Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 29 Kündigung / ii) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich personenbedingter Kündigungen

Rz. 118 Bei einer personenbedingten Kündigung fehlt regelmäßig die Eignung des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung ganz oder teilweise zu erbringen. (1) Krankheit Rz. 119 Hauptfall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen Krankheit. Diese kann ausgesprochen werden, wenn entweder ein dauerndes Unvermögen, die vertragliche Arbeitspflicht zu erfüllen ode...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen der Kündigung und des Aufhebungsvertrags

A. Allgemeines Rz. 1 Eine Kündigung kann ebenso wie der Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer erhebliche sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen mit sich bringen und ihn finanziell stark belasten. Mögliche sozialrechtliche Folgen für den Arbeitgeber sind seit Februar 2006 entfallen. Rz. 2 Um die (z.T. erheblichen) Nachteile, die eine Kündigung oder der Ab...mehr

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Abfindung: Betriebsbedingte Kündigung

Zusammenfassung Überblick Seit dem 1.1.2004 besteht für einen betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist ein Abfindungsanspruch, sofern dieser innerhalb der 3-Wochenfrist keine Kündigungsschutzklage erhoben und der Arbeitgeber zuvor in der Kündigungserklärung einen entsprechenden Hinweis gegeben hat. Dieser Beitrag informiert über die Vorausset...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Sittenwidrige/treuwidrige Kündigung

Rz. 158 Gleichwohl kann die Kündigung sittenwidrig (§ 138 Abs. 1 BGB) oder treuwidrig (§ 242 BGB) sein (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Rn 30).mehr

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§ 29 Kündigung / jj) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich außerordentlicher Kündigungen

Rz. 126 Ungeachtet der Frage, ob ein solcher überhaupt zu den "Gründen für die Kündigung" i.S.v. § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG gehören kann, muss ein Arbeitgeber, der außerordentlich fristlos kündigen möchte, dem Betriebsrat jedenfalls nicht mitteilen, dass dem Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsschutz zukommt, der zwar eine ordentliche Kündigung weitgehend ausschließt, die Möglich...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Kündigung

Rz. 236 Die Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrages kann durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung erfolgen. Erforderlich ist in beiden Fällen ein wirksamer Beschluss des zuständigen Gremiums (siehe oben Rdn 186 ff.) sowie der Zugang des Beschlusses bei dem Geschäftsführer (siehe oben Rdn 192). Schriftform ist nicht erforderlich (vgl. Moll, Münchener Anwaltshand...mehr

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§ 29 Kündigung / (2) Personenbedingte Kündigung aus anderen Gründen

Rz. 124 Bei anderen personenbedingten Kündigungen, z.B. wegen fehlender fachlicher Eignung, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Tatsachen mitteilen, die aus seiner Sicht zum dauernden Fortfall der Eignung für die Tätigkeit führen. Rz. 125 Bei einer Änderungskündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über die betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründe für di...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung

Rz. 62 Bei den von § 125 Abs. 1 InsO erfassten betriebsbedingten Kündigungen kann es sich sowohl um Beendigungskündigungen als auch um Änderungskündigungen handeln (Oetker/Friese, DZWIR 2001, 177, 180 mit zahlreichen Nachweisen in Fn 126; a.A. Kania, DZWIR 2000, 328, 329). Gleiches gilt für § 1 Abs. 5 KSchG (BAG v. 19.6.2007 – 2 AZR 304/06, AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Namens...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / i) Freistellung, Kündigung, Kündigungsschutzprozess

Rz. 1765 Während im laufenden Arbeitsverhältnis das Interesse des Arbeitnehmers an der (tatsächlichen) Beschäftigung das Interesse des Arbeitgebers an einer "Suspendierung" des Arbeitnehmers regelmäßig überwiegt, ändert sich dieses Verhältnis nach Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber nach der st. Rspr. des BAG dahin gehend, dass – abgesehen von Ausnahmefällen – i....mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Besonderheiten bei Zugang der Kündigung während der Organstellung

Rz. 15 Die Vorschriften des ersten Abschnittes des KSchG sind unabhängig von dem Vertragsverhältnis, welches der Geschäftsführeranstellung zugrunde liegt, nicht anzuwenden, wenn eine der in § 14 Abs. 1 KSchG bezeichneten Personen bei Zugang der Kündigung ihre Organstellung noch innehat. Nach der jüngsten Rspr. des BAG (25.10.2007 – 6 AZR 1045/06, NZA 2008, 168) kommt es ents...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (2) Kündigung mit Kündigungsgrund

