Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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AGS 02/2021, Gebühren im Bu... / Leitsatz

Für Rechtsmittel gegen Kostenentscheidungen besteht grundsätzlich kein Verschlechterungsverbot. Das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde endet spätestens mit dem Eingang der Akten bei Gericht (§ 69 Abs. 3 S. 1 OWiG) bzw. mit einer sonstigen vorherigen verfahrensbeendenden Maßnahme. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass der Verteidiger mit der Verwaltungsbehörde im Ansch...mehr

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AGS 02/2021, Begründungsumf... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Anforderungen an die Begründung Wird dem Kostenfestsetzungsantrag nicht oder zumindest nicht vollständig entsprochen, muss der mit dem Kostenfestsetzungsverfahren befasste Rechtspfleger die Absetzung plausibel und nachvollziehbar begründen. Gleiches gilt, wenn der Rechtspfleger zwischen den Parteien des Festsetzungsverfahrens umstrittene Po...mehr

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AGS 02/2021, Mittelgebühr i... / I. Sachverhalt

Die Verwaltungsbehörde hat gegen den Betroffenen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Bußgeldbescheid eine Geldbuße von 160,00 EUR festgesetzt. Zudem drohte die Eintragung von zwei Punkten in das Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot. Dagegen hat der Verteidiger des Betroffenen Einspruch eingelegt und mitgeteilt, dass die Fahrereigenschaft nicht ei...mehr

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ZErb 02/2021, Für Aufnahme ... / 2 Gründe

II. Die Revision hat Erfolg. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung – soweit für das Revisionsverfahren von Interesse – im Wesentlichen ausgeführt: Die Berufung der Klägerin sei mangels Beschwer unzulässig. Die Aufnahme des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO, deren Beseitigung alleiniges Ziel der Berufung der Klägerin sei, begrün...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / I. Sachverhalt

Das Berufungsurteil des LG erging gegen den Angeklagten am 29.8.2019. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft am 3.9.2019 Revision ein. Hiervon erhielt der Pflichtverteidiger des Angeklagten am 4.10.2019 Mitteilung. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils nahm die Staatsanwaltschaft ihre Revision ohne vorherige Begründung am 16.10.2019 zurück. Durch Beschluss des LG ...mehr

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FoVo 02/2021, Wirksamkeit e... / 3 Der Praxistipp

Der Fehler der Schuldnerin zum Nutzen des Gläubigers Die Entscheidung des BGH zeigt, dass bestraft wird, wer zu spät kommt. Die Schuldnerin hat nur den Überweisungsbeschluss, nicht aber den vorangegangenen Pfändungsbeschluss angegriffen. Wenn ein zunächst wirksamer Pfändungsbeschluss vorliegt, kann der Überweisungsbeschluss auf dieser Grundlage ohne Weiteres ergehen. Auf die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4 Anzeigepflicht, Haftung des Vertreters, Rückforderung (§ 45b Abs. 3 EStG)

Rz. 21 Erkennt der Vertreter des Gläubigers der Kapitalerträge, der den Sammelantrag gestellt hat, vor Ablauf der Festsetzungsfrist (§§ 169 bis 171 AO), dass die Erstattung der KapESt ganz oder teilweise zu Unrecht festgesetzt worden ist, so ist er verpflichtet, dies dem BZSt anzuzeigen. Der Vertreter des Gläubigers haftet für die zurückzuzahlenden Beträge, wenn er seiner An...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Bewertung... / 1 Gründe

Der Klägerin steht ein mit der Klage geltend gemachter Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. Soweit die Klägerin mit der Berufung beanstandet, das Landgericht habe zu Unrecht nicht berücksichtigt, dass zum Nachlassvermögen auch eine Münzsammlung gehöre, die – nach ihrer Auffassung – mit einem Wert von 25.000,00 EUR in...mehr

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ZErb 02/2021, Voraussetzung... / 2 Gründe

