Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 3. Entscheidung über die Beschwerde

Rz. 200 Die Abhilfe- bzw. Nichtabhilfeentscheidung des Nachlassgerichts erfolgt durch zu begründenden Beschluss.[167] Dabei ist eine Bezugnahme auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung nur insoweit ausreichend, als die Beschwerde keine neuen, in der angefochtenen Entscheidung nicht abgehandelten Gesichtspunkte aufzeigt. Ein Nichtabhilfebeschluss, der nicht erkennen lässt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / qq) Zuschlag

Rz. 332 & Zuschlagsbeschluss Die Entscheidung über den Zuschlag ergeht nach Anhörung aller Beteiligten durch Beschluss. Er ist dem Meistbietenden zu erteilen, wenn das geringste Gebot erreicht ist (§ 81 ZVG). Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann er versagt werden (§§ 33, 83, 85a ZVG). Die Zuschlagsversagungsgründe können in zwei Gruppen eingeteilt werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Das Nachlassgericht / 2. Befristete Erinnerung

Rz. 23 Ausnahmsweise ist die befristete Erinnerung bei Entscheidungen des Rechtspflegers das statthafte Rechtsmittel, § 11 Abs. 2 RPflG. Bei nachlassgerichtlichen Entscheidungen kommt dies beispielsweise in Betracht, wenn die Beschwerde mangels Erreichens der Beschwerdesumme (§ 61 Abs. 1 FamFG) oder mangels Zulassung (§ 61 Abs. 3 FamFG) unzulässig wäre.[13]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / d) Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung der Nachlassverwaltung

Rz. 157 Gegen die Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung der Nachlassverwaltung ist ebenfalls das Rechtsmittel der befristeten Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG, insbesondere § 63 FamFG zulässig.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Das Nachlassgericht / I. Gegen Entscheidungen des Gerichts

1. Beschwerde Rz. 20 Gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Endentscheidungen ist die befristete Beschwerde der statthafte Rechtsbehelf, §§ 58 ff. FamFG. Die Beschwerde ist aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung bei dem Gericht einzulegen, dessen Beschluss angegriffen wird, § 64 Abs. 1 FamFG.[10] Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / cc) Kausalität zwischen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung und Fristversäumnis

Rz. 98 Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 17 Abs. 1 und 2 FamFG kommt aber nur bei Kausalität zwischen der fehlenden oder unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung und der Fristversäumnis in Betracht.[73] Daran mangelt es nicht nur bei einer anwaltlich vertretenen Partei, sondern auch bei einer sach- und rechtskundigen Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Rechtsschutzversicherun... / IV. Typischerweise vereinbarte Bedingungen

Rz. 27 Die Ausgestaltung der Prozessfinanzierungsverträge ist bei vielen Anbietern ähnlich. Die von den gewerblichen Finanzierungsunternehmen verwendeten Verträge stellen allgemeine Geschäftsbedingungen dar und unterliegen als solche der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, soweit eine solche nicht wegen der sog. Bereichsausnahme nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB für die Regelunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 2. Entscheidung über Einrede durch Zwischenurteil

Rz. 49 Über die Einrede der Schiedsvereinbarung kann gem. § 280 ZPO ein Zwischenurteil ergehen, das in Bezug auf die Rechtsmittel wie ein Endurteil behandelt wird, § 280 Abs. 2 ZPO.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Das Nachlassgericht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Zurückweisung des Antrags auf Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 156 Gegen die Zurückweisung des Antrags auf Anordnung der Nachlassverwaltung ist die sofortige Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG statthaft. Beschwerdebefugt ist nur der Antragsteller, § 59 Abs. 2 FamFG.[170]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / e) Aufhebung der Nachlassverwaltung

Rz. 158 Gegen den Beschluss über die Aufhebung der Nachlassverwaltung steht sowohl den Nachlassgläubigern als auch den Erben die befristete Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG zu. Gegen die Aufhebung der Nachlassverwaltung ist ein Nachlassgläubiger auch dann beschwerdeberechtigt, wenn die Nachlassverwaltung nicht auf seinen Antrag angeordnet wurde.[171]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Das Nachlassgericht / II. Gegen Entscheidungen des Rechtspflegers

