Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2021, Hinne, Anwaltsvergütung im Sozialrecht - Erläuterungen und Gestaltungsvorschläge für die Abrechnungspraxis

Von Rechtsanwalt Dirk Hinne. 3. Aufl., 2021. Nomos Verlag, Baden-Baden. 140 S., 29,00 EUR Die Vergütung des Anwalts im Sozialrecht hat einen Beigeschmack von Wahrheit. Wer von den gesetzlichen Gebühren in Sozialsachen leben soll, muss Acht geben, nicht selbst zum Sozialfall zu werden. Ungeachtet der zwischenzeitlichen Anhebung der Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2021, Gegenvorstellu... / Sachverhalt

Der 10. Senat des BSG hatte durch Beschl. v. 1.7.2020 den Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bay. LSG vom 11.2.2020 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen bestimmten Rechtsanwalt beizuordnen, abgelehnt und die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers als unzulässig verworfen. Außerdem hat der 10. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2021, Anrechnung der... / Leitsatz

Ist der Anwalt in einem sozialgerichtlichen Verfahren im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden und ergibt sich ein anteiliger Kostenerstattungsanspruch gegen die beklagte Behörde, der auch die Kosten des Widerspruchsverfahrens umfasst, so ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr nach § 58 Abs. 2 RVG so zu berechnen, dass der Anwalt nicht mehr erhält als die volle Wahl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2021, Anrechnung der... / III. Vergütungsfestsetzung gegen die Landeskasse

1. Der Antrag Anschließend beantragte der Beschwerdeführer, die aus der Staatskasse zu zahlende PKH-Vergütung für das führende Verfahren S 10 AS 421/15 (einschließlich der hinzuverbundenen Verfahren S 10 AS 422/15 und S 10 AS 423/15) auf restliche 805,93 EUR festzusetzen. Wie schon im Antrag auf Kostenfestsetzung nahm er bei der Verfahrensgebühr, die er für jedes Verfahren mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Erfolgshonorar im Einzelfall (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RVG)

Unberührt geblieben ist die bisherige Möglichkeit (§ 4 Abs. 1 S. 1 RVG a.F.), im Einzelfall ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Diese Variante ist jetzt § 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RVG geregelt. In d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert (S. 433) mit den vergütungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften. Geändert worden sind hier zum einen die Vorschriften zur Geschäftsgebühr. Es ist eine neue Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV für Inkassodienstleistung bei unstreitigen Forderungen eing...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Beschwerde und ... / b) Entscheidung über die Verfahrenskostenhilfe nach Ablauf der Beschwerdefrist

Im Regelfall erfolgt die Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nach Ablauf der Beschwerdefrist. Wird die Verfahrenskostenhilfe vollumfänglich bewilligt, beginnt mit der Bekanntgabe des VKH – Beschlusses die zweiwöchige Frist gemäß §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 234 Abs. 1 ZPO bzw. § 18 Abs. 1 FamFG.[48] Eine zusätzliche Überlegungsfrist gibt es ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 3. Das von Notaren gern betonte "weite Ermessen" besteht nicht

Gerne argumentieren die Notare mit einem "weiten Ermessen", das ihnen "bei Ausgestaltung, Umfang und Reichweite der Ermittlungen" im Zusammenhang mit dem notariellen Nachlassverzeichnis zustehe.[14] Zuzugeben ist, dass auch der Gesetzgeber von einem (allerdings nicht weiten) Ermessen des Notars bei der Verfahrensausgestaltung ausgegangen ist, dies, weil gesetzliche Verfahrens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2021, Zuständigkeit ... / III. Bedeutung für die Praxis

Entscheidungen des Großen Senats für Zivilsachen des BGH in Kostenfragen sind seltener als blaue Diamanten. Mögen die Senate des BGH in Kostenfragen abweichende Auffassungen untereinander vertreten, so scheuen sie die Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen des BGH wie der Teufel das Weihwasser. Erinnert sei an die längere Zeit andauernden unterschiedlichen Entscheidungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fortführungsprognose eines Start-ups bei voraussichtlichen Zahlungen eines Investors

Zusammenfassung Start-ups können sich im Rahmen der Überschuldungsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen darauf berufen, dass ein Investor Finanzmittel in Aussicht gestellt hat. Nach § 15b Abs. 4 S. 1 InsO (inhaltsgleich mit dem vor dem 1.1.2021 geltenden § 64 S. 1 GmbHG a. F.) muss der Geschäftsführer einer GmbH persönlich solche masseschmälernden Zahlungen erstatten, die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Anhörungsrüge ... / I. Sachverhalt

