Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Instanzenzug.

Rn 12 Der GeS ist unter Beachtung des sachlichen Gehalts der Entscheidung für jede Instanz getrennt festzusetzen (BGH JurBüro 79, 41; 79, 358; RPfleger 87, 37; KG JurBüro 81, 1232; Celle JurBüro 87, 1053; München JurBüro 90, 1337; Stuttg NJW-RR 05, 507). Hat also die untere Instanz über die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung eine der Rechtskraft fähige (nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ermessensgebundene Wiedereröffnung.

Rn 2 Die dargestellte Stellung in der Systematik des Verfahrensrechts verbietet es, Wiedereröffnung nach Abs 1 allein deshalb anzuordnen, weil der im nicht nachgelassenen Schriftsatz enthaltene Sachvortrag Entscheidungsrelevanz besitzt. Jedoch ist eine Wiedereröffnung geboten, wenn das Tatsachenvorbringen nach § 531 II Nr 3 Berücksichtigung finden müsste: Es dient letztlich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 248 ZPO – Verfahren bei Aussetzung.

Gesetzestext (1) Das Gesuch um Aussetzung des Verfahrens ist bei dem Prozessgericht anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. (2) Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. Rn 1 Die Vorschrift gilt für §§ 246, 247. Für das Gesuch – Antrag oder Anregung bei einer Entscheidung vAw – besteht nach § 78 III kein Anwaltszwang, weil die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vertretungsfall.

Rn 39 Der Anwalt muss Vorsorge für Vertretungsfälle, wie etwa Krankheit und Urlaub, treffen (BGH MDR 20, 1463 Rz. 12; MDR 19, 1270 f [BGH 24.01.2019 - I ZR 164/17]; MDR 19, 1209 [BGH 31.07.2019 - XII ZB 36/19]; MDR 17, 1070); dies gilt sowohl für den Rechtsanwalt selbst als auch für seine Angestellten. Vorhersehbaren Vertretungsfällen des Anwalts selbst (Urlaub, periodische ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsatz: Fiktion der Erledigung in der Hauptsache.

Rn 1 Der Tod eines Beteiligten führt in entsprechender Anwendung des Grundsatzes des § 239 ZPO zunächst zur Unterbrechung des Verfahrens (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 9). Teilweise wird dagegen angenommen, dieses befinde sich bis zum Ablauf der Frist des § 181 in einem Schwebezustand, in dem es allein die Fortsetzung auf Antrag eines berechtigten Beteiligten zu klären...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nachholung der versäumten Prozesshandlung.

Rn 11 Nach § 236 II 2 kann im Falle der Nachholung der versäumten Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden. Die versäumte Prozesshandlung muss dabei in der für sie vorgeschriebenen Form nachgeholt werden. Auch hier gilt, dass die Prozesshandlung den Grundsätzen der Auslegung unterliegt. Hat etwa der Rechtsanwalt auf einen Hi...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / C. Anschlussberufung

Rz. 113 Die Anschlussberufung ist im Verfahren der Arbeitsgerichtsbarkeit unter denselben Voraussetzungen möglich wie im allgemeinen Zivilprozess. Eigenständige Bedeutung hat nur die unselbstständige Anschlussberufung. Eine Anschlussberufung ist zulässig bis zum Ablauf der dem Berufungsbeklagten gesetzten Frist zur Berufungserwiderung (§ 524 Abs. 2 S. 2 ZPO). Eine vom Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bindung an die Feststellungen des Beschwerdegerichts.

Rn 7 Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebunden (Abs 2 S 4 iVm § 559). Die den Feststellungen zugrunde liegende Beweiswürdigung kann nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter sich mit dem Streitstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Nr 7a, Auffinden eines früheren Urteils.

Rn 13 Erfasst ist das Auffinden oder Benutzbarwerden eines Urteils in derselben oder einer präjudiziellen (R/S/G § 161 Rz 27) Sache, das früher als das angefochtene Urt rechtskräftig geworden ist. Ist das ›aufgefundene‹ Urteil später als das angegriffene Urteil rechtskräftig geworden, kommt eine Wiederaufnahme demgegenüber nicht in Betracht (vgl Hessischer VGH v 23.5.17 – 10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Eidesstattliche Versicherung.

