Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Technische Vertragsdauer

Rz. 59 Die technische Dauer des Versicherungsverhältnisses kann vom formellen Versicherungszeitraum abweichen, wenn eine Rückdatierung oder Vordatierung vorgenommen wird. Eine Rückdatierung ist beispielsweise in der Krankenversicherung oder Lebensversicherung sinnvoll, wenn hierdurch eine niedrigere Prämie des jüngeren Lebensalters vereinbart werden kann. Der technische Vers...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VI. Erstprämie (§ 33 VVG)

Rz. 129 § 33 VVG unterscheidet zwischen der einmaligen und der laufenden Prämie. Eine einmalige Prämie wird insbesondere bei kurzfristigen Versicherungsverträgen, wie beispielsweise der Reisegepäckversicherung, vereinbart. Erstprämie und einmalige Prämie werden rechtlich gleich behandelt (§ 37 Abs. 1 VVG). Die Erstprämie und die Einmalprämie müssen "unverzüglich nach Ablauf ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Modalitäten der Rentenzahlung

Rz. 241 Die Höhe der Rente wird in der Regel bei der BUZ in Prozent der Versicherungssumme der Lebensversicherung bemessen und bei der BUV gemäß vertraglicher Festlegung. Sie ist in der Zeit vom Vertragsabschluss bis zum Eintritt des Versicherungsfalles regelmäßig nicht statisch, sondern ansteigend. Mitunter kann bei Vertragsschluss gewählt werden zwischen zwei Varianten: Di...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 6. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Rz. 37 Das BGB enthält nur wenige versicherungsrechtliche Bestimmungen: Rz. 38 Aus dem privatrechtlichen Charakter des Versicherungsvertrages ergibt sich, dass für diesen Vertrag die allgemeinen Vorschriften des BGB gelten, soweit nicht im VVG eine spezielle Vorschrift...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Rz. 470 Nach § 22 VVG bleibt die Arglistanfechtung i.S.d. § 123 BGB – neben den Rechten aus § 19 VVG – unberührt. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung hat in der Praxis eine große Bedeutung, da sie unabhängig von den Fristen des § 21 VVG ausgeübt werden kann und auch bei einer fehlerhaften Belehrung über die Rechte aus § 19 VVG möglich ist.[1169] Es gelten für die Anfe...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / K. Gefahrerhöhung

Rz. 151 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die Umstände der Risikobeschreibung nach Stellung des Versicherungsantrages ungünstig verändern und hierdurch der Eintritt des Versicherungsfalles wahrscheinlicher wird.[166] Einmalige, kurzfristige oder vorübergehende Gefahränderungen sind noch keine Gefahrerhöhung. Die Annahme einer Gefahrerhöhung setzt voraus, dass sich die...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Historische Entwicklung

Rz. 1 Die private Berufsunfähigkeitsversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Damals wurden erstmals als Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung private Versicherungen gegen das Risiko der "Invalidität" angeboten. Dies vor allem, um Versicherte bei fehlendem Schutz in der damals ebenfalls aufkommenden Sozialversicherung abzusichern. Seit 1964 sprechen die seinerz...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / a) Aufbau des VVG

Rz. 10 Das VVG enthält zwingende, halbzwingende und dispositive Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige, von denen einige im VVG ausdrücklich geregelt sind. Teil 1 Allgemeiner Teil Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften §§ 1–18 Abschnitt 2 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten §§ 19–32 Abschnitt 3 Prämie §§ 3...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Rechtsfolgen des Widerrufs (§ 9 VVG)

Rz. 118 § 9 VVG ist lex specialis zu den §§ 346 ff. BGB, so dass auf diese Vorschriften zurückzugreifen ist, soweit eine Sonderregelung in § 9 VVG nicht erfolgt ist.[109] Bis zum Ablauf der Widerrufsfrist ist der Vertrag auflösend bedingt wirksam. Bei ordnungsgemäßer Belehrung hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie zu ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / XIII. Rechtsprechung

