Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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ZErb 05/2024, Erbeinsetzung... / 1 Gründe

I. Im oben genannten Grundbuch wurde am 2.8.2023 der Beteiligte zu 2) aufgrund Erbfolge nach seinem vorverstorbenen Vater als Eigentümer eingetragen. Weiterhin wurde eingetragen, dass der Beteiligte zu 2) Vorerbe sei, bei dessen Tod die Nacherbfolge eintrete. Sodann heißt es: Zitat "Nacherben sind dessen Abkömmlinge. Ersatznacherben: a) H. … E. Stiftung – in der Treuhandschaft ...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist hinsichtlich der festgesetzten Gebühren und Auslagen nach den Nrn. 4100, 4106, 4108, 7002 VV zutreffend. 1. Terminsvertreter ist grundsätzlich Vollverteidiger Der Terminsvertreter ist grds. voller Verteidiger (s. auch Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6., Aufl., 2021, Teil A Rn 2101 ff. m.w.N. aus der Rspr.), für den die Gebühren ei...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / II. Kostenfestsetzungsantrag

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / II. Terminsvertreter ist voller Verteidiger

Ausgangspunkt der Prüfung der einem Pflichtverteidiger aus der Landeskasse zu zahlenden Vergütung sei dabei stets – wie das AG grds. zutreffend angenommen habe – die gerichtliche Bestellungsentscheidung. Enthalte bereits der Bestellungsbeschluss als Grundentscheidung Einschränkungen der Pflichtverteidigerbestellung in zeitlicher, inhaltlicher oder gebührentechnischer Hinsich...mehr

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AGS 05/2024, Pauschgebühr i... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist dem Angeklagten in dem Verfahren mit dem Vorwurf des Landfriedensbruchs nach Anklageerhebung als Pflichtverteidiger bestellt worden. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens hat der Verteidiger die Bewilligung einer Pauschgebühr i.H.v. 4.800,00 EUR beantragt. Die Bezirksrevisorin bei dem OLG ist zu dem Antrag gehört worden. Sie hat ihn wegen des (Akt...mehr

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ZErb 05/2024, Erteilung ein... / 1 Gründe

I. Der Erblasser setzte in seinem Testament vom 11.3.2022 seine Ehefrau zur Vorerbin sowie sein noch ungeborenes Kind zum Nacherben ein, ordnete ein Geldvermächtnis zugunsten des Kindes an und führte u.a. aus: Zitat "Über dieses Vermächtnis ordne ich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Testamentsvollstreckung an. Als Testamentsvollstreckerin berufe ich meine Ehefrau. Als Er...mehr

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AGS 05/2024, Streitwert ein... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Beschwerde ist zurückgenommen worden. Ebenfalls nur den Jahreswert angenommen hat das LG Frankfurt (AGS 2023, 374). Das LG Karlsruhe (AGS 2022, 377 = NJW-RR 2022, 1296) hat dagegen gem. § 9 ZPO den 3½fachen Jahreswert angenommen. Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen AGS 5/2024, S. 236 - 237mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 3. Auslagen

Der Anfall der Postentgeltpauschale ist unproblematisch. Die Fahrtkosten für die Benutzung der Bahn sind nach Nr. 7004 VV zu vergüten. Bei einer Abwesenheit bis 8 Stunden fällt dem Rechtsanwalt nach Nr. 7005 Nr. 3 VV ein Tage- und Abwesenheitsgeld i.H.v. 80,00 EUR an.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Gegenstand

Rz. 19 [Autor/Stand] Mit der Verhängung der Nebenstrafe verliert der Verurteilte für die in § 45 Abs. 2 StGB bestimmte Dauer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden bzw. Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. Ferner verliert er nach § 45 Abs. 3 und 4 StGB mit Verlust der Fähigkeiten auch die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte. Rz. 20 [Autor/Stand] Öffentlic...mehr

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AGS 05/2024, Gegenstandswer... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend, und zwar sowohl hinsichtlich des Entstehens der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV als auch betreffend den Gegenstandswert. Wegen der Einzelheiten zur Nr. 4142 VV wird auf den Beitrag in AGS 2024, 193, in diesem Heft und die Kommentierung der Nr. 4142 VV bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Bezug genommen. Recht...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 2. Terminsgebühr

Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV entsteht die Terminsgebühr für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen. Rechtsanwalt K hat für seinen Mandanten drei Verhandlungs- und Beweisaufnahmetermine wahrgenommen und hat deshalb nach Nr. 3104 VV die 1,2-Terminsgebühr verdient.mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / Leitsatz

