Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Erstattung der Stromsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit aufgrund ­eingetretener Zahlungsunfähigkeit der mit Strom belieferten Kunden

Leitsatz 1. Aus dem Umstand, dass es sich bei der Stromsteuer um eine auf Abwälzung angelegte Verbrauchsteuer handelt, folgt keine sachliche Unbilligkeit der Stromsteuererhebung in den Fällen, in denen dem als Steuerschuldner in Anspruch genommenen Stromversorger die Realisierung der Kaufpreisforderung infolge der Insolvenz oder des Todes des mit Strom belieferten Endverbrau...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Verfahrensfragen

Rz. 20 Stand: EL 101 – ET: 12/2013 Da es sich bei der Nachschau um keine Prüfung iS der §§ 193 ff AO handelt, ist keine Schlussbesprechung (> Außenprüfung Rz 60 ff) vorgesehen, ebenso ergeht kein Prüfungsbericht (> Außenprüfung Rz 70 ff). Zudem tritt keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs 4 AO (> Verjährung Rz 21 ff) ein, findet die Änderungssperre des § 173 Abs 2 AO (> Außenprüf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 4.4.2 Rechtsbehelfe

Rz. 31 Erinnerung Die nach § 66 Abs. 2 GKG vorgesehene Beschwerde ist in Streitigkeiten über Kosten nicht gegeben[1]. Ergeht kein Beschluss des Gerichts über den Streitwert, wird dieser im Kostenansatzverfahren vom Rechtspfleger festgesetzt. Der Kostenschuldner hat die Möglichkeit, mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz auch Einwendungen gegen die Ermittlung des Streitwert...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Rechtsbehelfe

3.1 Erinnerung Rz. 6 Der Kostenfestsetzungsbeschluss kann mit der Erinnerung an das Gericht angefochten werden. Die Erinnerungsfrist beträgt zwei Wochen[1] und beginnt mit der Zustellung des Beschlusses an die Beteiligten. Diese sind über die Zulässigkeit der Erinnerung zu belehren. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese unrichtig erteilt worden, läuft die Erinnerung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.4.2 Rechtsbehelfe

2.4.2.1 Erinnerung Rz. 15 Der Kostenansatz kann mit der Erinnerung angefochten werden[1]. Mit der Erinnerung können nur solche Einwendungen erhoben werden, die den Kostenansatz selbst betreffen, nicht aber die dem Kostenansatz zugrunde liegende Kostenentscheidung oder Streitwertfestsetzung. Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.5 Rechtsmittelbelehrung (§ 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO)

Rz. 26 Jeder Entscheidung des FG (Urteil, Gerichtsbescheid, Beschluss, auch Berichtigungsbeschluss gem. § 107 FGO [1]) ist eine Rechtsmittelbelehrung beizufügen [2]. Da die Rechtsmittelbelehrung von den beteiligten Richtern mit zu unterschreiben ist, ist es zweckmäßig, sie nicht am Ende der Entscheidung nachzuheften, sondern zwischen Tenor und Tatbestand einzufügen[3]. Die Bel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Die Prozessführung vor den FG löst – wie das Prozessieren vor allen Gerichten – die Entstehung von Kosten aus. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im ersten Abschnitt des dritten Teils der FGO. Geregelt werden der Kostenbegriff[1], die Kostenpflicht[2], der Umfang der Erstattung von Aufwendungen der Beteiligten[3], die Prozesskostenhilfe[4], die Kostenentscheidung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.4.3 Pflichten der Behörde

Rz. 82 Sobald die Behörde dazu in der Lage ist, also regelmäßig nach Zustellung des vollständigen Urteils[1], hat sie den Beteiligten unverzüglich das Ergebnis der Berechnung formlos mitzuteilen. Diese bloße Mitteilung ist kein Verwaltungsakt[2]. Diese Verpflichtung der Behörde ergibt sich aus dem Gesetz[3], nicht aus dem Urteil, sodass die Behörde die Neuberechnung und dere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.4.4 Wirkung