Der VGH Baden-Württemberg hatte den Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Karlsruhe vom 10.9.2020 durch Beschl. v. 19.3.2020 zurückgewiesen. Hiergegen hat der Antragsteller Anhörungsrüge eingelegt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / III. Umfang der PKH-Bewilligung

Selbst wenn das Aussetzungsverfahren nach § 199 Abs. 2 SGG gebührenrechtlich gegenüber dem dazugehörigen Beschwerdeverfahren eine eigene Angelegenheit darstelle, bestünde nach den weiteren Ausführungen des Hess. LSG für die Prozessbevollmächtigte der Antragsteller kein Vergütungsanspruch aus der Staatskasse. Dies hat das LSG damit begründet, die Bewilligung von PKH für das B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Aussetzungs- und Beschwerdeverfahren ein einheitlicher Rechtszug; Bewilligung von PKH für das Beschwerdeverfahren

§§ 14, 18 Nr. 1a, 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11, 48 RVG; § 199 Abs. 2 S. 1 SGG Leitsatz Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren umfasst das Aussetzungsverfahren nicht und führt nicht zu einem Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse für das Aussetzungsverfahren. Das Aussetzungsverfahren und das Beschwerdeverfahren bilden nicht hinsichtlich des sachlichen Umfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Anhörungsrüge im PKH-Verfahren

Nr. 5400 GKG KV; § 152a VwGO Leitsatz Ein erfolgloses Anhörungsrügeverfahren ist auch in Prozesskostenhilfesachen nicht gerichtskostenfrei. Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsauffassung, wonach Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses, Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, bei einem zurückgewiesenen Anhörungsrügeverfahren, welches auf Fortführung des bei dem Verwaltungsgerichthof abgesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Entschädigung wegen überlanger Dauer des PKH-Festsetzungsverfahrens und des Erinnerungsverfahrens

§§ 55, 56 RVG; §§ 198 Abs. 6 Nr. 1, 201 Abs. 1 GVG; § 202 S. 2 SGG Leitsatz Das Prozesskostenhilfevergütungsverfahren nach § 55 RVG und ein sich anschließendes Erinnerungsverfahren stellen ein Gerichtsverfahren i.S.d. § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Für ein Vergütungsverfahren nach § 55 RVG steht dem Gericht eine Vorbereitungs- und Bedenkzeit von i.d.R. drei Monaten zu. Für ein sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Anhörungsrüge ... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist im Ergebnis zuzustimmen, sie bedarf jedoch einiger Anmerkungen. 1. Entscheidung über die Gerichtskosten Der VGH Baden-Württemberg war in seinem Beschl. v. 23.4.2021 mit der Entscheidung über die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Senatsbeschluss vom 19.3.2021 befasst. Hierüber hat der Senat auch entschieden. Er hat jedoch darüber hinaus Ausführunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Anrechnung der... / IV. Vergütungsfestsetzungsverfahren (PKH)

Geklärt ist nun auch die Frage, ob § 15a Abs. 3 RVG im Verhältnis gegenüber der Staats- bzw. Landeskasse Anwendung finden soll. Die Staats-/Landeskasse ist kein Dritter i.S.d. Vorschrift, da diese nach § 45 Abs. 1 S. 1 RVG an die Stelle des zahlungspflichtigen Mandanten tritt und Gebührenschuldner des Rechtsanwalts wird. Durch die Bewilligung von PKH wird die Staats-/Landeska...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Anhörungsrüge ... / IV. Ausführungen zu den Gerichtskosten

Einer Festsetzung des Streitwertes bedarf es nach Auffassung des VGH Baden-Württemberg nicht, da für die hier getroffene Entscheidung die streitwertunabhängige Festbetragsgebühr nach Nr. 5400 GKG KV i.H.v. 66,00 EUR anfalle. Im Anschluss hieran hat der VGH weitere Ausführungen zur Kostenpflicht der Anhörungsrüge gemacht. Ein erfolgloses Anhörungsrügeverfahren sei auch in PKH...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / b) Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 223 Die staatliche Hilfe bei der Verfolgung rechtlicher Interessen in der Form der Beratungs-, Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe ist eine besondere Art der Sozialhilfe auf dem Gebiet des gerichtlichen Rechtsschutzes. Rz. 224 Ein Antragsteller ist wegen des für die Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 SGB XII) und die Prozesskostenhilfe (§ 115 ZPO) gleichermaßen geltenden Nachrangpri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Anhörungsrüge ... / III. Kostenentscheidung

