Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 17 Krankenversicherung / 4. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Rz. 29 Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) enthält einige Regelungen, die auf die Krankenversicherung erheblichen Einfluss haben. Inzwischen wurden die relevanten Vorschriften in einen eigenen Abschnitt (§§ 146–160 VAG 2016) aufgenommen. Seither gab es gesetzgeberische Änderungen betreffend Regelungen zum Basistarif in § 152 VAG und zum Aktuar in § 156 VAG. In § 8 VAG ist ...mehr

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V / 50 Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 3923]

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§ 7 Reisegepäckversicherung / X. Prämie, Vertragsdauer, Punkt 10 und 11

Rz. 64 Punkt 10.1 AVB Reisegepäck 1992/2021 hat allein klarstellenden Charakter, dass in der Prämie die Versicherungssteuer enthalten ist. Punkt 10.2 AVB Reisegepäck 1992/2021 regelt die Prämienzahlungspflicht, die im Wesentlichen den Regelungen des VVG entsprechen (hierzu Allgemeiner Teil vgl. § 1 Rdn 142, 148). In der Praxis wird es so gehandhabt, dass der Versicherer rege...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Anwaltliches Berufsrisiko

Rz. 123 Gegenstand des Versicherungsschutzes ist die berufliche Tätigkeit als Anwalt (§ 1 AVB).[351] Gemäß § 1 I. AVB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht wird. Präzisiert wird dies durch Risikobeschreibu...mehr

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V / 8 Verfahrensverzögerung, Verzögerungsrüge [Rdn 3418]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Prämienerhöhung

Rz. 109 Bei einer Prämienerhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung über die Prämienerhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen (§ 40 Abs. 1 VVG). Dieses Kündigungsrecht besteht jedoch nur dann, wenn die Prämienerhöhung ohne Änderung des Umfangs des Versicherungsschutzes erfolgt. Der Versicherer ist ...mehr

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AGS 11/2024, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem ArbG Dortmund die Unwirksamkeit einer von dem Beklagten als Insolvenzverwalter seiner Arbeitgeberin ausgesprochenen Kündigung, hilfsweise einen Wiedereinstellungsanspruch, geltend gemacht. Dabei ließ sich der Kläger in der ersten Instanz durch die DGB Rechtsschutz GmbH unentgeltlich vertreten. Gegen das seine Klage abweisende Urteil des ArbG Dortmund...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Örtliche Begrenzung des Versicherungsschutzes, § 1 Abs. 6–8 MB/KT

Rz. 612 Gemäß § 1 Abs. 6 MB/KT gilt die Besonderheit, dass der Versicherungsschutz grundsätzlich nur in Deutschland besteht. Die Begrenzung des Versicherungsschutzes auf Deutschland beruht auf dem Interesse des Versicherers, im Falle geltend gemachter Arbeitsunfähigkeit Kontrollen durchzuführen und von seinem Nachuntersuchungsrecht nach § 9 Abs. 3 MB/KT Gebrauch zu machen. Rz...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Arbeits-Rechtsschutz, § 2 b ARB bzw. Nr. 2.2.2 ARB 2012

Rz. 120 Arbeits-Rechtsschutz wird gem. § 2 b ARB für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche (also auch von Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden) gewährt. Rz. 121 Ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unklar, ob ein Arbeitsverhältnis ...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / G. Unzulässige Kündigungsbeschränkung

Rz. 59 Wird der Notar gebeten, einen GbR-Vertrag für die Beteiligten zu entwerfen und/oder zu beurkunden, so gilt es ggf. zu bedenken: Nach Auffassung des BGH[44] stellt die Regelung in einem Gesellschaftsvertrag einer Kapitalanlagegesellschaft in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die dem nur in geringem Umfang kapitalmäßig beteiligten Anleger eine ordentliche ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 6. Veräußerung der versicherten Sache (§ 96 VVG)

Rz. 111 Bei Veräußerung der versicherten Sache tritt der Erwerber in das Versicherungsverhältnis ein (§ 95 Abs. 1 VVG). Der Versicherer kann nach Veräußerung der versicherten Sache innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen (§ 96 Abs. 1 S. 1 VVG). Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeü...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / ee) Unanfechtbarkeit