Rz. 84 Die Entscheidung des Gerichts stellt ein Endurteil in der Form eines Gestaltungsurteils dar. Es ist eine Kostenentscheidung nach §§ 135ff. FGO zu fällen, wobei der Grad des Erfolgs für die einzelnen Beteiligten zu schätzen ist. Die Beteiligten sind an die der Entscheidung zugrunde liegenden rechtlichen und tatsächlichen Beurteilungen des Gerichts gem. § 100 Abs. 1 S. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.4.2.2 Beschwerde

Rz. 16 War ursprünglich gegen die Entscheidung des Gerichts über die Erinnerung nach § 5 Abs. 2 S. 1 GKG die Beschwerde gegeben, so ist diese durch Art. 1 Nr. 4 BFHEntlG seit 1975 ausgeschlossen. Das FGOÄndG v. 21.12.1992 hat diese Einschränkung des Rechtsschutzes beibehalten, sodass nach wie vor ein Rechtsmittel gegen den Gerichtsbeschluss nicht möglich ist[1]. Daran ändert...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 105 FGO regelt die Abfassung, also Form und Inhalt gerichtlicher Entscheidungen. Er findet nicht nur auf Urteile, sondern sinngemäß auch auf Gerichtsbescheide[1] und Beschlüsse Anwendung[2]. Rz. 2 Aus § 105 Abs. 2 Nr. 4 und 5 FGO ergibt sich ein Begründungszwang für gerichtliche Entscheidungen. Dieser dient in erster Linie dem Zweck, den Beteiligten die Feststellungen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Unzulässigkeit der Beschwerde

Rz. 7 Gegen den Beschluss des Gerichts über die Erinnerung ist eine Beschwerde an den BFH nicht zulässig, da er in Kostensachen ergeht[1]. Es bleibt als außerordentlicher Rechtsbehelf lediglich die Gegenvorstellung, wenn nicht ein Fall der Anhörungsrüge[2] vorliegt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 4.3 Streitwerte-ABC

Rz. 29 Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache zu bestimmen. Die Bestimmung ist in das Ermessen des Gerichts gestellt. I. d. R. ist Streitwert die Differenz zwischen der im angefochtenen Bescheid festgesetzten Steuer und der mit dem Klageantrag begehrte niedrigeren Steuerfestsetzung. Mindeststrei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 4.4.1 Verfahren

Rz. 30 Das Verfahren der Streitwertfestsetzung richtet sich nach §§ 61ff. GKG. Der Streitwert wird durch das Gericht festgesetzt, wenn der Streitwert für die Entscheidung über die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder des Rechtsmittels bedeutsam ist, § 62 GKG. Letzteres hat längst keine Bedeutung mehr. Schon der frühere Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG hatte die Regelung des § 115 Abs....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.6.2 Unrichtige Sachbehandlung

Rz. 22 Der Kostenpflichtige soll nicht auch für die Kosten in Anspruch genommen werden, die das Gericht hätte vermeiden können. Unrichtige Sachbehandlung liegt z. B. dann vor, wenn dem Gericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist oder es eine falsche Rechtsbehelfsbelehrung erteilt hat. Sind einem Beteiligten dadurch Gerichtskosten erwachsen, so sind sie nicht zu erheben[1]. N...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.4.2.1 Erinnerung

Rz. 15 Der Kostenansatz kann mit der Erinnerung angefochten werden[1]. Mit der Erinnerung können nur solche Einwendungen erhoben werden, die den Kostenansatz selbst betreffen, nicht aber die dem Kostenansatz zugrunde liegende Kostenentscheidung oder Streitwertfestsetzung. Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, ist nicht Gegens...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3 Verwaltungsakt

Rz. 12 Die Anfechtungsklage richtet sich gegen einen Verwaltungsakt[1]. Nur wenn die behauptete Rechtsverletzung auf einem Verwaltungsakt beruht, kann ein Tenor nach § 100 FGO ergehen. Form und Inhalt des Verwaltungsakts spielen keine Rolle. Wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, können die FG jeden Verwaltungsakt, der nach § 33 FGO vor ihnen angefochten werden kann, ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.5.1 Wirkung der Entscheidung

