Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Die Pflicht des Testamentsvollstreckers zur ordnungsgemäßen Verwaltung.

Rn 1 Der oft sehr weiten ›Herrschaft‹ des Testamentsvollstreckers über den Nachlass, insb gem § 2205, entspricht die Pflicht nach § 2216 I, die Verwaltung ordnungsgemäß zu führen. Hiervon kann der Erblasser den Testamentsvollstrecker nicht befreien (§ 2220), und die Erben (BGHZ 25, 275, 280) sowie konsequenterweise die Vermächtnisnehmer, denen ggü die Verpflichtung besteht, ...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / III. Fälligkeit und Verzug

Rz. 72 Der Pflichtteilsanspruch wird bereits mit Eintritt des Erbfalls fällig (§ 271 BGB).[151] Insbesondere tritt die Fälligkeit unabhängig davon ein, ob bei Miterben eine Auseinandersetzung bereits stattgefunden oder ein Testamentsvollstrecker einen Auseinandersetzungsplan aufgestellt hat. Rz. 73 Jedoch kann sich eine Stundung des Pflichtteilsanspruchs ergeben[152] ausmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Wahlverteidigung

a) Recht auf freie Verteidigerwahl Rz. 16 [Autor/Stand] Der vom Gesetz vorgesehene Regelfall ist der des Wahlverteidigers; nur ausnahmsweise ist ein sog. Pflichtverteidiger zu bestellen (dazu Rz. 31 ff.). Aufgrund des in einem Strafverfahren erforderlichen besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger geht die StPO grds. vom Vorrang der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 5 Die von § 44 I erfassten Anrechte sind – aufgrund ihrer besonderen Struktur – nach der in § 40 II bzw (bei Anrechten im Leistungsstadium) in § 41 II näher bestimmten zeitratierlichen Methode zu bewerten. Die zu erwartende bzw tatsächlich erreichte Versorgung ist dabei das monatliche Ruhegehalt, das der berechtigten Person nach den jeweils für sie geltenden versorgungsre...mehr

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AGS 08/2024, Mock, Forderungsvollstreckung von A-Z Online - Taktische Ausfüllhilfen für die neuen Pflichtformulare

Von Dipl.-RPfl. Peter Mock. Deubner-Verlag. 29,95 EUR mtl. Pünktlich mit der seit dem 1.9.2024 bestehenden Pflicht zur Verwendung der neuen Zwangsvollstreckungsformulare hat der Zwangsvollstreckungsrechtspezialist Dipl.-RPfl. Peter Mock einen simplen, aber genialen Einfall gehabt und ein Zwangsvollstreckungstool entwickelt, welches für die Praxis eine enorme Arbeitserleichter...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 4. Verfahrensfragen

Rz. 89 Sachlich und örtlich zuständig für den Antrag ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§§ 343, 344 FamFG). Der Nachlassgläubiger hat bei der Beantragung der Klagepflegschaft nur die ernsthafte gerichtliche Geltendmachung seines Pflichtteils glaubhaft zu machen;[159] dass ihm der Anspruch auch tatsächlich zusteht, br...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragspflichten.

Rn 20 Die einzelnen Pflichten bestimmen sich nach der konkreten Vereinbarung (Inhalt und Umfang des Mandats). Bei der Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten hat der Steuerberater den Mandanten umfassend zu beraten (sicherster und gefahrlosester Weg) und muss dabei auch die Möglichkeiten zur Steuerersparnis einbeziehen (BGH NJW 98, 1221, 1486 [BGH 20.11.1997 - IX ZR 62/97]; 0...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Subjektiver Tatbestand

Rz. 1779 [Autor/Stand] Infolge der nunmehr geschaffenen Klarheit durch die strafgerichtliche Rechtsprechung wird sich das Hauptaugenmerk – insbesondere vor dem Hintergrund der Vielzahl unterschiedlichster Beteiligter – auf den subjektiven Tatbestand richten. Ungeachtet der derzeit ergangenen Entscheidungen verbietet sich jedwede Generalisierung bei der Betrachtung des subjek...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begrenzung des Tatbestands (Vorsatz)