II. Das gem. § 58 Abs. 1 FamFG statthafte und gem. §§ 59 Abs. 1, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 FamFG zulässige Rechtsmittel ist unbegründet. Nach § 352a Abs. 1 S. 1 FamFG ist auf Antrag ein gemeinschaftlicher Erbschein zu erteilen, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Dieser Antrag kann nach § 352a Abs. 1 S. 2 FamFG von jedem der Erben gestellt werden. Gem. § 352a Abs. 2 S. 1 FamFG sind ...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Angabe ei... / 2 Gründe

II. Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 1 ist dem Senat infolge der mit weiterem Beschl. v. 10.7.2020 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 S., 1, 2. Halbsatz FamFG. Es ist als befristete Beschwerde nach Maßgabe der §§ 58 ff. FamFG statthaft und auch im übrigen zulässig. In der Sache bleibt es ohne Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender B...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Grundbuch... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, und hat auch in der Sache Erfolg. Die angefochtene Zwischenverfügung des Grundbuchamts ist nicht veranlasst, weil das darin aufgezeigte Eintragungshindernis nicht besteht, vgl. § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GBO. Die Berichtigung einer unrichtigen Grundbucheintragung erfolgt auf Antrag, § 13 Abs. 1 GBO, wenn die Unrichtigkeit durch öf...mehr

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ZErb 02/2021, Notwendiger I... / 1 Tatbestand

I. Das Land Niedersachsen – vertreten durch das Landesamt für Bau und Liegenschaften – und das Amtsgericht Wolfenbüttel – Nachlassgericht – sind in mehreren Nachlasssachen uneinig darüber, welche Anforderungen der Beschluss zur Feststellung eines Fiskuserbrechts gemäß § 1964 BGB einerseits (Beschwerdeverfahren 3 W 28, 29 und 33/20) sowie ein auf einen solchen Beschluss gestüt...mehr

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AGS 02/2021, Einwand der Ni... / Leitsatz

In dem Kostenfestsetzungsverfahren wird nach einer gerichtlichen Kostengrundentscheidung über die Erstattungsfähigkeit von Verfahrenskosten nach prozessualen Maßstäben und nach Maßgabe des Kostenrechts entschieden (vgl. BAG 28.5.2009 – 8 AZR 226/08, zu II 1 m.w.N. = RVGreport 2010, 28 [Hansens]). Materiell-rechtliche Einwendungen und Einreden gegen den prozessualen Kosteners...mehr

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AGS 02/2021, Berchtold, Sozialgerichtsgesetz - Handkommentar zum SGG, 6. Auflage 2021, Nomos Verlag, 1.286 S. 98,00 EUR

Aus der kompakten Handkommentarreihe des Nomos Verlags liegt zwischenzeitlich die 6. Auflage des Kommentars zum SGG vor. Aus der Herausgeberschaft ausgeschieden ist der vormalige Mitherausgeber Peter-Bernd Lüttge. Für die Herausgeberschaft zeichnet sich jetzt Herr VRiBSG a.D. Dr. Josef Berchtold alleine verantwortlich. Gegenüber der Vorauflage sind keine bedeutsamen Gesetzes...mehr

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AGS 02/2021, Einwand der Ni... / II. Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen

1. Grundsatz Das LAG Berlin-Brandenburg hat darauf hingewiesen, dass in dem Kostenfestsetzungsverfahren nach einer gerichtlichen Kostengrundentscheidung über die Erstattungsfähigkeit von Verfahrenskosten nach prozessualen Maßstäben und nach Maßgabe des Kostenrechts entschieden wird (BAG RVGreport 2010, 28 [Hansens]). Folglich könnten materiell-rechtliche Einwendungen und Einr...mehr

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FoVo 02/2021, Wirksamkeit e... / 2 II. Die Entscheidung

BGH hält das PKH-Gesuch für unbegründet Der Antrag der Schuldnerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, da die beabsichtigte Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens keine Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). Gegenstand der Rechtsbeschwerde ist der Überweisungsbeschluss Gegenstand des beabsichtigten Rechtsbeschwerdeverfahrens ist ausschließlich...mehr

