Fachbeiträge & Kommentare zu Leiharbeit

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Ausschlussverhältnis von Arbeitnehmerüberlassung und Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 75 Rechtsdogmatisch schließen sich Arbeitnehmerüberlassung und Gemeinschaftsbetrieb nach übereinstimmender Meinung der Rechtsprechung und Literatur aus.[139] Soweit zwischen zwei (oder mehr) Unternehmen ein Gemeinschaftsbetrieb besteht, findet das AÜG auf diese Kooperation der Trägerunternehmen keine Anwendung, weil tatbestandlich keine Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 A...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Abgrenzbares, abnahmefähiges und dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbares Werk

Rz. 27 Für die Abgrenzung der Leiharbeit vom Werk- oder Dienstvertrag soll nach der Rechtsprechung entscheidend sein, ob ein abgrenzbares, abnahmefähiges und dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbares Werk vertraglich vereinbart ist und dies auch der tatsächlichen Durchführung entspricht. Fehle es hieran, so komme ein Werkvertrag kaum in Betracht, weil der "Auftragg...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Kodifikation der Rechtsprechung

Rz. 19 Parallel zur Neuregelung des Arbeitsvertrages in § 611a BGB wird mit dem Reformgesetz erstmals in das AÜG eine Legaldefinition des Leiharbeitnehmers aufgenommen. So heißt es in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG nunmehr: Zitat "Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen." Lau...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / II. Negative Auswirkungen auf wissensintensive Projektarbeit

Rz. 24 Eine jüngste Studie des Instituts für Management und Innovation[57] stellt sogar noch verheerendere Auswirkungen der Reform fest. So kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass durch die Gesetzesnovelle der administrative Aufwand bei der Abwicklung von wissensintensiven Dienstleistungen im überwiegenden Teil der Unternehmen gestiegen und ein Nachfragerückgang bzgl. der Bea...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes

A. Einsatz von Fremdpersonal – rechtstatsächliche Entwicklungen Rz. 1 Die Definition des Arbeitsvertrages in § 611a BGB ist nur ein Nebenprodukt des eigentlichen Reformanliegens des Gesetzgebers, nämlich der Bekämpfung angeblicher Missbräuche bei dem Einsatz von Fremdpersonal auf der Grundlage von Werkverträgen. Missverständlich wurde im Rahmen der Reform insoweit vom "Missbr...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / K. Folgen der Neuregelung für grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

I. Grundlagen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung 1. Allgemeines Rz. 402 Hinsichtlich der infolge der AÜG-Reform in Kraft tretenden Änderungen ist in Bezug auf Fälle einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung zum einen zwischen sog. Outbound- und Inbound-Fällen zu unterscheiden. Zum anderen sind aber die Rechtsänderungen danach zu differenzieren, ob dies...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / II. Arbeitnehmerüberlassung innerhalb des Konzerns

Rz. 59 Beim rechtsträgerübergreifenden Personaleinsatz ist eine zentrale Weichenstellung hiernach zunächst die eingangs aufgeworfene Frage, ob dieser Einsatz innerhalb oder außerhalb der eigenen Konzernstruktur (§ 18 AktG) erfolgt. 1. Erlaubnisfreier Mitarbeitertransfer im Konzern Rz. 60 Abgesehen von den in § 1 Abs. 3 (Eingangssatz) AÜG bezeichneten – oftmals in der Praxis ni...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / IV. Matrixstrukturen und Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 93 Neben den arbeitsrechtlich tradierten Formen der Zusammenarbeit im Rahmen der Konzernarbeitnehmerüberlassung und dem Gemeinschafsbetrieb stellt eine weitere Form der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen die Implementierung sog. rechtsträgerübergreifender Matrixstrukturen dar. 1. Rechtsträgerübergreifende Matrixstruktur Rz. 94 Eine Matrixstruktur ist – anders als die Arbe...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / B. Rechtliche Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes

I. Überblick über die Rechtsverhältnisse Rz. 15 Laut § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG liegt Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen. Die Arbeitnehmerüberlassung ist damit wie das Arbeitsverhältnis von anderen Vertragskonstruktionen, insbesonder...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / G. Solo-Selbstständige ohne Arbeitnehmerüberlassung (Zweier – Beziehung)

