Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Justizförmliches Verfahren

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Verfahren der FGO gliedert sich in die Klage zum FG, der im Regelfall ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren der Finanzverwaltung (§§ 347ff. AO) vorausgeht, und die gegen finanzgerichtliche Urteile stattfindende Revision zum BFH. Gegen Entscheidungen der FG, die nicht Urteile oder diesen gleichstehende Gerichtsbescheide (§ 90...mehr

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AGS 10/2018, Kostenerstattu... / 1 Aus den Gründen

Die zulässig erhobene sofortige Beschwerde des Beklagten zu 1) vom 25.6.2018 gegen den amtsgerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschluss v. 20.6.2018 hat in der Sache teilweise Erfolg, erweist sich jedoch überwiegend als unbegründet. Im Ergebnis hat der nach der Kostengrundentscheidung kostenbelastete Beklagte zu 1) unbeschadet dessen, dass ihm Prozesskostenhilfe gewährt worden w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Allgem... / V. Betriebsprüfer, Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung, Prüferbesprechungen

§ 25Verwendung von Beamten als Betriebsprüfer Die Verwendung eines Beamten als Betriebsprüfer, der grundsätzlich dem gehobenen Dienst angehören soll, ist nach einer mindestens sechsmonatigen Einarbeitung in der Außenprüfung nur mit Einwilligung der zuständigen vorgesetzten Finanzbehörde oder der von ihr benannten Stelle zulässig. § 26Verwendung von Verwaltungsangestellten als ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Maier, Reichweite des Verwertungsverbotes nach § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 53; Jarke, Das Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 325; Joecks, Urkundenfälschung in Erfüllung steuerlicher Pflichten? wistra 1998, 86; Streck/Spatschek, Steuerliche Mitwirkungspflichten trotz Steuerst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 148 Bewilligung von Erleichterungen

Schrifttum Zinn, Rückwirkender Wegfall einer auf Schätzung beruhenden Buchführungspflicht im Billigkeitswege?, StBp 1987, 284. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörden können nach pflichtgemäßem Ermessen (a. A. Drüen in Tipke/Kruse, § 148 AO Rz. 14: Rechtsanspruch des Pflichtigen) Erleichterungen hinsichtlich der durch Steuergesetze – nicht nur der durch die AO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 51 Allgemeines

Schrifttum Helios/Müller, Vereinbarkeit des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts mit dem EG-Vertrag, BB 2004, 2332; Jachmann/Meier-Behringer, Gemeinnützigkeit in Europa: Steuer- und europarechtliche Rahmenbedingungen, BB 2006, 1823; Hüttemann/Helios, Gemeinnützige Zweckverfolgung im Ausland nach der "Stauffer"-Entscheidung des EuGH, DB 2006, 2481; Jachmann, Die Entscheidung des ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 21 Gründe für Amtsentbindung

Schrifttum Albers, Die Abberufung des ehrenamtlichen Verwaltungsrichters, MDR 1984, 888; App, Abberufung ehrenamtlicher Finanzrichter wegen Eröffnung eines Konkursverfahrens über ihr Vermögen, DStZ 1987, 464. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In § 21 FGO ist geregelt unter welchen Voraussetzungen berufene ehrenamtliche Richter von ihrem Amt entbunden werden können, während ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Form und Begründung der Prüfungsanordnung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung ist ein Verwaltungsakt, der das Prüfungsverfahren einleitet. Daneben enthält er weitere selbstständige Regelungen zu den zu prüfenden Steuerarten und zum Prüfungszeitraum, die je eigenständige Verwaltungsakte darstellen (h. M., BFH v. 25.01.1989, X R 158/87, BStBl II 1989, 483; BFH v. 19.03.2009, IV R 26/08, BFH/NV ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Entscheidungsgründe

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidungsgründe (§ 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO), deren Fehlen einen absoluten Revisionsgrund bildet (§ 119 Nr. 6 FGO), müssen die das Urteil tragenden Erwägungen darstellen, und zwar sowohl in tatsächlicher Hinsicht (§ 96 Abs. 1 Satz 3 FGO; s. BFH v. 25.05.1988, I R 225/82, BStBl II 1988, 944: nachvollziehbare Ableitung der tatrichterli...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 5

