Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Verfügungsgewalt durch Stimmrechte und ähnliche Rechte

aa. Mehrheit der Stimmrechte Tz. 91 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Verfügungsgewalt basiert auf Rechten (IFRS 10.11). Häufig vermitteln Stimmrechte oder ähnliche Rechte, die an Eigenkapitalinstrumente gekoppelt sind (zB Aktien, Geschäftsanteile) und über die die maßgeblichen Tätigkeiten gesteuert werden können, die Verfügungsgewalt (IFRS 10.B34). Bei der Analyse, ob die maßgeblich...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Verlust des Rechts, sich auf Verzug zu berufen

Rz. 259 Die Berufung auf den Schutz des § 1613 I BGB kann allerdings dem Schuldner wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens verwehrt sein, wenn er trotz Auskunftsverlangens eine Abfindungszahlung seines früheren Arbeitgebers verschwiegen hatte.[469]mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Entscheidungsträger und delegierte Rechte

Tz. 155 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das dritte Element der Beherrschung, das erfüllt sein muss, damit ein Investor ein potenzielles Tochterunternehmen beherrscht, ist, dass der Investor über die Möglichkeit verfügen muss, mit seiner Verfügungsgewalt (1. Element) die Höhe der schwankenden Renditen (2. Element) zu beeinflussen (IFRS 10.7). Ein Investor, der zwar über Verfügungsg...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 91 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Verfügungsgewalt basiert auf Rechten (IFRS 10.11). Häufig vermitteln Stimmrechte oder ähnliche Rechte, die an Eigenkapitalinstrumente gekoppelt sind (zB Aktien, Geschäftsanteile) und über die die maßgeblichen Tätigkeiten gesteuert werden können, die Verfügungsgewalt (IFRS 10.B34). Bei der Analyse, ob die maßgeblichen Tätigkeiten durch Stimmre...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Schutzrechte

Tz. 84 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In die Beurteilung, ob Verfügungsgewalt vorliegt, sind nur substanzielle Rechte und keine Schutzrechte einzubeziehen (IFRS 10.B9). Jede rechtliche Entscheidungsbefugnis (zB Kreditklauseln, vertragliche Nebenabreden) eines Investors und Dritter ist daraufhin zu beurteilen, ob es sich um ein Schutzrecht oder ein substanzielles Gestaltungsrecht ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / III. Auslandsbezug

Rz. 42 Für alle Scheidungsverfahren, die nach dem 21.6.2012 eingeleitet werden, gilt für Ehescheidungen mit Auslandsbezug hinsichtlich des anzuwendenden Rechts die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (Rom III-VO). Diese verdrängt Art. 17 Abs. 1 EGBGB für Ehescheidungen und Trennungen ohne Auflösung des Ehebandes in denjenigen Fällen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Sta...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Allgemein/Beurteilung bei Marktänderungen

Tz. 175 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Wenn sich Sachverhalte und Umstände mindestens eines der drei Elemente der Beherrschung geändert haben könnten, hat ein Investor zu überprüfen, ob er weiterhin Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen ausübt (IFRS 10.8, IFRS 10.B80). Mögliche Indikatoren können sich beziehen auf: Verfügungsgewalt: Veränderung der Anteilsquoten/Stimmrechte...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Beurteilung von Prinzipal-Agenten-Beziehungen

Tz. 156 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Investor mit Entscheidungsbefugnissen in Bezug auf ein Beteiligungsunternehmen, der sog. Entscheidungsträger, hat zu beurteilen, ob er als Prinzipal oder als Agent einer anderen Partei handelt (IFRS 10.18 iVm. B58ff.). Dies ist insbesondere in den Fällen relevant, in denen Entscheidungsbefugnisse auf eine andere Partei übertragen oder de...mehr

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FF 09/2023, Ein modernes Na... / 1

Zitat "Am geltenden deutschen Namensrecht zeigt sich deutlich, woran das deutsche Familienrecht insgesamt leidet: überholte Rollenvorstellungen, unlogische Regeln, bürokratische Verfahren. Mit der Reform des Namensrechts gehen wir den ersten Schritt bei der überfälligen Modernisierung des Familienrechts. Wenn Eheleute ihre Verbundenheit durch einen gemeinsamen Doppelnamen aus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verbringungsverbote

