Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zum Ausbildungsunterhalt

Rz. 94 Über die Frage der Grenzen der gegenseitigen Verpflichtungen der Eltern einerseits und der Kinder andererseits lässt sich streiten, wenn es um Grenzbereiche Rz. 95 Will das Kind nach seinem Abitur beispielsweise ein soziales Jahr absolvieren, in welchem eine – eventuell nur restliche ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Doppelverdienerehe

Rz. 71 In einer Doppelverdienerehe haben sich die Ehegatten gemeinsam um die Kinder zu kümmern.[83] Ebenso gemeinsam müssen sich die Eheleute um die Haushaltstätigkeit kümmern. Dies erfolgt bei gleicher beruflicher Belastung nach dem Prinzip der hälftigen Teilung, ansonsten nach dem jeweiligen Anteil der Erwerbstätigkeit. Dies bedeutet konkret, dass im Falle voller Erwerbstät...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Die Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft, § 1353 BGB

Rz. 139 Nach § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB sind die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Diese Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft schließt die Verpflichtung ein, in häuslicher Gemeinschaft zusammen zu leben, sofern die Lebensverhältnisse dem nicht entgegenstehen.[115] Voraussetzung für die Bildung einer häuslichen Gemeinschaft ist allerdin...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zur Sorgeerklärung

Rz. 351 Eine solche Sorgeerklärung kann natürlich eingebettet werden in weitere Vereinbarungen betreffend das Kind, namentlich in Unterhaltsvereinbarungen. Die Kernformulierung zur gemeinsamen elterlichen Sorge lautet: Rz. 352 Muster 2.35: Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge Muster 2.35: Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge Wir erklären, dass wir die elterliche Sor...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 370 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[298] Rz. 371 Muster 7.97: Vereinbarung Unterhaltsverzicht gegen Abfindung Muster 7.97: Vereinbarung Unterha...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 1. Die ursprüngliche Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Rz. 1 Das Bürgerliche Gesetzbuch vom 18.8.1896[1] sah in §§ 1564 ff. BGB von Anbeginn an die Möglichkeit einer Auflösung der Ehe durch Scheidung vor. Im Einzelnen sah das BGB folgende Möglichkeiten der Scheidung vor: Ein Ehegatte konnte auf Scheidung klagen, wenn der andere Ehegatte sich des Ehebruchs oder einer "nach den §§ 171, 175 des StGB strafb...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 3. Das erste EheRG vom 14.6.1976

Rz. 4 Erst das erste EheRG vom 14.6.1976[8] führte mit Wirkung vom 1.7.1977 allgemein an Stelle des Verschuldensprinzips das Zerrüttungsprinzip in das Scheidungsrecht ein. Eine Ehe konnte von nun an geschieden werden, wenn sie gescheitert war, unabhängig davon, aus welchen Gründen dies geschah. Rz. 5 Dem bis dahin geltenden Recht war die einverständliche Scheidung unbekannt. ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Normzweck und Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 759 § 1573 Abs. 2 BGB enthält eine Lebensstandardgarantie. Der seiner Erwerbsobliegenheit genügende Unterhaltsberechtigte soll zusätzlich Unterhaltsansprüche geltend machen können, um den eheangemessenen Lebensstandard auch nach der Scheidung zu sichern. Nach dem bis zum in Kraft tretenden Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes vom 1.1.2008 geltenden Recht ist dieser Anspruch ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Unterhaltsverstärkung mit Unterhaltsverzicht

Rz. 405 An erster Stelle im "Unterhaltsranking" steht der Betreuungsunterhalt. Im Grundsatz können die Abstufungen, die der BGH betr. Unterhalt zur "Kernbereichslehre" vorgenommen hat,[320] zur Grundlage herangezogen werden.[321]mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Tod des Unterhaltspflichtigen

Rz. 439 Für den nachehelichen Unterhalt sind die Folgen des Todes in §§ 1586 ff. BGB geregelt. Stirbt der Verpflichtete, geht die Unterhaltspflicht auf den/die Erben als Nachlassverbindlichkeit über, § 1586b Abs. 1 Satz 1 BGB. Ein evtl. vorhandener Titel kann umgeschrieben werden, um vollstrecken zu können. Der überlebende Ehegatte muss seinen Anspruch nach § 1586b BGB nicht ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Nichtgeltendmachung von Unterhalt