I. Abgrenzung der Solo-Selbstständigen zum Arbeitnehmer Rz. 68 Für alle Beteiligten ist die Abgrenzung in den verschiedenen Rechtsgebieten eine große Herausforderung. Dies gilt sowohl für die unmittelbaren Vertragsparteien einschließlich Betriebs-/Personalrat als auch für die beratenden Rechtsanwälte[107], Steuerberater, und auch für die Gerichte, wobei zu berücksichtigen ist...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / H. Solo-Selbstständige in der Arbeitnehmerüberlassung (Dreier – Beziehung)

I. Praxisrelevanz – Renaissance der Freien – Mitarbeiter – Verträge? Rz. 273 Arbeitnehmerüberlassung ist eine etablierte Form des flexiblen Personaleinsatzes. Sie bietet Unternehmen Möglichkeiten zur Abdeckung von Auftragsspitzen und kurzfristigen Personalbedarfen. Ebenso kommt ihr eine arbeitsmarktpolitische Bedeutung zu.[430] Gleichwohl ist Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / III. Grenzziehung nach neuem Recht – das Ineinandergreifen von § 611a BGB und § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG

Rz. 18 Auch wenn die Regelung in § 611a BGB durch das Ziel der Bekämpfung von Missbräuchen beim Einsatz von Werkverträgen motiviert ist, gibt diese Regelung allenfalls mittelbar etwas für die Abgrenzung der Personalgestellung aufgrund eines Werkvertrages von der Leiharbeit her. Die dort verankerte Definition des Arbeitnehmerbegriffs betrifft nämlich nur einen Teilaspekt der ...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / Literaturtipps

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / I. Überblick über die Rechtsverhältnisse

Rz. 15 Laut § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG liegt Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen. Die Arbeitnehmerüberlassung ist damit wie das Arbeitsverhältnis von anderen Vertragskonstruktionen, insbesondere dem Fremdpersonaleinsatz aufgrund von ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / II. Entstehungsgeschichte und Hintergrund der Bereichsausnahme

Rz. 39 Ausgangspunkt der Neuregelung einer Bereichsausnahme für den öffentlichen Dienst war eine Gesetzesinitiative der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die Ende Oktober 2013 einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat einbrachten.[66] Der vom Bundesrat angenommene Antrag zielte darauf ab, die Personalgestellung im öffe...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Erfüllung des Beratungsauftrags im Betrieb des Auftraggebers

Rz. 54 Auch zukünftig ist entscheidend, dass die tatsächliche Vertragsdurchführung den vertraglichen Absprachen entspricht. Daraus folgt:mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 4. Richtlinienkonformität der Bereichsausnahme

Rz. 60 Gewisse Fragezeichen bestehen hinsichtlich der Konformität der in § 1 Abs. 3 Nr. 2b und 2c AÜG vorgesehenen Bereichsausnahmen für den öffentlichen Dienst mit der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG . Im arbeitsrechtlichen Schrifttum wird teilweise bezweifelt, dass die AÜG-Novelle aufgrund der umfassenden Einschränkung des Anwendungsbereichs des AÜG für den Bereich des öf...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Arbeitnehmerüberlassung und Begriff des Leiharbeitnehmers

1. Legaldefinition Rz. 28 Neben der Kodifizierung des Begriffs des Arbeitnehmers in § 611a BGB wurde in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG der Begriff des Leiharbeitnehmers festgeschrieben: Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen. Nach der Gesetzesbegründung sollte mit der neuen...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Notwendigkeit einer Gesamtwürdigung (typologische Methode)

Rz. 29 Führt die rechtliche Analyse der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Annahme eines Werk- oder Dienstvertrages oder lässt sie zumindest Raum für eine entsprechende Auslegung, so ist in einem zweiten Schritt zu überprüfen, ob die tatsächliche Durchführung des Vertrages auch im Einklang mit diesen Vorgaben erfolgt. Wie bereits dargele...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / I. Missbräuche im Recht des Fremdpersonaleinsatzes / Rechtstatsachen

Rz. 2 In der politischen Diskussion im Vorfeld der Reform von 2017 wurden immer wieder einzelne aufsehenerregende Missbrauchsfälle als Beleg für einen missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz herangezogen. So wurde 2011 der "Fall Schlecker" zum Inbegriff der Ersetzung der Stammbelegschaft durch kostengünstigere Leiharbeitnehmer. Parallel dazu verkörperten osteuropäische Werkarb...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 3. Haftung/Gewährleistung für Herstellung eines Erfolgs

