Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Gewerblicher Grundstückshandel / 2.1 Objekt im Sinne der 3-Objekt-Grenze

Jedes selbstständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt Objekt im Sinne der 3-Objekt-Grenze ist grundsätzlich jedes selbstständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem WEG).[1] Auf die Größe, den Wert oder die Nutzungsart des einzelnen Objekts kommt es nicht an[2], auch nicht darauf, ob es sich um bebaute...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entschädigungszahlungen für erlittene Verluste als Kapitaleinkünfte

Leitsatz Erhält ein Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage geleistet werden, Entschädigungszahlungen, sind diese als besondere Entgelte und Vorteile im Sinne des § 20 Abs. 3 EStG in Verbindung mit § 20 Abs. 1 EStG oder § 20 Abs. 2 EStG zu erfassen. Voraussetzung ist ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer konkreten ein...mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / 3 Handelsrechtliche Betrachtung

Es war allgemein anerkannt, dass eine Verbindlichkeit, für die ein Rangrücktritt ausgesprochen worden ist, in der Handelsbilanz zu passivieren ist. Durch das BGH-Urteil aus dem Jahr 2015 wurde diese Passivierungspflicht nun angezweifelt. Durch den Rangrücktritt bestehe der Erfüllungsanspruch nach Eintritt der Insolvenzreife unter mindestens einer aufschiebenden Bedingung nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Keine Haftung bei Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(Abs. 2)

Rz. 22 Nach § 25e Abs. 2 UStG haftet der Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Nach der ab dem 1.7.2021 geltenden Gesetzesfassung haftet der Betreiber nicht, wenn der liefernde Unternehmer i. S. v. § 22f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG im Zeitpunkt der Lieferung über eine gültige, ihm vom Bundeszentralamt für Steuern nach § 27a erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Gesetzessystematik

Rz. 3 § 25e UStG ist eine Komplementärvorschrift zu § 22f UStG "Besondere Pflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle (bis zum 30.6.2021: "Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes"), der zeitgleich zu § 25e UStG in das Umsatzsteuergesetz integriert wurde. Beide Vorschriften enthalten wechselseitige Verweise und bedingen einander. Als...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Gesetzesentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 25e UStG "Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz" ist durch das "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (ursprüngliche Bezeichnung "Jahressteuergesetz 2018") neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt worden. Zusammen mit § 22f UStG stellt ...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 7 Verfahren der Anzeige

138f AO regelt das Verfahren der Anzeige.[1] Sie hat durch den Intermediär an das Bundesamt für Steuern nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf eines der in § 138f Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AO aufgeführten Ereignisse zu erfolgen. Jede Steuergestaltung erhält dann eine Registriernummer, und jeder eingereichte Datensatz eine Ordnungsnummer.[2] Was g...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 1 Einführung

In den vergangenen Jahren haben rechtliche Gestaltungen, die eingesetzt werden, um Steuerschlupflöcher oder Steuersatzunterschiede zwischen verschiedenen Ländern auszunutzen, vielleicht nicht zugenommen; sie sind aber zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Dabei werden allerdings Gestaltungen, die der offensichtlichen Steuerhinterziehung dienen und solche, die er...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 5 Weitere Reglungen in § 138d AO

§ 138d Abs. 4 AO definiert die Betriebsstätte als eine Betriebsstätte im Sinne der AO, aber auch nach den Bestimmungen des im jeweiligen Einzelfall anzuwendenden DBA.[1] § 138d Abs. 5 AO definiert den Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung. Bei dem Nutzer handelt es sich um denjenigen, der einen Vorteil aus der Steuergestaltung ziehen will.[2] Dies kann nach dem ...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 2 Steuergestaltungen durch Intermediäre

§ 138d AO ist der Ausgangspunkt der Regelung zu den Mitteilungspflichten.[1] Diese Bestimmung regelt in § 138d Abs. 1 AO die Verpflichtung zur Anzeige grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch sog. Intermediäre. Solche Intermediäre sind nach der Definition in § 138d Abs 1 AO Personen, die grenzüberschreitende Steuergestaltungen vermarkten, für Dritte konzipieren oder zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gefährdungshaftung (Abs. 1)

Rz. 6 § 25e Abs. 1 UStG enthält die Voraussetzungen des materiellen Haftungstatbestands, der beim Eingreifen der nachfolgenden Absätze ggf. entfällt. Danach haftet für die nicht entrichtete Steuer aus einer Lieferung, wer mittels einer elektronischen Schnittstelle die Lieferung eines Gegenstandes unterstützt (Betreiber). Diese Haftung greift jedoch nicht in den Fällen des § ...mehr