1. Beschwerde Rz. 22 Gegen Entscheidungen des Rechtspflegers ist gem. § 11 Abs. 1 S. 1 RPflG i.V.m. § 58 FamFG die befristete Beschwerde das statthafte Rechtsmittel. 2. Befristete Erinnerung Rz. 23 Ausnahmsweise ist die befristete Erinnerung bei Entscheidungen des Rechtspflegers das statthafte Rechtsmittel, § 11 Abs. 2 RPflG. Bei nachlassgerichtlichen Entscheidungen kommt dies ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Die Bestimmung des Gegenstandswerts im Einzelnen

Rz. 46 Die Bestimmung des Gegenstandswerts in erbrechtlichen Angelegenheiten ist bisher nicht einheitlich und abschließend geklärt. Die Bewertungsproblematik liegt in der Frage, ob für die Streitwertbestimmung eine formell-rechtliche oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist. Die Bestimmung des Gegenstandswertes erfolgt nach § 23 RVG i.V.m. §§ 48 ff. GKG. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 1. Erreichen des Vertragszwecks

Rz. 30 Das Ende des Mandatsverhältnisses hat Auswirkungen sowohl haftungs- als auch verjährungsrechtlicher Natur: Die vertraglich übernommenen Pflichten erlöschen und die Verjährung des anwaltlichen Anspruchs auf Vergütung beginnt mit Schluss des Jahres zu laufen. Rz. 31 Beendet wird das Mandatsverhältnis in der Regel mit Auftragserledigung. Zu welchem Zeitpunkt genau der Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Anordnung der Nachlassverwaltung auf Antrag eines Nachlassgläubigers

Rz. 155 Hat ein Nachlassgläubiger die Nachlassverwaltung beantragt, so ist gegen den stattgebenden Anordnungsbeschluss die sofortige Beschwerde gem. § 359 Abs. 2 FamFG statthaft. Beschwerdebefugt sindmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Das Nachlassgericht / 2. Rechtsbeschwerde

Rz. 21 Gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde (§§ 70 ff. FamFG) zum Bundesgerichtshof statthaft, wenn das Beschwerdegericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat, § 70 Abs. 1 FamFG. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Anordnung der Nachlassverwaltung auf Antrag des/der Erben

Rz. 154 Wurde einem übereinstimmenden Antrag aller Miterben bzw. des Alleinerben auf Anordnung der Nachlassverwaltung stattgegeben, so ist eine Beschwerde gegen den Anordnungsbeschluss nicht statthaft, § 359 Abs. 1 FamFG. Haben einzelne Miterben Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung gestellt, so dürfte diesem Antrag gem. § 2062 S. 1 BGB nicht stattgegeben werden. Ein en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / c) Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft

Rz. 14 Das Interesse des Kindes an der Klärung der Vaterschaft hat meist auch vor den Rechten eines verstorbenen Putativvaters Vorrang. Bei der für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen Untersuchung und damit einhergehenden Exhumierung des Verstorbenen tritt das postmortale Persönlichkeitsrecht regelmäßig hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstamm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / V. Weisungsgebundenheit

Rz. 56 Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt an Weisungen, die ihm der Mandant erteilt, gebunden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 665 BGB, da es sich bei dem Anwaltsvertrag um einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 667 ff. BGB) handelt, für welchen die Vorschriften des Auftragsrechts entsprechend anwendbar sind. Rz. 57 Die Weisungsgebundenheit des Rechtsanwalts kollidiert je...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 8. Vergleich vor Nachlassgericht

Rz. 164 Vor dem Nachlassgericht als einem FG-Gericht können auch Vergleiche geschlossen werden. Soweit sich der Vergleich auf den Verfahrensgegenstand bezieht, hat er verfahrensbeendende Wirkung. Diese Rechtswirkung kann auch nicht durch eine Vereinbarung im Rahmen des § 278 Abs. 6 ZPO (Vergleichsabschluss im schriftlichen Verfahren) beseitigt und das Verfahren sodann fortge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Berufungssumme

