Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungswesen

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / I. Grundlagen und Muster

Rz. 145 Für die Ausgaben der Gemeinschaft und den Aufbau der Erhaltungsrücklage wird laufend Geld benötigt, das die Miteigentümer als Vorschüsse zur Verfügung stellen müssen. Der Finanzbedarf wird gem. § 28 Abs. 1 S. 2 WEG durch den (Gesamt-)Wirtschaftsplan ermittelt, den der Verwalter einmal im Jahr jeweils für ein Kalenderjahr aufstellen muss und über den Beschluss gefasst...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / III. Fehlerfolgen und Handlungsempfehlung

Rz. 143 Ist der Vermögensbericht unvollständig oder fehlt ganz, hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch gegen die Gemeinschaft, dass ihm der Vermögensbericht erstmals oder berichtigt zur Verfügung gestellt wird. Die Beschlüsse über den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung werden dadurch nicht fehlerhaft – so die Gesetzesbegründung.[247] Für Verwalter lässt sich darau...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Sonstiges Vermögensgegenstände

Rz. 142 In Anlehnung an das Steuerrecht kann man davon ausgehen, dass geringwertige Wirtschaftsgüter unwesentlich und deshalb nicht anzugeben sind.[246] Die Grenze liegt gem. § 6 Abs. 2 EStG bei derzeit 800 EUR netto bzw. – hier relevant – 952 EUR brutto. Viele diese Wertgrenze übersteigende Vermögensgegenstände wird eine Gemeinschaft im Regelfall nicht haben, denn das Gebäu...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / c) Zinsen

Rz. 116 Zinserträge sind Einnahmen, die (selbstverständlich) in der Gesamtabrechnung auszuweisen sind. Handelt es sich um Verzugszinsen, die Schuldner der Gemeinschaft zahlten, ist die Einnahme in den Einzelabrechnungen nach MEA zu verteilen.[202] Zinsen, die mit den Mitteln der Rücklage erwirtschaftet wurden, können nach allg. M. auch ohne besonderen Beschluss in der Rückla...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / a) Gesamtabrechnung

Rz. 25 In der Gesamtabrechnung (Ist-Zahlungen) müssen alle im abgerechneten Wirtschaftsjahr eingegangenen Zahlungen der Miteigentümer, also insbesondere die Vorschüsse zur Kostentragung (sprich: die Hausgeldzahlungen gemäß Wirtschaftsplan), angegeben werden;[53] es handelt sich dabei ja um den größten Posten auf der Einnahmenseite. Eine Aufschlüsselung der Hausgeldzahlungen,...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / II. Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens

Rz. 140 Nach der Gesetzesbegründung sind (außer dem Stand der Erhaltungsrücklage, dazu vorstehend) anzugeben:mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / B. Der Vermögensbericht

Rz. 136 Nach dem mit der WEG-Reform 2020 neu eingeführten § 28 Abs. 4 WEG hat der Verwalter nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Vermögensbericht zu erstellen, der den Stand der in § 28 Abs. 1 S. 1 bezeichneten Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthält. Der Vermögensbericht ist jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen. Im Norma...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / IV. Muster

Rz. 144 Muster 8.9: Vermögensbericht gem. § 28 Abs. 4 WEG zum Stichtag 31.12.20xx Muster 8.9: Vermögensbericht gem. § 28 Abs. 4 WEG zum Stichtag 31.12.20xxmehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / a) Zahlungen (Zuführungen) zur Rücklage

Rz. 114 In der Gesamtabrechnung müssen alle im Abrechnungsjahr erfolgten Einnahmen ausgewiesen werden, demnach natürlich auch die Zahlungen, die von den Eigentümern zwecks Zuführung zur Erhaltungsrücklage geleistet werden. In den Einzelabrechnungen haben die Zahlungen auf die Erhaltungsrücklage demgegenüber nichts verloren. Sie sind keine zu verteilenden Einnahmen und erst r...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / b) Ausgaben, die aus der Rücklage finanziert wurden