Rn 102 Bei der Klage aus §§ 259 II, 260 II BGB bemessen sich ZuS, GeS und ReS für das Rechtsmittel des Kl nach dessen Interesse an der Abgabe, § 3. Die Rspr nimmt einen Bruchteil des Leistungsinteresses, idR 1/20 bis 1/4 (BGH KostRspr ZPO § 3 Nr 113; Celle MDR 03, 55; Bambg FamRZ 1997, 40; gegen eigenständigen Wertansatz neben dem Auskunftswert OLG Frankfurt JurBüro 1973, 76...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vollstreckungsabwehrklage.

Rn 247 Die Bewertung ist bei Urteilen und anderen Titeln gleich (BGH NJW 62, 806; 22.10.15 – IX ZR 115/15: KfB; Karlsr FamRZ 04, 1226: vollstr Urkunde). Maßgebend für GeS und ReS für Rechtsmittel des Kl ist der Umfang der erstrebten Abwehr (Karlsr MDR 18, 363), beim Zahlungstitel der Umfang der erstrebten Ausschließung, bemessen mit dem Nennbetrag der Hauptforderung aus dem ...mehr

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AGS 04/2024, Ansatz der Mit... / III. Begründetheit der sofortigen Beschwerde

Das Rechtsmittel hatte in der Sache auch insoweit Erfolg, als nach Auffassung des LG die beantragte Mittelgebühr festzusetzen ist. 1. Kostenfestsetzungsantrag des Verteidigers Der Pflichtverteidiger dürfe bei vorliegender Bevollmächtigung im Namen seines Mandanten Kostenfestsetzung nach § 464b S. 1 StPO beantragen. Der Antrag ziele dabei im Ergebnis auf die Wahlverteidigergebü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verbleiben von Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung (Abs 4).

Rn 8 Verbleiben nach dem Wertausgleich bei der Scheidung noch Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (§§ 20–26 VersAusglG), hat das Gericht diese nach Abs 4 in der Begründung seiner Endentscheidung so konkret wie möglich zu benennen. Dies betrifft die Fälle der fehlenden Ausgleichsreife nach § 19 I, II VersAusglG (zB noch verfallbare Anrechte oder Anrechte bei nicht inländis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 100 Brüssel IIb-VO – Übergangsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt nur für am oder nach dem 1. August 2022 eingeleitete gerichtliche Verfahren, förmlich errichtete oder eingetragene öffentliche Urkunden und eingetragene Vereinbarungen. (2) Die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 gilt weiter für Entscheidungen in vor dem 1. August 2022 eingeleiteten gerichtlichen Verfahren, für vor dem 1. August 2022 förmlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Adressat.

Rn 12 Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung kann die Berufung nur bei dem Berufungsgericht eingelegt werden (Abs 1). Dieses hat keine Mitwirkungspflicht, denn die Einreichung der Berufungsschrift ist eine einseitige Prozesshandlung (BGH NJW 94, 1354 [BGH 10.02.1994 - VII ZB 30/93]). Wird die Berufungsschrift bei einem anderen Gericht als dem Berufungsgericht eingereic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Schriftlich.

Rn 13 § 694 I 1 bestimmt, dass der Widerspruch schriftlich zu erheben ist. Telefonisch kann er nicht wirksam eingelegt werden (vgl zum fernmündlichen Rechtsmittel BGH NJW-RR 09, 852 [BGH 12.03.2009 - V ZB 71/08]). Beantragt der ASt nach Fristablauf VB, steht dem VB ein Widerspruch nicht entgegen. Dem automatisierten Mahnverfahren wird der Widerspruch erst bekannt, wenn die P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Abänderung gerichtlicher Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht, § 1696 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB.