Auf einen Blick Der Beitrag erläutert verschiedene Steuerfragen im Zusammenhang mit der Unternehmens- und Vermögensnachfolge über Ländergrenzen hinweg. Eine Kernfrage des steuerlichen Zuzugs oder Wegzugs betrifft die Merkmale des Wohnsitzbegriffs (§ 8 AO). Mit der Neufassung des Anwendungserlasses zu § 8 AO vom 7.8.2017 hat die Finanzverwaltung die Rechtssicherheit hinsichtl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verweist bezüglich der Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner auf einschlägige Vorschriften der ZPO. S. Abschn. 27 VollstrA. § 739 ZPO Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner (1) Wird zugunsten der Gläubiger eines Ehemannes oder der Gläubiger einer Ehefrau gem. § 1362 des Bürge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 10. Feststellungsverfahren bei steuerverstrickten Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 10 VO a. F.)

Tz. 69 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung zur gesonderten Feststellung in Mitverstrickungsfällen trat am 30.12.1999 in Kraft, kann aber auch auf Verlagerungsfälle angewendet werden, die vor diesem Datum verwirklicht waren (Brandis in Tipke/Kruse, § 180 AO Rz. 99d m. w. N.). Sie ist wegen der durch das SEStEG eingeführten ausdrücklichen gesetzlichen Regelung der Mit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Gesamthandseigentum

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Gegensatz zum Miteigentum, das ein Eigentum nach Bruchteilen ist (s. §§ 1008ff., 741 ff. BGB), steht beim Gesamthandseigentum das Eigentumsrecht den Beteiligten dergestalt zu, dass über die zum Gesamthandsvermögen gehörigen Wirtschaftsgüter nur gemeinsam verfügt werden kann. Über seinen Anteil kann der Beteiligte ohne antizipierte Zu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Klagebefugnis ertragsberechtigter Körperschaften (§ 40 Abs. 3 FGO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 40 Abs. 3 FGO betrifft die Fälle, in denen Abgaben ganz oder zum Teil für Rechnung einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft erhoben werden als derjenigen, der die verwaltende Behörde angehört, was im Falle der FA für das jeweilige Land und im Falle der HZA für den Bund zutrifft. In Betracht kommen die ESt und KSt sowie die US...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Subjektiver Tatbestand (Leichtfertigkeit)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bußgeldvorschrift des § 378 AO verlangt das Vorliegen eines erhöhten Grades von Fahrlässigkeit. Die Verfolgung leichterer Grade fahrlässiger Verhaltensweisen wäre rechtspolitisch nicht wünschenswert und auch nicht praktikabel. Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fahrlässig verhält sich, wer schuldhaft nicht erkennt, dass sein Tun od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Folgen der Drittwirkung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 166 AO genannten Personen sind nach Eintritt der Bestandskraft der die Drittwirkung ausübenden Steuerfestsetzung bzw. des der Steuerfestsetzung gleichzusetzenden Bescheides mit Einwendungen gegen Form und Inhalt des Steuerbescheides, also gegen dessen Rechtswirksamkeit und Bestandskraft, ausgeschlossen (BFH v. 19.12.2000, VII R...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 387 Sachlich zuständige Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt in sachlicher Hinsicht, welcher Art von Finanzbehörde die Rechte und Pflichten zustehen, die mit der Ermittlungskompetenz des § 386 AO verbunden sind. Mit der örtlichen Zuständigkeit sowie weiteren Zuständigkeitsfragen befassen sich die §§ 388 bis 390 AO und auch § 399 Abs. 2 AO. Für die sachliche Zuständigkeit komm...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 347–367

Schrifttum Siegert, Das neue Einspruchsverfahren, DStZ 1995, 25; Bilsdorfer, Das steuerliche Einspruchsverfahren, SteuerStud 1996, 446; Szymczak, Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ab 1996, DB 1994, 2254; Tiedchen, Änderungen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens durch das Grenzpendlergesetz, BB 1996, 1033; Günther, Das Einspruchsverfahren gegen VA der Finanzve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Steuerberatungsangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO eröffnet für öffentlich-rechtliche und berufsrechtliche Streitigkeiten über bestimmte Angelegenheiten des StBerG den Finanz-Einspruchsweg. Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Darunter fallen folgende Streitigkeiten: Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen (Erster Teil, §§ 1–31 StBerG): Befugnis ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Schützeberg, Die Schätzung im Besteuerungs- und im Strafverfahren, StBp 2009, 33; Coen, Ankauf und Verwertung deliktisch beschaffter Beweismittel in Steuerstrafverfahren aus völkerrechtlicher Sicht, NStZ 2011, 433; Kaiser, Zulässigkeit des Ankaufs deliktisch erlangter Steuerdaten, NStZ 2011, 383; Schenkewitz, Aktuelles zu steuerstrafrechtlichen Behandlung fingierter Ausfuhrlief...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Büroversehen