Aus der im Bestellungsbeschluss betreffend die Pflichtverteidigerbestellung vorgenommenen Beschränkung der Bestellung "für den heutigen Hauptverhandlungstag" ergibt sich nicht, dass dem als Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt für seine Tätigkeit lediglich die für den Hauptverhandlungstag angefallene Terminsgebühr zustünde. LG Neuruppin, Beschl. v. 25.3.2024 – 11 Qs 76/23mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / a) Verfahrens- und Terminsgebühr

Diese sind dem Prozessbevollmächtigten des Klägers unter denselben Voraussetzungen wie im Ausgangsfall angefallen.mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / c) Auslagen

Hier kann der Kläger wieder die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV und auf die gesamte Vergütung seines Prozessbevollmächtigten die Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV geltend machen.mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 2. Zusatzgebühr

Der objektive Tatbestand der Zusatzgebühr Nr. 1010 VV ist auch hier erfüllt. Auch in subjektiver Hinsicht dürften hier keine Bedenken bestehen, weil der Prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt K an allen drei Beweisaufnahmeterminen, also auch an dem Termin vor dem ersuchten Richter des AG Hamburg, teilgenommen hat.mehr

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AGS 05/2024, Anfall der Zus... / II. Zusatzgebühr Nr. 1010 VV

1. Gesetzliche Voraussetzungen Nach Nr. 1010 VV fällt für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 VV richten und mindestens drei gerichtliche Termine stattfinden, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen werden, eine 0,3-Gebühr an. Vorliegend wurde in den Terminen vom 8.1.2021, 30.6.2021 und 11.2.2022 jeweils ein...mehr

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zfs 05/2024, Berücksichtigu... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Celle ist im Ergebnis zuzustimmen. Leider hat das OLG Celle auch in dieser Entscheidung nicht dazu bekannt, ob es der Auffassung des BGH (RVGreport 2007, 110 (Hansens) = NJW-RR 2007, 422) folgt, nach der der Einwand der Nichtigkeit des zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten geschlossenen Anwaltsvertrages im Kost...mehr

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AGS 05/2024, Keine Beschwer... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist insoweit zutreffend, als vorläufige Wertfestsetzungen nach dem eindeutigen Wortlaut des § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG nicht anfechtbar sind. Dies gilt auch dann, wenn eine vorläufige Wertfestsetzung – wie hier – gar nicht hätte ergehen dürfen. Es hätte dem OLG jedoch gut zu Gesicht gestanden, von der Möglichkeit des § 55 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FamGKG Gebrauch zu mac...mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / I. Problemstellung

Unter dem Begriff der Güterstandsschaukel wird gemeinhin eine bewusste lebzeitige Änderung des ehelichen Güterstands mit dem Motiv der Erreichung eines bestimmten zivil- oder steuerrechtlichen Gestaltungsziel verstanden.[1] Üblicherweise wechseln die Eheleute durch Ehevertrag vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung.[2] Zu unterscheiden ist...mehr

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AGS 05/2024, Vorschussanspr... / Leitsatz

Dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt steht gegen die Staatskasse ein Vorschussanspruch nur auf bereits entstandene Gebühren und nicht auch auf voraussichtlich entstehende Gebühren zu. OVG Münster, Beschl. v. 12.7.2023 – 4 E 110/23mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 1. Verfahrensgebühr

Rechtsanwalt K ist gem. Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts die Verfahrensgebühr angefallen. Diese ist mit einem Gebührensatz von 1,3 entstanden, weil er mit der Klageschrift einen Schriftsatz mit Sachantrag bei Gericht eingereicht hat und er außerdem die Verhandlungs- und Beweisaufnahmetermine wahrgenommen hat (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV).mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 2.1. Abwandlung

Der Zeuge C wohnt in Hamburg und wird auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts des LG Berlin gem. § 362 ZPO von dem ersuchten Richter beim AG Hamburg zur Person und zur Sache vernommen. Der Kläger lässt sich in diesem Beweisaufnahmetermin durch den von ihm beauftragten Hamburger Rechtsanwalt H als Terminsvertreter vertreten. Welche außergerichtlichen Kosten kann der ...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / Leitsatz

Die von einem Rechtsanwalt im Rahmen der Wahrnehmung eines Haftverkündungstermins entfalteten Handlungen sind nicht lediglich als Einzeltätigkeit i.S.v. Teil 4 Abschnitt 3 VV, namentlich nicht als Beistandsleistung bei einer richterlichen Vernehmung nach dessen Nr. 4301 VV, anzusehen, sondern als Tätigkeit eines Verteidigers nach Teil 4 Abschnitt 1 VV. Ihm stehen daher Grund...mehr