Rz. 429 Der Versicherer ist an einem Rücktritt, einer Kündigung oder einer Vertragsanpassung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung auch im Falle der Unanfechtbarkeit gehindert. Rz. 430 Gemäß § 21 Abs. 3 VVG erlöschen die dem Versicherer zustehenden Rechte nach § 19 Abs. 2–4 VVG wegen einer Verletzung der dem Versicherungsnehmer bei der Schließung des Vertrages oblie...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Insolvenz

Rz. 100 Im Falle der Insolvenz der Versicherungsnehmerin oder eines Tochterunternehmens (vgl. dazu auch § 16 VVG: Ende des Versicherungsverhältnisses statt früher: Kündigung, § 14 Abs. 1 a.F. VVG) erstreckt sich die Deckung für die versicherten Personen des betroffenen Unternehmens nur auf Haftpflichtansprüche infolge von Pflichtverletzungen, welche bis zum Eintritt der "Ins...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Aktivlegitimation des Versicherungsnehmers nach Forderungsübergang

Rz. 84 In aller Regel rechnet der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers nach Abschluss der Angelegenheit seine Gebühren mit dem Rechtsschutzversicherer ab. Handelte es sich um einen für den Versicherungsnehmer erfolgreich beendeten Prozess, wird anschließend der Kostenfestsetzungsbeschluss ergehen, und der Rechtsanwalt vollstreckt in aller Regel aus dem Urteil und dem Kosten...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / III. Verpfändung

Rz. 570 Hinsichtlich der Verpfändung von Rechten und Ansprüchen aus einer Lebensversicherung sind zunächst die Vorschriften des BGB einschlägig (§§ 1273 ff., 1279 ff. BGB). Darüber hinaus treffen die Versicherungsbedingungen Regelungen zur Verpfändung (§ 9 Abs. 3 der Musterbedingungen des GDV für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung). Danach ist auch eine ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Überraschende Klausel

Rz. 54 Unter dem Aspekt überraschende Klausel i.S.d. § 305c BGB – das sind Klauseln, mit deren Vorliegen der Versicherungsnehmer keinesfalls zu rechnen braucht, die also einen sog. Überrumpelungseffekt haben[12] – wurden zahlreiche Bestimmungen diskutiert. Rz. 55 Nicht überraschend waren folgende Klauseln:mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) § 14 VVG

Rz. 229 Nach § 14 VVG ist die Leistung aus einer Lebensversicherung mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen fällig.[301] Notwendige Erhebungen umfassen die Beschaffung der Unterlagen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer braucht, um den Eintritt des Versicherungsfalls fes...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / d) Kostenvermeidungsobliegenheit

Rz. 454 Eine Obliegenheit, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte, findet sich in § 17 Abs. 5 c cc ARB (§ 15 Abs. 1 d cc ARB 75). Auch diese Obliegenheit steht unter dem Vorbehalt, dass die Interessen des Versicherungsnehmers durch ihre Erfüllung nicht unbillig beeinträchtigt we...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / a) Sicherheitsvorschriften, B § 8 Nr. 1 a aa VGB 2010, A 20.1 VGB 2022

Rz. 167 Gemäß B § 8 Nr. 1 a aa VGB 2010 (§ 11 Nr. 1a VGB 88) hat der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Hierzu gehören: Rz. ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Umfang der Pfändung

Rz. 584 In Bezug auf den Umfang der Pfändung kommt es zunächst auf die Angaben im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an. Hier stellt sich die Frage nach den Anforderungen an die Bezeichnung der zu pfändenden Forderung. Diese ist aus Gründen der Rechts- und Verkehrssicherheit so bestimmt zu bezeichnen, dass bei verständiger Auslegung unzweifelhaft feststeht, welche Forderun...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Textformerfordernis

Rz. 488 Das Erfordernis der Textform[1231] der Belehrung zu den Folgen der Anzeigepflichtverletzung aus § 19 Abs. 1 VVG dient der Rechtssicherheit.[1232] Gemäß § 19 Abs. 5 S. 1 VVG stehen dem Versicherer die Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflicht...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Vorvertragliche Obliegenheiten

