutz der Betriebsverfassungsorgane auch ggü. außerordentlichen Kündigungen sicherzustellen. Er ergänzt und erweitert im Zusammenhang mit den §§ 15 ff. KSchG den Kündigungsschutz über den bei der ordentlichen Kündigung bestehenden Schutz hinaus. Damit sollen die Träger der Betriebsverfassungsorgane, Wahlbewerber und Mi...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Umdeutung

Rz. 285 Wenn eine Kündigungserklärung nicht als Kündigung zum nächst zulässigen Termin ausgelegt werden kann, ist die Kündigung zu dem angegebenen Termin unwirksam und gem. § 140 BGB in eine Kündigung zum nächsten möglichen Termin umzudeuten (vgl. BAG [5. Senat] v. 1.9.2010 – 5 AZR 700/09, NZA 2010, 1409; BAG v. 18.4.1985, NZA 1986, Ascheid/Preis/Schmidt/Linck, § 622 BGB Rn ...mehr

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§ 29 Kündigung / 6. Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit

Rz. 144 Seit dem 1.1.2004 ist die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 4 S. 1 KSchG mit einer Klage geltend zu machen.mehr

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§ 29 Kündigung / I. Rücknahme vor Klageerhebung

Rz. 59 Die Rücknahme einer Kündigung kann jedoch gem. §§ 133, 157 BGB als Angebot des Kündigenden ausgelegt werden, entweder einen neuen Arbeitsvertrag abzuschließen oder das alte Arbeitsverhältnis fortzusetzen, bei bereits abgelaufener Kündigungsfrist mit rückwirkender Kraft. Dieses Angebot kann der Kündigungsempfänger auch stillschweigend oder durch schlüssiges Handeln ann...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Zuständigkeit zur Abberufung, Vertragsbeendigung, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung/wirksamer Gesellschafterbeschluss – Austragung im Handelsregister

Rz. 186 Die Zuständigkeit zur Kündigung bzw. zum Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung mit dem Geschäftsführer richtet sich, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, nach der Zuständigkeit für die Abberufung (vgl. OLG München v. 24.03. 2016 – 23 U 1884/15 Annexkompetenz). Gem. § 46 Nr. 5 GmbHG ist dazu die Gesellschafterversammlung zuständig (vgl. BGH v. 9.4...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Koppelungsklauseln zwischen Abberufung und Kündigung/Drittanstellung

Rz. 687 Die Beendigung des Organverhältnisses durch Widerruf bedeutet wegen der Trennung der Rechtsverhältnisse (Trennungsprinzip) nicht automatisch die Beendigung des Anstellungsverhältnisses (vgl. Holthausen, NZG 2022, 731 ff.). Die Bestellung und die Anstellung hängen rechtlich nicht zwingend voneinander ab. Besonders sichtbar wird die Trennung der Rechtsverhältnisse in d...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

a) Kündigung durch den Arbeitgeber Rz. 70 Ist eine Ermächtigung nach § 113 BGB erteilt, kann der Minderjährige die Kündigungserklärung des Arbeitgebers selbstständig wirksam entgegennehmen (BAG v. 18.2.1977 – 2 AZR 770/75, DB 1977, 1194). Rz. 71 Ist dies jedoch nicht der Fall, ist die Kündigung an den gesetzlichen Vertreter zu richten, da die Abgabe einer einseitigen empfangsb...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Grundkündigungsfristen

Rz. 209 Nach § 622 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers (Arbeiters oder Angestellten) mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Fünfzehnte oder der letzte Tag eines Monates ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Rz. 210 Hinweis Die Grundkündigungsfrist von vier ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Gesetzliche Regelung für Kündigungen

Rz. 825 Regelungen darüber, welche Auswirkungen die Verletzung des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrats durch den Arbeitgeber auf Arbeitsverhältnisse hat, finden sich nur an wenigen Stellen. Zum einen besagt § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG , dass Kündigungen unwirksam sind, wenn der Betriebsrat vor Ausspruch nicht ordnungsgemäß unter Mitteilung der Gründe angehört worden ist. Aus ...mehr

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§ 29 Kündigung / II. Kündigungstermine

Rz. 232 Unter dem Kündigungstermin versteht man den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses, also den Zeitpunkt, an dem die Kündigungsfrist abläuft. Ganz allgemein gilt für das Verhältnis von Kündigungsfristen zu Kündigungsterminen: Ordentliche Kündigungen sind – soweit gesetzlich oder tariflich vorgeschriebene bzw. einzelvertraglich vereinbarte Kündigungstermine beste...mehr

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§ 29 Kündigung / V. Unzulässige Kündigungserschwerungen

Rz. 259 Nach § 622 Abs. 6 BGB ist es unzulässig, für die Kündigung durch den Arbeitnehmer eine längere Frist zu vereinbaren als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Eine Vereinbarung, die für die Arbeitnehmerkündigung eine längere Frist vorsieht als für die Arbeitgeberkündigung und ggf. auch die Kündigungstermine weiter gehend beschränkt, ist insoweit nach §§ 134, 139 BG...mehr

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§ 29 Kündigung / 4. Angabe des Kündigungsgrunds

Rz. 12 Eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung ist grds. auch ohne Angabe des Kündigungsgrundes wirksam (BAG v. 17.8.1972 – 2 AZR 415/71, DB 1973, 481). Erst nach ausdrücklichem Verlangen des Erklärungsempfängers muss der Kündigende bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung die Gründe gem. § 626 Abs. 2 S. 3 BGB schriftlich und unverzüglich (§ 121 BGB) mitteile...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Angebot zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 300 Daneben kommt die Umdeutung einer unwirksamen fristlosen Eigenkündigung des Arbeitnehmers in ein Angebot zur sofortigen einvernehmlichen und zweiseitigen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses in Betracht. Nimmt der Arbeitgeber das Angebot an, endet das Arbeitsverhältnis kraft Aufhebungsvertrages (BAG v. 13.4.1972 – 2 AZR 243/71, BB 1972, 1094 = DB 1972, 1784 = AP Nr. 64...mehr