Rz. 706 [Autor/Stand] Es würde hier den Rahmen sprengen, alle Einzelheiten des Tatbestandes der Geldwäsche (§ 261 StGB) zu beleuchten, vgl. daher ergänzend § 370 Rz. 1192 ff. Im Folgenden werden deshalb lediglich die wesentlichen Probleme aufgezeigt, die für den Steuerstrafverteidiger bei der Entgegennahme von Honorar von Bedeutung sind. Zentral ist dabei die verfassungsgeri...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 5. Abgrenzung des Güterstatuts zum Erbstatut

Rz. 197 Beispiel Der deutsche Erblasser hatte mit seiner damaligen französischen Braut vor der Eheschließung im Jahr 1993 – noch als Student – bei einem Pariser Notar einen Ehevertrag beurkunden lassen, mit dem die Brautleute die Errungenschaftsgemeinschaft des französischen Rechts vereinbarten und dem überlebenden Ehegatten das Gesamtgut zuwachsen sollte (clause d’attributi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Freiberufler.

Rn 46 Neben der Bildung von Partnerschaften nach dem PartGG sowie von GmbH schließen sich Angehörige freier Berufe, insb Ärzte und Rechtsanwälte, auch zu GbR zusammen. Der Zusammenschluss mehrerer Ärzte zu einer GbR in Form von Gemeinschaftspraxen ist von bloß organisatorischen Zweckbündnissen abzugrenzen. Die Abgrenzung erfolgt nach der Willensrichtung der Beteiligten, insb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmittelbare Benachteiligung.

Rn 19 Ausschreibung nur für Personen bis 25 Jahre; Ausschreibung gerichtet an ›Young Professionals‹ (BAG NZA 13, 498); Verdoppelung Abfindung von einem halben auf ein Jahresgehalt abhängig von 55. oder 56. Lebensjahr (BAG DB 08, 415); Altersabstandsklauseln (aber gerechtfertigt: max Altersabstand von 15 Jahren für Hinterbliebenenversorgung, BAG NZA 18, 712 [BAG 20.02.2018 - ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Ergänzende Beispiele.

Rn 41 Werden Agenturen für bestimmte Tätigkeiten eingesetzt, liegt regelmäßig eine Geschäftsbesorgung vor. Die Anlageberatung ist nur iRd fremden Vermögensbetreuung als Geschäftsbesorgung anzusehen (BGH NJW 02, 1868 [BGH 04.04.2002 - III ZR 237/01]). Wer sie betreibt, benötigt eine Erlaubnis nach dem KWG. Es handelt sich um eine eigenständige Wertpapierdienstleistung (§ 2 II...mehr

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zfs 08/2024, Keine Deckung ... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. kann von der Bekl. weder Deckungsschutz noch Schadensersatz verlangen. 1. Der geltend gemachte Rechtsschutzfall – ein behaupteter Verstoß der Audi AG gegen europäische Abgasvorschriften, der diese zum Schadensersatz in Gestalt des sog. Differenzschadens verpflichtet – ist in der von der Kl. unterhaltenen Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nicht versichert. a) Im Tatsäch...mehr

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AGS 08/2024, Rahmengebühren... / IV. Bedeutung für die Praxis

Manchmal weiß man bei gebührenrechtlichen Entscheidungen nicht, ob man lachen oder weinen soll, wenn man sie gelesen hat. Ich habe mich hier mal wieder – leider – für das Weinen entschieden. Denn der Beschluss ist eine der vielen gebührenrechtlichen Entscheidungen gerade zum Bußgeldverfahren, die in meinen Augen ein für eine Beschwerdekammer eines LG zu großes Maß an gebühre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schuldhafte Pflichtverletzung.

Rn 3 Der Betreuer muss eine Pflichtverletzung begangen haben, sei es durch Verstoß gegen das allgemeine Gebot, die Betreuung in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis entspr dem Grundsatz des § 1821 zu führen, sei es durch Zuwiderhandlung gegen eine gesetzlich angeordnete Verpflichtung (zB 1838 ff), aber auch gegen eine konkrete AnO des BtG (§ 1862) oder ggf auch Anordnungen Dri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fehlen von Sonderregeln zur Mangelhaftigkeit der Leistung.

