Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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AGS 11/2014, Terminsgebühr ... / 1 Aus den Gründen

Der Prozessbevollmächtigte des Klägers kann eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) geltend machen. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist hierfür unerheblich, dass die maßgebliche Besprechung vorprozessual stattfand. Denn dann, wenn der Rechtsanwalt bereits einen unbedingten Klageauftrag erhalten hat, kann eine Terminsgebühr gem. Vorbem. 3, 3. Alt. VV a.F. auch dann entstehe...mehr

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AGS 11/2014, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte den Beklagten im Wege der Stufenklage auf Zugewinnausgleichszahlung in Anspruch genommen. Sie hat in der ersten Stufe beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an Eides Statt zu versichern, dass seine Auskünfte zu seinem Endvermögen vollständig und richtig sind, und in der zweiten Stufe, den Beklagten zu verurteilen, den sich nach dem Ergebnis der eidesstat...mehr

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zfs 11/2014, Fälligkeit der... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt von der Bekl., ihrem UnfallVR, (noch) die vorgerichtliche Verzinsung einer während des Rechtsstreits gezahlten Invaliditätsentschädigung sowie die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Sie erlitt am 11.10.2008 einen Motorradunfall, der zu einer Radiustrümmerfraktur, führte, nach deren Operation sich eine Sudecksche Heilentgleisung einstellte. Der die Kl...mehr

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AGS 11/2014, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagte aus der bei ihr gehaltenen Rechtsschutzversicherung auf Freistellung von anwaltlichen Vergütungsansprüchen in Anspruch. Mit ihrer Deckungszusage erhob der Kläger – vertreten durch seine damaligen Prozessbevollmächtigten (nachfolgend: Prozessbevollmächtigte) – im Jahr 2011 Klage gegen insgesamt vier Beklagte vor dem LG Dortmund. Dieses verwies den...mehr

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zfs 11/2014, Notwendigkeit ... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um den Fortbestand eines Vertrags über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, von dem die Bekl. wegen angeblichen Verschweigens vorvertraglich bestehender Erkrankungen der Wirbelsäule und einer Epicondylitis sowie einer Migräne zurückgetreten ist. Der Versicherungsantrag enthielt auf Seite 3 unter dem insgesamt im Fettdruck gehaltenen Abschnitt "Gesundhei...mehr

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zfs 11/2014, Schuldhafte Ve... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. als Berufshaftpflichtversicherer des ehemaligen, inzwischen in Insolvenz befindlichen Notars Dr. S wegen von diesem begangener Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit zwei von der Kl. erteilten Treuhandaufträgen in Anspruch. Die Kl. hatte in beiden Fällen Darlehen zur Finanzierung von Grundstückskaufverträgen gewährt. Die Streithelferin ist die für S ...mehr

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zfs 11/2014, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Der Gläubiger hatte im Urkundenprozess ein vorläufig vollstreckbares Vorbehaltsurteil erwirkt, mit dem die Schuldnerin zur Zahlung von 4.842 EUR und weiteren 471,50 EUR jeweils mit Zinsen verurteilt wurde. Aus diesem Urteil betrieb der Gläubiger erfolglos die Zwangsvollstreckung. Im weiteren Verlauf des Rechtsstreits schlossen die Parteien am 23.1.2013 einen Prozessvergleich...mehr

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zfs 11/2014, Schuldhafte Ve... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… Die Revision hat Erfolg und führt zur Zurückverweisung der Sache an das BG. …" [17] II. 1. Keinen Bedenken begegnet es allerdings, dass das BG keine Feststellungen zur Wissentlichkeit der Pflichtverletzung des S getroffen hat. Ihr Vorliegen ist im Rechtsstreit des VN oder des Geschädigten gegen den Berufshaftpflichtversicherer für die Frage der Vorleistungspflicht zu ...mehr

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AGS 11/2014, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die vor dem LG Stade nach der Prozesstrennung neu entstandene Verfahrensgebühr sei mit der in dem Rechtsstreit gegen alle vier Beklagten vor dem LG Dortmund bis dahin erwachsenen Gebühr nicht identisch. Die in der vorgerichtlichen Tätigkeit gegen sämtliche Beklagten gemeinschaftlich begründete Geschäftsgebühr sei allein auf letztere an...mehr