Rz. 13 [Autor/Stand] Das Verbot, dessen Schutz § 372 AO sicherstellen soll, muss durch Gesetz, eine auf Gesetz beruhende Rechtsverordnung (Art. 80 GG) oder durch Rechtsakte des Rates oder der Kommission der EU (vgl. Art. 288 Abs. 2 AEUV, näher Rz. 22 ff.)[2] angeordnet sein[3]. Verwaltungsanordnungen – dies versteht sich unter der Geltung des Rechtsstaatsprinzips von selbst ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Stimmrechte aufgrund vertraglicher Vereinbarungen sowie Stimmrechte in Kombination mit weiteren vertraglichen Vereinbarungen

Tz. 122 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Investor und anderen Anteilseignern über die Ausübung deren Stimmrechte kann ebenfalls dazu führen, dass der Investor Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen hat (IFRS 10.B39). Dieser Fall gehört ebenfalls zur Gruppe der Fälle, bei denen die Verfügungsgewalt durch Stimmrechte vermittelt w...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Autopilot-Struktur

Tz. 141 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In Ausnahmefällen können (beinahe alle) substanzielle Entscheidungsbefugnisse bereits bei Initiierung und Gründung des strukturierten Unternehmens bestimmt sein (sog. Autopilot-Struktur). Sofern keine substanziellen Entscheidungen mehr über maßgebliche Tätigkeiten getroffen werden können, würde eine reine Autopilot-Struktur vorliegen, in der...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Mutwilligkeit

Rz. 42 Der Gesetzgeber definiert in § 114 Abs. 2 ZPO den Begriff der mutwilligen Prozessführung wie folgt: Mutwillig ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 1601 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Rz. 1602 Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[1738] Rz. 1603 Da die Höhe des de...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Leistungsfähigkeit und Umgangskosten

Rz. 443 Dem minderjährigen Kind steht ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zu. Ohne Bedeutung ist, ob die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben oder ob diese auf einen Elternteil allein übertragen worden ist. Spiegelbildlich steht diesem Recht die Pflicht, aber natürlich auch das Recht, des nicht betreuenden Elternteils zum bzw. auf Umgang gegenüber (§ 1684 Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Wohnsitz (§ 388 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 58 [Autor/Stand] Gemäß § 388 Abs. 1 Nr. 3 AO wird eine weitere örtliche Zuständigkeit für diejenige FinB begründet, in deren Bezirk der Betroffene bei der Einleitung des Strafverfahrens gem. § 397 AO seinen Wohnsitz hat. Die Vorschrift ist dem § 8 StPO nachgebildet, der bzgl. der Frage des Gerichtsstandes und über die Verweisung in § 143 GVG die Zuständigkeit der Strafve...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / III. Verwirkung von Unterhaltsrückständen

Rz. 339 Unterhaltszahlungen sollen zur Deckung des Lebensbedarfes dienen, nicht aber zur Vermögensbildung. Da ein Unterhaltsberechtigter mithin lebensnotwendig auf den Unterhalt angewiesen ist, kann der Unterhaltsschuldner auch zeitnah mit der Durchsetzung der Ansprüche rechnen. Denn der Unterhaltsverpflichtete wird seine Lebensführung an die ihm zur Verfügung stehenden Eink...mehr

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ZErb 10/2023, Anwendbarkeit... / 1 Gründe

I. Die Beschwerde richtet sich gegen den Beschl. des AG Mannheim – Grundbuchamt – vom 9.3.2021, nachdem gegen die Beteiligte eine Gebühr nach KV 14110 GNotKG angesetzt worden ist. Die Beschwerde beruft sich auf die Ausnahmeregel Abs. 1 zu KV 14110 GNotKG. Hiernach stehe der Beteiligten im vorliegenden Fall Gebührenfreiheit zu. Denn hierfür genüge es, wenn die Erben die Grunds...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Potenzielle Stimmrechte

Tz. 113 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auch Investoren ohne Stimmrechtsmehrheit haben zu prüfen, ob sie Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen besitzen (IFRS 10.B38). Zum einen können vertragliche Vereinbarungen (vgl. Tz. 125ff.) zur Verfügungsgewalt führen und zum anderen gibt es Situationen, in denen Verfügungsgewalt über Stimmrechte auch ohne die absolute Stimmrecht...mehr

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zfs 10/2023, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

[8] II. Nach Auffassung des BG ergibt sich unter Berücksichtigung der Regeln des Quotenvorrechts für den Kl. ein weiterer Anspruch in Höhe von 514,32 EUR. [9] Der Umfang der (maximalen) Entschädigungspflicht der Bekl. ergebe sich aus den dem Vertrag zugrunde liegenden AKB. Da der Pkw des Kl. in Eigenregie repariert worden sei, seien die von der Bekl. grundsätzlich zu erstatte...mehr

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FoVo 10/2023, Der Pfändungsschutz für das Weihnachtsgeld?