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AGS 02/2021, Zeitschriften aktuell

VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Gebührentipps für Rechtsanwälte (II/2020), ZAP 2020, 815, Fach 24 S. 1761 In dem Beitrag werden aktuelle Probleme erörtert, die in gebührenrechtlicher Hinsicht für den Rechtsanwalt von Bedeutung sind. Zunächst wird in dem Aufsatz die Anwaltsvergütung im Zwangsgeld- und Ordnungsgeldverfahren nach den §§ 888, 890 ZPO behandelt. Nach einer kurzen Ein...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Einspruch nach RVG abrechnen doch nicht günstiger?

Frage: Ich wollte erstmals einen Einspruch gegen einen Grunderwerbsteuerbescheid nach § 40 StBVV n. F. abrechnen und bin dabei auf Unklarheiten gestoßen. Der Einspruch bewirkte eine Herabsetzung der ursprünglich festgesetzten GrESt um 460 EUR. Wenn ich dies nach § 40 StBVV i. V. m. Nr. 2300 VV RVG mit einer Geschäftsgebühr von 1,3 abrechne, bekäme ich 58,50 EUR. Das irritiert...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 6 Rechtsbehelfe

Gegen den Gewerbesteuermessbescheid oder einen für Zwecke der Vorauszahlungen erlassenen Gewerbesteuermessbescheid kann beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und evtl. die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Gemeinde die Gewerbesteuerforderung ebenfalls aussetzen. Gleiches gilt bei Einwendungen gegen den Z...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.3 Steuerermäßigung um 50 % nach § 3a Abs. 2 KraftStG

Schwerbehinderte, die durch einen Ausweis i. S. d. SGB IX oder des Art. 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr mit orangefarbenem Flächenaufdruck nachweisen können (Merkzeichen "G" oder "Gl"), dass sie infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder gehörlos si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 3.1 Gesetzmäßigkeit der Besteuerung

Rz. 10 Gesetz ist jede verfassungsmäßige Rechtsnorm.[1] Verfassungswidrige Gesetze stehen außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung und entfalten deshalb keine Bindungswirkung. Rechtsnormen sind nach allgemeinem Verständnis insbesondere formelle Gesetze und Verordnungen.[2] Nicht hierzu zählen allgemeine Verwaltungsvorschriften (z. B. Richtlinien, Erlasse). Derartige Anweisun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 4 Verfahren

Rz. 28 Ob das Gericht ein Zwischenurteil nach § 99 FGO erlässt, steht in seinem Ermessen. Bei der Ermessensentscheidung hat es zu prüfen, ob durch ein Zwischenurteil das Verfahren tatsächlich vereinfacht und beschleunigt wird. Ein Zwischenurteil nach § 99 Abs. 1 FGO kann das Gericht auch gegen den Willen der Beteiligten erlassen, ein solches nach § 99 Abs. 2 FGO nur, wenn Kl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.3 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 5 Aus der Ausgestaltung des Kindergelds als Steuervergütung folgt, dass es sich bei der Kindergeldfestsetzung, ebenso wie bei der Aufhebung oder Änderung, um eine Abgabenangelegenheit i. S. v. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO bzw. § 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FGO handelt. Statthafter Rechtsbehelf ist der Einspruch. Einspruchsbehörde ist die Familienkasse, die den Verwaltungsakt erlass...mehr

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zfs 01/2021, Statthaftes Rechtsmittel gegen einen amtsgerichtlichen Beschluss im selbstständigen Einziehungsverfahren

OWiG § 29a Abs. 5 § 87 Abs. 3 S. 2; StPO § 436 § 434; GVG § 121 Leitsatz 1. An der Außendivergenz, speziell der Identität der Rechtsfrage, kann es fehlen, wenn das vorlegende Gericht mit einer besonderen, bei den divergierenden Entscheidungen indes fehlenden Prozesslage befasst ist, die auf die rechtliche Beurteilung wesentlichen Einfluss hat. 2. Das statthafte Rechtsmittel geg...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / IV. Rechtsmittel

