Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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AGS 11/2020, Notwendigkeit ... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 113 Abs. 1 FamFG, §§ 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO statthafte und auch i.Ü. zulässige sofortige Beschwerde des Antragsgegners hat auch in der Sache Erfolg. Mit Recht wendet er sich dagegen, dass das AG es abgelehnt hat, ihm im Rahmen der mit Beschl. v. 27.3.2019 bewilligten Verfahrenskostenhilfe seinen Verfahrensbevollmächtigten als Rechtsanwalt beizuordnen, da aufgrund...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ablauf des Zwischenverfahrens

Rz. 619 [Autor/Stand] Das Zwischenverfahren wird eingeleitet, indem die StA die öffentliche Klage durch Einreichung der Anklageschrift unter Vorlage der Akten (vgl. zu deren Inhalt § 200 StPO) bei dem zuständigen Gericht erhebt (§ 170 Abs. 1, § 199 Abs. 2 StPO). Rz. 620 [Autor/Stand] Das Gericht muss selbst seine Zuständigkeit überprüfen. Das kann zu einer Eröffnung des Haupt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beschlagnahme

Ergänzender Hinweis: Nr. 57 ff. AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 57 ff.). Schrifttum: Achenbach, Verfahrenssichernde und vollstreckungssichernde Beschlagnahme im Strafprozess, NJW 1976, 1068; Bittmann, Das Beiziehen von Kontounterlagen im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, wistra 1990, 325; Dörn, Sicherstellung von Geld durch die Finanzbehörde im Steuerstrafverfahren, wistr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor Rz. 952 sowie bei § 377 vor Rz. 405. Ballo, Beschlagnahmeschutz im Rahmen von Internal Investigations – Zur Reichweite und Grenze des § 160a StPO, NZWiSt 2013, 46; Baur/Holle, Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes – Eine erste Einordnung, ZRP 209, 186; Bay, Handbuch Internal Investigations, 2013; Bittmann/Molkenbur, Private Ermittl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen ...mehr

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ZErb 11/2020, Darlehensrück... / 1 Gründe

A. Die Parteien streiten um die Rückzahlung eines der Beklagten zu 1) gewährten Darlehens sowie um die Auseinandersetzung des Nachlasses nach der am 17.2.2015 verstorbenen Frau Monika G. (im Folgenden als Erblasserin bezeichnet). Die Erblasserin gewährte der Beklagten zu 1), die erhebliche Verluste erwirtschaftete, ein Gesellschafterdarlehen. Am 18.12.2013 schlossen die Erbla...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Finanzbehörde

a) Begriff Rz. 81 [Autor/Stand] Ermittlungsbehörde im Steuerstrafverfahren ist die FinB. Unter diesen Begriff fallen in Abweichung von der Umschreibung des § 6 Abs. 2 AO gem. der Legaldefinition des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO das HZA, das FA, das Bundeszentralamt für Steuern (vormals Bundesamt für Finanzen), aber nur insoweit, als ihm durch § 5 FVG Aufgaben der Verwaltung einer Ste...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kostenrecht: Terminsgebühr: Wer muss (sich) mit wem (be)sprechen?

Die Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV RVG beträgt 1,2. Sie entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Ausgenommen von Verkündungsterminen lösen alle gerichtlichen Termine eine Terminsgebühr aus. Die Gebühr für außergerichtliche Termine und Bespre...mehr

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Österreich / 3. Mitwirkung im Erwerb

Rz. 56 Nach § 90 Abs. 2 ABGB hat ein Ehegatte im Erwerb des anderen mitzuwirken, soweit ihm dies zumutbar, es nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich und nicht anderes vereinbart ist. Die Mitwirkungspflicht ist somit dispositiver Natur und kann – auch schon im Vorhinein, etwa bei der Eheschließung[87] – abbedungen werden. Rz. 57 Der Ehegatte, der im Erwerb des ander...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / e) Verwaltung des Gesamtguts