Rz. 28 Die gleichen Vorbehalte richten sich auch gegen die Maßgeblichkeit der vereinbarten Gewährleistung des Auftragnehmers. In der Rechtsprechung wird teilweise als weiteres wesentliches Indiz für einen Werkvertrag die Haftungsverteilung herausgestellt. So soll eine vereinbarte umfassende Haftung des Auftragnehmers für den Eintritt des Erfolges gegen eine Arbeitnehmerüberl...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Erlaubnisfreier Mitarbeitertransfer im Konzern

Rz. 60 Abgesehen von den in § 1 Abs. 3 (Eingangssatz) AÜG bezeichneten – oftmals in der Praxis nicht relevanten – Vorschriften findet das AÜG innerhalb desselben Konzerns keine Anwendung, soweit die Bereichsausnahme aus § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG einschlägig ist. Das AÜG gilt hiernach nicht zwischen Konzernunternehmen i.S.d. § 18 AktG, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Übe...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Rechtslage bis 1.4.2017

Rz. 202 In der Praxis war vor dem 1.4.2017 die sog. Fallschirmlösung ein gängiges Modell, um sich vor den unerwünschten und gleichsam einschneidenden Rechtsfolgen einer (illegalen) Arbeitnehmerüberlassung zu schützen, wenn sich der an sich abgeschlossene Werk-/Dienstvertrag von vornherein nicht als solcher, sondern vielmehr als eine Arbeitnehmerüberlassung dargestellt hat, o...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Kriterienkatalog: Das Gegenmodell eines Positivkatalogs

Rz. 23 Bedauerlich ist, dass im Gesetzgebungsverfahren erneut nur das in der Vergangenheit bereits gescheiterte Konzept eines "Negativkatalogs" verfolgt wurde, bei dem ein Katalog von Kriterien zusammengestellt wird, die für den Status als Arbeitnehmer sprechen sollen. Dieses Konzept ist schon vom Ansatz her allenfalls für die Abgrenzung des Arbeitnehmers vom Soloselbstständ...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / C. Lösungsansätze zur praktischen Handhabung des Fremdpersonaleinsatzes

Rz. 25 Die Regelungen des § 611a BGB sowie § 1 AÜG führen, wie bereits erörtert (siehe § 2 Rdn 14), zu keiner erhöhten Rechtssicherheit. Es bleibt also weiterhin Aufgabe der Unternehmen, die Arbeiten in Rahmen von Werk oder Dienstverträgen erledigt wissen wollen, die entsprechenden Vorkehrungen gegen eine Einstufung als Zeitarbeit zu treffen und dabei die Indizien, die für o...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Offene Praxisfragen

Rz. 22 Berücksichtigt man die demnach sehr begrenzte Funktion des § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG, den Leiharbeitnehmer vom On-Site-Werkarbeitnehmer (Erfüllungsgehilfen des Werkunternehmers) abzugrenzen, so erweist sich die Definition als wenig hilfreich. Nimmt man den Wortlaut der Vorschrift ernst, so ist zu fordern, dass der Beschäftigte in jedem Fall in den Betrieb des Entleihers ein...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Elemente eines Positivkatalogs

Rz. 24 Ein entsprechender Positivkatalog hätte in einem weiteren Absatz des § 1 AÜG aufgenommen werden sollen. Angeboten hätte sich etwa folgende Formulierung: Zitat Absatz 3: Keine Arbeitnehmerüberlassung, sondern eine unbedenkliche Form des Fremdpersonaleinsatzes auf der Grundlage von Werk- oder Dienstverträgen liegt ungeachtet einer Eingliederung in den Betrieb des Auftragg...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / III. Zusammenarbeit im Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 74 Ist das Konzernprivileg gem. § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG für eine geplante rechtsträgerübergreifende Zusammenarbeit (voraussichtlich) nicht einschlägig, ist nicht selten auch die Gründung eines Gemeinschaftsbetriebs eine erörterungswürdige Alternative zur Arbeitnehmerüberlassung. Unternehmen innerhalb wie auch außerhalb von Konzernstrukturen können sich nach Maßgabe des BetrV...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / III. Evaluierung und fortgesetzter Handlungsbedarf

Rz. 25 Es erscheint nach aktuellem Stand äußerst zweifelhaft, ob die für das Jahr 2022 erwartete Evaluierung eine positivere Bewertung bringen wird. Vielmehr wurde die in der 1. Auflage dieses Werks bereits geäußerte Sorge, dass Unternehmen durch die Reform zu Scheinarbeitnehmerüberlassungsverträgen gezwungen werden, bestätigt. Die Risikoverlagerung zu Lasten der Unternehmen...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / b) Nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt

Rz. 68 Nicht einschlägig ist das Konzernprivileg, wenn der überlassene Arbeitnehmer "zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt" wurde. Der Begriff "und" ist missverständlich.[124] Richtigerweise kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer zum Zwecke der Überlassung eingestellt "oder" beschäftigt wird.[125] Das Bindewort soll allein zum Ausdruck bringen, dass es nich...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 3. Tatbestand des Konzernprivilegs

Rz. 65 § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG ist einschlägig, wenn die Überlassung zwischen Konzernunternehmen i.S.d. § 18 AktG erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird. a) Konzern Rz. 66 § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG verweist für den Begriff des Konzerns auf § 18 AktG. Hierbei handelt es sich um einen sog. rechtsformneutralen Verweis. Es kommt für d...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / V. Sachgerechte Regelung: Rechtssicherheit durch "Positivkatalog"

1. Kriterienkatalog: Das Gegenmodell eines Positivkatalogs Rz. 23 Bedauerlich ist, dass im Gesetzgebungsverfahren erneut nur das in der Vergangenheit bereits gescheiterte Konzept eines "Negativkatalogs" verfolgt wurde, bei dem ein Katalog von Kriterien zusammengestellt wird, die für den Status als Arbeitnehmer sprechen sollen. Dieses Konzept ist schon vom Ansatz her allenfall...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Richtlinienkonformität des Konzernprivilegs

a) Rechtliche Rahmenbedingungen Rz. 62 Anders als das AÜG enthält die Leiharbeitsrichtlinie keine ausdrückliche Bereichsausnahme für die Konzernarbeitnehmerüberlassung (vgl. Art. 1 Abs. 3 RL 2008/104/EG). Hieraus wird verbreitet abgeleitet, § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG sei unionsrechtswidrig.[97] Die Gegenauffassung – zu der ausdrücklich der deutsche Gesetzgeber zählt[98] – will dies...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / IV. Arbeitnehmerbegriff des § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG

1. Kodifikation der Rechtsprechung Rz. 19 Parallel zur Neuregelung des Arbeitsvertrages in § 611a BGB wird mit dem Reformgesetz erstmals in das AÜG eine Legaldefinition des Leiharbeitnehmers aufgenommen. So heißt es in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG nunmehr: Zitat "Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 6. Dauer und Intensität der Zusammenarbeit

Rz. 35 Das BAG hat der Vermutung, dass eine über Jahre andauernde Zusammenarbeit für ein Arbeitsverhältnis bzw. beim Einsatz von Fremdpersonal für Arbeitnehmerüberlassung spreche, schon in den 1990ern eine Absage erteilt. Ständig wiederkehrende Wartungsarbeiten an Einrichtungen und Geräten, die der Erfüllung des Betriebszwecks zu dienen bestimmt sind, können durchaus über Ja...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / Literaturtipps

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / III. Zweiter Referentenentwurf vom 17.2.2016

Rz. 18 Nach der heftigen Kritik am ersten Entwurf und den klaren Worten der Kanzlerin legte das BMAS drei Monate später am 17.2.2016 den nachgebesserten Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen vor.[46] Wesentliche Änderungen zum ersten Entwurf betrafen zum einen den Verzicht auf den Kriterienkatalog und auf die Vermutungswirkung. Im Bereich der Reform ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Festhaltenserklärung

Rz. 260 Die Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers ist jeweils schriftlich zu erklären. Es gilt damit das gesetzliche Schriftformerfordernis nach § 126 Abs. 1 BGB .[590] Dafür ist bereits der Wortlaut von § 9 Abs. 1 Nr. 1, 1a, und 1b AÜG anzuführen. Verwendet der Gesetzgeber den Begriff "schriftlich" im Zusammenhang mit einer Willenserklärung, wie dies bei der Festhaltens...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / D. Sonderregelung für die DRK-Schwesternschaft

Rz. 27 Bereits vor Inkrafttreten der Reform zum 1.4.2017 sah die Bundesregierung ersten Nachbesserungsbedarf. So hatte das BAG[62] im Februar 2017 die Gestellung von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft an private Kliniken, die nicht vom DRK betrieben werden, als Arbeitnehmerüberlassung qualifiziert. Zwar sind Mitglieder der DRK-Schwesternschaft nach bisheriger Rechtsprechun...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / IV. Regierungsentwurf vom 1.6.2016

Rz. 19 Die Nachbesserungen zum Vorentwurf von Februar 2016 betrafen im Wesentlichenmehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Einleitung