Rz. 273 Zu unterscheiden ist gleichwohl der Verzicht von der Nichtgeltendmachung. [215] Die Nichtgeltendmachung kann – allerdings ausschließlich – dann vereinbart werden, wenn eine nachvollziehbare Begründung vorhanden ist, die in der Urkunde aber konkret aufzunehmen ist. Es reicht nicht aus, in einer Vereinbarung festzustellen, dass keine Unterhaltsbedürftigkeit besteht, da ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung zwischen Großeltern

Rz. 213 Es kann deshalb sinnvoll sein, wenn Großeltern sich darüber verständigen, wie sie notwendige Unterhaltsbeträge untereinander verteilen. Eine Vereinbarung könnte wie folgt gefasst werden: Muster 2.25: Vereinbarung zum Enkelunterhalt zwischen Großeltern Muster 2.25: Vereinbarung zum Enkelunterhalt zwischen Großeltern Verhandelt am … Zu _________________________ Vor mir, de...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 4. Vorsorgeunterhalt wegen Krankheit und Pflege

Rz. 287 Während Beteiligte miteinander verheiratet sind, bleibt grundsätzlich die Mitversicherung der Ehegatten erhalten. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, sich hinsichtlich des Vorsorgeunterhalts wegen Krankheit und Pflege auch während der Trennungszeit zu einigen. Rz. 288 In einer Vereinbarung ist dann klarzustellen, ob und aus welchem Grund ein Anspruch des unterhaltsberech...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Sonderbedarf

Rz. 279 Voraussetzung für eine Feststellung des Bedarfs als Sonderbedarf ist, dass es sich um einen Regelmäßig außergewöhnlich hoher Bedarf, z.B. wegen Behinderung und unregelmäßiger, nicht außergewöhnlich hoher Bedarf...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Rz. 521 Schadenersatzansprüche, die einen Rückforderungsanspruch auslösen, sind möglich, wenn der Berechtigte im Unterhaltsverfahren einen Betrug begangen hat. Ein Prozessbetrug wird etwa durch vorsätzlich falsche Angaben über Einkünfte oder Verschweigen unterhaltsrelevanter Fakten begangen. Solches Verhalten löst Schadenersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StG...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 332 Grundsätzlich ist eine Absicherung während der Trennungszeit für die nicht erwerbstätigen Ehegatten im Rahmen der Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung des erwerbstätigen Ehegatten gegeben, § 10 SGB V. [268] Rz. 333 Allerdings besteht auch in der Trennungszeit kein Versicherungsschutz mehr, z.B. bei einer Beamtenehe. Wenn der arbeitende Ehegatte...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Verpflichtungen von Eheleuten

Rz. 48 Ebenso frei wie die Eheleute dagegen in der Gestaltung ihrer Ehe sind, können sie den Zuschnitt des Familienunterhalts bestimmen. Verpflichtungen erwachsen aus der Eheschließung wenige: Nach § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB sind die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Diese Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft schließt die Verpflichtung ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 6. Sonderfall: Der Deutsch-Französische Wahlgüterstand

Rz. 137 Die Länder Frankreich und Deutschland haben durch ein Abkommen vom 4.2.2010 eine Wahlzugewinngemeinschaft als weiteren Wahlgüterstand geschaffen.[112] Der Güterstand wurde durch Einfügung des § 1519 BGB in das deutsche Recht übernommen.[113] Der Güterstand kann in den folgenden Fallkonstellationen gewählt werden, wenn nämlichmehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 6. Das Kind wird älter

Rz. 455 In höherem Alter des Kindes ist darüber hinaus mehr und mehr sein eigener Wille zu berücksichtigen.[543] Ab wann insgesamt gegen den erklärten Kindeswillen ein Umgang mit dem Umgangsberechtigten nicht angeordnet werden kann, wird im Einzelfall zu entscheiden sein und hängt mit der unterschiedlichen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zusammen. Rz. 456 Ein achtjährig...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Einsatzzeitpunkt

Rz. 731 Ein Anspruch nach § 1573 Abs. 1 BGB besteht nur, wenn der Betroffene zu bestimmten Einsatzzeitpunkten keine eheangemessene Arbeit gefunden hat. Solche Einsatzzeitpunkte sind nach der Scheidung : Der Begriff ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Auskunftsanspruch zwischen Eltern und Kindern