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Ort der mehrwertsteuerlichen Einfuhr für Transportmittel

Leitsatz Der EuGH muss sich nun aufgrund eines Vorlagebeschlusses des FG Hamburg zu der Frage äußern, wo der mehrwertsteuerrechtliche Ort der Einfuhr eines in einem Drittland zugelassenen Transportmittels (Kfz) liegt, das unter Verstoß gegen zollrechtliche Vorschriften in die Union verbracht und dort genutzt wird. Sachverhalt Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Definitionen (Abs. 5 und 6)

Rz. 52 In den Abs. 5 und 6 enthält § 25e UStG die vom Haftungstatbestand als Tatbestandsmerkmale vorausgesetzten Definitionen der elektronischen Schnittstelle (Gesetzesfassung bis zum 30.6.2021: des elektronischen Marktplatzes) und des Unterstützens (Gesetzesfassung bis zum 30.6.2021: des Betreibers). Diese richten sich inhaltlich nur an § 25e UStG ("im Sinne dieser Vorschri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Offenbarungsbefugnis des Finanzamts (Abs. 4)

Rz. 46 Wenn andere Maßnahmen keinen unmittelbaren Erfolg versprechen, ist das FA nach § 25e Abs. 4 S. 1 UStG berechtigt, dem Betreiber der elektronischen Schnittstelle (des elektronischen Marktplatzes) mitzuteilen, dass der liefernde Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommt. Es handelt sich hierbei um eine Offenbarungsbefugnis nac...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken

Kommentar Die Finanzverwaltung hat eine erfreuliche Vereinfachungsregelung getroffen. Kleinere Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke können danach von der ertragsteuerlichen Erfassung ausgenommen werden. Die Betreiber einer solchen Anlage erhalten eine antragsgebundene Möglichkeit für einen Verzicht auf die Besteuerung. Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Ermessensausübung

Rz. 10 Nach § 191 Abs. 1 AO kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden, wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet (s. auch Rz. 64). Daraus leitet sich auch für § 25e UStG ab, dass das FA ein Ermessen hinsichtlich der Haftungsinanspruchnahme des Betreibers der elektronischen Schnittstelle (des elektronischen Marktplatzes) hat.[1] Da es sich beim Haftungsbescheid ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.6 Grunderwerbsteuer

Rz. 151 Die Übertragung eines Anteils an einer grundbesitzenden GbR erfüllt als solche nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Nach der st. Rspr. des BFH konnte die Übertragung sämtlicher Anteile an einer nur grundbesitzhaltenden Personengesellschaft aber nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. V. m. § 42 AO der GrESt unterliegen.[1] Seit der Einfügung des § 1 Abs. 2a GrES...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.3 Ausnutzung des Zu- und Abflussprinzips

Rz. 117 Ein Damnum ist nach § 11 Abs. 2 S. 1 EStG für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem es geleistet wird. Die sich aus § 11 Abs. 2 S. 3 EStG ergebenden Einschränkungen gelten nach § 11 Abs. 2 S. 4 EStG für ein Damnum nicht, soweit es marktüblich ist. Für den Zeitpunkt der Leistung des Damnums kommt es auf die bürgerlich-rechtlichen Vereinbarungen der Beteiligten an, sofer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.5 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 148 Die sog. Kettenschenkung, bei der ein Ehegatte einen Teil seines Vermögens bzw. einen Geldbetrag unmittelbar einem Kind schenkt, einen anderen Vermögensteil oder einen anderen Geldbetrag seinem Ehegatten zuwendet, der die Zuwendung dann dem Kind weiterreicht, wird als der typische Fall des Gestaltungsmissbrauchs angesehen, wenn dies der Ausnutzung der persönlichen St...mehr

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zfs 06/2021, Obliegenheit zur Information über gefahrerhöhende Vorerkrankungen

VVG § 14 § 23 § 31 Leitsatz 1. Der Versicherer kann anlässlich eines Leistungsantrags vom Versicherungsnehmer auch Auskünfte verlangen, mit denen er die Voraussetzungen für eine Gefahrerhöhung oder Obliegenheitsverletzung in Erfahrung bringen will. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher über den Versicherungsnehmer geführter Behandlungsunterlagen hat er jedoch nicht. 2. Der Ver...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / I. Obliegenheiten

Die Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Obliegenheiten führt bei Vorsatz zur vollständigen und bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung zur partiellen Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn sich diese Obliegenheitsverletzung kausal auf den Eintritt des Versicherungsfalles ausgewirkt hat. Bei schuldloser oder fahrlässiger Obliegenheitsverletzung bleibt die Eintr...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / XI. Obliegenheit

