Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaft

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§ 12 Anhang / B. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand: September 2010

Rz. 2 – Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV. – 1. Inhalt der Versicherung § 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicher...mehr

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§ 12 Anhang / C. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000) – Stand: Juni 2006

Rz. 3 – Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV. – Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000) Inhaltsübersicht 1. Was ist Rechtsschutz?mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Working Capital Management:... / 3.3.3 Optimierungsmöglichkeiten

Zu jedem Teilprozess gibt es spezielle Optimierungsmöglichkeiten. Segmentierung, Reduzierung und Harmonisierung des Lieferantenportfolios Die bei Beginn der Zusammenarbeit bzw. bei Auftragserteilung mit den Lieferanten ausverhandelten Bedingungen haben langfristige und direkte Auswirkungen auf den Kapitalabfluss aus dem Unternehmen. Um die eigene Verhandlungsposition und -stra...mehr

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Working Capital Management:... / 3.3.4 Zielkonflikte

Für die Optimierung des Purchase-to-Pay-Prozesses ist es hilfreich, vorab mögliche Zielkonflikte zwischen den beteiligten Bereichen zu erkennen. Strategischer Einkauf, Disposition, Produktion, Logistik, Finanzierung und Besteller aus Fachabteilungen, Werken und Niederlassungen wirken gemeinsam mit unterschiedlichen Interessen auf die Purchase-to-Pay-Abläufe für unterschiedli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 49 Hilfe zu... / 2.1 Leistungsberechtigung

Rz. 4 Die Vorschrift gewährt den Berechtigten einen gebundenen Leistungsanspruch. Spezielle Leistungsvoraussetzungen sind nicht zu erfüllen. Zu beachten ist jedoch, dass die ärztliche Verordnung im Rahmen von Satz 2 nicht nachträglich beigebracht werden kann (BVerwG, Urteil v. 19.5.1994, 5 C 20/91 bzw. 5 C 5/92). Insofern stellt die vorherige ärztliche Verordnung faktisch ei...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / IV. Objektive Kriterien als Maßstab

Leistungsfähigkeit des Partners Neu ist zweifellos, dass entsprechend der Begründung des Gesetzes die Leistungsfähigkeit des neuen Partners keine Rolle mehr spielen soll. Es mag sein, dass sich der geschiedene Ehegatte bei beengten finanziellen Verhältnissen überlegen wird, ob er auf die finanzielle Unterstützung durch den geschiedenen unterhaltspflichtigen Ehepartner verzich...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 1. Problemstellung

Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug hängt die Anwendbarkeit der Regelung des § 1371 Abs. 1 BGB von ihrer kollisionsrechtlichen Qualifikation ab. Lebten die Ehegatten nämlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB [2] – d. h. wird das Vermögen der beiden Ehegatten[3] nach § 1363 Abs. 2 BGB nicht gemeinschaftliches Vermögen[4] –, gelangt aber nach de...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / 1. Besondere Nachfolgeklauseln für die Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 137 Wie bereits beschrieben, können gem. § 9 Abs. 4 S. 2 PartGG nur partnerschaftsfähige Erben gem. § 1 Abs. 1 PartGG Nachfolger in der Partnerschaftsgesellschaft werden. Es sind bei der Nachfolge jedoch auch berufsrechtliche Vorschriften zu beachten. Gemäß § 59a BRAO ist Rechtsanwälten nur die Zusammenarbeit mit den dort genannten Berufsgruppen gestattet. Eine Zusammenar...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / V. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 131 Obwohl die Personenhandelsgesellschaften grundsätzlich nicht für den Zusammenschluss von Freiberuflern geeignet sind, stellt das Recht der OHG in weiten Bereichen ein auch für die Partnerschaft tragfähiges Regelungskonzept zur Verfügung,[231] so dass die Vorschriften der §§ 105 ff. HGB ausdrücklich für anwendbar erklärt werden, soweit sie im Einklang mit den Besonder...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / b) Lebenspartnerschaft

Rz. 77 Die Vorfrage betreffend das Bestehen einer Lebenspartnerschaft wird selbstständig angeknüpft.[159] Die Auflösung der Partnerschaft wird unselbstständig aus dem Blickwinkel des jeweiligen Erbrechts angeknüpft.[160]mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / Literaturtipps

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§ 26 Länderkurzübersichten / N. Republik Österreich