Rn 22 Abänderbare Entscheidungen sind nicht nur Erstentscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht, sondern auch Abänderungsentscheidungen sowie Entscheidungen des Rechtsmittelgerichts (Prütting/Helms/Hammer § 166 Rz 3; Musielak/Borth/Borth/Grandel (6. Aufl) § 166 Rz 3; Staud/Coester § 1696 Rz 35; Grüneberg/Götz § 1696 Rz 2; Bartels FuR 19, 77, 81). Der Abänderung unterliegen au...mehr

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AGS 04/2024, Ansatz der Mit... / I. Sachverhalt

Das AG hat den Angeklagten wegen Betrugs, den er in laufender Bewährung beging, zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 10 Monaten verurteilt. Im Bewährungsbeschluss hat es ihm u.a. eine stationäre Suchttherapie zur Auflage gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Diese hat sie begründet und auf den Rechtsfolgen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rahmenbedingungen für den Gebührenstreitwert.

Rn 270 § 49 GKG erfasst Beschlussklagen nach §§ 43 Nr 4, 44 WEG nF; Binnenstreitigkeiten nach § 43 Nr 1–3 WEG folgen den allg Vorschriften (Dötsch/Schultzky/Zschieschack Kap 14 Rz 201); gleiches gilt für Verfahren mit Dritten (aA Abramenko AGS 07, 281). Zweck der durch § 49 GKG ersetzten Bestimmung des § 49a I 1 GKG aF war die Vermeidung von Kosten, deren Umfang den Justizge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Aussetzung und Ruhen.

Rn 9 Aussetzung und Ruhen treten nur kraft richterlicher Anordnung oder Zustellung eines entsprechenden Beschl ein, der vAw oder auf Antrag zwingend oder nach einer Ermessensausübung des Gerichtes ergeht (BGH NJW 20, 1973 Rz 23). Die Aussetzung ist nur zulässig, wenn das Gesetz sie vorsieht, wie zB in der ZPO in §§ 65, 148, 149, 152–154, 246, 247, 578 II, 613 II aF (Musterfe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mögliche Abänderungen.

Rn 15 Nicht von der Rechtskraft und damit auch nicht vom Abänderungsverbot erfasst wird die Begründung der angefochtenen Entscheidung. Bleibt das Ergebnis gleich, können (Anspruchs- oder Gegenrechts-)Normen ausgewechselt, eine zugrunde gelegte Schuldform geändert (Vorsatz statt Fahrlässigkeit), Bemessungsfaktoren für Schmerzensgeld (Saarbr ZfSch 15, 686; Jena ZMGR 12, 38) od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die geforderten Fachkenntnisse.

Rn 2 Der Verfahrensbeistand kann seine Funktion als ›Anwalt des Kindes‹ nur dann erfüllen, wenn er für seine Aufgabe, das Interesse des Kindes festzustellen und dieses sachgerecht in das Verfahren einzubringen, auch fachlich geeignet ist. Es ist anerkannt, dass neben Rechtskenntnissen im Bereich des Familienrechts auch Kenntnisse und Fähigkeiten auf den Gebieten der Psycholo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Folgesachen iSv § 137 Abs 2 S 1.

Rn 28 Folgesachen iSv II 1 müssen spätestens 2 Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache (vgl Köln FamRZ 15, 1128 zum Anhängigmachen in der Beschwerdeinstanz) von einem Ehegatten anhängig gemacht werden. Der Gesetzgeber hat die Einführung dieser Frist in Abkehr der in § 623 IV ZPO aF enthaltenen Regelung für erforderlich gehalten, um ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ausdrückliche oder konkludente Kundgabe.

Rn 7 Prozesshandlungen der Hauptpartei genießen im Falle einer Divergenz ggü denen des Streithelfers Vorrang (Hs 2). Sachvortrag der Partei geht dem Sachvortrag des Nebenintervenienten vor (BAG DB 11, 2441 Rz 19). Der Antrag eines Streithelfers, dem Antragsteller die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen, ist unwirksam, wenn die vom Streithelfer unterstü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen.

Rn 5 Sobald die nach Abs 1 erforderliche Anzeige erfolgt ist, erlischt die Prozessvollmacht im Außenverhältnis ex nunc mit der Folge, dass der bisherige Prozessbevollmächtigte seine Stellung als Ansprechpartner für Gericht und Gegner vollständig verliert (BGH NJW 91, 295, 296 [BGH 17.10.1990 - XII ZB 105/90]). Im Anwaltsprozess tritt diese Rechtsfolge nur dann ein, wenn zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlende Einlassungsmöglichkeit, Nr 2.

