Fachbeiträge & Kommentare zu Mithaftung

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zfs 7/2016, Mithaftung des ... / 3 Anmerkung:

1. Das verkehrsbehindernde Parken vor Grundstücksausfahrten oder Baustellenzufahrten sowie im Schienenbereich – auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber – kann zu Vermögensschäden durch den notwendigen Einsatz von Ersatzfahrzeugen zur Wahrnehmung von Terminen führen, wobei neben der darin liegenden Verletzung des Eigentums auch § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO als verletztes Schut...mehr

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zfs 7/2016, Mithaftung des ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Klage ist unbegründet." Der Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf weiteren Schadensersatz gem. §§ 7, 17, 18 StVG, § 115 VVG, § 398 BGB. Der nach den vorgenannten Vorschriften bestehende Anspruch des Kl. wurde seitens der Bekl. mit der vorgerichtlichen Zahlung i.H.v. 1.937,93 EUR erfüllt (§ 362 BGB). Denn unter Berücksichtigung sämtlicher gem. § 17 Abs....mehr

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zfs 7/2016, Mithaftung des ... / Leitsatz

1. Parkt ein Fahrzeugführer unerlaubt im eingeschränkten Halteverbot und verlässt er das Fahrzeug für unbestimmte Zeit, so handelt er schuldhaft und muss sich bei einer Kollision mit dem so abgestellten Pkw ein Mitverschulden gem. § 17 Abs. 1 S. 2 StVG, § 254 BGB anrechnen lassen. 2. Verursacht ein Motorradfahrer an einem im eingeschränkten Halteverbot verkehrswidrig parkende...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Kindergeld... / 3 Der Praxistipp

Beim Vertragsschluss beginnt das Forderungsmanagement Der Gläubiger kann nach der Entscheidung des BGH auch im Zusammenhang mit unterhaltsrelevanten Waren oder Dienstleistungen für Kinder nicht erwarten, seine Lösung im Vollstreckungsrecht zu finden. Die Regelung des § 76 EStG ist eindeutig: Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kin...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / b) Naturalunterhalt und Betreuungsunterhalt

Auf diese Empfehlungen des Familiengerichtstages an die Rechtsprechung geht der BGH in der Entscheidung vom 9.3.2016 nicht ein. Der BGH berücksichtigt zunächst, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern nachrangig, rechtlich schwach ausgestaltet ist und dass ein Verstoß gegen Treu und Glauben seitens des nichtehelichen Vaters durch den Einwand aus § 1615 l BGB gegen den Elternu...mehr

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§ 1 Übernahme des Mandats / A. Beratungspflichten

Rz. 1 Die Übertragung eines Mandats beginnt in der Regel mit einem Beratungsgespräch. Handelt es sich um ein Unfallmandat, bei dem Ansprüche gegen den Unfallgegner geltend zu machen sind, muss sofort überprüft werden, ob eine vollständige Schadenregulierung aufgrund eindeutiger Haftungslage durchgesetzt werden kann; ist von einer Mithaftung des Mandanten auszugehen, stellt s...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / X. Aktuelle Rechtsprechung zum VVG 2008

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zfs 4/2016, Verhältnismäßig... / Sachverhalt

Der Kl. macht die Verurteilung des Bekl. wegen der Verletzung seines Hundes geltend. Die Ehefrau des Kl. ging in Begleitung des Hundes des Kl. am Grundstück des Bekl. vorbei. Der sich auf diesem Grundstück befindliche nicht angeleinte Hund des Bekl. sprang über den Zaun und fügte dem Hund des Kl. erhebliche Verletzungen zu. Die tierärztliche Behandlung kostete 4.177,59 EUR, ...mehr

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zfs 4/2016, Verhältnismäßig... / 2 Aus den Gründen:

[3] "… Das BG hat den gegen die Quotenbildung gerichteten Berufungsangriffen den Erfolg versagt. Dabei hat es vor allem berücksichtigt, dass der Wolfshund des Bekl. allein aufgrund seiner Konstitution gefährlicher gewesen sei als der deutlich kleinere Hund des Kl. und dass der Bekl. seinen Hund frei ohne Aufsicht habe laufen lassen, weshalb er ihn nicht unter Kontrolle gehab...mehr

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FoVo 3/2016, Zwangsvollstre... / 3 Der Praxistipp

Bei der GbR doppelgleisig vorgehen Der BGH behandelt die GbR praktisch wie eine rechtsfähige Gesellschaft, wobei für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft auch deren Gesellschafter haften. Daraus sollte der Gläubiger Konsequenzen ziehen und stets alle Haftenden auf den Ausgleich einer fälligen Forderung in Anspruch zu nehmen. Das erhöht die Chance, den vollen Zahlungsausgle...mehr