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AGS 11/2014, Kostenfestsetz... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO liegen vor. I. Das AG I – Mahnabteilung – und das AG N haben sich beide rechtskräftig für unzuständig erklärt, das AG I – Mahnabteilung – durch unanfechtbaren Verweisungsbeschluss und das AG N durch seinen Vorlagebeschluss. II. Das OLG Hamm ist gem. § 36 Abs. 1 ZPO als das zunächst höhere gemeinsc...mehr

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zfs 11/2014, Keine Fälligke... / 2 Aus den Gründen:

" … Zu Recht hat das LG die Klage auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung als “derzeit unbegründet‘ abgewiesen. Die hiergegen gerichteten Berufungsangriffe greifen nicht durch." Der Anspruch des Kl. auf die begehrten Versicherungsleistungen wäre, selbst wenn der Kl. seit dem 6.5.2010 bedingungsgemäß berufsunfähig in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit geworden s...mehr

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zfs 11/2014, Fälligkeit der... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. b. Die Kl. rügt zu Recht, dass das LG Verzugszinsen für die während des Rechtsstreits gezahlte Teilforderung von 44.250 EUR ganz abgesprochen und den Zinsbeginn für den ausgeurteilten Teilbetrag von 19.500 EUR erst auf den 4.10.2011 anstatt auf den Eintritt der Rechtshängigkeit am 29.11.2010 datiert hat." (1) Zinsansprüche folgen allerdings nicht schon aus Ziff. 9 Nr. ...mehr

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AGS 11/2014, Kosten des Bew... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten im Verfahren der Kostenfestsetzung über die Einbeziehung von Kosten eines dem erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren (fortan: Hauptsacheverfahren) vorangegangenen selbstständigen Beweisverfahrens und über die Anrechnung der auf Antragstellerseite im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Verfahrensgebühr auf die auf Klägerseite im Hauptsacheverfahr...mehr

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AGS 11/2014, Kostenerstattu... / 1 Sachverhalt

Der Gläubiger hatte im Urkundenprozess ein vorläufiges vollstreckbares Vorbehaltsurteil erwirkt, mit dem die Schuldnerin zur Zahlung von 4.842,00 EUR und weiteren 471,50 EUR, jeweils mit Zinsen, verurteilt wurde. Nachdem er daraus erfolglos die Zwangsvollstreckung betrieben hatte, schlossen die Parteien am 23.1.2013 einen Prozessvergleich. Darin verpflichtete sich die Schuldn...mehr

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zfs 11/2014, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. 1. Das Beschwerdegericht ist der Auffassung, der Festsetzung der Vollstreckungskosten stehe entgegen, dass der Gläubiger nur solche Vollstreckungskosten erstattet verlangen könne, die angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf das Vergleichsergebnis beschränkt hätte. Da die Beteiligten im Vergleich eine Stundung der Vergleichssumme vereinbart h...mehr

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AGS 11/2014, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen

1. Das Beschwerdegericht ist der Auffassung, der Festsetzung der Vollstreckungskosten stehe entgegen, dass der Gläubiger nur solche Vollstreckungskosten erstattet verlangen könne, die angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf das Vergleichsergebnis beschränkt hätte. Da die Beteiligten im Vergleich eine Stundung der Vergleichssumme vereinbart hätten und s...mehr

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AGS 11/2014, Kostenentschei... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg, weil das LG dem Beklagten mit Recht die Kosten des Rechtsstreits auferlegt hat (§ 269 Abs. 3 S. 3 ZPO). Der Anwendungsbereich der vorgenannten Vorschrift ist hier eröffnet. Die Klägerin hat am 3.5.2013 Klage auf Löschung der ehemals für die Beklagte registrierten Marke "X1" (Nr. …) eingereicht. Der Klagegrund ist dadurch weggefallen, dass die...mehr

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Fovo 11/2014, Kosten beim A... / 2 II. Die Entscheidung

Vergleich erfasst Vollstreckungskosten nicht Der Gläubiger kann von der Schuldnerin gemäß § 788 ZPO die Kosten der Zwangsvollstreckung in der Höhe ersetzt verlangen, wie sie entstanden wären, wenn er die Zwangsvollstreckung beschränkt auf den Vergleichsbetrag betrieben hätte. Das LG geht zutreffend davon aus, dass die Parteien in dem Prozessvergleich keine Regelung für die auf...mehr