Rn 61 §§ 280 III, 281–283 gelten auch für den Fall, dass eine Leistung unter einem Vertrag oder sonstigen Schuldverhältnis nicht wie geschuldet erbracht wird, für das es an einer besonderen gesetzlichen Regelung zur Schlechterfüllung fehlt (aA Grüneberg/Grüneberg § 280 Rz 16; Jauernig/Stadler § 280 Rz 11). Nicht Wortlaut, nicht Zweck, nicht Entstehungsgeschichte und nicht da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Vertragsähnliches Verhältnis.

Rn 55 Besteht kein Vertragsverhältnis, kann sich eine Haftung für Auskunft, Rat und Empfehlung aus einem vertragsähnlichen Verhältnis iSd § 311 II ergeben (längere Geschäftsverbindung: BGH WM 69, 247). Eine klare und scharfe Abgrenzung zwischen stillschweigendem Vertrag und vorvertraglichem Verhältnis ist in der Rspr bisher nicht zu erkennen (Haftung eines Anlagevermittlers ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundprinzip Fälligkeit.

Rn 3 Ein Anspruch ist iSv § 199 I Nr 1 entstanden, sobald er erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann (BGH NJW 11, 73 [BGH 14.07.2010 - IV ZR 208/09] Rz 15); also insb der Anspruch nach Inhalt, Gläubiger und Schuldner bestimmt ist (BGH NJW 14, 2342 [BGH 16.04.2014 - IV ZR 153/13] Rz 14) u nicht dauernde Unmöglichkeit entgegensteht (BGH...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / b) Beteiligte, Vertretung bei der Geltendmachung

Rz. 30 Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs kann grundsätzlich nur durch den Pflichtteilsberechtigten selbst erfolgen. Er kann jedoch auch Dritte, wie seinen Rechtsanwalt, mit der Geltendmachung beauftragen. Es handelt sich dabei nicht um eine höchstpersönliche Handlung. Rz. 31 Die Geltendmachung erfolgt grundsätzlich gegenüber dem Erben. Im Falle des Pflichtteilsergä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 16 Einem Kreditinstitut ist das Wissen aller Mitarbeiter zuzurechnen, die es bei der Bearbeitung eines konkret in Rede stehenden Geschäfts vertreten oder daran bestimmungsgemäß mitgewirkt haben. Diese Voraussetzungen erfüllt insb der Kontobetreuer, der den Verdacht schöpft, dass der Kontoinhaber eingehende Gelder veruntreut (BGH NJW 08, 2245 Rz 18), der Kassenbeamte, der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag vor 145 ff 28 Rang Bestimmung des ~s 879 12 der Vormerkung 883 20 Rangänderung Einigung 880 2 Eintragung 880 3 Rechtsfolge 880 6 Zustimmung des Eigentümers 880 4 Zwischenrecht 880 8 Rangordnung 1583 1; 1991 12 Rangvorbehalt 881 1 Ausnutzung 881 6 Einigung 881 2 Eintragung 881 3 Erlöschen des vorbehaltenen Rechts 881 9 Veräußerung 881 5 Wirkung 881 7 Zwischenbelastung 881 8 Rasse ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / dd) Kein Leistungsanspruch nach Auskunftserteilung

Rz. 244 Der Kläger kann den Auskunftsantrag für erledigt erklären, wenn der Beklagte das Auskunftsbegehren nach Eintritt der Rechtshängigkeit erfüllt hat.[452] Erklären die Parteien der Stufenklage die Hauptsache nach der Auskunftserteilung übereinstimmend für erledigt, hat das Gericht unabhängig von der Frage, ob tatsächlich ein Fall der Erledigung vorliegt, gem. § 91a ZPO ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 627 BGB – Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung.

Gesetzestext (1) Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. ABC der durchlaufenden Posten

Rn. 1557 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Agenturgeschäft Ein Tankstellenpächter, der Kraft- und Schmierstoffe im Namen und für Rechnung einer Mineralölfirma verkauft, betreibt Geschäfte, die insoweit durchlaufende Posten sind (BFH BStBl II 1974, 518). Arbeitgeber-Anteil Ermittelt der Hausgewerbetreibende seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG, dann sind die Vereinnahmung und Abführung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Schutzpflichten.