Im Oktober ist Weihnachten – vermeintlich – natürlich noch weit entfernt. Vollstreckungsrechtlich ist Weihnachten schon sehr nahe. Unpfändbare Weihnachtsvergütungen Nach § 850a Nr. 4 ZPO sind Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des Betrags, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrags nach § 850c Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-...mehr

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zfs 10/2023, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[8] 1. Das BG hat zu Recht angenommen, dass die sogenannte "erweiterte Schlüsselklausel" in § 28 Nr. 4 Buchst. a), 4. Spiegelstrich G (der AVB 2014), die den Versicherungsschutz bei einem Eindringen des Täters in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel davon abhängig macht, dass die Schlüsselvortat "ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers" erfolg...mehr

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zfs 10/2023, Dürfen Krankhe... / III. Was folgt hieraus?

Aus den obigen Ausführungen folgt, dass eine Fristregelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten Krankheitskostenversicherung allgemein nicht zu Lasten der Versicherungsnehmer wirken kann. Da dies unabhängig davon gilt, ob man die betreffende Regelung als unklar ansieht oder nicht, hat die letztere Frage in Bezug auf Fristregelungen in den Allgemeinen Versic...mehr

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FF 09/2023, Vorschau

Born, Überobligatorische Einkünfte – neue Berechnung, alte Probleme? Fegert u.a., Fachtermini aus Medizin und Psychologie als Plädierformeln im Recht – PAS und andere Mythen ohne Evidenzbasierung Götz, Faule Ausrede oder was? Einwände gegen die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten Langheim, Auswirkung von Zuwendungen der Schwiegereltern auf Zugewinnausgleichsansprüch...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Erschwerung der Scheidung

Rz. 2194 Eine Versöhnung oder aber die Nichtdurchführung einer Scheidung darf allerdings nicht erzwungen werden. Eine Vereinbatung, die das Recht auf Scheidung ausschließt oder beschneidet, ist rechtsunwirksam. Ebenso, wie die Vereinbarung einer Verlängerung der Trennungszeit unwirksam ist, kann auf das Recht, ein Scheidungsverfahren durchzuführen, nicht wirksam verzichtet we...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Vollstreckung des Unterhaltstitels

Rz. 149 Ein Unterhaltstitel zwischen den Eltern (Beschluss oder Vergleich) wirkt auch für und gegen das Kind (§ 1629 Abs. 3 S. 2 BGB), und zwar auch, wenn die Eltern inzwischen geschieden sind und das Kind volljährig geworden ist. Die Vollstreckung aus dem in Verfahrensstandschaft erstrittenen Titel erfolgt wie folgt: Der Verfahrensstandschafter ist im eigenen Namen vollstreck...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 13. Güterrechtsverordnungen, EuGüVO/EuPartVO|

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Aufgabenverteilung in der Ehe

Rz. 94 Der Anspruch auf den Erhalt eines Beitrages zum Familienunterhalt besteht zwischen den Eheleuten gegenseitig.[116] Daher ist nach § 1360 BGB jeder Ehegatte zugleich Unterhaltsberechtigter und Unterhaltsverpflichteter. Rz. 95 Der Anspruch umfasst die Bedürfnisse der gesamten Familie einschließlich der Kinder. Der Unterhaltsanspruch der Kinder ergibt sich jedoch ausschli...mehr

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zfs 10/2023, Zum Vorliegen ... / 2 Aus den Gründen:

[3] II. Die Nichtzulassungsbeschwerde hat Erfolg und führt gemäß § 544 Abs. 9 ZPO zur Aufhebung des angegriffenen Beschlusses und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. 4 1. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, das Landgericht sei zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger den ihm entstandenen Schaden schon nicht su...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Lebensversicherungen

Rz. 724 Die laufende Versteuerung nach geltendem Recht ist unter b) dargestellt (siehe Rdn 704 ff.). Lebensversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sind, waren gemäß § 20 Nr. 6 EStG mit ihren Zinsen und Gewinnanteilen nur dann steuerpflichtig, sofern die Lebensversicherung weniger als 12 Jahre bestand.) Wenn die Rechtsprechung des BGH[491] einen Veräußerungsv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ermittlungsverfahren