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zfs 2/2016, Unfallrekonstru... / 3. Vermeidbarkeit für den Vorfahrtsberechtigten

Bisher werden viele Unfälle durch die schlichte Anwendung des Anscheinsbeweises entschieden. Steht fest, dass ein Fahrzeugführer z.B. den Fahrstreifen gewechselt oder in die Vorfahrtsstraße eingefahren ist, greift zu seinen Lasten die Vermutung ein, dass er den Unfall durch einen Verstoß gegen eine der einschlägigen Kardinalvorschriften verursacht hat. Den bevorrechtigten Fa...mehr

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zfs 2/2016, Haftungsprivile... / Sachverhalt

Der klagende Landwirt, für dessen Unternehmen die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft als Unfallversicherer zuständig ist, nimmt die Bekl. auf die Feststellung deren Haftung in Anspruch. Die Firma X wollte dem Kl. Schweine anliefern. Der bei der Firma X beschäftigte Bekl. zu 1) fuhr mit einem bei der Bekl. zu 2) haftpflichtversicherten Lkw der Firma X, auf dem sich die ...mehr

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FoVo 1/2016, Gesamtschuldnerische Mithaftung bei freiwilliger Erfüllung

Leitsatz Auch wenn einer von mehreren Gesamtschuldnern vor Beginn der Räumung freiwillig ausgezogen ist, haftet er für die Kosten der Räumung der übrigen Gesamtschuldner mit. LG Frankfurt, 10.6.2015 – 2-09 T 162/15 1 I. Der Fall Nur einer von zwei Schuldnern zieht aus Die Gläubigerin hat am 17.6.2014 die Räumung der beiden gesamtschuldnerisch verurteilten Schuldner aufgrund eines...mehr

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FoVo 1/2016, Gesamtschuldne... / 3 Der Praxistipp

Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 S. 3 ZPO als Gesamtschuldner. Das bevorteilt den Gläubiger insoweit, wie der kooperative Schuldner meist auch leistungsfähig ist und dann für die Handlungen des nicht kooperativen Schuldners mithaftet. Keine Mithaftung begründet die Re...mehr

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FoVo 1/2016, Gesamtschuldne... / Leitsatz

Auch wenn einer von mehreren Gesamtschuldnern vor Beginn der Räumung freiwillig ausgezogen ist, haftet er für die Kosten der Räumung der übrigen Gesamtschuldner mit. LG Frankfurt, 10.6.2015 – 2-09 T 162/15mehr

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FoVo 1/2016, Gesamtschuldne... / 1 I. Der Fall

Nur einer von zwei Schuldnern zieht aus Die Gläubigerin hat am 17.6.2014 die Räumung der beiden gesamtschuldnerisch verurteilten Schuldner aufgrund eines rechtskräftigen Urteils beauftragt. Der Schuldner 1 zog am 14.7.2014 aus der Wohnung aus und teilte dies der Gläubigerin am 23.7.2014 mit. Am 12.8.2014 führte der zuständige Obergerichtsvollzieher (OGV) die Zwangsräumung des...mehr

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FoVo 1/2016, Gesamtschuldne... / 2 II. Die Entscheidung

SU haftet für die Kosten trotz Auszug mit Das AG hat die Kosten der Zwangsvollstreckung zu Recht beiden Schuldnern als Gesamtschuldner auferlegt. Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie gemäß § 788 Abs. 1 S. 3 ZPO auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt. Frü...mehr

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§ 8 Quotenvorrecht/Differen... / A. Forderungsübergang (§ 86 VVG)

Rz. 1 Nach einem Unfall hat ein Versicherungsnehmer, der eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, die Möglichkeit, seine Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen und/oder seine Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend zu machen. Rz. 2 Liegt eine Mithaftung des Versicherungsnehmers bezüglich des Unfallgeschehens vor, ist es in der Regel sinnvoll, d...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Mitverschulden des Geschädigten [Rdn 137]

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zfs 12/2015, Mithaftung aus Betriebsgefahr

Hinweis "Zumindest ergibt sich eine Mithaftung der Beklagten aus der Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs. Denn der streitgegenständliche Verkehrsunfall war für den Fahrer des Beklagtenfahrzeugs kein unabwendbares Ereignis." Unabwendbar ist ein Ereignis, das bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handel...mehr

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zfs 12/2015, Abstandsverstö... / II. Starkes Bremsen

