Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / XVI. Hinweispflichten (§ 19 VVG)

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / 2. Textform

Textform Nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG bedarf die Vereinbarung einer Vergütung der Textform. Es gilt insoweit § 126b BGB. Daher kann eine Vergütungsvereinbarung jetzt auch per Telefax oder durch wechselseitigen Austausch von Emails geschlossen werden. Eine eigenhändige Unterschrift – wie noch nach altem Recht (§ 4 RVG i.d.F. bis zum 30.6.2008) – ist nicht mehr erforderlich. Verei...mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / 6. Schuldbeitritt

Schuldbeitritt ist formbedürftig Auch ein Schuldbeitritt zu der Vergütungsvereinbarung eines anderen bedarf der Form des § 3a Abs. 1 S. 1 u. 2. RVG. Formerfordernis für Schuldbeitritt Die Formerfordernisse des § 3a Abs. 1 RVG gelten grundsätzlich auch für einen Schuldbeitritt zur Vergütungsvereinbarung. Ihre Reichweite wird bestimmt durch den Zweck, dem Beitretenden deutlich z...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / 3. Obliegenheiten nach Deckungsablehnung

Nach Leistungsablehnung durch den Versicherer endet die Sanktion der Leistungsfreiheit wegen schuldhafter Verletzung der Aufklärungsobliegenheit. Die Sanktion der Leistungsfreiheit beruht auf dem Schutzbedürfnis des verhandlungsbereiten Versicherers, der bei seiner Entscheidungsfindung in besonderem Maße auf wahrheitsgemäße Angaben des redlichen Versicherungsnehmers angewies...mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / VIII. Rechtsfolgen bei Formverstößen, unzulässigem Erfolgshonorar und Gebührenunterschreitung

Keine Nichtigkeit bei Formverstoß, sondern Unverbindlichkeit Sofern die Vereinbarung gegen eine der vorstehenden Formerfordernisse oder das Verbot des Erfolgshonorars oder der Gebührenunterschreitung verstößt, ist sie nicht unwirksam. Vielmehr gilt § 4b S. 1 RVG. Der Anwalt kann keine höhere Vergütung als die gesetzliche verlangen. Ist nach der Vereinbarung lediglich eine nie...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / XII. Quotenbildung bei Obliegenheitsverletzungen

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / IV. Erfolgshonorare

Erfolgshonorare grundsätzlich unzulässig Unzulässig sind nach § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO Erfolgshonorare oder Beteiligungen am erstrittenen Betrag (quota litis), sofern sich aus § 4a RVG (Erfolgshonorar) nichts Abweichendes ergibt. Ein Erfolgshonorar liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn gesetzliche Erfolgsgebühren (Einigungsgebühr, Erledigungsgebühr, zusätzliche Gebühren na...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / XI. Quotenbildung bei grober Fahrlässigkeit

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / III. Zeitpunkt der Vereinbarung

Vergütungsvereinbarung jederzeit möglich Eine Vergütungsvereinbarung kann grundsätzlich jederzeit geschlossen werden. Eine Vergütungsvereinbarung kann auch schon vor Mandatserteilung geschlossen werden. Wird allerdings die Übernahme des Mandats von dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung abhängig gemacht, dann kommt der Anwaltsvertrag erst mit dem Abschluss der Vereinbarung...mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / V. Unterschreiten der gesetzlichen Vergütung

Verbot der Gebührenunterschreitung Des Weiteren ist es grundsätzlich unzulässig, eine Vergütung zu vereinbaren, die unter der gesetzlichen Vergütung liegt (§ 49b Abs. 1 S. 1 BRAO), sofern gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Ausnahme: außergerichtliche Angelegenheiten Eine solche gesetzlich geregelte Ausnahme findet sich in § 4 Abs. 1 RVG. Danach kann in außergerichtlichen A...mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / 4. Deutliches Absetzen anderweitiger Vereinbarungen

Deutliches Absetzen anderweitiger Vereinbarungen Die Vergütungsvereinbarung muss von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein (§ 3a Abs. 1 S. 2 RVG). Nicht deutlich abgesetzt sein müssen nur solche (Neben-)Regelungen, die unmittelbar mit der Vergütung in Zusammenhang stehen, also z.B. Regelungenmehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / II. Arglistige Täuschung

Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung einer vom Versicherer gestellten Frage immer und nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers einzuwirken.mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 3. Insbesondere der Betreuungsunterhalt

