Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 6 Formvorschriften / II. Kostenaspekt

Rz. 27 Im Mittelpunkt der Diskussion steht der Kostenaspekt, ob die Vorteile einer notariellen Beurkundung tatsächlich die Vorteile der notariell beurkundeten Vollmacht rechtfertigen. Wessen Vermögen einen Wert oberhalb von 2.000.000 EUR aufweist, hat für die notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht 1.735 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer zu errichten (siehe § 8 Rdn ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 4. Untervollmacht

Rz. 64 Der (Vorsorge-)Bevollmächtigte handelt grundsätzlich selbst. Davon geht auch der Vollmachtgeber bei Erteilung der Vorsorgevollmacht aus. Dennoch gibt es i.d.R. ein Bedürfnis dafür, dass der Bevollmächtigte einen Dritten – als Unterbevollmächtigten – rechtsgeschäftlich handeln lässt, z.B.mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 1. Die Vorsorge

Ein alter Mann, nennen wir ihn Friedhelm, war (anders als sein Name vermuten lässt), in seinem aktiven Leben durch Willenskraft und Durchsetzungsvermögen sehr erfolgreich. Er wusste Bescheid, konnte den Wechselfällen des Lebens wirkungsvoll entgegentreten und sie in seinem Sinne zufriedenstellend lösen. Auch ein erfolgreicher und sehr vermögender Mann wird alt, gebrechlich, ...mehr

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§ 6 Formvorschriften / I. Vorüberlegung

Rz. 26 Zu der Beratung eines Anwaltes bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung gehört auch, welches die "richtige" Form für die Errichtung ist. Besser als die notarielle Beurkundung geht es zweifelsohne nicht. Bringt der Vollmachtgeber nicht einen Entwurf mit, bleibt dem Notar nur die Beurkundung. Bei einem fertigen Entwurf, der dem Notar angetragen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 30 ErbStG begründet gesetzlich eine Anzeigepflicht und schreibt vor, von wem und wie sie zu erfüllen ist. Erwerber, Beschwerter einer Zweckzuwendung, Beschenkter und Schenker müssen jeden der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb i.S.v. § 1 ErbStG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall des Erwerbs dem zuständigen Erbschaftsteuer...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Testament

Rz. 21 Die gesetzliche Erbfolge greift also immer dann, wenn der Erblasser von seiner Testierfreiheit nach § 1937 BGB keinen Gebrauch gemacht hat. Die Testierfreiheit nach § 1937 BGB ist das Recht des Erblassers, seine Vermögensnachfolge nach seinem eigenen Willen durch letztwillige Verfügung von Todes wegen zu regeln. Der Erblasser ist also insb. befugt, von der gesetzliche...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / 1. Originalvollmacht, Ausfertigungen und Fotokopien

Rz. 40 Der Rechtsschein einer Vollmacht geht nur von der Urschrift oder bei einer notariell beurkundeten Vollmacht von der Ausfertigung aus. Beglaubigte Abschriften genügen nicht, um den Rechtsschein aufrechtzuerhalten.[73] Daher geht die h.M. davon aus, dass ein Anspruch auf Herausgabe der Fotokopien der Vollmacht nicht besteht.[74] Dabei wird jedoch übersehen, dass von Fot...mehr

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§ 6 Formvorschriften / I. Überblick

Rz. 1 Grundsätzlich kann eine Vollmacht, bei der es sich um eine rechtsgeschäftlich eingeräumte Vertretungsmacht handelt (§ 166 Abs. 2 BGB), formfrei erteilt werden, was sich aus § 167 Abs. 2 BGB ergibt.[1] Demzufolge bedarf die Vollmacht nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht. Folglich kann eine Vollmacht mündlich erkl...mehr

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Vorsorgevollmacht und Betre... / 1.2 Form

Bei einer Vollmachterteilung handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nicht annahmebedürftig ist. Die Erteilung einer Vollmacht ist grundsätzlich nicht an besondere Formvorschriften gebunden (§ 167 Abs. 2 BGB). Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine wenigstens schriftliche Erteilung aber unbedingt anzuraten, da andernfalls die wirksame Vo...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 5. Die Grenzen des Betreuungsrechts