Häufig wird also der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden sprechen. Der Auffahrende hat dann die Möglichkeit, den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis zu "erschüttern", denn der Anscheinsbeweis erbringt nur vorläufigen Beweis.[13] Das "Erschüttern" des Anscheinsbeweises gelingt dann, wenn Umstände bewiesen sind, die einen anderen als den typischen Geschehensab...mehr

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AGS 12/2015, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Nach einem Verkehrsunfall hatte der Kläger vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners Schadensersatz in Höhe von insgesamt 2.497,04 EUR verlangt. Gleichzeitig hatte er eine Geschäftsgebühr aus diesem Gegenstandswert geltend gemacht. Der Haftpflichtversicherer hat daraufhin eine Mithaftung des Klägers eingewandt und lediglich einen Betrag in Höhe von 957,06 EUR gezahlt sowi...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / C. Haftungsabwägung

Der Anscheinsbeweis spielt auch bei der Abwägung eine entscheidende Rolle. Wenn der Anscheinsbeweis greift, steht fest, dass dem jeweiligen Fahrzeugführer eine zumindest fahrlässige begangene Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Dies ist nunmehr noch in das Abwägungsystem von § 17 StVG, § 254 BGB, welches von Nugel zutreffend als Waagemodell[20] bezeichnet wird...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (1) Automatische Mithaftung des anderen Ehegatten

Rz. 92 Die Vornahme eines Geschäfts zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs – zu dessen Vornahme jeder Ehegatte berechtigt ist – bindet auch den anderen Ehegatten gesamtschuldnerisch gemäß § 1357 Abs. 1 BGB, obwohl dieser an der Vornahme des Geschäfts weder direkt noch indirekt beteiligt ist. Der Gläubiger erhält also einen zusätzlich haftenden Schuldner und zwar selbst da...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / c) Sittenwidrigkeit ohne krasse finanzielle Überforderung

Rz. 919 Auch ohne krasse finanzielle Überforderung kann eine Bürgschaft oder Mithaftung gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein. Es müssen dann aber weitere Umstände vorliegen, welche zu einem unerträglichen Ungleichgewicht der Vertragsparteien führen und den Mitverpflichteten in einer dem Gläubiger zurechenbaren Weise zusätzlich erheblich belasten.[788] Solche Belastungen können...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (cc) Haftungsübernahme als "Mithaftender"; Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)

Rz. 101 Ein Ehegatte ist lediglich Mithaftender, wenn er den Vertrag nicht als gleichberechtigter Darlehensnehmer geschlossen hat. Entstehen kann die Mithaftung durch Bürgschaft, durch lediglich Mitunterzeichnung des Vertrages und durch späteren Schuldbeitritt. Ist der Kredit nur für Zwecke des anderen Ehegatten aufgenommen worden, liegt eine Bürgschaft nach § 765 BGB vor oder...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Eigeninteresse des Bürgen oder Mithaftenden

Rz. 923 Von einer Sittenwidrigkeit eingegangener Kreditverträge kann nicht ausgegangen werden, wenn der in Anspruch genommene Ehegatte aufgrund der Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft selbst ein eigenes sachliches und persönliches Interesse an der Eingehung der Verbindlichkeit hat. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn der Ehemann die Tankstelle zu 90 % selbst betrieben und er d...mehr

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§ 1 Einführung / III. Wirkungen

Rz. 117 Sofern ein Rechtsgeschäft nach § 1357 BGB vorliegt, werden beide Ehegatten aus diesem berechtigt und verpflichtet, wobei beide Ehegatten als Gesamtschuldner haften[65] bzw. hinsichtlich der Berechtigung Gesamtgläubiger sind. Praxistipp § 1357 BGB hat keine dingliche Wirkung. Daher erwerben die Ehegatten nicht automatisch Miteigentum an angeschafften Gegenständen.[66] S...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Krasse finanzielle Überforderung

Rz. 908 Eine Bürgschaft, die ein geschäftsunerfahrener Ehegatte oder Lebenspartner auf Veranlassung der Bank erteilt hat, ist nicht allein deshalb nichtig, weil zwischen dem Verpflichtungsumfang und der Leistungsfähigkeit des Bürgen ein grobes Missverhältnis besteht.[762] Die Verpflichtung des Bürgen ist vielmehr erst dann unwirksam, wenn er durch weitere, dem Gläubiger zurec...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (2) Persönliche Nähe zum Hauptschuldner

Rz. 104 Wenn anhand vorstehender Prüfungspunkte das Übermaß der finanziellen Inanspruchnahme festgestellt ist, ergibt sich daraus bereits ohne weiteres die – allerdings widerlegliche – Vermutung, der mit dem Hauptschuldner aufgrund persönlicher oder familiärer Beziehung eng verbundene Mithaftende habe die Verbindlichkeit allein aus diesem Grund und nicht aus eigenen persönli...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Widerlegbare Vermutung aufgrund emotionaler Verbundenheit