Der VGH Baden-Württemberg hat dem Antragsteller die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens auferlegt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Anhörungsrüge ... / II. Zulässigkeit der Anhörungsrüge

Nach Auffassung des VGH Baden-Württemberg ist die Anhörungsrüge des Antragstellers statthaft und auch form- und fristgerecht erhoben worden. Sie hatte jedoch in der Sache deshalb keinen Erfolg, weil der Antragsteller entgegen § 152a Abs. 2 S. 6 VwGO das Vorliegen einer Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht dargelegt hatte. Hierzu hätte er – so fä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / I. Sachverhalt

Die Antragsteller begehrten in einem Verfahren vor dem SG Frankfurt/Main Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während dieses Verfahrens beantragten sie Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH). Das SG Frankfurt/Main sprach den Antragstellern durch Beschl. v. 12.4.2017 Leistungen nach dem AsylbLG für rund zw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Ausschlussfris... / I. Sachverhalt

Der ehemalige Beschuldigte/Kläger hat beim LG die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für das Betragsverfahren nach dem StrEG zur Geltendmachung einer Entschädigung wegen erlittener Untersuchungshaft beantragt. Der Kläger befand sich vom 10.8.2018 bis 3.1.2019 in Untersuchungshaft. Das AG hat ihn mit Urt. v. 22.5.2019 von dem Strafvorwurf freigesprochen und zugleich fes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Umfang der Bes... / I. Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und eine Adhäsionsentscheidung getroffen. Der das Urteil mit der Sachrüge angreifende Angeklagte hat beantragt, ihm für die Revisionsinstanz zur Verteidigung gegen den Adhäsionsantrag Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung seiner Verteidigerin zu bewilligen. Der Antrag hatte keinen Erfolg.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Gegenvorstellu... / I. Sachverhalt

Der 10. Senat des BSG hatte durch Beschl. v. 1.7.2020 den Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bay. LSG vom 11.2.2020 Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen und einen bestimmten Rechtsanwalt beizuordnen, abgelehnt und die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers als unzulässig verworfen. Außerdem hat de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Anhörungsrüge ... / Leitsatz

Ein erfolgloses Anhörungsrügeverfahren ist auch in Prozesskostenhilfesachen nicht gerichtskostenfrei. Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsauffassung, wonach Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses, Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, bei einem zurückgewiesenen Anhörungsrügeverfahren, welches auf Fortführung des bei dem Verwaltungsgerichthof abgeschlossenen Prozesskostenhilfeverfahren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Entschädigung ... / I. Sachverhalt

Der Kläger begehrte vor dem LSG Berlin-Brandenburg eine Entschädigung wegen überlanger Dauer des vor dem SG Berlin geführten Erinnerungsverfahrens, in dem es um die Absetzung der von ihm geltend gemachten PKH-Anwaltsvergütung ging. Der Kläger, der Rechtsanwalt ist, vertrat in dem vor dem SG Berlin gegen das Jobcenter Berlin-Pankow geführten Verfahren die Klägerin. Das SG hat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Anrechnung der... / 2. Anrechnung über tatsächlich erhaltene Geschäftsgebühr

Bereits seit Längerem wird dieser Grundsatz aufgebrochen bzw. eine derartige Rspr. aufgegeben: Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV hat demnach nur i.H.d. Hälfte der tatsächlichen erstatteten und nicht entstandenen Geschäftsgebühr zu erfolgen.[6] Auch die Befürworter dieser Rechtsauffassung halten der Gegenmeinung die Systemati...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Umfang der Bes... / II. Umfang der Bestellung

Dem Angeklagten stehe – so der BGH – keine PKH zu. Denn ihm sei bereits eine Pflichtverteidigerin beigeordnet. Diese Beiordnung erstrecke sich auf das Adhäsionsverfahren. 1. Streitstand Die Frage, ob bei bereits bestehender Pflichtverteidigung PKH für das Adhäsionsverfahren gewährt und der Verteidiger insoweit beigeordnet werde, sei umstritten. Während einerseits angenommen we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Entschädigung ... / II. Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Dauer