Rz. 104 Berufungsfähig sind in Zivilsachen erstinstanzliche Endurteile der Amts- und Landgerichte. Hierzu können auch Teilurteile gehören.[134] Wird die Berufung nicht ausnahmsweise vom erstinstanzlichen Gericht zugelassen, ist sie nur zulässig, wenn die Beschwer einen Wert von mehr als 600 EUR hat, § 511 Abs. 2 ZPO. Rz. 105 Bei einer stattgebenden Entscheidung ist nicht das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (7) Das Abhilfeverfahren nach § 321a ZPO

Rz. 413 & Möglichkeit der Selbstkorrektur nicht berufungsfähiger Urteile Ist eine Berufung gegen ein Urteil nicht zulässig, weil entweder die Berufungssumme nicht erreicht ist oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung nicht zugelassen hat und wurde im erstinstanzlichen Verfahren das rechtliche Gehör verletzt, so kann auf Antrag ("Gehörsrüge") eine Selbstkorrektur des Urt...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entzug des Wohnungseigentums: Bruchteilseigentum

Leitsatz Wohnungseigentum, das mehreren gemeinschaftlich zusteht (Bruchteilseigentum), kann insgesamt entzogen werden, wenn auch nur einer der Miteigentümer einen Entziehungstatbestand nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 WEG verwirklicht. Der nicht störende Miteigentümer ist entsprechend § 19 Abs. 2 WEG berechtigt, die Wirkungen des Entziehungsurteils bis zur Erteilung des Zusc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bescheidänderung nach § 32a Abs. 2 KStG nur bei Berücksichtigung von verdeckten Einlagen

Leitsatz § 32a Abs. 2 KStG verlangt, dass gegenüber dem Gesellschafter ein Steuer- oder Feststellungsbe­scheid mit Rücksicht auf das Vorliegen einer verdeckten Einlage ergeht. Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen und nicht hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage kann folglich die Änderung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rechtsbehelfe – Gebühren, Werte

A. Gebühren I. Gebühren bei Beschwerden gegen instanzbeendende Entscheidungen 1. Anwendungsbereich a) Begriff der Familiensache Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / h) Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, Nrn. 2100, 2101 VV RVG

Rz. 18 Wenn der Anwalt bereits in 1. Instanz tätig war und Aussicht eines Rechtsmittels prüft (wobei es für Nrn. 2100 f. VV RVG nicht darauf ankommt, ob es sich um das Rechtsmittel des Mandanten oder das gegnerische Rechtsmittel handelt) verdient er die Gebühren Nrn. 2100, 2101 VV RVG. Streitig ist, ob es eines ausdrücklichen Auftrags dafür bedarf oder ob die Gebühr auch ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Die Festsetzung der We... / 2. Rechtsbehelfe

a) Beschwerde gegen den endgültigen Festsetzungsbeschluss Rz. 5 Gegen den endgültigen Beschluss ist befristete Beschwerde zum OLG möglich. Die Beschwer muss über 200,00 EUR ausmachen, wobei die Umsatzsteuer eingerechnet wird[4] und aus der Differenz zwischen der Gesamtvergütung nach dem festgesetzten und der Gesamtvergütung nach dem angestrebten Wert ermittelt wird.[5] Zur Bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / II. Rechtsmittel gegen sonstige Entscheidungen (Zwischenentscheidungen)

1. Gebühren für die Beschwerde gegen Zwischenentscheidungen Rz. 21 Für Beschwerden gegen Entscheidungen, die keine Endentscheidungen (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamFG) oder zwar Endentscheidungen, aber nicht in der Hauptsache, sind, erhält der Anwalt nach Nrn. 3500, 3513 VV RVG eine 0,5 Verfahrensgebühr und ggf. eine 0,5 Terminsgebühr. Der Anwalt erhält aber keine Gebühr, wenn er die g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 5. Beiderseitige Rechtsmittel, § 39 Abs. 2 FamGKG

a) Rechtsmittel Ehescheidung/Aufhebung LPart/Eheaufhebung Rz. 46 Werden beiderseits Rechtsmittel gegen den Beschluss in der Ehescheidung eingelegt, liegt derselbe Gegenstand vor.[50] Es ist also nur ein Wert anzusetzen, bei unterschiedlichen Werten der höhere (der Widerantrag kann gem. § 34 S. 1 FamGKG wegen geänderten Einkommens- oder Vermögensverhältnissen einen anderen Wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / III. Einige Fragen zur Kostenerstattung

