Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zweite Ausnahme vom (Teil-)Abzugsverbot: Hinzurechnungsbesteuerung i.S.d. § 4j Abs. 1 Satz 5 EStG

"Die Sätze 1 und 2 sind insoweit nicht anzuwenden, als auf Grund der aus den Aufwendungen resultierenden Einnahmen ein Hinzurechnungsbetrag im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des Außensteuergesetzes anzusetzen ist." a) Erfassung der Einnahmen im Hinzurechnungsbetrag Rz. 172 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Da Lizenzeinkünfte als passive Einkünfte qualifizieren, kann es zu einem N...mehr

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ZErb 10/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Dutta/Weber, Internationales Erbrecht, EuErbVO, Erbrechtliche Staa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Blumenberg/Kring, Erste Umsetzung von BEPS in nationales Recht, BB 2017, 151; Hörster, Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I, NWB 1/2017, 22; Salzmann/Heufelder, Ist die weitere Bekämpfung von "Cum/Cum-Geschäften" im grenzüberschreitenden Kontext durch den Gesetzgeber gerechtfertigt? IStR 2017, 125; Salzmann/Heufelder, Die Versagung der Entlastung von KapSt gemäß § 50j EStG – ein Beispi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichende Zurechnung (§ 4j Abs. 2 Satz 3 EStG)

"Werden die Einnahmen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten einer anderen Person ganz oder teilweise zugerechnet oder erfolgt die Besteuerung aus anderen Gründen ganz oder teilweise bei einer anderen Person als dem Gläubiger oder dem weiteren Gläubiger, ist auf die Summe der Belastungen abzustellen." a) Abweichende Einnahmenzurechnung Rz. 205...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 12 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Die in § 4j EStG im Rahmen der allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des EStG normierte Lizenzschranke ist durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.6.2017 in das EStG eingeführt worden. § 4j EStG bezweckt, den Steuerwettbewerb durch Etablierung von Präferenzregimen für Einkünfte...mehr

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zfs 10/2021, Leivtec als Me... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zulässig und hat insoweit Erfolg, als die Rechtsbeschwerde nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen war. Es ist senatsbekannt, dass zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zuständigkeitsbereich des Senats anhängig sind, die auf Geschwindigkeitsüberschreitungen beruhen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Wirkung der Tatentdeckung

Rz. 749 [Autor/Stand] Die objektive Tatentdeckung und die Kenntnis des Täters bzw. das Kennen-Müssen hiervon haben den Ausschluss der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige zur Folge. a) Sachlicher Umfang der Sperrwirkung Rz. 750 [Autor/Stand] Für den Stpfl., der erfährt, dass eine der von ihm begangenen Steuerverkürzungen aufgedeckt worden ist, kann die Frage, ob er wegen...mehr

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ZErb 10/2021, Zu überrasche... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin, Tochter und Alleinerbin der am 11.6.2019 verstorbenen Erblasserin K. S. (Anlage K 2), begehrt von der beklagten … die Auszahlung eines Guthabens, das auf dem der Erblasserin gehörenden X. zu einem Prämiensparkonto mit der Nr. ausgewiesen ist. Am 17.10.2000 schlossen die Erblasserin und die Beklagte einen Prämiensparvertrag, zu dem die Konto-Nr. 0000000000 verg...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Berechnun... / 2 Gründe

II. 1. Die weitere Beschwerde der Betroffenen ist zulässig gemäß § 81 Abs. 4 S. 1 GNotKG, nachdem sie das Landgericht im angefochtenen Beschl. v. 8.4.2021 zugelassen hat. An diese Zulassung ist der Senat gebunden (§ 81 Abs. 3 S. 3, Abs. 4 S. 4 GNotKG). Die weitere Beschwerde wurde gemäß § 81 Abs. 5 S. 4 GNotKG beim Landgericht eingelegt. Sie ist nicht an eine Frist gebunden un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, DStR 2004, 1766; Jochum, Zur einkommensteuerlichen Behandlung von erstmaliger Berufsausbildung, Erststudium und Promotion, DStZ 2005, 260; Prinz, Bildungsaufwendungen im Ertragsteuerrecht: Koordinatenverschiebung durch den BFH, Rspr-Durchbrechung durch den Gesetzgeber, FR 2005, 229; Rimmler, Berufliche Bildungsaufwendunge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Betrieb/Betriebsangehörige