Rz. 83 Erbstatut: Österreich ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Insoweit wird auch in Österreich unterscheiden zwischen Erbfällen vor und nach dem 17.8.2015. Für Erbfälle ab Einführung der EuErbVO wird zur Bestimmung des Erbstatuts gem. Art. 21 EuErbVO an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird zur Bestimmung de...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / S. Republik Tschechien

Rz. 126 Erbstatut: Die Republik Tschechien hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert, sodass, zur Bestimmung des Erbstatuts gemäß Art. 21 EuErbVO für Erbfälle ab dem 17.8.2015 auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt abgestellt wird. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt Folgendes: Die Erbfolge für den gesamten Nachlass (Grundsatz der Nachlasseinheit) richtet sich gemä...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / IV. Wandel der Interaktion innerhalb der Erbengemeinschaft aufgrund eines Wandels der familiären Strukturen

Rz. 13 Neben der rechtstatsächlichen Frage nach einem Wandel der Zusammensetzung der Erbengemeinschaften steht die nach dem Wandel des Charakters der Personengruppe, ohne dass die einzelnen "Typen" von Mitgliedern sich geändert hätten. Es geht besonders um Erbengemeinschaften, die aus Mitgliedern einer Familie bestehen. Sie entstehen regelmäßig bei Eintritt der gesetzlichen ...mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Partnerschaftsregistersache

BGH, Beschl. v. 8.5.2018 – II ZB 7/17 Bei Ausscheiden des promovierten Namensgebers einer Partnerschaft von Rechtsanwälten sind die verbleibenden Partner bei Einwilligung des Ausgeschiedenen oder seiner Erben auch dann zur Fortführung des bisherigen Namens der Partnerschaft mit dem Doktortitel des Ausgeschiedenen befugt, wenn keiner von ihnen promoviert hat.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beteiligung mehrerer Personen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einheitliche Feststellung setzt die Beteiligung mehrerer Personen an der gemeinschaftlichen Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Einkunftserzielungvoraus, denen die einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte steuerlich zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen "mehrere" und "zurechnen" bedeuten, das...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ehegatte oder Lebenspartner (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss rechtswirksam zustande gekommen sein (§§ 11ff. EheG); auch gültige ausländische Eheschließungen sind anzuerkennen. Dass die Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst oder für nichtig erklärt ist, steht der Eigenschaft des (ehemaligen) Ehegatten oder Lebenspartners als Angehöriger i. S. der Steuergesetze...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.5.2 Eingetragene Partnerschaft

Das Institut der eingetragenen Partnerschaft wird in Art. 3 Abs. 1 lit. a EuPartVO autonom legaldefiniert. Danach ist die eingetragene Partnerschaft auf eine Lebensgemeinschaft von 2 Personen beschränkt. Unter den Begriff Partnerschaft fallen sowohl gleich- als auch verschiedengeschlechtliche Partnerschaften. Erfasst werden somit Rechtsinstitute, die der jeweilige nationale ...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.3.3 Zuständigkeit bei Auflösung oder Ungültigerklärung einer eingetragenen Partnerschaft, Art. 5 EuPartVO

Diese Vorschrift unterscheidet sich deutlich von Art. 5 Abs.1 EuGüVO. Dies ist auch notwendig[1], da die Brüssel IIa-VO für die Auflösung oder Ungültigerklärung einer eingetragenen Partnerschaft nicht greift[2] und es keinen Unionsrechtsakt gibt. Mangels eines Unionsrechtsakts richtet sich die Zuständigkeit nach mitgliedsstaatlichem Verfahrensrecht, hier § 103 Abs. 1 FamFG.[...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.5.1.6 Eingetragene Partnerschaften

Wurde keine bzw. keine wirksame Rechtswahl getroffen, bestimmt sich das anwendbare Güterrecht nach dem Recht des Staates, nach dessen Recht die eingetragene Partnerschaft begründet wurde, Art. 26 Abs. 1 EuPartVO. Es ist allein das Registerstatut maßgeblich. Diese Regelung entspricht der derzeitigen Anknüpfung im deutschen Kollisionsrecht nach Art. 17b Abs. 1 EGBGB. Art. 26 A...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 2. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 78 Seit Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes am 1.7.1995 bietet sich den freien Berufen und insbesondere auch der Anwaltschaft zur Organisation der gemeinsamen Berufsausübung die Partnerschaftsgesellschaft an. Bei der Partnerschaftsgesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft. Für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft muss ein schriftlicher Partn...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.4.2 Bereichsausnahmen

