Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaft

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FF 06/2019, Psychologische ... / III. Familientypen

Folgende Kern-Familienformen können sich nach typischen Mustern eines Familienbildungsprozesses heranbilden (hierzu nur einige Beispiele):mehr

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ZErb 06/2019, Ausschluss de... / Aus den Gründen

A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es verfassungsgemäß ist, die Möglichkeit einer zur gemeinsamen Elternschaft führenden Stiefkindadoption davon abhängig zu machen, dass der Stiefelternteil mit dem Elternteil verheiratet ist. I. Nach derzeitiger Rechtslage ist eine zur gemeinsamen Elternschaft führende Stiefkindadoption nur möglich, wenn der Stiefelternteil m...mehr

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FF 06/2019, Psychologische ... / I. Fazit

Eine richterliche Streitentscheidung in hochstrittigen, problem- und hochkonflikthaften Familiensachen ohne vorherige Nutzung intervenierender Hilfen stellt für die von Trennung oder Scheidung oder aus anderen – z.B. kindeswohlschädlichen – Anlässen betroffenen Familien, mit Ausnahme der besonders eilbedürftigen und dann meist auch akut kindeswohlgefährdenden Konstellationen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.6 Auskunftspflicht der Partner und Dritter (Abs. 4)

Rz. 42 Auskunftsberechtigt sind trotz der alleinigen Erwähnung der "Agentur für Arbeit" alle Grundsicherungsträger (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 27.3.2014, L 2 AS 877/12; Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 60 Rz. 6). Die Auskunftspflicht umfasst sämtliche Leistungen nach § 4 Abs. 1 (Blüggel, in: Eicher/Luik, SGB II, § 60 Rz. 29). Rz. 43 Da im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung der...mehr

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zfs 05/2019, Der Personensc... / II. Materielle Schäden

Insgesamt sind jedoch die materiellen Schäden im Vergleich zum immateriellen Schaden viel ergiebiger und im Gesetz auch viel ausführlicher geregelt. Auch die Rechtsprechung ist hierzu wesentlich umfangreicher, wie ein Blick auf die jährliche Berichterstattung zur Rechtsprechung des VI. Zivilsenats in DAR zeigt. Ich kann hier nur in aller Kürze die Grundzüge darstellen. Allem...mehr

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FF 05/2019, Verhältnismäßig... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligte zu 2. (im Folgenden: Mutter) wendet sich u.a. gegen die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ihre im September 2007 geborene Tochter S. [2] Die Mutter ist Inhaberin des alleinigen Sorgerechts für S. Sie hat ein weiteres Kind aus einer anderen Beziehung, den im Januar 2002 geborenen K. Im Mai 2016 zog die Mutter mit ihrer Tochter bei Herrn G. (...mehr

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Jung, SGB XII § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift, die sich mit der Stellung der freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der Sozialhilfe befasst, hat im Gesamtsystem der Erbringung sozial(hilfe)rechtlicher Leistungen eine herausgehobene Bedeutung: Durch sie wird sichergestellt, dass es nicht ausschließlich und allein die Aufgabe der Sozialhilfeträger ist, Leistungen der Sozialhilfe zu erbringen. Auch und gera...mehr

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Jung, SGB XII § 5 Verhältni... / 2.3 Zusammenarbeit zum Wohl der Leistungsberechtigten; Förderverpflichtung

Rz. 10 Bereits in § 4 ist dem Sozialhilfeträger die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit anderen Stellen auferlegt worden. Diesen Auftrag wiederholt der Gesetzgeber in § 5 Abs. 2 Satz 1. In Abs. 3 wird dieser Auftrag weiter präzisiert: Die Zusammenarbeit soll dem Wohl der Leistungsberechtigten dienen und sich im Ergebnis wirksam ergänzen (Linhart/Adolph, a. a. O., § 5 Rz. 14;...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft

