Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Der satzungsmäßige Sitz erfordert keine Geschäftstätigkeit

Zusammenfassung Der Begriff des "satzungsmäßigen Sitzes" i.S.d. Art. 63 Abs. 1 lit. a EuGVVO setzt keine Verwaltungs- oder Geschäftstätigkeit am Ort des Satzungssitzes voraus. Damit sind Klagen am Sitz der Gesellschaft – mangels abweichender Vereinbarung – unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit vor Ort zulässig. Bedeutsam ist die Unterscheidung von Satzungs- und Verwaltu...mehr

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Deutsches Besteuerungsrecht bei Zahlung eines sog. signing bonus

Leitsatz 1. Deutschland steht das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Zahlung eines sog. signing bonus – eine bei Abschluss des Arbeitsvertrags fällige Einmalzahlung, die dem im Ausland ansässigen Arbeitnehmer für eine künftig in Deutschland auszuübende Tätigkeit vorab gewährt wurde – nach Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2010 zu. 2. Die auf Erteilung einer Freistellungs...mehr

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Bewertung einer Sachausschüttung in Form einer offenen Gewinnausschüttung; keine Rückwirkung von § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG

Leitsatz 1. Der Gegenstand einer Sachausschüttung einer Kapitalgesellschaft ist mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Auf den Wertansatz im Gewinnverwendungsbeschluss kommt es nicht an. 2. § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Normenkette § 8 Abs. 3 Sätze 1 und 2, § 8b Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 4 KStG,...mehr

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zfs 4/2018, Anwaltswechsel ... / 2 Aus den Gründen:

" … [5] 2. Diese Ausführungen (des OLG München) halten der rechtlichen Nachprüfung nicht stand." [6] a) Mit Recht hat das Beschwerdegericht allerdings angenommen, dass die Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren nach Nr. 3307 S. 1 VV RVG nicht gem. S. 2 dieser Bestimmung auf die Verfahrensgebühr für das nachfolgende streitige Verfahren anzurech...mehr

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AGS 4/2018, Terminsgebühr b... / 2 Aus den Gründen

Die vorliegende Beschwerdeentscheidung war vom Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern zu treffen. Zwar entscheidet über Beschwerden der vorliegenden Art gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 RVG grundsätzlich der Einzelrichter. Vorliegend war das Verfahren aber gem. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG auf den Senat zu übertragen, weil die vorliegende Entscheidung von grundsätzli...mehr

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zerb 4/2018, Keine Gerichts... / Sachverhalt

Die Klägerin nimmt den Beklagten gemeinsam mit den gesondert verfolgten Frau B, wohnhaft in M (Landgerichtsbezirk ...), und Frau N, wohnhaft in H (ebenfalls Landgerichtsbezirk ...) als Miterben nach der am ... 2013 in M verstorbenen Frau C (im Folgenden: Erblasserin) in Anspruch. Gegen Frau N liegt ein vor dem AG ... erwirkter, rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vor. Das...mehr

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AGS 4/2018, Keine Gebührene... / 1 Sachverhalt

Mit Zwischenurteil vom 17.8.2016 hat das LG dem Kläger aufgegeben, eine Prozesskostensicherheit zu leisten; zuvor hatte der Kläger die Auffassung vertreten, zur Leistung einer Prozesskostensicherheit nicht verpflichtet zu sein, und deshalb die Zurückweisung des hierauf gerichteten Antrags der Beklagten beantragt. Anschließend haben die Parteien den Rechtsstreit mit Vergleich ...mehr

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AGS 4/2018, Keine Rechtsmis... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und hat in der Sache Erfolg. Gem. § 494a Abs. 1 ZPO hat das Gericht nach Beendigung der Beweisaufnahme im selbstständigen Beweisverfahren auf Antrag anzuordnen, dass der Antragsteller binnen einer zu bestimmenden Frist Klage zu erheben hat, wenn ein Rechtsstreit nicht anhäng...mehr

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zerb 4/2018, Keine Schaffun... / Sachverhalt

Der Kläger ist – neben einem weiteren Bruder – der Sohn der am 4.9.2011 verstorbenen Erblasserin B; die Beklagten sind aufgrund der notariell beurkundeten testamentarischen Verfügung der Erblasserin vom 14.3.2008 deren Erben. Der Kläger macht im Wege der Stufenklage Pflichtteilsansprüche geltend. Nachdem die Beklagten im Laufe des Rechtsstreits Auskunft erteilt und Wertermitt...mehr

