Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 3.2.2 Größenkriterien nach § 1 PublG

Rz. 16 Der § 1 PublG führt zu einer Verpflichtung zur Rechnungslegung für Großunternehmen. Die Rechtsform des Unternehmens ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Die Pflicht zur Rechnungslegung wird ausgelöst, sofern an 3 aufeinander folgenden Abschlussstichtagen mindestens 2 der 3 in Tabelle 2 aufgeführten Größenkriterien erfüllt sind.[1]mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.9 Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezüglich des Rechnungslegungsprozesses (§ 289 Abs. 4 HGB)

Rz. 52 Durch das am 25.5.2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde für Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB die Pflicht eingeführt, im Lagebericht auf die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess einzugehen. Die verpflichteten Kapitalgesellschaften nach § 264d HGB...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.4 Inhalte der unterjährigen Lageberichtserstattung

Rz. 61a Entsprechend § 115 Abs. 4 WpHG hat der Zwischenlagebericht innerhalb des Halbjahresfinanzberichts mindestens folgende Informationen mit Bezug auf den Berichtszeitraum zu enthalten: Angabe wichtiger im Berichtszeitraum eingetretener Ereignisse sowie ihrer Auswirkungen auf den verkürzten Abschluss, Beschreibung wesentlicher Chancen und Risiken für die dem Berichtszeitrau...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 6 Datensatz zum Lagebericht bei der elektronischen Übermittlung (E-Bilanz)

Rz. 62 Basierend auf § 5b EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, für Wirtschaftsjahre beginnend ab dem 31.12.2011 den Inhalt der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz – Taxonomie – durch Datenfernübertragung zu übermitteln (sog. E-Bilanz). Entsprechend § 60 Abs. 1, 2 EStDV kann eine der...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.12.3 Weitere verpflichtende Berichte

Rz. 58j Neben den aufgeführten Berichten bestehen zudem noch weitere Berichte, die teils als Anlage zum Lagebericht veröffentlicht werden. Nachfolgend werden die 3 wesentlichen Berichte skizziert. Rz. 58k Entgeltbericht Durch das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ( Entgelttransparenzgesetz) v. 30.6.2017 wurde erstmalig die Pflicht eingeführt, einen Beri...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.10 Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB)

Rz. 56 Die Erklärung zur Unternehmensführung wurde ebenfalls durch das BilMoG im Jahre 2009 in das HGB eingefügt.[1] Entsprechend des damaligen § 289a HGB, heute § 289f HGB, sind insbesondere börsennotierte Aktiengesellschaften verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung als einen gesonderten Abschnitt in den Lagebericht aufzunehmen. Alternativ kann diese auch auf d...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2.1 Wirtschaftsbericht i. e. S. (§§ 289 Abs. 1 Sätze 1, 2 sowie 289 Abs. 3 HGB)

Rz. 19 Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und der Lage der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB) Durch die Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses soll den Adressaten des Lageberichts die Unternehmensentwicklung bis zum Abschlussstichtag sowie das Geschäftsergebnis überblicksartig geschildert werden. Die hier au...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.8 Übernahmebericht (§ 289a HGB)

Rz. 49 Durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 8.7.2006 wurden der Lagebericht sowie der Konzernlagebericht um einen weiteren Bestandteil ergänzt. Der zunächst in § 289 Abs. 4 HGB kodifizierte Bestandteil kann als Übernahmebericht bezeichnet werden. Zweck der zusätzlichen Informationen dieses Berichtselements ist es, dem potenziellen Unternehmenserwerber eine Eins...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 3.2.1 Größenkriterien nach §§ 267, 267a HGB

Rz. 14 Nach §§ 267, 267a HGB werden Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (nach § 264a HGB) in große, mittelgroße, kleine und kleinst Unternehmen unterteilt. Die Zuordnung zu einer bestimmten Größenklasse wird anhand der Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehmer getroffen, sofern an 2 aufeinander folgenden Abschlussst...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.4.1 Eingehen auf Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft bezüglich Sicherungsgeschäfte (§ 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a HGB)

