Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 § 54 erfasst nicht nur die im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwälte, sondern sämtliche Beiordnungen und Bestellungen, die unter das RVG fallen (vgl. § 45 Rdn 8–29). Dies ergibt sich zum einen aus der ausdrücklichen Erwähnung des beigeordneten und des gerichtlich bestellten Anwalts im Gesetzestext und zum anderen aus der Gesetzessystematik, da § 54 in den fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Rechtskräftige Kostengrundentscheidung

Rz. 21 Mit Rechtskraft der Kostengrundentscheidung ist die Partei nicht mehr befugt, zulasten des Anwalts über den Titel zu verfügen. Sein Beitreibungsrecht nach Maßgabe des Kostenausspruchs wird im Bestand geschützt (vgl. § 55 Rdn 203). Soweit die Staatskasse zwischenzeitlich Zahlungen an den Anwalt erbracht hat und dessen Beitreibungsrecht (nachrangig) übergegangenen ist, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Vergütung

Rz. 3 Im Verfahren nach § 406a StPO gegen einen Beschluss nach § 406 Abs. 5 S. 2 StPO erhält der Anwalt neben den Gebühren der VV 4100 ff. sowie der Gebühr für das Antragsverfahren (VV 4143) nach VV 4145 eine zusätzliche 0,5-Verfahrensgebühr. Rz. 4 Das Einlegen der Beschwerde zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 noch zum Ausgangsverfahren, sofern der Anwalt dort beauftragt ist....mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / IV. Terminsgebühr

Rz. 12 Auch im selbstständigen Beweisverfahren kann der Anwalt eine 1,2-Terminsgebühr nach VV 3104 verdienen. Die Terminsgebühr entsteht,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Grundlose Kündigung

Rz. 272 Kündigt der Anwalt grundlos, so ist § 628 Abs. 2 BGB nicht anwendbar. Dem Auftraggeber können allerdings Schadensersatzansprüche aus § 280 Abs. 1 BGB (frühere positive Vertragsverletzung) zustehen. Darüber hinaus kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 671 Abs. 2 S. 1 BGB in Betracht, wenn der Anwalt zur Unzeit kündigt. Beispiel: Der Anwalt kündigt einen Tag vor dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Schriftsatz

Rz. 22 Unter Schriftsatz i.S.v. VV 3403 sind alle schriftlichen Eingaben bei Gericht zu verstehen. Schreiben an andere Personen (z.B. an Verfahrensbeteiligte) oder Dritte (etwa die Deckungsschutzanfrage beim Rechtsschutzversicherer) fallen nicht unter VV 3403. Eine solche Tätigkeit wird vielmehr nach VV 2300 abgegolten.[11] Unter VV 3403 fallen daher insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verjährung

Rz. 60 Ebenso wie der privatrechtliche Anspruch des Anwalts gegen die Partei verjährt auch der öffentlich-rechtliche Anspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse,[83] und zwar gem. §§ 195, 199 BGB mit dem Ablauf des dritten Kalenderjahres auf das Jahr, in dem die Fälligkeit erstmalig eingetreten ist.[84] Rz. 61 Diese Frist ist relativ kurz und sollte daher von dem...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 1. Überblick

Rz. 241 Wird der Anwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, so handelt es sich insoweit nach...mehr

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AnwaltKommentar RVG / D. Kostenerstattung

Rz. 13 Gerade bei Einschaltung weiterer Anwälte nach den VV 3400 ff. ist die Erstattungsfähigkeit der hierdurch anfallenden Gebühren besonders umstritten. Ausgangspunkt ist § 91 Abs. 2 ZPO, der grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts für erstattungsfähig erklärt und die Kosten eines zusätzlichen Anwalts nur insoweit, als hierdurch Kosten erspart werden oder die Beauftragu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Erweiterung des Toleranzbereichs