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FoVo 4/2018, Ausschluss des... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht keinen Herausgabeanspruch mehr Die Vollstreckungsgegenklage der Schuldnerin nach § 767 Abs. 1 ZPO ist begründet. Mit Recht hat diese geltend gemacht, dass die Vollstreckung aus Nummer 1 der Urteilsformel unzulässig ist. Denn sie ist berechtigt, Einwendungen gegen den im Urteil festgestellten Herausgabeanspruch zu erheben, weil diese erst nach Rechtskraft des Berufun...mehr

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zfs 4/2018, Anwaltswechsel ... / Sachverhalt

Die Kl. hat gegen die Bekl., die gemeinsam eine Anwaltssozietät betrieben, im Mahnverfahren Schadensersatzansprüche aus Anwaltshaftung i.H.v. 50.000 EUR verfolgt, in dem sich die Bekl. selbst vertreten hatten. Nach Übergang in das streitige Verfahren beauftragten die Bekl. – auf Weisung ihres Haftpflichtversicherers – eine auf Anwaltshaftung spezialisierte Kanzlei mit ihrer ...mehr

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AGS 4/2018, Keine Erhöhung ... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte für drei Rechtsuchende einen Berechtigungsschein ausgestellt, die damit einen Rechtsanwalt aufgesucht hatten. Dieser beantragte später die Festsetzung einer Beratungsgebühr zuzüglich Erhöhung nach Nr. 1008 VV i.H.v. insgesamt 48,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, insgesamt mithin 57,12 EUR. Das AG setzte die dem Antragsteller aus der Staatskasse zu erstattenden Gebüh...mehr

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zfs 4/2018, Beginn der Prüf... / Sachverhalt

Nach einem Verkehrsunfall vom 5.1.2017 forderte der geschädigte Kl. von dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherer in einem Anwaltsschreiben vom 13.1.2017 unter Fristsetzung bis zum 27.1.2017 den vorläufig bezifferten Schadensersatz und die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten gefordert. Sie reichte am 31.1.2017 einen von ihr ausgefüllten Fragebogen für ...mehr

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AGS 4/2018, Erstattungsauss... / 2.2 Außergerichtliche Vertretung

§ 91 Abs. 2 S. 2 ZPO gilt nur für die anwaltliche Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren. Für die außergerichtliche Vertretung gilt die Regelung nicht. Der BGH[6] hat hierzu ausgeführt: Hinweis "Anwaltsgebühren für eine außergerichtliche Tätigkeit gehören nicht zu diesen Kosten. Wird eine Partei vorprozessual von einem anderen Rechtsanwalt vertreten als im Rechtsstreit, ...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Zu folgenden Sachverhalten sind im Berichtsjahr Entscheidungen ergangen:[2] Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen: 1. Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die familiengerichtliche Zuständigkeit für einen Drittwiderspruchsantrag gegen die Anordnung der Teilungsversteigerung gemeinsamen Immobilieneigentums der Ehegatte angenommen, und dies 12 Jahre nach deren Scheid...mehr

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AGkompakt 4/2018, Kostenerstattungsanspruch nach Teilregulierung

Die Praxis hat immer wieder Probleme, den einzuklagenden (restlichen) materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer zu berechnen, wenn vorgerichtlich eine Teilregulierung erfolgt ist und der Versicherer aus dem erledigten Teilwert auch die Anwaltskosten bereits ersetzt hat. Dabei hat der BGH diese Frage schon in 2014 en...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 2. Zugewinn als abgetrennte Folgesache

Ist der Zugewinn im Verbund geltend gemacht worden – sei es aus taktischen Gründen oder in Verkennung der sich hieraus ergebenden Verfahrensverzögerung und der Zinsnachteile –, so scheint bei einem länger dauernden Verfahren eine Lösung aus dem Verbund unmöglich zu sein. Viel fach wird das Gericht einem Abtrennungsantrag nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG nicht stattgeben. Zumeis...mehr

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AGS 4/2018, Keine Gebührene... / 2 Aus den Gründen

1. Die zulässige Beschwerde der Beklagten (§ 66 Abs. 2 GKG) ist unbegründet. a) Das LG hat zu Recht die Voraussetzungen des Ermäßigungstatbestands nach Nr. 1211 Nr. 3 GKG-KostVerz. als nicht gegeben angesehen. aa) Nach der genannten Bestimmung ermäßigt sich die Gebühr nach Nr. 1210 GKG-KostVerz. von einem dreifachen Satz auf eine einfache Gebühr, wenn das gesamte Verfahren dur...mehr

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zfs 4/2018, Erheblichkeit d... / Leitsatz