Aber auch da passierte nichts. Man wurde angehört, dass ja, hat die Bedenken geteilt, aber es gebe keinen Grund und im Übrigen keine Handhabe. Es bestehe eine Vollmacht. Für die Pflegerin! Ob der Vater dazu noch imstande war? Warum sollte es nicht so sein? Ein Gutachten zu seiner Geschäftsfähigkeit? Er habe es abgelehnt, bei ihm sei alles in Ordnung. Und außerdem habe er unt...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 2. Strafrechtliche Würdigung

Was ist also strafrechtlich zu prüfen? Die Freiheitsberaubung – ganz klar, denn er war ja eingeschlossen. Von der Pflegerin? Gegen seinen Willen? Die Pflegerin sagt nein. Er habe sich selbst eingeschlossen. Er konnte dazu nicht befragt werden, er war ja tot. Aber selbst, wenn er noch gelebt hätte, wäre seine Aussage bei seiner Erkrankung nicht belastbar. Betrug? Wer bezeichn...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / A. Einleitung

Rz. 1 Wer das Mandat erhält, bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten und Patientenverfügungen zu beraten oder entsprechende Entwürfe zu fertigen bzw. als Notar anschließend zu beurkunden, sieht sich hohen Herausforderungen gegenüber, bei denen hohe Fachkompetenz ebenso gefragt ist wie Sozialkompetenz. Die insoweit abgefragte Fachkompetenz gilt es ständ...mehr

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ZErb 01/2023, Zum Entfallen... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche nach dem Tod der am xx.xx.2021 verstorbenen Erblasserin P. W. Der Kläger ist deren Sohn, der Beklagte deren Ehemann. Der Beklagte hat die Erblasserin aufgrund notariellen Ehe- und Erbvertrags vom xx.xx.1958 allein beerbt. Zugunsten des Klägers ist in diesem Vertrag unter Nr. IV. folgende Regelung enthalten: Zitat "Der überleb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Anzeige und Festsetzungsverjährung

Rz. 14 Grundsätzlich tritt bei Erbschaften und Schenkung nach vier Jahren Festsetzungsverjährung[36] gem. § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO ein. Die Festsetzungsfrist beginnt regelmäßig mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist oder eine bedingt entstandene Steuer unbedingt geworden ist (§ 170 Abs. 1 AO). Der Entstehungszeitpunkt richtet sich nach § 9 ErbStG. Dies ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ee) Erwerbsnebenkosten

Rz. 82 Hinsichtlich der Erwerbsnebenkosten gilt: Notar-, Grundbuch-, Maklerkosten und Grunderwerbsteuer (sog. allgemeine Erwerbsnebenkosten) werden vom Steuerwert der mittelbaren Zuwendung in Abzug gebracht (§§ 10 Abs. 5 Nr. 3, 1 Abs. 2 ErbStG).[187] Bei nur teilweiser Kostenübernahme durch den Zuwendenden kann auch nur ein anteiliger Abzug erfolgen.[188] Kosten des Steuerbe...mehr

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§ 6 Formvorschriften / V. Praktikabilitätsgründe zugunsten der Beurkundung

Rz. 32 Zutreffend kommt daher Kurze [62] zum Ergebnis, dass die Beurkundung "aus formalen Gründen nicht notwendig" ist, "gegebenenfalls aus Praktikabilitätsgründen zu empfehlen". So spricht der höhere "Beweiswert" einer Beurkundung für die Beurkundung. Ebenfalls zutreffend führen Renner/Braun aus, dass Dritte erheblich mehr Vertrauen der beurkundeten Vollmacht entgegenbringen...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 2. Mehrere Vollmachtgeber in einer Urkunde?