Rz. 84 Für den Geltungsbereich des RVG hat die Rechtsprechung die Toleranzgrenze von 20 % unverändert übernommen.[168] Das gilt auch für das Festsetzungsverfahren.[169] Dagegen wird im Schrifttum[170] geltend gemacht, dass gegenüber § 118 BRAGO, der einen Gebührenrahmen von 5/10 bis 10/10 vorsah, unter der Geltung des RVG der Rahmen der Gebührenbemessung bei der außergericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vertretung nur im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids

Rz. 18 Wird der Anwalt erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist mit dem Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids beauftragt, ohne dass er zuvor im Mahnverfahren tätig war, steht ihm nur die Verfahrensgebühr nach VV 3308 für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids zu, nicht aber auch die Verfahrensgebühr nach VV 3305 für die Vertretung im Mahnverfahren. Beispie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Eigenartiges Gesamtschuldverhältnis

Rz. 50 Bei einer gemeinsamen fremdnützigen Beauftragung des Anwalts zugunsten eines Mandanten (ggf. mit mehreren Gegenständen) haften die Auftraggeber für alle Gebühren gesamtschuldnerisch, weil der Anwalt von ihnen die nämliche Vergütung einfordern kann. Diese Fallgestaltung ist jedoch in der Praxis nur selten anzutreffen. Hingegen findet sich häufig eine gemeinsame eigennü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Materiell-rechtliche Kostenerstattung

Rz. 70 Im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung – insbesondere bei Verkehrsunfallregulierungen – wird die Erstattung der Hebegebühr überwiegend verneint. Obwohl es sich bei den Hebegebühren in der Regel nur um Minimalbeträge handelt, zeigt sich die Rechtsprechung hier sehr kleinlich. Diese Kosten sollen nur dann gemäß § 249 BGB einen ersatzfähigen Schaden darstellen, we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Höhe der Gebühr

Rz. 34 Dem Anwalt steht ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 im Einzelfall. Rz. 35 Der Höchstsatz von 1,0 rechtfertigt sich in der Regel dann, wenn es sich bei dem zugrundeliegenden Fall um eine rechtlich schwierige, umfangreiche Sache handelt (hier Arzth...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beiordnung ohne Prozesskostenhilfe

Rz. 6 Mit Beiordnungen im Wege der Prozesskostenhilfe sachlich nicht vergleichbar sind solche Beiordnungen, bei denen die Sicherung der anwaltlichen Vertretung im Vordergrund steht und die Befriedigung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs lediglich nachrangig Berücksichtigung findet. Das ist etwa der Fall bei der Beiordnung eines Notanwalts gem. §§ 78b, 78c ZPO oder als Beis...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Reihenfolge der Ansprüche

Rz. 198 Übt der beigeordnete Anwalt zuerst sein Beitreibungsrecht aus, ohne zuvor eine Zahlung aus der Staatskasse beantragt und erhalten zu haben, so wird vom Rechtspfleger aus Gründen der Arbeitserleichterung gelegentlich angefragt, ob er im Umfang der Festsetzung nach § 126 ZPO auf seinen Anspruch gegen die Staatskasse verzichtet. Das erscheint dort sachgerecht, wo die Le...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Voraussetzungen

Rz. 12 Die Hinweispflicht des Anwalts besteht aber nur, wenn für ihn Anhaltspunkte bestehen, dass der Mandant die Voraussetzungen für Bewilligung von Beratungshilfe erfüllt.[9] Der Anwalt muss sich dabei nicht der Bewilligung sicher sein. Die ernsthaft in Betracht zu ziehende Aussicht genügt. Die Obliegenheit zur Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse trifft den Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Die Zahlung geht in Teilbeträgen ein und wird in einem Betrag ausgezahlt

Rz. 27 Werden mehrere Teilbeträge von demselben oder von verschiedenen Personen an den Anwalt gezahlt, aber in einer Summe weitergeleitet, so ist zu differenzieren: Rz. 28 Stammen die Zahlungen aus demselben Auftrag, entsteht bei der Gesamtauszahlung ungeachtet des getrennten Zahlungseingangs nur eine Hebegebühr aus dem Gesamtwert.[32] Beispiel 1: Die beiden auf 20.000 EUR ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anwaltswechsel