1. Dem Versicherungsnehmer obliegt es nicht, den für den Eintritt eines Versicherungsfalls möglicherweise verantwortlichen Schädiger vorrangig in Anspruch zu nehmen. Der Versicherungsnehmer verlangte von dem Wohngebäudeversicherer Ersatz für einen durch Brand verursachten Gebäudeschaden. Der Versicherungsnehmer ist nicht gehalten, im Wege der Schadenminderungspflicht zunächst...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / VII. Spontane Obliegenheit

Eine Pflicht zur Anzeige von durch den Versicherer nicht erfragten Gefahrumständen kommt im Regelfall nicht in Betracht, da der Versicherungsnehmer davon ausgehen darf, dass der Fragenkatalog des Versicherers bei Antragstellung abschließend ist.[19]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Obliegenheit des Versicherungsnehmers

Rz. 67 Vor diesem Hintergrund dürfte es eine Obliegenheitsverletzung darstellen, wenn der Versicherungsnehmer zum Schutz seines Versicherers nicht von der Möglichkeit des § 43 Gebrauch macht. Streng genommen könnte daher der Rechtsschutzversicherer Zahlungen an den Versicherungsnehmer oder seinen Anwalt davon abhängig machen, dass eine Abtretung des Kostenerstattungsanspruch...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / V. Obliegenheiten

Eine vorsätzliche und kausale Obliegenheitsverletzung führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers, bei einer grob fahrlässigen und kausalen Obliegenheitsverletzung kann die Leistung des Versicherers entsprechend dem Grad des Verschuldens gemindert werden. 1. Wenn ein Versicherungsnehmer bei der Antragstellung die Frage nach Vorschäden verneint, weil der Vorversicherer keine ...mehr

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zfs 06/2021, Obliegenheit z... / Sachverhalt

Die Kl. macht gegenüber ihrem Kfz-Kaskoversicherer Leistungsansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 4.5.2015 ereignet hat. Die Kl. unterhielt für den Pkw VW bei der Bekl. eine Kasko-Versicherung. Die Kl. ist an multiple Sklerose erkrankt. Am 4.5.2015 befuhr die Kl. mit dem Pkw VW im Stadtgebiet von D die G-Straße in Richtung B-Straße, um anschließend nach lin...mehr

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zfs 06/2021, Obliegenheit z... / Leitsatz

1. Der Versicherer kann anlässlich eines Leistungsantrags vom Versicherungsnehmer auch Auskünfte verlangen, mit denen er die Voraussetzungen für eine Gefahrerhöhung oder Obliegenheitsverletzung in Erfahrung bringen will. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher über den Versicherungsnehmer geführter Behandlungsunterlagen hat er jedoch nicht. 2. Der Versicherungsnehmer ist für e...mehr

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zfs 06/2021, Obliegenheit z... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Zu Recht hat das LG die Klage bezogen auf den Klageantrag zu Ziff. 1 als derzeit unbegründet abgewiesen." Die von der Kl. verlangte Geldleistung aus dem Versicherungsvertrag ist nach wie vor nicht fällig (§ 14 VVG). Gem. § 14 Abs. 1 VVG sind Geldleistungen fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistungen des Versicher...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzierung von "ähnlichen Verpflichtungen" und "vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen"

1. Ansatz, Bewertung und Anhangangaben bei "ähnlichen Verpflichtungen" Rn. 821 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Bilanzierung von ähnlichen Verpflichtungen (zum Begriff vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 605) regelt Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB. Danach besteht keine Passivierungspflicht. Die ähnlichen Verpflichtungen können, aber müssen nicht bilanziert werden. Im Prinzip sind deshalb ähn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Altersversorgungsverpflichtungen, ähnliche Verpflichtungen und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen (Rn. 600–900 kommentiert von Höfer)

I. Ungewisse Verbindlichkeiten im Sinne von § 249 Abs. 1 Satz 1 1. Altersversorgungsverpflichtungen: Begriff Rn. 600 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Altersversorgungsverpflichtungen sind die auf unmittelbaren oder mittelbaren Versorgungszusagen beruhenden Verpflichtungen von UN gegenüber ihren AN – oder denen gleichgestellten Personen (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG), Leistungen de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ansatz, Bewertung und Anhangangaben bei "ähnlichen Verpflichtungen"

Rn. 821 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Bilanzierung von ähnlichen Verpflichtungen (zum Begriff vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 605) regelt Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB. Danach besteht keine Passivierungspflicht. Die ähnlichen Verpflichtungen können, aber müssen nicht bilanziert werden. Im Prinzip sind deshalb ähnliche Verpflichtungen bilanziell wie mittelbare Versorgungszusagen (vg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Öffentlich-rechtliche Verpflichtung