Rz. 57 [Autor/Stand] Wird eine sachlich i.S.d. § 387 AO unzuständige FinB tätig, sind die getroffenen Ermittlungsmaßnahmen nicht grds. unwirksam und die Ermittlungsergebnisse sind nicht grds. unverwertbar [2]. Das Verfahren ist von der unzuständigen Behörde an die zuständige FinB oder an die StA abzugeben, wenn ein solcher Ermittlungsfehler erkannt wird. Die Überleitung an die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Begriff, Bedeutung und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Als "Bannbruch" ("Bann" = Verbot) wird die verbotswidrige Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von Gegenständen geahndet. Die Verbote dienen dabei durchweg steuerfremden Zwecken (z.B. dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren und Pflanzen, dem Umweltschutz, der Außenwirtschafts- und Vertei...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Künftiger Unterhalt

Rz. 183 Zukünftiger Unterhalt ab dem auf die letzte mündliche Verhandlung folgenden Monatsersten steht dem Hilfeempfänger als (zukünftiges) eigenes Recht zu, zu dessen Geltendmachung mittels gerichtlichen Unterhaltsantrags er mangels Forderungsübergangs auch berechtigt ist (eigene Verfahrensführungsbefugnis). Jedoch kann der Sozialleistungsträger – falls er für die Vergangen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vorbereitung und Versuch

Rz. 58 [Autor/Stand] Der Versuch des Bannbruchs ist aufgrund der ausdrücklichen Verweisung des § 372 Abs. 2 AO gem. § 370 Abs. 2 AO strafbar (so die nahezu einhellige Meinung)[2]. Auf die Erläuterungen in § 370 Rz. 704, 1533 ff., in denen die Besonderheiten von Ein- und Ausfuhrvergehen mit Beispielen berücksichtigt werden, wird Bezug genommen. Demgegenüber zweifelt Makee Mosa...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Voraussetzungen für Beherrschung

Tz. 55 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ist in IFRS 10.4–4B unabhängig von Rechtsform und Sitz der betroffenen Unternehmen geregelt. Dieser weite Anwendungsbereich ist allerdings nur für Unternehmen in solchen Staaten unmittelbar relevant, die IFRS als verbindliches Normsystem für die Rechnungslegung installiert oder anderweitig ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Faktische Beherrschung (de facto control)

Tz. 106 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auch Investoren ohne Stimmrechtsmehrheit haben zu prüfen, ob sie Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen innehaben (IFRS 10.B38). Zum einen können vertragliche Vereinbarungen (vgl. Tz. 125ff.) zur Verfügungsgewalt führen und zum anderen gibt es Situationen, in denen Verfügungsgewalt über Stimmrechte auch ohne die absolute Stimmrech...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / 3. Befugnisse

Bemerkenswert ist nach dem neuen Recht, dass die möglichen Befugnisse des Kontrollbetreuers gem. § 1815 Abs. 3 BGB über die bisherigen hinausgehen. Im 1. HS dieses Absatzes wird zunächst unverändert die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten genannt. Das sind Auskunfts-, Rechenschafts- und Schadensersatzansprüche, Ansprüche auf Herausgabe usw...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Begründung der Rechtsbeschwerde

Rz. 481 Die Rechtsbeschwerde unterliegt nach § 71 Abs. 2 FamFG einer Begründungspflicht. Die zulässigen Gründe für eine Rechtsbeschwerde sind § 72 FamFG zu entnehmen. Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde beträgt einen Monat. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der angefochtenen Entscheidung. Die Frist kann allerdings, wie sich aus der Verweisung auf §...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuständigkeitskonzentration gem. § 387 Abs. 2 AO

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach § 387 Abs. 2 AO kann abweichend von der Grundregel des Abs. 1 bei Vorliegen bestimmter Zweckmäßigkeitserwägungen die sachliche Zuständigkeit zur Ermittlung von Steuerstraftaten durch Rechtsverordnung einer einzigen FinB für den Bereich mehrerer der grds. nach Abs. 1 zuständigen FinB übertragen werden, soweit dies mit Rücksicht auf die Wirtschafts- o...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Praktisches Vorgehen bei der Beurteilung

Tz. 125 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 10 basiert Verfügungsgewalt auf bestehenden Rechten (IFRS 10.11), in den meisten Fällen auf Stimmrechten (vgl. Tz. 91ff.). In einigen Situationen kann es allerdings sein, dass die maßgeblichen Tätigkeiten durch vertragliche Vereinbarungen gesteuert werden, zB wenn der Investor die Fertigungsprozesse oder die Art der Finanzierung d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Beherrschung

Tz. 20 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält die Definition von Beherrschung (control). Der Beherrschungsbegriff weist drei Elemente auf, anhand derer zu beurteilen ist, ob ein Investor (investor) als potenzielles Mutterunternehmen ein Beteiligungsunternehmen (investee) als potenzielles Tochterunternehmen beherrscht. Dies ist auf Ebene von "Unternehmen" (entities) zu beu...mehr

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zfs 10/2023, Dürfen Krankhe... / 2. Wann benachteiligt eine solche Fristbestimmung die Versicherungsnehmer unangemessen im Sinn von § 307 Abs. 1 BGB?