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§ 29 Kündigung / cc) Unterrichtung über den Kündigungsgrund

Rz. 96 Der Arbeitgeber muss den Kündigungssachverhalt so genau umschreiben, dass der Betriebsrat ohne eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu überprüfen (BAG v. 17.2.2000 – 2 AZR 913/98, NZA 2000, 761; BAG v. 5.12.2002, NZA 2003, 849). Anderenfalls ist die Kündigung nicht wirksam. Rz. 97 Nicht ausreichend sind lediglich pa...mehr

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§ 29 Kündigung / VI. Druckkündigung

Rz. 203 Eine Druckkündigung liegt vor, wenn Dritte – z.B. andere beim Arbeitgeber angestellte Arbeitnehmer oder Kunden des Arbeitgebers – dem Arbeitgeber Nachteile androhen, falls dieser nicht einen bestimmten Arbeitnehmer entlässt (BAG v. 18.7.2013 – 6 AZR 420/12, Rn 37). Dies kann bspw. der Fall sein, wenn andere Arbeitnehmer dem Arbeitgeber androhen, das eigene Arbeitsver...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Beteiligte Personen

Rz. 2 Grds. kann jede Vertragspartei die Kündigung erklären. Bei Minderjährigkeit einer Vertragspartei muss die Kündigung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen, es sei denn, der Minderjährige ist vom gesetzlichen Vertreter ermächtigt worden, in Dienst oder Arbeit zu treten. Nach § 113 BGB ist der Minderjährige dann für Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, die die...mehr

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§ 29 Kündigung / 3. Abmahnung

Rz. 309 Wegen eines Sachverhaltes, den der Arbeitgeber zum Anlass einer – aus welchen Gründen auch immer – unwirksamen Kündigung genommen hat, kann er den Arbeitnehmer nach einem Kündigungsschutzprozess, den dieser gewonnen hat, grds. abmahnen (BAG v. 7.9.1988 – 5 AZR 625/87, NJW 1989, 545 = BB 1989, 75 = DB 1989, 284). Damit ist allerdings nicht gesagt, dass die Abmahnung i...mehr

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§ 29 Kündigung / 5. Nichtfortsetzungserklärung (§ 12 KSchG)

a) Umdeutung einer Nichtfortsetzungserklärung in eine ordentliche Kündigung Rz. 316 Nach § 12 KSchG hat der Arbeitnehmer, der nach Kündigungsausspruch ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen ist, nach gewonnenem Kündigungsschutzprozess das Recht, ggü. dem bisherigen Arbeitgeber binnen einer Woche nach Rechtskraft des entsprechenden Urteils zu erklären, dass er die Fortsetzung...mehr

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§ 29 Kündigung / 4. Suspendierungserklärung/Freistellung von der Arbeitspflicht

Rz. 311 Die Suspendierung des Arbeitsverhältnisses bedeutet, dass seine Hauptpflichten – zumindest die Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers – ruhen, ohne rechtlich auf Dauer beendet worden zu sein (zu einem engeren Verständnis des Begriffs – "Suspendierung" vgl. KR/Wolf, Grundsätze, Rn 229: nur, wenn Beschäftigungs- und Vergütungspflicht entfallen). a) Umdeutung ...mehr

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§ 29 Kündigung / II. Abgrenzung zu anderen Erklärungen

Rz. 4 Von der Kündigungserklärung zu unterscheiden ist das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Der Aufhebungsvertrag setzt im Gegensatz zum einseitigen Gestaltungsmittel der Kündigung zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus, die die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln wollen.mehr

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§ 29 Kündigung / IV. Einzelvertragliche Abweichungen

Rz. 249 Die Arbeitsvertragsparteien können in bestimmten Grenzen die Kündigungsfristen abweichend von § 622 Abs. 1 und 2 BGB regeln. Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in § 622 Abs. 1 BGB genannte Kündigungsfrist nur in den Fällen des § 622 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 und 2 BGB vereinbart werden (vgl. dazu im Einzelnen Rdn 251 und Rdn 252). Die einzelvertragliche Vereinbarung...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Schweigen des Betriebsrats

Rz. 137 Gibt der Betriebsrat binnen der gesetzlichen Fristen keine Stellungnahme ab, gilt kraft gesetzlicher Fiktion die Zustimmung als erteilt (§ 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Will der Arbeitgeber außerordentlich und hilfsweise ordentlich kündigen, muss der Betriebsrat zu beiden Kündigungen Stellung nehmen, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Stellungnahmefristen (Schau...mehr

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§ 29 Kündigung / 4. Ersetzung der Zustimmung durch das ArbG

Rz. 175 Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, kann das ArbG sie auf Antrag des Arbeitgebers ersetzen, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist (§ 103 Abs. 2 BetrVG). Hierbei ist die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu beachten. Rz. 176 Dabei wirkt sich der Drei-Tage-Zeitraum, der dem Betriebsrat für seine Entscheidung über ...mehr

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§ 29 Kündigung / 5. Folgen mangelnder oder fehlerhafter Anhörung

Rz. 143 Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, muss er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen (§ 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG). Innerhalb derselben Frist kann der Betriebsrat der ordentlichen Kündigung aus den in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgezählten Gründen widersprechen. Die Abfassung u...mehr