Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Allgemeines

Rz. 9 Gem. § 14 Abs. 1 KSchG gelten in Betrieben einer juristischen Person die §§ 1 bis 13 KSchG nicht für die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist. Organvertreter sind Vorstandsmitglieder einer AG (§ 78 Abs. 1 AktG), Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft (§ 24 Abs. 1 GenG), Vorstandsmitglieder eines rechtsfähigen Vere...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Geltung nur für Arbeitnehmer

Rz. 7 Kündigungsschutz genießen gem. § 1 Abs. 1 KSchG nur Arbeitnehmer. Da das Kündigungsschutzgesetz selbst diesen Begriff nicht definiert, ist er so zu verstehen, wie er allgemein von der Rspr. und Rechtslehre entwickelt worden ist. Arbeitnehmer ist danach, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst eines anderen zur Arbeitsleistung verpflichtet und dabei von...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Kündigungsfrist

Rz. 1139 Die Frist für die Kündigung eines Schwerbehinderten beträgt mindestens vier Wochen, § 169 SGB IX. Sie kann nicht verkürzt werden. § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX nimmt von dieser Regelung solche Arbeitsverhältnisse aus, die im Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung noch nicht länger als sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden haben. Damit gilt im Probe- und Aushilfsarbeit...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Tätigkeit im selben Unternehmen

Rz. 59 Im Unterschied zu den ausschließlich betriebsbezogenen Schwellenwerten des § 23 KSchG, die über die Anwendbarkeit des KSchG entscheiden, kommt es für die Berechnung der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht nur auf die Tätigkeit im selben Betrieb an (Küttner/Eisemann, Kündigungsschutz Rn 61; v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 90). Vielmehr ist auch die Tätigkeit in...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Zulässigkeitserklärung der Kündigung

Rz. 1032 Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann in besonderen Fällen die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären. Nach § 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des BMAS zum Kündigungsschutz bei Erziehungsurlaub vom 2.1.1986 (BAnz v. 3.1.1986) liegt ein besonderer Fall vor, wenn es gerechtfertigt erscheint, dass das nach § 18 Abs. 1 BEEG als vorrangig angesehene ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1033 Der besondere Kündigungsschutz der §§ 15 KSchG und 103 BetrVG greift für Auszubildende, die Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder eines anderen betriebsverfassungsrechtlichen Organs sind, nur für die Dauer der Ausbildungszeit. Da jedoch das Berufsausbildungsverhältnis nach § 21 Abs. 1 BBiG mit dem Ablauf der Ausbildungszeit endet, war ursprünglich e...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Berechnungsmodus für Teilzeitbeschäftigte

Rz. 82 Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind alle Teilzeitbeschäftigten je nach dem Umfang ihrer Beschäftigung zu berücksichtigen. Nach Maßgabe von § 23 Abs. 1 S. 4 KSchG werden Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit dem Faktor 0,5 und Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeit...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kündigungsverbot

Rz. 923 Nach Art. 48 Abs. 2 GG und § 2 Abs. 3 AbgG ist eine Kündigung oder Entlassung wegen der Annahme oder Ausübung des Mandates unzulässig. Das Gesetz unterscheidet damit zwischen der rechtsgestaltenden, einseitigen Willenserklärung, d.h. Kündigung des Arbeitgebers, und der tatsächlichen Beendigung der Beschäftigung, der Entlassung. Rz. 924 Die Kündigung ist dann wegen der...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Mitteilung der Schwangerschaft bzw. der Entbindung nach erfolgter Kündigung

Rz. 1078 Ist dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft der zu Kündigenden nicht bekannt, kann sich die Arbeitnehmerin den besonderen Kündigungsschutz erhalten, indem sie die Schwangerschaft oder die Entbindung innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist dem Arbeitgeber mitteilt (§ 17 Abs. 1 MuSchG). Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung und ist nach den ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / V. Verhaltensbedingte Kündigungsgründe (A–Z)