Die erst im Verlauf eines Rechtsstreits erfolgende Konkretisierung des Datums eines von Anfang an vorgetragenen Austauschs einer Schließanlage eines entwendeten Fahrzeugs stellt grds. kein neues, als verspätet zurückzuweisendes Vorbringen dar. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Urt. v. 13.12.2017 – IV ZR 319/16mehr

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zerb 4/2018, Keine Gerichts... / Aus den Gründen

Das Oberlandesgericht H ist gemäß § 36 Abs. 2 ZPO zur Entscheidung im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren berufen. Der Beklagte hat seinen allgemeinen Gerichtsstand iSd §§ 12, 13 ZPO (d. h. seinen Wohnsitz) in T-T (LG-Bezirk D), die vor dem AG U bzw. LG V gesondert verfolgte B hingegen in M (LG-Bezirk V). In Bezug auf diese Gerichtsstände wäre der Bundesgerichtshof das zunäch...mehr

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AGS 4/2018, Erstattung eine... / 1 Sachverhalt

Die Beklagten möchten, soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren von Interesse, im Rahmen der Kostenfestsetzung für die erste Instanz Zahlungen betreffend Prämien für eine anwaltliche Vermögensschadenshaftpflichtversicherung berücksichtigt wissen. Im Ausgangsrechtsstreit wurden die beiden Beklagten samtverbindlich von der Klägerin auf Zahlung von Schadensersatz i.H.v. 3.218.54...mehr

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zfs 4/2018, Neue Angelegenh... / Sachverhalt

Das LG Frankfurt/O. hatte der Klage der Kl. durch Versäumnisurteil vom 2.6.2008 stattgegeben. Den Streitwert hat das LG auf 1.606.763,28 EUR festgesetzt. Dieses im schriftlichen Verfahren ergangene Versäumnisurteil war der Bekl. öffentlich zugestellt worden. Aufgrund der in dem Versäumnisurteil ergangenen Kostenentscheidung hat der Rechtspfleger des LG auf Antrag der Kl. geg...mehr

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AGS 4/2018, Gebührenstreitw... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte mit der Klage zunächst gegen die frühere Beklagte zu 1) einen Unterlassungsanspruch sowie einen Anspruch auf Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 458,68 EUR nebst Zinsen hieraus geltend gemacht. Den Streitwert für den Unterlassungsanspruch wegen des Fehlens von Angaben nach § 16a EnEV hat er mit 50.000,00 EUR beziffert, da die frühere Beklagte zu 1) am 11./12.6.2...mehr

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zfs 4/2018, Indizienbeweis ... / 2 Aus den Gründen:

" … [31] II. 1. a) Die Berufung des Kl. bleibt ohne Erfolg." [32] aa) Die Berufung ist unbegründet, soweit sie sich gegen die Abweisung der Klage wendet. Dem Kl. steht aus dem behaupteten Unfallereignis vom 17.1.2014 ein Schadensersatzanspruch aus §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, § 115 VVG, § 823 Abs. 1 BGB schon dem Grunde nach nicht zu, weil der Senat aufgrund des Ergebnisses d...mehr

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AGS 4/2018, Erstattungsauss... / 1. Mahnverfahren und streitiges Verfahren

Der BGH[22] hat festgestellt, dass § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO auch für den Fall eines Anwaltswechsels zwischen Mahn- und dem streitigen Verfahren Anwendung findet, da auch hier der Grundsatz gilt, dass jede Partei die Kosten ihrer Prozessführung so niedrig zu halten hat, wie es sich mit einer ihre Rechte wahrenden Prozessführung verträgt, was durch § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO zum Ausdruc...mehr

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AGS 4/2018, Gebührenstreitw... / 2 Aus den Gründen

Die fristgerecht eingelegte und auch i.Ü. zulässige sofortige Beschwerde des Klägers gegen die Kostenentscheidung in Nr. 3 des Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteils des LG ist teilweise begründet. Die Kostenentscheidung des LG war im tenorierten Umfang abzuändern und beruht auf § 91 Abs. 1 S. 1, § 92 Abs. 1 S. 1, § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO. I.Ü. war die sofortige Beschwerde zurück...mehr

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AGS 4/2018, Erstattung eine... / 2 Aus den Gründen

Die aufgrund der Zulassung durch das Beschwerdegericht statthafte und auch i.Ü. zulässige Rechtsbeschwerde der Beklagten ist nicht begründet. 1. Das Beschwerdegericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Die zulässige sofortige Beschwerde sei unbegründet. Eine prozessuale Kostenerstattungspflicht der Klägerin gem. § 91 ZPO bestehe nicht. Die geltend gemachten Versicherungskosten unt...mehr