Rz. 41 Dieser Bereich des Lageberichts wurde aufgrund der Anpassung des nationalen Rechts an die Fair-Value-Richtlinie (2001/65/EG) in das HGB aufgenommen und bildet mit dem § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b HGB eine inhaltliche Einheit. In dem Teil des Lageberichts nach § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a HGB soll eingegangen werden auf die Risikomanagementziele und -methoden der Gesellsch...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 2 Grundsätze der Lageberichterstattung

Rz. 5 Die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung (GoL) stellen allgemein gültige Anforderungen an den Lagebericht dar, die aufgrund der unbestimmten Rechtsbegriffe in den §§ 289 ff. HGB mögliche Gestaltungsspielräume einschränken sollen und unterstützend für die Konkretisierung der Vorschrift eingesetzt werden. Insbesondere im Deutschen Rechnungslegungsstandard (DR...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kosten für einen sachverständigen Dritten – Kassenprüfer – als Massekosten

Leitsatz 1. Von einer unmittelbaren Auftragserteilung durch die Insolvenzmasse ist jedenfalls dann auszugehen, wenn der Insolvenzverwalter in die Beauftragung eines Kassenprüfers eingebunden ist, indem er dem Gläubigerausschuss den Prüfer vorschlägt und dem Prüfer den Beschluss des Gläubigerausschusses über dessen Beauftragung übermittelt. 2. Wird ein sachverständiger Dritter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.2 Anzeigepflicht

Beachtet werden muss die im Erbschaftsteuergesetz normierte Anzeigepflicht: Der Erwerber muss jeden der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb schriftlich bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Frist für die Anzeige ist ein Zeitraum von 3 Monaten ab erlangter Kenntnis des Erbanfalls. Ist die Anzeigefrist bereits abge...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2.2 Prognosebericht und Allgemeiner Chancen- und Risikobericht (§ 289 Abs. 1 Satz 4 HGB)

Rz. 24 Die Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung der Unternehmung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken sowie der Angabe der zugrunde liegenden Annahmen ist ein rein prospektiv ausgerichteter Bestandteil des Lageberichts und erweitert die nach § 289 Abs. 1 Sätze 1–3 HGB geforderten vergangenheitsbezogenen Informationen. Die einzelnen Bestandteile...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.6.1 Testamentsvollstrecker (Zeilen 10 und 11)

Der Erblasser kann auch einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung bringt und den Nachlass verwaltet. Bei Bedarf kann das Nachlassgericht bis zur Annahme der Erbschaft für die Sicherung des Nachlasses sorgen. Gleiches gilt, wenn der Erbe unbekannt ist oder wenn unbekannt ist, ob er die Erbschaft angenommen hat. Dies...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.7 Vergütungsbericht

Rz. 46 Bei börsennotierten Aktiengesellschaften ist für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31.12.2005 ein sog. Vergütungsbericht aufzuführen. In der Regelung des § 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB, der durch das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz im August 2005 in das HGB eingeführt wurde, ist darin auf die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft einzugehen. Seit dem CSR-RL-UG...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.11 Nichtfinanzielle Erklärung (§§ 289b–289e HGB)

Rz. 58a Mit der Umsetzung der Europäischen Richtlinie für Corporate Social Responsibility wurde durch das CSR-RL-UG v. 11.4.2017 neben der bereits aufgeführten Verlagerung bestimmter Normen und der Ergänzung der Erklärung zur Unternehmensführung insbesondere ein vollständig neuer Berichtsteil in den Lagebericht integriert. Die Nichtfinanzielle Erklärung, die nunmehr in den §...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Änderung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen

Ein weiteres Anhörungsrecht ergibt sich schließlich aus § 87 Abs. 3 BPersVG. Benecke[1] sieht diese Regelung zutreffend im Kontext des § 87 Abs. 2 BPersVG als allgemeine Norm zur ausreichenden Beteiligung der Beschäftigten bei der Ausgestaltung ihrer Arbeitswelt im weitesten Sinne. So sind neben den räumlichen Verhältnissen, die in Abs. 2 hinsichtlich Lage, Geeignetheit und G...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.3 Checkliste zu den Bestandteilen des Lageberichts