Rz. 92 Im Bereich der gerichtlichen Wertfestsetzung gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die kostenrechtlich relevanten Entscheidungen überprüfen zu lassen. 1. Anfechtung der vorläufigen Wertfestsetzung Rz. 93 Soweit Gegenstand des Verfahrens nicht eine bestimmte Geldsumme ist, insbesondere also bei unbezifferten Schmerzensgeld- oder Feststellungsklagen, erfolgt eine vorlä...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXV. Zulassung eines Rechtsmittels

Rz. 181 Das Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels ist bereits Teil des Rechtsmittelverfahrens und bildet mit dem zugelassenen Rechtsmittel eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 11 RVG). Eine Änderung des Gebührenrechts zwischen dem Auftrag zum Zulassungsantrag und der Zulassung des Rechtsmittels ist daher unerheblich.[40] Anders verhält es sich bei einer → Nichtzulassun...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / II. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 323 Erhält der Anwalt vorerst nur den Auftrag, nach Vorliegen einer erstinstanzlichen Entscheidung die Erfolgsaussichten der Berufung zu prüfen, fällt hierfür noch keine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG an. Der Anwalt wurde nämlich noch nicht zum Prozessbevollmächtigten der Rechtsmittelinstanz bestellt. Stattdessen fällt, je nach Aufwand, eine Gebühr nach Nr. 2100 V...mehr

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zfs 01/2021, Statthaftes Re... / Leitsatz

1. An der Außendivergenz, speziell der Identität der Rechtsfrage, kann es fehlen, wenn das vorlegende Gericht mit einer besonderen, bei den divergierenden Entscheidungen indes fehlenden Prozesslage befasst ist, die auf die rechtliche Beurteilung wesentlichen Einfluss hat. 2. Das statthafte Rechtsmittel gegen einen im ersten Rechtsgang ergangenen amtsgerichtlichen Beschluss im...mehr

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zfs 01/2021, Statthaftes Re... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH wirft (nur auf den ersten Blick) mehr Fragen auf, als dass sie Antworten geben würde, was aber in der Natur der Entscheidungsform liegt. Es lohnt sich dennoch, sich einmal kurz mit dem Einziehungsverfahren, den möglichen Rechtsmitteln und der Verweisungstechnik des § 87 OWiG zu befassen. Zu unterscheiden ist nach dem Wortlaut des § 87 Abs. 3 S. 1 OWiG...mehr

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zfs 01/2021, Statthaftes Re... / Sachverhalt

Der Einziehungsbetroffene ist verantwortlicher Geldspielgeräteaufsteller in einer Spielhalle, wo er sechs Geldspielgeräte trotz abgelaufener Zulassung betrieb. Durch das unerlaubte fahrlässige Weiterbetreiben der Spielgeräte erzielte er Einnahmen i. H.v. 20.436,80 EUR. Das eingeleitete Bußgeldverfahren stellte die Stadtverwaltung gem. § 47 OWiG ein. Zugleich ordnete sie mit ...mehr

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FoVo 07+08/2021, Verzicht auf den Rechtsbehelf des Einspruchs schon vor Erlass des Vollstreckungsbescheids

Leitsatz Der Antragsgegner kann in einem Mahnverfahren schon vor Erlass des Vollstreckungsbescheids durch einseitige Erklärung gegenüber dem AG (Mahngericht) auf den Rechtsbehelf des Einspruchs wirksam verzichten. BGH, Beschl. v. 1.4.2021 – III ZR 47/20 1 Der Fall Mahnbescheid mit Widerspruch, Rücknahme und Verzicht auf Einspruch Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von 2...mehr