Rz. 57 Das Gericht hebt den angefochtenen Verwaltungsakt und die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf auf, ohne in der Sache – über die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts – zu entscheiden. Damit ist die den Kläger beschwerende Regelung zunächst beseitigt (echte Kassation; s. Rz. 39). Über das zugrunde liegende Rechtsverhältnis ist jedoch nichts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4 Notwendigkeit der Zuziehung

Rz. 13 Erstattungsfähig sind die Kosten des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens nur bei notwendiger Zuziehung. Diese setzt voraus, dass die Sach- und Rechtslage so schwierig war, dass der Stpfl. sachkundiger Hilfe bedurfte. Somit kommt es nicht nur auf die steuerrechtliche Problematik an, sondern auch auf die persönliche Sach- und Rechtskunde[1]. Angesichts der Kompli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.1 Allgemeines

Rz. 10 Nach § 139 Abs. 3 S. 3 FGO sind auch die Kosten des Vorverfahrens erstattungsfähig, wenn das Gericht die Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistands für das Vorverfahren für notwendig erklärt. Obwohl diese Entscheidung der Sache nach zum Kostenfestsetzungsverfahren gehört[1], obliegt sie nicht dem Kostenbeamten, sondern dem Gericht[2]. Die Entscheidung ergeht nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Erinnerung

Rz. 6 Der Kostenfestsetzungsbeschluss kann mit der Erinnerung an das Gericht angefochten werden. Die Erinnerungsfrist beträgt zwei Wochen[1] und beginnt mit der Zustellung des Beschlusses an die Beteiligten. Diese sind über die Zulässigkeit der Erinnerung zu belehren. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese unrichtig erteilt worden, läuft die Erinnerungsfrist nicht. E...mehr

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FoVo 11/2013, Kann der Schu... / 2 II. Die Entscheidung

Ist das Überprüfungsverfahren ein Rechtsmittel? Der Erfolg des Rechtsmittels ist davon abhängig, ob der Überprüfungsantrag überhaupt ein statthaftes Rechtsmittel ist. Der Gerichtshof hat bislang nicht entschieden, ob der Antragsgegner in einem Fall, in dem eine Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls nicht oder nicht wirksam erfolgt ist, überhaupt eine gerichtliche Entsch...mehr

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ZFS 11/2013, "Eine Absprach... / A. "Absprachen" und § 24 StPO

Fall 1 Vorsitzender AG NR (in öffentlicher mündlicher Verhandlung): "Wenn wir sagen, was hinten rauskommt, dann kommt das raus. Eine Absprache wird nicht protokolliert." (kurze Pause und Diskussion) "Ich nehme keine Absprache auf. Aber wenn Sie den Vorschlag annehmen, dann entscheide ich auch so. Ich will kein Rechtsmittel. Sie wisse,n was ich meine … ." Fall 2 Vorsitzender AG...mehr

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FF 11/2013, Scheidungsverbu... / Leitsatz

a) Das Begehren eines Ehegatten, die Auflösung des Scheidungsverbundes vor einer abschließenden Entscheidung über eine Folgesache in der Rechtsmittelinstanz zu verhindern, vermag die für ein Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch erforderliche Beschwer nicht zu begründen (im Anschluss an Senatsurt. v. 26.11.1986 – IVb ZR 92/85, FamRZ 1987, 264). b) Die erstmals in der Rev...mehr

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ZFS 11/2013, Verantwortlich... / Sachverhalt

Das AG verurteilte den Betr., der als Disponent einer Logistik-Firma mit einem Fuhrpark von 25 Lkw für die Einhaltung der Ladungssicherungsvorschriften verantwortlich ist, wegen fahrlässigen Zulassens der Inbetriebnahme eines Lkw mit nicht vorschriftsgemäß gesicherter Ladung zu einer Geldbuße von 270 EUR, da er seiner Überwachungspflicht durch die Vornahme regelmäßiger Stich...mehr

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ZFS 11/2013, Unzulässige Ve... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… 1. Die in Ziffer VI.1. der AGB der Bekl. enthaltene Abkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr ist – was das BG verkannt hat – unwirksam, weil sie gegen die Klauselverbote in § 309 Nr. 7a und b BGB verstößt." [14] a) Gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für die hier geltend gemachten Ansprüche zwei Jahre. Entgegen der Ansicht des BG ha...mehr