Die EUGüVO bzw. EUPartVO gelten für Fragen des ehelichen Güterstandes bzw. des Güterstandes eingetragener Partnerschaften. Nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 EUGüVO bzw. EUPartVO gelten die Verordnungen nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. Vom Anwendungsbereich der Verordnungen sind folgende Regelungsgegenstände ausgeschlossen: die Rechts- Geschäft...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / IV. Anteil an einer Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 166 Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz stellt in § 9 Abs. 1 die Regel auf, dass auf das Ausscheiden eines Partners und die Auflösung der Partnerschaft die §§ 131 bis 144 HGB entsprechend anzuwenden sind, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes geregelt ist. Daneben finden subsidiär gem. § 1 Abs. 4 PartGG die Vorschriften des BGB über die Gesellschaft b...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.1 Wahlmöglichkeiten

Folgende wählbare Rechtsordnungen stehen Ehegatten/eingetragenen Partnern nach Art. 22 EuGüVO/EuPartVO zur Wahl: das Recht des Staates, in dem zum Zeitpunkt der Rechtswahl einer der Ehegatten/Partner ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (lit. a) oder das Recht des Staates, dem zum Zeitpunkt der Rechtwahl einer von ihnen angehört (lit. b). Bei eingetragenen Lebenspartnern ste...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.3 Zeitpunkt der Rechtswahl

Ausweislich des Wortlauts können Ehegatten/Partner oder künftige Ehegatten/Partner eine Rechtswahl treffen. Eine Rechtswahl kann somit jederzeit, daher vor oder nach Eheschließung/Eintragung einer Partnerschaft abgeschlossen oder geändert werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt eine während der Ehe/Partnerschaft getroffene Rechtswahl nur für die Zukunft, Art. 22 A...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.4.3 Anknüpfung von Eheverträgen

Eine Vereinbarung über den ehelichen Güterstand ist eine Verfügung über das Vermögen, die in den Mitgliedstaaten nicht in gleichem Maße zulässig ist und anerkannt wird.[1] Aus diesem Grund sehen Art. 25 EuGüVO bzw. Art. 25 EuPartVO Sonderanknüpfungen für Vereinbarungen über den Güterstand in Ehe-/Partnerschaftsverträgen vor. Für Vereinbarungen über den ehelichen Güterstand so...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.1 Grundsatz

Beide Verordnungen haben sich laut ihrer Erwägungsgründe 32 so weit wie möglich dem Prinzip der Zuständigkeitskonzentration verschrieben.[1] Dies gelingt den Verordnungen jedoch nur zum Teil. Der angestrebte Gleichlauf mit anderen europäischen Verfahrensvorschriften gelingt nur mit der EuErbVO, daher nur im Falle des Todes eines Ehegatten/Lebenspartners, Art. 4 EuGüVO bzw. A...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.4 Gerichtsstandsvereinbarung, Art. 7 EuGüVO/EuPartVO

Liegt keine gerichtliche Zuständigkeit nach den Art. 4, 5 EuGüVO bzw. Art. 4, 5 EuPartVOvor, können die Parteien mittels formgebundener Gerichtsstandsvereinbarung einen ausschließlichen Gerichtsstand wählen. Dabei ist der Kreis der wählbaren Gerichte eingeschränkt auf, das nach Art. 22 EuGüVO bzw. Art. 22 EuPartVO oder das nach Art. 26 Abs. 1 lit. a,b EuGüVO bzw. Art. 26 Abs. ...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.7 Eingriffsnormen

Art. 30 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 30 Abs. 1 EuPartVO lassen Eingriffsnormen des Rechts des angerufenen Gerichts (lex fori) unberührt. Eine Eingriffsnorm ist eine Vorschrift, deren Einhaltung von einem Mitgliedstaat als Sonnenschein für die Wahrung seines öffentlichen Interesses, insbesondere seiner politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Ordnung, angesehen wird, dass sie u...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.6.3 Nichtanwendbarkeit