Rz. 244 Unbeschadet der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ist stets die Rechtsnatur des Geschäftsführerverhältnisses im Blick zu halten, ob unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Position ein Freies Dienstverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien besteht. Besteht – wie vielfach – Streit zwischen den Part...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Außerordentliche Kündigung durch den Geschäftsführer

Rz. 294 Für den GmbH-Geschäftsführer seinerseits können erhebliche Verstöße, die der GmbH zuzurechnen sind, wie beispielsweise die erhebliche Beschneidung des Aufgabenbereichs des GF (vgl. BGH v. 6.3.2012 – II ZR 76/11, DB 2012, 1037 = NJW 2012, 1656), einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen (a.o. Eigenkündigung). Ggf. haftet die GmbH für den Verdienstausf...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / X. Mehrere Kündigungen

Rz. 99 Gem. einer Entscheidung des BAG (v. 6.12.1984, NZA 1985, 296) kann nach § 42 Abs. 2 GKG in einem Prozess, in dem mehrere Kündigungen behandelt werden, der Streitwert nur einmal bis zur Höchstgrenze des dreimonatigen Arbeitsentgeltes festgesetzt werden (s. so auch LAG Nürnberg v. 22.10.2010 – 4 Ta 31/10). Rz. 100 Der Streitwertkatalog besagt in I. Nr. 21.2 gleichfalls, ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Abberufung, Kündigung aus wichtigem Grund/Zumutbarkeit anderweitiger Tätigkeit – Reaktionsmöglichkeiten des Vorstands

a) Abberufung aus wichtigem Grund aa) Verlust der Organstellung Rz. 675 Im Normalfall endet das Amt des Vorstandsmitgliedes mit Ablauf des festgelegten Bestellungs- und Anstellungszeitraumes. Eines Widerrufes der Bestellung oder einer Kündigung bedarf es zum turnusmäßigen Ende nicht. Das Auslaufen der Bestellung ist zum Handelsregister anzumelden. Rz. 676 Gleichwohl gibt es zah...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Zuweisung und Kündigung von Arbeitnehmern bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, vermieteten Wohnräumen sowie die allgemeine Festlegung der Nutzungsbedingungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG)

Rz. 993 Vom Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG werden nur Werkmietwohnungen erfasst, also solche Wohnungen oder Personalunterkünfte, die i.S.d. §§ 576 ff. BGB den Arbeitnehmern auf mietrechtlicher Basis neben und mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis überlassen werden; nicht hingegen zumeist funktionsgebundene Werkdienstwohnungen, wie typischerweise Hausmeist...mehr

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§ 29 Kündigung / IV. Sonstige Möglichkeiten der Umdeutung

1. Angebot zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses Rz. 300 Daneben kommt die Umdeutung einer unwirksamen fristlosen Eigenkündigung des Arbeitnehmers in ein Angebot zur sofortigen einvernehmlichen und zweiseitigen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses in Betracht. Nimmt der Arbeitgeber das Angebot an, endet das Arbeitsverhältnis kraft Aufhebungsvertrages (BAG v. 13.4.1972 – 2 AZR ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / b) Kündigung wegen der zugrunde liegenden Betriebsänderung

Rz. 50 Anwendbar ist § 1 Abs. 5 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 InsO bei allen Betriebsänderungen i.S.d. § 111 BetrVG, und zwar auch dann, wenn der (vorläufige/endgültige) Insolvenzverwalter die vollständige Stilllegung des Betriebes und somit die Entlassung aller Arbeitnehmer plant. Bei einer Stilllegung des gesamten Betriebes zu einem einheitlichen Zeitpunkt entfällt die Notwendig...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VIII. Leistungsstörungen/Kündigung

Rz. 1591 Bei Leistungsstörungen in der Sphäre der angestellten Vertriebskräfte kann der Arbeitgeber ein Interesse daran haben, sich von dem Vertragsverhältnis zum Arbeitnehmer zu lösen. Liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, ist der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt (für die personenbedingte und die verhaltensbedingte Kündigung gelten die allgemeinen Grundsätze, v...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Kündigung bei Scheidung