1. Abkehrwille Rz. 416 Äußerungen des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis aufgeben, sich verändern zu wollen oder "keine Lust mehr zu haben", können keine Kündigung rechtfertigen, solange es bei bloßen Äußerungen bleibt und die arbeitsvertraglichen Pflichten weiterhin ordnungsgemäß erfüllt werden (BAG v. 22.10.1964, AP Nr. 16 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung). Ein Arb...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Abmahnung

aa) Begriff Rz. 350 Eine Abmahnung liegt vor, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise Leistungsmängel beanstandet und damit den Hinweis verbindet, im Wiederholungsfall seien Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet (BAG v. 18.1.1980, AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung). Mit der Abmahnung m...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Allgemeine Voraussetzungen des Wiedereinstellungsanspruchs

1. Prognoseprinzip und Wegfall des Kündigungsgrunds Rz. 1227 Das BAG billigt dem rechtswirksam gekündigten Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Wiedereinstellungsanspruch zu, wenn sich die der Entlassung zugrunde liegenden Umstände nach deren Ausspruch ändern. Bei der Entscheidung über die Rechtswirksamkeit einer Kündigung bedarf es vor dem Hintergrund des Künd...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / IV. Durchführung der Massenentlassung

1. Rechtsfolgen bei ordnungsgemäßer Massenentlassungsanzeige a) Sperrfrist Rz. 886 Hat der Arbeitgeber anzeigepflichtige Entlassungen i.S.d. § 17 Abs. 1 KSchG der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt, tritt nach dem gesetzlichen Regelfall, § 18 Abs. 1 KSchG, eine einmonatige Entlassungssperre ein. Der Lauf der Sperrfrist beginnt ab Eingang der Anzeige,...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Negative Prognose

a) Allgemeine Ausführungen Rz. 347 Auch die verhaltensbedingte Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn eine negative Zukunftsprognose gestellt werden kann (BAG v. 16.9.2004 – 2 AZR 406/03, NZA 2005, 459; BAG v. 26.1.1995, NZA 1995, 517; BAG v. 12.1.2006, NZA 2006, 980). Die verhaltensbedingte Kündigung hat keinen Sanktionscharakter (BAG v. 12.1.2006 – 2 AZR 179/05,...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / dd) Erforderlichkeit und Entbehrlichkeit einer Abmahnung

(1) Frühere Rechtsprechung Rz. 358 Nach der früheren Rspr. des BAG war zwischen Störungen im Leistungs-, Vertrauens- und Betriebsbereich zu unterscheiden. Danach war eine Abmahnung grds. erforderlich bei Störungen im Leistungsbereich, bspw. bei der Schlechtleistung der Arbeit oder der Verletzung von Nebenpflichten (BAG v. 25.4.1996, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kün...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Entstehen des Anspruchs

a) Hinweis im Kündigungsschreiben Rz. 834 Das Entstehen des Anspruches setzt neben der betriebsbedingten Kündigung voraus, dass der Arbeitgeber in der schriftlichen (§ 623 BGB) Kündigungserklärung den Hinweis gegeben hat, die Kündigung werde auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt und der Arbeitnehmer könne bei Verstreichenlassen der Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG di...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / III. Abfindungsanspruch gem. § 1a KSchG

1. Grundsätze Rz. 830 Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 S. 1 KSchG keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer gem. § 1a Abs. 1 S. 1 KSchG mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspru...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Krankheit

a) Begriff Rz. 146 Die weitaus größte Zahl personenbedingter Kündigungen wird mit krankheitsbedingten Fehlzeiten der betreffenden Arbeitnehmer begründet. "Krankheit" ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand, der eine Heilbehandlung erforderlich macht (BAG v. 26.7.1989 – 5 AZR 301/88, NZA 1990, 140 = BB 1990, 140 = DB 1990, 229; Reinecke, DB 1998, 130). Arbeits...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

aa) Arbeitsplatzbezogene Merkmale Rz. 711 Nach der st. Rspr. des BAG bestimmt sich der Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer, die in die soziale Auswahl einzubeziehen sind, in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen, also zunächst nach der ausgeübten Tätigkeit (BAG v. 5.6.2008 – 2 AZR 907/06, NZA 2008, 1120). Dies gilt nicht nur bei einer Identität der Arbeitsplätze...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 20. Fernbleiben von der Arbeit

Rz. 506 Siehe Unentschuldigtes Fehlen (vgl. Rdn 553 ff.).mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / II. Begriff der Massenentlassung

