Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 12 Verfahren in familienv... / (bb) Sofortige Beschwerde entsprechend § 567 ZPO

Rz. 33 Verweigert der Rechtspfleger des Familiengerichts die Erteilung einer qualifizierten Klausel, kann der Gläubiger hiergegen mit der sofortigen Beschwerde nach § § 567 ff. ZPO vorgehen. Es handelt sich ebenfalls um eine Familiensache.mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / cc) Einlegung der Beschwerde und Beschwerdefrist

Rz. 159 Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts-Familiengericht - ist gemäß § 64 Abs. 1 S. 1 FamFG bei diesem einzulegen. Die Regelung ist nicht nur für Familienstreitsachen, sondern für alle Familiensachen sachlich verfehlt. Die mit der Vorschrift beabsichtigte Verfahrensbeschleunigung wird in ihr Gegenteil verkehrt, weil in Familiensachen das Ausgangsgericht...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / (a) Die Erteilung der Vollstreckungsklausel

Rz. 31 Die Erteilung der sogenannten einfachen Klausel erfolgt entsprechend § 724 Abs. 2 ZPO durch den Urkundsbeamten des Familiengerichts. Die sogenannte qualifizierte Klausel im Sinne der §§ 726–729 ZPO erfolgt gemäß § 20 Nr. 12 RPflG vom Rechtspfleger des Familiengerichts.mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (1) Einstweilige Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 30 Abs. 1, 180 Abs. 2 bis Abs. 4 ZVG

Rz. 782 Das Verfahren kann gemäß § 30 Abs. 1 ZVG auf Antrag oder mit Einwilligung des Antragstellers ohne weiteres eingestellt werden. Diese Möglichkeit besteht zwar bis zur Erteilung des Zuschlags, ist jedoch in den problematischen Fällen kaum je von praktischer Bedeutung. Rz. 783 Auf Antrag des Antragsgegners kann das Versteigerungsverfahren durch Anordnungen nach § 180 Abs...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / ff) Verfahrenskosten

Rz. 68 Auf die Verfahrenskosten sind in Familienstreitsachen (ebenso in Ehesachen) die §§ 80–85 FamFG nicht anwendbar; es gelten vorrangig die Spezialvorschriften der §§ 132, 150, 243 FamFG. Für Güterrechtssachen und sonstige Familiensachen existieren solche Spezialvorschriften nicht. Es gelten die §§ 91–107 ZPO entsprechend. Der oben (siehe Rn 56 f.) aufgrund des Wortlauts d...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / dd) Rücknahme der Beschwerde

Rz. 179 Entsprechend § 516 Abs. 3 ZPO in Verbindung mit § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG hat die Rücknahme der Beschwerde in Familienstreitsachen (ebenso in Ehesachen) den Verlust des Rechtsmittels und die Verpflichtung zur Tragung der durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zur Folge.mehr

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§ 4 Güterstände / (c) Ausübung des Übernahmerechts

Rz. 1421 Bei dem Übernahmerecht handelt es sich um ein Gestaltungsrecht, das vererblich ist. Es ist gegenüber dem anderen Ehegatten oder gegenüber dem Gericht durch einseitige, formlose, unwiderrufliche und empfangsbedürftige Willenserklärung geltend zu machen. Die Ausübung des Übernahmerechts ist selbst dann formlos möglich, wenn der rechtsgeschäftliche Erwerb des Gegenstan...mehr

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§ 4 Güterstände / e) Verfahren und Vollstreckung

Rz. 918 Für das Revokationsverfahren sind die Familiengerichte zuständig, weil es sich um eine Güterrechtssache im Sinne der §§ 101 Nr. 9, 112 Nr. 2, 261 Abs. 1 FamFG handelt.[1138] Die Darlegungs- und Beweislast für die Kenntnis des Verfügungsempfängers von dem die Unwirksamkeit der Verfügung begründeten Umständen trägt derjenige, der sich auf die Unwirksamkeit beruft.[1139]...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / a) Grundsatz