Rz. 917 Als weiterer belastender Umstand muss zur krassen finanziellen Überforderung noch die emotionale Verbundenheit des Bürgen mit dem Hauptschuldner hinzutreten. Rz. 918 In den Fällen der krassen finanziellen Überforderung besteht eine tatsächliche (widerlegbare) Vermutung, dass sich der Ehegatte bei der Übernahme der Mithaftung nicht von seinen Interessen und von einer r...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 2. Ausnahmen

Rz. 922 Trotz krasser finanzieller Überforderung des Bürgen oder Mithaftenden ist eine Sittenwidrigkeit ausnahmsweise nicht gegeben, wenn ein erheblicheswirtschaftliches Eigeninteresse des Bürgen oder Mithaftenden an der Kreditgewährung vorliegt oder wenn sich die Bürgschaft oder Mithaftung aus Sicht der Bank als wirtschaftlich sinnvoll darstellt. a) Eigeninteresse des Bürgen...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Grundsatz

Rz. 117 Ein von der hälftigen Teilung divergierender Verteilungsmaßstab im Innenverhältnis kann sich aus Gesetz, aus Vertrag, aus Inhalt und Zweck zwischen den Beteiligten Gesamtschuldnern bestehender sonstiger Rechtsverhältnisse, insbesondere "das familienrechtliche besondere Schuldverhältnis" sowie auch aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens ergeben.[10...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Bürgschaften

Rz. 995 Liegt eine wirksame Bürgschaft des einen Ehegatten für einen Kredit des anderen Ehegatten vor, die nicht etwa nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Sittenwidrigkeit bei Personalsicherheiten unwirksam ist,[904] kann der bürgende Ehegatte nach der Trennung zunächst versuchen, eine außerordentliche Kündigung unter Berufung auf das Scheitern der Eh...mehr

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§ 1 Einführung / cc) Zugewinnausgleich Variante 2

Rz. 244 Im Rahmen der Bemessung des Unterhaltsanspruchs der F ab Rechtshängigkeit der Scheidung wird die Tilgungsleistung nicht mehr berücksichtigt. Rechenbeispielmehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 3. Beispiele für Arten der Mitverpflichtung

Rz. 886 Zur Einordnung der jeweiligen Mitverpflichtung nach den genannten Kriterien sind beispielhaft nachfolgende Entscheidungen zu nennen: Rz. 887 Unterzeichnen Eheleute einen Kreditvertrag zur Finanzierung des Kaufs eines ihren finanziellen Verhältnissen entsprechenden Pkw, der zur Gestaltung und Bewältigung des täglichen Lebens benutzt werden soll, als "Kreditnehmer" und ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 4. Folgen der Sittenwidrigkeit

Rz. 928 Ist die Mitverpflichtung sittenwidrig und somit nichtig gem. § 138 Abs. 1 BGB, kann der Mitverpflichtete nicht mehr vertraglich in Anspruch genommen werden. Die Unheilbarkeit des gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtigen Rechtsgeschäfts führt dazu, dass dessen Änderung auch dann nicht die von den Parteien gewollten Rechtsfolgen herbeiführen kann, wenn es mit dem veränderten Inh...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / I. Rechtliche Konstruktion

Rz. 792 Ein Freistellungs- oder Befreiungsanspruch nach dem Scheitern der Ehe kann nach den Regeln des Auftragsrechts gem. §§ 670 BGB, 257 BGB bestehen, wenn ein Ehegatte während intakter Ehe für Zwecke des anderen Verbindlichkeiten übernommen hat, namentlich dem anderen die Aufnahme eines Kredits durch Übernahme der persönlichen Mithaftung oder durch Einräumung von persönli...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (ee) Restschuldbefreiung

Rz. 112 Die Annahme eines sittenwidrigen und damit unwirksamen Mithaftung wird durch die Regelungen über die Möglichkeit der Erlangung einer Restschuldbefreiung im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens (§§ 286 ff. InsO) nicht eingeschränkt oder gar ausgeschlossen, es besteht kein Konkurrenzverhältnis zwischen § 138 Abs. 1 BGB und § 286 ff. InsO. Die Vorschriften über di...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 1. Erreichen des Vertragszwecks