Rz. 271 Ein Versicherungsmakler, der anstelle einer bestehenden Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung andere Absicherungen dieser Risiken vermittelt, muss dem Kunden einen nachvollziehbaren und geordneten Überblick über alle wesentlichen leistungs- und beitragsrelevanten Unterschiede verschaffen.[402] Auch bei Reduzierung der Versicherungssumme besteht Beratungsbedarf. D...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 6. Spiel- und Wettverträge sowie Termin- und vergleichbare Spekulationsgeschäfte, Abs. 2 f bzw. Nr. 3.2.8 und 3.2.9 ARB 2012

Rz. 207 Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang (vgl. Rdn 178) mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften (§ 3 Abs. 2 f ARB). Darunter fallen als einseitige schuldrechtliche Verpflichtungen keine Gewinnzusagen.[223] Die aktuelle Fassung der ARB 2000/2008/2010/2012 (GDV-Must...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Neue berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse

Rz. 347 Der Versicherer hat Verweisungsmöglichkeiten, die ihm schon bei Abgabe des Leistungsanerkenntnisses zur Verfügung standen und die er nicht genutzt hat, auch für die Zukunft verloren.[837] Die Regelung des § 9 Abs. 1 MB BUV 22/§ 6 Abs. 1 MB BUZ 22 eröffnet dem Versicherer bei unverändertem Gesundheitszustand des Versicherten deshalb nur dann den Weg zu einer Einstellu...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Rz. 95 Versicherer und Versicherungsnehmer können gleichermaßen einen Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB anfechten. Ein im Voraus vereinbarter Ausschluss des Anfechtungsrechts gem. § 123 BGB ist unwirksam.[89] Rz. 96 Für den Versicherer bestimmt § 22 VVG, dass er bei allen denkbaren Täuschungshandlungen anfechten kann.[90] Es gilt die Jahresfrist ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Bezugsberechtigung

Rz. 294 Sollen die Leistungen im Versicherungsfall an einen vom Versicherungsnehmer benannten Dritten erfolgen, so kann dieser dem Begünstigten eine Bezugsberechtigung nach Maßgabe der §§ 176, 159, 160 VVG, entsprechend den Vorschriften zur Lebensversicherung, einräumen.[730] Beispiel Ein Alleinverdiener will seinen Ehepartner für den Fall seiner Berufsunfähigkeit absichern u...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Prämienanpassung

Rz. 130 Der Versicherer ist gem. § 155 Abs. 3 VAG verpflichtet, für jeden nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarif jährlich die tatsächlich aufgewendeten Versicherungsleistungen mit den kalkulierten Leistungen zu vergleichen. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % hat der Versicherer alle Prämien dieses Tarifs zu prüfen und mit Zustimmung des Treuhänders anzupassen...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Prognose voraussichtlicher Dauerhaftigkeit

Rz. 53 Die Berufsunfähigkeit infolge gesundheitlicher Gründe muss voraussichtlich dauerhaft sein (§ 172 Abs. 2 VVG) oder jedenfalls für einen bestimmten, in den AVB festgelegten Zeitraum, andauern (vgl. § 2 Abs. 1 MB BUV/BUZ 22). Der Zeitpunkt, ab dem diese medizinische Prognose über die Dauer möglich ist, bestimmt gleichzeitig den Eintritt des Versicherungsfalls.[124] Diese...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Berufliche Tätigkeit

Rz. 18 Eine Definition des Berufs ist in der Regel vertraglich nicht vorgegeben und muss daher anderweitig bestimmt werden. Grundsätzlich ist der Begriff "Beruf" weit zu verstehen und nicht im Sinne eines bestimmten Berufsbildes. Ein Beruf kann daher jede Tätigkeit sein, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient.[37] Beruf...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 6. Fingierte Berufsunfähigkeit

Rz. 63 In AVB wird häufig eine Dauerhaftigkeit fingiert, wenn der beeinträchtigende Zustand tatsächlich eine bestimmte Zeit angehalten hat (vgl. § 2 Abs. 2 MB BUV/BUZ 22). Hiervon zu unterscheiden ist ein lediglich vorgegebener Prognosezeitraum für die Ermittlung der voraussichtlichen Dauerhaftigkeit (vgl. § 2 Abs. 1 MB BUV/BUZ 22). Fast alle Versicherer haben eine Regelung ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Berufe mit erhöhtem Risiko