Rz. 64 Besondere Regelungen gelten für die Verwaltung des Gesamtguts. Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung des Gesamtguts kann jeder Ehegatte allein wirksam vornehmen (Art. 180 Abs. 1 c.c.), während außerordentliche Maßnahmen ebenso der Mitwirkung beider Ehegatten bedürfen wie schuldrechtliche Verträge über die Nutzung unter das Gesamtgut fallender Güter, einschließlich ins...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Höhe des assegno di divorzio

Rz. 211 Die Kriterien zur Feststellung der Höhe des assegno di divorzio sind in Art. 5 Abs. 6 l. div. aufgeführt. Der Gesetzgeber hat auf die Festlegung einer bestimmten Höhe bzw. eines bestimmten Prozentsatzes verzichtet, sondern nur allgemeine Kriterien zur Bestimmung der Höhe des assegno di divorzio genannt. Es gelten in Italien weder der Halbteilungsgrundsatz noch bestim...mehr

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Schweiz / Einführung

Hinweis: Die an der Vorauflage beteiligte Autorin MLaw Nathalie Brefin hat auf eine Mitwirkung an der Neuauflage verzichtet.mehr

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Niederlande / 3. Nichtige und anfechtbare Aufteilungen

Rz. 97 Eine Aufteilung, an der nicht alle Teilhaber und andere Personen, deren Mitwirkung erforderlich ist, teilgenommen haben, ist nichtig, es sei denn, die Aufteilung erfolgte mittels Notariatsakts. In einem solchen Fall kann die Aufteilung nur auf Antrag desjenigen, der nicht teilgenommen hat, für nichtig erklärt werden. Das Klagerecht auf Nichtigerklärung verjährt nach A...mehr

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Frankreich / aa) Verwaltung des Gesamtgutes

Rz. 70 Bezüglich des Gesamtgutes besteht grundsätzlich Einzelverwaltungs- und Einzelverfügungsbefugnis jedes Ehegatten gem. Art. 1421 Abs. 1 CC. Übt jedoch ein Ehegatte allein und selbstständig einen Beruf aus, so ist gem. Art. 1421 Abs. 2 CC nur dieser berechtigt, die damit zusammenhängenden Handlungen vorzunehmen. Umgekehrt ist für bestimmte Geschäfte gesetzlich die Zustim...mehr

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Griechenland / a) Anspruch auf Zugewinnausgleich

Rz. 62 Art. 1400–1402 und 1397 ZGB regeln den gesetzlichen Güterstand des griechischen Eherechts (Gütertrennung mit Anspruch auf Teilnahme am Zugewinn). Art. 1400 ZGB sieht Folgendes vor: "Wenn die Ehe aufgelöst wird oder nichtig ist und sich das Vermögen eines der beiden Ehegatten seit der Eheschließung vermehrt hat, so kann der andere Ehegatte, wenn er zu dieser Zunahme de...mehr

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Österreich / 4. Vereinbarungen über die Gestaltung der Ehe

Rz. 72 Die Ehegatten sollen ihre eheliche Lebensgemeinschaft, besonders die Haushaltsführung, die Erwerbstätigkeit, die Leistung des Beistandes und die Obsorge, unter Rücksichtnahme aufeinander und auf das Wohl der Kinder mit dem Ziel voller Ausgewogenheit ihrer Beiträge einvernehmlich gestalten (§ 91 Abs. 1 ABGB). Die genannten Bereiche stellen nur eine demonstrative Aufzäh...mehr

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Polen / e) Gütergemeinschaft und Immobilienerwerb

Rz. 29 Der Erwerb von Immobilien durch einen Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Gütergemeinschaft setzt grds. die Mitwirkung des anderen Ehegatten voraus. Es wird vermutet, dass der Erwerb zum gemeinschaftlichen Vermögen erfolgt. Nach Art. 37 § 1 Nr. 1 FVGB ist der entgeltliche Immobilienerwerb zum gemeinschaftlichen Vermögen zustimmungsbedürftig. Fehlt die Zustimmung ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / IV. Rechtsfolgen