Rz. 536 Vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen werden in den MB/KK nicht geregelt. Somit ist für Neuverträge auf die allgemeinen Bestimmungen des VVG, hier insbesondere § 19 VVG zurückzugreifen. Gemäß § 19 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihn bekannten gefahrerheblichen Umstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Te...mehr

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AGS 11/2024, Einwand der fe... / II. Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz

1. Zulässigkeit Nach den Ausführungen des – Einzelrichters – des BFH war die von dem Kläger persönlich eingelegte Erinnerung zulässig. Gem. § 66 Abs. 5 S. 1 GKG können nämlich Anträge und Erklärungen im Erinnerungsverfahren ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten schriftlich eingereicht werden. Dies hat auch zur Folge, dass vor dem BFH kein Vertretungszwang besteht (BFH BFH/NV...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Erklärung des bisher Berechtigten

Rz. 519 Berechtigt zur Einräumung, Änderung oder Aufhebung eines Bezugsrechts ist zunächst einmal der Versicherungsnehmer als Inhaber der Rechte und Ansprüche aus der Versicherung. Da das Bestimmungsrecht kein höchstpersönliches Recht ist,[881] kann es bei einer Abtretung, Verpfändung, einem gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder kraft Gesetzes auf einen and...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / a) Identifizierte Vertrauensperson

Rz. 46 Gelingt es dem versicherten Unternehmen, die für den Schaden verantwortliche Vertrauensperson zu identifizieren, ist ein schriftliches Schuldanerkenntnis grundsätzlich geeignet, eine mit dem Schaden deckungsgleiche Erklärung über die Verantwortlichkeit der Schadenverursachung darzustellen. Zu beachten sind die Grenzen, die die Rechtsprechung für die Fallgruppe der Sit...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / IV. Versicherungsnehmerwechsel

Rz. 155 Bei einem Versicherungsnehmerwechsel handelt es sich um eine Übernahme des Versicherungsvertrags des Versicherungsnehmers durch einen Dritten.[165] Mit der Vertragsübernahme durch den Dritten scheidet der bisherige Versicherungsnehmer vollständig aus dem Vertragsverhältnis aus.[166] Der Versicherungsvertrag wird in der Gesamtheit seiner Rechte und Pflichten inhaltlic...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Claims-made-Prinzip

Rz. 77 Der D&O-Versicherung liegt – lange Jahre unangefochten – das sog. claims-made-Prinzip, das Anspruchserhebungsprinzip zugrunde.[253] Der Versicherungsfall ist nicht schon die (behauptete) Pflichtverletzung oder das etwaig daraus resultierende Schadenereignis, vielmehr erst die Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs gegenüber den in der jeweiligen Klausel zitierten Per...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Wegfall des Bezugsrechts

Rz. 530 Für den Wegfall eines Bezugsrechts kommt vor allem dessen Widerruf in Betracht; es gelten die bereits dargestellten Voraussetzungen für die Einräumung bzw. Änderung (siehe Rdn 516 ff.). Der Widerruf kann verbunden werden mit der Einräumung eines neuen Bezugsrechts. Eine das Bezugsrecht ändernde Erklärung muss hinreichend deutlich sein und klar erkennen lassen, in wel...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / e) Teilklage

Rz. 457 § 15 Abs. 1 d aa ARB 75 und neuerdings wieder § 17 Abs. 1 c bb 4. Spiegelstrich ARB 2010 sehen vor, dass der Versicherungsnehmer, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, vorab nur einen angemessenen Teil seiner Ansprüche einklagen und die etwa nötige gerichtliche Geltendmachung des Restanspruches bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tei...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Gefahrerhöhung

Rz. 158 Das Gesetz regelt die Thematik der Gefahrerhöhung in den §§ 23 ff. VVG. Die Versicherungsnehmerin darf nach Abgabe ihrer Vertragserklärung ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten (§ 23 Abs. 1 VVG). Erkennt die Versicherungsnehmerin nachträglich, dass sie ohne Einwilligung des Versicherers ein...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Folge