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AGS 11/2014, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Der Streitwert des Rechtsstreits ist auf insgesamt 12.630,50 EUR festzusetzen, wobei ein Betrag von 9.630,50 EUR auf die Klage und ein Betrag von 3.000,00 EUR auf die Widerklage entfällt. Ausgangspunkt der rechtlichen Überlegungen ist § 44 GKG (heute: § 38 FamGKG). Nach dieser Vorschrift ist bei einer Stufenklage, bei der mit den Klageanträgen auf Rechnungslegung oder auf Vor...mehr

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zfs 11/2014, Neuerteilung d... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Berufung des Kl. ist hinsichtlich Haupt- und Hilfsantrag unbegründet." Zu Recht hat das VG die zulässige – unter Anerkennung bestimmter Beschränkungen räumlicher und zeitlicher Art – auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B zielende Klage abgewiesen. Die Klage ist unbegründet, denn ein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis steht dem Kl. nicht zu. Ein W...mehr

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zfs 11/2014, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… III. In der Sache tritt der Senat der Auffassung des vorlegenden Vergabesenats bei. Die Geschäftsgebühr ist entsprechend RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4 zu Teil 3 auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens anzurechnen. Die Erinnerung bleibt deshalb ohne Erfolg." [9] 1. Der Vergabesenat ist unausgesprochen zutreffend davon ausgegangen, dass die Geschäftsgebühr nach Nr. 2...mehr

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Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land- und Forstwirt auch ohne Mitteilung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG

Leitsatz Mit dem Wegfall der Voraussetzung des § 13a Abs. 1 EStG ist der Gewinn für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auch ohne Mitteilung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG nicht mehr nach Durchschnittssätzen zu ermitteln, wenn der Steuerpflichtige für das Jahr, in dem die Voraussetzungen für die Gewinn­ermittlung nach Durchschnittssätzen letztmalig vorgelegen haben, k...mehr

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Teilwertabschreibungen bei Kapitalgesellschaften

Leitsatz Bei einer GmbH darf eine Teilwertabschreibung auf Anteile an einer anderen GmbH auch dann den Gewinn nicht mindern, wenn über das Vermögen der Untergesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und mit einer Auskehrung nicht zu rechnen ist. Sachverhalt Die klagende GmbH war zu 50 % an einer anderen GmbH beteiligt, die im Streitjahr 2005 in die Insolvenz rutschte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 5.3 Inhalt

Rz. 50 Die Pflicht des Gerichts zur Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert, entscheidungserhebliche Fakten und Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen. Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das FG, die Beteiligten über den Verfahrensstoff zu informieren, ihnen Gelegenheit zur Äußerung zu geben, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.2 Anordnung des persönlichen Erscheinens – Verfahren/Entscheidung, § 80 Abs. 1 S. 1 FGO

Rz. 7 Das persönliche Erscheinen ist durch Beschluss entweder des Senats in der Besetzung nach § 5 Abs. 3 FGO bzw. § 10 Abs. 3 FGO, des Einzelrichters [1] oder des Vorsitzenden oder des Berichterstatters allein nach § 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 und Abs. 4 FGO, § 79a Abs. 3 FGO anzuordnen. Der Beschluss bedarf keiner Begründung und steht im Ermessen des Gerichts.[2] Dabei kann berüc...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / e) Speziell: die Haftung für Fristeinhaltung

Rz. 22 Eine Haftung kann sich für den Anwalt ergeben, wenn die Beachtung einer Frist geboten ist. Mit dieser Thematik hatten sich zu beschäftigen das Landgericht Düsseldorf[21] sowie das Landgericht Hannover.[22] Diesen Entscheidungen lag die Fallgestaltung zugrunde, dass von einem anderen Versicherer – nicht dem Rechtsschutzversicherer – eine Frist gem. § 12 Abs. 3 VVG a.F....mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / III. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) - Stand Juli 2010

Rz. 3 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. - Auszug: Abdruck nu...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / c) Abratepflicht des Anwalts trotz Deckungszusage

Rz. 16 Erteilte die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage, so bedeutete dies für den Anwalt, der den VN vertritt, nicht, dass er auf die richtige Wertung der Rechtslage durch die Rechtsschutzversicherung vertrauen darf. Vielmehr ist es Aufgabe und Pflicht des Anwalts, selber den Stand zu prüfen und zu entscheiden, ob die Führung des Rechtsstreites empfohlen ist.[14] Ei...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / IV. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) - Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / VI. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) - Stand Juni 2013

Rz. 6 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Die unverbindlichen ...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / I. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008/II) - Stand April 2008

Rz. 1 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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Abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen ­des Ausfalls von Rentenzahlungen