Rz. 1748 Allein die Tatsache, dass eine Ehe zerrüttet ist und geschieden werden soll, führt nicht automatisch zu einer erheblichen Störung im arbeitsvertraglichen Leistungsaustausch. Eine gleichwohl ausgesprochene fristlose Kündigung ist daher regelmäßig rechtsunwirksam (LArbG Rheinland-Pfalz v. 7.12.2010 – 3 Sa 513/10, juris; LArbG Rheinland-Pfalz v. 28.10.2010 – 2 Sa 313/1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 70 Ist eine Ermächtigung nach § 113 BGB erteilt, kann der Minderjährige die Kündigungserklärung des Arbeitgebers selbstständig wirksam entgegennehmen (BAG v. 18.2.1977 – 2 AZR 770/75, DB 1977, 1194). Rz. 71 Ist dies jedoch nicht der Fall, ist die Kündigung an den gesetzlichen Vertreter zu richten, da die Abgabe einer einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung nur an...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (c) Kündigung durch Widerruf der Bestellung

Rz. 251 Die Abberufung des Geschäftsführers als Organ, sei es ohne Grund (§ 38 Abs. 1 GmbHG) oder soweit nach dem Gesellschaftsvertrag erforderlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (§ 38 Abs. 2 GmbHG), bewirkt wegen der Trennung der Rechtsverhältnisse grds. nicht automatisch die Beendigung des Anstellungsverhältnisses, d.h. des Geschäftsführerdienstvertrages (vgl. OLG K...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (g) Rechtsschutz gegen Kündigung

Rz. 281 Ist einem Geschäftsführer seiner Ansicht nach zu Unrecht ordentlich oder außerordentlich gekündigt worden, wird er Feststellungsklage vor dem LG, Kammer für Handelssachen, gem. §§ 13, 71, 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG erheben – dies dauert. Der Geschäftsführer wird daher daran interessiert sein, dass die GmbH bei einem entsprechenden Angebot des Geschäftsführers in Annahmever...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Begriff

Rz. 1 Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis für die Zukunft entweder sofort (außerordentliche Kündigung) oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung) beendet werden soll (KR/Becker, § 1 KSchG Rn 95 m.w.N.).mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Kündigung und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 1368 Der Sozialplan regelt die Folgen einer bestimmten Betriebsänderung. Aus diesem Zweck ergibt sich, dass er grds. – soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist – nicht mit der Folge des Wegfalls der dort geregelten Leistungen gekündigt werden kann. Zulässig ist es jedoch, dass die Betriebspartner einen Sozialplan einvernehmlich für die Zukunft abändern (BAG v. 15.4.200...mehr

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§ 29 Kündigung / V. Kündigungsberechtigung/Vertretung

Rz. 27 Die Kündigung muss durch die Personen erfolgen, die zur Kündigungserklärung berechtigt sind. Grds. sind dies die Parteien des Arbeitsvertrages. Sie können ihr Kündigungsrecht nicht auf Dritte übertragen. Dies gilt jedoch nicht für den Ausspruch der Kündigung. Rz. 28 Der Kündigende kann sich gem. § 164 Abs. 1 BGB beim Ausspruch der Kündigung, der Gekündigte nach § 164 A...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Allgemeines

Rz. 62 Gem. § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine Kündigung, die ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochen wird, ist unwirksam.mehr

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§ 29 Kündigung / hh) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich verhaltensbedingter Kündigungen

Rz. 109 Will der Arbeitgeber aus verhaltensbedingten Gründen kündigen, muss er den Betriebsrat über vorherige Abmahnungen informieren und diese in ihren Grundzügen erläutern. Dabei muss der Arbeitgeber den Betriebsrat auch über Gegendarstellungen des Arbeitnehmers unterrichten (BAG v. 31.8.1989, AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein). (1) Keine Rechtspflicht zur Vorlage vo...mehr

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§ 29 Kündigung / (1) Krankheit

Rz. 119 Hauptfall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen Krankheit. Diese kann ausgesprochen werden, wenn entweder ein dauerndes Unvermögen, die vertragliche Arbeitspflicht zu erfüllen oder die ernste Besorgnis weiterer häufiger Kurzerkrankungen besteht. (a) Dauerndes Unvermögen Rz. 120 Erfolgt die Kündigung aufgrund dauernder Unmöglichkeit, die geschuldete Ar...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Kündigung des Vorstandsvertrages aus wichtigem Grund

