Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Ultima-Ratio-Prinzip

Rz. 103 Nach dem Ultima-Ratio-Prinzip, welches das gesamte Kündigungsrecht beherrscht, kommt eine Kündigung stets nur als letztes Mittel in Betracht (BAG v. 30.5.1978 – 2 AZR 630/76, DB 1978, 1790). Der Arbeitgeber muss daher in jedem Fall versuchen, die Kündigung durch andere geeignete Maßnahmen abzuwenden (BAG v. 30.11.1989 – 2/AZR 197/89, NZA 1990, 529). Bei verhaltensbedi...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG

Rz. 11 Bei Geschäftsführern der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG war bislang zu unterscheiden, auf welchen Vertragsbeziehungen die organschaftliche Stellung beruht. Besteht lediglich ein Anstellungsvertrag mit der Komplementär-GmbH, unterfällt der Geschäftsführer ohne weiteres dem in § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG genannten Personenkreis. Rz. 12 Der Geschäftsführer der Kompleme...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Unechte Mischtatbestände

Rz. 118 Bei sog. unechten Mischtatbeständen, bei denen mehrere voneinander unabhängige Vertragsstörungen bestehen (bspw. Krankheit, vertragswidriges Verhalten sowie betriebsbedingte Gründe), ist nach der Rspr. des BAG jeder Sachverhalt zunächst für sich allein im Hinblick darauf zu prüfen, ob er zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung geeignet ist. Lässt sich nach diesem e...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / ff) Einbeziehung von Arbeitnehmern, deren ordentliche Kündbarkeit gesetzlich ausgeschlossen ist

Rz. 721 Arbeitnehmer, die zwar vergleichbar sind, deren arbeitgeberseitige ordentliche Kündbarkeit jedoch zum Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung gesetzlich ausgeschlossen ist, sind nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen. Hierzu gehören gem. § 15 Abs. 1 S. 1 KSchG Mitglieder des Betriebsrates (BAG v. 17.6.1999, AP Nr. 103 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) – auch ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / hh) Kurzzeitig beschäftigte Arbeitnehmer

Rz. 730 Arbeitnehmer, die die Wartezeit des § 1 KSchG noch nicht erfüllt haben, sind bei betriebsbedingten Kündigungen grds. vor Arbeitnehmern zu kündigen, die bereits den allgemeinen Kündigungsschutz genießen. Daher sind solche Arbeitnehmer auch nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen, es sei denn, die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG liegen vor (BAG v. 25.4.1985,...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 105 Nach herrschender Meinung findet der Gleichbehandlungsgrundsatz nur bei der Erfüllung von Ansprüchen, nicht aber hinsichtlich der Ausübung von Gestaltungsrechten Anwendung. Im Verhältnis von Arbeitnehmern untereinander scheidet mit Blick auf Kündigungen wegen Pflichtverletzungen eine Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes weitgehend aus (BAG v....mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Entstehungsgeschichte

Rz. 63 Die Vorschrift des § 23 KSchG ist in der jüngeren Vergangenheit mehrfach geändert bzw. ergänzt worden. Durch das frühere arbeitsrechtliche BeschFG v. 25.9.1996 (BGBl I, 1476) wurden die Sätze 2 bis 4 geändert, insb. wurde der Schwellenwert von fünf auf zehn Arbeitnehmer angehoben und geregelt, dass bei der Berechnung des Schwellenwertes Teilzeitkräfte in Abhängigkeit ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Mitteilungspflichten des Arbeitgebers

Rz. 1041 Nach § 78a Abs. 1 BetrVG ist der Arbeitgeber, der einen Auszubildenden, der Mitglied einer Betriebsvertretung ist, nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen will, verpflichtet, dies dem Auszubildenden spätestens drei Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses schriftlich mitzuteilen. Konkrete Rechtsfolgen sind allein mit der Unterlassung der Mitteilung oder ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Interessenabwägung

Rz. 102 I.R.d. Prüfung, ob eine Kündigung i.S.d. § 1 Abs. 2 S. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, muss grds. eine umfassende Interessenabwägung erfolgen (BAG v. 20.10.1954 – 1 AZR 193/54, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; Schaub/Linck, ArbRHB, § 130 Rn 30). Dies gilt jedenfalls bei Kündigungen aus personen- und verhaltensbedingten Gründen (BAG v. 17.1.1991 – 2 AZR 375/90, NZA 1991, 557...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Keine Geltung für Vertreter von Personengesamtheiten