Bei diesen Grundsätzen blieb es auch dann, wenn die Unterhaltsbedürftigkeit aus der Notwendigkeit der Pflege und Erziehung der Kinder resultierte: Obwohl die Geburt eines Kindes als ein für das nacheheliche Unterhaltsrecht besonders bedeutsamer Umstand im Gesetz eigens benannt wurde – § 30 Abs. 1 FGB –, bestand für die geschiedenen Ehegatten[81] keine Wahlmöglichkeit, ob sie...mehr

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zfs 11/2016, Parteiverrat g... / III. Pflichtwidrigkeit

Problematisch und Gegenstand eingehender Prüfung ist das Tatbestandsmerkmal der Pflichtwidrigkeit des Dienens. Dies wird angenommen, wenn der Rechtsanwalt einer Partei Rat und Beistand leistet, nachdem er einer anderen Partei in derselben Sache, aber im entgegengesetzten Sinne, bereits Rat und Beistand gewährt hat.[19] Entscheidend ist das Beraten und Vertreten im entgegenge...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Die Unterhaltspraxis

Die Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt wurde nachhaltig durch zwei frühe, bereits in den 1950er Jahren und damit noch vor Erlass des Familiengesetzbuches ergangene, stark ideologisch durchsetzte höchstrichterliche Entscheidungen geprägt. Mit diesen beiden Entscheidungen dürfte die Grundlage für die überaus rigide Beschränkung des nachehelichen Unterhalts gelegt worde...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / e) Strikte Anspruchsbegrenzung

In der Tat war die rigorose Anspruchsbegrenzung das prägende Charakteristikum des nachehelichen Unterhaltsrechts der DDR: (aa) Das betrifft in erster Linie die von Gesetzes wegen vorgesehene Befristung des Anspruchs auf grundsätzlich zwei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung (§ 29 Abs. 1 FGB). Der Unterhaltsanspruch bestand überhaupt nur dann, wenn die Ehegatten vor der Erheb...mehr

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FoVo 11/2016, Ist eine Vers... / II. Die Lösung

Es ist zu differenzieren … Soweit die Forderung an der Quelle, d.h. bei der Versicherungsgesellschaft gepfändet werden soll, ist zu prüfen, ob ein Pfändungsschutz besteht. Dieser kann sich auch aus § 851 ZPO begründen. Dagegen kommt die Anwendung von § 851 ZPO nicht in Betracht, sofern die Versicherungsleistung auf dem Konto des Schuldners als Guthaben eingeht. Beides wird na...mehr

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FF 11/2016, Trautes Heim, Glück allein?

Gerd Uecker Beide Ehegatten sind zunächst gemeinschaftliche Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Es kommt zur Trennung. Ein Ehegatte erwirbt von dem anderen den Miteigentumsanteil. Der weichende Ehegatte erhält als Surrogat die Befreiung von gemeinschaftlichen Hausdarlehen und einer dem Wert des hälftigen Miteigentumsanteils entsprechende Restzahlu...mehr

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zfs 11/2016, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Mit deutlichen Worten hat das OLG München der nicht haltbaren Auffassung des BGH in seinem Beschl. v. 25.2.2016, RVGreport 2016, 186 (Hansens) widersprochen, wohingegen andere Gerichte (neulich OLG Hamburg RVGreport 2016, 388 (ders.)) der Auffassung des BGH kritiklos gefolgt sind; im Fall des OLG Hamburg war dies allerdings nicht entscheidungserheblich. Die Gebührenreferente...mehr

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AGS 11/2016, Kein Vergleich... / 2 Anmerkung

Wird nach Kündigung eines Mietverhältnisses der Räumungsprozess geführt, so endet dieses Verfahren häufig mit einem Räumungsvergleich. Anlässlich dieses Vergleichs werden dann in der Regel auch weitere Modalitäten betreffend die Abwicklung des Mietverhältnisses geregelt. Es stellt sich dann die Frage, ob die weitergehenden Regelungen einen Mehrwert haben und gegebenenfalls i...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Hohe Frauenerwerbsquote

Die Situation in der DDR war durch eine ausgesprochen hohe Frauenerwerbsquote gekennzeichnet. Diese lag zuletzt bei annähernd etwa 90 % aller erwerbsfähigen Frauen.[7] In der familienrechtlichen Literatur der DDR wurde diese Tatsache – vielfach ideologisch unterfüttert – stets als ein besonders wichtiges, die gesetzlichen Regelungen des Unterhaltsrechts prägendes Merkmal bre...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 4. Staatliche Daseinsvorsorge