Rz. 59 Am 2.11.2012 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) erstmals den Standard DRS 20 "Konzernlagebericht" veröffentlicht. Dieser führt die bisher bestehenden verschiedenen Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS 15 "Lagebericht" sowie DRS 5 "Risikoberichterstattung", einschließlich der branchenspezifischen Standards zur Risikoberichterstattung für Kredit- und Finanzi...mehr

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§ 4 Medienrecht / e) Besondere Pflichten für Rechtsanwälte

Rz. 369 Für Rechtsanwälte gilt es, im elektronischen Geschäftsverkehr die besonderen Verschwiegenheitspflichten der § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA sowie § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB zu beachten. Daraus kann aber nicht die Pflicht zum Versenden ausschließlich verschlüsselter E-Mails hergeleitet werden (Art. 12 GG Berufsausübungsfreiheit). Denn angesichts der Masse an E-Mail-Übertragu...mehr

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§ 4 Medienrecht / d) Sonstige Verpflichtungen, besondere Missbrauchsaufsicht und Rundfunkübertragung

Rz. 43 Als sonstige Verpflichtungen nennt §§ 31 ff. TKG die Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl. Die BNetzA verpflichtet Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht dazu, ihren Teilnehmern Zugang zu den Diensten aller unmittelbar zusammen geschalteten Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Dies geschieht entweder durch Betreibervora...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / III. Pflichten des Verfassers

Rz. 266 Der Verfasser ist zunächst verpflichtet, dem Verleger das Werk in einem für die Vervielfältigung geeigneten, also druckreifen Zustand abzuliefern, wobei sich dies lediglich auf die äußere Beschaffenheit des Manuskripts, nicht dagegen auf die inhaltliche Qualität des Werkes bezieht.[376] Das Nähere ergibt sich aus der Verkehrssitte, die sich etwa in der Weise konkreti...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / IV. Pflichten des Verlegers

Rz. 272 Der Verleger hat die Pflicht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes (§ 1 S. 2 VerlG). Vervielfältigung im verlagsrechtlichen Sinne ist zu verstehen als körperliche Wiedergabe im Druckverfahren oder einem ähnlichen Reproduktionsverfahren.[382] Zur Vervielfältigung zählen daher nicht die Wiederaufzeichnung, die Verfilmung, die Einspeicherung in elektronischen ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Lizenzangebote

Rz. 557 Der Lizenzvertrag ist der Standard, von dem Art. 17 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 Buchstabe a) DSM-RL ausgeht. Die Umsetzung ist durch § 4 UrhDaG erfolgt. Der Diensteanbieter hat "bestmögliche Anstrengungen" zu unternehmen, um vertragliche Nutzungsrechte für die öffentliche Wiedergabe zu erlangen. § 4 Abs. 1 S. 2 UrhDaG ist dabei als kein einseitiger Kontrahierungszwang des Di...mehr

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§ 4 Medienrecht / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 315 Der Begriff "Verantwortlichkeit"[302] hat presserechtliche Herkunft und ist weit auszulegen. Er umschließt die zivil-, straf- und gewerberechtliche Haftung, wobei nachfolgend die zivilrechtliche Anbieterhaftung im Vordergrund stehen soll. Die maßgeblichen Regelungen der §§ 7 bis 10 TMG gehen zurück auf die Vorschriften der §§ 8 bis 11 TDG und §§ 6 bis 9 MDStV, die ab...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch

Rz. 457 § 97 Abs. 1 UrhG gewährt Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung, wenn das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt wird. Fällt dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last, kann er auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Rz. 458 Diese Norm dient dem ziv...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Normvertrag; Vertragsinhalte; Verlagsrecht und Nebenrechte