Rz. 21 Gem. § 14 Abs. 1 Nr. 2 KSchG finden ferner die §§ 1 bis 13 KSchG in Betrieben einer Personengesamtheit keine Anwendung auf die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit berufenen Personen. Von der Vorschrift erfasst werden die unmittelbaren Organvertreter, also die – vertretungsberechtigten – Gesellschafter einer OHG (§ 105 ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 625 Für das Fehlen einer anderweitigen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist gem. § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig. Dabei gilt eine abgestufte Darlegungslast. Bestreitet der Arbeitnehmer lediglich den Wegfall seines bisherigen Arbeitsplatzes, genügt der Vortrag des Arbeitgebers, wegen der betrieblichen Notwendigkeiten sei eine Weiterbes...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 951 Um eine stärkere Sicherung des Personenkreises der betriebsverfassungsrechtlichen Organmitglieder zu erreichen, setzt nach dem BetrVG eine außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes die Zustimmung des Betriebsrates als Gremium voraus (§ 15 KSchG i.V.m. § 103 Abs. 1 BetrVG). Es soll dadurch unmöglich gemacht werden, Betriebsratsmitglieder oder andere betr...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Umgehung von Unkündbarkeitsvereinbarungen

Rz. 1197 Als Ausgangspunkt ist festzuhalten, dass eine Unkündbarkeitsvereinbarung erst dann greift, wenn deren Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung vorliegen. Der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist wirken soll, ist nicht entscheidend. Aus diesem Grund ist eine ordentliche Kündigung noch zulässig, solange sie nur vor Eintritt d...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Homosexualität

Rz. 261 Eine Kündigung wegen Homosexualität ist bei Geltung des KSchG gem. § 1 Abs. 2 KSchG sozial ungerechtfertigt und – falls der allgemeine Kündigungsschutz wegen Nichterfüllung der Wartezeit noch nicht greift – wegen Verstoßes gegen § 242 BGB rechtsmissbräuchlich (BAG v. 23.6.1994 – 2 AZR 617/93, NZA 1994, 1080 = BB 1994, 204 = DB 1994, 2190).mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Verhältnis von Betriebsgröße und Entlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen

Rz. 850 In § 17 Abs. 1 KSchG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen überhaupt "Massenentlassungen" vorliegen, die den Arbeitgeber vor ihrer Durchführung, d.h. vor Ausspruch der Kündigungen, verpflichten, der Agentur für Arbeit Anzeige davon zu erstatten und den in diesem Abschnitt des KSchG geregelten "Massenentlassungsschutz" begründen. Der ursprünglich primär arbeit...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 8. Beweislast

Rz. 97 Hinsichtlich der Anwendbarkeit des ersten Abschnittes des KSchG gelten die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast (BAG v. 26.6.2008 – 2 AZR 264/07, EzA § 23 KSchG Nr. 32). Der Arbeitnehmer genügt regelmäßig seiner Darlegungslast, wenn er die Tatsachen und die ihm bekannten äußeren Umstände schlüssig darlegt, die für ein Überschreiten der entsprechenden ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1034 Die Vorschrift des § 78a BetrVG umfasst alle Auszubildenden, die dem amtierenden Betriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung oder dem Seebetriebsrat angehören. Rz. 1035 Unter den Geltungsbereich des § 78a BetrVG sind all diejenigen Auszubildenden zu fassen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages in einem Ausbildungsberuf i.S.d. BBiG aus...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Negative Prognose

Rz. 104 Jede Kündigung setzt prinzipiell eine negative Prognose voraus. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis nur dann kündigen, wenn ihm wegen der zu erwartenden künftigen Beeinträchtigungen des Arbeitsverhältnisses eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht zumutbar ist (zur krankheitsbedingten Kündigung vgl. BAG v. 7.11.2002 – 2 AZR 599/01, NZA 2003, 816; zur v...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Beurteilungszeitraum

Rz. 106 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sozialwidrigkeit sind die objektiven Umstände zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung (BAG v. 27.2.1997 – 2 AZR 160/96, EzA § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1; BAG v. 21.4.2005, EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 62). Unerheblich ist dabei, ob dem Arbeitgeber die Umstände, die objektiv im Zeitpunkt des K...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Eingeschränkte Geltung für nicht-organschaftliche Geschäftsführer, Betriebsleiter und sonstige leitende Angestellte