Leitsatz 1. § 4 Nr. 9 GrEStG a.F. (jetzt § 4 Nr. 5 GrEStG) ist auf Rückerwerbsfälle anwendbar, in denen ein Grundstück vor Inkrafttreten dieser Norm im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den privaten Partner übertragen wurde, die Rückübertragung des Grundstücks aber für einen nach Einführung dieser Norm liegenden Zeitpunkt vereinbart war. 2. Eine Öffentlich Pr...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / c) Von perpetuierten Fehlern und Zwangsauflösungen

Da nur eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden kann, müssen Lebenspartner das Bestehen ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft nachweisen (§ 17 Abs. 1 PStG). Damit sind deren materielle Wirksamkeits-voraussetzungen und die Streitfrage um die Folgen eines Verstoßes weiterhin von Bedeutung. Eine Lebenspartnerschaft konnte von volljährigen Personen ge...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / 2. Von Zufälligkeiten und einer nachgeholten Diskussion

Der Begriff der gleichgeschlechtlichen Ehe wurde im BGB nur in § 1309 Abs. 3 BGB a.F., der das Ehefähigkeitszeugnis betraf, verwendet.[10] Im Übrigen beschränkt sich die Ehe für alle auf die unsystematische Einführung von sechs Worten[11] in die Bestimmung über die Ehe auf Lebenszeit, die "von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts" geschlossen wird (§ 1353 Ab...mehr

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AGS 04/2019, Rechtsfolgen e... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten die Rückzahlung von Anwaltsvergütung geltend. Die Beklagte war von der Klägerin im Jahr 2008 mit der Beratung und Vertretung im Rahmen einer Förderangelegenheit mandatiert worden. Ende der 90er-Jahre hatte die Klägerin aus unterschiedlichen Quellen Gelder erhalten, um ein in ihrem Eigentum stehendes denkmalgeschütztes Speichergebäude...mehr

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AGS 04/2019, Rechtsfolgen e... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Klägerin hat bis auf die anzurechnende Vergütung für die außergerichtliche Tätigkeit der Beklagten i.H.v. 48.479,41 EUR Erfolg. Auf die zulässige Klage hin ist die angefochtene Entscheidung teilweise abzuändern. Die Klägerin hat an die Beklagte unstreitig 403.524,81 EUR geleistet, davon jedoch 323.363,08 EUR ohne Rechtsgrund (§ 812 Abs. 1 S. 1 1. A...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / b) Unterhalt und Versorgungsausgleich

Auch hinsichtlich des nachpartnerschaftlichen Unterhalts konnte von Lebenspartnern, die ihre Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2005 begründet hatten, zum bis dahin geltenden Unterhaltsrecht optiert werden (§ 21 Abs. 3 LPartG a.F.). Auch hierfür galt das Formerfordernis der notariellen Beurkundung (§ 21 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 3 LPartG a.F.). Allerdings waren Vereinbarunge...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / b) Umwandlung nur bei Lebenszeitehe?

Die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe setzt nicht voraus, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft zuvor aufgehoben wird.[34] Der statusbegründende Akt ist der Eheschließung (§ 14 PStG) nachgebildet worden.[35] Die Modalitäten, nämlich die Abgabe der Erklärungen vor dem Standesbeamten (§ 1310 Abs. 1 S. 1 BGB, § 20a Abs. 1 S. 1 LPartG), die Höchstpersönlichkei...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / 3. Diskriminierung durch die Ehe für alle?

Der neue Ehebegriff wird häufig in Zusammenhang mit dem Ende einer langen staatlichen Diskriminierung gebracht.[18] Dabei geht es auch um die Rehabilitierung der Betroffenen.[19] Allerdings führt, worauf D. Kaiser [20] und D. Schwab [21] bereits hingewiesen haben, die nunmehr auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnete Ehe zu neuen Diskriminierungen. Intersexuellen Menschen...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / b) Erbrecht und Güterrecht