Rz. 115 Wird der Rücklage – aus welchen Gründen auch immer, berechtigt oder unberechtigt – Geld entnommen, müssen die betreffenden Ausgaben zwangsläufig in der Gesamtabrechnung auftauchen. Dort wird allerdings nicht zwingend darauf hingewiesen, dass die betreffende Ausgabe aus der Rücklage entnommen wurde. Sinnvollerweise sollten deshalb auch die rücklagenfinanzierten Ausgab...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Finanz- und Rechnungswesen

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 6. Beitragsrückstände

Rz. 31 Bleibt ein Wohnungseigentümer im abgerechneten Wirtschaftsjahr Vorschüsse (Hausgeldzahlungen) schuldig, wirkt sich dieser Umstand auf das Ergebnis seiner Einzelabrechnung nicht aus. Dieses wird anhand der Soll-Zahlungen gemäß Wirtschaftsplan ermittelt und lässt nur eine Forderung in Höhe der Abrechnungsspitze entstehen; Hausgeldrückstände sind insofern irrelevant. Die...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Wirtschaftsjahr, Fortgeltungsklausel, Zahlungsmodalitäten

Rz. 154 Gem. § 28 Abs. 1, 2 und 4 WEG ist der für den Wirtschaftsplan und die Abrechnung maßgebliche Zeitraum "das Kalenderjahr" (= Zeitraum 1.1. – 31.12.). Wenn nicht die Gemeinschaftsordnung eine abweichende Wirtschaftsperiode vorgibt oder ermöglicht (was nur selten der Fall ist), ist diese Regelung zwingend. Trotzdem legen viele Verwalter ihrem Rechnungswesen abweichende ...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 1. Übersicht

Rz. 1 Gem. § 28 Abs. 2 WEG muss der Verwalter einmal im Jahr für das Vorjahr eine Jahresabrechnung (Abrechnung über den Wirtschaftsplan) aufstellen, auf deren Grundlage die Gemeinschaft über Nachschüsse bzw. Anpassung der Vorschüsse (Guthaben) beschließt (zum Verwalterwechsel (→ § 8 Rdn 124). Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, weshalb die Textform genügt (→ § 7 Rd...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / b) Hausgeldrückstände und Erwerberhaftung

Rz. 39 Beispiel Wohnungseigentümer V muss laut Wirtschaftsplan im Jahr 2021 monatlich 250,00 EUR Hausgeld (Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan) bezahlen. Seit Mai 2021 (einschließlich) zahlt er kein Hausgeld mehr. Außerdem hat er den Nachschuss gemäß der im April 2021 beschlossenen Jahresabrechnung für 2020 i.H.v. 500,00 EUR nicht bezahlt. Am 20.6.2021 verkauft V seine Wohnu...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / d) Vorgehen bei Nutzerwechsel

Rz. 87 Bei einem Nutzerwechsel hat der Gebäudeeigentümer gem. § 9b HeizKV eine Zwischenablesung und eine entsprechende Zwischenabrechnung vorzunehmen. Darauf angewiesen sind nur der oder die vom Nutzerwechsel betroffenen Wohnungseigentümer: Der vermietende Wohnungseigentümer braucht die Zwischenabrechnung nach einem Mieterwechsel zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung;[...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 1. Aufstellung und Beschluss des Wirtschaftsplans

Rz. 151 Für die Vorbereitung der Beschlussfassung gilt beim Wirtschaftsplan prinzipiell das Gleiche wie bei der Jahresabrechnung. Der Wirtschaftsplan wird vom Verwalter "aufgestellt", d.h. als Entwurf beschlussfähig vorbereitet. (Zum Rechtsschutz bei Untätigkeit → § 8 Rdn 126). Nach der Prüfung durch den Verwaltungsbeirat (→ § 11 Rdn 10) muss der Entwurf den Miteigentümern ü...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / b) Einzelabrechnung