Rz. 296 Für den Buchverlag gelten zunächst die gesetzlichen Bestimmungen des Verlagsgesetzes, daneben aber auch so genannte Normverträge, die sowohl für den Bereich der Belletristik als auch für wissenschaftliche Beiträge zwar nicht zwingend sind, aber dennoch praktische Bedeutung entfalten. Zunächst sei der Normvertrag zwischen dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) in d...mehr

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§ 4 Medienrecht / g) Kundenschutz

Rz. 71 Zum Ende des Jahres 2021 wurde das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz verabschiedet, das am 1.12.2021 in Kraft getreten ist (TKG 2021).[90] Der Kundenschutz wurde erstmals in den §§ 43a ff. TKG und §§ 66a ff. TKG (traten erst zum 1.9.2007 in Kraft) zusammen mit den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV 1997) geregelt.[91] Rz. 72 Die Vorsc...mehr

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§ 5 Muster / M. Muster: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet

Rz. 13 Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet § 1 Geltung der Bedingungen Diese Provider-Bedingungen/Bedingungen der Diensteanbieter (nachfolgend: Provider oder Diensteanbieter) gelten für alle Verträge, die der Provider über Leistungen im Zusammenhang mit der Ber...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Inhaltliche Ausgestaltung von Angeboten

Rz. 377 Im Hinblick auf die inhaltliche Ausgestaltung der Angebote schreibt § 3 MStV Mindeststandards vor. Danach gilt die verfassungsmäßige Ordnung und zudem sind die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der persönlichen Ehre einzuhalten. Rz. 378 In der amtlichen Begründung (zur Vorgängerregelung des § 3 MStV § 11 MDStV, davor § ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / aa) Pflichtwerke und nicht gebundene Werke

Rz. 23 § 43 UrhG besagt, dass bei Werken, die in Erfüllung von Verpflichtungen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen geschaffen werden, der Schutz des Urhebers dann gegenüber dem Arbeitgeber zurücktritt, wenn sich dies aus Inhalt und Wesen des Arbeitsverhältnisses ergibt. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, richtet sich nach dem arbeitsrechtlichen Begriff des Arbeitnehmers, w...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Ersteller und Verbreiter digitaler Angebote

Rz. 150 Zunächst wurde der Rundfunkbegriff um das Erfordernis des journalistisch-redaktionellen Angebots als positives Merkmal erweitert (§ 2 Abs. 1 S. 1 MStV). Das sind solche Beiträge, die aufgrund der inhaltlichen Bearbeitung sowie deren Auswahl zur öffentlichen Kommunikation und Meinungsbildung beitragen. Ein weiteres Merkmal ist die organisatorische "Verfestigung", wobe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerhinterziehu... / a) Aufklärungspflicht

Die Pflicht zum Handeln ergibt sich für den Steuerpflichtigen regelmäßig aus den Steuergesetzen. In der Praxis besonders häufig vorkommende Aufklärungspflichten ergeben sich z.B. aus § 18 UStG, §§ 56 bis 60 EStDV, § 49 Abs. 1 KStG, § 25 GewStDV, § 19 VStG, § 31 ErbStG, Art. 79 Abs. 3 UZK bzw. aus der AO (z.B. §§ 134, 135, 138, 139, 150, 153, 200 AO; vgl. hierzu Meyer in Gosc...mehr

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§ 2 Urheberrecht / VI. Unerlaubte Nutzungen, qualifizierte und einfache Blockierung

Rz. 570 Den Diensteanbieter trifft neben der Pflicht, bestmögliche Anstrengungen zu unternehmen (nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 UrhDaG), um vertragliche Nutzungsrechte zu erwerben (§ 4 UrhDaG), auch die Pflichten zur qualifizierten (§ 7 UrhDaG) oder zur einfachen Blockierung (§ 8 UrhDaG). Blockierung ist der Oberbegriff für Sperrung und Entfernung. 1. Qualifizierte Blockierung R...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Qualifizierte Blockierung