Güterrechtliche Zuwendungen anlässlich des Todesfalles eines Ehegatten/Lebenspartners werden von der EU-ErbVO nicht geregelt. Verstirbt ein verheirateter Erblasser/Lebenspartner bzw. Erblasserin/Lebenspartnerin, muss vor bzw. zusammen mit der erbrechtlichen Auseinandersetzung die güterrechtliche Auseinandersetzung stattfinden. In anderen Mitgliedstaaten/Rechtsgebieten muss g...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkte Steuerpflicht besteht, wenn der Erwerber oder der "Erblasser" im Besteuerungszeitpunkt in Deutschland seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt hatte.[22] Der Erwerb unterliegt nach Maßgabe des ErbStG voll umfänglich der deutschen Erbschaftsteuer, auch wenn die Vermögensgegenstände im Ausland belegen sind. Zu den unbeschränkt Steuerpflichtigen gehören noch deutsc...mehr

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Geschäftsmodelle radikal in... / 6.2 Uber

Das Geschäftsmodell Die Mobilitätsbranche beschränkte sich lange Zeit auf den Besitz von Fahrzeugen und wurde erst spät durch das Modell der Autovermietung ergänzt. Mit Beginn des digitalen Zeitalters überschlug sich das Aufkommen neuer Konzepte wie z. B. das Car-Sharing. Zunehmend zeichnet sich ein Trend hin zu Peer-to-Peer Modellen und zur intermodalen Mobilität ab. Im Kamp...mehr

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FF 03/2019, Nacheheliche Verantwortung in Frankreich und Deutschland – Eine rechtsvergleichende Untersuchung zu Grund und Grenzen zeitgemäßen Unterhalts

Katharina Kaesling 1. Aufl. 2017, Schriftenreihe zum Europäischen Familienrecht, Bd. 43, 452 Seiten, 128 EUR, Stämpfli Verlag, ISBN 978-3-7272-2170-5 Eine neuerliche Reform des Unterhaltsrechts, namentlich des nachehelichen Unterhaltsrechts, ist seit einiger Zeit wieder in vieler Munde: Die Thematik wurde jüngst etwa von der Abteilung Familienrecht des 72. Deutschen Juristent...mehr

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Controlling der Strategieen... / 2.4 Günstige von weniger günstigen Konstellationen unterscheiden

Der vierte Punkt berührt die Fähigkeit, günstige von weniger günstigen Konstellationen unterscheiden zu können. Welche Konstellation für uns von Vorteil sein kann, hängt allerdings von den Zielen ab, die wir verfolgen. Wer z. B. über eine stark befahrene Straße geht, sollte auf den Verkehr achten. Dabei ist es essenziell, ob wir gesund die andere Seite erreichen wollen oder ...mehr

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ZErb 02/2019, StiftungsManager – Recht, Organisation, Finanzen

Prof. Dr. Burkhard Küstermann, Jörg Martin, Prof. Dr. Barbara Weitz Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, 2017, 2264 Seiten, 138 EUR ISBN: 978-3-503-17878-0) Es gibt aktuell gegen 22.000 rechtsfähige Stiftungen und wohl gegen 50.000 treuhänderische Stiftungen sowie nicht wenige StifungsVereine und StiftungsGmbHs. Diese wollen alle geleitet und "gemanagt" werden. Dabei hilft diese...mehr

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FF 02/2019, Ehe für alle – Das dritte Geschlecht – Neue Medien im Kinderzimmer – Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Münster (29.11.–1.12.2018) Etwa 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Münster gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. "Auskunftsansprüche im Internationalen Rechtsvergleich"...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Partnerschaft

Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Zur eingetragenen Lebenspartnerschaft > Lebenspartner, > Familienstand. Zur steuerrechtlichen Gleichbehandlung mit Ehegatten vgl § 2 Abs 8 EStG.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / bb) Haftungsbegrenzung und Versicherungsschutz einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung

Rz. 219 Unbeschadet dieser grundsätzlichen Bedenken gegen das Regelungskonzept, maßgebliche Bestimmungen über eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung der singulären Regelung im Berufsrecht einiger Berufe zu überlassen, zieht dieses System mangels ausreichender Synchronisation der einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften eine erhebliche Rechtsunsicherheit nach s...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung nach § 8 Abs. 4 PartGG