Rn 81 Die Parteien eines Schuldverhältnisses haben sich so zu verhalten, dass Person, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden (BVerfG NJW 83, 32 [BVerfG 29.09.1982 - 1 BvR 1353/81]; BGH NJW-RR 04, 481, 483 [BGH 13.01.2004 - XI ZR 479/02]). Bei diesen Schutzpflichten handelt es sich um Pflichten iSv § 241 II (s § 241 Rn 14 f). Sie dienen vorn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beurkundung eines Rechtsverhältnisses (§ 810 Alt 2).

Rn 10 Ein Einsichtsrecht besteht auch in Urkunden, die ein Rechtsverhältnis zwischen dem, der die Einsicht verlangt (Vorlegungsberechtigten), und einem anderen festhalten. Anders als bei § 810 Alt 1 kommt es hier auf den objektiven Inhalt der Urkunde und nicht auf deren Zweck an. Der andere muss nicht notwendig der Besitzer der Urkunde sein. Der Anspruchsteller muss allerdin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Höhe der Vergütung, Abs 2.

Rn 5 II gilt auch, wenn die Vergütungsregelung nichtig ist (zB sittenwidrig, BAG NZA 16, 494 [BAG 18.11.2015 - 5 AZR 814/14]; 15, 608 [BAG 17.12.2014 - 5 AZR 663/13] oder verbotsgesetzwidrig, BAG NJOZ 16, 226) und bestimmt die Höhe der Vergütung und die Reihenfolge in Betracht kommender Vergütungsgrundlagen. Untergrenze im Arbeitsverhältnis bestimmt seit 1.1.15 das Mindestlo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Auslegung.

Rn 8 Im Ausgangspunkt bestimmt sich der Inhalt der Gewinnzusage nach den allg Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 (BGH NJW 04, 1652 [BGH 19.02.2004 - III ZR 226/03]; Wagner/Potsch JURA 06, 402). Maßgeblich ist der objektive Erklärungsgehalt, mit zwei Besonderheiten: Rn 9 1. Zum einen gilt nicht der Empfängerhorizont des verständigen Dritten (dazu Grüneberg/Ellenberger § 133...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 1. Grundsatz; Vorbemerkung zum Abschmelzmodell

Rz. 158 Schenkungen bleiben unberücksichtigt (zur Ausnahme siehe Rdn 192 ff.), d.h. sie sind nicht ergänzungspflichtig, wenn zur Zeit des Erbfalls zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen sind (§ 2325 Abs. 3 S. 2 BGB). Es handelt sich bei dieser Zeitschranke um eine Ausschlussfrist,[443] die im Prozess von Amts wegen zu beachten ist. Mit dem Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Für zwei aufeinander folgende Termine.

Rn 19 Wegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts genügt ein einmaliger Mietrückstand auch dann nicht, wenn der Mieter erklärt, er könne künftig nicht mehr zahlen (aA Ddorf NJW-RR 91, 1353). Bei Wohnraumiete ist nach § 569 III Nr 1 ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete erheblich, bei Mietverhältnissen über andere Räume gilt dies erst Recht (BGH NJW 15, 2417: im Ausnahmefa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beweis des Irrtums

Rz. 652 [Autor/Stand] Ist der Irrtum von strafrechtlicher Bedeutung, muss sein Vorliegen vom Gericht festgestellt werden. Dabei gilt der Grundsatz in dubio pro reo. Für die Verteidigung besteht das Problem, den Irrtum – einen rein inneren Vorgang – anhand äußerer Umstände so nachzuweisen, dass die Annahme des Gerichts, der Täter habe vorsätzlich bzw. mit Unrechtsbewusstsein ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Honorar

Rz. 676 [Autor/Stand] Die Frage der Honorierung wird regelmäßig ebenfalls Gegenstand des ersten Gesprächs sein, zumal sich die Frage nach einer Honorierung als Pflichtverteidiger (Rz. 31 ff.) nur ausnahmsweise und dann regelmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkt stellen wird. Im Falle eines Präventivmandats wird man zu schnellem Handeln genötigt, so dass man auch schnell auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ersatzfähige Aufwendungen.