1. Gesetzliche Grundlagen Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird gem. § 198 Abs. 1 S. 1 GVG angemessen entschädigt. Nach § 198 Abs. 1 S. 2 GVG richtet sich die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / II. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 48 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse ausschließlich nach den Beschlüssen, durch die die PKH bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Das Hess. LSG weist darauf hin, dass diese Beiordnung die Tätigkeit als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Hess. LSG dürfte zutreffend sein. 1. Gebührenrechtliches Die Prozessbevollmächtigte der Antragsteller hatte sich für ihre Auffassung, ihr stünden im Aussetzungsverfahren nach § 199 Abs. 2 SGG gesonderte Gebühren und Auslagen zu, auf die Bestimmung des § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG berufen. Danach sind besondere Angelegenheiten jedes Verfahren über Anträge nach den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / Leitsatz

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren umfasst das Aussetzungsverfahren nicht und führt nicht zu einem Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse für das Aussetzungsverfahren. Das Aussetzungsverfahren und das Beschwerdeverfahren bilden nicht hinsichtlich des sachlichen Umfangs der Prozesskostenhilfebewilligung ausnahmsweise einen einheitlichen Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Entschädigung ... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine Entscheidung, die auch nur Richter treffen können, die jeden Monat ihre nicht gerade geringe Besoldung aus der Staatskasse erhalten. Deshalb können Richter kaum ermessen, dass ein Rechtsanwalt, der – anders als ein Richter – noch aus seinen Einnahmen ein Büro mit meist mehreren Angestellten finanzieren muss, auf den zügigen Eingang der ihm zustehenden Vergütung angewies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 1. Sichbedürftigmachen – zwischen "Sozialhilfe"-Regress und Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)

Rz. 138 Grundsicherung = Sicherung eines Existenzminimums beruht auf dem Prinzip der Menschenwürde und der Solidarität. Deshalb wird im Regelfall im Recht des sozialen Nachteilsausgleichs nicht danach gefragt, warum der Betroffene bedürftig i.S.d. Gesetzes ist.[119] Das BVerfG führt dazu aus: "Das Sozialstaatsprinzip verlangt staatliche Vor- und Fürsorge auch für jene, die a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Die Änderungen der Anwaltsvergütung durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, NJW 2021, 2313 In seinem Beitrag erörtert der Autor die Änderungen im RVG, die durch das in der Überschrift genannte Gesetz mit Wirkung zum 1.10.2021 eingeführt worden sind. Diese Änderungen haben ihre Grundlage in der Absicht des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / IV. Gegenwärtigkeitsprinzip

Rz. 42 Eines der wichtigsten Strukturprinzipien nachrangiger Gesetze ist das Gegenwärtigkeitsprinzip.[71] Damit löst sich eine Vielzahl praktisch relevanter Notfälle. Es dürfen in der Sozialhilfe immer nur die tatsächlich zur Verfügung stehenden und zur Bedarfsdeckung geeigneten Mittel[72] für den gegenwärtigen Bedarf berücksichtigt werden. Es kommt dementsprechend darauf an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Beispiel: "Hartz-IV"-Bezieher (Grundsicherung/Sozialgeld SGB II)

Rz. 188 Wäre der tragende Punkt für ein Behindertentestament wirklich die bisher erbrachte Lebensarbeitsleistung der Eltern von Menschen mit Behinderung und die Vorsorge dieser Eltern für den Fall einer Reduzierung der staatlichen Leistungen, so müsste man eine Vergleichbarkeit der Fälle ohne jedes "Wenn und Aber" ablehnen.[222] Letztlich geht es beim sog. Bedürftigentestame...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Das Hausgrundstück von angemessener Größe, § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II

Rz. 133 Im Zusammenhang mit dem Wunsch, etwas zu verschenken oder zu vererben, sind das selbstgenutzte Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II von besonderer praktischer Bedeutung. Der Wunsch, das Hausgrundstück als Familienheim zu erhalten, ist bei der Prüfung der Angemessenheit nach § 12 Abs. 3 S. 1 N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Behinderte Kinder und die Beihilfeberechtigung

Rz. 84 So wie Beamte und ihre Ehegatten und Lebenspartner bei Pflegebedürftigkeit in der Regel nicht sozialhilfebedürftig werden, so kann das auch für die notwendigen Pflegekosten ihrer behinderten – ggf. auch erwachsenen – Kinder gelten. Dies wird nachfolgend beispielhaft an den Normen der Bundesbeihilfeverordnung erläutert. Rz. 85 Die berücksichtigungsfähigen Personen werde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Ausschlussfris... / II. Ausschlussfrist ist versäumt