Rz. 571 Nach § 7 Abs. 1 UrhDaG hat der Diensteanbieter durch Sperrung oder Entfernung sicherzustellen, dass ein Werk nicht öffentlich wiedergegeben wird und hierfür auch künftig nicht verfügbar ist, sobald der Rechtsinhaber dies verlangt und die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt (qualifizierte Blockierung). Rz. 572 Die Möglichkeit der Sperrung ("stay d...mehr

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§ 2 Urheberrecht / b) Nicht verfügbare Werke

Rz. 433 Nicht verfügbare Werke sind urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Schriftwerke, die der Allgemeinheit auf keinem üblichen Vertriebsweg in einer vollständigen Fassung angeboten werden (§ 52b VGG).[638] Adressaten sind die Kulturerbe-Einrichtungen (§ 60d UrhG), denen es erlaubt wird, die nicht verfügbaren Werke aus ihrem Bestand zu vervielfältigen oder vervie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / b) Kennzeichnung als erlaubte Nutzung

Rz. 584 § 11 Abs. 1 UrhDaG regelt im Hinblick auf nutzergenerierte Inhalte, die beim Hochladen automatisiert blockiert werden und die nicht schon unter die geringfügige Nutzung (§ 10 UrhDaG) fallen, die Kennzeichnung als erlaubte Nutzung [778] und setzt Art. 17 Abs. 7 DSM-RL um. Bei diesem "Flagging" ist Folgendes zu beachten: Der Diensteanbieter hatmehr

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§ 4 Medienrecht / b) Allgemeine Informationspflichten

Rz. 349 Vorgeschrieben sind allgemeine und besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen (§ 6 TMG). Die Regelungen weisen gegenüber den Vorläuferbestimmungen des § 6 TDG und § 6 MDStV erhebliche Änderungen auf. Mit diesen Vorschriften wird Art. 5 ECRL umgesetzt, der im Gegensatz zu den Regelungen über die Verantwortlichkeit in §§ 8–11 TDG und §§ 6–9 MDStV...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / II. Öffentliche Wiedergabe, Verantwortlichkeit

Rz. 549 Gegenstand der hier maßgeblichen Tätigkeit der Diensteanbieter (§ 2 UrhDaG) ist die "öffentliche Wiedergabe", was dann der Fall ist, wenn er der Öffentlichkeit Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken (§ 21 UrhDaG erklärt sämtliche Regelungen dieses Gesetzes auch für verwandte Schutzrechte für anwendbar) verschafft, die von Nutzern des Dienstes hochgeladen worde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / dd) Leistungen ausübender Künstler im Arbeits- und Dienstverhältnis

Rz. 43 Die Leistungen ausübender Künstler im Arbeitsverhältnis sind in § 79 Abs. 1 UrhG unter Verweis auf §§ 77 und 78 UrhG in der Weise geregelt, dass, wenn diese eine Darbietung in der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erbringen, sich nach dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses der Umfang der Nutzungsübertragung ergibt. Der ausübende Künstler kann auch einem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Steuerrecht

Rz. 59 Schließlich knüpft das Steuerrecht an die Unterscheidung zwischen Kunst und Gewerbe auf unterschiedlichsten Gebieten rechtliche Konsequenzen.[103] Mit der Beurteilung als Gewerbe geht die Erhebung von Gewerbesteuern einher (§ 2 Abs. 1 GewStG), die bei künstlerischer Tätigkeit nicht anfällt. Für den Bereich der Einkommensteuer ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG deshalb von Bed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinische Untersuchung / 3 Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen

In bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen ist eine medizinische Untersuchung von Arbeitnehmern erforderlich: Gemäß §§ 32 ff. JArbSchG bedarf es vor der Beschäftigung eines Jugendlichen einer ärztlichen Erstuntersuchung und der Vorlage einer diesbzgl. Bescheinigung beim Arbeitgeber. Ziel ist es, gesundheitlichen Beeinträchtigungen des jugendlichen Organismus durch die Besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Spannungsverhältnis zwischen Nutzern und Urhebern