Rz. 157 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist und es bei der "gesetzlichen" vorvertraglichen Anzeigepflicht i.S.d. § 19 VVG bleibt, ist der Versicherer bei einer Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG durch die Versicherungsnehmerin zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt (vgl. § 19 Abs. 2 und Einschränkungen dazu in den Abs. 2–4). Durch den ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Meldung von Umständen (Notice of circumstances-Regelung)

Rz. 96 Bisweilen erfährt das "claims-made-Prinzip" (vgl. dazu Rdn 77 ff.) in zeitlicher Hinsicht eine Erweiterung.[308] Mit Umstandsmeldungen werden Sachverhalte geschildert, denen mutmaßliche Pflichtverletzungen zugrunde liegen, die (später) zu Vermögensschäden und so zu Inanspruchnahmen von Organen führen (können). Dazu findet sich ab dem Modell 2011 eine klare Regelung zu...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / III. Entwicklung und Verbreitung der Vertrauensschadenversicherung

Rz. 7 Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Wirtschaftskriminalität überrascht der nach wie vor vergleichsweise geringe Verbreitungsgrad der VSV in Deutschland.[23] Während die VSV als Fidelity Insurance und Fidelity Bond in den USA zu den Standardprodukten der Unternehmen gehört,[24] wird die Bedeutung der VSV hierzulande noch als gering beschrieben.[25] Entwicklungsgesc...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Beendigungsbegriff in § 15 MB/KT

Rz. 638 Die besonderen "Beendigungsgründe" ergeben sich aus § 15 MB/KT. Die Beendigung des Versicherungsverhältnisses tritt nach dem Wortlaut automatisch ein, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Lediglich dann, wenn zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit besteht, endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Z...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Haupt- und Nebenpflichten des Versicherers

Rz. 29 Vertragliche Hauptpflicht des Feuerversicherers ist es, dem Versicherungsnehmer bei Vorliegen eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalles Versicherungsleistungen in dem vertraglich geschuldeten Umfang zu erbringen. Rz. 30 Fraglich ist, ob dazu auch die Verpflichtung des Versicherers gehört, ein nach dem Eintritt eines Schadenfalls eingeholtes Sachverständigengutacht...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 81 Der für die gesamte Schadensversicherung geltende Forderungsübergang, den § 86 VVG vorsieht, wird für die Rechtsschutzversicherung in § 17 Abs. 8 ARB (Nr. 4.1.8 ARB 2012; § 20 Abs. 2, 3 ARB 75) wiederholt und etwas erweitert. Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen andere auf Erstattung von Kosten, die der Rechtsschutzversicherer getragen hat, gehen mit ihrer Entsteh...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Gegenstand des Bezugsrechts

Rz. 494 Wird in einem Lebensversicherungsvertrag die Zahlung der Versicherungssumme an einen Dritten bedungen, erwirbt der Bezugsberechtigte unmittelbar das Recht auf die Leistung des Versicherers im Versicherungsfall. Durch die Einräumung eines Bezugsrechts wird ein Lebensversicherungsvertrag damit zu einem echten Vertrag zugunsten Dritter i.S.d. § 328 Abs. 1 BGB.[836] Dies...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 1. Vertrauensperson

Rz. 27 Der Status als Vertrauensperson ist von wesentlicher Bedeutung in der Vertrauensschadenversicherung. Abgesehen von der Versicherung von Schäden, die durch Dritte verursacht werden (§§ 10 ff. AVB-VSV), besteht Deckung nur, sofern eine Vertrauensperson für die Herbeiführung eines Eigen- oder Fremdschadens verantwortlich gemacht werden kann. Die zum Kreis der Vertrauensp...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Minderjähriger als Versicherungsnehmer

Rz. 103 Will ein Minderjähriger einen Lebensversicherungsvertrag abschließen, bedarf es stets der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (§ 107 BGB), da der Lebensversicherungsvertrag aufgrund der Verpflichtung zur Prämienzahlung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist;[101] erforderlich ist regelmäßig die Einwilligung beider Elternteile (vgl. § 1629 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BG...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / XII. Rechtsprechung

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§ 14 Lebensversicherung / ee) Stornoabzug bei Verträgen mit Vertragsschluss bis zum 31.12.2007