Rz. 193 Aufgrund der beschriebenen Unzulänglichkeiten, welche den § 8 Abs. 2 und 3 PartGG anhaften, wurde das Vorhaben, eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung im deutschen Recht einzuführen und seine Umsetzung durch das am 19.7.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderun...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Sozienhaftung in GbR und Partnerschaft

1. Haftung in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Rz. 160 Im Falle eines mit einer Sozietät in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft geschlossenen Mandats haften neben der Gesellschaft alle Sozien für den gegen die Gesellschaft gerichteten Anspruch wegen schuldhafter Verletzung der aus den Mandat resultierenden Verpflichtungen analog §§ 128 ff. HGB persönlich. Rz. 161 D...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Überblick über das Haftungsregime in der Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Rz. 170 Im Ausgangspunkt gilt für die Mitglieder einer Partnerschaft zunächst einmal die Bestimmung des § 8 Abs. 2 PartGG, wonach nur die mit der Bearbeitung eines Auftrags befassten Partner persönlich haften und Bearbeitungsbeiträge von untergeordneter Bedeutung ausgenommen sind. Rz. 171 § 8 Abs. 3 PartGG eröffnet über einen Verweis auf das Berufsrecht einzelner Berufe die M...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Partnerschaftsversicherung und das Recht zur Pflichtversicherung

Rz. 220 Ausdrücklich hat der Gesetzgeber davon abgesehen, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für Partnerschaftsgesellschaften einzuführen, sodass es Angehörigen der Freien Berufe unbenommen bleibt, sich in einfachen Partnerschaftsgesellschaften mit dem "traditionellen Haftungsregime" einer uneingeschränkten Haftung der Gesellschaft und einer auf die Handelnden...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (a) Überblick über verschiedene Versicherungskonstellationen

Rz. 201 Nach diesem sog. Prinzip der Meistbelastung müssen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nach Einschätzung des Gesetzgebers für einen Mindestversicherungsschutz von 2,5 Mio. EUR Sorge tragen, wenn sie zusammen mit Rechtsanwälten in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung kooperieren wollen, obwohl § 67 Abs. 2 S. 1 StBerG, § 52 Abs. 4 DVStB und §...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (c) Verfassungswidrigkeit der bewusst unvollständigen Regelung der Situation für die interprofessionelle Berufsausübungsgemeinschaft unter Hinweis auf einen diffusen berufsrechtlichen Grundsatz der "Meistbelastung"

Rz. 210 Die berufsrechtlichen Vorgaben zur Mindestversicherungssumme für eine Berufshaftpflichtversicherung von Freiberuflern in unterschiedlichsten Vorschriften des Bundes- und Landesrechts sind aleatorisch und in einer meist nicht nachvollziehbaren Beliebigkeit festgelegt. Rz. 211 Schon seit längerem wird im berufsrechtlichen Schrifttum die wohl überwiegende Auffassung vert...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (2) Haftungsbegrenzung

Rz. 226 Die Unterhaltung des Versicherungsschutzes ist nämlich von grundlegender Bedeutung für das Haftungsprivileg des § 8 Abs. 4 PartGG, das bei jedem Defizit im Versicherungsschutz entfällt. Der Versicherung kommt neben dieser generellen Bedeutung eine weitere Funktion zu, indem die Vorschriften des jeweiligen Berufsrechts mit Vorgaben zum maßgeblichen Versicherungsschutz...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Unzulänglichkeiten des Nebeneinanders von berufsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben

Rz. 196 Diese Kritik resultiert daraus, dass sich die Gesetzesneuerung darauf beschränkt, allein für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vorzusehen und die entscheidende Voraussetzung für eine solche Haftungsbeschränkung, nämlich das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / aa) Konzeptionelle Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Neuerungen