Rz. 692 Für die sofortige Vertragsbeendigung ist eine außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages erforderlich. Diese ist nur wirksam, wenn die strengen Voraussetzungen des § 626 BGB erfüllt sind. Anderenfalls endet das Anstellungsverhältnis mit der Dauer, für das es eingegangen ist. Einer Abmahnung bedarf es nicht. Dies entspricht der gefestigten höchstrichterlichen...mehr

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§ 29 Kündigung / gg) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich betriebsbedingter Kündigungen

Rz. 108 Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat hinsichtlich der Sozialauswahl über die Gründe informieren, die ihn zur Auswahl gerade des gekündigten Arbeitnehmers bewogen haben (BAG v. 29.3.1984, NZA 1984, 169). Hiervon umfasst sind auch die Sozialdaten der vergleichbaren, jedoch nicht gekündigten Arbeitnehmer (BAG v. 26.10.1995 – 2 AZR 1026/...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und Vorliegen einer Kündigung

Rz. 79 Für die Anwendbarkeit des KSchG ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig, wenn er sich auf die Sozialwidrigkeit der Kündigung beruft. Zur Schlüssigkeit der Kündigungsschutzklage muss er mindestens darlegen, dassmehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Arten krankheitsbedingter Kündigungen

Rz. 175 In der Rspr. des BAG werden vier Typen von krankheitsbedingten Kündigungen unterschieden:mehr

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§ 29 Kündigung / I. Mitbestimmung bei Kündigungen nach § 102 BetrVG

1. Allgemeines Rz. 62 Gem. § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine Kündigung, die ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochen wird, ist unwirksam. 2. Gegenstand des Anhörungsrechts a) Kündigung des Arbeitsverhältnisses Rz. 63 Der Betriebsrat ist nach dem Wortlaut des § 102 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 29 Kündigung / X. Auslegung und Umdeutung nicht fristgerechter und nicht termingerechter Kündigungen

1. Auslegung Rz. 282 Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist nicht allein auf ihren Wortlaut abzustellen. Zu würdigen sind alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (BAG v. 10.4.2014 – 2 AZR 647/13, Rn 15; BAG v. 20.6.2013 – 6 AZR 805/11, Rn 14;...mehr

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§ 29 Kündigung / II. Zustimmung bei außerordentlichen Kündigungen nach § 103 BetrVG

1. Allgemeines Rz. 162 § 103 BetrVG dient dem Zweck, den Schutz der Betriebsverfassungsorgane auch ggü. außerordentlichen Kündigungen sicherzustellen. Er ergänzt und erweitert im Zusammenhang mit den §§ 15 ff. KSchG den Kündigungsschutz über den bei der ordentlichen Kündigung bestehenden Schutz hinaus. Damit sollen die Träger der Betriebsverfassungsorgane, Wahlbewerber und Mi...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Allgemeines

Rz. 162 § 103 BetrVG dient dem Zweck, den Schutz der Betriebsverfassungsorgane auch ggü. außerordentlichen Kündigungen sicherzustellen. Er ergänzt und erweitert im Zusammenhang mit den §§ 15 ff. KSchG den Kündigungsschutz über den bei der ordentlichen Kündigung bestehenden Schutz hinaus. Damit sollen die Träger der Betriebsverfassungsorgane, Wahlbewerber und Mitglieder des W...mehr

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§ 29 Kündigung

A. Kündigungserklärung I. Begriff und beteiligte Personen 1. Begriff Rz. 1 Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis für die Zukunft entweder sofort (außerordentliche Kündigung) oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung) beendet werden soll (KR/Becker, § 1 KSchG Rn 95 m.w.N.). 2....mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Außerordentliche Kündigung des Vorstandsmitglieds nach Abberufung (Eigenkündigung)

Rz. 703 Alternativ zu § 615 BGB besteht für das abberufene Vorstandsmitglied die Möglichkeit, seinerseits eine außerordentliche Eigenkündigung aus wichtigem Grund gem. § 626 BGB auszusprechen, weil die AG die Erbringung der geschuldeten Dienste durch die Abberufung unmöglich gemacht hat (vgl. BGH v. 28.10.2002, NZA 2002, 1324 = DB 2002, 2273: Eigenkündigung). Die fristlose E...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Vereinbarung über Ausschluss der ordentlichen Kündigung

Rz. 213 Bei der Vertragsgestaltung ist auch in Abwägung zur Vertragslaufzeit und unter Berücksichtigung der Interessenlagen der Parteien zulässig vereinbar, dass die GmbH den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen darf, also das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist (vgl. OLG Brandenburg v. 18.3.2008 – 6 U 58/07, GmbHR 2009, 824; s.u. Musterformulierung Rdn 2...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Auslegung