Rz. 245 Das neue Rechtsinstitut ähnelt der Ehe. Den eingetragenen Partnern obliegen wechselseitige Rechte und Pflichten insbesondere zum Zusammenleben, zum gegenseitigen Beistand und Unterhalt, zur gemeinsamen Gestaltung des Familienlebens und zur Festlegung des Lebensmittelpunkts (Art. 1 Abs. 11 und 12 des Gesetzes Nr. 76/2016). Ausgenommen sind die Treuepflicht sowie die M...mehr

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Deutschland / 4. Rechtsfolgen von Verstößen

Rz. 7 Fehlt es an einer der vorgenannten Voraussetzungen, treten abhängig von der Schwere des Verstoßes unterschiedliche Rechtsfolgen ein: Um eine Nichtehe handelt es sich, wenn die Mitwirkung des Standesbeamten oder die Ehewillenserklärung eines Partners fehlt.[9] Bei der Nichtehe entstehen keinerlei Ehewirkungen. Hierauf kann sich jeder berufen, ohne dass es eines gerichtl...mehr

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Ungarn / II. Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 174 Die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ist im Bét. ähnlich wie die Eingehung der Ehe geregelt. Die Beziehung entsteht unter Mitwirkung des Standesamts, indem die gleichzeitig anwesenden gleichgeschlechtlichen zwei Personen vor dem Standesbeamten persönlich erklären, die eingetragene Lebenspartnerschaft miteinander eingehen zu wollen. Nach der Erklärung ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Das Fehlen von adäquaten Mitteln

Rz. 209 Es kommt nicht darauf an, ob der Antragsteller bedürftig ist.[241] Abzustellen ist auch nicht auf den bisherigen ehelichen Lebensstandard.[242] Vielmehr geht es darum, die durch die Scheidung entstandene Ungleichheit bzw. Unausgeglichenheit der wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten zu beseitigen. Dabei ist der Grad der Mitwirkung des antragstellenden Ehegatten ...mehr

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Österreich / 1. Allgemeines

Rz. 54 Das österreichische Eherecht basiert auf dem partnerschaftlichen Prinzip: Nach § 89 ABGB sind die persönlichen Rechte und Pflichten der Ehegatten im Verhältnis zueinander gleich. § 90 ABGB verpflichtet die Ehegatten wechselseitig zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, insbesondere zum gemeinsamen Wohnen, sowie zur Treue, zur anständigen Begegnung, zum Beistand ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / a) Scheidungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 306 Gemäß Art. 21 Abs. 1 Brüssel IIa-VO sind in einem anderen Mitgliedstaat der EU ergangene Scheidungsurteile in jedem anderen Mitgliedstaat ohne Weiteres anzuerkennen, soweit nicht einer der Gründe für die Nichtanerkennung in Art. 22 lit. a–d Brüssel IIa-VO vorliegt. Dies gilt auch für die Trennung von Tisch und Bett unter Aufrechterhaltung des Ehebandes. Scheidungen a...mehr

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Slowenien / 7. Bestimmung des Anteils und Aufteilungsgrundsätze

Rz. 32 Vor der Bestimmung des Anteils des einzelnen Ehegatten am Gesamtgut sind ihre Verbindlichkeiten und Forderungen hinsichtlich des Gesamtgutes festzustellen (Art. 72). Die Höhe der Anteile am Gesamtgut können die Ehegatten vereinbaren oder diese werden auf Antrag eines Ehegatten vom Gericht bestimmt (Art. 73). Bei der Aufteilung des Gesamtgutes ist davon auszugehen, das...mehr

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Spanien / a) Allgemeines

Rz. 71 Als Prozessgrundsatz ist in familienrechtlichen Verfahren nach Art. 754 LEC 2000 der Ausschluss der Öffentlichkeit vorgesehen, was auf Antrag der Verfahrensbeteiligten oder von Amts wegen vom Gericht angeordnet wird.[85] Nach den 2005 neugefassten Bestimmungen zu Trennung (Art. 81 CC) und Scheidung (Art. 86 i.V.m. Art. 81 CC) ist auch weiterhin zu unterscheiden zwisch...mehr

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Katalonien / a) Hausarbeit oder für den anderen Ehepartner geleistete Arbeit