Rn 2 Voraussetzung für einen Anspruch nach § 1877 ist zunächst, dass der Betreuer zum Zwecke der Führung der Betreuung Aufwendungen getätigt hat (I). In Betracht kommen hier in erster Linie bare Auslagen und die Eingehung von Verbindlichkeiten, wie etwa für Telefon (soweit notwendig auch Handygebühren), Porto, Rechtsberatungskosten, Abschriften, Fotokopien nach Erforderlichk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Passiva.

Rn 6 Wegen der Abhängigkeit des Pflichtteilsanspruchs vom gesetzlichen Erbteil (§ 2303 I 2) sind Passiva lediglich Nachlassverbindlichkeiten und Lasten, die vorlägen, legte man allein die gesetzliche Erbfolge zu Grunde (MüKo/Lange Rz 10). Zu berücksichtigen sind grds Erblasserschulden und Erbfallschulden iSv § 1967 II, zB als Erblasserschulden vererbliche und zur Zeit des Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2218 BGB – Rechtsverhältnis zum Erben; Rechnungslegung.

Gesetzestext (1) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Erben finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664, 666 bis 668, 670, des § 673 Satz 2 und des § 674 entsprechende Anwendung. (2) Bei einer länger dauernden Verwaltung kann der Erbe jährlich Rechnungslegung verlangen. Rn 1 Die Vorschrift dient der Ausgestaltung des gesetzlich...mehr

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AGS 08/2024, Auslagenerstat... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. "Dauerbrenner" Auslagenerstattung nach Einstellung Der ein oder andere Leser denkt sicherlich: Oh, schon wieder Auslagenerstattung nach Einstellung (des Bußgeldverfahrens). Dazu hatten wir doch gerade erst einige Entscheidungen. Das stimmt, und zwar sowohl "positive" wie auch "negative" (s. z.B. LG Baden-Baden, Beschl. v. 4.10.2023 – 2 Qs 92/23, AGS 2023, 507; LG Berlin, B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einzelfälle.

Rn 10 Der Anspruch nach § 179 verjährt erst, wenn feststeht, dass eine Genehmigung nicht in Betracht kommt (BGH NJW 04, 774 [BGH 19.11.2003 - XII ZR 68/00]). Der Anspruch wegen Pflichtverletzung aus § 280 einschl Verzugsschäden entsteht mit Schadenseintritt (BGHZ 73, 363, 365). Der Schadenersatzanspruch statt der Leistung nach § 281 ff entsteht einheitlich mit der Entstehung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Beratung und Teilnahme

Rz. 185 [Autor/Stand] Eine täterschaftliche oder mittäterschaftliche Verwirklichung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch den steuerlichen Berater kommt nur dann infrage, wenn dieser als Urheber oder Miturheber der unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben anzusehen ist (s. Rz. 105 ff., 108 ff., 113 ff., 114 ff.). Das ist insb. bei eigenen Erklärungen des Steuerberaters der Fall[2]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Mittäterschaft des steuerlichen Beraters

Rz. 114 [Autor/Stand] Die Tatsache, dass ein steuerlicher Berater in den Gesamtvorgang der Steuerhinterziehung eingeschaltet ist, reicht zur Bejahung von Mittäterschaft nicht aus. Denn die Mitbeherrschung des Geschehens muss sich auf die Tathandlung beziehen. Der Mittäter muss gemeinsam mit einem anderen (Mit-)Herrschaft über die inhaltliche Gestaltung und die Abgabe der unr...mehr

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AGS 08/2024, Gebühren des T... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zu widersprechen. 1. Entscheidung durch den Einzelrichter zumindest unverständlich Zu widersprechen ist schon der Auffassung des Einzelrichters, dass wegen der st. Rspr. des OLG Hamm eine Übertragung auf den und durch den Senat nicht erforderlich sei. Es ist ja schön, wenn das OLG die Frage offenbar schon häufiger entschieden hat. Nur: Die Beschlüsse sind ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anpassung (Angleichung).