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kommt es trotz einer ordnungsgemäßen Büroorganisation infolge eines "Büroversehens" zu einer Fristversäumnis, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, und zwar auch dann, wenn es sich um fristgebundene Handlungen des Berufsträgers selbst handelt, deren Durchführung er seinem eigenen Büro übertragen hat. Voraussetzung ist, ...mehr

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zfs 10/2018, Fristgemäße är... / 2 Aus den Gründen:

"… a) Nach § 7 I. (1) AUB 96 genügt das Vorliegen einer durch den Unfall verursachten dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit für sich allein nicht. Für den Anspruch auf Invaliditätsleistung bedarf es vielmehr zusätzlich der Beachtung bestimmter Fristen. So muss die Invalidität binnen eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhal...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 136 Kompensation der Kosten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 136 Abs. 1 FGO betrifft die Aufteilung der Kostenpflicht zwischen den Prozessbeteiligten in den Fällen, in denen nicht einem Beteiligten die gesamten Kosten aufzuerlegen sind. Regelmäßig geschieht die Aufteilung durch Festsetzung von Bruchteilen. Diese beziehen sich auf die Summe sämtlicher Kosten i. S. von § 139 FGO, also einschließli...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zulässigkeit

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags gelten grds. die allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen (dazu s. Vor FGO Rz. 26 ff.). Daher ist z. B. die Antragsbefugnis mit der Klagebefugnis (§ 40 Abs. 2, § 48 FGO) verknüpft. Hat ein Feststellungsbeteiligter, obwohl er klagebefugt ist, den einheitlichen Feststellungsbe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 70 Wirkung der Rechtshändigkeit; Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 70 FGO verweist auf die §§ 17 bis 17b GVG (zum Wortlaut s. Anh. zu § 33 FGO), jedoch nur wegen der sachlichen (s. § 35 FGO) und örtlichen (s. § 38 FGO) Zuständigkeit innerhalb des Finanzrechtswegs, nicht wegen des Rechtswegs (vgl. z. B. BFH v. 19.07.2012, X B 62/12, BFH/NV 2012, 1820). Insoweit kommen diese Normen über § 155 Satz 1 FGO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 52d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 52d FGO wurde durch Art. 6 Nr. 4 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs v. 10.10.2013 (BGBl I 2013, 3786) mit Wirkung vom 01.01.2022 eingeführt. Zentraler Inhalt ist die durch § 52d Satz 1 FGO begründete Pflicht für Rechtsanwälte und Behörden, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzurei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 85 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablaufhemmung, für die bereits die bloße Einleitung des Strafverfahrens ausreicht (s. Rz. 82), dauert bis zur Unanfechtbarkeit der aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide. Auf eine Verurteilung des Stpfl. oder eine anderweitige Einstellung des Steuerstrafverfahrens kommt es danach nicht an. Auch hier bleiben Pro-for...mehr

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AGS 10/2018, Kostenerstattu... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung über die Erinnerung (Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 11 Abs. 3 S. 2 RVG i.V.m. §§ 165, 151 VwGO) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat keinen Erfolg. Das VG hat zutreffend entschieden, dass die Erinnerungsführerin und Beklagte des Ausgangsverfahrens für die Tätigkeit ihres V...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Sonderfall der "Untätigkeitsverpflichtungsklage" (§ 46 Abs. 2 FGO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 46 Abs. 2 FGO dehnt den Rechtsschutz des § 46 Abs. 1 FGO auf die Fälle aus, in denen eine oberste Finanzbehörde des Bundes oder der Länder, desgleichen eine der anderen der in § 348 Nr. 3 und 4 AO bezeichneten Stellen die Entscheidung über den bei ihr beantragten Erlass eines Verwaltungsaktes hinauszögert und somit die Verpflichtungsk...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Kein grobes Verschulden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO (Aufhebung oder Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen)

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berücksichtigung für den Stpfl. günstiger Tatsachen oder Beweismittel ist durch § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO jedoch grundsätzlich von der Voraussetzung abhängig, dass den Stpfl. kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. Grobes Verschulden bedeutet Vorsatz oder grobe ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verhinderung ohne Verschulden