Rz. 22 Geschäftsführer im nicht organschaftlichen Sinne, bspw. Arbeitnehmer, die leitende unternehmerische Aufgaben im kaufmännischen, organisatorischen, technischen oder personellen Bereich wahrnehmen (Schaub/Linck, ArbRHB, § 130 Rn 7; ErfK/Kiel, § 14 KSchG Rn 8a), Betriebsleiter oder sonstige leitende Angestellte genießen zwar grds. den allgemeinen Kündigungsschutz. Dieser...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Zulässigkeitserklärung der Kündigung

Rz. 1102 § 17 Abs. 3 MuSchG ermöglicht eine Ausnahme vom Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 MuSchG. Die Kündigung einer Schwangeren ist möglich, wenn die zuständige Behörde vor Ausspruch diese Kündigung für zulässig erklärt hat (BAG v. 29.7.1968 – 2 AZR 363/67, DB 1968, 1632). Bei Fehlen einer solchen vorherigen Zulässigkeitserklärung ist die Kündigung unheilbar nichtig, § 134...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1110 Die Stellung der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsrecht ist durch das SGB IX neu geregelt worden. Das Gesetz ist am 1.7.2001 in Kraft getreten. Ein Kernelement des neuen Rechtes ist die Neufassung des Behindertenbegriffes in § 2 Abs. 1 SGB IX . Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher W...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Verhältnis zu anderen Gesetzen

Rz. 1130 Der besondere Kündigungsschutz des schwerbehinderten Menschen tritt neben die sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze. Es kann daneben das KSchG, das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 MuSchG sowie der besondere Kündigungsschutz für betriebsverfassungsrechtliche und personalvertretungsrechtliche Mandatsträger eingreife...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / II. Kündigungsschutz im Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 28 Für die Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter gelten keine Besonderheiten. Die Formvorschriften für eine Kündigung finden ebenso Anwendung wie die Kündigungsschutzvorschriften. Die Nichteinhaltung der Schriftform hat gem. § 623 BGB i.V.m. § 125 S. 1 BGB die Nichtigkeit einer mündlich ausgesprochenen Kündigung zur Folge. Gleiches gilt, wenn in den Fällen d...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Ordentliche Kündigungsmöglichkeit

Rz. 966 Die ordentliche Kündigung ggü. Betriebsratsmitgliedern ist im Grundsatz unzulässig, § 15 Abs. 1 KSchG i.V.m. § 134 BGB. Liegt der Zeitpunkt des Kündigungszuganges vor dem zeitlichen Geltungsbereich des besonderen Kündigungsschutzes, greift dieser nicht ein. Dies gilt selbst dann, wenn der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses nach Beginn des besonderen Kündig...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 7. Sozialauswahl

Rz. 689 Gem. § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG ist eine aus dringenden betrieblichen Erfordernissen erfolgte Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. a) Zweck der Sozialauswahl Rz. 690 Zweck der Sozialauswahl ist es festzulegen, welchem von mehreren vergleichbaren Arbei...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / III. Voraussetzungen und Grenzen des Wiedereinstellungsanspruchs

1. Bestehen von Kündigungsschutz Rz. 1246 Folgt man der Auffassung des BAG v. ergibt sich der Wiedereinstellungsanspruch aus der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht, auf die berechtigten Interessen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen. Die Herleitung des Wiedereinstellungsanspruches aus einer vertraglichen, den Vorgaben des KSchG und der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 1...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / II. Begriffliche Zuordnung des Kündigungssachverhalts

Rz. 113 Eine genaue begriffliche Zuordnung eines bestimmten Kündigungssachverhaltes zu der in § 1 Abs. 2 S. 2 KSchG vorgenommenen Einteilung in personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigungsgründe ist in der Praxis jedoch häufig nur schwer möglich. 1. Mischtatbestände Rz. 114 Kündigungssachverhalte, die gleichzeitig zwei oder drei der in § 1 Abs. 2 S. 1 ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund betrieblicher Erfordernisse

a) Betriebliche Erfordernisse Rz. 573 Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Erfordernissen i.S.v. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsanfall und damit der Beschäftigungsbedarf dauerhaft so zurückgegangen ist, dass zukünftig das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer weggefallen ist (BAG v. 6.12.2001 – 2 AZR 6...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Negative Gesundheitsprognose

Rz. 221 Im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung muss zu erwarten sein, dass der Arbeitnehmer auch künftig in erheblichem Umfang Minderleistungen erbringt (BAG v. 26.9.1991 – 2 AZR 132/91, AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / jj) Gleichbehandlung und Kündigungsschutz