Rz. 26 In der Einzelabrechnung ist eine Aufstellung der für die abgerechnete Wohnung geleisteten Vorschüsse eigentlich nicht erforderlich. Die Einzelabrechnung dient "nur" der Kostenverteilung und der Ermittlung der Abrechnungsspitze, und dafür sind nicht die tatsächlich geleisteten, sondern die geschuldeten Zahlungen maßgeblich. Aber zur vollständigen Rechnungslegung gehört...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 4. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 91 § 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen. Wohnungseigentümer können (selbstverständlich) bezüglich der für ihre Wohnung anfallenden steuerbegünstigten Ausgaben Steuerermäßigungen beantragen. Sie können das (anteilig) auch für die von der WEG beauftragten und bezahlten Aufw...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / IV. WEG-Jahresabrechnung und Betriebskostenabrechnung bei vermieteter Wohnung

Rz. 117 Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung muss gegenüber seinem Mieter jährlich die Betriebskosten abrechnen. Diese millionenfach praktizierte Angelegenheit war bis zur WEG-Reform 2020 nicht immer unproblematisch, sondern teilweise hoch umstritten. Die Probleme sind aber inzwischen im Wesentlichen eliminiert. Die ehedem gravierendste Divergenz zwischen Jahres- und Bet...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft

Rz. 133 Ein Wohnungseigentümer kann es nicht verhindern, wenn seine Gemeinschaft sich mit einer unzureichenden, insbesondere unschlüssigen Jahresabrechnung begnügt und diese beschließt, obwohl womöglich zudem der Vermögensbericht fehlt. Rechtsschutz durch Anfechtung kann er kaum erlangen (→ § 8 Rdn 122). Aber der einzelne kann die Gemeinschaft zu einer ordnungsmäßigen Verwal...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / a) Übersicht

Rz. 63 Für die Abrechnung der Heizkosten gelten die zwingenden Bestimmungen der zum 1.12.2021 novellierten Heizkostenverordnung (HeizKV), von denen durch Beschlüsse und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer nicht abgewichen werden kann (§§ 1 Abs. 2 Nr. 3, 2 HeizKV).[119] Regelungsziel der HeizKV ist die Energieeinsparung, und das Mittel zum Erreichen dieses Ziels ist die Vor...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / c) Exkurs: Verbuchung von Beitreibungskosten und Zahlungseingängen beim Hausgeldinkasso

Rz. 29 Ein häufig gemachter Fehler besteht darin, bei Hausgeldrückständen alle im Zuge eines Inkassoverfahrens anfallenden Ausgaben (insbes. Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) als Sollstellung auf das "Personenkonto" des betreffenden Wohnungseigentümers zu buchen – und jegliche Zahlungen des betreffenden Wohnungseigentümers ebenfalls. Hausgeldforderungen und Beitreibungskost...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 6. Zahlungspflichten einzelner Miteigentümer und "direkte Zuordnung" (Einzelbelastung)

Rz. 99 In diesem Abschnitt geht es um Ausgaben der Gemeinschaft, die in der Jahresabrechnung nicht auf alle Eigentümer verteilt, sondern (nur) einem Wohnungseigentümer in seiner Einzelabrechnung belastet werden (sog. Einzelbelastung oder Sonderbelastung oder direkte Zuordnung). Beispiele a) Miteigentümer A bleibt Hausgeld rückständig und wird vom Verwalter gemahnt. Für die Ma...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 5. Umsatzsteuer

Rz. 96 Miteigentümer, die ihr Teileigentum gewerblich nutzen (sei es in Eigennutzung, sei es durch Vermietung an einen Gewerbetreibenden), erwarten vom WEG-Verwalter häufig eine Jahresabrechnung, die ihnen den Vorsteuerabzug ermöglicht. Das ist im Prinzip möglich: Denn die hier interessierenden umsatzsteuerpflichtigen Leistungen (Heizung, Handwerker, Verwalter) werden von de...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Außerplanmäßiger Zugriff auf die Rücklage – das Liquiditätsproblem