1. Verhältnis von Betriebsgröße und Entlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen Rz. 850 In § 17 Abs. 1 KSchG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen überhaupt "Massenentlassungen" vorliegen, die den Arbeitgeber vor ihrer Durchführung, d.h. vor Ausspruch der Kündigungen, verpflichten, der Agentur für Arbeit Anzeige davon zu erstatten und den in diesem Abschnitt des KSchG...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / E. Massenentlassung

I. Gesetzeszweck und Bedeutungsaustausch des Entlassungsbegriffs Rz. 847 Wer als Arbeitgeber in seinem Betrieb in größerem Umfang – aus welchen Gründen auch immer – Personal abbauen muss, sollte mit den Vorschriften des dritten Abschnittes des KSchG bestens vertraut sein. Die Kenntnis der §§ 17–22 KSchG über "anzeigepflichtige Entlassungen" ist elementar. Eine nicht oder nich...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / VII. Durchsetzung des Wiedereinstellungsanspruchs

1. Klageantrag Rz. 1296 Der Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder Wiedereinstellung kann durch Klage auf Abgabe einer Willenserklärung gem. § 894 ZPO geltend gemacht werden (BAG v. 17.3.2015 – 9 AZR 702/13, NZA 2016, 124; APS/Kiel, § 1 KSchG Rn 757; näher Haidn, Die Zwangsvollstreckung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren, 2022, S. 151 ff.). Im Kündigungs...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / C. Verhaltensbedingte Kündigung

I. Grundsätze Rz. 332 Gem. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG kann eine Kündigung u.a. sozial gerechtfertigt sein, wenn sie durch das Verhalten des Arbeitnehmers bedingt ist. Kennzeichnend für die verhaltensbedingte Kündigung ist ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers. Verhalten ist jedes vom Arbeitnehmer willentlich gesteuerte Handeln (Schaub/Linck, ArbRHB, § 133 Rn 1). Im Unte...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Betriebsbedingte Kündigungsgründe (A – Z)

Rz. 641 Die nachfolgende beispielhafte Auflistung möglicher Kündigungsgründe ist nicht abschließend. a) Änderung von Anforderungsprofilen Rz. 642 Entscheidet sich der Arbeitgeber, wegen eines reduzierten Arbeitsanfalles geringerwertige Tätigkeiten durch Arbeitnehmer (mit-)ausführen zu lassen, die höher qualifiziert sind und deren Arbeitsverträge dies auch zulassen, ist darin e...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / III. Massenentlassungsanzeige

1. Beteiligung des Betriebsrats – Konsultationsverfahren a) Unterrichtung des Betriebsrats Rz. 866 Sollen in einem Betrieb, in dem ein Betriebsrat besteht, anzeigepflichtige Massenentlassungen vorgenommen werden, ist der Betriebsrat nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 bis 3a KSchG an dem Anzeigeverfahren zu beteiligen. Die genaue Einhaltung dieser Vorschriften ist zwingend zu beachte...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / j) Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG

aa) Allgemeines Rz. 776 Gem. § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG sind solche Arbeitnehmer nicht mit in die Sozialauswahl einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung insb. wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Die Aufzählung ist nicht abschließend, wie sich aus dem W...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / VI. Wiedereinstellungsanspruch im Fall eines Betriebsübergangs

1. Fortführung durch Betriebserwerber statt Stilllegung durch Veräußerer Rz. 1276 Ein Wiedereinstellungsanspruch kann auch bei einem Betriebsübergang in Betracht kommen, wenn der Kündigungsgrund nachträglich wegfällt, weil der Betrieb nicht stillgelegt, sondern von einem Betriebserwerber fortgeführt wird (eingehend Krieger/Willemsen, NZA 2011, 1128; vom Stein, in: FS Willemse...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / D. Betriebsbedingte Kündigung

I. Begriff Rz. 568 Gem. § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung u.a. sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Das KSchG enthält keine Legaldefinition des Begriffes der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Nach der st. Rspr. des BAG setzt eine betriebsbedi...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / G. Wiedereinstellungsanspruch bei späterem Wegfall des Kündigungsgrunds