Ein dritter, für das Unterhaltsrecht außerordentlich bedeutsamer Umstand kommt hinzu:[18] Die Unterstützung von betreuenden Eltern – in der ostdeutschen Praxis handelte es sich hierbei fast ausschließlich um betreuende Mütter[19] – war ein besonderes Anliegen der staatlichen Sozialpolitik, was in der familienrechtlichen Literatur der DDR entsprechend breit gewürdigt wurde.[2...mehr

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zerb 11/2016, Erbersatzsteu... / 1. Einleitung

Die geplanten Neuregelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes könnten der Familienstiftung weiter Auftrieb verleihen.[2] Bei der Familienstiftung handelt es sich in aller Regel um eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts (nach Maßgabe der § 80 ff BGB iVm dem jeweiligen Landesstiftungsgesetz). Allerdings gibt es auch nicht rechtsfähige Familienstiftungen, vi...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / Einführung

Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG)[1] normierte erstmalig in Art. 50 Nr. 28 mit Wirkung vom 1.9.2009 die Umgangspflegschaft, die vorher in der Rechtsprechung entwickelt worden ist.[2] Dieses Gesetz erweiterte die Vorschrift des § 1684 Abs. 3 BGB um die Sätze 3 bis 6. Dadurch wurde die Mö...mehr

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AGS 11/2016, Neue Angelegen... / 2 Anmerkung

Das VG verwechselt die Fälligkeit mit der Erledigung des Auftrags. Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung kann auch bereits vor Erledigung des Auftrags eintreten. Insbesondere im Fall des Ruhens des Verfahrens oder seiner Aussetzung ist der Auftrag weder beendet noch erledigt, da der Anwalt während der Zeit des Ruhens und des Aussetzens weiterhin überprüfen muss, ob die Gründe...mehr

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zfs 11/2016, Parteiverrat g... / C. Fazit

Der im Rahmen der Pflichtwidrigkeit zu beurteilende Interessengegensatz beim Parteiverrat nach § 356 StGB bestimmt sich aufgrund einer objektiven Betrachtungsweise, die durch die subjektive Sicht des Mandanten ergänzend determiniert wird. Liegt daher das auf nachvollziehbaren Gründen beruhende Einverständnis des Mandanten unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts der hypothe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.1 Aufklärung von Auslandsbeziehungen

Im Hinblick auf den Umfang der Auslandsverflechtung der Wirtschaft kommt der Ermittlung von Auslandsbeziehungen im Steueraufsichts- und Steuerermittlungsverfahren ständig wachsende Bedeutung zu. Dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) obliegt die zentrale Sammlung und Dem Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 FVG). Hierzu erfasst der...mehr

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zerb 11/2016, Zur Erbersatz... / Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (Ersatzerbschaftsteuer) vorliegen. Die Klägerin (Stadt K) ist Trägerin der nichtrechtsfähigen Stiftung T (Stiftung T). Die Errichtung der Stiftung T beruht auf einem Testament des ... verstorbenen ... T. In dem Testament aus 1858 vermachte Herr T der Klägerin (Stadt K) das Grundvermögen ...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / c) Unterhaltsrechtliche Generalklausel

Von der Gesetzestechnik her hat man sich im FGB, ähnlich wie etwa in der Schweiz mit Art. 125 ZGB,[36] für eine unterhaltsrechtliche Generalklausel entschieden: Anders als das heute in den §§ 1570 ff. BGB der Fall ist, werden im FGB daher nicht einzelne Unterhaltstatbestände normiert, bei deren Vorliegen dem geschiedenen Ehegatten Unterhalt zugesprochen werden kann, sondern ...mehr

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zfs 11/2016, Übermittlungss... / 1 Aus den Gründen:

"I. Mit ihrer Beschwerde wendet sich die AG dagegen, dass das VG sie – unter Ablehnung des Eilantrags im Übrigen – im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet hat, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache eine Übermittlung von einer Übermittlungssperre nach § 41 Abs. 2 StVG unterliegenden Daten des ASt. an Polizei oder Bußgeldstellen nur aufgrund einer einzelfallbezo...mehr

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FF 11/2016, Vereinbarungen zum reformierten Versorgungsausgleich

Christof Münch2. Auflage 2015, 286 Seiten, 39 EUR, C.H.Beck Verlag Notare waren und bleiben auch führend für den Abschluss von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, denn Verträge zwischen Eheleuten (und eingetragenen Partnerschaften, §§ 7, 20 Abs. 3 LPartG) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). Nur Ausnahmsweise genügt die Aufna...mehr

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FF 11/2016, Versorgungsausg... / 2 Anmerkung