Rz. 366 Aufgrund der Regelung in Art. 4 Abs. 2 EGVVG, dass für Altverträge mit Vertragsschluss bis zum 31.12.2007 § 176 VVG in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung weiter anzuwenden ist, muss auch bei dem Stornoabzug zwischen Verträgen mit Vertragsschluss bis zum 31.12.2007 und Verträgen mit Vertragsschluss ab dem 1.1.2008 unterschieden werden. Für Verträge mit Vertragss...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Grob fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles

Rz. 190 Der in § 81 Abs. 1 VVG für die Schadensversicherung normierte Grundsatz, dass der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei ist, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, wird in den VGB 2010 in B § 16 Nr. 1 a VGB 2010 näher ausgeführt. Der erste Absatz der Klausel hat lediglich deklaratorische Bedeutung, da er lediglich de...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / V. Anzuwendende Vorschriften, § 194 VVG

Rz. 106 § 194 VVG stellt auf die Besonderheiten des Krankenversicherungsrechts ab und macht klar, in welchem Umfang die allgemeinen Vorschriften des Versicherungsrechts auf diese anwendbar sind bzw. inwieweit sie modifiziert werden müssen: § 194 Abs. 1 VVG sieht vor, dass die die Schadensversicherung betreffenden §§ 74–80 und 82–87 VVG anwendbar sind; dies entspricht der bish...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kein Ablauf der Ausschlussfrist nach § 21 Abs. 3 VVG

Rz. 502 Die Rechte gemäß § 19 Abs. 2–4 VVG (Rücktritt, Kündigung, Anpassung des Vertrages) erlöschen gemäß § 21 Abs. 3 VVG nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre; die Regelung entspricht damit § 124 Abs. 3 BGB, nur dass hier nicht auf den Vertr...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Vorbemerkung

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Versicherung für fremde Rechnung

Rz. 289 Zunächst ist eine Versicherung für fremde Rechnung i.S.d. §§ 43 ff. VVG denkbar. Diese liegt vor, wenn mit dem Vertrag das Interesse eines anderen versichert werden soll, trotzdem aber der Versicherungsnehmer selbst Vertragspartner des Versicherers bleibt. Der versicherten Person soll jedoch die Leistung aus dem Vertrag zu Gute kommen. Neben den §§ 43 ff. VVG, auf die...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Bedingungsänderung

Rz. 125 Die Möglichkeit der Änderung der Versicherungsbedingungen ist gesetzlich vorgesehen in § 203 Abs. 3 und Abs. 4 VVG. Der Versicherer, der zur Kündigung einer Krankenversicherung nicht befugt ist, soll die Möglichkeit haben, bestimmte Anpassungen vorzunehmen. Möglich ist dies nach § 203 Abs. 3 VVG bei einer "nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung der Verhä...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Anzeigepflichtiger Zeitraum

Rz. 404 Ob ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht vorliegt, hängt weiter davon ab, in welchem Zeitraum für den Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht bestand. Rz. 405 Dabei ist zu beachten, dass die Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 S. 1 VVG für den Versicherungsnehmer "bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung" besteht. Abweichend von der Regelung im alten VVG best...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) BGH, Urt. v. 18.6.2003 – IV ZR 59/02

Rz. 510 Mit Urt. v. 18.6.2003 hat der BGH festgestellt, dass bei Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts auf den Erlebensfall der Bezugsberechtigte die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag grundsätzlich sofort erwirbt. Wem in welchem Umfang ein Bezugsrecht und die daraus folgenden Ansprüche auf die Versicherungsleistungen zustehen, bestimme der Versicherungsnehmer d...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Keine tatsächliche Berufsausübung

Rz. 604 Der Versicherungsnehmer darf ferner nach § 1 Abs. 3 MB/KT seinen Beruf nicht tatsächlich ausüben. Die Rechtsnatur dieser Klausel ist streitig: Der BGH[415] formuliert in einem Nebensatz "Obliegenheit". Nach überwiegender Auffassung in der Literatur liegt ein Leistungsausschluss vor.[416] Rz. 605 Für den Umstand, dass der arbeitsunfähige Versicherte, seine berufliche T...mehr