Rn 8 Das Anerkennungshindernis der Verletzung rechtlichen Gehörs soll als Sonderfall des op die Kenntnis der Beteiligten v Ausgangsverfahren u die Möglichkeit zur Wahrnehmung ihrer Rechte sichern (Sternal/Dimmler Rz 5). Es wird nicht vAw geprüft u ist für den Betroffenen disponibel. Ein stillschweigender Verzicht kann in der Beantragung eines Anerkennungsfeststellungsverfahr...mehr

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zfs 04/2024, Zum Begriff de... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung ist form- und fristgerecht erhoben, sie ist mithin zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel Erfolg. 1. Das Erstgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Beklagten grundsätzlich für die Folgen des streitgegenständlichen Unfallgeschehens gemäß § 7, § 17 Abs. 1 und 2 StVG in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG einzustehen haben, weil die Unfal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Statthaftigkeit kraft Zulassung durch die Vorinstanz (Abs 2 Nr 2).

Rn 15 Die Rechtsbeschwerde ist außerdem dann statthaft, wenn das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das OLG im ersten Rechtszug sie in dem Beschl zugelassen hat. Eine Zulassung durch das Amtsgericht ist nicht vorgesehen. Über die Zulassung muss im anzufechtenden Beschl entschieden werden, und zwar grds in dessen Tenor. Ausnahmsweise kann sich die Zulassung aus den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfassungsrechtliche Implikationen; Verhältnis zu anderen Verfahrensgrundsätzen.

Rn 6 Das Mündlichkeitsprinzip selbst ist durch die Verfassung nicht zwingend vorgegeben (St/J/Kern Rz 6; R/S/G § 79 Rz 8). Insbesondere folgt aus dem durch Art 103 I GG geschützten Anspruch auf rechtliches Gehör (Einl Rn 44) nicht die Mündlichkeit des Verfahrens. Rechtliches Gehör kann nach allgemeiner Meinung vielmehr auch schriftlich gewährt werden (BVerfG NJW 94, 1043; St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 31 Die Berufungsbegründung muss erkennen lassen, in welchen tatsächlichen oder rechtlichen Punkten der Berufungskläger das erstinstanzliche Urt für falsch hält und worauf er seine Ansicht stützt; dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, in welchen Punkten das erstinstanzliche Urt angegriffen wird und welche tatsächlichen und rechtlichen Gründe eine andere re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 42 Obwohl die Rücknahme eines Kostenfestsetzungsantrages bindend und als Prozesshandlung unwiderruflich ist, kann ein solcher erneut gestellt werden (Schlesw JurBüro 22, 255). Bei Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit hat der Kl Wahlrecht zwischen Kostenantrag und Kostenerstattungsklage (BGH NJW 13, 2201 [BGH 18.04.2013 - III ZR 156/12]). Rn 43 Für die Wirksamkeit der Klager...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Übertragungsentscheidung.

Rn 13 Die Übertragung auf den Einzelrichter hat im Interesse einer Beschleunigung des Berufungsverfahrens unverzüglich nach der Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit des Rechtsmittels nach § 522 zu erfolgen (§ 523 I). Eine besondere Anhörung der Parteien vor der Entscheidung ist nicht erforderlich. Rechtliches Gehör haben diese durch die Möglichkeit, in der Berufungsbeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bevollmächtigter.

Rn 10 Zugerechnet wird das Verschulden des Bevollmächtigten. Dies ist jeder von der Partei bestellte rechtsgeschäftliche Vertreter, der für sie eigenverantwortlich in einem Rechtsstreit tätig werden soll (BGH VersR 84, 239), ohne dass der Anwendungsbereich auf Rechtsanwälte beschränkt wäre. Es sind die von der Partei selbst oder von ihrem Prozessbevollmächtigten beauftragten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sofortige Beschwerde.

