Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / III. Versicherungsfall

Rz. 26 Was unter einem Versicherungsfall zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist also auf der Grundlage des Versicherungsscheins zu prüfen, welche ARB vereinbart sind. Sodann ist zu prüfen, wie dort geregelt ist, wann der Versicherer leistungspflichtig ist. Bei arbeitsrechtlichen Mandaten wird regelmäßig der Versicherungsschutz nach der Generalklausel zu prüfe...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / 2. Klagehäufung

Rz. 86 Streitig ist, ob bei einer Klagehäufung von Kündigungsschutz und Zahlung eine Addition der Streitwerte vorzunehmen ist. Nach richtiger Auffassung handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände und deshalb hat eine Addition stattzufinden.[95] Der Streitgegenstand wird durch die Klageanträge bestimmt: Ein Feststellungsantrag und ein Zahlungsantrag sind nicht gleic...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Grundlagen

Rz. 244 Betreibt die B.V. ein Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Mitarbeitern, schreibt das Betriebsratsgesetz (Wet op de ondernemingsraden) in Art. 2 vor, dass das Unternehmen einen Betriebsrat zu bilden hat. Das Gesetz spricht nicht von "Gesellschaft", sondern von "Unternehmen", und auch nicht von "Geschäftsführung", sondern von "Unternehmer". Rz. 245 Betreibt ein U...mehr

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Österreich / J. Mitbestimmung

Rz. 218 Die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist in §§ 89 ff. Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) geregelt. In jedem Betrieb, in dem dauernd mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, ist ein Betriebsrat zu bilden. Unter Betrieb versteht man jede Arbeitsstätte, die eine organisatorische Einheit bildet, innerhalb der mit technischen oder immateriellen Mitteln die ...mehr

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Rumänien / J. Mitbestimmung

Rz. 122 Gemäß Art. 221 des rumänischen Arbeitsgesetzbuches[23] ("AGB") kann die Belegschaft von Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern Arbeitnehmervertreter (reprezentanţii salariaţilor) wählen. Die Zahl der Arbeitnehmervertreter wird im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber festgelegt und hat im Verhältnis zur Arbeitnehmerzahl zu stehen (Art. 222 Abs. 2 AGB). Rz. 123 Die Arbeit...mehr

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Mexiko / I. Geschäftsführer

Rz. 112 An den Geschäftsführer stellt das Gesetz bis auf Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit keine besonderen Anforderungen; allerdings können Geschäftsführer durch strafrechtliches Urteil von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden. Die Fremdgeschäftsführung durch einen Geschäftsführer, der nicht zugleich Gesellschafter ist, ist nach Art. 74 Abs. 1 Satz 1 LGSM ausdrück...mehr

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Dänemark / J. Mitbestimmung

Rz. 123 In Gesellschaften, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich mindestens 35 Arbeitnehmer beschäftigt haben, steht den Arbeitnehmern nach § 140 Abs. 1 SEL das Recht zu, aus ihrer Mitte heraus eine Anzahl von Verwaltungsrats- bzw. Aufsichtsratsmitgliedern entsprechend der Hälfte der übrigen Mitglieder des Organs – mindestens jedoch zwei Mitglieder – zu wählen. Als...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / aa) Inhalt des Verschmelzungsplanes

Rz. 42 Der Verschmelzungsplan muss mindestens die in § 122c Abs. 2 UmwG und § 5 Abs. 2 EU-VerschG aufgezählten Angaben enthalten; die Aufnahme weiterer Regelungen oder Angaben steht den Beteiligten offen.[116] Die Mindestangaben sind: Rz. 43mehr

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Altersgrenze / 4 (Weiter-)Beschäftigung nach Erreichen des gesetzlich festgelegten Alters zum Erreichen der Regelaltersrente