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AGS 05/2024, Kosten für die... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwälte sind in einem beim Staatsschutzsenat des OLG anhängigen Verfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung u.a. tätig. Sie haben beantragt, festzustellen, dass die Kosten für die Beschaffung einer externen Festplatte bzw. eines gleichwertigen Speichermediums zum Zwecke des Empfangs bzw. der Einsichtnahme der verfahrensgegenstä...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / I. Angefallene Gebühren und Auslagen

Hier waren für den Kläger zwei Rechtsanwälte in dem Rechtsstreit tätig, deren Gebühren und Auslagen getrennt ermittelt werden. 1. Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt K a) Verfahrens- und Terminsgebühr Diese sind dem Prozessbevollmächtigten des Klägers unter denselben Voraussetzungen wie im Ausgangsfall angefallen. b) Zusatzgebühr In objektiver Hinsicht liegen hier wieder die Vor...mehr

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AGS 05/2024, Terminsgebühr ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. 0,5-Terminsgebühr aus dem Wert der Hauptsache Die Entscheidung des OLG ist im Ergebnis zutreffend. Die gleiche Fallkonstellation ist bereits vom OLG Köln entschieden worden, sodass es verwundert, dass das OLG Hamburg darauf nicht eingegangen ist. Es lohnt sich, hier den Leitsatz der Entscheidung des OLG Köln wörtlich wiederzugeben: Zitat Terminsgebühr bei Teilklagerücknahme ...mehr

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FF 05/2024, Weiterer Reformbedarf für den Gesetzgeber im Familienrecht

David Oertel Noch wartet die Anwaltschaft auf die Umsetzung der verschiedenen, seit langem thematisierten Reformen, da drängt das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber schon zu weiteren Änderungen. Am 9.4.2024 fällte das Bundesverfassungsgericht (1 BVR 2017/21, in diesem Heft S. 206 ff.) eine Entscheidung, die das Familienrecht in Deutschland nachhaltig prägen wird. Mit sei...mehr

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AGS 05/2024, Pauschgebühr i... / III. Bedeutung für die Praxis

Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Gewährung einer Pauschgebühr verwendet das OLG offensichtlich Textbausteine, da die Ausführungen dazu in diesem Beschluss weitgehend wortgleich mit denen bei OLG Dresden (Beschl. v. 15.12.2023 – 1 (S) AR 53/22, AGS 2024, 160) sind. Das OLG verweist zudem erneut auf seine Sätze zur Berücksichtigung des Aktenumfangs bei der Gewährung ein...mehr

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AGS 05/2024, Kostenfestsetz... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte vor dem LG Köln zwei Beklagte verklagt. Die Beklagte zu 1 war eine katholische Stiftung, die Beklagte zu 2 eine Privatperson, die sich beide durch dieselbe Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft mbB haben vertreten lassen. Diese Partnerschaftsgesellschaft war für die beiden Beklagten auch im Berufungsrechtszug tätig, der durch den Beschluss des 5. ZS des...mehr

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AGS 05/2024, Beschlagnahme ... / I. Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten vom Vorwurf der Hehlerei freigesprochen und dessen notwendige Auslagen der Staatskasse auferlegt. Der Verteidiger des ehemaligen Angeklagten hat aus abgetretenem Recht Festsetzung der notwendigen Auslagen beantragt, und zwar u.a. auch eine Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV unter Berücksichtigung eines Gegenstandswerts von 2.276.300,00 EUR i.H.v. 8.613,0...mehr

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ZErb 05/2024, Vermögensause... / 6

Auf einen Blick Bei der Begleitung von Vermögensauseinandersetzungen im oben genannten Sinne hat der Berater das Problem der Nichtanwendbarkeit von § 566 BGB in den Blick zu nehmen, die Parteien über die Rechtslage aufzuklären und ihnen zu den oben dargelegten Maßnahmen zu raten. Aber auch bei der Betreuung von Altfällen, in denen "das Kind schon in den Brunnen gefallen" ist...mehr

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AGS 05/2024, Ab- und Anrech... / III. Die Anrechnung

Als nächstes stellt sich die Frage der Anrechnung. Die Geschäftsgebühr ist nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV hälftig, höchstens zu 0,75, anzurechnen. Nunmehr ist zu beachten, dass es keine Erhöhungsgebühr gibt, sondern nur eine nach Nr. 1008 VV erhöhte Geschäftsgebühr. Das KG[4] hat hierzu Folgendes ausgeführt: Zitat "Die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG stellt keine eigenständige...mehr