Rn 5 Bei einem Beschl des Amts- oder Landgerichts im ersten Rechtszug, mit dem eine Aussetzung angeordnet oder abgelehnt wird, ist die sofortige Beschwerde nach §§ 252, 567 I Nr 1 statthaft. Bei der sofortigen Beschwerde ist die Form- und Fristvorschrift des § 569 zu beachten. Ergeht nach Ablehnung der Aussetzung ein Endurteil, ist die Beschwerde prozessual überholt und dami...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Nach Art 29 II hat das den HKÜ-Antrag abweisende Gericht vAw das Formblatt im Anhang I auszufüllen; erstinstanzlich der Richter, zweitinstanzlich der Vorsitzende des Familiensenats (§ 39 I IntFamRVG). In der Entscheidung sollen die maßgeblichen Art des HKÜ, auf die die Entscheidung gestützt wird, benannt werden (Erw 48 S 1). Auf die Rechtskraft der ablehnenden Entscheid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründungszwang.

Rn 3 Der Beschl ist zu begründen, falls Ratenzahlung oder der Einsatz von Vermögenswerten angeordnet wurde (Brandbg OLGR 03, 504). Denn der Begründungszwang als Bestandteil einer geordneten Rechtspflege verlangt, dass einer mit Rechtsmitteln anfechtbaren Entscheidung eine nachvollziehbare Begründung beigegeben wird, wobei eine nur floskelhafte Begründung einer fehlenden glei...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 5. Einlegung der Berufung und Prozesskostenhilfe

Rz. 38 Die Einlegung der Berufung unter einer Bedingung ist unzulässig.[58] Folglich kann die Berufung auch nicht unter der Bedingung eingelegt werden, dass dem Mandanten Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt wird.[59] Natürlich ist es möglich, unbedingt Berufung einzulegen, gleichzeitig PKH zu beantragen und bei negativer PKH-Entscheidung die Berufung wieder zurückzunehmen. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Zweck des Verfahrens nach § 719 ist es, solchen Entscheidungen ihre vorläufige Vollstreckbarkeit zu nehmen, die sich bereits bei summarischer Prüfung als offenkundig nicht haltbar erweisen (BGH WuM 16, 305; Ddorf GRURPrax 16, 83). Abs 1 der Vorschrift verweist für die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteilen (od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensmängel.

Rn 20 Außerhalb der Verletzung der Verfahrensgrundrechte ist der Zugang zur Revisionsinstanz bei Verfahrensmängeln iÜ nur dann eröffnet, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach Abs 1 oder 2 erfüllt sind. Der Gesetzgeber hat eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels nicht ausdrücklich vorgesehen. Ein Verstoß gegen das einfache Verfahrensrecht soll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendbarkeit.

Rn 13 § 36 I Nr 6 erfasst seinem Wortlaut nach hinsichtlich sämtlicher Verfahrensarten der ZPO negative Kompetenzkonflikte verschiedener Gerichte untereinander, soweit es um die örtliche und sachliche Zuständigkeit (zB AG gem § 23 GVG und LG gem § 71 GVG als Eingangsinstanz: BayObLG Beschl v 14.2.22 – 102 AR 190/21, Rz 14 – juris; BayObLG Beschl v 28.10.20 – 101 AR 114/20, R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtsmittelstreitwert.

Rn 58 Die Beschwer des Kl richtet sich nach Rn 56 (BGH NJW 16, 714 [BGH 16.12.2015 - XII ZB 405/15], MDR 16, 348); betr Abweisung der Stufenklage s dort. Für die Beschwer des Bekl ist dessen Abwehrinteresse (§ 3 Rn 4) maßgeblich, dh das Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (BGH MDR 14, 591; 921; 16, 1106; NJW-RR 14, 834: auch betr Einkünfte wegen Unterhaltspflich...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / a) Berufung gegen ein "Urteil ohne Gründe"

Rz. 57 Richtet sich die Berufung gegen die seltenen Fälle eines "Urteils ohne Gründe", also eines solchen, bei dem auch nach Ablauf von fünf Monaten seit seiner Verkündung Tatbestand und Entscheidungsgründe noch nicht vom Richter unterschrieben zur Geschäftsstelle gelangt sind (zur Berufungsfrist in solchen Fällen siehe Rdn 29), kann eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist anwendbar bei Beschlüssen, mit denen durch das AG oder LG im ersten Rechtszug die Aussetzung (zum Begriff: s.o. vor §§ 239 ff Rn 9, 10) angeordnet oder abgelehnt wird. Dabei werden alle Fälle der Aussetzung erfasst, die in der ZPO oder in anderen Gesetzen vorgesehen ist (s.o. vor §§ 239 ff Rn 9) und nicht nur die der §§ 246 f, wobei die größte praktis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Unpfändbarkeit.