Rz. 152 § 117 FamFG erfasst entgegen dem weiteren Wortlaut der Überschrift nicht alle Rechtsmittel in Ehesachen und Familienstreitsachen, sondern allein Beschlüsse, die Endentscheidungen im Sinne von § 38 Abs. 1 S. 1 FamFG beinhalten, also solche, die den Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigen.[203] Die Regelungssystematik ist bei den Rechtsmitteln nicht nur wie ...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / bb) Keine Güteverhandlung

Rz. 175 Entsprechend § 117 Abs. 2 S. 2 FamFG bedarf es im Beschwerde-wie im Rechtsbeschwerdeverfahren keiner Güteverhandlung. Die Vorschrift verwirklicht den allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsatz für Rechtsmittel, nachdem es im Beschwerde- bzw. Berufungsverfahren und im Rechtsbeschwerde- bzw. Revisionsverfahren keiner Güteverhandlung bedarf.[248] Sie entspricht §§ 525 ...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / d) Weitere gegenüber den Beschwerdevorschriften verfahrensrechtliche Besonderheiten

aa) Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss Rz. 173 Entsprechend § 522 Abs. 1 S. 1, S. 2, S. 4 ZPO in Verbindung mit § 117 Abs. 1 S. 4 Alt.2 FamFG hat das Beschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen, ob die Beschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Fehlt eines dieser Erfordernisse, ist die Beschwerde als unzul...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / b) Zulässigkeit der Beschwerde

aa) Wert des Beschwerdegegenstandes Rz. 155 Die Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG und die sonstigen Familiensachen nach § 266 Abs. 1 FamFG sind gemäß § 112 Nr. 2, Nr. 3 FamFG Familienstreitsachen und ganz überwiegend vermögensrechtliche Angelegenheiten im Sinne von § 61 Abs. 1 FamFG. Die Beschwerde ist deshalb im solchen Fällen nur zulässig, wenn der Wert des Beschwer...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / vv) Berufung und Revision

Rz. 99 Die Vorschriften der ZPO die Rechtsmittel Berufung (§§ 511–541 ZPO) und Revision (§§ 542–566 ZPO) sind gemäß § 113 Abs. 1 S. 1, S. 2 FamFG in Familienstreitsachen nicht anwendbar, es gelten die §§ 58–75 FamFG über Beschwerde und Rechtsbeschwerde.mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / c) Beschwerdebegründung, § 117 Abs. 1 FamFG

aa) Begründungsfrist, § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG Rz. 167 Die Frist zur Begründung der Beschwerde beträgt gemäß § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG zwei Monate und beginnt wie die Beschwerdefrist "mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses", spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Rz. 168 Die Zweimonatsfrist beginnt also – wie die Beschwerdefrist selbst – mi...mehr

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§ 4 Güterstände / d) Verfahrenswert/Beschwer

Rz. 1087 Wird der Auskunftsantrag isoliert bei Gericht anhängig gemacht, bestimmt sich der Verfahrenswert nach den §§ 2, 3 ZPO, 113 Abs. 1 FamFG nach dem Interesse des Antragstellers an der begehrten Information. Das Interesse orientiert sich an der Höhe der Zugewinnausgleichsforderung und wird durch die Rechtsprechung mit 1/10 bis ¼ des Leistungsanspruchs bewertet.[1295] Rz...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / c) Verfahren vor dem BGH

Rz. 119 Nach § 114 Abs. 2 FamFG müssen sich alle Verfahrensbeteiligten bei dem gemäß § 133 GVG für Rechtsbeschwerden zuständigen Bundesgerichtshof durch einen bei diesem zugelassenen Rechtsanwalt (§§ 164 ff. BRAO) vertreten lassen. Andere Rechtsanwälte sind in Verfahren vor dem Bundesgerichtshof nicht postulationsfähig. Die Vorschrift gilt auch für Dritte, die am Verfahren i...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / aa) Wert des Beschwerdegegenstandes

Rz. 155 Die Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG und die sonstigen Familiensachen nach § 266 Abs. 1 FamFG sind gemäß § 112 Nr. 2, Nr. 3 FamFG Familienstreitsachen und ganz überwiegend vermögensrechtliche Angelegenheiten im Sinne von § 61 Abs. 1 FamFG. Die Beschwerde ist deshalb im solchen Fällen nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt. ...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / aa) Begründungsfrist, § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG

Rz. 167 Die Frist zur Begründung der Beschwerde beträgt gemäß § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG zwei Monate und beginnt wie die Beschwerdefrist "mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses", spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Rz. 168 Die Zweimonatsfrist beginnt also – wie die Beschwerdefrist selbst – mit der von Amts wegen entsprechend § 317 ZPO v...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / ff) Bindung an die Beschwerdeanträge

Rz. 181 Entsprechend § 528 S. 1 ZPO in Verbindung mit § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG ist das Beschwerdegericht an die Anträge der Beteiligten gebunden. Die Bindung an die Beschwerdeanträge korrespondiert mit der Pflicht, einen bestimmten Sachantrag zu stellen (oben Rn 170). Damit wird der Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens durch den Beschwerdeantrag in seiner Auslegung d...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / jj) Beschlussbegründung im Protokoll

Rz. 188 § 117 Abs. 4 FamFG bestimmt, dass die nach § 69 Abs. 2 FamFG erforderliche Begründung der Beschwerdeentscheidung auch in das Protokoll der mündlichen Verhandlung aufgenommen werden kann, wenn der Beschluss in dem Termin, in dem die Verhandlung geschlossen wird, verkündet wird. Das ist insbesondere auch dann der Fall, wenn das Gericht – wie üblich – in derselben Sitzu...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / hh) Frist für Anschlussbeschwerde

Rz. 183 Die nach § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG entsprechend anwendbaren Vorschriften des § 524 Abs. 2 S. 2, S. 3 ZPO passen die Beschwerde in Ehe-und Familienstreitsachen abweichend von § 66 FamFG auch insoweit an die ZPO an, als eine Frist für die Einlegung der Anschlussbeschwerde vorgesehen wird. Die Anschlussbeschwerde ist entsprechend § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO nur zulässig bis zum...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (3) Gerichtliche Entscheidung im Unterhaltsprozess

Rz. 163 Endet ein gerichtliches Ehegattenunterhaltsverfahren nicht durch Vereinbarung der beteiligten Eheleute, sondern wird dieses durch Beschluss entschieden, ergibt sich die Unterhaltsberechnung aus den Entscheidungsgründen. Ist dort eine gesamtschuldnerische Verbindlichkeit auf Seiten des Unterhaltsverpflichteten eingestellt worden, ist regelmäßig von einem Ausschluss de...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / (2) Haupt- und Hilfsantrag

Rz. 43 Wird neben einem Hauptantrag ein Hilfsantrag gestellt, so ist der Wert des Hilfsantrags nur dann hinzuzurechnen, wenn über den Hilfsantrag entschieden wird (§ 39 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Soweit der Hilfsantrag allerdings denselben Gegenstand betrifft wie der Hauptantrag, gilt nur der höhere Wert (§ 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG).mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / bb) Beschwerdeberechtigung

Rz. 157 Nach § 59 Abs. 1 FamFG ist derjenige beschwerdeberechtigt, der durch den Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Das subjektive Recht des Beschwerdeführers muss durch die Entscheidung beeinträchtigt werden.[215] Grundsätzlich kommt es insoweit allein auf den Tenor der Entscheidung an,[216] freilich sind auch hier die Entscheidungsgründe zur Auslegung des Teno...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / (4) Streitige Hilfsaufrechnung

Rz. 45 Hinweis Verteidigt sich der Antragsgegner mit einer streitigen Hilfsaufrechnung, so erhöht sich der Verfahrenswert, soweit über die zur Hilfsaufrechnung gestellte Forderung eine der Rechtskraft fähige Entscheidung ergeht (§ 39 Abs. 3 FamGKG). Gleiches gilt, soweit die Beteiligten sich über eine streitige Hilfsaufrechnungsforderung einigen (§ 39 Abs. 4 FamGKG). Ergeht ...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / aa) Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss

Rz. 173 Entsprechend § 522 Abs. 1 S. 1, S. 2, S. 4 ZPO in Verbindung mit § 117 Abs. 1 S. 4 Alt.2 FamFG hat das Beschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen, ob die Beschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Fehlt eines dieser Erfordernisse, ist die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen. Rz. 174 Praxistipp Gegen den B...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / cc) Versäumnisbeschlüsse

Rz. 176 Entsprechend § 514 ZPO in Verbindung mit § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG kann ein echter Versäumnisbeschluss, der in erster Instanz durch das Familiengericht gegen den säumigen Beteiligten aufgrund der Säumnis ergeht, nicht mit der Beschwerde oder Anschlussbeschwerde angefochten werden. Statthaft ist entsprechend § 338 ZPO in Verbindung mit § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG allein der...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / ee) Vorbereitender und entscheidender Einzelrichter

Rz. 180 Entsprechend § 527 ZPO in Verbindung mit § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG kann das Oberlandesgericht die Sache auf den vorbereitenden Einzelrichter übertragen- nach § 68 Abs. 4 FamFG in Verbindung mit § 526 ZPO kann die Beschwerde durch Beschluss auch einem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen werden, dem sogenannten entscheidenden Einzelrichter. Der vorbereitende Einzel...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / gg) Zurückverweisung

Rz. 182 Die Zurückverweisung vom Beschwerdegericht an das Gericht des ersten Rechtszugs beurteilt sich in Familienstreitsachen (ebenso in Ehesachen) entsprechend § 538 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG, nicht nach der allgemeinen Vorschrift des § 69 Abs. 1 S. 2, S. 3 FamFG. Das Beschwerdegericht, also das Oberlandesgericht, hat gemäß § 69 Abs. 1 S. 1 FamFG...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / kk) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 189 § 117 Abs. 5 FamFG ordnet die entsprechende Geltung der ZPO- Vorschriften über die Wiedereinsetzung (§§ 233, 234 Abs. 1 S. 2 ZPO) für die Begründungsfrist der Beschwerde und Rechtsbeschwerde an. So wird klargestellt, dass eine Wiedereinsetzung auch bei Versäumung dieser Fristen möglich ist und die Wiedereinsetzungsfrist in diesem Falle einen Monat beträgt. Rz. 190 Pr...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / (1) Antrag und Widerantrag

Rz. 42 Im Falle von Antrag- und Widerantrag gilt § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG, d.h. die Werte beider Anträge werden zusammengerechnet, es sei denn, es liegt derselbe Gegenstand zugrunde. Dann gilt nur der höhere der beiden Werte (§ 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG). Derselbe Gegenstand liegt nicht vor, wenn wechselseitig Ansprüche auf Zahlung von Zugewinn,[10] oder Auskunftsansprüche gelten...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / ii) Hinweis bei Absehen von Verfahrensschritten

Rz. 187 § 117 Abs. 3 FamFG bestimmt, dass das Oberlandesgericht als Beschwerdegericht die Beteiligten zuvor darauf hinweisen muss, wenn es von einzelnen Verfahrensschritten nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG absehen will. So wird dem Beschwerdeführer die Möglichkeit eröffnet, dem Beschwerdegericht weitere Gesichtspunkte vorzutragen, die eine erneute Durchführung der mündlichen Verh...mehr

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§ 4 Güterstände / (1) Allgemein

Rz. 632 Es handelt sich um eine rechtsvernichtende Einrede, die vom Schuldner geltend zu machen ist;[897] selbst wenn der Schuldner konkret den Sachverhalt darlegt, aus dem sich die Voraussetzungen der groben Unbilligkeit ergeben, darf das Gericht den Ausgleichsanspruch nicht nach § 1381 Abs. 1 BGB ausschließen, wenn sich der Schuldner nicht ausdrücklich darauf beruft. Auch ...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / ss) Entscheidung durch Beschluss; Erlass des Beschlusses durch Verkündung