Rz. 107 Bei der Kostenerstattung können dann allerdings Probleme auftreten, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Anwalt nach neuem Recht liquidieren kann. War der Anwaltswechsel notwendig, dann ergeben sich keine Probleme; die Kosten beider Anwälte sind zu erstatten.[41] Rz. 108 War der Wechsel dagegen nicht notwendig, so ist die Erstattungsfrage strittig. E...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 2. Umfang des Vergütungsanspruchs

Rz. 192 Schließt der Anwalt im Scheidungsverbundverfahren einen Einigung über nicht anhängige Gegenstände, die in den Katalog des § 48 Abs. 3 fallen, dann erhält er von der Landeskasse aus dem Mehrwert alle mit der Herbeiführung der Einigung verbundenen Gebühren. Mit dieser zum 1.8.2013 eingeführten klarstellenden Formulierung ist die bis dahin bestehende Streitfrage erledig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gesonderte Prüfung der Schwellengebühr

Rz. 81 Zu beachten ist, dass die Anwendung der Schwellengebühr auch hier für jeden Verfahrensabschnitt gesondert zu prüfen ist. Schwierigkeit und Umfang im Verwaltungsverfahren begründen noch keine Schwierigkeit und keinen Umfang im Nachprüfungsverfahren und umgekehrt. Es ist also möglich, dass in einem Verfahrensabschnitt die Schwellengebühr greift, in dem anderen aber nich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechungen

Rz. 87 Aus der Gesetzesformulierung "Mitwirkung an Besprechungen, die auf Erledigung des Verfahrens gerichtet sind" lässt sich entnehmen, dass die Gegenstände, hinsichtlich derer eine Erledigung erfolgen soll, bereits vom Mahnverfahrensauftrag umfasst – nicht notwendig anhängig[64] – sein müssen.[65] Denn begrifflich kann nur dann etwas erledigt werden, was anhängig ist bzw....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 51 Abs. 1 S. 1 BRAO bedarf der der Anwalt für seine Zulassung einer Berufshaftpflichtversicherung. Diese muss auch weiterhin unterhalten werden. Anderenfalls wird die Zulassung widerrufen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 EUR (§ 51 Abs. 4 S. 1 BRAO). Rz. 2 Die für diese Versicherung gezahlten Prämien sind grundsätzlich Allgemeine Geschäftskosten i.S....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 8 Die Gebühren nach den VV 4300 ff. können in derselben Strafsache mehrmals anfallen. Jede Einzeltätigkeit ist eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 (Ausnahme: Anm. zu VV 4300; Anm. zu VV 4301). Insbesondere fällt auch jeweils eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002 an. Beispiel: Der Anwalt erhält zunächst den Auftrag, die vom Verurteilten selbst eingelegte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Wechsel von Betragsrahmen zu Satzgebühren und umgekehrt

Rz. 27 In einigen Fällen kann es vorkommen, dass für das Verfahren vor Verweisung Wertgebühren gelten und für das Verfahren nach Verweisung Betragsrahmengebühren oder umgekehrt. Beispiele: Verweisung vom Sozialgericht in einer Sache nach § 3 Abs. 1 S. 1 in einen anderen Rechtsweg oder umgekehrt. Verweisung eines Verwaltungsgerichts an das BVerwG als Truppendienstgericht.[10]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Wahl der Abrechnungsmethode

Rz. 12 Der Anwalt hat die Möglichkeit, die von ihm aufgewandten Entgelte konkret abzurechnen (VV 7001) oder auch pauschal (VV 7002). Eine Kombination ist nicht möglich. Rechnet der Anwalt also auch nur eine Position konkret ab, dann kann er die weiteren Positionen nicht pauschalisieren. Er muss sie auch konkret abrechnen oder unberücksichtigt lassen.[16] Beispiel: [17] Der An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Wahlrecht bei der Einforderung