I. Allgemeine Voraussetzungen des Wiedereinstellungsanspruchs 1. Prognoseprinzip und Wegfall des Kündigungsgrunds Rz. 1227 Das BAG billigt dem rechtswirksam gekündigten Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Wiedereinstellungsanspruch zu, wenn sich die der Entlassung zugrunde liegenden Umstände nach deren Ausspruch ändern. Bei der Entscheidung über die Rechtswirks...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Rechtsfolgen bei ordnungsgemäßer Massenentlassungsanzeige

a) Sperrfrist Rz. 886 Hat der Arbeitgeber anzeigepflichtige Entlassungen i.S.d. § 17 Abs. 1 KSchG der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt, tritt nach dem gesetzlichen Regelfall, § 18 Abs. 1 KSchG, eine einmonatige Entlassungssperre ein. Der Lauf der Sperrfrist beginnt ab Eingang der Anzeige, jedoch nur, wenn eine ordnungsgemäße Anzeige gem. den geset...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / IV. Einzelne personenbedingte Kündigungsgründe

1. Krankheit a) Begriff Rz. 146 Die weitaus größte Zahl personenbedingter Kündigungen wird mit krankheitsbedingten Fehlzeiten der betreffenden Arbeitnehmer begründet. "Krankheit" ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand, der eine Heilbehandlung erforderlich macht (BAG v. 26.7.1989 – 5 AZR 301/88, NZA 1990, 140 = BB 1990, 140 = DB 1990, 229; Reinecke, DB 1998, 1...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Unternehmerische Entscheidung

(1) Allgemeines Rz. 579 Jeder betriebsbedingten Kündigung liegt damit eine unternehmerische Entscheidung zugrunde (Preis, DB 2000, 1122; Bayreuther, DB 2004, 1726; Kaiser, NZA 2005, Beil. 1 S. 31; v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 686). Ein betriebliches Erfordernis zur Kündigung wird nicht unmittelbar und allein durch die Veränderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, ...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / II. Allgemeiner Kündigungsschutz

1. Allgemeines Rz. 35 Der Arbeitnehmer, der eine schriftliche Kündigung oder Änderungskündigung nicht hinnehmen möchte, weil er die Kündigung oder die Änderung der Arbeitsbedingungen für sozial ungerechtfertigt hält, kann nur durch rechtzeitige Klageerhebung vermeiden, dass die Kündigung als von Anfang an rechtsunwirksam gilt bzw. ein im Zusammenhang mit der Änderungskündigun...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / ee) Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Abmahnung

(1) Abmahnungsberechtigung Rz. 361 Eine Abmahnung können nicht nur kündigungsberechtigte Personen aussprechen, sondern alle Vorgesetzten, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung dazu befugt sind, dem Arbeitnehmer Anweisungen wegen des Ortes, der Zeit sowie der Art und Weise seiner vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen (BAG v. 18.1.1980, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Verhal...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Unterfälle der krankheitsbedingten Kündigung

a) Alkoholsucht Rz. 224 Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit im medizinischen Sinne (BSG v. 18.6.1968 – 3 RK 63/66, BSGE 28, 114; BSG v. 15.2.1978 – 3 RK 29/77, BSGE 46, 41). Sie liegt vor, wenn der gewohnheitsmäßige, übermäßige Alkoholgenuss trotz besserer Einsicht nicht aufgegeben oder reduziert werden kann. Merkmal der Erkrankung ist dementsprechend die physische oder ps...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Fehlende anderweitige Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten

a) Unternehmensbezug Rz. 600 Dringende betriebliche Erfordernisse, die den Wegfall eines Arbeitsplatzes verursacht haben, können eine Kündigung weiterhin nur dann sozial rechtfertigen, wenn der Arbeitgeber auch keine Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer anderweitig zu beschäftigen. Rz. 601 Dies ergibt sich in erster Linie aus § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1b) KSchG, der in seinem Wortlaut ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Lang andauernde Krankheit

aa) Negative Zukunftsprognose Rz. 177 Entscheidend für die negative Zukunftsprognose bei einer lang andauernden Krankheit ist, dass nach den objektiven Umständen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bestehen, die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers ungewiss und ein Ende der Arbeitsunfähigkeit nicht absehbar ist (BAG v. 12.4.2002 – 2 AZR ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Beteiligung des Betriebsrats – Konsultationsverfahren

a) Unterrichtung des Betriebsrats Rz. 866 Sollen in einem Betrieb, in dem ein Betriebsrat besteht, anzeigepflichtige Massenentlassungen vorgenommen werden, ist der Betriebsrat nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 bis 3a KSchG an dem Anzeigeverfahren zu beteiligen. Die genaue Einhaltung dieser Vorschriften ist zwingend zu beachten. Anderenfalls ist eine im Rahmen einer Massenentlassun...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / F. Sonderkündigungsschutz