Rz. 484 [Autor/Stand] Problematisch erscheint die persönliche Reichweite der Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO bei – nicht zum Kreis der in § 14 StGB genannten gesetzlichen Vertreter oder Beauftragten in leitender Funktion zählenden – Betriebsangehörigen, soweit diese (Mit-)Täter oder Teilnehmer einer betriebsbezogenen Steuerhinterziehung sind (z.B. Buc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Mit § 4k EStG werden die Regelungen der Art. 9 und 9b ATAD in innerstaatliches Recht umgesetzt. Ergänzende Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen finden sich in § 8b Abs. 1 Satz 3 KStG n.F., § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG n.F. und § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 EStG n.F. [2] Zielsetzung des § 4k EStG ist es, zumindest eine Einmal...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Zeitliche Anwendung

Rz. 9 [Autor/Stand] Rückwirkende Anwendung. Nach § 52 Abs. 8c Satz 1 EStG i.d.F. des ATADUmsG ist § 4k EStG erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 entstehen. Aufwendungen, die rechtlich bereits vor dem 1.1.2020 verursacht wurden, gelten nur insoweit als nach dem 31.12.2019 entstanden, als ihnen ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Darlehensvertrag, Mietvert...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Selbstanzeige eines Mittäters oder Teilnehmers

Rz. 188 [Autor/Stand] An die Selbstanzeige eines Mittäters oder Teilnehmers sind grundsätzlich die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die eines Alleintäters[2]; d.h. er hat der FinB nicht nur Angaben über die Art und Weise seiner Mitwirkung zu machen, sondern auch über Art und Umfang der Steuern, an deren Hinterziehung er beteiligt war (i.S.d. Erläuterungen in Rz. 159 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zurückweisung wegen Unbegründetheit

Rz. 146 [Autor/Stand] Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls kann sowohl aus tatsächlichen als auch aus rechtlichen Gründen als unbegründet zurückgewiesen werden. Rz. 146.1 [Autor/Stand] In tatsächlicher Hinsicht ist der Antrag unbegründet, wenn er auf einer so unzureichenden Ermittlungsgrundlage beruht, dass der Richter einen hinreichenden Tatverdacht nicht annehmen kann (...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / III. Nichtfamiliensachen

Wegen des besonderen Verfahrensregimes für Familiensachen gemäß §§ 111 ff. FamFG können Nichtfamiliensachen nicht zusammen mit einer Familiensache im Wege objektiver Klagehäufung oder im Wege eines Widerantrags geltend gemacht werden. Denn es handelt sich nicht um dieselbe Prozessart i.S.v. § 260 ZPO. Zu den Nichtfamiliensachen zählen gemäß § 266 Abs. 1 FamFG z.B. Verfahren e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Konkretisierung des Tatverdachts

Rz. 634 [Autor/Stand] Umstritten ist, wann eine "Tatentdeckung" i.S.d. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO anzunehmen ist. Eine Ansicht vertritt eine weite Auslegung des Entdeckungsbegriffs und lässt es genügen, wenn aufseiten des Entdeckers weniger oder so viel an Erkenntnissen vorhanden ist, wie zur Einleitung eines Strafverfahrens erforderlich ist (sog. Anfangsverdacht)[2]. Dana...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Double Deduction-Inkongruenzen (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach den vorstehenden Absätzen vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die Aufwendungen auch in einem anderen Staat berücksichtigt werden." Rz. 71 [Autor/Stand] Allgemeines. Mit § 4k Abs. 4 Satz 1 bis 4 EStG werden Art. 9 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 141 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Den Hinterbliebenen-Pauschbetrag kann nur erhalten, wem laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind. § 33b Abs 4 S 1 EStG nennt die einzelnen Hinterbliebenenbezüge. Im Einzelnen kommen folgende Leistungen in Betracht: Leistungen nach dem BundesversorgungsG – BVG (Nr 1). Hierzu gehören die Witwenrente (§ 38 BVG), Geschiedenen-Witwenr...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 2. Bemessung der Wahlanwaltsgebühr

Bei der Bemessung der Höhe der Gebühr sind über § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[86] Zu beachten ist, dass zur Bemessung der Grundgebühr nur die dem Abgeltungsbereich der Grundgebühr unterfallenden Tätigkeiten herangezogen werden. Alle anderen Tätigkeiten sind bei der Bemessung der daneben entstehenden Verfahrensgebühr zu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Form der Selbstanzeige

Rz. 144 [Autor/Stand] Eine besondere Form schreibt das Gesetz für die Berichtigungserklärung nicht vor, insb. braucht die Selbstanzeige nicht – wie etwa die ursprüngliche oder unterlassene Steuererklärung – auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 150 AO) abgegeben zu werden[2]. Sie kann schriftlich, mündlich [3], per Telefax oder fernmündlich [4], per E-Mail oder zu Protokoll...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / k) Selbstanzeige durch Schätzung bei mangelhafter Buchführung?