Rz. 282 Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist nicht allein auf ihren Wortlaut abzustellen. Zu würdigen sind alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (BAG v. 10.4.2014 – 2 AZR 647/13, Rn 15; BAG v. 20.6.2013 – 6 AZR 805/11, Rn 14; vgl. auch B...mehr

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§ 29 Kündigung / 8. Nichtverlängerungsanzeige

Rz. 327 Ebenso ist nach der Rspr. eine Umdeutung einer sog. Nichtverlängerungsanzeige im Bühnenbereich in eine Kündigung nicht möglich (BAG v. 28.10.1986, AP BetrVG § 118 Nr. 32; BAG 6.8.1997 – 7 AZR 156/96, NZA 1998, 220, 221).mehr

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§ 29 Kündigung / I. Kündigungsfristen

Rz. 207 Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Zeitpunkt, zu dem sie wirksam wird. Der Sinn und Zweck dieser Frist ist u.a., dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, innerhalb dieses Zeitraumes einen neuen Arbeitsplatz zu finden oder sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen. Rz. 208 Kündigungsfristen zählen zu den wesentlichen Arbeitsb...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Zugang unter Anwesenden

Rz. 40 Die Kündigung wird gem. § 130 BGB wirksam, wenn sie dem Kündigungsgegner zugeht. Rz. 41 Für den Zugang einer schriftlichen Kündigung unter Anwesenden ist es ausreichend, dass das Schriftstück so ausgehändigt wird, dass der Empfänger in der Lage ist, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen. Infolgedessen ist es prinzipiell ausreichend, wenngleich in der Praxis unübl...mehr

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§ 29 Kündigung / (2) Unterrichtung über Betriebsablaufstörungen

Rz. 113 Regelmäßig muss der Arbeitgeber den Betriebsrat auch über Betriebsablaufstörungen oder sonstige Gefährdungen betrieblicher Interessen unterrichten, die aus dem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers folgen (BAG v. 10.10.2002, AP KüSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung). Ausnahmsweise ist das nicht der Fall, wenn aus einem bestimmten Fehlverhalten eine typi...mehr

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§ 29 Kündigung / I. Vornahme der Umdeutung

Rz. 287 Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, gilt gem. § 140 BGB das Letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde. § 140 BGB gilt nicht nur für zweiseitige, sondern auch für einseitige Rechtsgeschäfte wie die Kündigung. Die Rechtsfolgen des Rechtsgeschäftes, in welches ...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Mitteilung von Bedenken

Rz. 127 Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, muss er diese binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist drei Tage (§ 102 Abs. 2 BetrVG). Es zählen Kalendertage, nicht Werktage. Die Fristberechnung folgt den allgemeinen Vorschriften ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

a) Kündigung durch den Arbeitgeber Rz. 70 Ist eine Ermächtigung nach § 113 BGB erteilt, kann der Minderjährige die Kündigungserklärung des Arbeitgebers selbstständig wirksam entgegennehmen (BAG v. 18.2.1977 – 2 AZR 770/75, DB 1977, 1194). Rz. 71 Ist dies jedoch nicht der Fall, ist die Kündigung an den gesetzlichen Vertreter zu richten, da die Abgabe einer einseitigen empfangsb...mehr

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§ 29 Kündigung / 7. Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 145 Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen, und hat der Arbeitnehmer nach dem KSchG Klage auf Feststellung erhoben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstre...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Personeller Anwendungsbereich

Rz. 163 § 103 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrates, des Wahlvorstandes sowie von Wahlbewerbern der Zustimmung des Betriebsrates bedarf. Dies gilt jedoch nur während der Amtszeit dieser Personen. Im Gegensatz zu § 15 Abs. 1 S. 2, Abs....mehr

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§ 29 Kündigung / f) Wiederholung der Anhörung

Rz. 85 Wird eine Kündigung wiederholt, muss auch die Anhörung wiederholt werden. Dies gilt z.B. auch dann, wenn der Arbeitgeber die Kündigung allein deshalb wiederholt, weil er Zweifel hinsichtlich der Wirksamkeit der ersten Kündigung etwa aufgrund von Vertretungsmängeln hat (BAG v. 31.1.1996 – 2 AZR 273/95, DB 1996, 1042) oder weil die erste Kündigung mangels Zustimmung der...mehr