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AGS 05/2024, Anfall der Zus... / IV. Kostenerstattung

1. Kosten des Terminsvertreters Die durch die Bestellung des Terminsvertreters angefallenen Mehrkosten waren hier – zwischen den Parteien unstreitig – erstattungsfähig. Nach der Rspr. des BGH sind diese Mehrkosten dann notwendige Kosten der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, wenn und soweit die Kosten des Terminsvertreters die ersparten, grd...mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / 6

Auf einen Blick Die Güterstandsschaukel eröffnet die Möglichkeit, durch Wechsel vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung Vermögen nach § 5 ErbStG schenkungsteuerfei zu überragen. Werden statt Finanzmitteln Gegenstände übertragen, so stellt dies eine Leistung an Erfüllung statt dar, die Ertragsteuer auslösen kann. Dies kann dadurch vermieden...mehr

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zfs 05/2024, zfs Aktuell / 3.1 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Am 17.4.2024 ist das Zehnte Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht v. 12.4.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 121 v. 17.4.2024). Das Gesetz regelt die sichere elektronische verfahrensbezogene Kommunikation mit dem Bundesverfassungsgericht und trifft Vor...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / I. Sachverhalt

Gegen den Angeklagten erging durch das AG Ingolstadt am 8.3.2023 u.a. wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags ein Haftbefehl. Hierauf wurde er am 28.3.2023 vorläufig festgenommen und am Folgetag dem AG Bonn vorgeführt. Nach Anhörung des bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht verteidigten Angeklagten beschloss das AG in dem Vorführungstermin die Beiordnung von Rechtsanwältin...mehr

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zfs 05/2024, Berücksichtigu... / 1 Sachverhalt

Der Beklagte, der sich als Rechtsanwalt selbst vertreten hat, war in dem vor dem LG Hildesheim in erster Instanz begonnenen und in der Berufungsinstanz vor dem OLG Celle fortgeführten Rechtsstreit in beiden Instanzen unterlegen. Aufgrund der zugunsten der Klägerin ergangenen Kostenentscheidungen hat die Rechtspflegerin des LG Hildesheim die von dem Beklagten an die Klägerin ...mehr

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AGS 05/2024, Beschlagnahme ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Das OLG Brandenburg hatte im Beschl. v. 17.8.2023 (2 Ws 102/23 (S)) bereits ebenso entschieden und liegt damit auf der Linie der zutreffenden Auffassung in der (obergerichtlichen) Rspr. (OLG Hamm, Beschl. v. 17.2.2009 – 2 Ws 378/08; LG Mainz AGS 2007, 139, s. auch Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 4142...mehr

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AGS 05/2024, Anfall der Zus... / I. Sachverhalt

Die auswärtige Klägerin machte, vertreten durch einen an ihrem Geschäftssitz ansässigen Prozessbevollmächtigten, vor dem LG Hamburg gegen die beiden Beklagten Schadensersatzansprüche geltend. Die vier Verhandlungstermine vor dem LG Hamburg nahm ein von der Klägerin beauftragter ortsansässiger Rechtsanwalt als Terminsvertreter wahr. Im ersten Verhandlungstermin vom 11.3.2020 b...mehr

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AGS 05/2024, Ab- und Anrech... / 2. Erhöhung auch neben den erhöhten Geschäftsgebühr

Soweit aus der Formulierung in Nr. 1008 VV, dass sich die Geschäfts- "oder" die Verfahrensgebühr erhöhe, früher herausgelesen wurde, dass sich nur eine der beiden Gebühren erhöhen könne, nicht aber beide zugleich,[2] wird diese Auffassung seit der klarstellenden Berufungsentscheidung des LG Düsseldorf[3] nicht mehr vertreten. Zu erhöhen sind beide Gebühren unabhängig voneina...mehr

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AGS 05/2024, Urwyler/Endrass/Hachtel/Graf, Handbuch Strafrecht, Psychiatrie, Psychologie - Interdisziplinäre Schnittstellen zwischen Strafrecht und psychiatrisch-psychologischer Begutachtung