Rz. 880 Untersagt ist nicht nur eine Ungleichbehandlung wegen hohen Alters, sondern jede Anknüpfung an das Alter, sofern sie nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gestattet ist. Als primäres Gemeinschaftsrecht wirkt der Grundsatz des Verbotes der Diskriminierung wegen des Alters daher unmittelbar horizontal, also auch zwischen Privaten (Mangolt-Urt. v. EuGH v. 22.11.2005, N...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / II. Prüfungsschema

Rz. 572 Infolgedessen ist die Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung in drei Stufen zu prüfen. Zunächst ist zu prüfen, ob die bisherige Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund betrieblicher Erfordernisse weggefallen ist. Sodann ist zu prüfen, ob es eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit gibt. Schließlich ist, falls mehrere Arbeitnehmer aufgrund der dringenden betrieblichen E...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Beeinträchtigung des Arbeitgebers/fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

a) Betriebliche/wirtschaftliche Beeinträchtigung Rz. 134 Durch die personenbedingten Gründe müssen betriebliche oder wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers konkret beeinträchtigt werden (BAG v. 20.5.1988 – 2 AZR 682/87, AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 personenbedingte Kündigung; BAG v. 28.2.1990 – 2 AZR 401/89, AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). Erforderlich ist dabei ei...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Zeitpunkt für die Festlegung der Vergleichsgruppe

Rz. 741 Der Arbeitgeber hat im Betrieb den Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung festzulegen (BAG v. 21.4.2005, EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 62).mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Krankheitsunabhängige Einzelfälle personenbedingter Kündigungen

a) Alter Rz. 245 Ein bestimmtes Lebensalter als solches ist kein Kündigungsgrund (BAG v. 28.9.1961 – 2 AZR 428/60, NJW 1962, 73 = BB 1961, 1382 = DB 1961, 1651; BAG v. 20.11.1987 – 2 AZR 284/86, NZA 1988, 617, 619 = BB 1988, 1466, 1820 = DB 1988, 1501; Worzalla, Beilage 4/91 zu NZA 1991, 15). Rz. 246 Gem. § 41 S. 1 SGB VI ist die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer berechtigt ist,...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / dd) Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur

(1) Grundsätze Rz. 784 Gem. § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG kann auch die Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur ein berechtigtes betriebliches Interesse darstellen, welches ein Abweichen von der Sozialauswahl rechtfertigt. Die Regelung dient jedoch nur dazu, eine bestimmte vorhandene Personalstruktur zu sichern, und nicht, diese erstmals herzustellen. Dies ergibt sich aus einem...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Kündigung wegen krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit

aa) Negative Gesundheitsprognose Rz. 188 Ist es dem Arbeitnehmer dauerhaft unmöglich, seine geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, wird hierdurch das Arbeitsverhältnis auf Dauer erheblich gestört. Eine negative Prognose hinsichtlich künftiger Krankheitszeiten ist daher nach der Rspr. des BAG nicht mehr erforderlich (BAG v. 21.2.1985 – 2 AZR 72/84, Rzk I 5 g Nr. 10). Dies f...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (2) Form

Rz. 362 Die Abmahnung kann zwar grds. mündlich oder schriftlich erfolgen, da gesetzliche Formvorschriften nicht bestehen. Allerdings muss der Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess ggf. nachweisen, dass er vor Ausspruch einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung dem Arbeitnehmer bereits eine Abmahnung in einem früheren, einschlägigen Fall erteilt hat. Rz. 363 ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / III. Prüfung der sozialen Rechtfertigung der personenbedingten Kündigung

Rz. 129 Die Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung erfolgt in drei Schritten (Berkowsky, NZA-RR 2001, 393 ff. und 449 ff.; KR/Griebeling, § 1 KSchG Rn 271). 1. Verlust von Eignung und Fähigkeit Rz. 130 Eine wirksame personenbedingte Kündigung setzt zunächst voraus, dass der Arbeitnehmer wegen seiner persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften nich...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / ii) Rechte des Arbeitnehmers bei unrichtigen Abmahnungen

(1) Gegendarstellungs- und Beschwerderecht Rz. 389 Der Arbeitnehmer hat gem. § 83 Abs. 2 BetrVG ein Recht zur Gegendarstellung und gem. § 84 Abs. 1 BetrVG ein Beschwerderecht, wenn eine ihm erteilte Abmahnung inhaltlich unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die ihn in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können oder wenn diese inhaltlich...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Einzelne Voraussetzungen des Massenentlassungsschutzes

a) Betrieb als Anknüpfungspunkt Rz. 851 Bei der Prüfung, ob beabsichtigte Kündigungen zur Anzeigepflicht nach § 17 Abs. 1 KSchG führen, ist nach der gesetzlichen Vorgabe auf die Organisationseinheit Betrieb abzustellen. Das BAG hat seine Auffassung, dass sich der Betriebsbegriff i.S.d. § 17 Abs. 1 KSchG an dem der §§ 1, 4 BetrVG orientiert (zuletzt BAG v. 26.1.2017 – 6 AZR 44...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Absolute Unwirksamkeitsgründe