Rz. 25 Früher war es unter Ehegatten üblich, dass diese sich in einer Urkunde gegenseitig bevollmächtigten und ggf. ihre Kinder als Ersatzbevollmächtigte; wobei hier klargestellt sei, dass es sich dann auch um zwei Vollmachten handelt. Entsprechende Formulare werden noch "angeboten".[61] Die Emotionslage ist bei Eheleuten ggf. vergleichbar mit der "liebgewonnen Einrichtung" ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 7. Kombination mit Patientenverfügung

Rz. 149 Vielfach, ja vielleicht sogar regelmäßig wird der Vollmachtgeber im Zusammenhang mit der Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung errichten wollen (siehe zu Inhalt und Gestaltung der Patientenverfügung § 3). Ob der Gestalter bzw. im Endergebnis der Vollmachtgeber die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht in einer Urkunde errichtet oder ob die Patientenve...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / V. Aufgaben des Nachlassverwalters

Rz. 41 Der Nachlassverwalter hat die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, §§ 1985 Abs. 1 Hs. 2, 1986 Abs. 1 BGB. Dabei muss er aber beachten, dass der Nachlass dafür ausreicht. Ignoriert er dies, kann er sich schadensersatzpflichtig machen, §§ 1979, 1985 Abs. 2, 1980 Abs. 1 S. 2 BGB. Daher muss er grundsätzlich neben der Inventarisierung ein Aufgebotsverfahren durchführen,...mehr

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ZErb 01/2023, § 2292 BGB: Z... / 1 Gründe

I. Der Verfügungsbeklagte ist der Sohn der am 0.12.2021 im Alter von 84 Jahren verstorbenen Erblasserin A. Die Verfügungsklägerin ist die Enkelin der Erblasserin. Sie ist das einzige Kind von C B, ihrem am 0.11.2021 im Alter von 59’Jahren vorverstorbenen Vater, dem Bruder des Verfügungsbeklagten. Die Erblasserin, die zwischenzeitlich mit dem vorverstorbenen D verheiratet war, w...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Anzeige bei Erbfällen

Rz. 11 Gerichte und Notare[12] haben nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG den Erbschaftsteuerstellen bei Erbfällen beglaubigte Abschriften der öffentlich verwahrten Testamente zuzüglich der Niederschrift der Eröffnungsverhandlung, der Erbscheine, dem Europäischen Nachlasszeugnis,[13] der Testamentsvollstreckerzeugnisse, der Zeugnisse über die Fortsetzung von Gütergemeinschaften, de...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Die Gerichte, Behörden, Beamten und Notare haben dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich Anzeige zu erstatten über diejenigen Beurkundungen, Zeugnisse und Anordnungen, die für die Festsetzung einer Erbschaftsteuer von Bedeutung sein können. (2) Insbesondere haben anzuzeigen:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Festsetzungsverjährung

Rz. 4 Die Festsetzungsverjährung beträgt grundsätzlich vier Jahre und beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden ist (§ 170 Abs. 1 AO, § 9 ErbStG). War der Beteiligte zur Abgabe einer Anzeige nach § 30 ErbStG oder einer Erklärung nach § 31 ErbStG verpflichtet, beginnt die Festsetzung erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Anzeige oder die Erklärung abgegeben wurde...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Tatbestand

Rz. 5 Die Anzeige durch ein Gericht oder durch einen Notar führt zum Erlöschen der Anzeigepflicht für den Beteiligten nach § 30 Abs. 3 ErbStG. Insoweit die Erbschaftsteuerstelle die hinreichenden Angaben zur Einleitung des Besteuerungsverfahrens erhalten hat, ist eine Anzeige im Wesentlichen gleichen Inhalts durch den Beteiligten nicht mehr erforderlich. Damit wäre es dem Er...mehr

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AGS 01/2023, Beschwerde der... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG setzt das Gericht unter den dort genannten Voraussetzungen die Vergütung (hier des hinzugezogenen Arztes) durch Beschluss fest. Gegen diesen Beschluss können der Berechtigte und die Staatskasse gem. § 4 Abs. 3 JVEG Beschwerde einlegen, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder wenn sie das Gericht in ...mehr

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ZErb 01/2023, Grundbuchberi... / 1 Gründe