Kontext der Entscheidung Zwischen Ehezeitende und Durchführung des Versorgungsausgleichs sind mehrere Jahre vergangen. Der Ehemann bezieht bereits eine ungekürzte Rente aus kapitalgedeckten Anrechten, die zu teilen sind. Mit der Durchführung des Versorgungsausgleichs wird seine Rente gekürzt. Wie sind nach Ehezeitende eintretende rechtliche und tatsächliche Wertänderungen der...mehr

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zfs 11/2016, Einlegung der ... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Erinnerung ist unzulässig." 1. Der von der Kostenschuldnerin als “Einspruch/Beschwerde’ bezeichnete Rechtsbehelf wird rechtsschutzgewährend i.S. einer Erinnerung gegen die Kostenrechnung nach § 66 Abs. 1 GKG ausgelegt … 3. Anträge und Erklärungen können im Erinnerungsverfahren nach § 66 Abs. 5 S. 1 GKG ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten (schriftlich) eingereich...mehr

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zfs 11/2016, Kloth: Private Unfallversicherung, Verlag C.H. Beck, 2. Aufl. 2014, 535 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-406-64415-3

Bereits mit seiner ersten Auflage, erschienen kurz nach der VVG-Reform, konnte Andreas Kloth mit seiner Darstellung der privaten Unfallversicherung ein beachtetes Praxiswerk vorlegen. Sechs Jahre danach und kurz nach der Veröffentlichung der Musterbedingungen AUB 2014 ist die zweite Auflage des Werks erschienen. Auch diese zweite Auflage ist als systematisch aufgebautes Prax...mehr

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zerb 11/2016, Umstrukturierungen im Bereich mittelständischer Unternehmen

Dr. Jochen Ettinger/Markus Schmitz NWB Verlag, 3. Auflage 2016, Buch inkl. Online-Nutzung, 581 S., 89,– EUR ISBN 978-3-482-59933-0 Umstrukturierungen von Unternehmen sind gerade auch im Bereich mittelständischer Unternehmen ein häufiges Betätigungsfeld für Rechts- und Steuerberater. Da gerade im Vorfeld von Unternehmensnachfolgeregelungen vielfach auch Umstrukturierungsmaßnahm...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / d) Unwirksamkeit von außergerichtlichen Unterhaltsvereinbarungen

Der Antrag auf nachehelichen Unterhalt konnte in der DDR nur im Scheidungsverfahren gestellt werden (§ 29 Abs. 3 S. 1 FGB) und auch nur dort konnten rechtswirksame Vereinbarungen über den Unterhalt nach Scheidung getroffen werden (§ 30 Abs. 3 FGB). Gemeint war damit nicht lediglich, dass der Unterhaltsanspruch nur im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren ...mehr

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FF 11/2016, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jutta Limbach verstorben

Am Samstag verstarb die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jutta Limbach im Alter von 82 Jahren in Berlin friedlich im Kreis ihrer Familie. Die Trauerfeier und die Beisetzung finden im engsten Familienkreis statt. Frau Prof. Dr. Jutta Limbach studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Freiburg. Sie wurde 1966 an der Freien Universit...mehr

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FF 11/2016, Keine Bestellun... / 1 Gründe:

I. Der 17-jährige K. aus Afghanistan kam als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland, meldete sich bei der Polizei in Köln und wurde am 27.2.2015 vom Jugendamt in Obhut genommen. Mit Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 27.3.2015 wurde das Ruhen der elterlichen Sorge festgestellt und das Jugendamt Köln zum Vormund bestellt. Seit August 201...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / Fundstellensynopse

Mit der Lieferung 80 (November 2016) ist die Kommentierung des § 14 AStG vollständig neu bearbeitet worden. Dadurch haben sich die Inhalte früherer Randzahlen und der neuen Randzahlen teilweise stark gegeneinander verschoben. Die nachstehende Synopse ermöglicht es, Erläuterungen aus der Altkommentierung – soweit noch vorhanden und nicht mehr unter der alten Randzahl abgedruc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Rechtsfolge (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Gegenstand der Zurechnung. Als Rechtsfolge sieht § 14 Abs. 1 die Zurechnung der niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Untergesellschaft gegenüber der ausländischen Obergesellschaft vor. Insoweit ist durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001[2] eine wesentliche Gesetzesänderung eingetreten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2001 bzw....mehr