Rz. 111 Es ist unvermeidlich, dass es im Laufe des Jahres zu Zahlungspflichten der Gemeinschaft kommt, die im Wirtschaftsplan nicht oder nicht in dieser Höhe vorgesehen sind oder für die das im Wirtschaftsplan vorgesehene Geld noch nicht auf dem Gemeinschaftskonto vorhanden ist. So kann es sein, dass eine Rechnung für eine beauftragte Erhaltungsmaßnahme höher ausfällt als im...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / a) Abrechnung

Rz. 34 Ein Eigentümerwechsel spielt für die WEG-Jahresabrechnung keine Rolle; vor allem findet keine zeitanteilige Aufteilung der Kosten zwischen dem Voreigentümer und dem Erwerber statt. Dass eine solche Aufteilung normalerweise im Kaufvertrag vereinbart wird, spielt für die Jahresabrechnung keine Rolle. Die Jahresabrechnung erfolgt wohnungsbezogen, nicht personenbezogen. D...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / III. Anfechtung des Beschlusses

Rz. 164 Der Beschluss des Wirtschaftsplans (genauer: der Beschluss über die Begründung von Vorschusspflichten) widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Höhe der Vorschüsse fehlerhaft ist. Dazu kann es kommen, wenn fehlerhafte Verteilerschlüssel angewandt wurden oder wenn die Planansätze viel zu hoch oder viel zu niedrig kalkuliert wurden. Bei der Anfechtung ist aber...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / I. Angaben zum Stand der Rücklagen

Rz. 137 Zu den Rücklagen findet sich in der Gesetzesbegründung folgende Erläuterung: "Der Vermögensbericht muss den Stand der Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG) und etwaiger durch Beschluss vorgesehener Rücklagen enthalten. Anzugeben ist jeweils der Ist-Stand des tatsächlich vorhandenen Vermögens, das für die Erhaltung beziehungsweise andere Zwecke reserviert ist; of...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Konsequenzen der Ungültigerklärung, Rückforderung von Beitragszahlungen

Rz. 123 Durch die (rechtskräftige) Ungültigerklärung des Abrechnungsbeschlusses entfällt der Rechtsgrund für zwischenzeitlich geleistete Zahlungen auf die jeweiligen Abrechnungsergebnisse. Die Eigentümer, die auf der Grundlage der aufgehobenen Abrechnung Nachzahlungen geleistet haben, können diese trotzdem nicht nach Bereicherungsrecht zurückverlangen.[222] Dass die Kostenve...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 1. Anspruch der Gemeinschaft gegen den Verwalter

Rz. 124 Der Verwalter ist gem. § 28 Abs. 2 S. 2 WEG verpflichtet, die Jahresabrechnung für das Vorjahr aufzustellen. Das gilt im Fall des Verwalterwechsels auch bzw. nur dann, wenn seine Bestellungszeit (sein "Amt") zum 1. Januar begonnen hat. Dann muss er die Abrechnung auf der Basis der Buchhaltung des ausgeschiedenen Vorverwalters fertigen; diese Aufgabe wird ihm dadurch ...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 3. Allgemeine Anforderungen

Rz. 13 Obwohl die gesetzliche Grundlage (§ 28 Abs. 2 WEG) dürftig ist, stellt die Rspr. detailreich ausdifferenzierte Anforderungen an die Gestaltung der Jahresabrechnung, die nachfolgend dargestellt werden. Von diesen Vorgaben darf durch Mehrheitsbeschluss nicht abgewichen werden, was mit dem ansonsten hochgehaltenen Grundsatz der Selbstverwaltung schwer zu vereinbaren ist....mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / D. Die Sonderumlage