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zfs 01/2021, Statthaftes Re... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Voraussetzungen für eine Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG i. V. mit § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG sind nicht gegeben." Das OLG Karlsruhe ist durch die Rspr. des BGH und anderer OLG nicht gehindert, über das Rechtsmittel des Einziehungsbetroffenen wie beabsichtigt zu entscheiden. Der vorlegende Bußgeldsenat ist als Rechtsbeschwerdegericht mit einer besonderen Prozesslage befa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsbehelfe

Rz. 72 [Autor/Stand] Gegen den Zerlegungsbescheid können sowohl der Steuerpflichtige als auch die betroffenen Gemeinden Einspruch einlegen.[2] Befugt, Einspruch einzulegen, ist aber nur derjenige, der geltend macht, durch den Zerlegungsbescheid beschwert zu sein (§ 350 AO). Der Steuerpflichtige ist beschwert, wenn die von ihm begehrte Änderung dazu führt, dass ein Zerlegungs...mehr

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FoVo 07+08/2021, Verzicht a... / Leitsatz

Der Antragsgegner kann in einem Mahnverfahren schon vor Erlass des Vollstreckungsbescheids durch einseitige Erklärung gegenüber dem AG (Mahngericht) auf den Rechtsbehelf des Einspruchs wirksam verzichten. BGH, Beschl. v. 1.4.2021 – III ZR 47/20mehr

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FoVo 07+08/2021, Verzicht a... / 2 II. Die Entscheidung

BGH bestätigt Gläubiger in seinem Vorgehen Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist aufgrund der vom Beklagten unter dem 17.1.2018 abgegebenen und an das AG gerichteten Verzichtserklärung unzulässig. Ein Rechtsbehelfsverzicht ist anzunehmen, wenn in der Verzichtserklärung klar und eindeutig der Wille zum Ausdruck kommt, die Entscheidung endgültig hinnehmen und nicht ...mehr

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FoVo 07+08/2021, Verzicht a... / 1 Der Fall

Mahnbescheid mit Widerspruch, Rücknahme und Verzicht auf Einspruch Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von 2.200 EUR nebst Zinsen in Anspruch. Am 19.8.2016 hat die Klägerin über diese Forderung, die ihren Angaben zufolge auf einem Dienstleistungsvertrag beruht, beim AG – zentrales Mahngericht – einen Mahnbescheid erwirkt. Hiergegen hat der Beklagte mit am 31.8.2016 b...mehr

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FoVo 07+08/2021, Verzicht a... / 3 Der Praxistipp

Außendienst ist legitim Die Entscheidung des BGH zeigt zunächst, dass keine Kommunikationsform mit dem Schuldner per se unzulässig ist. Mit ihnen kann schriftlich – insoweit auch elektronisch –, fernmündlich oder persönlich kommuniziert werden. Entscheidend ist, dass keine der Kommunikationsformen dazu missbraucht werden darf, die freie Willensentscheidung des Schuldners zu b...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / d) Aufhebung der Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren

Die bisherige Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren (§ 60 Abs. 1 S. 2 a.F. RVG) hat der Gesetzgeber endlich aufgegeben. Eine solche Sonderregelung war eigentlich auch nie nicht erforderlich gewesen, da ein Rechtsmittelverfahren nach § 17 Nr. 1 RVG stets eine eigene Angelegenheit darstellt und daher bereits durch die allgemeine Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG er...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 3. Aufhebung der Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren

Rz. 20 Die bisherige Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren (§ 60 Abs. 1 S. 2 a.F. RVG) hat der Gesetzgeber endlich aufgegeben. Eine solche Sonderregelung war eigentlich auch nie erforderlich gewesen, da ein Rechtsmittelverfahren nach § 17 Nr. 1 RVG stets eine eigene Angelegenheit darstellt und daher bereits durch die allgemeine Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG e...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXVI. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtmittels

Rz. 117 Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels und das nachfolgende Rechtsmittel sind verschiedene Angelegenheiten. Daher ist es möglich, dass sich die Prüfungstätigkeit noch nach altem Recht richtet, das Rechtsmittel dagegen nach neuem Recht. Angerechnet wird dann nach altem Recht. Rz. 118 Beispiel: Der Beklagte ist im Dezember 2020 erstinstanzlich zur Zahlung v...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 1. Anfechtung der vorläufigen Wertfestsetzung