Rz. 253 [Autor/Stand] Für Steuerhinterzieher, deren Buchführung mangelhaft oder unvollständig ist, stellt sich die Frage, ob sie nicht wenigstens dadurch wirksam Selbstanzeige erstatten können, dass sie der FinB Tatsachen mitteilen, die dieser eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ermöglichen. Diese Frage ist durchaus umstritten. Überwiegend wird sie selbst dann bejaht, w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Begriff des Erscheinens

Rz. 451 [Autor/Stand]"Erschienen" ist der Amtsträger zur steuerlichen Prüfung oder Ermittlung, wenn er an dem Ort ankommt, an dem die Prüfung durchgeführt werden soll [2]. Darunter ist nach h.M. ein physisches Erscheinen zu verstehen. Die bloße (telefonische oder schriftliche) Ankündigung des Besuchs des Betriebsprüfers oder der Erhalt der Prüfungsanordnung (vgl. §§ 196, 197 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Sekundärregelung: Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen in Outbound-Situationen (Satz 2)

"Handelt es sich bei dem Gläubiger der Erträge im Sinne des Satzes 1 um einen unbeschränkt steuerpflichtigen, unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafter einer ausländischen vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder um eine Personengesellschaft, an der ein solcher Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, gilt § 39 Absatz 2 Nummer 2 der Abgabenordnung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel bei importierter Besteuerungsinkongruenz (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach den vorstehenden Absätzen vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als den aus diesen Aufwendungen unmittelbar oder mittelbar resultierenden Erträgen Aufwendungen gegenüberstehen, deren Abzug beim Gläubiger, einem weiteren Gläubiger oder einer a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.3 Tatsächlich erfolgte Zuständigkeitszentralisierung

Rz. 14 Die Zuständigkeitszentralisierung bei den Hauptzollämtern [1] ergibt aus der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter v. 18.11.2019.[2] Einer Zustimmung der Verordnung durch den Bundesrat bedarf es nach § 387 Abs. 2 S. 3 AO nicht. Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftate...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Kenntnis von dem "Erscheinen"?

Rz. 463 [Autor/Stand] Anders als in § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 AO ist der Beginn der Ausschlusswirkung nicht davon abhängig, dass der Täter von dem Ausschlussgrund Kenntnis erhält. Das Erfordernis eines subjektiven Merkmals ist abzulehnen (s. Rz. 418 f., 32 ff.). Allein das objektive Erscheinen des Amtsträgers ist ausschlaggebend. Es ist deshalb unerheblic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Steueramnestie nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Schrifttum: Bergmann/Eickmann, Die Ausschlussgründe der strafbefreienden Erklärung und Selbstanzeige im Vergleich, 2004; Götzenberger, Steueramnestie und neue Zinsbesteuerung, 2004; Gotzens/Kindshofer, Die Steueramnestie, 2004; Joecks/Randt, Steueramnestie 2004/2005, Erläuterungen, Checklisten, Materialien, 2004; Kaligin, Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG, Praktikerko...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen oder Jahreserklärungen

Rz. 673 [Autor/Stand] Wie bereits in Rz. 168 ff., ausgeführt wurde, ist die verspätete Abgabe von Steueranmeldungen oder Jahressteuererklärungen als Berichtigungserklärung i.S.d. § 371 Abs. 1 AO zu werten. Fraglich ist dabei, ob die strafbefreiende Wirkung durch Tatentdeckung ausgeschlossen ist, weil wegen der Listenführung bei der FinB regelmäßig Kenntnis von der verspätete...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach § 400 AO ist den FinB das Recht einräumt, ein von ihr selbständig geführtes steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zu beenden. Die Regelung erklärt sich weitgehend aus dem Umstand, dass das BVerfG[2] das frühere steuerstrafrechtliche Unterwerfungsverfahren, das von den FinB abgewickelt wurde und sich in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Frühere Ansicht

Rz. 151 [Autor/Stand] Nach der früher herrschenden Ansicht zu § 371 AO a.F. sicherte die erste Teilerklärung dem Anzeigenden Straffreiheit, wenn zwischen ihr und der späteren Erklärung ein Ausschlussgrund eintrat[2]. Rz. 152 [Autor/Stand] Für die Anerkennung einer gestuften Selbstanzeige wurde angeführt, dass es insb. in Fällen, in denen die Tat mehrere Jahre zurückliegt, für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vom Pauschbetrag erfasste Aufwendungen