Rz. 50 Der Anwalt kann nach Abs. 1 frei wählen, welche der aufeinander anzurechnenden Gebühren er in voller Höhe einfordert und welche vermindert. Er kann selbstverständlich nicht beide Gebühren unvermindert einfordern. Beispiel: Der Anwalt hatte nach einem Gegenstandswert von 8.000 EUR eine 1,5-Geschäftsgebühr (VV 2300) verdient und anschließend im gerichtlichen Verfahren e...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / 1. Gegenstandswert

Rz. 38 In diesem Verfahrensabschnitt bestimmt sich der Gegenstandswert ebenfalls nach § 26 Nr. 2. Es ist jetzt aber nicht vom Verkehrswert auszugehen, sondern von dem zur Verteilung kommenden Erlös (also von dem Versteigerungserlös abzüglich der Versteigerungskosten – § 109 ZVG). Abzustellen ist auch hier für die beteiligten Anwälte nicht auf den gesamten Erlös, sondern gem....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gesetzlich geregelte Anwendungsfälle

Rz. 104 Einer der Hauptanwendungsfälle des Abs. 2 ist die Anrechnung einer Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahrens auf die Geschäftsgebühr des nachfolgenden Überprüfungsverfahrens. Rz. 105 Beispiel: Der Anwalt war in einem verwaltungsrechtlichen Verwaltungsverfahren tätig und anschließend im Widerspruchsverfahren. Angefallen ist sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Wi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Prüfung vor Anwendung von VV 3309 f.

Rz. 36 Die Prüfung der Frage, ob eine Vollstreckungsgebühr angefallen ist, hat somit in doppelter Hinsicht zu erfolgen: Zum einen muss es sich um eine auftragsgemäße Tätigkeit des Anwalts in der Zwangsvollstreckung im gebührenrechtlichen Sinn handeln, zum anderen darf diese Tätigkeit nicht durch eine andere Vorschrift geregelt werden, die die des Unterabschnitts 3 verdrängt....mehr

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AGS 06/2021, Umfang der Ang... / I. Sachverhalt

Der Beklagte hatte seinen Anwalt neben der Scheidung mit der außergerichtlichen Vertretung in seinen Familiensachen beauftragt. Im Einzelnen war der Anwalt mit der Ehescheidungssache und weiterer Gegenstände (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Nutzungsentschädigung) beauftragt. Im Mai 2014 beantragte der Anwalt für den Beklagten auftragsgemäß die S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anwaltshonorar als Leistungszweck

Rz. 34 Für den Anwalt bestimmte Leistungen sind nur in dem Umfang anrechenbar, wie sie die konkrete Angelegenheit (§ 15 Abs. 1) abgelten sollen, die Gegenstand der Beiordnung oder Bestellung (siehe § 45 Rdn 41 f., § 48 Rdn 8 ff.) geworden ist. Auch für diese Zuordnung ist in erster Linie auf die Tilgungsbestimmung des Leistenden abzustellen. Beispiel: Aufgrund einer Schläger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beurteilung der Notwendigkeit

Rz. 8 Der Anwalt hat in jeder Lage des Verfahrens eigenständig darüber zu befinden, wie er die Rechtsposition der vertretenen Person bestmöglich wahrt. Deshalb gebührt ihm auch das Recht der Ersteinschätzung zur Notwendigkeit von Kostentatbeständen. Der Anwalt war in dem gerichtlichen Verfahren tätig; nur er ist für die sachgemäße Wahrnehmung der Interessen der Partei verant...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Zusätzliche Verfahrensgebühr

Rz. 1 Erstreckt sich die Tätigkeit des Verteidigers auf die Einziehung oder dieser gleichstehende Rechtsfolgen (§ 46 Abs. 1 OWiG, § 439 StPO) oder auf eine diesen Zwecken dienende Beschlagnahme, erhält der Anwalt zusätzlich nach VV 5116 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,0 (Anm. Abs. 1).[1] Rz. 2 Voraussetzung ist, dass der vom Anwalt vertretene Beteiligte auch an der Einzie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz

Rz. 4 Für diese Fälle der Horizontalverweisung ordnet S. 1 an, dass das weitere Verfahren vor dem übernehmenden Gericht mit dem vorangegangenen Verfahren vor dem abgebenden Gericht ein Rechtszug sei, dass es sich also für den Anwalt, der in beiden Verfahren tätig wird, um dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 handelt. Folglich kann der Anwalt die Gebühren insgesamt nur e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Art und Höhe der Vergütung

Rz. 34 Die Berechnung der Vergütung und ihre Höhe hängen von den Umständen des Einzelfalles ab und sind daher keiner einheitlichen Darstellung zugänglich. Hinsichtlich der denkbaren Vergütungsmodelle sei deshalb auf die Ausführungen in § 3a (vgl. § 3a Rdn 56 ff.) verwiesen (bezüglich der Vergütungshöhe siehe § 3a Rdn 93 ff.). Beruft sich der Mandant auf eine unentgeltliche L...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Anrechnung bei PKH – Gebühr (§ 49)

Rz. 36 Beispiel: Der Anwalt wird außergerichtlich im Rahmen von Beratungshilfe tätig. Die Vergütung wird festgesetzt und ausgezahlt. Sodann vertritt der Anwalt den Mandanten auch im Rechtsstreit. Der Mandant erhält Prozesskostenhilfe. Der Rechtsstreit endet ohne Termin. Der Gegenstandswert bzw. Streitwert beträgt 9.000 EUR. Der Anwalt begehrt die Festsetzung der Prozesskost...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mahnverfahren mit Termins- und Einigungsgebühr

Rz. 114 Kommt die Einigung aufgrund einer Besprechung zustande, entstehen sowohl Einigungs- als auch Terminsgebühr. Beispiel: Mahnverfahren mit Besprechung und Einigung Der Anwalt erwirkt für den Mandanten einen Mahnbescheid über 10.000 EUR. Anschließend führen die Anwälte telefonische Verhandlungen, die mit einer Einigung enden. Neben der 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3305 kom...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Prozesskostenhilfe: Bestehen einer "Hauptschuld" (Auftrag der Partei)

Rz. 36 Nach der Typisierung des Gesetzes erfolgt die anwaltliche Leistung in der Regel aufgrund eines Vertrages, der so genannten entgeltlichen Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB). Die Vereinbarung kann schon vor der Beiordnung oder Bestellung des Anwalts abgeschlossen worden sein. Dann stellt der Beschluss eine Zäsur dar, weil die Rechtsbeziehung des im Wege der Prozesskostenhil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vorschussanspruch gegen die Partei (§ 9)

Rz. 15 Der Anspruch ist äußerlich deckungsgleich mit dem Anspruch des Anwalts gegen die Partei (§ 9), hat aber einen anderen Hintergrund, soweit es um die voraussichtlich entstehenden Auslagen geht. Im Verhältnis zur Staatskasse spielt auch hier der Gedanke einer finanziellen Absicherung des Anwalts keine Rolle (vgl. Rdn 8). Wenn dem Anwalt gleichwohl ein Vorschussanspruch g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 20 Bei einer Mehrheit von Auftraggebern müssen diese einzeln in der Rechnung aufgeführt, zumindest in ihrer Gesamtheit bezeichnet werden. Wird die Rechnung von den Auftraggebern aus einem gemeinsamen Vermögen beglichen, wie etwa bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder i.d.R. bei Eheleuten, dann kann es ausreichen, eine Gesamtrechnung zu erstellen. Sofern jeder Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gesetzliche Ausnahmen

Rz. 26 Die "Deckelung" des Gegenstandswerts nach Abs. 2 S. 1 gilt nicht, sofern durch Gesetz ein niedriger Höchstwert bestimmt ist. Rz. 27 Abs. 2 S. 1 ist durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz (in Kraft getreten am 31.12.2006) geändert worden. Hintergrund dieser Änderung ist die Verweisung des § 23 Abs. 1, Abs. 3 auf das GNotKG. Dort ist zum Teil ein Höchstwert von 60 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Die Vergütung