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zfs 4/2018, Erheblichkeit d... / 2 Aus den Gründen:

" … II. In den Vorinstanzen ist die Klage erfolglos geblieben." Das BG hat – wie schon das LG – offen gelassen, ob das äußere Bild eines Fahrzeugdiebstahls bewiesen ist, und die erhebliche Wahrscheinlichkeit der bloßen Vortäuschung eines Diebstahls bejaht. Das ergebe sich zunächst daraus, dass der vom Kl. vorgelegte Fahrzeugschlüssel nicht mit den beim Hersteller gespeicherten...mehr

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Sondernutzungsrecht: Inhaltsänderung

Leitsatz Die dauerhafte Änderung des Inhalts eines Sondernutzungsrechts und die dauerhafte Aufhebung eines solchen Rechts können die übrigen Wohnungseigentümer gegen den Willen des Sondernutzungsberechtigten nur nach Maßgabe von § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG und auf dem darin geregelten Weg einer Anpassung oder Änderung der Gemeinschaftsordnung herbeiführen. Aus § 10 Abs. 2 Satz 3 W...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / VI. Kostenregelung

Rz. 198 Hinweis Zur Klagerücknahme siehe Rdn 146 ff. Rz. 199 Die Kostenregelung in einem Vergleich geht der gesetzlichen Regelung des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO vor.[208] Rz. 200 Wird im gerichtlichen Vergleich ausdrücklich festgehalten, dass die "Kosten gegeneinander aufgehoben" werden (oder aber gelten gemäß § 98 S. 1 ZPO die Kosten als gegeneinander aufgehoben), bedeutet dieses ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / IV. Wirksamkeit

Rz. 186 Hinweis Zur familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung siehe § 2 Rdn 578 ff., 604 ff. Rz. 187 Ein lediglich formnichtiger Prozessvergleich kann durchaus als formfreier und damit wirksamer außergerichtlicher Vergleich zu werten sein (§ 140 BGB), wenn dies dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.[187] Ein außergerichtlicher Vergleich beendet, anders als der Prozessve...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Gefährdung der Kindesinteressen

Rz. 521 § 181 BGB – Insichgeschäft Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht. § 1629 BGB – Vertretung des Kindesmehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / VI. Anderweitiges vorgreifliches Verfahren

Rz. 142 § 148 ZPO – Aussetzung bei Vorgreiflichkeit Das Gericht kann, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist, anordnen, dass die Verhandlung bis zur Erledigung des ander...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 3. Forderungswechsel nach Rechtshängigkeit

Rz. 134 Durch die Erhebung der Klage wird die Rechtshängigkeit der Streitsache begründet (§ 261 Abs. 1 ZPO). Rz. 135 Die Einzelrechtsnachfolge im Verlaufe des Prozesses ändert nichts an der Prozessführungsbefugnis (§§ 265 Abs. 1, 325 Abs. 1 ZPO). Der Kläger, der seine Forderungsberechtigung verloren hat, bleibt gemäß § 265 Abs. 1 ZPO berechtigt, die Forderung im Rechtsstreit ...mehr

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§ 5 Verjährung / (2) § 204 Abs. 2 S. 2 und 3 BGB

Rz. 601 Gerät das Verfahren infolge einer Vereinbarung oder dadurch in Stillstand (Ruhen des Verfahrens), dass es nicht betrieben wird, tritt nach § 204 Abs. 2 S. 2 BGB an die Stelle der Erledigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle. Diese Vorschriften führen § 211 Abs. 2, 212a–215, 220 BG...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / bb) Abgrenzung zur Leistungsklage

Rz. 55 Eine Schadenposition, die zum Gegenstand einer bezifferten Leistungsklage gemacht worden ist, kann grundsätzlich nicht in identischem Umfang Gegenstand eines (hilfsweisen) Feststellungsantrages sein.[54] Rz. 56 Das Feststellungsinteresse entfällt daher, wenn eine Leistungsklage möglich und zumutbar ist, denn diese erlaubt in einem einzigen Prozess die endgültige Klärun...mehr

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§ 5 Verjährung / g) Streitverkündung (§ 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB)

Rz. 709 § 204 BGB – Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung (1) Die Verjährung wird gehemmt durch Rz. 710 Der Unterbrechungstatbestand des § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB a.F. wird als Hemmungstatbestand fortgesetzt. Die bis zum 31.12.2001 enthaltene Einschränkung auf die Streitverkündung "in dem Prozesse, von dessen Ausgange der Anspruch ab...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 55a Normenkon... / 2.2.2 Form der Entscheidung