Rz. 122 Die Ausübung bestimmter Berufe bringt eine erhöhte Gefahr für Berufsunfähigkeitsversicherer mit sich. Zur Abschätzung dieses Risikos fragt der Versicherer vor Abschluss des Vertrages regelmäßig sowohl nach Vorerkrankungen, also auch nach der Art der Berufsausübung. Insbesondere sind diejenigen Berufe mit einer objektiven Risikoerhöhung verbunden, in denen überwiegend...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 9. Rechtsprechung

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 343 Wichtig in der Praxis ist das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 13 Abs. 3 MB/KK, § 205 Abs. 2 S. 1–3 VVG betreffend dem Eintritt der Pflichtversicherung in der GKV. Rz. 344 Gemäß § 205 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer für den Fall, dass eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig wird, binnen drei Monaten nach Eintrit...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Auskunfts- und Untersuchungsrechte des Versicherers

Rz. 359 Der Versicherer kann auf seine Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich eine umfassende Untersuchung der versicherten Person durch seine beauftragten Ärzte verlangen (vgl. § 9 Abs. 2 BUV 22/§ 6 Abs. 2 BUZ 22).[862] Dazu gehört auch die Durchführung einer stationären Begutachtung des Versicherten. Außerdem gilt gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 MB BUV 22/§ 6 A...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Führungsklauseln in der D&O-Versicherung

Rz. 187 Bei den kaum abschätzbaren Risiken im Bereich der D&O-Haftpflichtversicherung übernimmt in der Praxis zumeist nicht mehr nur ein Versicherer das Vermögensrisiko. Vielmehr teilen sich mehrere Versicherer – ein sog. Versicherungskonsortium – das Risiko. Dies kann "verdeckt" geschehen (sog. verdeckte Mitversicherung: "Kellerpolice") oder offen gelegt werden ("offene Mitv...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Bedingungsänderung

Rz. 125 Die Möglichkeit der Änderung der Versicherungsbedingungen ist gesetzlich vorgesehen in § 203 Abs. 3 und Abs. 4 VVG. Der Versicherer, der zur Kündigung einer Krankenversicherung nicht befugt ist, soll die Möglichkeit haben, bestimmte Anpassungen vorzunehmen. Möglich ist dies nach § 203 Abs. 3 VVG bei einer "nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung der Verhä...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Regelungen zur Verweisung

Rz. 164 Nach § 172 Abs. 3 VVG kann als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.[395] Das Recht des Versicherers zur Verweisu...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Anwaltliches Berufsrisiko

Rz. 123 Gegenstand des Versicherungsschutzes ist die berufliche Tätigkeit als Anwalt (§ 1 AVB).[351] Gemäß § 1 I. AVB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht wird. Präzisiert wird dies durch Risikobeschreibu...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / e) Bewertung von Kapitallebensversicherungen

Bei der Bewertung einer Kapitallebensversicherung kann auf den Rückkaufswert, der unter Berücksichtigung von Stornoabzügen errechnet wird und ein bloßer Liquidationswert ist, nur abgestellt werden, wenn eine Fortführung des Vertrages nicht zu erwarten ist (z.B., weil zur Erfüllung der Ausgleichsforderung eine Verwertung der Versicherung erfolgen muss) und auch durch eine Stu...mehr

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ZErb 11/2024, Abgrenzung vo... / 1 Gründe

I. Gestützt auf ihre Einschätzung, sie sei (bereits) als Vertragserbe alleinige Rechtsnachfolgerin ihres am 17.8.2011 verstorbenen Vaters … (nachfolgend nur. "der Erblasser") geworden, nimmt die aus der ersten Ehe des Erblassers hervorgegangene Klägerin den Beklagten – dabei handelt es sich um ihren Halbbruder, welcher aus der dritten Ehe des Erblassers stammt – in erster Lin...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / IV. Zumutbarkeit der Betriebsumorganisation bei Selbstständigen

Rz. 99 Berufsunfähigkeit liegt bei einem mitarbeitenden Betriebsinhaber erst dann vor, wenn dieser auch bei Vornahme möglicher und zumutbarer Umorganisation seines Betriebes, die ihm keine auf Dauer ins Gewicht fallende Einkommenseinbuße eintragen würde, außerstande bleibt, in einem die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließenden Umfang im Betrieb mitzuarbeiten.[245] ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Missbrauch der Vertretungsmacht durch Agenten