Rz. 626 Eine betriebsbedingte Kündigung ist in jedem Fall unwirksam, wenn der Betriebs- oder Personalrat aus einem der in § 1 Abs. 2 S. 2 u. 3 KSchG genannten Gründe form- und fristgerecht zu Recht widersprochen hat.mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Rechtsgrundlage

Rz. 354 Das Erfordernis einer Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung in Ausprägung des Gedankens eines abgestuften Vorgehens bei Leistungsstörungen ist keine Besonderheit des Arbeitsrechtes, sondern entspricht dem im Schuldrecht allgemein verwurzelten Prinzip, bei Leistungsstörungen zunächst die Möglichkeit der Abhilfe einzuräumen und erst dann zu einer Kündigung des Vertra...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Geltungsbereich

Rz. 1063 § 17 MuSchG gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, einschließlich der Teilzeitbeschäftigten. Er findet auch auf minderjährige Auszubildende Anwendung. Das Kündigungsverbot des § 9 MuSchG galt bis zum 31.12.1996 nicht für Frauen, die im Familienhaushalt mit hauswirtschaftlichen, erzieherischen oder pflegerischen Arbeiten in einer ihre Arbeitskra...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft oder der Entbindung

Rz. 1072 Das Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 MuSchG greift nur ein, wenn der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft oder der Entbindung hat. Der Kündigungsschutz besteht nicht schon dann, wenn der Arbeitgeber die Schwangerschaft oder die Entbindung kennen müsste. Selbst grob fahrlässige Unkenntnis steht einer positiven Kenntnis nicht gleich (MünchArbR/Heenen, § 219 Rn...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Besonderheiten bei Zugang der Kündigung während der Organstellung

Rz. 15 Die Vorschriften des ersten Abschnittes des KSchG sind unabhängig von dem Vertragsverhältnis, welches der Geschäftsführeranstellung zugrunde liegt, nicht anzuwenden, wenn eine der in § 14 Abs. 1 KSchG bezeichneten Personen bei Zugang der Kündigung ihre Organstellung noch innehat. Nach der jüngsten Rspr. des BAG (25.10.2007 – 6 AZR 1045/06, NZA 2008, 168) kommt es ents...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Kündigungsmöglichkeiten in der Insolvenz

Rz. 1199 Um notwendige Kündigungen im Insolvenzverfahren jedoch zu beschleunigen, sieht § 113 Abs. 1 InsO eine gesetzliche Kündigungsfrist für das Dienstverhältnis vor. Diese Regelung geht als lex specialis anderen Kündigungsfristenregelungen vor. Dies gilt insb. für Fristenregelungen sowie Unkündbarkeitsvereinbarungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsve...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Entlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen

Rz. 858 Anzeigepflichtige Entlassungen, mithin "Massenentlassungen" liegen nach dem jetzt europarechtlich determinierten Entlassungsbegriff, dem "Kündigungszeitpunkt", vor, wenn die in § 17 Abs. 1 KSchG genannten Schwellenwerte an Entlassungen (vgl. Rdn 850) innerhalb von 30 Kalendertagen erreicht werden. Sowohl die Massenentlassungsrichtlinie als auch § 17 Abs. 1 KSchG stel...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 42 Eine tatsächliche Unterbrechung (Urlaub, Krankheit, Streik, Aussperrung) ist für den Lauf der Wartefrist unschädlich. Eine rechtliche Unterbrechung der Beschäftigung bei einem Arbeitgeber vor Ablauf von sechs Monaten müsste nach dem Wortlaut des Gesetzes dagegen den Lauf der Wartefrist beenden und eine neue Wartefrist beginnen lassen. Von diesem Grundsatz hat die Rspr...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 28. Politische Betätigung

Rz. 527 I.d.R. wird die durch Art. 5 GG geschützte Meinungsfreiheit einer Kündigung wegen politischer Betätigung außerhalb des Arbeitsverhältnisses entgegenstehen. Die außerdienstliche politische Betätigung vermag eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen daher nur zu rechtfertigen, wenn das Arbeitsverhältnis durch die im außerdienstlichen Bereich entfaltete...mehr