Eine Fristregelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen benachteiligt einen Versicherungsnehmer allgemein unangemessen im Sinn von § 307 Abs. 1 BGB, wenn sie mit Grundgedanken der einschlägigen gesetzlichen Regelung unvereinbar ist und/oder wesentliche, sich aus der Natur des Versicherungsvertrages der einschlägigen Art ergebende Rechte und Pflichten so einschränkt, dass ...mehr

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ZErb 10/2023, Zur erbschaft... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist, soweit sie überhaupt den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 S. 3 FGO genügt, zumindest unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. 1. Der behauptete Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung liegt nicht vor. a) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn die für die Beurteilung des Str...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Variabilität der Renditen

Tz. 143 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das zweite Element der Beherrschung bezieht sich auf die Risikobelastung eines Investors durch oder Anrechte auf schwankende Renditen. Für die Frage, ob ein Investor ein potenzielles Tochterunternehmen beherrscht, muss somit beurteilt werden, ob der Investor aufgrund seiner Beteiligung an dem Beteiligungsunternehmen schwankende Renditen erhä...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / b. Aufenthaltsbestimmung im Ausland

Für Vollmachten wird es keine entsprechende Regelung geben. Es kann insofern bei der Gestaltung eine Einschränkung der Rechte des Bevollmächtigten erwogen werden. Formulierungsvorschlag: "Der Bevollmächtigte darf in Fragen der Aufenthaltsbestimmung des Vollmachtgebers entscheiden, vor allem die Entscheidung über einen auch dauerhaften Aufenthalt in einem Pflegeheim oder Hospi...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 2. Unterhaltsvergleiche und vollstreckbare Urkunden

Rz. 340 Nach § 239 Abs. 1 S. 1 FamFG kann auch die Abänderung von Vergleichen nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO und vollstreckbarer Urkunden beantragt werden, sofern sie eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen enthalten. Im Gegensatz zu der durch gerichtliche Entscheidung auferlegten Unterhaltsverpflichtung können Unterhaltsregelungen in gerichtli...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 33. Modernisierung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG

Rz. 103 Mit dem MoPeG[52] wird die von der Rechtsprechung bereits anerkannte Rechtsfähigkeit der GbR in allen Regelungen des BGB konsequent umgesetzt. Die GbR wird dabei nicht mehr primär als Gelegenheitsgesellschaft verstanden, sondern praxisnah am Leitbild eines auf Dauer angelegten Zusammenschlusses ausgerichtet. Es wird künftig eine rechtsfähige und eine nicht rechtsfähi...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Der zeitlich begrenzte Zwang zum Getrenntleben

Rz. 311 Kommen Eheleute zu der Erkenntnis, dass ihre Ehe gescheitert ist und sie geschieden werden wollen, können sie nicht unmittelbar die Scheidung einreichen. Zwar kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 S. 1 BGB). Gleichwohl müssen die Ehegatten mindestens noch ein Jahr voneinander getrennt leben, um geschieden zu werden. Eine Ausnahme bi...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 3. Berechtigung zum Kindergeldbezug

Rz. 540 Kindergeld erhält nach § 62 Abs. 1 EStG im Sinne einer Bezugsberechtigung, wer im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat bzw. unbeschränkt steuerpflichtig ist und bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sofern diese Voraussetzungen auf sie zutreffen, sind auch Bürger von EU-Mitgliedsstaaten in Deutschland Kindergeld bezugsberechtigt....mehr

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FoVo 10/2023, Voraussetzung... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das AG hat den Antrag der Beklagten auf Verlängerung der Räumungsfrist richtigerweise zurückgewiesen. Erfolglose Wohnungssuche unzureichend und reicht nicht zur Begründung Die bislang erfolglose Suche der Beklagten nach Ersatzwohnraum vermag ihren Antrag vorliegend nicht zu begründen. Zwar kann für eine Verlängerung der Räumungsfrist nach § 721 Abs. 3 ZPO gerade auch die verge...mehr