Rz. 438 Der Versicherungsnehmer darf regelmäßig auf die fachliche Kompetenz des Agenten vertrauen, wenn dieser ihm erklärt, bestimmte Beschwerden oder Erkrankungen müssten nicht in den Antrag aufgenommen werden. Die Grenze ist jedoch dort erreicht, wo sich dem Antragsteller aufdrängt, dass es um gefahrerhebliche Umstände geht.[1086] In Ausnahmefällen muss sich der Antragstel...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / d) Bewertung von Immobilienmiteigentum – latente Steuer

Die Bewertung von Immobilien kann im Einzelfall problematisch sein. Grundsätzlich gilt aber, dass eigengenutzte Immobilien mit dem Substanzwert bewertet werden, während vermietete Objekte nach dem Ertragswert zu beurteilen sind. Des Weiteren ist die latente Steuer zu berücksichtigen. Dies ist zwar umstritten,[32] jedoch hat sich der BGH[33] schon seit Jahren darauf festgelegt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Übertragung von Versor... / 3 Ablösung bei Liquidation eines Unternehmens

Um zu vermeiden, dass die Auflösung eines Unternehmens nur daran scheitert, weil noch Versorgungsleistungen zu erbringen sind ("Rentenverwaltung"), enthält § 4 Abs. 4 BetrAVG die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die vollständige Liquidation eines Unternehmens. Eine Versorgungszusage kann danach von einer Pensionskasse oder einem Unternehmen der Lebensversicherung ohne ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Übertragung von Versor... / 1 Wechsel zwischen den externen Durchführungswegen

Übertragungen von Versorgungsanwartschaften können mit oder ohne Arbeitgeberwechsel erfolgen. In beiden Fällen ergeben sich grundsätzlich keine steuerlichen Auswirkungen, wenn die Anwartschaften vor und nach der Übertragung der betrieblichen Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder ein Unternehmen der Lebensversicherung (Direktversicherung) durchgef...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Insolvenzschutz / 4 Übertragung einer Rückdeckungsversicherung im Insolvenzfall

Ein Arbeitnehmer kann bei Insolvenz des Arbeitgebers eine auf sein Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung übernehmen und fortsetzen. Er tritt im Insolvenzfall als Versicherungsnehmer in die Versicherung ein und entscheidet, ob er die Versicherung mit eigenen Beiträgen weiter aufbauen möchte.[1] Hinweis Rückdeckungsversicherung Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Übertragung von Versor... / 2.1 Wechsel zwischen externen Durchführungswegen

Wird die betriebliche Altersversorgung über externe Durchführungswege durchgeführt (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung), führt ein Wechsel zwischen diesen Versorgungsträgern zu einem Zufluss von Arbeitslohn. Hierfür ist entscheidend, dass die Versorgungsträger dem Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgungsleistungen einräumen. Übe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist der ordnungsgemäß... / Zusammenfassung

Überblick Rauch- und Brandschutztüren gehören zu den wichtigsten Brandschutzeinrichtungen in Betrieben. Sie sind in gewisser Weise die Lebensversicherung für die Gebäudenutzer: Sie ermöglichen Flucht und Rettung, die in bestimmten Gebäudelagen sonst definitiv nicht sicherzustellen sind. Rauch- und Brandschutztüren dienen auch dem Sachwertschutz, weil sie den Brandschaden erhe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.2 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) sind in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaft Arbeitnehmer.[1] Besonderheiten können sich insoweit ergeben, als das Vorstandsmitglied auch gesellschaftsrechtlich an der Aktiengesellschaft (als Aktionär) beteiligt ist. Dies gilt umso mehr, je stärker das Vorstandsmitglied an der Aktiengesellschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonderausgaben / 3 Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben

Unter dem Begriff "Vorsorgeaufwendungen" werden die folgenden als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zusammengefasst: Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Beiträge zu privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung, Beiträge zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall. Unbedeute...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.9.1 Begünstigung gemäß § 34 EStG nur bei Zusammenballung

Rz. 52 Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b HGB sind keine Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a) und b EStG. Sie gehören zum laufenden, der GewSt unterliegenden Gewinn, und zwar auch dann, wenn sie mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs zusammenfallen.[1] Die Begünstigung der Ausgleichszahlung erfolgt also auch bei Veräußerung oder Aufgabe des Betri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.4 Abzug von Vorsorgeaufwendungen