Leitsatz Wird für eine von Todes wegen erworbene Leibrente nach § 23 Abs. 1 ErbStG die jährliche Besteuerung des Jahreswerts gewählt und fallen die Rentenzahlungen später wegen der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Verpflichteten aus, kann eine abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer für die Ablösung der Jahressteuer nach § 23 Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 163 Satz 1 AO...mehr

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VGA bei mittelbarer Anteilseignerstellung

Leitsatz Eine Person, die an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft beteiligt ist, welche ihrerseits Gesellschafterin einer Kapitalgesellschaft ist, ist bei Prüfung einer vGA nicht als "Anteilseigner" der zuwendenden Kapitalgesellschaft zu behandeln. Normenkette § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, Abs. 2a EStG Sachverhalt Der Kläger war einer von mehreren...mehr

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Anfechtungsklage: Finanzierung von Vorschüssen

Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind. In diesem Fall können Mittel im Gesamtwirtscha...mehr

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Abzug von Ehescheidungskosten ab Veranlagungszeitraum 2013

Leitsatz Die unmittelbaren Kosten einer Ehescheidung sind nach Auffassung des FG Rheinland - Pfalz auch nach der gesetzlichen Neuregelung in § 33 Abs. 2 EStG weiterhin als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Sachverhalt Im Streitfall machte der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung für den VZ 2013 u. a. Kosten für die Ehescheidung sowie Kosten eines Unterhaltsverfahr...mehr

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Änderungsbefugnis des FG bei Feststellungsbescheid; Grunderwerbsteuerbefreiung bei Anteilsvereinigung aufgrund schenkweise übertragener Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Ein Feststellungsbescheid i.S.v. § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG, der bei einer Anteilsvereinigung die Steuerpflicht dem Grunde nach sowie alle von dem steuerbaren Rechtsvorgang betroffenen Grundstücke und die darauf entfallenden Anteile an den einschlägigen Steuerbegünstigungen feststellt, kann vom FG nicht dahin geändert werden, dass mehrere dieser Grundstücke ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Rechtsstreit bezüglich der Insolvenzmasse

Rn 5 Der Rechtsstreit muss die Insolvenzmasse betreffen, wobei sich die Massezugehörigkeit nach Maßgabe der lex fori concursus richtet.[7] Dies ist der Fall, wenn die lex fori concursus den betroffenen Massegegenstand dem Insolvenzbeschlag unterwirft.[8] Rn 6 Der Begriff des Rechtsstreits ist weit auszulegen und erfasst insbesondere:[9] Aktivprozesse über Forderungen des Schul...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Aufnahme eines Rechtsstreits

Rn 16 War bereits zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ein Rechtsstreit über die angemeldete Forderung anhängig, so kann der Gläubiger diesen Rechtsstreit gegen den Schuldner aufnehmen (§ 184 Abs. 1 Satz 2). Dadurch wird sichergestellt, dass die im Rechtsstreit bislang erzielten Ergebnisse erhalten bleiben; ferner werden Mehrfachprozesse vermieden. Gegenstand des aufzune...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Unterbrechung eines Rechtsstreits

Rn 4 Nach § 352 Abs. 1 Satz 1 wird ein in Deutschland anhängiger Rechtsstreit aufgrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Ausland unterbrochen, unabhängig davon, ob die lex fori concursus eine solche Wirkung vorsieht oder nicht.[4] Erforderlich ist, dass es sich bei dem ausländischen Insolvenzverfahren um ein Hauptinsolvenzverfahren handelt, da Partikularinsolvenzver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 352 Unterbrechung und Aufnahme eines Rechtsstreits

Gesetzestext (1) 1Durch die Eröffnung des ausländischen Insolvenzverfahrens wird ein Rechtsstreit unterbrochen, der zur Zeit der Eröffnung anhängig ist und die Insolvenzmasse betrifft. 2Die Unterbrechung dauert an, bis der Rechtsstreit von einer Person aufgenommen wird, die nach dem Recht des Staats der Verfahrenseröffnung zur Fortführung des Rechtsstreits berechtigt ist, od...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Aufnahme des Rechtsstreits bei anhängigen Verfahren (§ 180 Abs. 2)

3.1 Statthaftigkeit Rn 31 § 180 Abs. 2 betrifft den Fall, dass zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Rechtsstreit über die bestrittene Forderung anhängig war und dieser gemäß § 240 ZPO unterbrochen worden ist. In diesem Fall ist die Feststellung durch Aufnahme des Rechtsstreits nach § 250 ZPO zu betreiben. Eine gesonderte neue Feststellungsklage ist nicht zu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufnahme von Aktivprozessen durch den Verwalter (Abs. 1 Satz 1)