Rz. 167 Wenn die Ansätze des Wirtschaftsplanes unrichtig waren oder durch neue Tatsachen überholt wurden, kann als Nachtrag zum Jahreswirtschaftsplan eine Sonderumlage beschlossen werden.[277] Beispiel Die Durchführung von Sanierungsarbeiten ist teurer als geplant. Oder: Im Haus tritt plötzlich ein Wasserschaden auf. Die Durch- bzw. Fortführung der erforderlichen Arbeiten mus...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 1. Der Verteilerschlüssel und die Möglichkeit seiner Änderung

Rz. 45 Für die Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten i.S.v. § 16 Abs. 2 S. 1 WEG auf die Miteigentümer gilt allgemein Folgendes:mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / c) Ablesung und Abrechnung

Rz. 79 Messgeräte unterliegen der Eichpflicht. Wärmemengen- und Warmwasserzähler (nicht aber Heizkostenverteiler) müssen alle 6 Jahre geeicht werden.[147] Um die fristgerechte Eichung oder den Austausch der Messgeräte innerhalb der Eichfristen muss sich – wenn einer beauftragt ist – der Messdienstleister kümmern (→ § 8 Rdn 63). Aber auch die Verwendung ungeeichter Zähler (in...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / E. Beschlüsse in Geldangelegenheiten und zur Kostenverteilung gem. §§ 16 Abs. 2 S. 2, 28 Abs. 3 WEG

Rz. 177 Nach § 21 Abs. 7 WEG a.F. konnten die Wohnungseigentümer die Regelung der Art und Weise von Zahlungen, der Fälligkeit und der Folgen des Verzugs sowie der Kosten für eine besondere Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für einen besonderen Verwaltungsaufwand mit Stimmenmehrheit beschließen. In der Variante "Regelung der Kosten für einen besonderen Verwaltungs...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 1. Allgemeines

Rz. 105 Die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage (bis zur WEG-Reform 2020 "Instandhaltungsrückstellung") gehört gem. § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, auf die jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch hat (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG). Die in der Praxis übliche Kurzbezeichnung lautet seit eh und je "Rücklage". Der Zweck der Erhaltungsrücklage ist...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Beschlussfassung

Rz. 5 Nach jetzigem Recht wird nicht mehr die Abrechnung, sondern werden Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse beschlossen (→ § 8 Rdn 21); die Jahresabrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnungen) dient nur der Vorbereitung des Beschlusses.[5] In welcher Höhe Zahlungspflichten bestehen, ergibt sich aber nach wie vor aus den Einzelabrechnungen bzw. aus einer Zusammenfassu...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 1. Grundlagen

Rz. 120 Gem. § 28 Abs. 2 wird über Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse beschlossen; nicht "die Abrechnung", aber auf deren Grundlage. Vereinfacht kann weiterhin vom "Abrechnungsbeschluss" gesprochen werden. Der Abrechnungsbeschluss ist – wie jeder andere Beschluss auch – auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären, wenn er ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, al...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 4. Die Einzelabrechnungen

Rz. 19 In den Einzelabrechnungen wird für (fast) jede Position der gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben der auf das einzelne Wohnungseigentum entfallende Anteil ausgewiesen ("Kostenverteilung"). Das erfolgt nicht personenbezogen; es muss vielmehr für jede Sondereigentumseinheit eine Einzelabrechnung geben, auch wenn mehrere Einheiten demselben Eigentümer gehören.[36] Im...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Einzelne Kostenarten

Rz. 53 Abfallgebühren, Müllbeseitigung. Zu den "Kosten der Müllbeseitigung" gehören in erster Linie die Abfallgebühren, aber auch die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren und ähnlicher Anlangen, ferner Hausmeisterkosten für das Herausstellen der Abfallbehälter (vgl. § 2 Nr. 8 BetrKV). Kosten der Müllbeseitigung sind nur zu einem kleinen Teil Betriebskosten des Gemeinscha...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / b) Erforderliche Grundlagenbeschlüsse