Die speziellen Regelungen des § 60 BAT bzw. § 55 BMT-G und § 63 MTArb hinsichtlich der Weiterbeschäftigung und/oder Neueinstellung nach dem 65. Lebensjahr sind entfallen. Das Arbeitsverhältnis unterfällt damit weiterhin den Bestimmungen des TVöD mit Ausnahme einer möglichen Modifizierung der Kündigungsfristen (§ 33 Abs. 5 Satz 2 TVöD). Wichtig Es ist zu beachten, dass auch im...mehr

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Altersgrenze / 2.2 Schutzbestimmungen

Das Arbeitsverhältnis endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags bedarf. Dies bedeutet, dass die Vorschriften über den Kündigungsschutz (KSchG, BEEG, SGB IX, ArbPlSchG, Bestimmungen über Kündigungsfristen, § 34 Abs. 2 TVöD) nicht zur Anwendung kommen (vgl. Kündigung). Auch eine Beteiligung der Personalvertretung oder die Anhörung der Vertraue...mehr

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Altersgrenze / 4.3 Verhältnis der Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Für die Weiterbeschäftigung von Beschäftigten nach Erreichen der Regelaltersgrenze stehen die rechtlichen Möglichkeiten nach § 33 Abs. 5 TVöD und § 41 Satz 3 SGB VI eigenständig nebeneinander. Hinsichtlich der Stufenzuordnung ergeben sich keine Unterschiede (siehe oben). Sowohl bei einem Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts nach § 41 Satz 3 SGB VI als auch bei einer Weit...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Anwendungsfälle

Nach § 86 BPersVG ist der Personalrat vor fristlosen Entlassungen und außerordentlichen Kündigungen anzuhören. Der Begriff "fristlose Entlassung" betrifft lediglich Beamte, der Begriff "außerordentliche Kündigung" betrifft die Beschäftigten. Die außerordentliche Kündigung ist in § 626 Abs. 2 BGB geregelt. Danach kann das Dienstverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem G...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 4 Wartezeit des § 1 KSchG

Unabhängig davon, ob die Vertragsparteien eine Probezeit vereinbart haben, beginnt der Allgemeine Kündigungsschutz nach § 1 KSchG erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat. Das BAG[1] hatte einen Fall zu prüfen, bei dem die Aufnahme der Arbeit und der Vertragsbeginn auseinanderfielen. Hier war zunächst fraglich, wann die Wartezeit beginnt. Bei Anwende...mehr

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Betriebsratswahl / 6 Schutz der Betriebsratswahl

Die Behinderung der Betriebsratswahl ist jedermann (Arbeitgeber, Betriebsangehörigen, Dritten) bei Strafe verboten; z. B. Weigerung des Arbeitgebers, dem Wahlvorstand die erforderlichen Unterlagen zur Aufstellung der Wählerliste zur Verfügung zu stellen.[1] Ferner ist jeder Druck auf den Arbeitnehmer, zu wählen oder nicht zu wählen, untersagt. Keine Wahlbehinderung ist in de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Folgen der Nichtigkeit

Rz. 19 Bei nichtiger Betriebsratswahl wurde der Betriebsrat nicht wirksam gewählt. Dies gilt rückwirkend vom ersten Tag seiner Wahl an. Damit sind alle Handlungen des Betriebsrats rechtsunwirksam. Seine Mitglieder genießen nicht den Kündigungsschutz nach § 15 KSchG und § 103 BetrVG (vgl. BAG, Urteil v. 7.5.1986, 2 AZR 349/85 zur nichtigen Bestellung eines Wahlvorstands). Rz....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Rechte des Vermittlers

Rz. 24 Die Tätigkeit des Vermittlers ist ehrenamtlich. Anspruch auf Vergütung hat er nicht. Fällt allerdings Arbeitszeit aus durch eine Tätigkeit, die als Vermittler erforderlich ist, darf der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht mindern (§ 20 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). Der Arbeitgeber hat dem Vermittler auch notwendige Aufwendungen als Teil der Kosten der Betriebsratswahl zu er...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Zusätzliche Arbeitnehmervertretungen