Rn 5 Nach dem Wortlaut des § 85 muss als Voraussetzung für eine Aufnahme nach dieser Vorschrift für den Schuldner ein Rechtsstreit anhängig (genauer: rechtshängig) sein. Erforderlich ist also zunächst, dass der Schuldner in dem betreffenden Verfahren die Rolle einer Partei eingenommen hat, d.h., die Stellung eines (nicht streitgenössischen) Nebenintervenienten, gesetzlichen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Ablehnung der Aufnahme durch den Verwalter (Abs. 2)

Rn 13 Nach Prüfung der Erfolgsaussichten hat der Verwalter entsprechend seinem pflichtgemäßen Ermessen auch die Möglichkeit, die Aufnahme des Rechtsstreits abzulehnen. Auch hierfür hat er bei Vorliegen der Voraussetzungen die Zustimmung der Gläubigergremien nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 einzuholen. Die Erklärung bedarf keiner besonderen Form und ist nicht gegenüber dem Prozessgeri...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Schuldner im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren (§ 177) eine Forderung bestritten, so kann der Gläubiger Klage auf Feststellung der Forderung gegen den Schuldner erheben. 2War zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Rechtsstreit über die Forderung anhängig, so kann der Gläubiger diesen Rechtsstreit gegen den Schuldner aufnehmen. (1) 1Hat d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Wie bereits zu § 85 (dort Rn. 1) dargestellt, werden mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO i.d.F. nach Art. 18 Nr. 2 EGInsO alle zu diesem Zeitpunkt unter Beteiligung des Schuldners als Partei anhängigen Rechtsstreitigkeiten unterbrochen, soweit sie die Insolvenzmasse betreffen. Wegen der mit dieser Unterbrechung verbundenen allgemeinen Wirkungen vgl. di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Aufnahme von Passivstreitigkeiten (Abs. 1)

Rn 2 Grundsätzlich haben die Gläubiger im Insolvenzverfahren nach § 87 ihre Forderungen und Ansprüche nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren zu verfolgen. Lediglich für bestimmte Ausnahmefälle wird ein Bedürfnis für eine schnelle Klärung der betroffenen Rechtsverhältnisse anerkannt.[2] Dies hat in § 86 Abs. 1 seinen Niederschlag gefunden. Die Vorschrift spricht zun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines zur Unterbrechung; Überblick über §§ 85 bis 87

Rn 1 Grundsätzlich wird mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer an einem Rechtsstreit beteiligten Partei dieser Rechtsstreit gemäß § 240 ZPO in seiner Neufassung durch Art. 18 Nr. 2 EGInsO unterbrochen, soweit die Insolvenzmasse betroffen ist. Nach der Neufassung des § 240 ZPO tritt diese Unterbrechung nunmehr nach Satz 2 auch schon im Eröffnungsverfahr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.6 Prozessuale Wirkungen

Rn 16 Auf einige prozessuale Wirkungen wurde bereits oben (bei Rn. 5) hingewiesen. Ergänzend ist hier zu bemerken: Da weder die Haftungserstreckung nach § 128 HGB noch der Übergang der Einziehungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter etwas an der Rechtsnatur der geltend gemachten Forderung ändert, wird hierdurch auch die Zulässigkeit des Rechtswegs oder die Zuständigkeit des G...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Statthaftigkeit

Rn 31 § 180 Abs. 2 betrifft den Fall, dass zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Rechtsstreit über die bestrittene Forderung anhängig war und dieser gemäß § 240 ZPO unterbrochen worden ist. In diesem Fall ist die Feststellung durch Aufnahme des Rechtsstreits nach § 250 ZPO zu betreiben. Eine gesonderte neue Feststellungsklage ist nicht zulässig. Auf diese W...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5.2 Anfechtungsklagen

Rn 39 Besonderheiten bestehen bei Anfechtungsprozessen nach den §§ 129 ff., da das Anfechtungsrecht bei Einstellung des Verfahrens erlischt. Eine Übernahme durch den Schuldner kommt hier nicht in Betracht.[89] Eine vom Insolvenzverwalter unverändert weiter verfolgte Klage ist als unbegründet abzuweisen.[90] Rn 40 Die praktischen Konsequenzen hieraus sind nicht vollständig gek...mehr