Rz. 70 Die HeizKV gibt kein festes Abrechnungssystem, sondern einen Rahmen vor, der von der Eigentümergemeinschaft (und nicht vom Verwalter) durch Beschluss ausgefüllt werden muss, soweit nicht schon die Teilungserklärung Vorgaben macht. Welche Entscheidungen getroffen werden müssen, wird nachfolgend erörtert. Rz. 71 Zunächst muss festgelegt werden, zu welchem Anteil die Gesa...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Auskünfte

Rz. 258 Der Verwalter muss der Gemeinschaft jederzeit und auch ohne besonderen Anlass auf Verlangen (d.h. nach entsprechender Beschlussfassung) Auskunft über alle Verwaltungsangelegenheiten und alle Fragen zum Rechnungswesen erteilen.[361] Die Fassung eines Abrechnungsbeschlusses auf der Basis der Jahresabrechnung, die Entlastung des Verwalters oder das Ende seiner Amtszeit ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / a) Allgemeines

Rz. 131 Welche Vergütung der Verwalter für seine Leistungen beanspruchen darf, ergibt sich aus der Vereinbarung der Parteien, i.d.R. also aus dem Verwaltervertrag. Wenn es keinen Verwaltervertrag gibt und auch der Bestellungsbeschluss die Vergütung nicht regelt, hat der Verwalter Anspruch auf die übliche Vergütung (→ § 10 Rdn 225). Weil die Bezahlung fälliger Verbindlichkeit...mehr

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§ 14 Anhang / A. Verwaltervertrag

Rz. 1 Muster 14.1: Verwaltervertrag Muster 14.1: Verwaltervertrag Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Gemeinschaft – und X-Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Verwalter – wird folgender Verwaltervertrag abgeschlossen: § 1 Bestellung und Laufzeit...mehr

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§ 10 Der Verwalter / I. Bedeutung, Qualifikation und geweberechtliche Anforderungen

Rz. 1 Wie jeder Verband (zum Begriff → § 1 Rdn 28) benötigt auch die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Willensbildung und zum Handeln "Einrichtungen". Diese nennt man Organe.[1] Der Verwalter ist ein solches Organ der WEG, ebenso wie z.B. der Geschäftsführer ein Organ der GmbH ist. Theoretisch ist die Wohnungseigentümerversammlung das wichtigste Organ der Wohnungseigentümer...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.2.2 Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

Rz. 127 Während der Dienstzeitaufwand und der Netto-Zinsaufwand (bzw. Netto-Zinsertrag) auf die Netto-Schuld (bzw. den Netto-Vermögenswert) von leistungsorientierten Pensionsplänen stets im Periodenergebnis zu erfassen sind,[1] müssen die Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Pensionsplänen zum Bilanzstichtag stets im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen / 1.1.2 Ausgaben betreffen die Finanzierungsrechnung

Ausgaben hingegen betreffen nur den Bereich der Finanzierungsrechnung. Hierzu gehören Zahlungsvorgänge (Abfluss von Zahlungsmitteln) und das Entstehen von Verbindlichkeiten sowie Minderungen von Forderungen. Bezahlt der Unternehmer aus der Kasse, durch Banküberweisung oder geht er zur Finanzierung eine Verbindlichkeit ein, so handelt es sich betriebswirtschaftlich um eine Au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

Rn. 155 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach Einleitung des Verfahrens durch das BfJ wird das Ordnungsgeld zunächst angedroht, verbunden mit der Aufforderung, die vernachlässigte gesetzliche Pflicht zu erfüllen oder die Nichterfüllung durch Einspruch gegen die Verfügung zu rechtfertigen (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Rn. 156 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gleichzeitig mit der Androhung des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Permanente Inventur

Rn. 38 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Begriff "permanente Inventur" wird im Gesetz (vgl. § 241 Abs. 2) nicht ausdrücklich genannt, sondern es wird die Formulierung eines den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden anderen Verfahrens" verwandt. Die Gesetzesformulierung lässt somit der zukünftigen Fortentwicklung der Ausgestaltung des Rechnungswesens Raum (vgl. ...mehr