Rz. 93 Soweit Gegenstand des Verfahrens nicht eine bestimmte Geldsumme ist, insbesondere also bei unbezifferten Schmerzensgeld- oder Feststellungsklagen, erfolgt eine vorläufige Wertfestsetzung nach § 63 Abs. 1 S. 1 GKG. Damit kann der Gerichtskostenvorschuss berechnet werden, ohne dessen Einzahlung die Klage nicht zugestellt werden soll (§ 12 Abs. 1 GKG). Rz. 94 Einwendungen...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 3. Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 108 Werden im Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 ff. ZPO) Gebühren oder Auslagen nicht oder nicht vollständig anerkannt, kann der Kostenfestsetzungsbeschluss angefochten werden. Der statthafte Rechtsbehelf bestimmt sich nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes:mehr

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FF 01/2021, Rechtsprechung ... / Verfahrenskostenhilfe

BGH, Beschl. v. 23.9.2020 – XII ZB 94/20 Einem Beteiligten im Kindesunterhaltsverfahren ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Beschwerdefrist zu gewähren, wenn er innerhalb der Frist ein vollständiges Verfahrenskostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass der Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werde ...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / III. Gerichtliche Tätigkeit

Rz. 13 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften, wobei wiederum auf den Streitwertkatalog des Bundesverwaltungsgerichts abzustellen ist. Im Eilverfahren (§ 80 Abs. 5 VwGO, § 123 VwGO) wird der Streitwert in aller Regel mit 50 % der Hauptsache beziffert, au...mehr

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zfs 01/2021, Straßenverkehr... / 2 Aus den Gründen:

"… I. Der Umstand, dass die Sachrüge lediglich in Bezug auf die fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung näher ausgeführt ist, beinhaltet keine Beschränkung des umfassend eingelegten Rechtsmittels. Von ihm ist daher auch die Verurteilung des Angeklagten wegen Nötigung zum Nachteil des Zeugen S. mittels eines nicht durch die Verkehrssituation veranlassten starken Abbremsens mit ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 72 § 17 Verschiedene Angelegenheiten Verschiedene Angelegenheiten sind 1. das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug , soweit sich aus § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10a nichts anderes ergibt, 1a. …mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 2. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

Rz. 96 Die abschließende Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren erfolgt gemäß § 63 Abs. 2 GKG, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Diese Festsetzung kann in einem separaten Beschluss oder im Zusammenhang mit der Hauptsacheentscheidung erfolgen. In der Praxis findet sie sich meist am Ende der Entsc...mehr

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AGS 01/2021, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Das AG hat den Angeklagten verurteilt. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt. Zur Berufungshauptverhandlung am 23.8.2019 werden vom LG drei Zeugen geladen. Die Verhandlung muss unterbrochen werden, da einer der Zeugen nicht erschienen ist. Es wird Fortsetzungstermin auf den 4.9.2019 bestimmt. Am 28.8.2019 nimmt die Staatsanwaltschaft die Berufung zurüc...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Keine inhaltliche Änderung

Rz. 73 In § 17 Nr. 1 RVG wird eine Ergänzung vorgenommen, die lediglich klarstellenden Charakter hat. Rz. 74 Es bleibt dabei, dass nach § 17 Nr. 1 RVG das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorangegangene Rechtszug zwei verschiedene Angelegenheiten sein sollen. Mit der jetzt vorgenommenen Ergänzung wird lediglich klargestellt, dass dies in den Fällen nicht gilt, in denen...mehr

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FF 01/2021, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 11.11.2020 – XII ZB 318/20 Eine nach § 28 IntFamRVG im Verfahren der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Umgangsrechtsentscheidung statthafte Rechtsbeschwerde ist nur zulässig, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegeri...mehr