I. Der am 5.3.2019 verstorbene eingetragene Eigentümer errichtete am 11.9.2017 zur UR-Nr. (…) des Notars T. (…) von Todes wegen die Beteiligte als gemeinnützige Stiftung und bestimmte sie zu seiner Alleinerbin. Unter Nr. 3 der Urkunde heißt es u.a.: Zitat Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Sofern ich nicht selbst eine/n Testamentsvollstrecker/in bestimme, soll das zuständige...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / V. Widerrufserklärung eines Miterben gegenüber einem anderen Miterben

Rz. 34 Nach überwiegender Ansicht hat jeder Miterbe das Recht, die einem Miterben vom Erblasser erteilte Vollmacht zu widerrufen.[56] Die Vollmacht erlischt in dem Fall nur gegenüber dem widerrufenden Miterben. Der Bevollmächtigte kann für die übrigen Miterben also weiterhandeln.[57] Der Bevollmächtigte kann in dem Fall nur noch die übrigen, nicht widerrufenen Miterben wirks...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / II. Erlöschen durch Konfusion?

Rz. 11 Kontrovers diskutiert wurde aufgrund einer Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahre 2013, ob eine transmortale Vollmacht auch dann fortbesteht, wenn der Bevollmächtigte zugleich Alleinerbe ist. Das OLG Hamm[35] verneinte die Frage: Die Vollmacht erlösche im Zeitpunkt des Todes durch Konfusion; denn der Erbe könne sich nicht selbst vertreten, da die Vollmacht eine Perso...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / c) Minderjährige

Rz. 39 In der Praxis kommt hin und wieder die Frage auf, ob Minderjährigen Vollmacht erteilt werden kann. Die Antwort überrascht: Das Gesetz lässt die Vertretung durch einen in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Minderjährigen (§§ 106 ff. BGB) – d.h. ab Vollendung des siebten Lebensjahres – zu (§ 165 BGB). Im Umkehrschluss ist die Vertretung durch einen Geschäftsunfähigen n...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 1. Geschäftsfähigkeit oder nur Einwilligungsfähigkeit?

Rz. 8 Der Vollmachtgeber, der die Rechtsmacht zur Vertretung für Rechtsgeschäfte außerhalb von § 105a BGB erteilt, muss im Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsfähig sein (§ 130 Abs. 2 BGB). Für die Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten wird die Notwendigkeit der vollen Geschäftsfähigkeit kritisch diskutiert.[7] Die Meinungsbildung ist nicht abgeschlossen. Rz. 9 Die Rec...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. FamGKG

Rz. 28 Unverzichtbar für die Wertbestimmung im Bereich des Familienrechts ist das FamGKG, in dem die Werte ziemlich detailliert in 20 Vorschriften geregelt sind. Die Aufteilung orientiert sich am GKG. Während in den §§ 33 bis 42 FamGKG die allgemeinen Wertvorschriften enthalten sind, regeln die §§ 43 bis 52 FamGKG besondere Werte. Dabei handelt es sich größtenteils um feste ...mehr

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Vorwort

Vorsorgevollmachten sind weiterhin allseits ein großes Thema. In der Bevölkerung dringt immer mehr durch, wie bedeutsam es ist, von diesem Mittel zur Selbstbestimmung Gebrauch zu machen. Wer nicht vorgesorgt hat, erhält vom Gericht einen (fremden) Berufsbetreuer. Wie es immer so ist: Es gibt engagierte Betreuer, es gibt auch schlicht schlechte Betreuer. Leider hat es der Ges...mehr

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§ 6 Formvorschriften / IV. Geringfügige rechtliche Gründe zugunsten einer Beurkundung

Rz. 30 Bleiben mithin in der Diskussion noch die notarielle Beurkundung und die öffentliche Beglaubigung entweder durch den Notar oder die Betreuungsbehörde. Die notarielle Beurkundung fordert der Gesetzgeber lediglich für einen Verbraucherdarlehensvertrag (siehe Rdn 24). Ob aber ein Kreditinstitut überhaupt einer handlungsunfähigen Person einen Kredit gewährt, erscheint ber...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Beteiligung als Steuerschuldner