Beim Abzug von Versicherungsbeiträgen als Vorsorgeaufwendungen ist wie folgt zu unterscheiden: Aufwendungen für die Basisversorgung, d. h. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zu bestimmten Leibrentenversicherungen (Rürup-Rente), sind in Höhe von 90 %, maximal 27.566 EUR (Ehepaare: 55.132) in der Einkommensteuererklärung für...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 2 Unternehmen von öffentlichem Interesse (Satz 2)

Rz. 5 Satz 2 der Vorschrift definiert Unt von öffentlichem Interesse als solche, die kapitalmarktorientiert i. S. v. § 264d HGB sind (Nr. 1), bestimmte CRR-Kreditinstitute sind (Nr. 2), VersicherungsUnt i. S. d. Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 91/674 EWG sind (Nr. 3). Rz. 6 Zur Definition von kapitalmarktorientierten Unt i. S. v. § 264d HGB wird auf die diesbzgl. Kommentierung verw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.2.1 Soziale Abgaben

Rz. 110 Als soziale Abgaben sind v. a. die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Knappschaft), Beiträge an die BG und Umlagen für Insolvenzgeld, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, auszuweisen. Nicht unter Posten Nr. 6b, sondern Nr. 6a sind vom Arbeitgeber aufgrund ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Angaben im Einzelnen (Abs. 3)

Rz. 4 Nach § 289c Abs. 3 HGB sind jeweils solche Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der KapG sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die genannten Aspekte erforderlich sind, einschl. einer Beschreibung der verfolgten Konzepte, einschl. der von der KapG angewandten Due-Diligence-Prozesse (Nr. 1), der Ergebniss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Saldierungspflichtiges Deckungsvermögen (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 117 Nach § 246 Abs. 2 HGB sind "Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschl. zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, […] mit diesen Schulden zu verrechnen". Soweit diese Bedingungen vorliegen (§ 246 Rz 107), fordert § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 4.5 Befreiende Lebensversicherung

Rentenversicherungspflicht besteht für alle Arbeitnehmer grundsätzlich erst seit 1968. Vor diesem Zeitpunkt bestand eine bestimmte Versicherungspflichtgrenze. Danach waren besser verdienende Arbeitnehmer nicht rentenversicherungspflichtig. Die Altersvorsorge wurde von diesen Arbeitnehmern durch eigene Maßnahmen aufgebaut, z. B. durch den Abschluss einer Lebensversicherung. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / Zusammenfassung

Begriff Zukunftssicherungsleistungen sind Aufwendungen des Arbeitgebers, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern. Klassischer Fall ist der gesetzliche Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Aber auch freiwillige Beiträge des Arbeitgebers, z. B. zu einer Lebensve...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2.3 Direktversicherung

Hat der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen und sind der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers bezugsberechtigt, handelt es sich um eine sog. Direktversicherung i. S. d. § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer Bezugsberechtigter. Direkt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 11.2.3 Direktversicherung

Hat der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen und sind der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers bezugsberechtigt, handelt es sich um eine sog. Direktversicherung i. S. d. § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer Bezugsberechtigter. Direkt...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 10.1 Wer bestimmt Anbieter und Durchführungsweg

Laut § 6 Satz 2 TV-Entgelt-B/L bzw. TV-EntgeltU-Ärzte bzw. TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L ist die Entgeltumwandlung ausschließlich bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durchzuführen; eine Ausnahme besteht lediglich für die Beschäftigten des Saarlandes sowie der Freien und Hansestadt Hamburg. Laut Protokollerklärung gelten dort für den Durchführungsweg aussc...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 10.1 Wer bestimmt Anbieter und Durchführungsweg?

Laut § 6 TV-EUmw/VKA bestimmt der Arbeitgeber, welche Anbieter und Durchführungswege in seinem Wirkungskreis zugelassen werden. Praxis-Tipp Mangels laufender Angelegenheit sollte das Gremium, z. B. der Gemeinderat, entscheiden (bei GmbH/AG/e. V. je nach Zuständigkeitsverteilung) und die weitere Durchführung z. B. auf den Bürgermeister übertragen. Dies gilt auch im Rahmen des B...mehr