Rz. 22 Voraussetzung für die Anwendung des Art. 232–5 CCCat ist erstens, dass ein Ehegatte den Haushalt im Wesentlichen mehr als der andere Ehegatte besorgt hat oder für dessen Geschäft oder Betrieb unentgeltlich oder gegen ungenügendes Entgelt tätig gewesen ist. Dabei kann der Ausgleich nicht nur in Ehen mit traditioneller Rollenverteilung, bei welchem einem Ehegatten die V...mehr

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Ungarn / 1. Altfälle

Rz. 200 Wurde die Lebensgemeinschaft – entweder durch gleichlautende Erklärung der Parteien oder durch ein Zwischenurteil des Gerichts – festgestellt, so besteht zwischen den Lebensgefährten ein gesetzlicher Güterstand, dessen Regeln teilweise mit denjenigen der ehelichen Gütergemeinschaft verwandt sind.[156] Die Vorschriften der ehelichen Gütergemeinschaft sind maßgebend fü...mehr

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Ungarn / 2. Eheschließung von Ausländern in Ungarn

Rz. 27 Sind die Eheschließenden ausländische Staatsangehörige (oder ist auch nur einer von ihnen Ausländer), so müssen sie bei der jeweiligen Heimatbehörde ein Ehefähigkeitszeugnis einholen und es beim ungarischen Standesbeamten einreichen.[32] Das Ehefähigkeitszeugnis muss von der zuständigen ungarischen Auslandsvertretung mit diplomatischer Beglaubigung oder mit einer Apos...mehr

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Portugal / 1. Grundsatz: Eheschließung vor dem Standesbeamten

Rz. 10 Die Eheschließung in ziviler Form erfolgt in Anwesenheit der Eheschließenden oder eines von ihnen und des Bevollmächtigten des anderen (zur "Stellvertreterehe" siehe Rdn 14) vor dem Standesbeamten (Art. 1616 CC). Unerlässlich ist zudem die Anwesenheit zweier Zeugen "gemäß den Bestimmungen über das Zivilregistergesetz". Dieses bestimmt in Art. 154 ZRG, dass zwei bis vi...mehr

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Österreich / VI. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 75 Die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe werden – mit Ausnahme des Ehegattenunterhalts,[110] des Ehenamens (siehe Rdn 80) und des Ehegüterrechts (siehe Rdn 81) – nach § 18 IPRG angeknüpft. Zum unmittelbaren Regelungsgegenstand des § 18 IPRG zählen etwa die Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit der Pflicht zur Treue und zum gemeinsamen Wohnen, die Beistandspf...mehr

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Österreich / c) Aufteilungsgrundsätze

Rz. 153 Die Aufteilung hat nach Billigkeit zu erfolgen. Dabei ist besonders auf Gewicht und Umfang des Beitrags jedes Ehegatten zur Anschaffung des Vermögens sowie auf das Wohl der Kinder Bedacht zu nehmen (§ 83 Abs. 1 EheG). Als Beitragsleistung gelten auch die Leistung des Unterhalts, die Mitwirkung im Erwerb, soweit sie nicht anders abgegolten worden ist, die Führung des ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / c) Anerkennung von Privatscheidungen

Rz. 318 Eine Privatscheidung im Inland ist wegen Art. 17 Abs. 3 EGBGB (Scheidungsmonopol der deutschen Gerichte) stets unwirksam, auch wenn ausschließlich ausländische Eheleute beteiligt sind und das Scheidungsstatut keine gerichtliche Mitwirkung bei der Scheidung kennt. Dies gilt auch dann, wenn die Beteiligten die Erklärungen in einem inländischen Konsulat ihres Heimatstaa...mehr

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Ungarn / 3. Eheschließung ungarischer Staatsangehöriger im Ausland

Rz. 30 Die oben (Rdn 26) dargestellten Kollisionsvorschriften sind auch dann sinngemäß anzuwenden, wenn die Rechtswirkungen einer im Ausland geschlossenen Ehe in einem inländischen Verfahren geprüft werden muss. Die Form der Eheschließung unterliegt auch in diesem Fall dem Recht des Eheschließungsortes. Die Zulässigkeit der kirchlichen Eheschließung wird aus ungarischer Sich...mehr