Rn. 64 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Den Behinderten-Pauschbetrag kann geltend machen, wer Aufwendungen für einen behinderten Menschen hat. Dem Grund nach muss es sich um eine ag Belastung handeln. Aus der Funktion des Pauschbetrages folgt, dass § 33b Abs 1–3 EStG nur den laufenden typischen und unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängenden Mehraufwand bei einem behinderten...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zweck des Erscheinens

Rz. 465 [Autor/Stand] Die Ausschlusswirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO greift nur ein, wenn der Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erschienen ist. a) Erfordernis der Prüfungsabsicht Rz. 466 [Autor/Stand] Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO greift nur ein, wenn der Amtsträger mit seinem Erscheinen ernsthaft die Absicht verfolgt, eine Prü...mehr

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zfs 10/2021, Verzug des Kfz-Haftpflichtversicherers mit der Schadenregulierung

Hinweis Wir haben Ihnen gegenüber den Schadenhergang mit Schreiben vom … geschildert und eine Bezifferung der Schadenpositionen vollständig mit Schreiben vom … unter Beifügung der Belege beziffert. Alle für die Schadensregulierung notwendigen Informationen liegen Ihnen damit vor. Wenn Sie nicht bis zum … in die Regulierung eintreten, werden wir Klage erheben. Erläuterung: Wie ...mehr

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AGS 10/2021, Beiordnung ein... / III. "Mehrkosten" nicht "Kosten"

Die beschwerdeführende Anwältin hat insoweit Recht, als ein Unterschied besteht, ob die Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Anwalts bis zur Höhe der "Kosten" eines Verkehrsanwalts übernommen werden oder bis zur Höhe der "Mehrkosten" eines Verkehrsanwalts. Sie hat allerdings den Umfang ihrer Beiordnung verkannt. Die beigeordnete Anwältin ist offenbar davon ausgegangen, ...mehr

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / II. Änderungen für genehmigungsbedürftige Geschäfte

Die Tatbestände der genehmigungsbedürftigen Geschäfte werden zentral in den §§ 1848 – 1854 BGB n.F. im Betreuungsrecht geregelt. Auf diese verweisen – in unterschiedlichem Umfang – die §§ 1643, 1799 BGB n.F. für genehmigungspflichtige Geschäfte der Eltern oder des Vormunds. Der hier untersuchte Fall des § 1822 Nr. 3 BGB erhält mit § 1852 BGB n.F. künftig eine eigene Norm. § 1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Punktuelle Effektivbelastung (§ 4j Abs. 2 Satz 2 EStG)

"Bei der Ermittlung, ob eine niedrige Besteuerung vorliegt, sind sämtliche Regelungen zu berücksichtigen, die sich auf die Besteuerung der Einnahmen aus der Rechteüberlassung auswirken, insbesondere steuerliche Kürzungen, Befreiungen, Gutschriften oder Ermäßigungen." Rz. 195 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Gemäß § 4j Abs. 2 Satz 2 EStG sind bei der Beurteilung der Frage, ob ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Fristgerechte Nachzahlung (§ 371 Abs. 3 AO)

Schrifftum: Albrecht, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit, DB 2006, 1696; App, Bedeutung allgemeiner Zahlungsfristen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige, DStR 1987, 37; Bilsdorfer, Der Nachzahlungspflichtige bei Steuerverkürzungen, BB 1981, 490; Blesinger/Schwabe, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe...mehr

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zfs 10/2021, Feststellungsk... / 2 Aus den Gründen:

1. Entgegen der Auffassung der Bekl. ist der Feststellungsantrag zulässig, insbesondere besteht ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO. Dieses kann nicht verneint werden, wenn dem konkreten, vom Feststellungsantrag betroffenen Recht des Klägers eine Gefahr der Unsicherheit droht und der erstrebte Feststellungsanspruch geeignet ist, diese Gefahr zu beseitige...mehr

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FoVo 10/2021, Keine Einigun... / 2 II. Die Entscheidung

AG folgt dem Ansinnen des Gläubigers nicht Die nach § 766 ZPO zulässige Erinnerung ist in der Sache unbegründet. Der beteiligte Gerichtsvollzieher hat sich zu Recht geweigert, eine rechtsanwaltliche Einigungsgebühr auf Gläubigerseite mit zu vollstrecken. Denn eine solche Gebühr ist durch die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers nicht entstanden. Unstreitig hat der Gerichtsvollzi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Grundgedanke und Auslegung