Rz. 82 Die Entscheidung ergeht auch in Familienstreitsachen gemäß § 113 Abs. 1 S. 1 FamFG nach § § 38, 39 FamFG durch einen Beschluss mit Rechtsmittelbelehrung. Gemeint sind – wie die Legaldefinition des § 38 Abs. 1 S. 1 FamFG zeigt – allein Endentscheidungen, also solche Entscheidungen, durch die der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird. Nach der Legaldefi...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / aa) § 33 FamGKG (Grundsatz)

Rz. 16 § 33 FamGKG Grundsatz (1) In demselben Verfahren und in demselben Rechtszug werden die Werte mehrerer Verfahrensgegenstände zusammengerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Ist mit einem nichtvermögensrechtlichen Anspruch ein aus ihm hergeleiteter vermögensrechtlicher Anspruch verbunden, ist nur ein Anspruch, und zwar der höhere, maßgebend. (2) Der Verfahrenswert...mehr

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§ 1 Einführung / 4. Organisationsverschulden/Fristenkontrolle durch Rechtsanwalt

Rz. 58 Unterläuft einem Rechtsanwalt bei der Berechnung einer Frist ein Fehler, so kommt es nur selten zu einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO. In den meisten Fällen wird diese nur dann gewährt, wenn sich einer seiner Angestellten, der sich als absolut zuverlässig erwiesen hat, hierfür verantworten muss. Wobei die Organisationspflichten, die einem Recht...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / VIII. Verfahren

Rz. 142 Der Rückabwicklungsanspruch ist zunächst außergerichtlich geltend zu machen. Handelt es sich um einen Zahlungsanspruch, ist dieser zu beziffern und das Schwiegerkind unter Fristsetzung zur Zahlung aufzufordern. Im Falle der dinglichen Rückgewähr ist unter Fristsetzung zur Herausgabe aufzufordern. Ab Eintritt des Verzuges entsteht zusätzlich ein Anspruch auf Zahlung v...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / bb) Inhalt der Beschwerdebegründung

Rz. 170 § 117 Abs. 1 S. 1 FamFG ordnet abweichend von § 65 FamFG für Familienstreitsachen sowohl die Pflicht zur Stellung eines Sachantrags[239] als auch eine Begründungspflicht für die Beschwerde an. Rz. 171 Die in § 117 Abs. 1 FamFG an die Beschwerdebegründung gestellten Anforderungen entsprechen denen, die die ZPO an die Berufungsbegründung stellt; Beschwerde-und Berufungs...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / cc) Arrest und einstweilige Anordnungen

Rz. 24 Die Vorschriften der §§ 49 ff. FamFG über die einstweilige Anordnung gelten gemäß § 113 Abs. 1 S. 1 FamFG auch für Ehesachen und Familienstreitsachen. § 119 Abs. 1 S. 1 FamFG stellt dies für Familienstreitsachen noch einmal klar, indem er die Vorschriften des FamFG über die einstweilige Anordnung ausdrücklich für anwendbar erklärt. Rz. 25 Nach §§ 49 Abs. 1, 51 Abs. 3 F...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / d) Die Entscheidung über die Zurückweisung

Rz. 148 Nach ganz überwiegender Ansicht[190] ist das Gericht bei Vorliegen der Voraussetzungen der Verspätung und der Verzögerung nicht zu einer Zurückweisung verpflichtet. Es stehe vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es die Angriffs- und Verteidigungsmittel zurückweise oder nicht ("können"). Rz. 149 Dabei besteht über die Ermessenskriterien keine Einigkeit, ...mehr

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AGS 10/2015, Keine analoge ... / 2 Aus den Gründen

1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 S. 2, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und es um Fragen des Verfahrens der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe geht (vgl. Senatsbeschl. v. 8.12.2010 – XII ZB 38/09, FamRZ 2011, 463 Rn 8 m.w.N. u. v. 18.7.2007 – XII ZA 11/07, FamRZ 2007, 1720, 1721 m.w.N.). S...mehr

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AGS 10/2015, Streitwert der... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung eines gesonderten Streitwerts ist weder nach § 63 GKG noch nach § 33 RVG veranlasst. Für das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde können keine zusätzlichen Gebühren anfallen, weil es mit dem Revisionsverfahren eine Einheit bildet und der Streitwert für die Revisionsinstanz bereits auf den im Gesetz vorgesehenen Höchstwert festgesetzt worden ist. Wie au...mehr