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Ungarn / III. Allgemeine Regeln des Ehescheidungsverfahrens

Rz. 122 Für die Scheidung einer Ehe ist ausschließlich ein Gericht (das Kreisgericht) zuständig.[109] Für die Scheidungsprozesse gelten die allgemeinen Verfahrensregeln der neuen Zivilprozessordnung (Pp.), mit den Abweichungen, die in den Kapiteln XXXI (gemeinsame Sondervorschriften für alle Streitigkeiten betreffend Personenstandsprozesse) und XXXIII (besondere Vorschriften...mehr

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Ungarn / IV. Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 183 Die eingetragene Lebenspartnerschaft endet mit dem Tod eines der Lebenspartner.[143] Leben beide Lebenspartner, gibt es zwei Möglichkeiten zur Aufhebung dieser Beziehung: Einerseits durch ein gerichtliches Urteil in einem Zivilprozess, in dem das Gericht die Regeln des Ehescheidungsverfahrens sinngemäß anzuwenden hat. Anders als ein Ehebund kann die eingetragene Lebe...mehr

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Tschechische Republik / 2. Erforderliche Zustimmungen

Rz. 115 Zur Adoption ist die Zustimmung des Elternteils des Kindes erforderlich (§ 805 BGB). Seine Zustimmung ist auch dann erforderlich, wenn er selbst noch minderjährig, aber älter als 16 Jahre ist (wenn einer der Eltern jünger als 16 Jahre ist, ist eine Adoption ausgeschlossen). Steht keinem der Elternteile aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die elterliche Sorge z...mehr

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Ungarn / 2. Neufälle, die dem neuen Ptk. unterliegen

Rz. 203 Nach dem neuen Recht ist der gesetzliche Güterstand von Lebensgefährten eine Art der Zugewinngemeinschaft, deren Regeln mit der Zugewinngemeinschaft zwischen Ehegatten verwandt sind.[159] Die Lebensgefährten erwerben während des Bestehens der Lebensgemeinschaft kein gemeinschaftliches Vermögen, sie sind selbstständige Erwerber und nach Aufhebung der Lebensgemeinschaf...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / VII. Vermögensaufteilung nach der Scheidung

Rz. 154 Die Folge der Scheidung ist in aller Regel die Aufteilung der Güter. Ist aufgrund eines Ehevertrages alles Vermögen Sondereigentum (enskild egendom), so findet eine Aufteilung nicht statt (ÄktB 9:1). In den anderen Fällen wird das giftorättsgods zusammengelegt – nach Abzug der jeweiligen eventuellen persönlichen Schulden – und hälftig geteilt.[123] Übersteigt der Ante...mehr

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Österreich / b) Aufteilungsgegenstände

Rz. 150 Grundsätzlich sind alle Gebrauchsgüter und Ersparnisse, die sich während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft angesammelt haben und zu deren Erwerb die Ehegatten einen Beitrag geleistet haben, aufzuteilen. Auch Schulden, die mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen in einem inneren Zusammenhang stehen, sind bei der Aufteilung in Anschlag ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 2. Qualifikation der materiellen Voraussetzungen

Rz. 117 Dem Eheschließungsstatut unterliegen die Ehemündigkeit und das Erfordernis von Zustimmungen Dritter, der erforderliche Wille, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu begründen (vgl. § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB), und die Auswirkungen von Willensmängeln wie Irrtum, Täuschung oder Zwang. Desgleichen ergeben sich aus ihm die Ehehindernisse, wie Verwandtschaft, Adoption oder Schw...mehr

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Spanien / 3. Güterstände der Foralrechte

Rz. 42 In einigen der Partikularrechte der autonomen Gemeinschaften, den Foralrechten, weicht der gesetzliche Güterstand vom gemeinspanischen Recht des Código Civil ab und gehen dessen Regelungen, wie erwähnt (siehe Rdn 6 und 25), grundsätzlich vor. Im Übrigen gehen auch die Foralrechte weitgehend von der freien Gestaltungsmöglichkeit der ehegüterrechtlichen Verhältnisse aus...mehr