Rz. 14 Das LSG entscheidet durch Urteil oder durch Beschluss, wenn es eine mündliche Verhandlung für nicht erforderlich hält (Abs. 5 Satz 1). In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/3404) heißt es dazu: "Das Gericht soll die Beteiligten vorher anhören, wenn es beabsichtigt, durch Beschluss zu entscheiden. Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung kommt insbesondere in Betra...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Mitwirkung an der Schadenentstehung

Rz. 526 Hinweis Siehe auch Rdn 287 ff. Rz. 527 Zu beachten sind (wegen möglicher Gefährdung der Kindesinteressen) die Beschränkungen nach §§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1795 BGB u.a. dann, wenn die Eltern eines verletzten Kindes an der Schadenentstehung (z.B. durch schuldhafte Verletzung ihrer Aufsichtspflicht; schuldhafte Schädigung mit von einem Elternteil geführten Fahrzeug [Kfz, Fa...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Möglichkeit der Klage

Rz. 334 Für die Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen reicht es im Allgemeinen aus, wenn der Geschädigte auf der Grundlage der ihm bekannten Tatsachen zumindest eine aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Feststellungsklage erheben kann.[266] Rz. 335 Tatsachenkenntnis ist differenziert zu betrachten:mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Rechtsfolge

Rz. 1089 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen (Rdn 1088) vor, kann grundsätzlich nur eine Vertragsanpassung verlangt werden (§ 313 Abs. 1 BGB). Rz. 1090 Die Anpassung des Vergleichs nach § 313 BGB stellt einen neuen Streitgegenstand dar, über den nicht – nach gerichtlichem Vergleich – im Rahmen der gerichtlichen Fortsetzung des alten Streitverhältnisses, sondern in einem n...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3)2. Schritt

Rz. 72 Im zweiten Schritt wird sodann ermittelt, wem (unmittelbar verletzte Person, Drittleistungsträger, Abtretungs-/Pfändungsgläubiger) die zuvor bestimmten Leistungen ganz oder teilweise zustehen. Forderungsübergänge, Kongruenzen und Quotenvorrechte sind jetzt zu beachten.[40] Siehe dazu Rdn 76 ff., Rdn 101 ff. Rz. 73 Der im 1. Schritt ermittelte Betrag erhöht sich im 2. S...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Sachverhaltsaufarbeitung, Feststellung der Beeinträchtigung

Rz. 199 Hinweis Siehe auch Rdn 197, 223 ff. Rz. 200 Die Schadenbearbeitung wird sachlich zunächst durch das Zusammentragen der erforderlichen Informationen (tatsächlicher Lebenssachverhalt) zu Haftungsgrund und Anspruchsvolumen und weniger durch die Beantwortung von Rechtsfragen bestimmt. Die Sachverhaltsaufklärung umfasst Aspekte zu Schadengrund und Schadenhöhe, aber auch zu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / I. Allgemeine Vertragsgrundsätze

Rz. 1063 § 119 BGB – Anfechtbarkeit wegen Irrtumsmehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 2. § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 177 Hinweis Siehe auch § 2 Rdn 609 ff. Rz. 178 Das Justizmodernisierungsgesetz[182] änderte die Vorschriften des gerichtlichen Vergleiches zwecks Beschleunigung des Verfahrens. Rz. 179 § 278 ZPO – Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleichmehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / V. Auslegung

Rz. 192 Die Doppelnatur des Prozessvergleiches (einerseits Vollstreckungstitel, andererseits materiell-rechtliche Vereinbarung der Parteien) führt zu unterschiedlichen Auslegungskriterien: Während der Vergleich als Vollstreckungstitel einer Auslegung nach den für die Urteilsauslegung geltenden Grundsätzen zugänglich ist,[195] gelten für ihn als privatrechtlichen Vertrag auch...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Rahmengebühr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Eigener Versicherer

Rz. 1215 Rechtsverfolgungskosten gegenüber einem eigenen Versicherer (z.B. Kaskoversicherung, Unfallversicherung) können dem Geschädigten zu ersetzen sein, wenn er unfallbedingt davon abgehalten ist, seine Ansprüche anzumelden und anwaltliche Inanspruchnahme notwendig war.[1110] Rz. 1216 Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung sind ni...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 2. Einigungsgebühr (RVG)

Rz. 160 Gebühr nach § 13 RVG RVG Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis Nr. 1000 – Einigungsgebühr (ab dem 1.8.2013 geltende Fassung) [166]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Gebührenvereinbarung

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