Rz. 204 Ein Kind kann von demjenigen Auskunft über seine Einkünfte fordern, der ihm Barunterhalt schuldet. Das Kind muss mit Hilfe der Auskunft eine Einordnung in die Regelbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle vornehmen können. Damit wird dann die Höhe der Barunterhaltspflicht bestimmt. Die gilt nicht nur "im Ausnahmefall",[211] sondern grundsätzlich auch dann, wenn feste Bed...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Die Möglichkeit der Scheidung einer Ehe

Rz. 1 Das Bürgerliche Gesetzbuch vom 18.8.1896[1] sah in §§ 1564 ff. BGB von Anbeginn an die Möglichkeit einer Auflösung der Ehe durch Scheidung vor. Im Einzelnen sah das BGB folgende Möglichkeiten der Scheidung vor: Rz. 2 § 1565 BGB a.F. (Ehebruch) Ein Ehegatte konnte auf Scheidung klagen, wenn der andere Ehegatte sich des Ehebruchs oder einer "nach den §§ 171, 175 des StGB s...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Zahlungsantrag

Rz. 602 Der nacheheliche Anspruch ergibt sich nicht mehr aus § 1361 BGB, sondern aus § 1570 BGB. Da § 1613 BGB nun auch für den nachehelichen Unterhalt insgesamt gilt, kann Unterhalt schon ab dem Monatsanfang vor Zugang der Mahnung oder Zustellung des Antrags verlangt werden. Aber: Nur das Auskunfts- oder Zahlungsverlangen, das nach Eintritt der Fälligkeit (Rechtskraft der S...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / f) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 292 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[334] Hierfür ist eine gesonderte gesetzliche Regelung geschaffen worden. Eine Kostenvorschusspflicht besteht gegenüber nicht getrennt lebenden Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB und zwischen Lebenspartnern nach § 12 S. 2 LPartG. Getrenntlebende Ehegatten sind einander ebenfalls, und zwar "nach B...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Kapitalabfindung statt Unterhalt, § 1585 Abs. 2 BGB

Rz. 425 Eine Kapitalabfindung statt laufender Zahlung einer Unterhaltsrente kann zwischen den – früheren – Eheleuten in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB frei vereinbart werden. Rz. 426 Der Unterhaltsberechtigte kann allerdings bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete dadurch nicht "unbillig belastet" wird, gem. § 1585 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zum begleiteten Umgang

Rz. 468 Häufig verhindert eskalierender Streit der Eltern, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt. Haben die Spannungen ein Maß erreicht, bei dem ein Elternteil den unbegleiteten Umgang des anderen Beteiligten ablehnt, wird dieser sein vermeintliches "Recht" durchzusetzen versuchen. Beides, sowohl die Verweigerung ungestörten Umgangs als auch der Versuch zwangsweiser Durchsetzung...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Alleinige elterliche Sorge des verstorbenen Elternteils

Rz. 389 Bei alleiniger elterlicher Sorge des verstorbenen Elternteils richtet sich das Verfahren nach dem Anlass, auf den sich die Alleinsorge gründet. Beruht die Übertragung der Alleinsorge auf einer Entscheidung nach § 1671 Abs. 1 BGB, also darauf, dass die Alleinsorge dem Kindeswohl am besten entsprach, ist die Übertragung auf den Überlebenden vorzunehmen, wenn dies dem Ki...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Unterhalt für die Vergangenheit, Verzug

Rz. 463 Für die Vergangenheit kann Unterhalt grundsätzlich nicht verlangt werden. In Ausnahme davon kann Sonderbedarf nach § 1585b Abs. 1 BGB für die Vergangenheit geltend gemacht werden. Häufig ist es aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, den Verpflichteten zuvor in Verzug zu setzen oder einen Unterhaltsantrag gegen ihn einzureichen. Rz. 464 Im Übrigen kann nach § 1585b A...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Die Ehewohnung bei Getrenntleben

Rz. 212 Im Falle des Getrenntlebens wird der namentlich die gemeinsamen Kinder betreuende Elternteil gegenüber dem Verlangen eines Auszugs aus der Ehewohnung einwenden, dass eine unbillige Härte nach § 1361b Abs. 1 S. 2 BGB vorliegt, weil das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder beeinträchtigt ist. Wie bei nahezu allen Streitfragen im Familienrecht, ist es sinnvoll, sich über...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Unterhaltsverzicht