Rz. 7 Vor Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes 2011[17] ist vereinzelt gefordert worden, den Steuerschuldner unabhängig von seiner unmittelbaren Beteiligung am Feststellungsgegenstand stets am Verfahren zu beteiligen.[18] Grund hierfür ist, dass nur der Steuerschuldner die Wirkung des Feststellungsbescheides im Rahmen des gegen ihn gerichteten Besteuerungsverfahren...mehr

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§ 9 Verwahrung, Registrieru... / C. Verwahrung

Rz. 13 Es gibt keine staatliche Stelle, die für die bundesweite Verwahrung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen bzw. Betreuungsverfügungen zuständig ist. Es ist im Allgemeinen auch wenig sinnvoll, wenn die Dokumente im Original in zentralen Archiven verwahrt werden. Für ihren Gebrauch ist schließlich die Vorlage des Originals erforderlich. Daher ist es auch richtig,...mehr

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§ 6 Formvorschriften / 1. Überblick

Rz. 11 Die öffentliche Beglaubigung dient dem Zweck, dass die Person des Unterzeichners zuverlässig festgestellt worden ist. In Abgrenzung zur notariellen Beurkundung bezieht sich die Beglaubigung nur auf die angebrachte Unterschrift, so dass es sich bei der schriftlichen Erklärung lediglich um eine Privaturkunde i.S.v. § 416 ZPO handelt. Nur der vom Notar angebrachte Beglau...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 6. Die Folgen

Wie geht es weiter? Der Vater verstirbt, ohne dass die Tochter ihn je wiedersieht; sie weiß nicht einmal, wo er begraben ist. Das habe der Vater nicht gewollt. Jedenfalls liegt er nicht bei der Mutter, obwohl ihm das immer das Wichtigste war und er dafür alles selbst vorbereitet und bezahlt hatte. Erbe war die Pflegerin, die Tochter bekam den Pflichtteil. Aber der war wertlo...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / 1. Widerrufsmöglichkeiten

Rz. 26 Werden mehreren Vorsorge- oder Generalbevollmächtigten gleichrangige Vollmachten erteilt und wurde nichts weiter zum Widerruf der Vollmacht geregelt, steht das Widerrufsrecht nur dem Vollmachtgeber zu, aber nicht den General-/Vorsorgebevollmächtigten in Bezug auf die übrigen General-/Vorsorgebevollmächtigten. Anderenfalls könnten die Bevollmächtigten ihre Vollmachten ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschwerten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen. (2) Erfolgt der steuerpflichtige Erwerb durch ein Rechtsg...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Wertansatz, Wertabschlag (Abs. 1)

Rz. 2 Bebaute Grundstücke und Grundstücksteile i.S.v. § 13d Abs. 3 ErbStG (siehe Rdn 8 ff.), die zu Wohnzwecken vermietet werden, werden mit 90 % ihres steuerlichen Werts angesetzt. Der Wertabschlag ist bei allen steuerbaren Erwerben, auch bei mittelbaren Grundstücksschenkungen, zu gewähren.[4] Maßgebend sind die Verhältnisse (Vorliegen eines bebauten Grundstücks, Vermietung...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (2) Erwerbsnebenkosten

Rz. 43 Nebenkosten des Erwerbs (z.B. Notar-, Grundbuchkosten) beinhalten keine selbstständige Gegenleistung, sondern sind als (Folge-)Kosten der Zuwendung in vollem Umfang abzugsfähig.[87] Dies gilt auch für Kosten, die ausschließlich dem unentgeltlichen Teil zugeordnet werden können (z.B. Steuerberaterkosten für die Erstellung der Schenkungsteuererklärung) und umgekehrt (z....mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 2. Öffentliche Beglaubigung nach § 7 Abs. 1 BtOG und § 29 GBO

Rz. 32 Gemäß § 29 Abs. 1 GBO soll eine Eintragung ins Grundbuch nur vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Soll eine Eintragung aufgrund einer durch einen Stellvertreter abgegebenen Willenserklärung vorgenommen werden, ist a...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. Inhalt der Anweisungen

Rz. 100 Überwiegend findet sich die Auffassung, der Unternehmer solle Anweisungen zur Fortführung, zum Verkauf oder zur Liquidation des Unternehmens treffen.[143] Dass zu detaillierte Handlungsanweisungen bei Eintritt des Vorsorgefalls des Unternehmers von "Brot" zu "Steinen" werden können, sollte man allerdings nicht aus dem Blick verlieren. Denn Handlungsanweisungen können...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis?