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FF 11/2013, Beck'sches MandatsHandbuch Zivilrechtliche Berufung

Norman Doukoff 5. Auflage 2013, 388 Seiten, 79 EUR, Verlag C.H. Beck, ISBN: 978-3-406-64308-8 Es gibt Fachbücher, deren Lektüre anstrengend ist, da sie vom Leser verlangen, dass er möglichst viel im Gedächtnis behält, um es auch anwenden zu können. Solche Bücher zu lesen ist einerseits eine Herausforderung, andererseits bekommt man kompakt großartige Hilfestellung für zum Tei...mehr

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FF 11/2013, Vollstreckbarke... / 1 Gründe:

I. Mit Beschl. v. 28.9.2012 – 13 F 195/12 EA UG – hat das Amtsgericht – Familiengericht – in Ottweiler im Wege der einstweiligen Anordnung eine umfangreiche Regelung getroffen, in der dem Antragsgegner ein im Einzelnen näher ausgestaltetes Umgangsrecht mit seinen beiden Söhnen V. und S. eingeräumt wurde. Wegen der Einzelheiten wird auf den erwähnten Beschluss Bezug genommen....mehr

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ZFS 11/2013, "Eine Absprach... / C. Verhalten nach der Ablehnung – § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO

Was passiert nun nach der Ablehnung? Der Richter müsste eine schriftliche dienstliche Erklärung zu dem gerügten Sachvortrag abgeben, hierbei müsste er zunächst – auch unter Berücksichtigung einer etwaigen eigenen Strafbarkeit – einen Lebenssachverhalt darstellen können, der mit der StPO in Einklang zu bringen wäre. Da dies vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelung der Ab...mehr

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Zuständigkeit bei Streitigkeiten aus einem Kaufvertrag

Leitsatz Streitigkeiten aus einem Kaufvertrag über Wohnungseigentum stellen keine Streitigkeit der Wohnungseigentümer untereinander dar Normenkette § 43 Nr. 1 WEG; § 72 Abs. 2 GVG Das Problem K veräußert sein Wohnungseigentum an B. Der Kaufvertrag enthält eine Vereinbarung, nach der sich B verpflichtet, unter gewissen Voraussetzungen eine von K gezahlte Sonderumlage an diesen ...mehr

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Einsprüche gegen pauschalen Kilometersatz von nur 0,30 EUR werden zurückgewiesen

Kommentar Viele Steuerpflichtige haben in Einsprüchen eine Anhebung des pauschalen Kilometersatzes für Auswärtstätigkeiten auf 0,35 EUR begehrt. Nachdem das BVerfG eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, folgen nun die verfahrensrechtlichen "Aufräumarbeiten". Die OFD Nordrhein-Westfalen erklärt mit Kurzinformation vom 4.10.2013, wie die...mehr

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AGS 10/2013, Berücksichtigung von Zinsforderungen bei wechselseitigen Rechtsmitteln

ZPO § 4 Leitsatz Werden mit einem Rechtsmittel selbstständig Zinsforderungen geltend gemacht, so sind diese nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn und soweit die dazugehörige Hauptforderung Gegenstand eines Rechtsmittels des Prozessgegners ist. BGH, Beschl. v. 4.9.2013 – III ZR 191/12 1 Aus den Gründen Bei der Bemessung des Streitwerts hat der Senat den Wert der Besch...mehr

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zfs 10/2013, Zulässiger Rechtsbehelf gegen die Mitfestsetzung von Gerichtskosten; gerichtliche Verfahrensgebühr bei Prozessverbindung

ZPO § 91 Abs. 1 § 104; GKG § 6 Abs. 1 Nr. 1 § 66 Abs. 1; GKG KV Nr. 1210 Leitsatz 1. Sollen im Kostenfestsetzungsverfahren gegenüber dem Erstattungsschuldner vom Erstattungsgläubiger gezahlte Gerichtskostenvorschüsse geltend gemacht werden, kann der Erstattungsschuldner regelmäßig einwenden, dass die Gerichtskosten nicht notwendig waren, weil der sie betreffende Kostenansatz ü...mehr