Rz. 194 Tatsächlich hat der Gesetzgeber aber ähnlich wie schon mit der Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG nur ein scheinbar praktisch handhabbares und haftungsrechtlich sicheres Modell geschaffen, weshalb sich interessierte Kanzleien genau überlegen sollten, ob sie von dem neuen Organisationsmodell Gebrauch machen wollen. Die Idee der Einführung einer Personengesellschaft mit ha...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (2) Fragwürdige Handhabbarkeit des vom Gesetzgeber bemühten allgemeinen berufsrechtlichen Grundsatzes der "Meistbelastung"

Rz. 200 Von einem zeitgemäßen Organisationsmodell kann vor allem deshalb keine Rede sein, weil der Gesetzgeber ausdrücklich davon abgesehen hat, vernünftige Regelungen für die interprofessionelle Zusammenarbeit von Angehörigen verschiedener Berufe zu schaffen, und dies in Bezug auf die maßgebliche Mindestversicherungssumme der sozietätsfähigen Berufe nach §§ 59a Abs. 1 S. 1 ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Die Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG

Rz. 175 Die Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG liefert durch ihren zu unbestimmten Wortlaut keinen sicher eingrenzbaren Rahmen für die Prognose, wann Mitglieder einer Partnerschaft persönlich haften. Rz. 176 Beispiel Der BGH hat bspw. die Auffassung gutgeheißen, dass ein erst nach dem maßgeblichen Berufsversehen neu in die Gesellschaft eintretender Partner nach § 130 HGB i.V.m. §...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Haftungsbegrenzungsvereinbarung und die Regelung des § 8 Abs. 3 PartGG

Rz. 184 Speziell für Anwälte eröffnet sich über die Regeln in § 52 BRAO, § 45b PAO die Möglichkeit einer auf einen bestimmten Höchstbetrag bezogenen Haftungsbegrenzungsvereinbarung nach § 8 Abs. 3 PartGG, weil nach §§ 51, 51a BRAO im Sinne des § 8 Abs. 3 letzter Hs. PartGG eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung der Partner oder der Partnerschaft begrü...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (b) Assoziierung mit Freiberuflern von außerhalb des Kreises der sozietätsfähigen Berufe

Rz. 205 Das kaum noch verständliche Substrat aus einem guten Dutzend berufsrechtlicher Vorschriften zur Mindestversicherungssumme für allein drei Berufsgruppen würde wahrscheinlich den Umfang dieses Buches sprengen, wenn man auf eine Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 16.5.2013 zur Unvereinbarkeit der bisherigen Assoziierungsvorgaben des § 59a Abs. 1 BRAO mit Art. ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Haftung in der Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Rz. 169 Dieses an die Rechtsform der OHG angelehnte Haftungskonzept liegt auch der Partnerschaftsgesellschaft zugrunde, § 8 Abs. 1 PartGG.[144] Die Besonderheit dieses Gesellschaftstypus ergibt sich daraus, dass § 8 Abs. 2 bis 4 PartGG verschiedene Optionen für eine Haftungsbeschränkung vorsehen. a) Überblick über das Haftungsregime in der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) R...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / II. Haftungsbeschränkungsvereinbarungen

Rz. 9 Ein weiterer Gesichtspunkt des Krisenmanagements vor dem Schadenfall, der zu bedenken ist, sollte der Abschluss einer Haftungsbeschränkungsvereinbarung sein. Denn nicht immer lässt sich eine Haftungsbeschränkung durch Rechtsformwahl so schnell realisieren, dass ein bestimmtes Mandat angenommen und abgearbeitet werden kann. Rz. 10 Und auch Partnerschaft oder GmbH, um nur...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Haftung in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Rz. 160 Im Falle eines mit einer Sozietät in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft geschlossenen Mandats haften neben der Gesellschaft alle Sozien für den gegen die Gesellschaft gerichteten Anspruch wegen schuldhafter Verletzung der aus den Mandat resultierenden Verpflichtungen analog §§ 128 ff. HGB persönlich. Rz. 161 Diese umfassende persönliche Haftung auch für berufshaftu...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / I. Kanzleiorganisation und Rechtsformwahl