1. Der Verkehrsanwalt im Beschwerdeverfahren Rz. 23 Wenn der Mandant einen Rechtsstreit an einem auswärtigen Gericht führt, hat er die Möglichkeit, entweder einen dortigen Anwalt zu beauftragen und an seinem Wohn- oder Geschäftsort einen Verkehrsanwalt (Korrespondenzanwalt) zu beauftragen oder er beauftragt einen örtlichen Anwalt mit der Prozessführung, dieser fährt also zu d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / II. Beispiele aus dem Familienrecht

1. Beschwerde gegen Auskunftsbeschlüsse a) Beschwerde des Auskunftsverpflichteten Rz. 39 Für die Beschwerde desjenigen, der Auskunft im Unterhalt oder Zugewinn erteilen soll, hat der BGH die Beschwer allein aus dem "Interesse, die Auskunft nicht geben zu müssen" hergeleitet.[41] Maßgebend ist der Aufwand an Zeit und Kosten, den die Auskunftserteilung verursacht.[42] Die Kosten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Rechtsmittel Ehescheidung/Aufhebung LPart/Eheaufhebung

Rz. 46 Werden beiderseits Rechtsmittel gegen den Beschluss in der Ehescheidung eingelegt, liegt derselbe Gegenstand vor.[50] Es ist also nur ein Wert anzusetzen, bei unterschiedlichen Werten der höhere (der Widerantrag kann gem. § 34 S. 1 FamGKG wegen geänderten Einkommens- oder Vermögensverhältnissen einen anderen Wert haben als der Antrag!). Eheaufhebung und Ehescheidung s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Rechtsmittel Unterhalt/Zugewinn

Rz. 47 Beispiel 1 Ist etwa eine Unterhaltsentscheidung über 500,00 EUR monatlich ergangen und legt der Antragsteller Beschwerde wegen abgewiesener 300,00 EUR ein, während der Antragsgegner Anschlussberufung wegen der zugesprochenen 500,00 EUR einlegt, beträgt der Gebührenwert des Beschwerdeverfahrens 12 × 800,00 EUR. Das Gleiche gilt, wenn in 1. Instanz 15.000,00 EUR Zugewin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Mehrere Beschwerden

Rz. 22 Sind mehrere Beschwerden gegen dieselbe Entscheidung erhoben, liegen mehrere Angelegenheiten vor, die Gebühren fallen mehrfach an (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Ausnahmen hiervon finden sich in § 16 Nr. 10 und in § 19 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 2 RVG.[24]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Rechtsmittel Kindschaftssachen

Rz. 50 Identität soll anzunehmen sein, wenn in einer Umgangsregelung beide Parteien Beschwerde einlegen. Beim Umgang soll nur ein Gegenstand vorliegen, also keine Addition (wegen § 44 Abs. 2 S. 2 und § 45 Abs. 3 FamGKG), das soll auch dann gelten, wenn es sich um wechselseitige Anträge bzgl. des Umgangs mit mehreren Kindern handelt,[53] also auch nur dann ein Gegenstand. Rz....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 4. Beschwerde und Unterhaltsrückstände

Rz. 45 Unterhaltsrückstände rechnen nur bis zur Einreichung des Antrags bei Gericht (nicht bis zur Rechtsmitteleinreichung).[49]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Die Terminsgebühr

aa) Nrn. 3202, 3203 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG Rz. 9 Die Terminsgebühr 2. Instanz fällt unter den gleichen Bedingungen an wie die Terminsgebühr 1. Instanz. Sie entsteht bereits durch die Wahrnehmung eines Termin i.S.d. Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG. Wenn eine Beschwerde beschränkt oder ganz zurückgenommen werden soll, muss die Beschränkung oder Rücknahme also vor Beginn de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Die einzelnen Gebühren

a) Die Verfahrensgebühr, Nrn. 3200, 3201 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG Rz. 7 Die Verfahrensgebühr 2. Instanz entsteht unter den gleichen Voraussetzungen wie die Verfahrensgebühr 1. Instanz, also durch die Beauftragung und die erste Tätigkeit des Anwalts, die der Beschwerde zuzuordnen ist (z.B. Studium des Ersturteils, Informationsentgegennahme für die 2. Instanz, Überlegun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Die Festsetzung der We... / B. Die Festsetzung der Gebühren, Rechtsbehelfe