Rn 60 Zu solchen korrekturbedürftigen Verwerfungen kann es kommen, (a) wenn ein Fall mehrere Rechtsfragen aufwirft, die unterschiedlich zu qualifizieren sind und unterschiedlichen Rechtsordnungen unterliegen (Depeçage ieS, s.o. Rn 33), (b) wenn Vor- und Hauptfrage unterschiedlichen Rechten unterliegen (s.o. Rn 46) oder (c) wenn ein Statutenwechsel zu einem Nacheinander versc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gesamt- und Teilnichtigkeit.

Rn 26 Führt das gesetzliche Verbot zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts, so ist nach der Auslegungsregel des § 134 (Rn 18) das Rechtsgeschäft im Zweifel insgesamt und von Anfang an nichtig (Erman/Arnold Rz 18 u 20). Der Normzweckvorbehalt ermöglicht es aber, die Nichtigkeitsfolge einzuschränken und differenzierende Rechtsfolgen zu begründen (BGHZ 89, 319; NJW 14, 1728 Tz 22; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Versicherungen.

Rn 49 Bei Lebensversicherungen hat der Erblasser idR einen Bezugsberechtigten durch Rechtsgeschäft unter Lebenden bestimmt (BGH NJW 08, 2702). Dann sind die Ansprüche aus der Lebensversicherung nicht Nachlassbestandteil (BGHZ 130, 377). Hat der Erblasser einen Bezugsberechtigten nicht benannt oder lehnt dieser den Erwerb ab, fällt der Anspruch aus seiner Lebensversicherung i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verletzung eigener Pflichten.

Rn 46 Verletzt der Inhaber einer Rechtsposition eigene Pflichten, ergeben sich die Konsequenzen dieses Fehlverhaltens regelmäßig aus den geschriebenen Regeln des allg und des besonderen Schuldrechts, also insbes § 254 (s BGH VersR 06, 847, 850) sowie den §§ 293 ff, 273 f, 320 ff und §§ 314, 323 ff, 280 ff (s Schmidt-Kessel Gläubigerfehlverhalten § 22); die Schuldrechtsmodern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Hauptanwendungsbereich.

Rn 2 Vielfach begegnet § 315 im Arbeitsrecht: Der Arbeitgeber kann (in den durch den Vertrag gezogenen Grenzen) kraft seines Direktionsrechts die vom Arbeitnehmer zu erbringende Leistung bestimmen (BAG NZA 12, 858, 860 [BAG 22.02.2012 - 5 AZR 249/11]; MüKo/Würdinger Rz 73 ff; aA etwa Boecken FS Fezer [16], 377, der das Weisungsrecht des Arbeitgebers wegen seines gesetzlichen...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Kollisionsrechtliche Behandlung aus deutscher Sicht

Rz. 92 Umstritten ist die kollisionsrechtliche Einordnung (Qualifikation) der Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen. Da sie die Vereinbarung der Gütergemeinschaft bzw. das Bestehen eines vergemeinschaftenden Güterstands voraussetzen und die Teilung des ehelichen Gesamtgutes betreffen, liegt eine güterrechtliche Qualifikation (Art. 27 EuGüVO bzw. Art. 15 EGBGB a.F.) nahe. Das...mehr

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AGS 08/2024, Pflichtverteid... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Inzwischen herrschende Meinung? Eine weitere (obergerichtliche) Entscheidung in der Frage, welche Gebühren für den nur für einen Vorführtermin bestellten Pflichtverteidiger anfallen. Allmählich kann man die Auffassung, die in diesen Fällen nicht nur von einer Einzeltätigkeit ausgeht, sondern den Pflichtverteidiger als "vollen Verteidiger" ansieht, der nach Teil 4 Abschnitt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelfälle.

Rn 20 Ist lediglich die Vermittlung der Leistungen Dritter geschuldet – etwa bei der Kommission, der Spedition oder bei der Tätigkeit als Handelsvertreter – sind diese Dritten keine Erfüllungsgehilfen des Schuldners (Huber Leistungsstörungen I 681f). Das kann anders sein, wenn ein Fall institutionalisierten Zusammenwirkens von Vermittler und Leistungserbringer vorliegt (s BG...mehr