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zfs 10/2013, Zulässiger Rec... / Sachverhalt

Die Bekl. wendet sich gegen insg. acht Kostenfestsetzungsbeschlüsse, mit denen gegen sie Kostenerstattungsansprüche der Kl. zu 2, 4, 5, 9, 16, 17 und 24 in Höhe von jeweils 3.468 EUR nebst Zinsen und der Kl. zu 23 in Höhe von 6.618 EUR nebst Zinsen festgesetzt wurden. Die Bekl. übernahm durch gerichtlichen Vergleich v. 16. 8. 2010 im Verfahren 5 U 42/10 vor dem OLG Frankfurt ...mehr

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zfs 10/2013, Zulässiger Rec... / 3 Anmerkung:

Zutreffend vertritt der II. ZS des BGH hier die Auffassung, der Erstattungsschuldner könne grds. gegen die Mitfestsetzung von Gerichtskosten im Kostenfestsetzungsbeschluss mit der sofortigen Beschwerde/befristeten Erinnerung gegen diesen Beschluss vorgehen. Denn der Erstattungsschuldner ist allein durch den Kostenfestsetzungsbeschluss beschwert. Dies entspricht auch der fast...mehr

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zfs 10/2013, Zulässiger Rec... / Leitsatz

1. Sollen im Kostenfestsetzungsverfahren gegenüber dem Erstattungsschuldner vom Erstattungsgläubiger gezahlte Gerichtskostenvorschüsse geltend gemacht werden, kann der Erstattungsschuldner regelmäßig einwenden, dass die Gerichtskosten nicht notwendig waren, weil der sie betreffende Kostenansatz überhöht ist, es sei denn, dass nur der Erstattungsschuldner als alleiniger Koste...mehr

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AGS 10/2013, Berücksichtigu... / Leitsatz

Werden mit einem Rechtsmittel selbstständig Zinsforderungen geltend gemacht, so sind diese nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn und soweit die dazugehörige Hauptforderung Gegenstand eines Rechtsmittels des Prozessgegners ist. BGH, Beschl. v. 4.9.2013 – III ZR 191/12mehr

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AGS 10/2013, Berücksichtigu... / 2 Anmerkung

Das Problem liegt an einer anderen Stelle. Die Zinsen sind nicht Nebenforderung, da sie Gegenstand einer eigenen Berufung sind. Die Lösung liegt in einer analogen Anwendung des § 45 Abs. 2 GKG. § 45 Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung (1) 1In einer Klage und in einer Widerklage geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Prozes...mehr

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FF 10/2013, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Wird die Rüge einer Gehörsverletzung weder ausdrücklich noch der Sache nach zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht oder wird die zunächst wirksam im Verfassungsbeschwerdeverfahren erhobene Rüge einer Gehörsverletzung wieder zurückgenommen, hängt die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt des Gebots der Rechtswegerschöpfung nicht von der vorh...mehr

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zfs 10/2013, Zulässiger Rec... / 2 Aus den Gründen:

[4] "II. Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg … ." [8] aa) Sollen im Kostenfestsetzungsverfahren gegenüber dem Erstattungsschuldner vom Erstattungsgläubiger gezahlte Gerichtskostenvorschüsse geltend gemacht werden, kann der Erstattungsschuldner regelmäßig einwenden, dass die Gerichtskosten nicht notwendig (§ 91 Abs. 1 S. 1 ZPO) waren, weil der sie betreffende K...mehr

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ZErb 10/2013, Beschwerdebef... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Vorab ist dabei auf Folgendes hinzuweisen: Soweit das Amtsgericht die Beschwerde gegen die Erteilung des Erbscheins vom 18.6.1991 zurückgewiesen hat, ist dieser Teil der Entscheidung dem Senat nicht zur Entscheidung angefallen. Gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG ist auf Verfahren, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sind, das bisherige Re...mehr

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AGS 10/2013, Aufhebung und ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist zulässig (§§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 575 ZPO), wobei insbesondere ein Mindestbeschwerdewert wie für die sofortige Beschwerde in § 567 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich ist (BGH, Beschl. v. 28.10.2004 – III ZB 41/04, NJW-RR 2005, 939), und auch begründet. 1. Das LG hat, soweit noch von Interesse, ausgeführt: Eine weitere Terminsgebühr mit einer weiteren Aus...mehr