Rz. 399 Zwischen Nutzern und Urhebern besteht insofern ein Spannungsverhältnis, als der Urheber ein Interesse an der optimalen Verwertung seiner Werke hat, der Veranstalter aber (als Mittler zu den Nutzern) nicht jede Erlaubnis zur Aufführung einzeln abrufen kann. In der Masse der Veranstaltungen wird es um die Wahrnehmung kleiner Rechte gehen, die von der GEMA verwaltet wer...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Rechtsverschaffungspflicht des Urhebers

Rz. 138 Den Urheber trifft zunächst die Rechtsverschaffungspflicht, namentlich die Pflicht, dem Nutzer bestimmte Nutzungsrechte an seinem Werk einzuräumen. In dem Falle, dass der Urheber dazu nicht in der Lage ist, galten bis zur Schuldrechtsreform (zum 1.1.2002) die Regeln über die Rechtsmängelhaftung gem. §§ 445, 437, 440 Abs. 1, 325 BGB a.F., wobei das Unvermögen des Urhe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 15. Gerichte für Urheberrechtsstreitigkeiten und (fliegende) örtliche Zuständigkeit

Rz. 522 § 105 UrhG sieht in Urheberrechtsstreitigkeiten besondere Gerichte in der Weise vor, dass die Landesregierungen beziehungsweise Landesjustizverwaltungen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnungen für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Zuständigkeit einem von diesen zuzuordnen. Von dieser Möglichkeit haben die Länder durchweg Gebrauch gemacht. (Siehe dazu § 5 Rdn ...mehr

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§ 4 Medienrecht / d) Gesetzliche Pflichtangaben auf E-Mails

Rz. 360 Durch das Elektronische Handels- und Unternehmensregistergesetz (EHUG) aus dem Jahr 2006[345] wurden zahlreiche Vorschriften (§§ 37a Abs. 1, 125a, 177a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG, § 25a GenG, § 7 Abs. 5 PartGG) dahingehend geändert, dass unabhängig von der Form des Geschäftsbriefs, die dortigen Pflichtangaben vorzunehmen sind. Rz. 361 Freiberufler und Gesellschaften ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Vergütungspflicht und Recht auf Vergünstigung

Rz. 414 Die Verwertungsgesellschaften können die Vergütungen gegenüber den Veranstaltern aufgrund von Gesamtverträgen oder Tarifen erheben (§§ 35 oder 39 VGG). Gesamtverträge können mit so genannten Dachorganisationen (erwähnt sei hier der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband) dann abgeschlossen werden, wenn diese über eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern verfügen. Der ...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Zugangsregulierung

Rz. 30 Als Unterfall der Marktregulierung ist die Zugangsregulierung zu beachten (§§ 20 bis 36 TKG). Es handelt sich um die Regulierung des Zugangs von Nutzern und Anbietern zu Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationsdiensten. Der Begriff des Zugangs ist neu und inhaltlich deutlich weiter gefasst als nach dem TKG 1996/2004 (§ 3 Nr. 74 TKG 2021). Danach ist Zugang die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinische Untersuchung / 5 Rechtsfolgen der Untersuchung

Das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung – nicht die Diagnose – wird dem Arbeitgeber nur für die Dauer seiner Entgeltfortzahlungspflicht und auch nur dann mitgeteilt, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers abweichend vom Attest des behandelnden Arztes beurteilt wird. Ein abweichendes Gutachten des medizinischen Dienstes hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / 6. Konzertbesuchervertrag

Rz. 438 Die Rechte der Konzertbesucher gegenüber dem Konzertveranstalter sollen die besondere Stellung der Veranstalter abrunden. Der Konzertbesuchervertrag ist nach ganz überwiegender Auffassung als Werkvertrag zu sehen.[586] Für den Fall der Absage eines Konzertes kommt es gem. § 633 BGB darauf an, ob der Veranstaltung eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Wenn dies so ist,...mehr