Von Thierry Urwyler, Jérôme Endrass, Henning Hachtel, Marc Graf. 1. Aufl., 2022. Verlag Helbing Lichtenhahn, Basel. 1.189 S., 284,00 EUR Im Strafverfahren treffen drei Wissenschaften, welche mit unterschiedlichen Methoden, Strategien und Wortschöpfungen ausgestattet sind, aufeinander. Die Autoren unternehmen – gelungen – den Versuch, für Studierende, Fachpersonen und Interess...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Der in Berlin wohnhafte Kläger hat vor dem LG Berlin einen Zahlungsanspruch gegen den Beklagten i.H.v. 15.000,00 EUR geltend gemacht. Dabei lässt sich der Kläger durch den in Berlin kanzleiansässigen Rechtsanwalt K vertreten. Zu dem Verhandlungstermin vom 2.2. lädt das LG Berlin die Parteien und vorbereitend den Zeugen A, der zu dem Termin – ebenso wie die Prozessbevollmächt...mehr

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AGS 05/2024, Anwaltsvergütu... / II. Anwaltsvergütung im Zwischenstreit

1. Grundsätze Gem. § 15 Abs. 2 RVG kann der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Dabei bildet gem. § 17 Nr. 1 RVG jeder Rechtszug eine gebührenrechtliche Angelegenheit. Das OLG Brandenburg hat darauf hingewiesen, dass zum Rechtszug gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG auch Zwischenstreite gehörten. Hierunter fielen nicht nur Streitigkeiten zwisc...mehr

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zfs 05/2024, Betrug durch M... / 2 Aus den Gründen:

[1] Das Rechtsmittel hat mit der Sachrüge Erfolg, so dass es auf die Verfahrensrügen nicht mehr ankommt. [2] 1. Die Verurteilung wegen Betruges (§ 263 StGB) wird von den Feststellungen nicht getragen. [3] a) Nach diesen steuerte der Angeklagte am 31.12.2016 einen Lkw, dessen Halterin und Leasingnehmerin seine Mutter war, absichtlich gegen einen geparkten Pkw einer vormaligen M...mehr

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AGS 05/2024, Kosten für die... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Ähnlich wie das OLG Hamm, auf dessen Beschluss das OLG Jena verwiesen hat, hatte ja bereits vor einiger Zeit auch das KG entschieden (vgl. RVGreport 2014, 233 = AGS 2014, 50), das u.a. die Beschaffungskosten für zwei CDs zur Speicherung von Beweismitteln, deren Kenntnis für eine sachgerechte Verteidigung unerlässlich war, erstattet hat. I.Ü. ...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / IV. Höhe der Gebühren

Da schließlich die für einen Pflichtverteidiger als gerichtlich bestellten Rechtsanwalt anfallenden Gebühren ihrer Höhe nach jeweils gesetzlich fixiert seien, könne der Beschwerdeführer seine Vergütung unabhängig von seinem tatsächlich vor, in, am Rande und im Nachgang der Hauptverhandlung betriebenen Verteidigungsaufwand – und damit im Ergebnis wie von ihm beantragt – beans...mehr

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AGS 05/2024, Kosten für die... / II. Keine Kosten des allgemeinen Bürobetriebs

Die genannten Auslagen sind nach Auffassung des OLG Jena zur sachgerechten Durchführung des Verfahrens seitens der Verteidigung erforderlich. Es handele sich bei den in Rede stehenden Anschaffungskosten auch aus Sicht des OLG nicht um Kosten, die bereits für den allgemeinen Bürobetrieb der Strafverteidiger angefallen seien. Aufwendungen für Computer und EDV-Anlagen zählen nu...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 3. Zusatzgebühr

Die Zusatzgebühr Nr. 1010 VV fällt für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Angelegenheiten an, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 VV richten und mindestens drei gerichtliche Termine stattfinden, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen werden. Vorliegend haben am 2.2., 3.5. und 10.8. vor dem LG Berlin drei Termine stattgefunden, in denen jeweils ein Zeuge ver...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Zutreffende Entscheidung Die Entscheidung des OLG ist zutreffend. Den Ausführungen des Senats ist nichts hinzuzufügen außer dem Hinweis darauf, dass außer dem OLG Zweibrücken, dessen Entscheidung das OLG anführt, noch weitere Gerichte in dem zutreffenden Sinne entschieden habe (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 9.2.2023 – 2 Ws 13/23, AGS 2023, 164 = NStZ-RR 2023, 159 = JurBür...mehr

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AGS 05/2024, Ab- und Anrech... / 1. Erhöhung

Folgt nach der außergerichtlichen Vertretung der Rechtsstreit, erhält der Anwalt nach Nr. 1008 VV eine um 0,3 erhöhte Verfahrensgebühr aus Nr. 3100 VV, also bei zwei Auftraggebern eine 1,6-Verfahrensgebühr.mehr