Rz. 11 § 3 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG entspricht grundsätzlich der Regelung des früheren § 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 1972. Damit können zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretungen der Arbeitnehmer bestimmter Beschäftigungsarten oder Arbeitsbereiche geschaffen werden, wenn dadurch eine zweckmäßigere Gestaltung der Zusammenarbeit des Betriebsrats mit den Arbeitnehmern ermöglic...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Kündigungsschutz nach dem BEEG

Rz. 432 Der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz wird durch den Kündigungsschutz während der Elternzeit [761] gem. § 18 BEEG ergänzt. Der Sonderkündigungsschutz beginnt mit dem Tag der Geltendmachung der Elternzeit und endet mit Ablauf der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf die Kündigung erst nach Ablauf der Elternzeit aussprechen, dh, sie darf erst dann zugehen. Eine Kündig...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Kündigungsschutz nach dem PflegeZG

Rz. 433 Nach § 5 Abs. 1 PflegeZG darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Das Kündigungsverbot des § 5 Abs. 1 PflegeZG ist nicht in zeitlicher Hinsicht auf e...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / d) Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO (Günstigkeitsprinzip für Arbeitnehmer)

Rz. 53 Die Rechtswahl bei Individualarbeitsverträgen[145] gem. Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO[146] darf dem Arbeitnehmer nicht den Schutz durch die zwingenden Vorschriften des Rechts an seinem Arbeitsort nehmen. Sofern er seine Arbeit gewöhnlich nicht in ein und demselben Staat verrichtet, schützt ihn das Recht am Ort der einstellenden Niederlassung oder jene im Staat der sonst engs...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Betriebsverfassungsrechtliche Amtsinhaber

Rz. 435 Vor Kündigungen des Arbeitgebers besonders geschützt sind nach § 15 Abs. 1 KSchG Mitglieder eines Betriebsrats (§§ 7 ff. BetrVG), einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 BetrVG), einer Bordvertretung (§ 115 BetrVG) und eines Seebetriebsrates (§ 116 BetrVG). Nach § 15 Abs. 2 KSchG haben die Mitglieder eines Wahlvorstandes (§ 16 BetrVG), Wahlbewerber (§ 14 Bet...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Rechtsfolgen

Rz. 586 Der Betriebsübergang hat individualarbeitsrechtliche [978] und kollektivrechtliche [979] Auswirkungen. Rz. 587 Der im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsveräußerer aufgrund der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer erwachsene Kündigungsschutz geht nicht nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber über, wenn in dessen Betrieb die Vorausset...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 614 Die Darlegungs- und Beweislast[1029] für das Vorliegen des Kündigungsschutzes nach dem KSchG obliegt dem Arbeitnehmer. Dagegen muss der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG alle Umstände darlegen und beweisen, die die Kündigung sozial gerechtfertigt erscheinen lassen. Hierzu gehört auch die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats. Fehler bei der sozialen Auswahl a...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Übergang von Arbeitsverhältnissen

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typische Sachverhalte

Rz. 142 In Anbetracht des bestehenden Mieterschutzes, der den Ausgang eines Räumungsprozesses äußerst unsicher macht und dem Mieter die Möglichkeit gibt, auch durch verschiedene Vollstreckungsschutzinstrumente die Räumung zumindest zeitlich über längere Zeiträume zu verzögern, hat es sich eingebürgert, bei bestimmten zeitgebundenen Vorhaben, z.B. bei geplanten Renovierungs- ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Checkliste: Kündigung

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§ 22 Internationales Privat... / 5. Checkliste: Mögliche Wirkungsbeschränkungen der Rechtswahl

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§ 22 Internationales Privat... / a) Inländisches international zwingendes Recht