Nach Art. 9 Abs. 3 EuGüVO bzw. Art. 9 Abs. 3 EuPartVO findet die Vorschrift des Art. 9 dann keine Anwendung, wenn die Ehegatten eine Ehescheidung, eine Trennung ohne Auflösung des Ehebands oder eine Ungültigerklärung der Ehe bzw. die Partner eine Auflösung oder Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft erwirkt habe, die im Mitgliedsstaat des angerufenen Gerichts aner...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / b) Lebenspartnerschaft

Rz. 77 Die Vorfrage betreffend das Bestehen einer Lebenspartnerschaft wird selbstständig angeknüpft.[159] Die Auflösung der Partnerschaft wird unselbstständig aus dem Blickwinkel des jeweiligen Erbrechts angeknüpft.[160]mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.4.1 Güterstandsbegriff

Der Güterstandsbegriff ist autonom auszulegen.[1] Der eheliche Güterstand erfasst "sämtliche vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen den Ehegatten und in ihren Beziehungen zu Dritten aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe gelten". Entsprechendes gilt für eingetragene Partnerschaften. Der europäische Güterrechtsbegriff ist damit sehr weit gefasst und erfasst laut d...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.6.1 Art. 9 Abs. 1 EuGüVO/EuPartVO

Stellt ein nach Art. 4, 6, 7 oder 8 EuGüVO bzw. Art. 4, 6, 7 oder 8 EuPartVO zuständiges Gericht fest, dass nach seinem Internationalen Privatrecht, die streitgegenständliche Ehe für die Zwecke eines Verfahrens über den ehelichen Güterstand nicht anerkannt wird oder das Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft nicht vorsieht, kann es sich nach Art. 9 Abs. 1 EuGüVO bzw....mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.2 Allgemeiner Auffanggerichtsstand

Soweit kein akzessorischer Gerichtsstand[1] nach Art. 4 oder 5 EuGüVO bzw. Art. 4 oder 5 EuPartVO eröffnet ist, richtet sich die internationale Zuständigkeit nach Art. 6 EuGüVO bzw. Art. 6 EuPartVO. Im Gegensatz zu Art. 3 Brüssel IIa-VO, sehen die Art. 6 EuGüVO bzw. Art. 6 EuPartVO eine Hierarchie vor und beginnen mit dem gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten/Par...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.8 Notzuständigkeit, Art. 11 EuGüVO/EuPartVO

Um einer Rechtsverweigerung vorzubeugen[2] regelt Art. 11 EuGüVO bzw. Art.11 EuPartVO, dass wenn kein Gericht nach den Art. 4, 5, 6, 7, 8 oder Art. 10 EuGüVO bzw. 4, 5, 6, 7, 8 oder Art.10 EuPartVO zuständig ist oder alle Gerichte sich nach Art. 9 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 9 Abs. 1 EuPartVO für unzuständig erklärt haben oder kein Gericht nach Art. 9 Abs. 2 EuGüVO bzw. Art. 9 A...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / E. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 38 Für Angehörige Freier Berufe ermöglicht das PartGG den Zusammenschluss zur gemeinsamen Berufsausübung. Die Eintragung hat im Partnerschaftsregister zu erfolgen, §§ 2, 3, 4, 5 PartGG. Grundsätzlich ist der Anteil eines Partners nicht vererblich, § 9 Abs. 4 S. 1 PartGG; der verstorbene Partner scheidet also aus der Partnerschaft aus. Der Partnerschaftsvertrag kann jedoch...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Die beiden Verordnungen treten gem. Art. 70 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 70 Abs. 1 EuPartVO am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Anwendbar sind sie jedoch gem. Art. 69 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 69 Abs. 1 EuPartVO grundsätzlich nur auf solche Verfahren, öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche, die am 29.1.2019 oder danach eingeleitet, ...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 2. Rechtsanwalt

Rz. 25 Ein Einzelmandat kommt zustande, wenn auf Beraterseite ein Einzelanwalt tätig ist. Dieser muss nicht zwingend räumlich alleine tätig sein, sondern kann auch in Bürogemeinschaft (§ 59a Abs. 4 BRAO) mit anderen Rechtsanwälten stehen. Beauftragt der Mandant dagegen einen in einer Sozietät, Partnerschaft, Rechtsanwalts-GmbH oder Rechtsanwalts-AG tätigen Rechtsanwalt, ist d...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / Literaturtipps

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.6 Alternative Zuständigkeit, Art. 9 EuGüVO/EuPartVO