Rz. 1 Das folgende Kapitel soll einen kurzen Überblick über die im Zuge der letzten Reform des AÜG, die am 1.4.2017 in Kraft trat, erfolgten Neuregelungen bieten. Für eine ausführliche Darstellung und die praktischen Folgen sei auf die nachfolgenden Kapitel verwiesen. Ob die mit der Neuregelung des AÜG verfolgten gesetzgeberischen Ziele – insbesondere die Verhinderung des mi...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / II. Rechtspolitische Diskussion und Entwicklung

Rz. 348 Die mit dem AÜG-Änderungsgesetz 2017 erfolgten Änderungen beruhen auf Forderungen, insbesondere der Gewerkschaften, nach erweiterten Mitbestimmungsrechten zur Kontrolle und Beschränkung von Leiharbeit und Werkverträgen, bleiben allerdings erheblich hinter früheren Vorschlägen zurück. Insbesondere von der IG Metall erhobene Forderungen sahen neben einer Kodifikation b...mehr

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Einführung

Seit der umstrittenen AÜG Reform 2017 sind inzwischen einige Jahre vergangen. Die Neuregelungen verfolgten zwei Ziele, nämlich zum einen die Leiharbeit wieder auf ihre Kernfunktionen hin auszurichten und zum anderen den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern. Als zentrale Neuerungen sah die Reform dafür vor:mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / III. Prüfung der vorliegenden Umstände nach ihrer Indizwirkung (Bewertungstabelle)

Rz. 36 Für die Prüfung sollten dem Rechtsanwender die Abgrenzungskriterien der Bundesagentur für Arbeit [78] bekannt sein, die nach der Neuregelung in § 611a BGB und § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG neugefasst wurden, aber im Wesentlichen den bisherigen Kriterien entsprechen. So sehen die Fachlichen Weisungen folgende Positivkriterien für die Einordnung als Werkvertrag vor:mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / a) Konzern

Rz. 66 § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG verweist für den Begriff des Konzerns auf § 18 AktG. Hierbei handelt es sich um einen sog. rechtsformneutralen Verweis. Es kommt für den Konzernbegriff folglich nicht darauf an, ob es sich bei den beteiligten Unternehmen formal um eine deutsche AG oder eine KGaA handelt.[116] Der Verweis auf § 18 AktG erfasst materiell sowohl den Unterordnungskonz...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / IV. Checkliste für die rechtssichere Handhabung

Rz. 39 Die obigen Ausführungen sowie die Kriterientabelle zur Abgrenzung einer Arbeitnehmerüberlassung von anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes macht deutlich, dass die Arbeitnehmerüberlassung vom Fremdpersonaleinsatz durch Werkvertrag durch vertragliche Gestaltung deutlicher und ggf. einfacher abgegrenzt werden kann als der Fremdpersonaleinsatz auf der Grundlage eines ...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / C. Bisherige Wirkung der Reform

Rz. 22 Seit der Reform des AÜG sind nunmehr fünf Jahre vergangen. Eine Evaluierung durch die Bundesregierung wird derzeit durchgeführt (§ 20 AÜG). Für die Evaluierung ist eine Dauer von 26 Monaten geplant, sodass eine Veröffentlichung der Ergebnisse erst für 2022 geplant ist.[52] I. Wirkung der Höchstüberlassungsdauer und des Equal-Pay-Gebots Rz. 23 Nach bisheriger Bewertung d...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / aa) Arbeitnehmerstatus

Rz. 118 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein fälschlich als Solo-Selbstständiger Beschäftigter sich ggü. dem Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das "Arbeitsverhältnis" zu einem solchen Mitarbeiter ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes nach § 1 KSchG gekündi...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Bereichsausnahmen für den öffentlichen Dienst

Rz. 5 Eine zentrale, wenngleich in der öffentlichen Diskussion um die Regulierung der Leiharbeit wenig beachtete Regelung im AÜG betrifft Fremdpersonaleinsätze innerhalb des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen. Nach früherer Rechtslage war äußerst umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen Drittpersonaleinsätze im öffentlichen Dienst (vor allem die Personalgestellu...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Person des eingesetzten Arbeitnehmers

Rz. 26 Mit Blick auf die Würdigung des Dienstleistungsvertrages ist zu beachten, dass sich ein zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarter Dienst- oder Werkvertrag regelmäßig dadurch auszeichnet, dass es dem Dienstleister überlassen bleibt, welchen seiner Arbeitnehmer und wie viele Personen er zur Vertragserfüllung einsetzt. Dies gilt jedenfalls bei einfachen, insbe...mehr