Rz. 12 Der Anwalt erhält für seine Einzeltätigkeit eine Verfahrensgebühr. Vorgesehen ist ein Betragsrahmen in Höhe von 22 EUR bis 121 EUR; die Mittelgebühr beträgt 71,50 EUR. Die Höhe der Gebühr bestimmt der Anwalt nach § 14 Abs. 1 unter Berücksichtigung der dort genannten Kriterien, wobei maßgeblich auf den Zeitaufwand abzustellen sein wird.[20] Rz. 13 Der gerichtlich bestel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Eigene Partei

Rz. 16 Ob die Staatskasse einen Ausgleich ihrer Zahlungen an den Anwalt erreichen kann, ist bei ratenfreier Prozesskostenhilfe regelmäßig vom Übergang eines Beitreibungsrechts des Anwalts gegen den Gegner abhängig. Der auf die Staatskasse übergehende Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die eigene Partei hat hingegen so gut wie keine praktische Bedeutung, da er grundsätzlich...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 3. Verlängerung oder Aufhebung der Maßnahme

Die Verfahren wegen der Verlängerung oder Aufhebung einer Freiheitsentziehung (§§ 425, 426 FamFG) oder einer Unterbringung (§§ 329, 330 ggf. i.V.m. § 167 FamFG) stellen gegenüber dem ursprünglichen Anordnungsverfahren gesonderte Angelegenheiten dar, für die der Anwalt auch eine gesonderte Vergütung erhält. Anrechnungsvorschriften bestehen nicht. Obwohl der Wortlaut von Nr. 6...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Unrichtige Berechnung

Rz. 105 Ist die Berechnung inhaltlich falsch, hat also der Anwalt versehentlich nach einem überhöhten Streitwert abgerechnet oder hat er irrtümlich falsche Gebührentatbestände angewendet, so ist dies unschädlich. In Höhe der tatsächlich berechtigten Forderung ist die Vergütung dann dennoch einforderbar.[95] Soweit der Anwalt allerdings eine zu geringe Vergütung abgerechnet h...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / 1. Leistungszeitpunkt, Leistungszeitraum

Rz. 7 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Tag, an dem der Anwalt seine Leistung erbringt bzw. das Ende des Leistungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Dieser Zeitpunkt fällt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG zusammen. Es kommt also weder darauf an, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Unmöglichkeit

Rz. 268 Wird die Vertragserfüllung dem Anwalt unmöglich, so ist § 628 BGB nicht anwendbar. Es gelten vielmehr die Regelungen des allgemeinen Schuldrechts (§§ 323 ff. BGB n.F.). Nach früherem Recht waren die §§ 323, 324 BGB a.F. anzuwenden.[208] Hatte der Anwalt die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung nicht verschuldet, dann galt nach § 323 Abs. 1 BGB a.F. i.V.m. § 13 Abs. 4 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Inkasso durch Staatskasse

Rz. 12 Solange eine offene Forderung aus dem Anwaltvertrag besteht, ist die Staatskasse aufgrund der Beiordnung dem Anwalt gegenüber verpflichtet, der Partei auferlegte Zahlungen durchzusetzen.[9] Für sie besteht im Interesse des Anwalts eine "Amtspflicht zur Einziehung",[10] also zur Ausführung der Anordnung gem. § 120 Abs. 1 S. 1 ZPO. Angesichts der Vergünstigung, nicht in...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Die vorangegangene Wahlverteidigertätigkeit wird durch die Pflichtverteidigergebühren abgedeckt

Rz. 66 Deckt die Pflichtverteidigerbestellung auch diejenigen Tätigkeiten ab, die der Anwalt bislang als Wahlverteidiger ausgeübt hat (§ 48 Abs. 6), so sind Vorschüsse und Zahlungen anzurechnen. Dabei kommt es nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift nicht darauf an, ob vor oder nach Bestellung oder ob auf die Wahlverteidigergebühren oder eine Vergütungsvereinbarung g...mehr