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur dann zu gewähren, wenn der Beteiligte an der Einhaltung der Frist (s. Rz. 2 f.) ohne Verschulden verhindert war. Ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zu § 142 FGO gehörende Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 114 ZPO Voraussetzungen (1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Beschränkungen und Verbote der ZPO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 319 AO gelten die durch §§ 850 bis 852 ZPO bestehenden Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote bei der Vollstreckung von Steuerforderungen sinngemäß. § 850 ZPO Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden. (2) Arbeitseinkommen im Sin...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 94 Niederschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO enthält keine eigenen Vorschriften über die Protokollierung von mündlichen Verhandlungen (auch Erörterungsterminen, § 159 Abs. 2 ZPO) und Beweisterminen, sondern verweist auf die §§ 159 bis 165 ZPO. § 159 ZPO Protokollaufnahme (1) Über die Verhandlung und jede Beweisaufnahme ist ein Protokoll aufzunehmen. Für die Protokollführung k...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: So wirkt sich die DSGVO auf Ihre Gebührenrechnung aus

Die seit dem 25.5.2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt nicht nur für den Umgang mit personenbezogenen Daten neue Herausforderungen dar. Insbesondere stellt sich die Frage, wie sich die Umsetzung der Anforderungen der DSGVO, z. B. die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, bei der Erstellung von Gebührenrechnungen berücksichtigen lässt. Der Kanzleiinhaber...mehr

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Sauer, SGB III § 28 Sonstig... / 2.2 Versicherungsfreiheit wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 6 Abs. 1 Nr. 2 und typisierend Nr. 3 sowie Abs. 2 beziehen sich auf voll erwerbsgeminderte Menschen. Bei diesem Personenkreis wird die Beendigung des Erwerbslebens unterstellt. § 26 Abs. 2 Nr. 3 begründet Versicherungspflicht für Zeiten des Bezuges einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn dem Bezug eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder der Bezug einer la...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 28 Sonstig... / 2.3 Versicherungsfreiheit von Besatzungsmitgliedern deutscher Seeschiffe

Rz. 13 Abs. 3 stellt auf deutschen Seeschiffen beschäftigte ausländische Seeleute mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb des Gebietes der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz von der deutschen Arbeitslosenversicherung frei. Beschäftigungen auf deutschen Seeschiffen sind Beschäftigungen auf Schiffen mit der Berechtigung des Führe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 28 Sonstig... / 2.1 Versicherungsfreiheit wegen Alters

Rz. 4 Die Versicherungsfreiheit nach Abs. 1 Nr. 1 beginnt mit Ablauf des Monats, in dem der Versicherungspflichtige das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente i. S. d. Sechsten Buches (bis zum 31.12.2007 das 65. Lebensjahr, ab 2029 durch Anhebung der Altersgrenze um 24 Monate das 67. Lebensjahr) vollendet. Dies ist mit Ablauf des Tages vor dem maßgeblichen Geburtst...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlageschlüssel: Änderung

Leitsatz Wohnungseigentümern ist bei Änderungen eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt. Sie dürfen jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner fü...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen

Leitsatz Ein Billigkeitserlass kann gerechtfertigt sein, wenn sich zwei Unternehmer ausgehend von den zivilrechtlichen Vereinbarungen aufgrund eines gemeinsamen Irrtums über die zutreffende steuerrechtliche Beurteilung vor höchstrichterlicher Klärung einer Streitfrage ohne Missbrauchs- oder Hinterziehungsabsicht gegenseitig Rechnungen mit unzutreffendem Steuerausweis erteile...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / b) Weiterverweisung auf das Recht eines Drittstaats dessen Recht den Verweis annimmt

Rz. 50 Verweist das Recht eines Drittstaates auf das Recht eines anderen Drittstaates und nimmt dieser Drittstaat die ausgesprochene Verweisung an, so findet dies nach Art 34 Abs. 1 lit. b EuErbVO Beachtung. Keine Beachtung findet indes, wenn ein Drittstaat auf das Recht eines anderen Drittstaates verweist und dieser wiederum eine Weiterverweisung ausspricht.[92] Für diesen ...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.5 Anwendbares Recht ohne Rechtswahl