Rn. 93 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Gemeinsames Merkmal der Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen in den verschiedenen Varianten ist, dass es sich um Verpflichtungen handelt, die den UN durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsanordnung in allg. Form oder durch konkrete Vfg. der zuständigen Behörde im Einzelfall auferlegt werden. Für derartige öffentlich-rechtliche Verpflich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ähnliche Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 1 EGHGB)

a) Begriff Rn. 605 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB werden nicht nur Pensionsverpflichtungen unter den Begriff der ungewissen Verbindlichkeiten aus § 249 Abs. 1 Satz 1 subsumiert, sondern auch die sog. ähnlichen Verpflichtungen. Es wird auch hier zwischen unmittelbaren und mittelbaren Verpflichtungen unterschieden. Rn. 606 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 De...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen

a) Begriff Rn. 610 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Gesetzgeber hat den Begriff "vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen" durch das BilMoG in das HGB eingeführt (vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2 und § 253 Abs. 2 Satz 2), ohne ihn im Gesetz näher zu definieren. Indes nennen die Gesetzesmaterialien zwei Beispiele, nämlich Altersteilzeitverpflichtungen und Verpflichtungen aus Leb...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Gegenwärtigkeit einer Verpflichtung

Tz. 37 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Für die Rückstellungsfähigkeit muss eine gegenwärtige Verpflichtung vorliegen. Diese geforderte Gegenwärtigkeit besteht, wenn das Unternehmen am Bilanzstichtag die Pflicht oder Verantwortung für ein bestimmtes Leistungsverhalten hat (F.4.15 (2010)). Die Absicht, einen Vermögenswert in der Zukunft zu erwerben, stellt noch keine gegenwärtige, s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ansatz, Bewertung und Anhangangaben bei "vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen"

Rn. 824 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 "Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen" sind zu passivieren. Bei ihnen gibt es kein Passivierungswahlrecht wie bei vor dem 01.01.1987 erteilten unmittelbaren Versorgungszusagen (Altzusagen; vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 641ff.) oder bei ähnlichen Verpflichtungen (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 821) bzw. mittelbaren Versorgungszusagen. Da...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Verpflichtung: rechtlich oder faktisch begründet

Tz. 34 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Gemäß dem ersten Ansatzkriterium von IAS 37 muss für das bilanzierende Unternehmen am Bilanzstichtag zunächst eine Verpflichtung bestehen. Dabei wird in IAS 37 – analog zum framework 2010 – zwischen rechtlichen und faktischen Verpflichtungen unterschieden. Rechtliche Verpflichtungen entstehen infolge eines privatrechtlichen Vertrags, gesetzli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Bestand der Verpflichtung am vorangegangenen Bilanzstichtag

Rn. 47 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Anwendbarkeit des § 4f EStG beim Übertragenden setzt nach Wertung der FinVerw voraus, dass die Verpflichtung bereits an dem der Übertragung vorangegangenen Bilanzstichtag bestand (BMF v 30.11.2017, BStBl I 2017, 1619 Rz 3). Bei Übertragung einer Verpflichtung im Wj ihrer Entstehung käme es demnach zum vollen BA-Abzug beim Altschuldner. B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterliegende Verpflichtungen

Rn. 43 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4f EStG adressiert Verpflichtungen (nur) dann, wenn diese einem Ansatzverbot, einer Ansatzbeschränkungen und/oder einem Bewertungsvorbehalt unterliegen. Tatbestandlich erfasst sind damit insb Verpflichtungen, die (mindestens) einer der folgenden Passivierungsbeschränkung unterliegen: Ansatzverbote § 5 Abs 2a EStG (bedingte Verpflichtungen) § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Verpflichtungen

aa) Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterliegende Verpflichtungen Rn. 43 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4f EStG adressiert Verpflichtungen (nur) dann, wenn diese einem Ansatzverbot, einer Ansatzbeschränkungen und/oder einem Bewertungsvorbehalt unterliegen. Tatbestandlich erfasst sind damit insb Verpflichtungen, die (mindestens) einer der folgenden Pas...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rückstellungen für selbstständige Verpflichtungen außerhalb des sachlichen Saldierungsbereichs

1. Grundlagen Rn. 130 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Ausweis von Verpflichtungen, die keinem gegenseitigen Austauschverhältnis zuordenbar sind, kann nicht mit dem Hinweis auf den Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte unterbleiben, da ihnen kein kompensierender Gegenleistungsanspruch gegenübersteht. Sie sind vielmehr zu passivieren, sobald und soweit sie rechtl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen (Wertguthabenvereinbarungen)