Rz. 266 Ein unzulässiger Verzicht bzw. Teilverzicht ist allerdings zu vermeiden. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360 a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann.[200] Es ist daher darauf zu achten, dass es im Rahmen von Unterhaltsvergleichen nicht zum unzulässigen Teilverzicht ko...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Das erste EheRG vom 14.6.1976

Rz. 15 Erst das erste EheRG vom 14.6.1976[13] führte mit Wirkung vom 1.7.1977 allgemein an Stelle des Verschuldensprinzips das Zerrüttungsprinzip in das Scheidungsrecht ein. Eine Ehe konnte von nun an geschieden werden, wenn sie gescheitert war, unabhängig davon, aus welchen Gründen dies geschah. Dem bis dahin geltenden Recht war die einverständliche Scheidung unbekannt. Im g...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Der gesetzliche Anspruch auf Klärung der Abstammung, § 1598a BGB

Rz. 269 Der gesetzliche Anspruch auf Klärung der Abstammung nach § 1598a BGB soll ermöglichen, auf offenem Weg und ohne weitere rechtliche Voraussetzungen, die genetische Abstammung zu klären.[293] Damit wird der Einholung "heimlicher Gutachten" weitgehend der Nährboden entzogen. Rz. 270 Das Interesse an einer solchen Klärung ist aber möglicherweise nicht nur beim Vater, sond...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Prüfungsschema für Unterhaltsansprüche

Rz. 8 Die Unterhaltsansprüche eines Kindes sind in der folgenden Reihenfolge zu prüfen. Checkliste (1) Unterhaltstatbestand Unterhaltstatbestand und damit Anspruchsgrundlage für den Kindesunterhalt ist § 1601 BGB, wonach Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Der Anspruch des Kindes auf Unterhalt (Deszendentenunterhalt) richtet sich grund...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Kinderbetreuung

Rz. 158 Die Betreuung von Kindern beeinflusst maßgeblich die Möglichkeit und damit auch die Notwendigkeit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Eine Erwerbsobliegenheit scheidet deshalb aus, wenn entsprechend den zu § 1570 BGB entwickelten Grundsätzen[177] eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in größerem Umfange erwartet werden kann. Rz. 159 Die frühere Auffassung des BGH, a...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / hh) Antrag auf Arrestanordnung

Rz. 125 Muster 5.5: Antrag auf Arrestanordnung Muster 5.5: Antrag auf Arrestanordnung An das Amtsgericht – Familiengericht – In der Familiensache der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – wegen Arrest hinsichtlich rückständigen und künftig fällig werdenden Unterha...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 8. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Rz. 105 Die §§ 20–24 VersAusglG behalten die früheren Regelungen der §§ 1587f ff. BGB a.F. zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich im Wesentlichen bei. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung als Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente, § 20 VersAusglG, oder auf Abfindung, § 23 VersAusglG, bestehen in Bezug auf ein bei Scheidung noch nicht ausgeglichenes Anrecht.[145...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Schutz vor unangemessener Benachteiligung

Rz. 21 In dieser Entscheidung und noch einmal deutlich in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.3.2001 [8] ist deutlich erklärt worden, dass in Eheverträgen der Schutz vor unangemessener Benachteiligung beachtet werden muss. Ein Ehevertrag darf die Unterlegenheitsposition einer Partei nicht durch ihre einseitige vertragliche Belastung und die unangemessene Berück...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 15 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL.[1] Nach dieser Richtlinienvorschrift befreien die EU-Mitgliedstaaten "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffende...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / I. Ehewohnung

Rz. 446 Trotz vorläufigen Auszugs einer der beteiligten Eheleute aus der Ehewohnung kann der Wunsch bestehen, die Rechts- und Nutzungsverhältnisse an der Ehewohnung in einer Vereinbarung zu regeln, weil entweder ein etwaiges bestehendes Mietverhältnis ordentlich aufgelöst werden soll oder z.B. das Interesse einer der Beteiligten an der weiteren Nutzung besteht. 1. Gemietete E...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / e) Die Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 120 Zum Ausgleichsanspruch von Eheleuten aus einer sog. Ehegatteninnengesellschaft kann es auch dann kommen, wenn die Ehegatten Gütertrennung vereinbart haben. Rz. 121 Nach der Rechtsprechung des BGH [99] besteht ein solcher Ausgleichsanspruch dann, wenn eine Beibehaltung der formalen Zuordnung zum Vermögen eines einzelnen Ehegatten angesichts der in der Ehe durch erheblic...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Gemeinsame Ausübung der Verantwortung für das Kind