Rz. 937 Bei Mithaftung oder Schuldbeitritt endet die Mitverpflichtung mit Erfüllung der Verbindlichkeit. Rz. 938 Die Bürgschaftsschuld ist von der Hauptschuld abhängig (Akzessorietät). Das Bürgschaftsverhältnis endet also grundsätzlich mit dem Erlöschen der Hauptschuld, d.h. mit dem Wegfall aller gesicherten Verbindlichkeiten. Eine Beendigung bei künftigen Verbindlichkeiten t...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / aa) Verfügungsberechtigung im Außenverhältnis

Rz. 19 Bei der Einrichtung eines Oder-Kontos dagegen ist jeder Ehegatte einzeln und allein zur Verfügung über das vorhandene Guthaben berechtigt. Die Ehegatten sind damit für das Kontoguthaben Gesamtgläubiger im Sinne der §§ 428 ff. BGB. Jeder Ehegatte übt gegenüber der Bank ein eigenes Forderungsrecht aus und hat damit im Verhältnis zur Bank gegenüber nachfolgenden Verfügun...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Kredite

Rz. 993 Hat ein Ehegatte im Außenverhältnis für Verbindlichkeiten, für die der andere Ehegatte im Innenverhältnis alleine einzustehen hat, eine Mithaftung übernommen und ist diese nicht nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen wegen Sittenwidrigkeit unwirksam,[901] kommt eine Befreiung von diesen Verbindlichkeiten nach den Vorschriften über das Auftragsrecht ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (5) Zusammenfassung

Rz. 110 Zusammenfassend kann man festhalten, dass eine sittenwidrige Mithaftung regelmäßig vorliegt, wennmehr

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§ 1 Einführung / dd) Zugewinnausgleich Variante 3

Rz. 245 Der nebengüterrechtliche Freistellungsanspruch wird in die Zugewinnbilanz eingestellt: Rechenbeispielmehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 3. Übertragbarkeit der Rechtsprechungsgrundsätze zur Sittenwidrigkeit

Rz. 927 Die zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft oder Mithaftung entwickelten Grundsätze sind auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld grundsätzlich nicht übertragbar. Die Vorschrift des § 138 Abs. 1 BGB will den Sicherungsgeber insbesondere nicht davor bewahren, einen Vermögensgegenstand als Sicherheit zu geben, bei dessen Verwertung er neben wirtschaftlichen auch per...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 2. Kündigung

Rz. 941 Grundsätzlich ist eine Kündigung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger nur bei einer entsprechenden Vereinbarung zulässig.[816] Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Sicherungsgeber, der den Kredit eines Dritten auf unbestimmte Zeit besichert hat – zum Beispiel durch Übernahme einer Bürgschaft – nach Treu und Glauben das Recht, den Sicherungsvertra...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (3) Sittlich anstößige Ausnutzung durch Kreditgeber

Rz. 107 Liegt eine persönliche Nähe zwischen Mithaftendem und Hauptschuldner vor und handelt der Mithaftende mit der Übernahme der Verbindlichkeit ruinös, so wird vermutet, dass der Gläubiger diese Situation in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat.[96] Es ist auch hier Sache des Gläubigers, diese Vermutung zu widerlegen. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass er ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (1) Finanzielle Überforderung; Leistungsfähigkeit des "Mithaftenden"

Rz. 102 Sind die mithaftungsrelevanten Verbindlichkeiten nicht nur ganz geringfügig und reicht der für die daraus resultierenden Zinsen zur Verfügung stehende pfändungsfreie Teil der regelmäßigen Einnahmen des Mithaftenden für deren laufende Begleichung auch unter Berücksichtigung seines sonstigen freien Vermögens nicht aus, liegt eine übermäßige finanzielle Überforderung im...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Auskunftswesen

Rz. 434 Wie bereits erwähnt, ist eine einwandfreie Schufa-Auskunft essentiell und meist nicht verhandelbar. Die Erklärung des Einverständnisses mit einer Schufa- sowie einer Bankauskunft [305] ist in die Selbstauskunftsformulare wie in obigem Beispiel integriert. Der beratende Rechtsanwalt wird seinem Mandanten klar machen, dass auch ein Eintrag wegen einer im Rahmen des Ehest...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 1. Mitdarlehensnehmerschaft/Mithaftungsübernahme

Rz. 877 Die rechtliche Abgrenzung der übernommenen Mitverpflichtung als eigene Darlehensschuld von der reinen Mithaftung hängt davon ab, ob ein Ehegatte nach dem maßgeblichen Willen der Beteiligten als gleichberechtigter Vertragspartner neben dem anderen Ehegatten einen Anspruch auf Auszahlung der Darlehensvaluta hat und im Gegenzug gleichermaßen zur Rückzahlung des Darlehen...mehr