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AGS 10/2013, Unzulässigkeit... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 66 Abs. 1, 5 und 6 GKG grundsätzlich statthafte Erinnerung der Antragstellerin ist entgegen der Auffassung der Staatskasse bereits unzulässig. Die Antragstellerin begehrt nach wie vor allein die Niederschlagung (Nichterhebung gem. § 21 GKG) derjenigen Kosten, die durch die Rücknahme der Berufung beim unzuständigen OLG Köln nach Nr. 1221 i.V.m. 1220 GKG-KostVerz. en...mehr

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AGS 10/2013, Unzulässigkeit... / 2 Anmerkung

Warum hat der Anwalt nicht vor dem OLG Köln die Verweisung an das OLG Hamm beantragt und dort gegebenenfalls vorsorglich dasselbe Rechtsmittel fristwahrend per Fax eingereicht? Dann wäre das Verfahren vor dem OLG Köln Teil des Verfahrens vor dem OLG Hamm gewesen (§ 4 GKG). Die Gerichtsgebühren hätten dann nur einmal erhoben werden dürfen. Die Rücknahme war daher prozesstakti...mehr

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AGS 10/2013, Anwaltshaftung... / 1 Aus den Gründen

Die Klägerin rügt mit der Berufung, das AG habe die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung für den Beratungsumfang eines Rechtsanwalts verkannt. Der Beklagte habe einen Anwaltsfehler begangen, weil er eine unschlüssige Klage eingereicht habe. Der Wunsch der Versicherungsnehmerin, ohne Nacherfüllungsfrist vom Vertrag zurückzutreten, entlaste den Beklagten nicht, da sie mit ih...mehr

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AGS 10/2013, Überprüfung de... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Durch Beschl. v. 19.4.2012 erließ das FamG im Wege der einstweiligen Anordnung Maßnahmen nach § 1 GewSchG gegen den Antragsgegner. Die Dauer der Anordnung wurde bis zum 31.10.2012 befristet. Auf Antrag des Antragsgegners fand am 23.8.2012 eine mündliche Verhandlung vor dem AG statt, in welcher die Beteiligten angehört und Zeuge...mehr

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FF 10/2013, Dinglicher Arre... / Leitsatz

1. Gegen die Ablehnung eines Arrestantrags ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss in Familienstreitsachen ist die sofortige Beschwerde nach § 119 Abs. 2 FamFG i.V.m. §§ 567 ff., 922 Abs. 1 S. 1 ZPO das statthafte Rechtsmittel. 2. Ein Arrestgrund ist glaubhaft gemacht, wenn der Zugewinnschuldner seiner neuen Ehefrau den Nießbrauch an seinem Wohnungseigentum einräumt, Verka...mehr

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AGS 10/2013, Kosten der Ans... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers ist nach übereinstimmender Auffassung des Senats unbegründet. Sie war deshalb im Beschlusswege gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, eine Entscheidung des Berufungsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich und eine mündliche Ver...mehr

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FF 10/2013, Dinglicher Arre... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller begehrt wegen einer Zugewinnausgleichsforderung aus abgetretenem Recht die Anordnung eines dinglichen Arrestes in das gesamte Vermögen des Antragsgegners. Die Ehe des Antragsgegners mit seiner früheren Ehefrau ist durch Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 28.9.2011 – 131 F 5658/11 – seit dem 15.11.2011 rechtskräftig geschieden worden. Zu di...mehr

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AGS 10/2013, Festsetzung de... / 1 Sachverhalt

Das Rechtsmittel richtet sich auf die zutreffende Berechnung des Verfahrenswerts eines Ehescheidungsverfahrens. Die beteiligten Eheleute verfügten bei Einreichung des Scheidungsantrags über ein gemeinsames monatliches Nettoeinkommen von 4.500,00 EUR (3.500,00 und 1.000,00 EUR), hinzu kam Kindergeld für die beiden 1993 und 1997 geborenen Kinder. Das gemeinsame Nettovermögen be...mehr