5.5.1 Objektive Anknüpfung 5.5.1.1 Ehegatten Wurde keine bzw. keine wirksame Rechtswahl getroffen, bestimmt sich das anwendbare Recht nach einer Anknüpfungsleiter. Danach ist folgendes Recht anzuwenden: das Recht des Staates, in dem die Ehegatten nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen Aufenthalt haben (Art. 26 Abs. 1 lit. a EuGüVO) oder das Recht des Staates, dessen Sta...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5 Anwendbares Recht

Kapitel III der jeweiligen Verordnungen widmet sich dem Kollisionsrecht und verdrängt im nationalen Recht nahezu vollständig Art. 15, 16, 17a EGBGB und Teilbereiche von Art. 14 und 17b EGBGB. 5.1 Wahlmöglichkeiten Folgende wählbare Rechtsordnungen stehen Ehegatten/eingetragenen Partnern nach Art. 22 EuGüVO/EuPartVO zur Wahl: das Recht des Staates, in dem zum Zeitpunkt der Recht...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / d) Testamentsvollstreckung nach ausländischem Recht

Rz. 160 Eine nach ausländischem Recht angeordnete Testamentsvollstreckung ist dann in den Erbschein aufzunehmen, wenn sie die Verwaltung des Nachlasses und die Geltendmachung der Rechte dem Testamentsvollstrecker ganz oder teilweise vorbehält.[336] Eine Testamentsvollstreckung, welche den Erben in seiner Verfügungsmacht nicht beschränkt, also nur beaufsichtigenden Charakter ...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / II. Neues Recht für die vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kinder

1. Die Reaktion der Gesetzgebung auf das Urteil des EGMR vom 28.5.2009 Rz. 35 Mit dem Zweiten Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 12.4.2011 (Zweites ErbRGleichG)[42] hat die Gesetzgebung auf das Urteil des EGMR vom 28.5.2009 reagiert. Das Reparaturgesetz, das mit Rückwirkung zum 29.5.2...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 5. Neues Recht für die vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kinder

a) Die Reaktion der Gesetzgebung auf das Urteil des EGMR vom 28.5.2009 Rz. 229 Mit dem Zweiten Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 12.4.2011 (Zweites ErbRGleichG)[211] hat die Gesetzgebung auf das Urteil des EGMR vom 28.5.2009 reagiert. Der EGMR hatte in einem besonders gelagerten Fall...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / II. Anwendbares Recht

1. Vereinheitlichung des Kollisionsrechts durch EuErbVO Rz. 283 Ab dem 17.8.2015 ist die Erbrechtsverordnung vollumfänglich gültig (Art. 84 EuErbVO) und führt ein einheitliches erbrechtliches Kollisionsregime für alle Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark ein. Durch Art. 20 EuErbVO wird ein mit einem Ausschließlichkeitsanspruch versehenes ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / a) Ausgesprochene Rück- oder Weiterverweisung auf das Recht eines Mitgliedsstaates

Rz. 49 Verweist das Recht eines Drittstaates, also eines Staates, welches die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert hat, so wird dieser im Recht des Drittstaates ausgesprochenen Renvoi angenommen. Bei diesem Verweis kann es sich um einen Rückverweis oder auch um einen Weiterverweis handeln.[90] Praktische Relevanz für den Anwendungsbereich der lit. a des Abs. 1 i...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / XII. Surrogation im Recht des Nießbrauchers

Rz. 101 Der Nießbrauch spielt im Erbrecht eine große Rolle. Häufig ist der überlebende Elternteil Inhaber des Nießbrauchs an den Erbteilen der Kinder, oder dem Nießbraucher unterliegt die Nutznießung des gesamten Nachlasses. Nicht selten wird ein Nießbrauch an einem einzelnen Nachlassgegenstand, bspw. einem Gebäude, bestellt. Veräußertes Inventar, über das der Nießbraucher n...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Rechte des Käufers wegen Rechts- und Sachmängeln

1. Beschränkung bei der Rechtsmängelhaftung Rz. 465 Zur Hauptleistungspflicht gehört nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB die Freiheit der verkauften Sache von Rechts-(und Sach-)mängeln. Die Haftung für Rechtsmängel ist beschränkt. Der Verkäufer haftet gem. § 311a BGB für den Bestand des verkauften Erbrechts. Gem. § 2376 Abs. 1 BGB ist die Haftung für Rechtsmängel beschränkt aufmehr