Das LG hat den Antrag auf Bewilligung von PKH zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 ZPO). Der Anspruch auf Entschädigung für die Untersuchungshaft sei nach § 12 StrEG ausgeschlossen, nachdem der Kläger ihn nicht binnen Jahresfrist ab Rechtskraft der Entscheidung über die Entschädigung dem Grunde nach gelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Gerichtskosten bei Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe

§ 66 Abs. 1 GKG; Nr. 5502 GKG KV; § 154 Abs. 2 VwGO; § 127 Abs. 4 ZPO Leitsatz Im Beschwerdeverfahren fallen anders als im Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz Gerichtskosten (Festgebühr) an. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 10.2.2020 – 2 F 38/20 I. Sachverhalt Das VG des Saarlandes hatte den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) abgelehnt. Die hierg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Gerichtskosten... / I. Sachverhalt

Das VG des Saarlandes hatte den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) abgelehnt. Die hiergegen vom Kläger eingelegte Beschwerde hat das OVG des Saarlandes durch Beschl. v. 8.1.2020 zurückgewiesen. Hieraufhin hat die Kostenbeamtin gegen den Kläger eine Festbetragsgebühr nach Nr. 5502 GKG KV i.H.v. 60 EUR angesetzt. Mit seiner hiergegen gerichteten Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2021, Forderungsausf... / E. Haftung des Versicherers bzw. des Versicherungsmaklers aus der so genannten Quasideckung

Gelangt man nach der Befragung des Mandanten zu der Feststellung, dass eine Fahrerschutzversicherung oder aber eine Forderungsausfallversicherung nicht in den Versicherungsvertrag eingeschlossen wurde, stellt sich regelmäßig die weitergehende Frage, ob nicht gleichwohl Ansprüche gegenüber dem Versicherer bzw. dem Versicherungsmakler geltend zu machen sind, weil jene mögliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Keine Anfechtu... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Beklagten die Auszahlung der Mietkaution und die Zahlung weiterer Beträge verlangt. Hierfür war ihr Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt worden. Der Beklagte verteidigte sich gegen den Klageanspruch mit Schadensersatzansprüchen, zu deren Feststellung er zuvor ein selbstständiges Beweisverfahrens durchgeführt hatte. I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Gerichtskosten... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG des Saarlandes ist zuzustimmen. 1. Anfall der Festbetragsgebühr Die für Beschwerden in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit geltende und hier einschlägige Gebührenvorschrift der Nr. 5502 GKG KV entspricht der für das zivilrechtliche Verfahren vor den ordentlichen Gerichten anwendbaren Regelung in Nr. 1812 GKG KV. In beiden Fällen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Zeitschriften aktuell

RiAG Christian Schmitt, Die Aussonderung der Kosten erfolgloser Angriffs- und Verteidigungsmittel, NJW 2021, 1131 Nach der Grundregel des § 91 Abs. 1 ZPO hat die im Rechtsstreit unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Über diese Verpflichtung, die Prozesskosten zu tragen, hat das Prozessgericht gem. § 308 Abs. 2 ZPO von Amts wegen zu entscheiden. Von der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Gerichtskosten... / II. Gebührenanfall

Das OVG hat darauf hingewiesen, dass die Kostenbeamtin zu Recht gegen den Kläger die Festbetragsgebühr nach Nr. 5502 GKG KV i.H.v. 60 EUR angesetzt hat. Dieser Gebührentatbestand gelte für Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen worden ist. Diese Vorausset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider mit Fällen zur Anrechnung der Geschäftsgebühr in Zivilsachen (S. 337). Gerade hier bestehen in der Praxis Unklarheiten, wie in manchen Fällen die Anrechnung vorzunehmen ist. Der Verfasser behandelt zunächst die "einfachen" Grundfälle und stellt dann sämtliche Anrechnungskonstellationen (mehrere Geschäftsgebühren, mehrere Verfahrensgeb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2021, Prüfung des Le... / 2 Aus den Gründen:

… II 1. Zutreffend hat das BG allerdings entschieden, dass die Beklagte den Rechtsschutz nicht nach Ziffer 23.1.1 ARB verweigern kann. Es hat festgestellt, dass die Rechtsverteidigung des Versicherten in dem arbeitsgerichtlichen Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Demnach kann offenbleiben, ob sich die Beklagte nicht rechtzeitig auf den Einwand fehlender Erfol...mehr