Rz. 305 Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG ordnet das Sorgerecht den Eltern zu, also zwei Personen gemeinsam. Die gemeinsame Ausübung des Rechts auf Pflege und Erziehung des Kindes setzt allerdings ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern und eine soziale Beziehung jedes Elternteils zu dem Kind voraus. Fehlt es hieran, können die einzelnen elterlichen Befugnisse weitgehend e...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 40 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[81] gehören.[82] Rz. 41 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegenüb...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Ehevertrag

Rz. 4 Nach § 1408 Abs. 1 BGB können Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln. Es ist aber allgemein anerkannt, dass auch andere Vereinbarungen zwischen Eheleuten getroffen werden können (Grundsatz der Privatautonomie). Ein rein "güterrechtliches" Verständnis des Ehevertrages wäre unzutreffend. Nicht jede Regelung vermögensrechtlicher Verhä...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Antrag auf Aufhebung oder Änderung nach § 54 Abs. 1 FamFG

Rz. 90 Dem Beteiligten der erlassenen einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt stehen des Weiteren die Rechte nach § 54 Abs. 1 S. 1 und 2 FamFG zu, wonach (entsprechend der früheren Regelung in § 620b ZPO für Ehescheidungssachen) für alle einstweilige Anordnungen die Möglichkeit eröffnet ist, einen Antrag bei Gericht auf Aufhebung und Änderung der einstweiligen Anor...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Begriffe, Definitionen

Rz. 459 Der Begriff "Haushaltssachen" wird jetzt einheitlich für Verfahren nach § 1361a BGB und § 1368b BGB sowie nach § 13 LPartG und § 17 LPartG verwendet, §§ 111 Nr. 5 Alt. 2, 200 Abs. 2, 269 Abs. 1 Nr. 6 FamFG. Haushaltsgegenstände sind alle beweglichen Sachen, die nach den ehelichen Lebens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten für die gemeinsame Wohnung, die Hauswirt...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / d) Einstweilige Anordnung zum Umgang des Kindes mit dritten Personen

Rz. 142 Während der Dauer des Umgangs bestimmt der umgangsberechtigte Elternteil, mit wem das Kind während dieser Zeit umgeht (§ 1684 Abs. 3 S. 1 BGB). Sieht der andere Elternteil als Mitsorgeberechtigter mit diesem Umgang eine Gefährdung, kann er in einem selbstständigen Verfahren nach § 1684 Abs. 3 BGB eine Beschränkung des Umgangsrechts beantragen und insoweit selbstständ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / e) Mündliche Verhandlung

Rz. 22 Das Gericht kann über den Erlass der einstweiligen Anordnung gem. § 51 Abs. 2 S. 2 FamFG ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Dem Betroffenen einer so ergangenen Entscheidung bleiben die Rechte aus § 54 Abs. 2 FamFG (siehe unten Rdn 27), wonach über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erneut nach mündlicher Verhandlung zu entscheiden ist. Besonderhei...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / cc) Einstweilige Anordnung bei Kindesentführung ins Ausland

Rz. 158 Muster 5.9: Einstweilige Anordnung bei Kindesentführung ins Ausland Muster 5.9: Einstweilige Anordnung bei Kindesentführung ins Ausland _________________________ im Wege der einstweiligen Anordnung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – ergeht die Entscheidung: Die sofortige Herausgabe des gemeinsamen ehelichen Kindes _________________________, geboren ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Grundsätze einer Regelung bei Trennung und Scheidung

Rz. 235 Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Scheidungsfolgen bereits zu Beginn der Ehe oder im Rahmen von Trennung und Scheidung geregelt werden. Es gelten die Grenzen der §§ 134, 138 BGB. Rz. 236 Die Gewichtung ist aber eine andere. Im Rahmen von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen geht es weniger um Verzicht und Aufgabe von Rechten als vielmehr um die einverständli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Örtliche und überörtliche Träger der Sozialhilfe

Rz. 36 Zuständig für Leistungen der Sozialhilfe sind die Kreise und kreisfreien Städte, die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und für besondere Aufgaben die Gesundheitsämter; sie arbeiten mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege zusammen.[1] Örtliche Träger der Sozialhilfe sind nach § 3 Abs. 2 SGB XII die kreisfreien Städte und die Landkreise, soweit nicht nach Landesr...mehr