Rn 23 Die zu pfändende Forderung darf keinem Pfändungsverbot oder keiner Pfändungsbeschränkung unterliegen. Zu beachten sind deswegen die Pfändungsbeschränkungen der ZPO insb aus den §§ 850 ff, 899 ff sowie § 23 EGZPO für Flutopferhilfen. Dies gilt außerdem für sozialrechtliche Pfändungsverbote, etwa § 76 S 1 EStG zum steuerrechtlichen Kindergeld (vgl § 850 Rn 22), § 54 III ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde (Abs 1).

Rn 4 Die Rechtsbeschwerde findet statt, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist (Abs 1 S 1 Nr 1) oder wenn das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das OLG im ersten Rechtszug (nicht: das AG, vgl BGH NJW-RR 07, 285) sie ausdrücklich zugelassen hat (Abs 1 Nr 2). Liegen weder die Voraussetzungen der Nr 1 noch diejenigen der Nr 2 vor, ist die Rechtsbeschwerde nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung des Gerichts.

Rn 7 Das Gericht hat nach Erklärung des Verzichts zu prüfen, ob die Voraussetzungen aus Rn 2 f vorliegen. Durch Zwischenurteil (§ 303) kann das Gericht die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit des (vermeintlichen) Verzichts feststellen. Das Gericht darf aber nicht durch Beschl den Antrag des Beklagten auf Erlass des Verzichtsurteils zurückweisen. Das Argument, es handele sich bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nichtzulassungsbeschwerde (NZB).

Rn 190 Der ReS ist alleine wegen § 544 II Nr. 1 von Bedeutung. Für die Wertgrenze der NZB ist der Wert des Beschwerdegegenstandes aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend. Der Beschwerdeführer hat eine über 20.000 EUR hinausgehende Beschwer darzulegen (BGH NJW-RR 12, 1107, zu den Anforderungen 26.2.15 – III ZR 221/13), die vom Revisionsgericht ohne Bindung an die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frühere streitige Verhandlung (S 2).

Rn 5 Für ein Urt nach Aktenlage gegen die säumige Partei ist § 251a II 1 anzuwenden. Dieses darf nur ergehen, wenn in der Instanz eine streitige mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Eine Güteverhandlung nach § 278 II genügt nicht, eine solche nach § 54 ArbGG nur bei Antragstellung (LAG Hamm Urt v 4.3.11 – 18 Sa 907/10, juris; sehr str, wie hier Musielak/Voit/Stadler Rz 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 21 Der Anwaltszwang soll sicher stellen, dass der schriftsätzliche Vortrag und insb Rechtsmittelschriften das Ergebnis der Durcharbeitung und Strukturierung des tatsächlichen und rechtlichen Streitstoffs unter Berücksichtigung der Anforderungen des Rechtsstreits als rechtsförmlichen Verfahren und idS Ergebnis der persönlichen geistigen Arbeit des zugelassenen Rechtsanwalt...mehr

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FF 04/2024, Sachverhaltserm... / bb) Eilverfahren

In Familienstreitsachen ordnet § 119 Abs. 1 Satz 1 FamFG die Geltung der §§ 49 ff. FamFG sowie die Vorschriften der ZPO für den Arrest an. Die Vorschriften der §§ 935 ff. ZPO zur einstweiligen Verfügung werden also verdrängt.[33] Für Unterhaltssachen werden die §§ 49 ff. FamFG durch die §§ 246 ff. FamFG ergänzt und modifiziert. Über § 51 Abs. 2 FamFG werden die Vorschriften ...mehr