Rz. 118 Die international zwingenden Sachnormen des deutschen Rechts (sog. Eingriffsnormen, vgl. 9 Rom I-VO, Art. 16 Rom II-VO; vgl. Rdn 54) gehen vor. Ihre vorrangige Anwendung ist durch Auslegung der betroffenen Sachnorm dieser selbst zu entnehmen (sog. Sonderanknüpfung). Der international zwingende Charakter kann auch auf einer ausdrücklichen Anordnung beruhen (etwa §§ 44...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Schwangere und Mütter

Rz. 428 Nach § 17 MuSchG besteht Sonderkündigungsschutz für Frauen[748] während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. § 17 Abs. 1 MuSchG enthält ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB. Eine Kündigung unter Verstoß gegen dieses Verbot ist gem. § 134 BGB nichtig.[749] Das MuSchG gilt für alle in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Personen. Hie...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Wehrpflichtige und Zivildienstleistende

Rz. 434 Nach § 3 Abs. 1 ArbPlSchG besteht Kündigungsschutz für Arbeitnehmer von der Zustellung des Einberufungsbescheides an bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes sowie während einer Wehrübung. Eine trotzdem ausgesprochene ordentliche Kündigung ist nichtig. Das Recht des Arbeitgebers zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Einberufung zum Wehrdienst ist nu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Probearbeitsverhältnisse

Rz. 92 Das Probearbeitsverhältnis kann als befristetes oder als unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart werden. Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Probe unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG. Der Betriebsrat hat aber kein Widerspruchsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, wenn ein befristetes anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mi...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / o) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 400 Der Betriebsrat[716] hat bei Kündigungen zahlreiche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, denen auf Seiten des Arbeitgebers entsprechende Pflichten gegenüberstehen.[717] Nach § 102 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung hören. Im vorliegenden Zusammenhang ist dabei zu beachten, dass die Rechtsprechung streng danach unterscheidet, ob de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (10) Verfall- und Ausschlussfristen

Rz. 71 Die tarifvertraglichen Verfallfristen, insbesondere nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, haben sich in der Praxis bewährt in der Zielsetzung, eine alsbaldige abschließende Klarheit und Sicherheit über bestehende Ansprüche der Vertragsparteien zu erreichen. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht einer tarifvertraglichen Regelung unterliegt, ist die vertragliche Verein...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 412 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[735] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach §§ 151 Abs. 2, 152 SGB IX auf Antrag des behinde...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Sonderkündigungsschutz für "Beauftragte"

Rz. 444 Nach § 38 Abs. 1 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn der Arbeitgeber in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Nach § 38 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 BDSG ist die Abberufung des Datenschutzbeauftragten nur in entsprechender Anwendung des § 626 BGB zulässig. Die Kündigung des A...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

Rz. 17 Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf gem. § 568 BGB der Schriftform und soll begründet werden. Da gem. §§ 573 Abs. 3 und 574 Abs. 3 BGB bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Wirksamkeit einer Kündigung oder die Wirksamkeit eines Widerspruchs nur die Gründe berücksichtigt werden, die im Kündigungsschreiben angegeben sind, bedeutet dies bei...mehr

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§ 42 Transportrecht / f) Exkurs: "Scheinselbstständigkeit"

Rz. 23 Im Straßengüterverkehr kommen häufig Einzelunternehmer, sog. selbstfahrende Unternehmer zum Einsatz. Jeder Anwalt muss in diesen Fällen bei der Gestaltung eines Frachtvertrags auch die Problematik der sog. Scheinselbstständigkeit beachten und gemeinsam mit seinem Mandanten erörtern, ob hierfür Anhaltspunkte vorliegen. Für die hier vorzunehmende Abgrenzung gilt der Bes...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Drei-Wochen-Frist

Rz. 602 Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, wenn ein Arbeitnehmer geltend machen will, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist (§ 4 S. 1 KSchG).[1001] Dabei zählt auch der tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschluss der ordentlichen Kündigun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Altersteilzeit