I. überblick Rz. 12 Die Gebühren werden entwedermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Kosten des Beschwerdegegners

a) Die ermäßigte Verfahrensgebühr Rz. 25 Wurde keine Mandatsanzeige im Beschwerdeverfahren abgegeben und wird sodann die gegnerische Beschwerde zurückgenommen, kann der Anwalt die 1,1 Gebühr gem. Nr. 3201 S. 1 Nr. 1 VV RVG erstattet verlangen, wenn er darlegen und glaubhaft machen kann, dass er mehr getan hat, als nur die Beschwerdeschrift und den Antrag auf Verlängerung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / B. Die Verfahrenswerte

I. Allgemeines 1. Gesetzliche Regelung Rz. 29 Die Verfahrenswerte für die Gerichtskosten ergeben sich aus den §§ 33 ff., 43 ff. FamGKG. Die besonderen Vorschriften für die Rechtsmittel finden sich in den §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG. Für die Anwaltsgebühren verweist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auf diese Bestimmungen. Die §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG gelten für die Zivilprozessverfahren genauso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / A. Gebühren

I. Gebühren bei Beschwerden gegen instanzbeendende Entscheidungen 1. Anwendungsbereich a) Begriff der Familiensache Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Anwendungsbereich

a) Begriff der Familiensache Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in Nr. 1 bis 11 genannten Verfahren. Aus den früheren Bestimmungen (§ 23b GVG und § 621 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Beschwerde gegen Auskunftsbeschlüsse

a) Beschwerde des Auskunftsverpflichteten Rz. 39 Für die Beschwerde desjenigen, der Auskunft im Unterhalt oder Zugewinn erteilen soll, hat der BGH die Beschwer allein aus dem "Interesse, die Auskunft nicht geben zu müssen" hergeleitet.[41] Maßgebend ist der Aufwand an Zeit und Kosten, den die Auskunftserteilung verursacht.[42] Die Kosten der Heranziehung sachverständiger Drit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Die Festsetzung der We... / A. Die Festsetzung der Gebührenwerte, Rechtsbehelfe

I. Festsetzung nach §§ 53 ff. FamGKG für Anwalts- und Gerichtskosten 1. Festsetzung des Gebührenwerts durch das Familiengericht Rz. 1 Materiell verweist § 23 Abs. 1 RVG auf das FamGKG zur ausschließlichen Wertberechnung. Formell knüpft das RVG (§ 32 Abs. 1 RVG) grundsätzlich an die Festsetzung der für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werte an, die – im Grundsatz – auch für den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / I. Allgemeines

1. Gesetzliche Regelung Rz. 29 Die Verfahrenswerte für die Gerichtskosten ergeben sich aus den §§ 33 ff., 43 ff. FamGKG. Die besonderen Vorschriften für die Rechtsmittel finden sich in den §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG. Für die Anwaltsgebühren verweist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auf diese Bestimmungen. Die §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG gelten für die Zivilprozessverfahren genauso wie für die V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / I. Gebühren bei Beschwerden gegen instanzbeendende Entscheidungen

1. Anwendungsbereich a) Begriff der Familiensache Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in Nr. 1 bis 11 genannten Verfahren. Aus den früheren Bestimmungen (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Die Festsetzung der We... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 10 Gegen die Festsetzung gem. § 33 RVG ist das Rechtsmittel der fristgebundenen Beschwerde gegeben. Die Frist beträgt 2 Wochen (§ 33 Abs. 3 S. 1, 3 RVG). Der Beschwerdewert muss 200,00 EUR übersteigen, wobei die Beschwer genauso ermittelt wird wie für das Verfahren gem. §§ 53 ff. FamGKG dargestellt (s. Rdn 1). Durch diese Festsetzung sind die anderen Verfahrensbeteiligte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Beschwerde gegen Ablehnung einer Terminsverlegung (unzulässige Beschwerde!)

Rz. 54 Das OLG Nürnberg hat 1/10 des Hauptsacheverfahrenswertes angesetzt, § 227 Abs. 4 S. 3, § 572 ZPO, § 33 RVG.[57]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Beschwerde gegen Versagung der VKH-Bewilligung

mehr