Rz. 3 Wie sich Fehler durch eine gute Büroorganisation vermeiden lassen und was im Arbeitsalltag von Anwälten besonders gefahrenträchtig ist, wurde – freilich ohne Anspruch auf Vollständigkeit – bereits im vorstehenden Kapitel (s. § 2 Rdn 251 ff.) dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen soll verwiesen werden, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden. Rz. 4 Dennoch kann nich...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / III. Versicherungsmanagement

Rz. 21 Zur Risikosteuerung gehört es auch, steuerungsbedürftige Risiken abzuwälzen, insbesondere wenn sie die eigene Leistungsfähigkeit übersteigen. Hier hat der Gesetzgeber der Anwaltschaft schon Arbeit abgenommen, indem er für Einzelanwälte und für in Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung oder in Gesellschaften mit beschränkter Haftung den Abschluss einer Versiche...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / A. Aktiv- und Passivlegitimation

Rz. 1 Bei der Aktiv- und Passivlegitimation rühren Regressfälle häufig aus einem nur allzu oberflächlichen Umgang mit Sachverhaltsinformationen. Ein Paradebeispiel sind unkorrekt wiedergegebene Firmierungen etwa bei Unternehmen aus einem Konzerngeflecht, die zwar ähnlich lauten und klingen, aber doch ganz unterschiedliche Rechtsgebilde bezeichnen. Für ein weiteres griffiges ...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / V. Der Kontakt des Rechtsanwaltes mit der Rechtsschutzversicherung

Rz. 196 Die Rechtsschutzversicherung wird von vielen Mandanten als Versicherung gegen jedes Kostenrisiko gesehen. Über den Umfang des Versicherungsschutzes im Allgemeinen und Risikoausschlüsse im Besonderen herrscht häufig Unwissenheit.[226] Rz. 197 Es obliegt deshalb dem Rechtsanwalt, zunächst abzuklären, ob die Rechtsschutzversicherung des Mandanten im konkreten Fall eintri...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / III. Der Unterhaltsprozess

Rz. 5 Unterhaltsprozesse nehmen in den familiengerichtlichen Verfahren deshalb eine besonders wichtige Stellung ein, weil Unterhaltszahlungen das Leben der Beteiligten auch nach Abschluss des Prozesses und über Jahre hinaus auf der einen Seite belasten und auf der anderen Seite absichern. Anders als eine güterrechtliche Auseinandersetzung oder eine Teilung der Haushaltsgegen...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / II. Muster: Online-Mahnantrag – auch für Rechtsanwälte und registrierte Inkassounternehmen

Rz. 343 Alternativ zu Beantragung des Mahnbescheids mithilfe des amtlichen Formulars besteht die Möglichkeit – für Rechtsanwälte oder registrierte Inkassodienstleister auch die Verpflichtung – der Antragstellung im Wege des elektronischen Datenaustauschs (Online) über ca. 25 Fachsoftwareprogrammen (Übersicht unter www.mahnverfahren-aktuell.de) oder als Online-Mahnantrag in d...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / 3. Zwei Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Rz. 154 Um seine Haftungsrisiken abzudecken, hat der Rechtsanwalt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Rz. 155 Einerseits kann und muss der Rechtsanwalt nach § 51 BRAO eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren unterhalten. Die Haftpflichtversicherung muss sich dabei auf diejenigen Vermögensschäden erstrecken...mehr

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§ 1 Einleitung / V. Erwartungshaltung der Beteiligten

Rz. 74 Um das strategische Zielsystem und die faktischen Partnerschaften im Rechtsberatungsmarkt im Gleichgewicht zu halten, ist es erforderlich, die unterschiedlichen Interessen zu bestimmen und angemessen zu gewichten. Der Mandant erwartet grundsätzlich, bei bezahlbaren Prämien, die Erfüllung des eingekauften Rechtsschutzversprechens durch den RSV bei Umsetzung des Leistung...mehr