Rz. 193 Auch ein Altersteilzeitverhältnis [345] kann als Teilzeitarbeitsverhältnis ausgestaltet werden. Es besteht Anspruch auf allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung und Urlaub. Ein bei Beginn des Urlaubsjahres feststehender Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im sog. Blockmodell berechtigt w...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 4. Ernennung des Datenschutzbeauftragten

Rz. 39 Bei einer Ernennung muss zwischen den Positionen eines internen Datenschutzbeauftragten und eines externen Datenschutzbeauftragten unterschieden werden. Rz. 40 Der externe Datenschutzbeauftragte sollte auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags beauftragt werden. Diese Vereinbarung kann grundsätzlich auch mit einem Unternehmen abgeschlossen werden, das dann für den Ve...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Kündigung von Arbeitnehmern und Betriebsübergang bei Veräußerung

Rz. 136 Die Insolvenzeröffnung führt nicht automatisch zur Beendigung der bestehenden Arbeitsverhältnisse, sondern die Dienstverträge bestehen mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, § 108 Abs. 1 InsO. Der Insolvenzverwalter tritt in die Stellung des Arbeitgebers ein. Für den Insolvenzverwalter besteht gem. § 113 InsO eine besondere Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monat...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 119 Die Bestellung begründet nur die organschaftliche Vertretungsmacht des Geschäftsführers sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Wesentliche Punkte (u.a. Gegenleistung für die Geschäftsführung) sind damit noch offen. Daher schließen[413] Geschäftsführer und Gesellschaft regelmäßig einen (von der organschaftlichen Stellung getrennten) schuldrechtlichen Anstel...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Aufhebungsvertrag

Rz. 464 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis mit konstitutiver Wirkung einvernehmlich beendet. Für den Arbeitgeber ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorteilhaft, weil keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, der (Sonder-)Kündigungsschutz nicht greift und der Betriebsrat nicht beteiligt werden muss. Sonderkündigungsschutztatbestände müsse...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten

Rz. 137 Richtlinien für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen enthalten die sog. Geringfügigkeits-Richtlinien.[261] Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[262]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 593 Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _____ (Name, Vorname) _____ (Straße, Hausnummer) _____ (PLZ, Ort) _____, den _____ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrte/r Frau/Herr _____, mit diesem Schreiben möchten wir Sie gemäß § 613a Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches ("BG...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Unzulässige Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG

Rz. 122 Nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist eine Befristung ohne sachlichen Grund nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.[206] § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG enthält ein zeitlich unbegrenztes Anschlussverbot.[207] Dies gilt auch dann, wenn das neue Arbeitsverhältnis nur für die Dauer von maximal sec...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Ordentliche Kündigung

Rz. 334 Grundsätzlich sind alle Arbeitsverträge ordentlich kündbar. Einschränkungen ergeben sich aus dem Gesetz sowie aus kollektiv- oder einzelvertraglichen Regelungen. Derartige Kündigungsbeschränkungen finden sich in neuerer Zeit insbesondere in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Einzelvertraglich kann ein Kündigungsausschluss ausdrücklich oder stillschweigend ver...mehr

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§ 16 Franchiserecht / a) Allgemeines

Rz. 8 Immer wieder taucht in Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Franchise-Verträgen die Frage auf, ob der Franchisenehmer in Anbetracht seiner mitunter starken Einbindung in die Systemvorgaben des Franchisegebers[10] tatsächlich als Selbstständiger anzusehen ist oder nicht doch einem klassischen Arbeitnehmerbild zumindest angenähert ist mit der Folge des Vorliegens ein...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Weiterbeschäftigung

Rz. 729 Muster 4.83: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Weiterbeschäftigung Muster 4.83: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Weiterbeschäftigung An das Arbeitsgericht _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 727) Wegen: Weiterbeschäftigung Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers. Na...mehr