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AGS 10/2015, Beschwerde geg... / 2 Aus den Gründen

Die "sofortige Beschwerde” des Beteiligten zu 2) ist als Beschwerde gem. den §§ 58 ff. FamFG zulässig und hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg." Die angefochtene Kostenentscheidung ist in einem Verfahren ergangen, in dem eine Unterhaltssache mit einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren verbunden war (§ 179 Abs. 1 S. 2 FamFG). Trotz dieser Verbindung handelt es...mehr

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Zerb 10/2015, Die Kostenent... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des Landgerichts ist gem. § 66 Abs. 2 Satz 1 GKG statthaft, da der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Es handelt sich nicht um eine weitere Beschwerde gem. § 66 Abs. 4 GKG. Denn das Landgericht hat nicht als Beschwerdegericht entschieden, sondern als erstinstanzliches Gericht über die Erinnerung der Kostens...mehr

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AGS 10/2015, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Hat der Beklagte nach erstinstanzlicher Verurteilung eine Bürgschaft zur Abwendung der Zwangsvollstreckung lediglich für eine Teilforderung gestellt und beantragt er anschließend, deren Kosten im Verfahren nach §§ 103 ff. ZPO festzusetzen, so richtet sich der Umfang der zu erstattenden Kosten auch dann nach der im Erkenntnisverfahren ausgesprochenen Kostenquote, wenn das Rec...mehr

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AGS 10/2015, Anrechnung der... / 1 Aus den Gründen

Zu Recht hat die Rechtspflegerin des LG auf der Grundlage der Kostenentscheidung des Einzelrichters bezüglich des Nebenintervenienten die im selbstständigen Beweisverfahren entstandene Verfahrensgebühr auf die des Hauptsacheverfahrens angerechnet. 1. Die Rechtspflegerin hätte mit ihrem Nichtabhilfebeschluss die sofortige Beschwerde allerdings nicht als unzulässig verwerfen dü...mehr

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Zerb 10/2015, Notwendigkeit... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. 1. Gegen die nach § 18 Abs. 1 GBO ergangene Zwischenverfügung des Grundbuchamts ist nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO die unbeschränkte Beschwerde zulässig. Deren Gegenstand bildet das jeweils bezeichnete Eintragungshindernis, dessen Berechtigung vom Beschwerdegericht nachgeprüft werden soll (Demharter, GBO, 29. Aufl., § 71 Rn 12), de...mehr

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AGS 10/2015, Streitwert der... / Leitsatz

Wenn ein Berufungsurteil mit der Revision und hilfsweise wegen desselben Streitgegenstands mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen wird, entstehen neben den Gebühren für das Revisionsverfahren keine weiteren Gerichts- oder Anwaltsgebühren. Für die Frage, in welchem Umfang ein Berufungsurteil primär mit der Revision und nur hilfsweise mit der Nichtzulassungsbeschwerde an...mehr

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AGS 10/2015, Gerichtliche P... / Leitsatz

Einen Mangel der Vollmacht hat das Gericht auch im Kostenfestsetzungsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen. Legt ein unbeteiligter Dritter gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss sofortige Beschwerde für eine Partei ein, von der er unter Vorlage eines entsprechenden Fachgutachtens behauptet, sie sei geschäftsunfähig, ist das Rechtsmittel mangels wirksamer Bevollmächtig...mehr

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Zerb 10/2015, Statthaftigke... / Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1) bis 5) sind Miterben nach der am 20.5.1995 verstorbenen Frau X. Eine weitere Miterbin ist nachverstorben. Am 15.4.2015 beantragte die Beteiligte zu 1) die Anordnung einer Nachlassverwaltung. Mit Beschluss vom 23.4.2015 ordnete das Amtsgericht die Nachverwaltung an und bestimmte den Beteiligten zu 6) zum Nachlassverwalter. Die Bestellung erfolgte noch am...mehr