Die komplexen Art. 9 EuGüVO bzw. Art. 9 EuPartVO sind Ausdruck eines politischen Kompromisses[1] und der Rücksichtnahme gegenüber jenen Mitgliedsstaaten geschuldet, die das Institut der gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Partnerschaft nicht kennen. Keiner derjenigen Mitgliedsstaaten, deretwegen die Vorschrift erlassen wurde, hat sich bislang der EuGüVO bzw. EuPart...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 1 Einführung und Inkrafttreten

Seit dem 29.1.2019 sind die EU-Güterrechtsverordnungen anzuwenden. Diese regeln, welches nationale Recht für Fragen des ehelichen Güterrechts anwendbar ist. Bereits im Jahr 2011 hat die Europäische Kommission erste Vorschläge für das Güterrecht eingetragener Partnerschaften und einer Ehegüterrechtsverordnung vorgelegt. Art. 81 Abs. 3 AEUV sieht vor, dass Maßnahmen des internat...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / i) Das Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 231 Die Zuwendung eines Vermächtnisses auf Einräumung eines dinglichen Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) dient der Absicherung des Vermächtnisnehmers im Hinblick auf das elementare Grundbedürfnis des Wohnens. Dem Ehegatten, dem eingetragenen Lebenspartner, dem nichtehelichen Lebenspartner soll bspw. das Wohnen in der bisherigen Wohnung nach dem Tod eines Partners sichergestell...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.4.1 Formstatut der Rechtswahl

Nach Art. 23 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 23 Abs. 1 EuPartVO bedarf die Rechtswahl zumindest der Schriftform. Sie ist zu datieren und von beiden Ehegatten/Partnern zu unterzeichnen, wobei elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung ermöglichen, der Schriftform gleichgestellt sind. Des Weiteren sehen Art. 23 Abs. 2 EuGüVO bzw. Art. 23 Abs. 2 EuPartVO vor, dass, w...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.3.2 Zuständigkeit bei Scheidung oder Ungültigerklärung einer Ehe oder Trennung von Tisch und Bett, Art. 5 EuGüVO

Art. 5 Abs. 1 EuGüVO Bei Anhängigmachung einer Ehesache gem. Art. 3 Brüssel IIa-VO, sind – vorbehaltlich Art. 5 Abs. 2 EuGüVO - die Gerichte des nach der Brüssel IIa-VO angerufenen Mitgliedsstaates "für Fragen des ehelichen Güterstands in Verbindung mit diesem Antrag" zuständig. Damit ist der Antrag auf Scheidung, Ungültigerklärung einer Ehe oder Trennung ohne Auflösung des E...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / Literaturtipps

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zfs 9/2018, Wirksame Kündig... / 3 Anmerkung:

Dass Paukenschläge sich pianissimo entfalten, ist selten. Die abgedruckte Entscheidung ist solch ein musikalisch-juristisches Wunder. Sie nimmt, eng verstanden, an, dass von einem Ehe- oder Lebenspartner abgeschlossene Kaskoversicherungsverträge über § 1357 BGB grundsätzlich auch für den anderen gelten und dieser damit gleichfalls Vertragspartner wird. Nichts anderes wird fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.2 Kind des Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 17 Hat der Arbeitslose nicht selbst ein Kind, sondern soll erhöhtes Alg aufgrund eines Kindes des Ehegatten geleistet werden, setzt dies voraus, dass die Ehegatten beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Die Finanzverwaltung entscheidet für die Agentur für Arbeit bindend darüber, ob unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorliegt. Dasselbe...mehr

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§ 1 Berufsrecht / D. Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Rz. 22 Seit dem 19.7.2013 gilt das PartGG, mit dem die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung eingeführt worden ist. Bei der PartGmbB kann die Haftung für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt werden (§ 8 Abs. 4 PartGG). Hinsichtlich anderer Verbindlichkeiten (z.B. aus Arbeitsverhältnissen od...mehr

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FF 7+8/2018, Die Europäischen Güterrechtsverordnungen

Dutta/Webe 2017, 186 Seiten, 45 EUR, C.H. Beck Verlag Das europäische Familienrecht entwickelt sich jedenfalls in den Staaten weiter, die sich zur Beteiligung an der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit entschlossen haben. Es sind dies 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar Schweden, Belgien, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Spanien, Frankreich, Portugal, Ita...mehr