Rz. 45 Bei mehreren Bevollmächtigten stellt sich – wie bei der Vertretung im Gesellschafterecht – die Frage, wie die Vertretungsbefugnis zu regeln ist; das Band ist breit, zwischen ausnahmslos jeder allein (Einzelvertretung) oder ausnahmslos immer alle bzw. zu zweit ("Vier-Augen-Prinzip"). In der Bandbreite sind diverse Differenzierungen möglich, insbes. nach der Person des ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / aa) Unwiderruflichkeit der Zustimmung

Rz. 33 Jocher [48] hält den Widerruf der Zustimmung zur Vollmachtserteilung seitens der Mitgesellschafter für unzulässig. Er argumentiert, eine Widerrufsmöglichkeit brächte ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit mit sich. Denn bei einer Widerrufsmöglichkeit sei fraglich, ob der gesellschaftsrechtliche Widerruf den Rechtsschein der bis zur Rückgabe der Vollmachtsurkunde ode...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 1. Unbeschränkte Vollmacht

Rz. 89 Teilweise wird vertreten, eine Vorsorgevollmacht von Unternehmern und Gesellschaftern sollte im Außenverhältnis keine Beschränkungen enthalten, um sicherzustellen, dass eine Betreuung bestmöglich vermieden wird.[127] Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Hinweis Man muss sich an dieser Stelle jedoch darüber im Klaren sein, dass auch von einer unbeschränkten Vollmacht die ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Abs. 1)

Rz. 6 Der Kreis der nach § 33 Abs. 1 ErbStG anzeigepflichtigen Personen ist entsprechend der am Markt vorzufindenden Gestaltungen vielfältig und setzt stets die geschäftsmäßige Befassung der Personen mit der Vermögensbetreuung voraus. Personen, die aus familiärer oder freundschaftlicher Verbundenheit das Vermögen oder Vermögensteile des Erblassers in Verwahrung genommen habe...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / I. Ausübung der Vollmacht; Anordnungen zur Ausübung (wann, wie, welche Bedingungen)

Rz. 61 Bei Zugrundelegung der seitens des Vollmachtgebers regelmäßig verfolgten Bedürfnisse und Interessen sollte die Vollmacht nach der wohl h.M. unbedingt und unbefristet erteilt werden,[62] um den originären Zweck der Vollmacht, nämlich den reibungslosen und unauffälligen Übergang von der Eigen- zur Fremdfürsorge, nicht am Ende durch die Verpflichtung zur Vorlage ärztlich...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Erbvertrag gem. §§ 2274 ff. BGB

Rz. 22 Ein Erbvertrag bedarf zu seinem wirksamen Zustandekommen der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsteile vor dem Notar nach § 2276 Abs. 1 BGB. Die Verbindung eines Erbvertrages zusammen mit einem anderen Vertrag, wie beispielsweise einem Erbverzicht nach § 2348 BGB, ist zulässig.[25] Der Erbvertrag ist die einzige Form, nach der auch ni...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Einschränkungen durch den Vollmachtgeber

Rz. 88 Mitunter wünscht der Vollmachtgeber bestimmte Einschränkungen. Er kann den Wunsch haben, bestimmte Rechtsgeschäfte/Rechtshandlungen generell von der Bevollmächtigung – im Außenverhältnis – auszunehmen, wobei ihm dann bewusst gemacht werden muss, dass diese dann im Falle seiner Geschäftsunfähigkeit bzw. Betreuungsbedürftigkeit von einem Betreuer wahrzunehmen wären (u.U...mehr