Rn. 622 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Gesetzesmaterialien zum BilMoG nennen die Lebensarbeitszeitmodelle beispielhaft für "vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen" (BT-Drs. 16/10067, S. 84). Bei Lebensarbeitszeitmodellen verzichtet der AN auf die Auszahlung eines Teils seiner Arbeitsvergütung und lässt diesen Betrag auf einem Wertkonto gutschreiben. Dieses Wertguth...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verpflichtung gegenüber einem Dritten

Rn. 35 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Eine ungewisse Verbindl. liegt nur vor, wenn sie den Charakter einer Schuld hat, d. h., wenn es sich um eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten handelt. Dazu gehören einmal privatrechtliche Verpflichtungen, die insbes. durch Vertragsabschluss (z. B. Erteilen eines Auftrags) oder zum Schadensersatz verpflichtende Handlung entstehen können. ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Verpflichtung gegenüber Dritten

Tz. 53 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Im framework 2010 wird ausgeführt, dass der erwartete Nutzenabfluss zur Erfüllung der Ansprüche anderer Parteien erfolgen muss. Demnach würden nur Außenverpflichtungen den Schuldbegriff des framework 2010 erfüllen. Dies ergibt sich allerdings nicht explizit aus der Definition der Schulden. Vielmehr wird die Forderung nach einer Verpflichtung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Rechtliche Übertragung versus Zurechnungswechsel der Verpflichtung

Rn. 52 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Nach überwiegend vertretener Auffassung im Schrifttum erfasst der Tatbestand der "Übertragung" einer Verpflichtung iS des § 4f Abs 1 EStG nur Vorgänge, in denen der Originärschuldner seine Schuldnerstellung zivilrechtlich verliert (zB Benz/Placke, DStR 2013, 2655; Korn/Strahl, KÖSDI 2014, 18 747; Förster/Staaden, Ubg 2014, 5; Hörner in Frots...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Rechtlich entstandene Verpflichtungen

Rn. 43 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Fallen rechtl. Entstehung und wirtschaftliche Verursachung zeitlich auseinander, so ist der frühere Zeitpunkt maßgebend. Eine Rückstellung ist daher bereits dann zu bilden, wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind und die Verpflichtung damit rechtl. voll entstanden (und nur noch der Höhe nach ungewiss) ist. Teilw. wird die Auffassung vertre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung

Rn. 90 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Die in Abs. 1 S. 2 Nr. 2 gesondert aufgeführten Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung sind Kulanzleistungen, die der Kaufmann im Interesse seines UN erbringt, ohne dass der Kunde einen Anspruch hierauf hat. Der Leistung liegt keine rechtliche Verpflichtung zugrunde; der Kaufmann geht aber trotzdem aus geschäftlichen Erwägungen auf di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 1. Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat

Rn. 7 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Verpflichtet sind Vorstand und AR gemeinschaftlich; dies soll eine wechselseitige Kontrolle sicherstellen und klar die Kompetenz anderer Gremien ausschließen. Es ist zwingend ein einheitlicher von beiden Organen beschlossener Bericht zu erstellen, so dass eine getrennte oder divergierende Berichterstattung ausgeschlossen ist (vgl. BT-Drs. 19/9...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Steuerliche Behandlung durch Übertragung von Verpflichtungen realisierter stiller Lasten (§ 4f Abs 1 S 1, 2 EStG)

A. Aufwandsverteilung (§ 4f Abs 1 S 1, 2 EStG) 1. Tatbestände Rn. 42 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4f Abs 1 S 1 EStG spricht zunächst das Transfersubstrat an, nämlich infolge eines Ansatzverbots, einer Ansatzbeschränkungen und/oder eines Bewertungsvorbehalts nicht oder nicht zum "vollen Wert" ausgewiesene Verpflichtungen (s Rn 43ff). Weiteres Tatbestandsmerkmal ist die Übertrag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen als ungewisse Verbindlichkeiten (IAS 19)

1. Ansatz Rn. 917 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 IAS 19 verlangt ausnahmslos eine Passivierung der ungedeckten Versorgungsverpflichtungen. Nur wenn sie nicht "materiell", also unbedeutend sind, dürfen sie unerfasst bleiben (vgl. Wollmert/Achleitner, WPg 1997, S. 209 (214f.)). Letztlich bedeutet dies, dass IAS 19 grds. die Passivierung ungedeckter Versorgungsverpflichtungen und ähn...mehr