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Niederlande / 2. Aufenthaltsgenehmigung

Rz. 59 Das Gesetz zur Bekämpfung von Scheinehen (Wet Voorkoming Schijnhuwelijken; im Folgenden: WVS) ist am 1.11.1994 in Kraft getreten und will – wie bereits seine Bezeichnung indiziert – Scheinehen, d.h. Ehen, die lediglich das Ziel verfolgen, den Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung zu befördern, entgegenwirken.[53] Ein Fremder muss vor dem Aufgebot beim Standesbeamten ein...mehr

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Ungarn / I. Allgemeines

Rz. 194 Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht zwischen zwei Personen, wenn sie ohne die Ehe geschlossen zu haben in gemeinsamem Haushalt, in emotionaler und wirtschaftlicher Gemeinschaft leben.[151] Das Bestehen der Lebensgemeinschaft kann nicht festgestellt werden, wenn einer der Partner mit einem Dritten verheiratet ist, mit einem Dritten in eingetragener Lebenspar...mehr

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Portugal / 2. Stellvertretung und Sonderformen der Eheschließung

Rz. 14 Auch wenn das portugiesische Recht von der persönlichen Natur der gegenseitigen Übereinstimmung des Eheschließungswillens beider Eheschließenden ausgeht,[11] wird jedoch nicht zwingend die gleichzeitige Anwesenheit beider Ehepartner bei der Vornahme der Eheschließung gefordert. Vielmehr ist es einem der Eheschließenden erlaubt, die Ehe durch einen Bevollmächtigten sch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen

Leitsatz 1. Um ein Auskunftsersuchen an andere Personen als die Beteiligten richten zu dürfen, muss entweder die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führen (Alternative 1) oder diese keinen Erfolg versprechen (Alternative 2). 2. Um eine Prognose zu den fehlenden Erfolgsaussichten einer Auskunft durch die Beteiligten machen zu können, bedarf es eines kl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.5.1 Vereinbarungen zur Unternehmensmitbestimmung

Bisher noch nicht von der Rechtsprechung entschieden ist, ob die Unternehmensmitbestimmung – Mitwirkung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsräten – im Tarifvertrag durch Vereinbarung betriebsverfassungsrechtlicher Normen erweitert oder näher ausgestaltet werden kann. Die Unternehmensmitbestimmung zählt grundsätzlich zu den Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen des Art. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Fragen der Vereinbarkeit des von der ausschüttenden EU-Kapitalgesellschaft zu betreibenden Feststellungsverfahrens gemäß § 27 Abs. 8 KStG mit höherrangigem Recht hinsichtlich des grundsätzlichen Erfordernisses des Verfahrens, der Antragstellung und ‐frist, der Anforderungen an den Nachweis einer Einlagenrückgewähr und der Mitwirkungs- und Antragsrechte des Anteil...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Werkzeugmechaniker (Profess... / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen bei Herstellung von Werkzeugen, Formen, Vorrichtungen und Instrumenten möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt und Ableitung präventiver Maßnahmen, Hinweise zur Kombination bzw. zum Wechsel verschiedenartiger Aufgaben mit unterschiedlichen Anforderungen (Planen, Dateneingabe, Kontrollieren), Beratung bei Auswahl und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2 Vorlagepflicht

Rz. 5 Der zur Verweigerung der Mitwirkung nach §§ 101–103 AO Berechtigte kann grundsätzlich auch die Vorlage von Urkunden oder Wertsachen[1] verweigern, soweit das Verweigerungsrecht besteht (s. Rz. 2). Urkunden i. d. S. sind sämtliche in Schriftzeichen verkörperte oder auf einem Bild- bzw. Datenträger- festgehaltene Gedankenäußerungen, die allgemein oder für informierte Per...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3 Rechtsmittel

Rz. 5 Will die Behörde oder sonstige Stelle (s. Rz. 1) die Aufforderung zur Mitwirkung nach den §§ 93, 97 AO nicht erfüllen, so muss sie gegen die Aufforderung Einspruch [1] einlegen.[2]mehr