Rz. 629 [Autor/Stand] Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige ist gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO dann ausgeschlossen, wenn "eine der Steuerstraftaten" im Zeitpunkt der Nacherklärung "ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste". Rz. 630 [Autor/Stand] Ebenso wie die anderen Aussc...mehr

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zfs 10/2021, Keine Deckung ... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat die auf Feststellung der Eintrittspflicht der Bekl. aus einer Betriebshaftpflichtversicherung gerichtete Klage zu Recht teilweise abgewiesen, soweit es um diejenigen Wohneinheiten in dem von der Kl. errichteten Objekt geht, in denen es nicht zu einem Nässeschaden gekommen ist. 1. Der Kl. steht kein Anspruch auf Feststellung zu, dass die Bekl. aus dem zwischen den P...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Abgabe einer Einkommensteuerjahreserklärung

Rz. 172 [Autor/Stand] Auch die Abgabe der Einkommensteuerjahreserklärung kann hinsichtlich etwaiger falscher Einkommensteuervorauszahlungen bzw. -herabsetzungen gem. § 37 Abs. 3 EStG eine Selbstanzeige darstellen. Beispiel 71 A hatte mit zutreffender Begründung die Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen auf null beantragt und erwirkt, dabei aber verschwiegen, dass si...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Hinterziehungsbetrag größer 25.000 EUR (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO)

Schrifttum: Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Beyer, Die neue Rechtslage durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, AO-StB 2011, 119; Erb/Schmitt, Ausschluss der Selbstanzeige bei Hinterziehungsbeträgen über 50.000 EUR, PStR 2011, 144; Obenhaus, Die Versch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Vertrauensschutz für Altfälle (Art. 97 § 24 EGAO)

Rz. 216 [Autor/Stand] Im unmittelbaren Anschluss an die Entscheidung des BGH vom 20.5.2010 kam in der Praxis die Frage auf, wie mit Teilselbstanzeigen zu verfahren ist, die im Vertrauen auf den Fortbestand der Gesetzesauslegung durch die Rspr. (zu § 371 AO a.F.) abgegeben wurden. Der BGH selbst ging mit keinem Wort darauf ein, ob insoweit Vertrauensschutz zu gewähren ist ode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 165 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 2 EStG sieht ein Abzugsverbot für drei verschiedene Tatbestände vor. Betroffen sind freiwillige Zuwendungen (§ 12 Nr 2 EStG Alt 1), Zuwendungen auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (§ 12 Nr 2 EStG Alt 2) und Zuwendungen an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / j) Auswirkungen steuerlicher Korrekturen auf eine vorangegangene Selbstanzeige

Rz. 252 [Autor/Stand] Da eine Selbstanzeige nur dann wirksam ist, wenn sie insb. die unrichtigen Angaben vollständig korrigiert, führt ein nachträglicher Widerruf von Angaben in einer Selbstanzeige zu deren Unwirksamkeit.[2] Im Umfang der widerrufenen Angaben liegt dann eine unvollständige Selbstanzeige vor. Dies gilt selbstverständlich nur im Hinblick auf Änderungen des Sac...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / (1) Herrschende Ansicht

Bei den Obergerichten hat sich diese Linie indessen nicht durchgesetzt. Die Oberlandesgerichte haben die Bußgeldandrohungen auf der Grundlage der Schutzvorschriften in den Corona-Schutz-Verordnungen nahezu durchgehend für verfassungsgemäß und wirksam erklärt:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Hintergrund. Ziel einer hybriden Gestaltung ist es, durch unterschiedliche steuerliche Behandlung einer Zahlung in verschiedenen Staaten eine Besteuerungsinkongruenz herbeizuführen, welche eine Minderung der Gesamtsteuerlast zur Folge hat. Das hybride Element kann seinen Grund entweder in der Zahlung selbst haben, wenn die Zahlung unterschiedlich (z.B. al...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zu zahlender Geldbetrag (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 22 [Autor/Stand] Neben der hinterzogenen Steuer sowie den Zinsen ist nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO ein zusätzlicher Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen. Für bis zum 31.12.2014 abgegebene Selbstanzeigen beträgt der Geldbetrag 5 % der hinterzogenen Steuer (§ 398a Nr. 2 AO a.F.). Für ab dem 1.1.2015 abgegebene Selbstanzeigen wurde der Geldbetrag zum einen erhöht un...mehr