I. Allgemeines Rz. 906 Der geltende Kündigungsschutz erschöpft sich nicht im KSchG. Es existiert ein weites Spektrum von Kündigungsbeschränkungen, das von einfachen gesetzlichen Schranken bis hin zu temporären absoluten Kündigungsverboten reicht. KSchR ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkretisiertes Verfassungsrecht. Eine unmittelbare verfassungsrechtliche Kündigungsschr...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / B. Personenbedingte Kündigung

I. Personenbedingte Kündigungsgründe Rz. 108 Im Anwendungsbereich des KSchG ist eine ordentliche, fristgerechte Kündigung unwirksam, wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist. Gem. § 1 Abs. 2 KSchG kann sich die soziale Rechtfertigung einer Kündigung neben Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers (vgl. hierzu Rdn 332 ff.) und neben dringenden betrieblichen Erfordernissen (vgl. h...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1018 Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis nach § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch sechs Wochen vor dem Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. Der Regelungszweck ist es, Arbeitnehmer vor Kündigungen zu schützen, die gerade im Hinblick auf das Verlangen nach Elternzeit vom Arb...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Allgemeines

Rz. 906 Der geltende Kündigungsschutz erschöpft sich nicht im KSchG. Es existiert ein weites Spektrum von Kündigungsbeschränkungen, das von einfachen gesetzlichen Schranken bis hin zu temporären absoluten Kündigungsverboten reicht. KSchR ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkretisiertes Verfassungsrecht. Eine unmittelbare verfassungsrechtliche Kündigungsschranke enthält A...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit

Rz. 33 Der allgemeine Kündigungsschutz beginnt erst nach Ablauf einer Wartezeit. Nach § 1 Abs. 1 KSchG kann sich grds. nur der Arbeitnehmer auf den Kündigungsschutz nach dem KSchG berufen, dessen Arbeitsverhältnis bei Ausspruch der Kündigung in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat. Tatsächliche Unterbrechungen wie Krankh...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 8. Sprecherausschussmitglieder

Rz. 1166 Nach § 5 Abs. 3 BetrVG findet dieses Gesetz keine Anwendung auf leitende Angestellte. Es hat sich aber gezeigt, dass auch für leitende Angestellte ein Bedürfnis nach betrieblich-kollektiver Interessenvertretung besteht. Das am 1.1.1989 in Kraft getretene Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten brachte für die Personengruppe der leitenden Angestellt...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 8. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 62 Für den persönlichen Geltungsbereich des KSchG ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig. Da der Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten Voraussetzung für die Entstehung des allgemeinen Kündigungsschutzes ist, muss grds. der Arbeitnehmer darlegen und ggf. beweisen, dass zwischen ihm und dem beklagten Arbeitgeber mehr als sechs Monate vor Zugang der Kündigung ein...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / IV. Sozial rechtfertigender Kündigungsgrund

Rz. 100 Gem. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Eine Kündigung ist zudem sozial ungerechtfertigt, wenn der ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kündigungsmöglichkeiten

Rz. 1219 Das Zustimmungserfordernis nach § 103 BetrVG besteht in allen Fällen der Kündigung aus wichtigem Grund. Hat der Arbeitgeber vor Eintritt des Sonderkündigungsschutzes eines Wahlbewerbers eine – sozial nicht gerechtfertigte – ordentliche Kündigung erklärt und hierauf bezogen einen Auflösungsantrag gestellt, kommt eine entsprechende Anwendung von § 15 Abs. 3 S. 1 KSchG...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1061 Nach § 17 MuSchG der neuen Fassung ist die Kündigung ggü. einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zzt. der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Andere Beendigungsgründe

Rz. 1093 Dem Kündigungsverbot ist aber nicht gleichzeitig ein generelles Verbot der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer schwangeren Arbeitnehmerin zu entnehmen. Eine Beendigung aufgrund einer Nichtigkeit des Arbeitsverhältnisses löst keinen mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutz aus. Dies gilt insb. für den Aufhebungsvertrag, die Anfechtung, die Befristung, die a...mehr