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zerb 11/2016, Zur Erbersatz... / Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 7.8.2015 ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 FGO). Der Beklagte ist im Streitfall zu Recht davon ausgegangen, dass in Bezug auf die Stiftung T die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfüllt sind. Der Erbschaftsteuerbescheid wurde zutreffend der Klägerin, der Stadt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Erklärungspflichtige Person (Satz 1)

a) Abgabe durch jeden Beteiligten (Halbsatz 1) Rz. 400 [Autor/Stand] Jeder. Die gesetzliche Erklärungspflicht trifft jeden unbeschränkt (und erweitert beschränkt) Stpfl. Es handelt sich nicht um eine Gesamtschuld in dem Sinne, dass durch die Erklärung eines beteiligten Stpfl. auch die Erklärungspflichten der anderen erfüllt würden. § 181 Abs. 2 Satz 3 AO wird insoweit durch §...mehr

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FoVo 11/2016, Die Reparatur der Reform der Sachaufklärung ist beschlossen und tritt in Kraft

Die wichtigsten Änderungen Reform der Sachaufklärung: Es hakt noch! Am 1.1.2013 ist die Reform der Sachaufklärung in Kraft getreten. Es handelt sich nach der Reform der Kontopfändung im Jahr 2010 um die letzte große Reform des Vollstreckungsrechts. Dass es ungeachtet der damit erzielten Fortschritte noch an einigen Stellen hakt, sieht jeder Praktiker Tag für Tag. Der Gesetzgeb...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausbau von Kellerräumen

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt, in seinem Sondereigentum stehende Keller- als Wohnräume auszubauen, wenn die Teilungserklärung jedem Eigentümer erlaubt, die Zweckverwendung seiner Räume zu ändern. Bezeichnungen wie "Hobbyraum" oder "Keller" im Aufteilungsplan sind in diesem Fall nur unverbindliche Nutzungsvorschläge. Sofern Bestimmungen der Gemei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entschädigungsklage: Zu frühe Verzögerungsrüge hindert materielle Entschädigung

Leitsatz 1. Die Einschätzung, ob ein Verfahren Schwierigkeiten aufweist, obliegt dem Entschädigungsgericht, nicht dem Ausgangsgericht. 2. Eine Verzögerungsrüge allein verpflichtet das FG nicht, unverzüglich mit der Bearbeitung zu beginnen. 3. Eine Verzögerungsrüge ist und bleibt unwirksam, wenn sie erhoben wird, bevor Anlass zur Besorgnis besteht, das Verfahren werde nicht in ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Irrige Beurteilung des FA als Voraussetzung, um einen Steuerbescheid gemäß § 174 Abs. 4 AO zu ändern

Leitsatz Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids gemäß § 174 Abs. 4 AO wegen der irrigen Beurteilung des Sachverhalts in einem anderen Bescheid, welcher auf Initiative des Steuerpflichtigen zu seinen Gunsten geändert wurde, ist nicht ausgeschlossen, wenn das FA bei Erlass des ursprünglichen Bescheids wissentlich fehlerhaft gehandelt hat. Der Steuerpflichtige soll vielmeh...mehr

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Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen

Leitsatz 1. Auch strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen, können Erwerbsaufwendungen begründen (Anschluss an das Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 VI R 35/96, BFHE 205, 56, BStBl II 2004, 641). 2. Die Annahme von Erwerbsaufwendungen setzt allerdings auch in diesen Fällen voraus, dass die – die Aufwendungen auslösende...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zu den Voraussetzungen und dem Rückwirkungszeitpunkt einer ­Rechnungsberichtigung

Leitsatz 1. Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung nach § 31 Abs. 5 UStDV, wirkt dies auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Rechnung erstmals ausgestellt wurde (Änderung der Rechtsprechung). 2. Eine berichtigungsfähige Rechnung liegt jedenfalls dann vor, wenn sie Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur gesondert...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung des Barausgleichs des Stillhalters bei Optionsgeschäften als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz 1. Bei Optionsgeschäften führt der im Rahmen des Basisgeschäfts gezahlte Barausgleich vor Einführung der Abgeltungsteuer sowohl beim Stillhalter als auch beim Optionsinhaber zu Einkünften aus Termingeschäften nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG a.F. 2. Der Barausgleich ist beim Stillhalter auch nach Einführung der Abgeltungsteuer als Verlust aus einem Termingeschäft n...mehr

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Hohe Anforderungen an die Mitteilung wesentlicher Beteiligungen an Aktiengesellschaften

Zusammenfassung Verschärfte Anforderungen: Ein Unternehmen genügt seiner Pflicht nach § 20 AktG, einer Aktiengesellschaft den Erwerb einer wesentlichen Beteiligung mitzuteilen, nur, wenn (1.) die Mittelung nach dem Erwerb erfolgt, (2.) der Vorstand sie als eine solche nach § 20 AktG erkennen kann und (3.) die Gesellschaft die Mitteilung ohne korrigierende Eingriffe so veröff...mehr